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Gesucht: Innovationen zur Verbesserung der Kälber- und Jungviehgesundheit

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Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ruft Forschungseinrichtungen und Unternehmen dazu auf, Innovationen zu entwickeln, die einen Beitrag zu verschiedenen Aspekten der Kälber- und Jungviehgesundheit leisten. Projektskizzen können bis zum 03. März 2022, 12 Uhr, bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) eingereicht werden.

Mit der „Förderung von Innovationen zur Verbesserung der Kälber- und Jungviehgesundheit“ soll die Tiergesundheit und das Tierwohl in der Kälber- und Jungviehaufzucht weiter gesteigert und somit ein Beitrag zur nachhaltigen und wirtschaftlichen Entwicklung der Landwirtschaft geleistet werden.

Untersuchungen in Milchviehbetrieben zeigen, dass gerade bei Kälbern während der Aufzucht eine hohe Gefahr, beispielsweise für das Auftreten von Atemwegserkrankungen oder Nabel- und Gelenkentzündungen, besteht. Erkrankungen haben nicht nur akute und kurzfristige Auswirkungen, sondern beeinflussen das weitere Kälberleben. Für die spätere Leistungsfähigkeit von Milchkühen und Masttieren ist eine optimale Aufzuchtphase von essenzieller Bedeutung.

Im Fokus: Betriebsübergreifende Lösungen
Durch präventive Maßnahmen – wie einer Verbesserung und Optimierung der Haltung und des Managements – können behandlungs-bedürftige Erkrankungen, die sich auf das Tierwohl auswirken, verringert oder verhindert werden. Dabei müssen die Ansätze idealerweise betriebsübergreifende Lösungen anbieten. Die BMEL-Förderung umfasst deshalb alle Betriebszweige wie die Milchvieh- und Jungviehaufzuchtbetriebe, Kälber- und Rindermastbetriebe und Mutterkuhbetriebe sowie den gesamten Zeitraum von der Geburt über die Kälber- bis zur Jungrinderaufzucht.

Trotz präventiver Maßnahmen lassen sich Erkrankungen jedoch nicht immer verhindern. Somit werden auch Ansätze gesucht, die die Landwirtschaft unterstützen mit Hilfe intelligenter Technik, Gesundheitsüberwachungs- und Dokumentationsunterstützungssysteme die Vitalität der Jungtiere kontinuierlich zu beobachten und so frühzeitig aufkommende Krankheitsfälle zu erkennen.

Weitere Informationen zur Bekanntmachung und Skizzeneinreichung auf der BLE-Homeepage

Quelle: Quelle: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

Rindergrippe – sind Impfungen die Lösung?

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Von Dr. Ingrid Lorenz, Fachabteilungsleiterin Rindergesundheitsdienst, Tiergesundheitsdienst Bayern e.V.

Unter dem Begriff Rindergrippe werden Erkrankungen der Atemwege zusammengefasst, die durch verschiedene Viren und Bakterien hervorgerufen werden können. Diese Infektionserreger alleine können allerdings ein abwehrstarkes Rind unter günstigen Haltungsbedingungen in der Regel nicht krank machen. Daher spricht man bei der Rindergrippe, ebenso wie beim Kälberdurchfall, von einer klassischen Faktorenerkrankung. Impfungen sind ein Faktor unter vielen, die bei bestandsweise gehäuft auftretenden Erkrankungen in Betracht gezogen werden müssen.

Welche Infektionserreger sind beteiligt?
In der Regel handelt es sich um Mischinfektionen, wobei die Gruppe der mit der Rindergrippe in Zusammenhang gebrachten Viren am Größten ist. Traditionell wird den Viren eine Art Schrittmacherfunktion (Wegbereiter) für die beteiligten Bakterien nachgesagt. Das bedeutet, dass die Virusinfektion die Abwehrmechanismen des Atmungsapparates schädigt, so dass sich anschließend bakterielle Infektionen leichter ausbreiten können. Mittlerweile wird allerdings auch vermutet, dass unter besonders ungünstigen Bedingungen Bakterien alleine auch Erkrankungen auslösen können. In jedem Fall bestimmen aber die beteiligten Bakterien die Schwere und den Verlauf der Erkrankung. Gegen sie richten sich auch vornehmlich die einzuleitenden Behandlungsmaßnahmen. Die wichtigsten bakteriellen Erreger sind Mannheimia haemolytica und Pasteurella multocida. Sie haben unter anderem die Fähigkeit, Gewebsgifte (Toxine) zu bilden, die das Lungengewebe zum Absterben bringen. Derart zerstörte Lungenbereiche werden schlechter durchblutet und können deshalb von antibakteriellen Medikamenten nur noch eingeschränkt oder überhaupt nicht mehr erreicht werden. Zudem fallen diese Lungenbezirke meist auf Dauer für den Gasaustausch aus. In verschleppten (chronischen) Fällen kommt häufig ein weiteres Bakterium (Trueperella pyogenes) hinzu. Dieser typische Eitererreger findet sich vornehmlich in Abszessen, die in absterbendem Lungengewebe entstehen. Bei derart veränderten Lungen verschlechtern sich die Heilungschancen drastisch. Mykoplasmen spielen eine gewisse Sonderrolle im Rindergrippegeschehen. An diese Erreger muss gedacht werden, wenn Erkrankungen ungewöhnlich schlecht auf die gewohnte Behandlung ansprechen oder wenn auch Ohrentzündungen oder Gelenksentzündungen bei den Patienten auftreten

Welche Umweltfaktoren haben einen Einfluss?
Im Prinzip schwächt alles die Abwehrkraft des Kalbes, was Stress macht. Den größten Stress erleben Kälber in aller Regel im Rahmen der Vermarktung zur Mast (Transport, Gruppenbildung, Futterumstellung, Austausch bisher unbekannter Viren und Bakterien). Hinzu kommt noch, dass diese Kälber oft nicht ausreichend mit Flüssigkeit versorgt werden und dadurch die Schleimhäute des Atmungsapparates austrocknen. Das führt dazu, dass die lokalen Abwehrsysteme in den oberen Atemwegen nicht mehr richtig funktionieren. Zudem findet die Vermarktung in der Regel im Zeitraum der „immunologischen Lücke“ statt.


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Geflügelpest: Ministerin Otte-Kinast stellt Krisenfall fest

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Das nationale Referenzlabor des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) hat bislang 8 Fälle von Geflügelpest bei gehaltenen Tieren in Niedersachsen bestätigt. Bei Wildvögeln wurden bislang 14 Feststellungen verzeichnet. Zum Schutz der Bestände vor der aggressiven Tierseuche haben bereits viele Landkreise ein Aufstallungsgebot für Freilandgeflügel erlassen.

Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast: „Wir nehmen leider eine noch größere Dynamik als 2020 wahr. Deshalb habe ich den Tierseuchenkrisenfall für Niedersachsen festgestellt, die Aktivierung des Tierseuchenkrisenzentrums in meinem Ministerium und die Errichtung des Krisenkoordinierungsstabes beim LAVES angeordnet.“

Die Ministerin steht dem Landeslenkungsstab vor, der sich aus einem interministeriellen Krisenstab, Verbänden, Kammern und Vertretern der Tierseuchenkasse zusammensetzt. Außerdem wurde das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) einbezogen.

In Niedersachsen werden rund 106,6 Millionen Geflügeltiere in 53.650 Beständen gehalten.

Aktuell gemeldete Bestands- und Tierzahlen sind der Webseite der Niedersächsischen Tierseuchenkasse zu entnehmen.

Quelle: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Salmonellen im Schweinebestand—Wo liegt das Problem und wie groß ist es aktuell?

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Von Dr. Anja Rostalski, TGD Bayern e.V*., Fachabteilung SGD, *gefördert von BStMELF/BTSK

Das Salmonellen-Monitoring von Schlachtschweinen ist seit 2002 über das deutsche Prüfsiegelprogramm „QS“ etabliert und wurde 2007 mit Erlass der Schweine-Salmonellen-Verordnung für alle Mastschweinehaltungen mit mehr als 50 Mastplätzen gesetzlich verpflichtend. Ziel der Verordnung ist es, durch regelmäßige Stichproben bei den Schlachttieren verdeckte Salmonelleninfektionen im Bestand zu finden und somit Salmonelleneinträge in die Schlachthöfe und die Lebensmittelkette zu vermeiden. Hat die Verordnung Erfolg gebracht?
Salmonellen sind klassische Zoonose-Erreger und waren laut RKI (Infektionsepidemiologisches Jahrbuch 2020) auch im Pandemie-Jahr 2020 noch die zweithäufigste Ursache für Lebensmittelvergiftungen beim Menschen. Trotz insgesamt stark rückläufiger Infektionszahlen wurden bei 74 % der humanen Salmonellosen in Deutschland die Serovare S. Enteritidis und Typhimurium nachgewiesen. Beide Serovare sind nicht wirtsspezifisch und können z.T. symptomlos bei vielen Tierarten, aber auch Nutztieren wie Schweinen und Geflügel, zirkulieren. In der Regel zeigen sich Krankheitssymptome erst bei der Aufnahme relativ hoher Erregermengen. Ausgewachsene Schweine sind oft nur subklinisch infiziert bzw. besiedelt, scheiden aber unter Stress, Fütterungsfehlern oder anderen Erkrankungen Salmonellen aus und bilden Antikörper.

Die regelmäßigen Quartalsauswertungen der QS-Salmonellendatenbank „Qualiproof“, in die mittlerweile 92 % aller Untersuchungen auf Salmonellen aus unseren Schweinebeständen eingepflegt werden, waren dazu gedacht, Problembetriebe sicher zu identifizieren und einer zeitnahen Sanierung zuzuführen. Betriebe, die innerhalb eines Jahres mehr als 40 % positiver Proben auf Salmonellen-Antikörper haben, gelten als besonders risikoreich und werden in Kategorie 3 eingestuft. Sie müssen laut Salmonellenverordnung Beratung einholen, die möglichen Eintragsquellen finden und Maßnahmen zur Reduktion einleiten. Lange Zeit hatte sich der Anteil der Kat. 3-Betriebe trotz aller Bemühungen nicht wie erhofft verringert, im Gegenteil. Der Anteil an Betrieben, die allmählich in die Kategorie 2 kletterten, stieg ebenfalls besorgniserregend über 20 % (QS, 2016).

Der Umschwung
In 2019 bahnte sich allmählich eine ungewöhnliche Trendwende an, und seither bewegen sich Kat. 2 (11,7 %) – und Kat. 3 (1,3 %) -Betriebe bundesweit auf gleichbleibend niedrigem Niveau (QS 2021). Wie ist das zu erklären?

Es gibt sicher nicht die „EINE“ Maßnahme, die die Salmonellenprävalenz in Deutschland auf wundersame Weise gesenkt hat, sondern es sind eher verschiedene Erkenntnisse und Erfahrungen aus der jahrelangen Salmonellenberatung, die nun gebündelt einen Effekt zeigen.

Eine wichtige Erkenntnis der Beratung ist, dass Salmonellen nur in Ausnahmen ein Problem in der Mast sind. Zwar können Kat. 3-Betriebe durch akute Kontaminationen hohe Seroprävalenzen aufweisen, aber in solchen Betrieben findet man Salmonellen und kann durch Verbesserung der Hygiene das Problem schnell beheben. Aber da waren auch immer Betriebe, die hatten einen neuen Stall, eine gute Hygiene, viel Beratung, viel Diagnostik und nie eine Salmonelle nachweisbar… und steckten trotzdem in Kat. 3 fest. Als allerletzte Maßnahme blieb dann nur noch der Wechsel zu einer anderen Ferkelherkunft, und damit war das Problem nicht selten gelöst.

Auf der Stufe der Zucht oder der Ferkelerzeugung besteht in Deutschland keine Untersuchungspflicht, aber es gab in den letzten 3-4 Jahren bundesweit verschiedene Projekte, in denen sich vor allem die SGDs um den Status von Sauenhaltungen gekümmert und Hygiene- und auch Impfprogramme aufgelegt haben. In serologisch auffälligen Betrieben lassen sich Salmonellen oft am besten bei den immunologisch schwächsten Tieren im Bestand nachweisen: in der Ferkelaufzucht (Casanova-Higes et al., 2019). Dass den Flatdecks eine maßgebliche Rolle in der Salmonellenepidemiologie zukommt, liegt an der Kombination verschiedener Faktoren, die je Betrieb mehr oder weniger stark ausgeprägt sind, aber gemeinsam immer das Potential haben, Salmonelleninfektionen zu triggern. Hier treffen schließlich Absetzstress auf neue Umgebungsflora, fremdes Futter, ungewohnte Stalltechnik, Crowding und ein naives Immunsystem.

Darmmikrobiom wichtig für Erregerabwehr
Durchfall in der Ferkelaufzucht ist leider keine Seltenheit, dennoch hat man Salmonellen nicht gleich auf dem Schirm. Routinebehandlungen gegen E.coli drücken Salmonellen in den Hintergrund, eliminieren sie jedoch nicht. Neue Erkenntnisse aus der Mikrobiomforschung zeigen, dass jede Form von Antibiose in der frühen Entwicklungsphase das Mikrobiom des Ferkels nachhaltig verändert.


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Geflügelpest: amtlicher Verdachtsfall in Geflügelhaltung im Kreis Paderborn

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Die hochpathogene Geflügelpest hat Nordrhein-Westfalen bereits zum zweiten Mal in diesem Jahr erreicht. Seit dem 16.11.2021 besteht der Verdacht des Ausbruchs der Tierseuche in einem Mastputenbetrieb im Landkreis Paderborn. Der Betrieb wurde vorsorglich gesperrt und alle erforderlichen Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen veranlasst. Die Bestätigung und Bestimmung des Virus-Subtyps durch das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (Friedrich-Loeffler-Institut) steht noch aus. Zur Koordinierung und Abstimmung weiterer Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen hat das Ministerium das Landestierseuchenkontrollzentrum (LaTiKo) einberufen.

„Die Geflügelhalter in Nordrhein-Westfalen müssen jetzt noch wachsamer sein“, appelliert Staatssekretär Dr. Heinrich Bottermann. „Nur konsequent eingehaltene Biosicherheitsmaßnahmen können Hausgeflügelbestände effektiv vor einer Eintragung des Erregers schützen.“ In einer heutigen Telefonkonferenz mit der Geflügelwirtschaft, den Landkreisen und dem LANUV appellierte der Staatssekretär an die Branche, alles dafür zu tun, eine Ausbreitung der Seuche zu verhindern. So sollten der Direktverkauf an Tierhalter sowie Transporte in diesen Zeiten aus Vorsorgegründen eingeschränkt werden.

Zu den Maßnahmen gehört unter anderem, dass Tiere nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden dürfen. Zudem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand ist zudem eine veterinärmedizinische Untersuchung vorgeschrieben, um ein unklares Krankheitsgeschehen im Bestand abzuklären und das Vorliegen einer Infektion mit Geflügelpestviren auszuschließen. Sollten Geflügelhaltungen bislang nicht beim der Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen registriert worden sein, sollte dies schnellstens nachgeholt werden. Bürgerinnen und Bürger werden darüber hinaus gebeten, Funde von verendeten wildlebenden Wasservögeln oder Greifvögeln dem Veterinäramt des jeweiligen Kreises bzw. der jeweiligen kreisfreien Stadt zu melden.

Deutschland und Europa erlebten zwischen Oktober 2020 und April dieses Jahres eine schwere Geflügelpest-Seuchenlage. Nach einem kurzfristigen Rückgang von Fällen und Ausbrüchen in den Sommermonaten werden seit Mitte Oktober in Deutschland wieder vermehrt Geflügelpest-infizierte Wildvögeln in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Bayern gefunden. In Nordrhein-Westfalen konnte in den vergangenen Wochen der Virus bisher nicht nachgewiesen werden. Aus Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachen wurden bereits Ausbrüche der hochansteckenden Geflügelseuche auch in Hausgeflügelbeständen gemeldet.

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen hat das Friedrich-Loeffler-Institut am 26.10.2021 seine Risikoeinschätzung zum Auftreten der Geflügelpest in Deutschland aktualisiert. Demnach wird das Risiko des Eintrags der Erkrankung in Geflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen als hoch eingestuft. Nicht nur aufgrund der aktuellen Verdachtsfälle der Virusinfektion gilt die Risikoeinschätzung und die sich daraus ergebenden Handlungsempfehlungen auch für hiesige Geflügelhalter.

Hintergrund:
Die Aviäre Influenza, auch Vogelgrippe genannt, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, die ihren natürlichen Reservoir-Wirt im wilden Wasservogel hat. Die Geflügelpest ist eine besonders schwer verlaufende Form der aviären Influenza. Sie wird durch sehr virulente (hochpathogene) Stämme aviärer Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 hervorgerufen. Für den Menschen besteht nur bei intensivem Kontakt mit infiziertem Geflügel die Gefahr einer Ansteckung.

Alle Nutzgeflügelarten, aber auch viele Zier- und Wildvogelarten sind hochempfänglich für die Infektion. Bei Hühnern und Puten werden die höchsten Erkrankungs- und Sterberaten beobachtet – teilweise bis zu 100 Prozent. Wasservögel erkranken seltener und oft weniger schwer, scheiden aber dennoch das Virus aus und können als Reservoir für Ansteckungen dienen.

Die Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche und wird daher staatlich bekämpft. Die Grundlage für Präventions- und für Bekämpfungsmaßnahmen ist die Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest.

Quelle: Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Weniger Stickstoff und Phosphor in der Schweinemast

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Wie lassen sich Nährstoffe in der Schweinemast sparsamer einsetzen? Ein Forschungsteam unter Federführung der Universität Bonn untersucht in den nächsten drei Jahren, wie sich die Ausscheidungen an Stickstoff und Phosphor der Tiere verringern lassen. Der Bund fördert das Projekt über die Landwirtschaftliche Rentenbank mit rund 1,6 Millionen Euro. Davon fließen etwa 870.000 Euro an die Universität Bonn.

Stickstoff und Phosphor sind wichtige Nährstoffe, die in der Landwirtschaft auch mit Blick auf die Umwelt möglichst effektiv eingesetzt werden sollen. Ein Zuviel des Guten wird über die Exkremente ausgeschieden und in Form von Gülle oder Mist als Dünger auf die Felder ausgebracht. Dabei besteht insbesondere in Regionen mit hoher Viehdichte die Gefahr, dass die nicht von den Pflanzen genutzten Nährstoffe zur Gewässereutrophierung und Grundwasserbelastung beitragen. Tierwissenschaftler der Universität Bonn untersuchen zusammen mit dem Max Rubner-Institut, dem Förderverein Bioökonomieforschung e.V. und der BHZP GmbH, wie sich in der Schweinemast züchterisch die Ausscheidungen dieser Nährelemente reduzieren lassen.

Geringere Umweltauswirkungen
„Aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen in der Landwirtschaft gewinnt die Effizienz der Nährstoffverwertung in der Schweineproduktion an Bedeutung”, sagt Dr. Christine Große-Brinkhaus vom Institut für Tierwissenschaften der Universität Bonn. Ihre Kollegin Dr. Ines Brinke ergänzt: „So soll nicht nur die Umweltbelastung durch Gülle verringert werden, sondern auch die im Futter enthaltenen wichtigen Nährstoffe zielgerichteter eingesetzt werden“. Große-Brinkhaus: „Damit möchte man auch auf eine mögliche Verknappung der Futtermittel reagieren. Infolge des Klimawandels steigt das Risiko von Dürrejahren mit besonders negativen Auswirkungen auf hier angebaute Eiweißfuttermittel wie Sonnenblume oder Raps. Der angestrebte Verzicht auf den Einsatz von importiertem Soja wäre somit schwerer umzusetzen.“

Im Projekt „Genetische Verbesserung von Effizienzmerkmalen bei Schweinen zur Reduktion von Nährstoffausscheidungen” (EffiPig) sollen verschiedene Zuchtlinien anhand von unterschiedlich stark nährstoffreduzierten Futtermitteln untersucht werden. Ziel ist es, die Tiere mit möglichst geringen Nährstoffausscheidungen zu identifizieren. “Das kann dann die Grundlage für die Züchtung nährstoff-effizienterer Linien sein”, sagt Brinke. Neben den Effizienzmerkmalen soll auch das Tierwohl betrachtet werden. Denn Phosphor ist wichtig für die Knochen und damit für die Gesundheit des Bewegungsapparates der Tiere. Die Forscher wollen deshalb berücksichtigen, dass die Schweine ausreichend von diesem wichtigen Nährstoff für eine gesunde Entwicklung bekommen.

Weitere Informationen

Quelle: Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

Video: Freilandschweine auf dem Biolandhof Frohnenbruch

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Freilandhaltung von Schweinen ist in Deutschland selten. Paul Bird vom Biohof Frohnenbruch hat sich in England angesehen, wie sie funktioniert und dann im Familenbetrieb selbst damit begonnen. Zunächst mit Mastschweinen und dann auch mit Sauen, von denen die erste sogar schon Ferkel bekommen hat.

Wie diese Haltungsform aussieht und was speziell zu beachten ist, zeigt und erklärt der junge Landwirt im Video.

Der Hoftierarzt E-Magazin 5/2021 – soeben erschienen

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Rinder
Rindergrippe: Sind Impfungen die Lösung?
Interview: Klauenpflege neu gedacht

Schweine
Salmonellen im Schweinebestand
Interview: Besucherverkehr kein Problem für Biosicherheit im Aktivstall für Schweine

Geflügel
Neues Virus aus China bedroht Gänsehaltung: Das Polyomavirus treibt sein Unwesen

Bienen
Imkertipp: Kühler Wetterverlauf sorgt für schlechteste Honigernte seit fünf Jahren

Per Kapsel durch die Blutbahn: Wie Darmbakterien mit dem Körper kommunizieren

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Bakterien im Darm verpacken verschiedenste ihrer Biomoleküle in kleine Kapseln. Diese werden vom Blutkreislauf in verschiedene Organe des Körpers transportiert und sogar von Nervenzellen des Gehirns aufgenommen und verarbeitet. Dies hat jetzt erstmals ein Team von Forscherinnen und Forschern der Goethe-Universität Frankfurt sowie der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und der University of California in San Francisco gezeigt. Die neu etablierte Forschungsmethode wird helfen, den Einfluss von Darmbakterien auf Krankheiten besser zu verstehen und könnte die Entwicklung innovativer Verabreichungsformen von Medikamenten oder Impfstoffen fördern.

Im Menschen sind Bakterien in der Überzahl: Schätzungen zufolge kommen auf jede menschliche Zelle 1,3 Bakterienzellen. Entsprechend überlegen sind die Bakterien in ihrer genetischen Vielfalt. So haben alle Darmbakterien zusammen – das Mikrobiom des Darms – 150mal so viele Gene wie der Mensch. Die Stoffwechselprodukte der Darmbakterien wirken vielfältig auf den Körper: Sie trainieren etwa die Immunzellen und tragen zu deren Reifung bei, sie steuern Stoffwechselprozesse im Körper und wie häufig sich Zellen der Darmschleimhaut erneuern. Änderungen in der Zusammensetzung des Mikrobioms tragen höchstwahrscheinlich zum Entstehen und Krankheitsverlauf etwa von neurologischen- oder Krebserkrankungen bei.

Auf die Zellen der Darmschleimhaut wirken die bakteriellen Stoffwechselprodukte über den direkten Kontakt. Wie solche Bakterienstoffe jedoch in entfernte Organe wie Leber, Niere oder das Gehirn gelangen, war bislang nicht geklärt. Als Transportmittel wurden kleine Kapseln (Membranbläschen oder Vesikel) vermutet, die von Bakterien während ihres normalen Wachstums oder als Reaktion auf Stress in die Umgebung abgegeben werden und die mit bakteriellen Enzymen, Proteinen oder auch RNA-Erbmolekülen gefüllt sind.

Ein internationales Wissenschaftsteam um Dr. Stefan Momma vom Neuroscience Center der Goethe-Universität Frankfurt, Prof. Claudia Günther von der Universität Erlangen-Nürnberg und Prof. Robert Raffai von der University of California hat jetzt an Mäusen untersucht, wie Bakterien ihre Stoffwechselprodukte in solchen Vesikeln verteilen. Dazu besiedelten die Forscher:innen den Darm von Mäusen mit E.-coli-Bakterien, die eine bestimmte Genschere produzierten (Cre) und diese über Vesikel in die Umgebung abgaben. Die Mäuse besaßen in Körperzellen ein Gen für ein rotes Leuchtprotein, das durch die Genschere Cre aktiviert werden konnte (Cre/LoxP-System).

Das Ergebnis: In der anschließenden Untersuchung des Mausgewebes waren die bakteriellen Stoffe von einzelnen Zellen des Darms, der Leber, der Milz, des Herzen und der Nieren sowie von Immunzellen aufgenommen worden. Sogar einzelne Nervenzellen des Gehirns leuchteten rot. Stefan Momma: „Besonders beeindruckend ist, dass die Vesikel der Bakterien auch die Blut-Hirn-Schranke überwinden und auf diese Weise in das ansonsten sehr gut abgeschottete Gehirn gelangen können. Und dass die bioaktiven Bakterienstoffe sogar von Stammzellen der Darmschleimhaut aufgenommen wurden zeigt uns, dass Darmbakterien womöglich sogar dauerhaft die Eigenschaften der Darmschleimhaut verändern können.“

Die Fluoreszenzbilder weisen darauf hin, so Momma, dass die Vesikel wahrscheinlich über den Blutstrom im Körper verteilt würden. „Die weitere Erforschung dieser Kommunikationswege vom Reich der Bakterien ins Reich der Säugetiere wird nicht nur unser Verständnis von Leiden wie Autoimmunerkrankungen oder Krebs verbessern, bei dem das Mikrobiom ganz offensichtlich eine wichtige Rolle spielt. Solchen Vesikel sind auch äußerst interessant als neue Methode, um Medikamente zu verabreichen, oder zur Entwicklung von Impfstoffen oder als Biomarker die auf eine pathologische Veränderung des Mikrobioms hinweisen.“

Obwohl diese Untersuchungen hier auf den Menschen bezogen werden, kann man annehmen, dass die Wirkung des Mikrobioms auf das Tier vergleichbar ist und insofern die Erkenntnisse auch auf die Tiermedizin übertragbar sind.

Quelle: Goethe-Universität Frankfurt am Main/Der Hoftierarzt

Geflügelpest bei Wildvögeln im Landkreis Cuxhaven bestätigt

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In Niedersachsen sind seit dem 1. Oktober 2021 sieben Fälle des hochansteckenden Geflügelpest-Virus vom Subtyp H5 bei Wildvögeln festgestellt worden. Bundesweit wurde der Subtyp H5 bei 56 Wildvögeln nachgewiesen, wobei ein Großteil der Nachweise auf Norddeutschland entfällt. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) stuft das Risiko des Aufflammens der Geflügelpest in der Wildvogelpopulation und des Wiedereintrags des Virus mit einer anschließenden Verbreitung in der Wildvogel- und Wasservogelpopulation als hoch ein.

In Anbetracht der aktuellen Risikoeinschätzung des FLI und der sich häufenden H5-Nachweise bei Wildvögeln in Norddeutschland werden die kommunalen Veterinärbehörden mit Erlass vom 9. November 2021 gebeten, die Risikobewertung durchzuführen und über das Ergebnis sowie über das Veranlasste bis zum 15. November 2021 zu berichten. Die Risikobewertung ist wesentliche Voraussetzung für die Anordnung einer Stallpflicht für Freilandgeflügel durch den zuständigen Landkreis oder die zuständige kreisfreie Stadt.

Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast: „Der Schutz von Geflügelbeständen vor einer Ansteckung mit dem Geflügelpest-Virus ist von größter Bedeutung. Eine Stallpflicht für Freilandgeflügel ist eine wirksame Methode zur Vermeidung der Ansteckung.“

Deutschland erlebte zwischen Oktober 2020 und April 2021 den bisher schwersten Geflügelpest-Seuchenzug. Anders als nach den vergangenen Geflügelpest-Seuchenzügen ist der Subtyp H5 über den Sommer nicht aus der heimischen Wildvogelpopulation verschwunden. Das Virus wurde auch in den Sommermonaten bei Wasser- und Greifvögeln vor allem in den nordischen Ländern Europas immer wieder nachgewiesen.

Hintergrund
Die hoch ansteckende aviäre Influenza, auch Geflügelpest genannt, ist eine anzeigepflichtige und daher staatlich bekämpfungspflichtige Tierseuche, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln nach teilweise schweren Erkrankungserscheinungen zu massenhaftem Verenden führen kann. Die Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (GeflPestSchV) enthält Präventions- und Bekämpfungsmaßnahmen.

Die Anordnung der Aufstallung von Geflügel als Maßnahme zum Schutz des Eintrags der Geflügelpest in Hausgeflügelbestände kann sowohl beim Nachweis und als auch beim Verdacht des Auftretens der Geflügelpest in der Wildvogelpopulation von der zuständigen Behörde nach Art. 70 Abs. 1 Buchstabe b und Abs. 2 i.V.m Art. 55 Abs. 1 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2016/429 angeordnet werden.

Nach Art. 70 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2016/429 ist dabei dem Seuchenprofil, den betreffenden wildlebenden Tieren und der Gefahr der Übertragung der Seuchen auf Tier und Mensch Rechnung zu tragen. Um die Einhaltung dieser Anforderung zu gewährleisten, ist vor Anordnung der Aufstallung eine Risikobewertung nach § 13 Abs. 2 Geflügelpest-Verordnung durchzuführen.

Die Gestaltung der Aufstallung ist nach den Vorgaben des § 13 Abs 1 Geflügelpest-Verordnung anzuordnen. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass die Aufstallung als geeignete Maßnahmen zum Schutz vor biologischen Gefahren bzw. als geeignete Maßnahme zur Vermeidung des Kontaktes zu Wildvögeln gestaltet wird, um die Ausbreitung der Geflügelpest auf das Hausgeflügel zu verhindern.

Quelle: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz