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Zukunftsplanung (fast) ohne Kastenstand

Die Novellierung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung wurde am 3. Juli verabschiedet. Für den Abferkelbereich gilt eine Übergangsfrist von 15 Jahren. Danach dürfen Sauen rund ums Abferkeln maximal fünf Tage im Kastenstand gehalten werden.

Im Deckzentrum dürfen Sauen, nach Ablauf einer achtjährigen Übergangszeit, nur noch in Gruppen gehalten und nur zur Besamung kurzzeitig fixiert werden. Für jedes Tier müssen überdies 5 qm Platz zur Verfügung stehen.

Drei Jahre nach Inkrafttreten der neuen Verordnung, muss jeder Betrieb ein Umbaukonzept vorlegen. Spätestens nach weiteren zwei Jahren muss der Bauantrag gestellt werden. Für den Umbau sind dann maximal drei Jahre Zeit (in Härtefällen mit zwei Jahren Verlängerung).

Wir haben Heinrich Henke* als erfahrenen Praktiker gebeten, seine Überlegungen mit uns zu teilen und das Pferd dafür von hinten aufgezäumt.

Reichen die vorgegebenen acht Jahre und wie muss man sich den Prozess im Detail vorstellen?

HH: Wenn ich in acht Jahren fertig sein will, brauche ich ein Jahr für die Umbauarbeiten. Es hängt davon ab, ob ich das im belegten Stall mache, dann dauert es mindestens ein Jahr oder wenn wir die Sauen rausschlachten und neu anfangen, dann geht es etwas schneller.

Das wäre aber die teure Variante oder?

HH: Das hängt von der Marktlage ab. Bei schlechter Marktlage geht das sogenannte depop/repop eher, als bei guter Marktlage.

Je nachdem wie das Gesetzgebungsverfahren jetzt im Einzelnen läuft – Änderung des Baugesetzes etc. – wird auch die Dauer des Genehmigungsverfahrens beeinflusst. Nach Gesprächen mit Agrarpolitikern der drei Koalitionsparteien in der Bundesregierung ist für uns ist klar, dass die SPD Betriebe unserer Größe nicht mehr will. Fair wäre es, eine konkrete Grenze für die gewünschte Betriebsgröße zu nennen, aber das tun sie dann auch nicht.

Wir müssen uns auf jeden Fall sehr gut vorbereiten und die Rahmenbedingungen wirklich klar sein. Es gibt ja wenig bis gar keine Erfahrungen mit Deckzentren in größeren Einheiten. Wir gehen mal von Gruppen à 50-60 Sauen aus, die jede Woche abgesetzt werden. Wie muss dann eine Bucht überhaupt strukturiert sein, damit wir am Ende wirklich eine Gruppenhaltung haben? Wie groß oder klein darf man Besamungs- und Fressstände bauen? All das sind Dinge, die ich heute nicht weiß. Deswegen würde ich zwei Jahre Planungszeitraum ansetzen, inklusive intensiver Reisetätigkeit. Wir werden uns einige Betriebe und deren Lösungen anschauen müssen und die werden nicht alle in Deutschland liegen.

Damit wären wir mittlerweile bei insgesamt fünf Jahren.

HH: Ja, das wäre aber nur fürs Deckzentrum! Wenn wir zum großen Schlag ausholen wollen und gleich alles so bauen, wie es in 15 Jahren sein soll, würde ich den Planungszeitraum und auch das Genehmigungsverfahren locker jeweils um ein weiteres Jahr mehr ansetzen. Parallel dazu müssen natürlich Finanzierungsgespräche mit Banken laufen, die auch nicht in ein vier Wochen erledigt sind.

Wir werden bei der Planung an manchen Stellen auch nach dem Prinzip „learning by doing“ vorgehen müssen. Niemand wird ein neues Stall-System gleich so bauen, dass er vom Start weg zufrieden ist. Aber das Deckzentrum würde ich eher größer machen, damit die Sauen wirklich Platz haben und ich Raum habe, die Fläche zu strukturieren und das bisherige Deckzentrum so umbauen, dass dort Gruppenhaltung möglich ist.

Dann muss ich sehen, was kann ich im vorhandenen Abferkelbereich umsetzen und wo kann ich Platz schaffen, um 6,5 oder 7 qm große Abferkelbuchten einzubauen. Das wird eine sehr intensive Planungsphase werden und hier kommen wir an depop/repop nicht vorbei.

Natürlich ist auch immer noch die Frage: wie teuer wird das Ganze und kann ich es in zehn Jahren wieder reinholen? Denn nach heutigem Stand fange ich in zehn Jahren ja wieder an umzubauen.

Außerdem gilt es die Rahmenbedingungen des Marktes zu bedenken. Vor Vegan habe ich wenig Angst, beim „Kunstfleisch“ fällt es mir aber schwer die Entwicklung abzuschätzen. Die Zielgruppe will eigentlich keine Gentechnik und deswegen kann ich mir nur schwer vorstellen, dass sich bei denen „Laborfleisch“ wirklich durchsetzt.

In jedem Fall müssen wir uns aber von 15 oder 20 Jahren Finanzierung verabschieden. Wir müssen das auch einer Bank vermitteln und die Genehmigungsbehörden müssen ebenfalls mitziehen.

Aber im Grunde fehlt doch noch eine wichtige Grundlage für all diese Überlegungen: TA-Luft und Bundesemissionsschutzgesetz sind noch nicht angepasst.

HH: Das ist unser Problem! Wir werden unsere Bestandsgrößen aber nicht beibehalten können, weil es für die benötigte zusätzliche Fläche keine Genehmigung geben wird. Wo wir am Ende landen, kann ich nicht abschätzen, aber den Kopf in den Sand stecken, macht keinen Sinn. Wir müssen schauen, ob wir aus dem was wir sollen und dem was wir können, eine wirtschaftlich tragbare Lösung backen können. Gibt es die nicht, heißt es die verbleibende Zeit zu nutzen – und dann ist es gut.

Müssen wir uns dann darauf einstellen, dass die Hälfte der deutschen Sauenhalter das Handtuch wirft?

HH: Erschreckend ist ja, dass von Mai 2019 bis Mai 2020 35.000 Sauen aus dem Markt gegangen sind. Wobei ich durchaus nachvollziehen kann, dass Kollegen die den Ausstieg schon länger im Kopf hatten, das im letzten halben Jahr dann auch getan haben. Die sind mit einem goldenen Handschlag ausgestiegen. Ich fürchte auch, dass Einige, die überlegt haben die staatliche Förderung für Isofluran-Betäubungsgeräte in Anspruch zu nehmen, jetzt am Ende des Jahres den Betrieb eher schließen.

Die Zahl der Sauenhalter wird jedenfalls definitiv noch mal massiv zurückgehen, die Frage ist nur: wie bald? Und vergessen wir bitte eins nicht: auch die Zahl der Arbeitskräfte wird bei verringerten Tierbeständen nicht zu halten sein.

Aber wir stellen uns der Herausforderung! Wir schauen uns, gemeinsam mit unseren Mitarbeitern, schon diese Woche einen neuartigen Abferkelstall im Rohbau an. Wir haben auf jeden Fall das Ziel, unseren Betrieb mit 1.250 Sauen zu erhalten und machen uns auf den Weg dorthin.

* Der Betrieb von Nadine und Heinrich Henke hat 1.250 Sauenplätze und das Paar aus Bruchhausen-Vilsen hat einschlägige Erfahrungen mit Umbau-Planungen.

Impfung gegen Ebergeruch weitaus tierschonender als chirurgische Kastration, Einsatz auch im ökologischen Landbau aus Tierschutz-Gründen sinnvoll

Der Ausschuss für ökologischen Landbau der EU-Kommission vertritt die Auffassung, dass die Immunokastration nicht den Prinzipien des ökologischen Landbaus entspräche. Ein Eingriff in das Hormonsystem der Tiere stehe der ökologischen Grundidee entgegen. Somit sei nur eine chirurgische Kastration nach Betäubung für ökologisch arbeitende Schweinebestände akzeptabel. Dem widerspricht die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. energisch.

Die geforderte chirurgische Entfernung der Hoden der Schweine ist ein viel drastischerer Eingriff in den Hormonhaushalt der Schweine. Bei dem Impfstoff zur Verhinderung des Geschlechtsgeruchs des Fleisches männlicher Schweine handelt es sich nämlich nicht um ein Hormon sondern um ein hormonell vollkommen inaktives synthetisches Imitat eines körpereigenen Botenstoffs. Das geimpfte Tier bildet dagegen Antikörper und diese unterbinden die Einlagerung von Androstenon und Skatol im Fettgewebe der männlichen Schweine, was den unerwünschten Geschlechtsgeruch verursacht.

Die zweimalige Impfung der Tiere ist im Vergleich zur chirurgischen Entfernung der Hoden, die bei weitem tierschonendste Methode. Die chirurgische Kastration, die die EU-Kommission eigentlich baldmöglichst abschaffen will, verletzt die körperliche Integrität der Tiere weit stärker als die immunologische Senkung des Hormonspiegels. Darüber hinaus bestehen Narkose- und Operationsrisiken und das Handling der Ferkel bis zur Narkose erzeugt Angst und Stress bei den Tieren. Es passt nicht in die ökologische Landwirtschaft, die tierschonende Immunokastration abzulehnen. Es widerspricht auch den von weiten Teilen der Bevölkerung und auch von der TVT begrüßten Anspruch des ökologischen Landbaus, einer nachhaltigeren und tierschonenderen Produktionsweise von Lebensmitteln tierischen Ursprungs.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) folgt leider bislang der unwissen-schaftlichen und tierschutzfachlich falschen Einschätzung der EU-Kommission.

Die TVT fordert, die Diskriminierung der Immunokastration durch Teile des ökologischen Landbaues und einige Agrarpolitiker zu beenden. Es geht dabei schließlich nicht nur um die Schweine in der Ökohaltung sondern dies hat auch eine Signalwirkung auf die konventionelle Schweinehaltung. „Die Politik sollte endlich den Weg für den flächendeckenden Einsatz der Immunokastration freimachen, anstatt der wissenschaftlich belegt tierschonendsten Methode immer wieder neue Steine in den Weg zu legen“, so Prof. Thomas Blaha, stellvertretender Vorsitzender der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz .

Die TVT fordert die Bundesregierung auf, ihre EU-Ratspräsidentschaft zu nutzen und das Thema nochmals mit den Landwirtschaftsministern der Mitgliedstaaten dahin gehend zu beraten, im Sinne des Tierschutzes die Impfung gegen Ebergeruch sowohl in der ökologischen Schweinehaltung als auch in der konventionellen Haltung einzusetzen.

Die TVT ist ein Zusammenschluss aus deutschlandweit mehr als 1.300 Tierärzten, die sich ehrenamtlich für den Schutz und die Sicherung der Gesundheit und des Wohlbefindens von Tieren einsetzen. Sie erarbeiten Merkblätter, Stellungnahmen, Gutachten und Leitlinien zu aktuellen Tierschutzthemen und arbeiten in verschiedenen Kommissionen und Beiräten mit. Die TVT kümmert sich um die aktuell drängenden Probleme z. B. in der Zucht (Defekt- und Extremzüchtungen), Haltung und Betreuung von Heim- und Nutztieren, bei Tiertransporten und Schlachtung sowie bei Tierversuchen, bei Tieren im Sport, in Zoos und Zirkussen oder im sozialen Einsatz. www.tierschutz-tvt.de

Quelle: Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V.

Schlachthofschließungen sind tierschutzrelevant!

Bundestierärztekammer fordert rasche Einberufung eines Krisengipfels

Die COVID-19-Ausbrüche in Schlachtbetrieben haben überfällige Diskussionen um die dortigen Arbeitsbedingungen angestoßen. Dass die Politik hier endlich ihre Verantwortung wahrzunehmen verspricht, ist sehr zu begrüßen. Durch die derzeitigen Betriebsschließungen und die insgesamt verringerten Schlachtkapazitäten mit einem Wegfall von mehreren Zehntausend Schlachtungen pro Tag ergeben sich aktuell aber große Tierschutzprobleme:

„Der plötzliche Wegfall von Schlacht- und Zerlegekapazitäten hat unmittelbare Auswirkungen auf die tierhaltenden Betriebe und die Tiere in den Ställen“, betont Dr. Uwe Tiedemann, Präsident der Bundestierärztekammer. Dabei können tierschutzrelevante Probleme entstehen:

– Es kommt zu höheren Besatzdichten und zur Überbelegung in den Ställen, was insbesondere bei sommerlichen Temperaturen mit einer höheren Kreislaufbelastung für die schweren Tiere einhergeht. Es ist nicht auszuschließen, dass dadurch vermehrt Tiere verenden.
– Die Transportwege zu alternativen Schlachtstätten, u.U. sogar im Ausland, werden deutlich länger. Gerade in der warmen Jahreszeit sind lange Transporte aber kritisch und sollten vermieden werden. Für ohnehin kreislaufschwache Tiere ergeben sich zusätzliche Belastungen.
– Auch in den Küken- und Ferkelaufzuchten ist ein Rückstau mit entsprechenden Überbelegungen der Ställe zu erwarten.

Fehlende Schlachtkapazitäten durch andere Standorte zu kompensieren ist nur schwer möglich: Die notwendigen Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln haben bereits deutliche Kapazitätseinbußen zur Folge. Darüber hinaus stehen aufgrund der branchenweiten Tests und zahlreicher offener Testergebnisse weniger Mitarbeiter zur Verfügung. Daher müssen die Schlachtzahlen allgemein zurückgefahren werden. Die Forderung, Produktionspersonal in Schlachtung und Zerlegung zweimal wöchentlich zu testen, verstärkt diesen Kapazitätsmangel. Eine kurzfristige Erhöhung der Schlachtkapazitäten in bisher nicht betroffenen Schlachtbetrieben dürfte daher auch bei gutem Willen aller Beteiligten schwierig werden. Es ist zu erwarten, dass sich die Lage weiter zuspitzt.
Die BTK fordert die Bundesregierung daher auf, umgehend einen Krisengipfel unter Einbeziehung von Tierärzten, Landwirten, Schlachthofbetreibern und zuständigen Behörden einzuberufen, um schnell Lösungen für die aktuelle Situation zu finden.

„Die Konzentration auf wenige große Schlachtunternehmen, die zu Lasten regionaler Betriebsstrukturen ging, rächt sich jetzt“, ergänzt der BTK-Präsident. Allerdings reicht die notwendige Diskussion um einen Wandel des Systems in der akuten Situation nicht aus. Auch die Forderung der Politik, Bestandszahlen vorübergehend zu reduzieren, greift kurzfristig nicht. Es müssen praktikable, tierschutzgerechte Lösungen für die Tiere gefunden werden, die jetzt in der Mast und Aufzucht sind. Hier sind die Haltungs- und Schlachtbetriebe in enger Zusammenarbeit mit den Veterinärbehörden gefordert. Es kann nicht sein, dass schlicht keine Schlachttiere mehr angekauft und die Problemlösung den tierhaltenden Betrieben überlassen wird.

Quelle: Bundestierärztekammer

Nähen üben am Küchentisch: Wettbewerb für alle Tiermedizinstudierenden

Ab 6 Juli findet für drei Wochen an den fünf deutschen universitären veterinärmedizinischen Ausbildungsstätten die VETSkillsLab Challenge statt. Ziel dieser Aktion ist es, die Studierenden zu praktischen Übungen zu animieren. Tiermedizinstudierende aller Semester dürfen an diesem digitalen Wettbewerb teilnehmen. In jeder Woche erhalten die Studierenden eine neue Aufgabe, die sie zu Hause, mit Hilfe des zur Verfügung gestellten Informationsmaterials, lösen müssen. Ihre Ergebnisse können sie anschließend in Form von Fotos oder Videos den Verantwortlichen ihres Clinical Skills Labs zukommen lassen. Wichtig ist, dass sie ihre Ergebnisse kommentieren und erklären, wie sie vorgegangen sind und welche Materialien sie verwendet haben. In der ersten Aufgabe müssen die Studierenden einem Stoff- oder ihrem Haustier einen Verband anlegen. Bei den Modellen und Materialien können die Studierenden gern kreativ werden. Die Aufgaben der ersten und zweiten Woche sollen die Studierenden auf die finale Aufgabe in der dritten Woche vorbereiten, in der der Einfallsreichtum der Studierenden gefragt sein wird.

Die VETSkillsLab Challenge findet hochschulübergreifend statt. Die fünf Studierenden mit den besten Ergebnissen zu der ersten und zweiten Aufgabe erhalten je einen 15-Euro-Buchgutschein. Die Studierenden mit den drei besten Vorschlägen zur dritten Aufgabe können sich jeweils über einen 50-Euro-Buchgutschein freuen.

Dieser Wettbewerb ist eine gemeinsame Aktion der Skills Labs der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover, der Universität Leipzig, der Justus-Liebig-Universität Gießen, der Freien Universität Berlin und der Ludwig-Maximilians-Universität München.

Im Clinical Skills Lab können die Tiermedizinstudierenden an Simulatoren und Modellen ihr theoretisches Wissen praktisch anwenden. Zum Beispiel können sie Verbände anlegen oder Nahttechniken und die Blutentnahme üben. Aufgrund der Corona-Pandemie sind die Skills Labs der universitären tierärztlichen Ausbildungsstätten derzeit geschlossen. Das Clinical Skills Lab der TiHo hat deshalb für alle Themen Online-Kurse erstellt und zusätzlich neue Übungen geschaffen, die die Studierenden ebenfalls online durchführen können. Diese Kurse ermöglichen es den Studierenden, trotz des geschlossenen Clinical Skills Labs bereits vorab neu konzipierte Lernstationen kennenzulernen und auch weiterhin verschiedene klinisch-praktische Fertigkeiten zu üben.

Clinical Skills Lab der TiHo
Im Zuge des Projekts „Vermittlung von tiermedizinischen, klinischen Fertigkeiten und Implementierung von Ethik in der Tiermedizin“, kurz FERTHIK, des Bundesministeriums für Bildung und Forschung wurde das Clinical Skills Lab an der TiHo 2013 gegründet. Es soll den Tiermedizinstudierenden ermöglichen, ihre tierärztlichen Handgriffe und Fertigkeiten an Modellen und Simulatoren zu trainieren.

Falls Sie keine weiteren Informationen der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover erhalten möchten, schicken Sie bitte eine kurze Mitteilung an presse@tiho-hannover.de.

Für fachliche Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Dr. Sandra Wissing
Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover
ZELDA – Zentrum für E-Learning, Didaktik und Ausbildungsforschung
Clinical Skills Lab
Tel.: +49 511 856-8360
sandra.wissing@tiho-hannover.de

Quelle: Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover

Antibiotika in der Tiermast: Kabinett beschließt Änderung des Arzneimittelgesetzes (AMG)

Entwurf von Bundesministerin Klöckner sieht Verbesserungen für Monitoring und Bewertung der Entwicklung der Antibiotikaanwendung im Bereich der Tiermast vor

Die Bundesregierung hat heute den von der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, vorgelegten Entwurf eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (AMG) beschlossen. Die 17. AMG-Novelle greift Erkenntnisse aus der Evaluierung des Antibiotikaminimierungskonzepts der 16. AMG-Novelle auf.

Die Evaluierung zeigt, dass das bestehende Antibiotikaminimierungskonzept des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) funktioniert. Die Gesamtverbrauchsmenge an Antibiotika bei allen sechs Nutzungsarten (Mastferkel, Mastschweine, Mastputen, Masthühner, Mastkälber, Mastrinder) ist im untersuchten Zeitraum um fast ein Drittel von 298 Tonnen auf 204 Tonnen gesunken. Die Evaluierung hat auch wichtige Daten über Einzelheiten der Antibiotikaanwendung in der Tiermast sowie Hinweise, wie das Antibiotikaminimierungskonzept weiter verbessert werden kann, ergeben.

Mit der 17. AMG-Novelle wollen wir eine zeitnahe Anpassung einiger technisch-administrativer Regelungen der 16. AMG-Novelle vornehmen.

Ziel ist es, Modalitäten und Abläufe des Antibiotikaminimierungskonzepts zu präzisieren, um die Datengrundlage zu verbessern, Tierhalter administrativ zu entlasten, die Berechnungsmodalitäten zur Therapiehäufigkeit bei Arzneimitteln mit mehreren Wirkstoffen anzupassen und die erfolgreiche Datenauswertung zur Evaluierung fortzuführen.

Vorgesehen ist u.a.:

Nullmeldungen werden Pflicht. D.h. es gibt eine Mitteilungsverpflichtung für Tierhalter an die zuständige Behörde auch dann, wenn keine antibakteriellen Arzneimittel angewendet wurden. Damit verschärfen wir das Monitoring.

Möglichkeit der elektronischen Abgabe der Versicherung der Tierhalter über die Einhaltung der tierärztlichen Behandlungsanweisung.

Außerdem werden die Regelungen zur Verwendung von Daten erweitert: Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) soll auch die Daten, die beim Vollzug des Antibiotikaminimierungskonzepts anfallen, in pseudonymisierter Form zum Zweck einer Risikobewertung verwenden dürfen. Damit kann die Entwicklung der Antibiotikaanwendung bei den sechs Nutzungsarten der 16. AMG-Novelle über den Zeitraum der Evaluierung (zweites Halbjahr 2014 bis einschließlich 2017) hinaus weiterhin verfolgt werden. Dies ist wichtig, um auch weiterhin beobachten zu können, wie sich die Verbrauchsmengen der verschiedenen Antibiotika bei den sechs Nutzungsarten und das Spektrum der eingesetzten Wirkstoffe, insbesondere bei den Reserveantibiotika, entwickeln. Und um die Bedeutung dieser Veränderungen im Verhältnis zur Entwicklung des Resistenzgeschehens präziser einschätzen zu können.

Zum Thema Reserveantibiotika hat Bundesministerin Julia Klöckner wiederholt betont: „Jede Anwendung von Antibiotika kann die Entwicklung von Resistenzen nach sich ziehen. Den Einsatz bei Mensch und Tier müssen wir daher auf das absolut notwendige Maß reduzieren. Strengste Anforderungen sind bei den so genannten Reserveantibiotika nötig. Sie sind Arzneimittel der letzten Wahl und werden verabreicht, wenn sonst nichts mehr wirkt.“

Unser Ziel ist die Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes auf das therapeutisch notwendige Minimum und insbesondere die Verminderung der Anwendung von Reserveantibiotika. Bei Masthühnern und Mastputen lag der Anteil an Reserveantibiotika bei rund 40 Prozent der jeweiligen Verbrauchsmenge. Der Einsatz von Antibiotika und Reserveantibiotika bei Mastgeflügel ist im untersuchten Zeitraum kaum zurückgegangen. Klar ist: Der hohe Anteil insbesondere von Reserveantibiotika an den Verbrauchsmengen ist nicht akzeptabel.

Ein wichtiger Beitrag dazu ist die künftige EU-Liste der Reserveantibiotika, für die sich unser Ministerium eingesetzt hat: Bis zum Jahr 2022 wird die Europäische Kommission per Durchführungsrechtsakt eine Liste der sogenannten Reserveantibiotika erstellen, die der Humanmedizin vorbehalten bleiben müssen.

Quelle: BMEL

Schaufenster Bioökonomie: In Deutschland leben Hunderte unbekannter Insektenarten

Direkt vor der eigenen Haustür gibt es eine Menge unbekannter Arten. Viele davon sind vom Aussterben bedroht. Doch um sie schützen zu können, müssen wir sie erst einmal kennen.

Um neue Arten zu entdecken, muss man nicht in ferne Länder reisen: Direkt vor der eigenen Haustür gibt es jede Menge Tiere, Pflanzen und Pilze, die der Wissenschaft noch gar nicht bekannt sind. Fachleute sprechen dann von den sogenannten „Dark Taxa“. Das sind Arten, die entweder noch gar keine Namen haben oder deren Einordnung extrem schwierig ist. „Um jedoch effektivere Schutzmaßnahmen zum Beispiel gegen das Insektensterben ergreifen zu können, müssen wir besser verstehen, welche Arten es überhaupt gibt und welche Funktionen sie im Ökosystem haben“, erklärt der Insektenkundler Prof. Dr. Lars Krogmann. Er leitet das Fachgebiet Systematische Entomologie an der Universität Hohenheim und gleichzeitig die entomologische Abteilung des Naturkundemuseums Stuttgart (SMNS). Mit dem Ziel, Licht ins Dunkel zu bringen, startete vor acht Jahren die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderte deutsche Barcode-of-Life-Initiative. Sie hat zum Ziel, die Artenvielfalt aller deutschen Tiere, Pilze und Pflanzen anhand ihres DNA-Barcodes, also des genetischen Fingerabdrucks, zu erfassen. Im Juli 2020 geht das Projekt in die dritte Projektphase, bei der zwei bislang eher vernachlässigte Insektengruppen im Fokus stehen sollen. Neu im Aufbau befindet sich auch das Kompetenzzentrum Biodiversität und integrative Taxonomie, eine Gemeinschaftseinrichtung der Universität Hohenheim und dem Naturkundemuseum Stuttgart, getragen von der Initiative „Integrative Taxonomie“ des Landes Baden-Württemberg.

Die Tatsache, dass es in Deutschland noch eine Vielzahl unbekannter Arten gibt, mag zunächst überraschen. „Das liegt meist nicht daran, dass wir sie noch nicht gefunden hätten“, erläutert Prof. Dr. Krogmann, „sondern daran, dass sich vor allem die kleineren Insekten so ähnlich sehen können, dass sie äußerlich nicht unterscheidbar sind.“

Da könne es dann leicht passieren, dass man meine, nur eine Art vor sich zu haben. Dabei seien es aber in Wirklichkeit zwei, drei oder sogar noch mehr verschiedene sogenannte kryptische Arten, die durchaus unterschiedliche ökologische Ansprüche haben können.

Das Problem des Insektensterbens besteht – unabhängig davon, dass es noch unbekannte Arten gibt
Nach Schätzungen warten weltweit ca. 80 Prozent aller Insektenarten darauf, entdeckt und beschrieben zu werden. „Leider werden es jeden Tag weniger“, bedauert Prof. Dr. Krogmann „Viele Arten verschwinden, bevor wir sie überhaupt entdeckt haben. Und auch wenn rein rechnerisch so jedes Jahr neue Arten zum Katalog dazukommen, nimmt die Gesamtzahl aller Insekten doch deutlich ab.“

Deshalb ist es umso wichtiger, die Artenvielfalt unseres Planeten so schnell und umfassend wie möglich zu erfassen, damit effektive Schutzmaßnahmen ergriffen werden können. „Man kann nur schützen, was man kennt“, betont Prof. Dr. Krogmann.

In Deutschland widmet sich seit 2012 das vom BMBF geförderte Projekt German Barcode of Life (GBOL) dieser Aufgabe. Das deutschlandweite Netzwerk aus verschiedenen Naturkundemuseen und anderen Biodiversitätsforschungsinstituten sammelt dazu umfassend und flächendeckend Tier- und Pflanzenarten in ganz Deutschland.

Diese werden mit modernen Methoden untersucht, katalogisiert, wissenschaftlich beschrieben und ihr Erbgut analysiert. Alle Daten werden zunächst in der ersten umfassenden „DNA-Barcoding“-Gendatenbank der Fauna und Flora Deutschlands zusammengeführt und anschließend in eine weltweite Datenbank eingespeist, so dass die Informationen auch anderen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern für ihre Forschung zur Verfügung stehen.

Insekten sind nicht nur als Bestäuber wichtig
Ein erheblicher Teil der Insektenarten musste bislang jedoch in den bisherigen GBOL-Projekten und letztlich der gesamten Biodiversitätsforschung ausgeschlossen werden, da es in Deutschland keine oder nur sehr unzureichende Fachkenntnisse und Informationen gibt. Dabei machen die Zweiflügler, wie zum Beispiel Mücken und Fliegen, und die Hautflügler, zu denen unter anderem auch Bienen und Wespen gehören, rund zwei Drittel aller Insektenarten in Deutschland aus. Diese Lücke möchte nun das Folgeprojekt GBOLIII schließen.

„Hautflügler spielen eine zentrale Rolle in unseren Ökosystemen“, erläutert Prof. Dr. Krogmann sein Interesse für diese Insektengruppe. „Einerseits als Bestäuber von Blütenpflanzen ‒ daran denkt jeder sofort. Andererseits sorgen sie aber auch als natürliche Gegenspieler anderer Insekten für ein natürliches Gleichgewicht – und das wird leider oft außer Acht gelassen.“

„Zweiflügler sind ökologisch gesehen vielleicht die vielseitigste Insektenordnung. Sie spielen eine entscheidende Rolle als Zersetzer, Bestäuber, Gegenspieler und stellen einen großen Teil der Nahrung von Wirbeltieren“, sagt Dr. Daniel Whitmore, Kurator für Zweiflügler am SMNS. „Unser geringer Kenntnisstand zur Vielfalt und Verbreitung vieler Fliegen- und Mückengruppen verhindert den effektiven Schutz ihrer Habitate und der von ihnen abhängigen Arten.“

Ökologischer Ansatz soll bei Artbestimmung helfen
So sind rund 80 Prozent aller Hautflügler-Arten parasitische Wespen, die ihre eigenen Eier in die Eier anderer Insekten, deren Raupen, Puppen oder in die ausgewachsenen Tiere legen. Während sich aus den Eiern neue Wespen entwickeln, geht der Wirtsorganismus zugrunde. Im biologischen Pflanzenschutz werden parasitische Wespen deswegen oft auch als Nützlinge eingesetzt.

Doch wahrscheinlich sind gerade diese Insekten besonders stark vom Insektensterben betroffen, da sie auf ausreichend große Bestände ihrer Insektenwirte angewiesen sind. „Bislang können wir dies nur vermuten“, so Prof. Dr. Krogmann, „denn es fehlen Daten zum Vorkommen und zur Verbreitung parasitischer Wespen. Zudem sind sie meist nur wenige Millimeter groß, was ihre Artbestimmung enorm erschwert.“

Einer neuer Ansatz soll – neben den genetischen Untersuchungen – hier weiterhelfen, sagt Prof. Dr. Krogmann: „Wir beziehen auch die Lebensweise der Insekten bei ihrer Bestimmung mit ein. Gerade parasitische Arten sind sehr spezialisiert: So können nah verwandte Arten, die äußerlich fast völlig gleich aussehen, ganz unterschiedliche Insektenwirte befallen.“

Neue Artenspezialisten werden gebraucht
Gleichzeitig soll im Rahmen von GBOLIII auch eine neue Generation von Taxonominnen und Taxonomen, den Spezialisten zur Artidentifikation, ausgebildet werden. „Denn davon gibt es leider viel zu wenige“, betont Prof. Dr. Krogmann, „und sie werden mehr denn je gebraucht, wenn wir den aktuellen dramatischen Insektenrückgang verstehen und bekämpfen wollen.“

Weil es in Deutschland an den entsprechenden Expertinnen und Experten mangelt, hat er sich weltweite Unterstützung gesucht. So gibt es z. B. Fachleute in den USA, Australien oder Rumänien, die ihr Wissen an die neuen Hohenheimer Doktoranden und Doktorandinnen weitergeben möchten. Darüber hinaus will das Projekt durch regelmäßige Konferenzen und Zusammenkünfte den Wissensaustausch der Forscherinnen und Forscher untereinander fördern.

HINTERGRUND: GBOLIII: Dark Taxa
Ziel von GBOLIII: Dark Taxa ist es, das Wissen über die deutsche Fauna in den beiden vielfältigsten und bisher am wenigsten untersuchten Gruppen der Zweiflügler und der Hautflügler zu erweitern.

Die Projektleitung hat das Zoologische Forschungsmuseum Alexander Koenig Bonn. Projektpartner sind, neben dem Staatlichen Museum für Naturkunde Stuttgart (SMNS), die Staatlichen Naturwissenschaftlichen Sammlungen Bayerns, die Universität Würzburg und der Entomologische Verein Krefeld.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert das Projekt mit rund 5,4 Millionen Euro, davon entfallen knapp 1,4 Millionen Euro auf das SMNS. Mit einer Laufzeit von 3,5 Jahren wird das Projekt am 1. Juli 2020 starten. Weitere Details unter www.bolgermany.de/wp/

HINTERGRUND: Kompetenzzentrum Biodiversität und integrative Taxonomie
Im Rahmen der „Initiative Integrative Taxonomie“ beschloss die Landesregierung im Herbst 2019 den Aufbau eines Kompetenzzentrums Biodiversität und integrative Taxonomie als Gemeinschaftseinrichtung der Universität Hohenheim und des Naturkundemuseums Stuttgart. Aufgabe des Zentrums ist es, das Thema sowohl in Wissenschaft und Forschung als auch in der Fort- und Weiterbildung für die Praxis abzudecken.

HINTERGRUND: Wissenschaftsjahr 2020 Bioökonomie
2020 steht das Wissenschaftsjahr im Zeichen der Bioökonomie – und damit einer nachhaltigen, biobasierten Wirtschaftsweise. Es geht darum, natürliche Stoffe und Ressourcen nachhaltig und innovativ zu produzieren und zu nutzen und so fossile und mineralische Rohstoffe zu ersetzen, Produkte umweltverträglicher herzustellen und biologische Ressourcen zu schonen. Das ist in Zeiten des Klimawandels, einer wachsenden Weltbevölkerung und eines drastischen Artenrückgangs mehr denn je notwendig. Das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ausgerichtete Wissenschaftsjahr Bioökonomie rückt das Thema ins Rampenlicht.

Die Bioökonomie ist das Leitthema der Universität Hohenheim in Forschung und Lehre. Sie verbindet die agrarwissenschaftliche, die naturwissenschaftliche sowie die wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Fakultät. Im Wissenschaftsjahr Bioökonomie informiert die Universität Hohenheim in zahlreichen Veranstaltungen Fachwelt und Öffentlichkeit zum Thema. Im Monat Juni steht das Thema Artenvielfalt im Mittelpunkt.

Quele: Universitat Hohenheim

Initiative Tierwohl: HelloFresh macht mit!

● HelloFresh erster Online-Lebensmittelhändler in der ITW
● Ab 20. Juli 2020 bietet HelloFresh nach und nach Geflügelfleisch von ITW-Betrieben an
● HelloFresh zahlt in den Tierwohl-Fonds der ITW ein

Die Initiative Tierwohl (ITW) wächst weiter. Ab dem 20. Juli dieses Jahres wird HelloFresh Deutschland an der Initiative Tierwohl teilnehmen. HelloFresh will seinen Kunden ausschließlich Geflügelfleisch von Landwirten anbieten, die ihre Tiere mindestens nach den Kriterien der Initiative Tierwohl halten. Das bedeutet, die Landwirte bieten ihren Tieren u.a. mehr Platz und zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten an. Die Betriebe werden zweimal im Jahr überprüft.

„Die Qualität und damit auch die Herkunft unserer Zutaten sind uns sehr wichtig. Wir merken, dass sich auch die Präferenzen unserer Kunden weiterentwickeln“, erklärt Nils Herrmann, Geschäftsführer, HelloFresh Deutschland, Österreich und Schweiz. „Künftig setzen wir bei unseren Rezepten noch mehr auf Vielfalt und erstklassige Zutatenqualität. Dazu gehört für uns auch, dass wir beim Thema ‚Tierwohl‘ einen Beitrag leisten. Deshalb engagieren wir uns als Partner der ITW und beziehen ab sofort einen Großteil unserer Fleischprodukte von Betrieben, die in der Initiative Tierwohl zugelassen sind.“

„Wir freuen uns sehr, dass mit HelloFresh der erste Anbieter von Kochboxen an der ITW teilnimmt“, erklärt Dr. Alexander Hinrichs, Geschäftsführer der Initiative Tierwohl. „Wenn ein Marktführer wie HelloFresh mitmacht, dann hat das Signalwirkung: Auch der Online-Handel mit Lebensmitteln kann seiner Verantwortung für Tierwohl gerecht werden. HelloFresh demonstriert eindrucksvoll, dass die ITW mit ihrem breitenwirksamen System die geeignete Plattform für Unternehmen ist, die ihren Kunden statt leerer Versprechen bereits heute ein wirkliches Plus an Tierwohl anbieten wollen.“

HelloFresh wird ab dem 20. Juli 2020 für jedes verkaufte Kilogramm Fleisch und Fleischwaren aus Geflügel- sowie Schweinefleisch Geld in den Fonds der Initiative Tierwohl einzahlen. Zugleich werden die teilnehmenden Geflügelfleischvermarkter der Initiative Tierwohl HelloFresh Fleisch von Tieren liefern, die nachweislich entsprechend den Kriterien der Initiative Tierwohl gehalten wurden. Nach dean&david ist HelloFresh bereits das zweite führende Unternehmen, das sich in diesem Jahr als weiterer Partner der ITW anschließt.

Über HelloFresh
HelloFresh ist die wöchentliche Garantie für eine ausgewogene Ernährung: Mit einer Kochbox voller frischer, ausgewählter Zutaten und leckeren Rezepten. Der weltweit führende Anbieter von Kochboxen beschäftigt in den USA, Großbritannien, Deutschland, den Niederlanden, Belgien, Luxemburg, Australien, Österreich, der Schweiz, Kanada, Neuseeland, Frankreich, Schweden und Dänemark ein Team von über 5.000 Mitarbeitern. Im ersten Quartal 2020 lieferte HelloFresh mehr als 111 Millionen Mahlzeiten und zählte 4,18 Millionen aktive Kunden weltweit. 2011 in Berlin gegründet, ging das Unternehmen im November 2017 in Frankfurt an die Börse. www.hellofresh.de

Über die Initiative Tierwohl
Mit der im Jahr 2015 gestarteten Initiative Tierwohl (ITW) bekennen sich die Partner aus Landwirtschaft, Fleischwirtschaft, Lebensmittelhandel und Gastronomie zu ihrer gemeinsamen Verantwortung für Tierhaltung, Tiergesundheit und Tierschutz in der Nutztierhaltung. Die Initiative Tierwohl unterstützt Landwirte finanziell dabei, über die gesetzlichen Standards hinausgehende Maßnahmen zum Wohl ihrer Nutztiere umzusetzen. Die Umsetzung dieser Maßnahmen wird durch die Initiative Tierwohl flächendeckend kontrolliert. Das Produktsiegel der Initiative Tierwohl kennzeichnet ausschließlich Produkte, die von Tieren aus teilnehmenden Betrieben der Initiative Tierwohl stammen. Die Initiative Tierwohl etabliert Schritt für Schritt mehr Tierwohl auf breiter Ebene und wird dabei kontinuierlich weiterentwickelt.

Quelle: Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH

Geflügelwirtschaft will Tarifvertrag für die ganze Branche: „Setzen auf starke Sozialpartnerschaft und Flexibilität“

In der Diskussion um Arbeitnehmerschutz in der Fleischwirtschaft macht die deutsche Geflügelwirtschaft der Politik ein weitreichendes Angebot. „Wir wollen einen Tarifvertrag für die gesamte Branche“, bringt Friedrich-Otto Ripke, Präsident des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft e. V. (ZDG), eine Regelung nach bestehendem Tarifvertragsrecht in die Diskussion ein. Diesen von der gesamten deutschen Schlachtgeflügelbranche getragenen Vorstoß hat Ripke beim digitalen Politischen Frühstück des ZDG heute früh erstmals im Kreis der Bundespolitik vorgestellt – mit sehr positiver Resonanz seitens der Parlamentarier. Gastredner Prof. Dr. Gregor Thüsing bekräftigt aus der fachlichen Perspektive des Arbeitsrechtlers positive Effekte des Gedankens: „Das ist eine sympathische Lösung, ein Ausdruck der Stärke der Sozialpartnerschaft zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern.“

Tarifvertrag sichert Beschäftigten effektiven Arbeitnehmerschutz
Aus Sicht des ZDG ist der allgemeinverbindlich erklärte Tarifvertrag gegenüber dem Gesetz die klar stärkere Lösung: Er bietet den Beschäftigten durch umfassende Regelungen effektiven Arbeitnehmerschutz und sichert überdies den Unternehmen die dringend nötige Flexibilität durch Arbeitnehmerüberlassung, also Leiharbeit. „Der Tarifvertrag bietet die Chance, die zahlreichen Vorschläge zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen der Beschäftigten im Detail festzuschreiben“, sagt ZDG-Präsident Ripke. „Das wollen wir gemeinschaftlich anpacken, wir stehen zu unserer Verantwortung!“ Das sektorale Verbot von Werkverträgen und Arbeitnehmerüberlassung hält der ZDG nach wie vor für verfassungswidrig. Gleichwohl hat die Branche den Verzicht auf Werkverträge ab Januar 2021 erklärt. „Die Arbeitnehmerüberlassung als wichtiges Instrument für saisonale Absatzspitzen aber brauchen wir“, betont Ripke. „Hier bitten wir die Politik um klare Differenzierung und wichtige Unterstützung.“

Tarifvertrag kann mehr als Gesetz – schneller, umfassender, detailreicher
Warum ist der Tarifvertrag im Vergleich zu einem Gesetz die klar bessere Lösung? Eine umfassende juristische Würdigung hierzu gab Prof. Dr. Gregor Thüsing, Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit der Universität Bonn, beim Politischen Frühstück. „Der Tarifvertrag kann deutlich mehr als ein Gesetz – er ist schneller, umfassender, detailreicher und hat effektivere Kontrollregelungen“, ordnete Thüsing den Vorstoß der Geflügelwirtschaft in die aktuelle politische Debatte ein. Aktuelle Überlegungen, außer Werkverträgen auch die Arbeitnehmerüberlassung zu verbieten, seien hingegen nicht mehr als ein „politischer Reflex“ und in der Sache unbegründet, so Thüsing: „Durch die intensive Regulierung der Leiharbeit zum Beispiel mit Equal Pay ist ein erheblicher Arbeitnehmerschutz gewährleistet. Für ein Verbot gibt es europa- und verfassungsrechtlich keine hinreichenden Gründe.“

„Ohne Flexibilität hat die Geflügelfleischerzeugung in Deutschland keine Zukunft“
Für die Wirtschaftsgruppe der Geflügelschlachtereien im ZDG schilderte Präsidiumsmitglied Paul-Heinz Wesjohann eindringlich die dramatischen Auswirkungen eines möglichen Verbots der Arbeitnehmerüberlassung auf die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Geflügelfleischerzeugung. In der Grillsaison von März bis August seien die Geflügelschlachtereien auf 20 bis 25 Prozent mehr Mitarbeiter angewiesen, um die saisonal deutlich höheren Aufträge aus dem Lebensmitteleinzelhandel bewerkstelligen zu können. „Wenn wir diese Nachfrage nicht bedienen können, kommt die Ware aus dem Ausland – und dann hat unsere fortschrittliche deutsche Geflügelfleischerzeugung mit den tierwohlorientierten Geflügelhaltern keine Zukunft mehr“, richtete Wesjohann einen klaren Appell an die Politik. „Wir wünschen uns einen Tarifvertrag, aber wir brauchen Ihre Hilfe bei der Flexibilität.“

Politik lobt Vorstoß der Geflügelwirtschaft als „charmant und überzeugend“
Der Vorstoß der Geflügelwirtschaft in Richtung Tarifvertrag wurde von der Politik in einem offenen, konstruktiven Austausch durch die Bank sehr positiv aufgenommen. Als „charmant und überzeugend“ lobte CDU/CSU-Fraktionsvize Gitta Connemann das Angebot des ZDG: „So lässt sich unser gemeinsames Ziel erreichen, durchgängig gute Arbeitsbedingungen in der Branche zu schaffen und aus den Negativschlagzeilen zu kommen.“

Politisches Frühstück des ZDG erstmals als Videokonferenz durchgeführt
Mit dem erstmals als Videokonferenz durchgeführten Politischen Frühstück geht der ZDG neue Wege. Da eine Präsenzveranstaltung aufgrund der andauernden Corona-Pandemie nicht möglich war, verlegte der ZDG das bewährte Format des Hintergrundgesprächs mit den Bundesparlamentariern kurzerhand ins Internet. Gefrühstückt wurde aber natürlich trotzdem: Der ZDG hatte den rund 25 teilnehmenden MdBs und wissenschaftlichen Mitarbeitern jeweils ein „Frühstücks-Carepaket“ mit Chicken Bagel und Frühstücksei in die Büros liefern lassen – alles selbstverständlich aus deutscher Herkunft.

Quelle: ZDG

Impfung gegen Ileitis ab Ferkelaufzucht bis in die Vormast einfach und stressfrei umsetzbar

In Deutschland sind nahezu alle Bestände mit Lawsonia intracellularis, dem Ileitis-Erreger, infiziert. Um die Schweine vor Leistungsverlusten und Schwächung der Abwehrstärke lokal im Darm zu schützen, sollten alle Betriebe gegen Lawsonien impfen. Doch wann ist der richtige Zeitpunkt dafür?

In eine umfangreiche serologische Untersuchung* gingen über die Jahre 2014 bis 2018 Blutproben von Tieren aus 632 Betrieben ein (mind. 10 Blutproben je Altersklasse, n=14.578 BP). Die Auswertung bestätigt weiterhin die Erkenntnisse zum Infektions- bzw. Impfzeitpunkt: Bis zur 15. Lebenswoche, also bis zum Ende der Vormast, sind über 80 % der Blutproben stabil Antikörper-negativ. 70 % der Betriebe sind in der 10. bis 15. Lebenswoche immer noch negativ**. Dagegen sind 90 % der Betriebe bis zur Endmast Antikörper-positiv.

Eine Impfung gegen Ileitis über Flüssigfutter oder Trinkwasser ist daher nach Einstallung in die Ferkelaufzucht oder in der überwiegenden Mehrzahl der Betriebe auch zur Einstallung in die Mast stressfrei möglich. Entgegen dem Eindruck im Stall spielt eine Lawsonieninfektion in nahezu allen Mastbetrieben eine Rolle. Die subklinische (unsichtbare) Ileitis ist das größte Einsatzgebiet für eine Impfung.

Noch mehr Informationen unter www.ileitis.de

Quelle: Boehringer Ingelheim

Insekten und Algen als Futtermittel für Geflügel: Göttinger Forschende untersuchen Fleischqualität

Weltweit werden immer mehr tierische Produkte verzehrt. Diese wachsende Nachfrage erfordert eine beträchtliche Menge an proteinreichem Futter für die landwirtschaftlichen Nutztiere. Der Anbau von Futtermitteln geht jedoch oft mit Landnutzungsveränderungen wie der Abholzung von Wäldern einher. Künftige Futtermittel sollten deshalb unabhängig von Ackerland werden. Insektenzucht und Kultivierung von Mikroalgen könnten als alternative Proteinquelle dienen. Forschende der Universität Göttingen haben herausgefunden, dass die Fleischqualität von Hähnchen, die mit bestimmten Insekten oder Mikroalgen gefüttert sind, zum Verzehr geeignet ist.

Die Ergebnisse sind in der Fachzeitschrift Journal of the Science of Food and Agriculture erschienen.

In der Studie wurden Hähnchen mit Soja, Spirulina oder Insekten als Hauptproteinquelle im Futter gemästet und hinsichtlich ihrer Fleischqualität untersucht. Im Fokus standen dabei ihre Wachstumsleistung, die Fleischbeschaffenheit unter industriellen Verpackungsbedingungen und ihre sensorischen Eigenschaften. Die Analyse des Fleischs von 132 Tieren zeigte, dass sowohl Mehl aus Larven der Schwarzen Soldatenfliege als auch die Mikroalge Spirulina ohne große Qualitätseinbußen in Geflügelfuttermitteln einsetzbar ist. Hähnchen, die mit dem Larvenmehl gefüttert werden, produzieren Fleisch, das dem aktuellen Status quo entspricht. Werden die Hähnchen dagegen mit Spirulina gefüttert, sind sowohl die Fleischfarbe als auch der Geschmack intensiver. „Insgesamt erwiesen sich beide Proteinquellen als geeignet und stellen daher eine geeignete Alternative zu Soja dar“, so Erstautorin Dr. Brianne Altmann von der Abteilung Produktqualität tierischer Erzeugnisse der Universität Göttingen.

Mikroalgen werden bereits weltweit für Biokraftstoffe, Tierfutter und den menschlichen Verzehr produziert, sind allerdings teurer als Sojaschrot. Insekten sind in der Europäischen Union gegenwärtig nur für Fische als Futtermittel zugelassen. Es wird jedoch erwartet, dass sie in naher Zukunft auch als Geflügelfutter zugelassen werden. Dazu müssen Insekten jedoch mit zertifizierten Futtermitteln erzeugt werden. „Wirklich nachhaltig wird die Erzeugung von Insekten als Futtermittel jedoch nur, wenn auch Rest- und Abfallstoffe als Futtermittel eingesetzt werden dürften“, erläutert Abteilungsleiter Prof. Dr. Daniel Mörlein.

Die Studie fand im Rahmen des Projektes „Sustainability Transitions in der Lebensmittelproduktion“ statt.

Quelle: Georg-August-Universität Göttingen