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Zweiter Platz im Shanghai-Ranking für die TiHo

Das renommierte Shanghai-Ranking listet im Fach Veterinärmedizin weltweit 300 Universitäten auf.

Im Shanghai Global Ranking of Academic Subjects 2019, kurz: Shanghai-Ranking, steht die Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover (TiHo) im Fach Veterinärmedizin auf dem zweiten Platz. Im Vorjahr belegte sie Platz sieben und verbessert sich damit um fünf Plätze. Insgesamt werden für das Fach Veterinärmedizin 300 internationale Universitäten gelistet. TiHo-Präsident Gerhard Greif sagt: „Für dieses hervorragende Ergebnis sind unsere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler verantwortlich. Ich bin sehr stolz, dass wir diese beeindruckte Platzierung erreicht haben.“

Das Center for World-Class Universities der Jiao-Tong-Universität Shanghai bewertet für das Shanghai-Ranking vor allem die Forschungsleistung von Universitäten. Dazu gehören die Zahl der Artikel, die in den Fachmagazinen von „Nature“ und „Science“ veröffentlicht wurden, die Zahl der besonders häufig zitierten Forscherinnen und Forscher sowie besondere Auszeichnungen von Forscherinnen und Forscher. Hohe Auszeichnungen von Alumni und die Forschungsleistung gemessen an der Größe der Institution fließen ebenfalls in die Wertung ein. Die Jiao-Tong-Universität Shanghai veröffentlicht das Ranking seit 2003 jedes Jahr.

Hier finden Sie das Ranking

Quelle: TiHo

Ringelschwänze sollen dranbleiben – schrittweiser Ausstieg aus dem Kupieren

Nationaler Aktionsplan zum Kupierverzicht bei Schweinen ist ab dem 1.7.2019 durch Tierhalter und Behörden umzusetzen.

Niedersachsen setzt per Erlass einen entsprechenden nationalen Aktionsplan um. Demnach dürfen die Ringelschwänze nur noch in nachgewiesen unerlässlichen Ausnahmefällen gekürzt werden. Das routinemäßige Kürzen der Schweineschwänze ist schon seit Jahren EU-weit verboten.

Dennoch werden in Deutschland sowie weiteren EU-Mitgliedstaaten bei der überwiegenden Zahl der konventionell gehaltenen Schweine die Schwänze im Ferkelalter gekürzt, um Verletzungen durch andere Tiere zu vermeiden. Zu diesem Ergebnis kam auch ein in Deutschland durchgeführtes Audit der EU-Kommission.

Dazu Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast: „Die gesellschaftliche Akzeptanz der Nutztierhaltung kann nur erhöht und gesichert werden, wenn die Branche sich dafür einsetzt, zukünftig auf nicht-kurative Eingriffe zu verzichten. Der entwickelte Aktionsplan bietet die Chance, betriebsspezifische Schwachstellen zu identifizieren und zu beheben. Ziel ist es auch, die Betriebe auf rechtssicheren Boden zu stellen – und nicht zuletzt ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland abzuwenden.“

Ein bereits im November 2017 von der EU angeforderter Aktionsplan zur Verbesserung der Kontrollen zur Verhütung von Schwanzbeißen und zur Reduzierung des Schwanzkupierens bei Schweinen wurde durch eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Wirtschaftsbeteiligung erarbeitet, von den Agrarministern beschlossen und am 17.10.2018 an die Europäische Kommission übermittelt.

Dieser ist von den Betrieben ab dem 1. Juli verpflichtend umzusetzen. Ein entsprechender Erlass zum Aktionsplan wurde am 26.6.2019 an die für die Tierschutzüberwachung zuständigen niedersächsischen Behörden gerichtet. Diese werden die Umsetzung des Aktionsplanes zukünftig bei ihrer risikobasierten Kontrollplanung berücksichtigen.

Durch die Umsetzung des Aktionsplanes sollen die Haltungsbedingungen und das Betriebsmanagement schrittweise optimiert werden, bis den Betrieben zunächst bei einem Teil des Bestandes (Kontrollgruppe) der Einstieg in den Kupierverzicht möglich wird. Mit zunehmender Erfahrung soll die Zahl der Schweine mit intakten Ringelschwänzen dann immer weiter wachsen. Schweinehalter, die aufgrund von nachgewiesenen Verletzungen an den Schwänzen oder Ohren der Schweine vorerst nicht mit einer Kontrollgruppe in den Kupierverzicht einsteigen können, müssen ab dem 1. Juli die Unerlässlichkeit für den Eingriff durch eine Tierhalter-Erklärung nachweisen. Zusätzlich ist unter anderem mindestens jährlich eine betriebsindividuelle Risikoanalyse in Bezug auf das Schwanzbeißen durchzuführen.

Niedersachsen hat sich bereits in den vergangenen Jahren dafür stark gemacht, die Schweinehalter beim Verzicht auf das Kupieren zu unterstützen. Dafür wurde etwa die Ringelschwanzprämie eingerichtet und der Aufbau eines Expertennetzwerks für Tierschutz und Tiergesundheit gefördert. Durch dieses Expertennetzwerk, aber auch die Landwirtschaftskammer Niedersachsen und weitere landwirtschaftliche Verbände wurden diverse Informationsveranstaltungen für Landwirte zum Aktionsplan angeboten, die rege genutzt wurden. Die betroffenen Amtstierärzte wurden im Landwirtschaftsministerium bei einer Dienstbesprechung informiert.

Der Aktionsplan im Detail
Der Aktionsplan sieht im Kern zwei Varianten für schweinehaltende Betriebe vor:

Betriebe, die bei kupierten Schweinen keine Probleme mit dem sogenannten Schwanzbeißen haben, starten mit einer kleineren Gruppe unkupierter Tiere. Wenn Verletzungen auftreten, sind sie gehalten, geeignete Verbesserungsmaßnahmen einzuleiten. Gelingt die Haltung in dieser Kontrollgruppe, wird die Anzahl unkupierter Schweine Schritt für Schritt erhöht.

Schweinehalter, die aufgrund von nachgewiesenen Verletzungen an den Schwänzen oder Ohren der Schweine vorerst nicht mit einer Kontrollgruppe in den Kupierverzicht einsteigen können,müssen die Unerlässlichkeit für den Eingriff durch eine Tierhalter-Erklärung nachweisen. Diese dient beispielsweise zur Vorlage bei der zuständigen Behörde.

Zusätzlich ist mindestens jährlich eine betriebsindividuelle Risikoanalyse in Bezug auf das Schwanzbeißen durchzuführen. Dabei sind mindestens die Bereiche Beschäftigung, Stallklima, Gesundheit, Wettbewerb um Ressourcen, Ernährung sowie Strukturierung und Sauberkeit der Buchten zu berücksichtigen. Für die hier ermittelten Schwachstellen sind geeignete Verbesserungsmaßnahmen einzuleiten und nachzuweisen. Auftretende Verletzungen sind systematisch, mindestens halbjährlich zu erfassen.

Nähere Informationen zum Kupierverzicht, dem EU- Audit und dem Aktionsplan finden Sie auf der Internetseite des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) und auf dem Portal www.Ringelschwanz.info. Eine Handreichung zur Umsetzung des Aktionsplanes wurde zwischenzeitlich zwischen den Ländern abgestimmt und zeitnah auf den genannten Portalen veröffentlicht.

Quelle: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Finnische Sauenhalter setzen auf Bewegungsbuchten

Der niedersächsische Stallausrüster WEDA Dammann & Westerkamp hat ein neues Konzept für Bewegungsbuchten entwickelt, das dem vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am 28.05.2019 veröffentlichten Verordnungsentwurf für die Änderung der TierSchNutztV entspricht.

Die Buchten lassen sich nach Angaben des Herstellers zudem problemlos an die individuellen Bedürfnisse von Kunden anpassen oder nachrüsten. Das Konzept basiert auf den Erfahrungswerten langjähriger Kooperationen mit Kunden aus Finnland. Diese berichten über sehr gute Ergebnisse, vor allem im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit des Buchtenkonzepts. Ähnlich wie in Finnland, wo Bewegungsbuchten staatlich gefördert werden, setzen auch deutsche Schweinehalter zunehmend auf den innovativen Buchtentyp und können von den Erfahrungen der finnischen Kollegen profitieren, gerade auch im Hinblick auf die geplanten Gesetzesänderungen.

„Das neue WEDA-Konzept für Bewegungsbuchten ist sehr flexibel und erfüllt damit die strengen Auflagen unseres finnischen Staates“, berichtet ein finnischer Sauenhalter. „Der Boden in finnischen Buchten muss zu mindestens fünfzig Prozent geschlossen sein. Die in Finnland vorgeschriebene Mindestnettofläche beträgt sechs Quadratmeter; die vorgeschriebene Nestfläche, zu der die Sau keinen Zutritt haben darf, einen Quadratmeter.“ Der Sau stehen damit rund viereinhalb Quadratmeter uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche zur Verfügung, auf der sie sich ungehindert umdrehen kann.

Wirksamer Schutz vor Angriffen
Finnische Sauenhalter setzen auf niedrige Wände und arretierbare Seitenteile in der Bucht. Diese sorgen für Stabilität und einen guten Überblick von allen Seiten. Darüber hinaus bietet die finnische Bucht mit integrierten Inspektionsgängen einen einfachen Zugang zu allen Bereichen, ohne die Bucht betreten zu müssen. „So lassen sich Trogkontrollen und Reinigungsarbeiten rasch, hygienisch und unkompliziert durchführen, ohne die Tiere in ihrer Routine zu stören“, führt der finnische Sauenhalter aus. „Nicht zuletzt dadurch sind meine Mitarbeiter und ich im Stall auch besser vor möglichen Angriffen der Sau geschützt. Bei Bedarf können wir die Bucht durch eine spezielle Eingangstür betreten, ohne die Sau festsetzen zu müssen – etwa um bei der Geburt zu helfen oder Ferkel vor dem Erdrücken zu retten.“

Kurzzeitiges Festsetzen reduziert Ferkelverluste
Ein obligatorischer, wirtschaftlicher Bestandteil des neuen Buchtenkonzeptes ist der Ferkelschutzkorb für eine kurzzeitige Festsetzung der Sau. Dieser hat sich in den Augen der finnischen Kunden mehr als bewährt. „Unsere finnischen Kunden haben mit der Festsetzung der Sau für fünf bis sieben Tage nach dem Geburtstermin sehr gute Erfahrungen gemacht“, berichtet Dr. Steffen Kaiser, der bei WEDA das Vertriebsgebiet Skandinavien verantwortet. „In diesem Zeitfenster gibt es nachweislich die meisten Ferkelverluste, und die kurzzeitige Festsetzung der Sau reduziert diese sehr deutlich. Damit sind die Ferkelverluste in unseren Bewegungsbuchten vergleichbar mit den Verlusten in konventionellen Buchten“, führt Kaiser weiter aus.

Tolles WEDA-Konzept

„Der kürzlich veröffentlichte Verordnungsentwurf des BMEL sieht eine deutliche Reduzierung der zulässigen Fixationsdauer von derzeit ca. 35 auf 5 Tage vor. Die finnische Lösung ist daher auch für deutsche Sauenhalter interessant, vor allem weil die Bewegungsfläche der Sau problemlos auf fünf Quadratmeter erweitert werden kann.“

Guter Überblick für Halter
Die Anordnung des Ferkelschutzkorbes beeinflusst die Liegeposition der Sau. Weil Sauen sich bevorzugt so ausrichten, dass sie mit dem Kopf an der frischen Luft liegen, erfolgt die Luftzufuhr vorne am Trog. Damit liegt die Sau mit dem Kopf an der engsten Stelle der dreieckigen Bewegungsfläche. Ein zu schnelles Rollen der Sau von einer auf die andere Seite wird dadurch erschwert. Dies gibt den Ferkeln genügend Zeit der Sau auszuweichen.

In den finnischen Buchten wurde der Ferkelschutzkorb so angebracht, dass die Halter einen guten Überblick über die Bucht und die Sau haben. Ist der Korb geöffnet, hat die Sau einen großen Bewegungsbereich; ist er geschlossen, hat das Personal genug Platz, um sich um die Sau zu bewegen oder Ferkel zu fangen.

Das verriegelbare Ferkelnest in der Bucht dient dazu, die Ferkel temporär festzusetzen, falls sie etwa ärztlich behandelt werden müssen. Es befindet sich direkt am Gang, nah am Gesäuge der Sau, um für die Ferkel nach der Geburt sofort auffindbar zu sein. Das Ferkelnest ist mit mindestens einem Quadratmeter zudem großzügig dimensioniert.

Eines schätzen die finnischen Kunden ganz besonders an WEDA: der niedersächsische Stallausrüster und Produzent bietet seinen Kunden die Möglichkeit einen Prototyp zu fertigen, der vom Kunden besichtigt und modifiziert werden kann, bevor die Buchten aus seinem Auftrag in Produktion gehen.

Quelle: WEDA Dammann & Westerkamp GmbH

Solarium für Hühner? Wie sich der Vitamin-D-Gehalt von Eiern erhöhen lässt

Viele Menschen leiden unter einem Vitamin-D-Mangel. Das kann brüchige Knochen und ein erhöhtes Risiko für Atemwegserkrankungen zur Folge haben. Hühnereier gehören zu den Lebensmitteln, die von Natur aus Vitamin D enthalten und mit denen sich dieser Mangel zumindest teilweise kompensieren lässt. Ein Team von Ernährungs- und Agrarwissenschaftlern der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU) hat nun einen neuen Weg gefunden, den Vitamin-D-Gehalt in Eiern noch weiter zu erhöhen: durch UV-Beleuchtung für die Hühner. Wie das Team im Fachmagazin „Poultry Science“ schreibt, lässt sich das Verfahren direkt in die Praxis überführen.

Vitamin D übernimmt viele wichtige Funktionen im menschlichen Körper. In den Sommermonaten kann der Mensch etwa 90 Prozent des Vitamin-D-Bedarfs von selbst decken: Durch die Einwirkung von Sonnenstrahlen – beziehungsweise speziellen Anteilen des Lichts aus dem UV-Bereich – wird es in der menschlichen Haut gebildet. Den Rest nimmt der Mensch im Idealfall über die Nahrung zu sich, zum Beispiel über fetthaltigen Fisch oder Hühnereier. „Aufgrund ihrer Lebensweise sind viele Menschen aber nicht optimal mit Vitamin D versorgt. Das Problem steigert sich in den sonnenarmen Wintermonaten noch weiter“, sagt die Ernährungswissenschaftlerin Dr. Julia Kühn von der MLU.

Die Forscherinnen und Forscher suchten deshalb nach einer Möglichkeit, den Vitamin-D-Gehalt in Lebensmitteln, in diesem Fall in Eiern, zu erhöhen. „Die Idee war es, die natürliche Vitamin-D-Produktion von Hühnern mit Hilfe von UV-Lampen in den Hühnerställen anzuregen, um so auch den Gehalt in den Eiern zu erhöhen“, sagt Kühn weiter. In früheren Studien konnten die Forschenden bereits zeigen, dass ihr Ansatz grundsätzlich funktioniert, wenn man die Beine der Hühner mit UV-Licht beleuchtet. „Allerdings hatten wir dafür immer sehr ideale Versuchsbedingungen. Auf eine Lampe kam nur ein Huhn. In Hühnerbetrieben gibt es aber eine deutlich höhere Besatzdichte als bei uns, also viel mehr Tiere „, so Kühn weiter. Die neue Studie sollte dazu dienen, die Methode auf ihre Praxistauglichkeit zu überprüfen und fand deshalb in zwei Hühnerbetrieben statt. Verglichen wurden zwei unterschiedliche Hühnerrassen, verschiedene Lampentypen und unterschiedliche lange Beleuchtungsdauern mit dem UV-Licht pro Tag.

Die Forscherinnen und Forscher analysierten während der Versuchszeit nicht nur kontinuierlich den Vitamin-D-Gehalt der neu gelegten Eier. Sie untersuchten auch die Folgen der zusätzlichen Beleuchtung für die Tiere. „Menschen können UV-Licht nicht sehen, Hühner aber schon. Deshalb ist das Lichtregime für die Hühnerhaltung ein wichtiges Thema, weil das Licht das Verhalten und die Legetätigkeit beeinflusst“, erklärt Prof. Dr. Eberhard von Borell, Experte für Tierhaltung an der MLU. Seine Arbeitsgruppe analysierte anhand von Videoaufnahmen das Verhalten der Tiere. Außerdem inspizierten die Forscher das Federkleid der Hühner auf Verletzungen durch andere Tiere, um so ihr Aktivitäts- und Aggressionspotential einzuschätzen.

Die Idee des Forscherteams ging auf: Bereits nach drei Wochen mit einer täglichen UV-Beleuchtung von sechs Stunden war der Vitamin-D-Gehalt der Eier um das Drei- bis Vierfache erhöht. Weiter ließ sich dieser Wert auch in den folgenden Wochen nicht mehr steigern. Und: Den Hühnern machte das zusätzliche UV-Licht offenbar keine Probleme. Weder mieden sie die Bereiche der Lampen, noch zeigten sie ein anderes Verhalten. Im Ergebnis kommen die Forscherinnen und Forscher zu dem Schluss, dass ihre Methode auch unter Praxisbedingungen funktioniert und so ein wichtiger Schritt zu einer besseren Versorgung der Bevölkerung mit Vitamin D möglich wäre.

Quelle: Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Mit Impfung gegen die Blauzungenkrankheit schützen

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Ausbreitungsgefahr ist jetzt besonders hoch – Portal informiert über Verfügbarkeit

Die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet), ein unabhängiges Expertengremium am Friedrich-Loeffler-Institut, hat erneut auf die Notwendigkeit hingewiesen, Rinder und kleine Wiederkäuer durch eine Impfung gegen das Blauzungenvirus zu schützen. Darauf macht das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz aufmerksam.

Nach einer Abfrage unter den einschlägigen Impfstoffherstellern hat die StIKo Vet die Mitteilung „ad hoc Hinweis zur Verfügbarkeit von Impfstoffen gegen BTV“ verfasst, die unter der Internetadresse www.stiko-vet.de abgerufen werden kann. Die Mitteilung beinhaltet wichtige Informationen zur Verfügbarkeit und Anwendung von Impfstoffen gegen das Virus der Blauzungenkrankheit.

Das Risiko einer Ausbreitung des Virus der Blauzungenkrankheit durch Stechmücken, sogenannte Gnitzen, ist zwischen Mai und Oktober besonders hoch. Folge einer weiteren Verbreitung der Seuche in Deutschland würde zu hohen wirtschaftlichen Verlusten, insbesondere durch Leistungseinbußen und durch Handelsrestriktionen führen.

Eine großflächige Impfabdeckung bietet Schutz. Dabei ist zur berücksichtigen, dass bis zur Ausbildung eines wirksamen Impfschutzes im Falle eines erstmals geimpften Rindes Wochen vergehen. Es ist daher wichtig, empfängliche Tiere rasch impfen zu lassen. Nur wirksam geimpfte empfängliche Wiederkäuer können uneingeschränkt aus Restriktionen verbracht werden – somit wird auch der Handel aufrechterhalten.

Quelle: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

AMG-Evaluierungsbericht belegt: Tierärzte gehen sorgfältig mit Antibiotika um

Der heute vom Bundeskabinett beschlossene Bericht zur Evaluierung des Antibiotikaminimierungskonzepts der 16. Arzneimittelgesetz-Novelle (AMG-Novelle) belegt eindeutig den sorgfältigen Einsatz von Antibiotika durch Tierärzte. Die Antibiotikaabgabemenge von pharmazeutischen Unternehmen an Tierärzte wurde von 2011 bis 2017 um 57 Prozent von 1706 t auf 733 t gesenkt. Die Gesamtverbrauchsmenge an antibiotischen Wirkstoffen, die für die sechs Nutzungsarten Aufzuchtferkel, Mastschweine, Masthühner, Mastputen, Mastkälber und Mastrinder seit dem zweiten Halbjahr 2014 erhoben wird, sank zum zweiten Halbjahr 2017 um 31,6 Prozent von 298 t auf 204 t. Ein wie auch immer geartetes „Ausweichverhalten“ fand nicht statt und es gab auch keine Verschiebung in Richtung der sogenannten Reserveantibiotika. Auch Long acting/One Shot-Präparate wurden nicht eingesetzt, um die Therapiehäufigkeit zu senken. Vor allem aber zeigt sich schon jetzt eine Verbesserung der Resistenzsituation bei bestimmten Bakterien.

Der Präsident des Bundesverbandes Praktizierender Tierärzte (bpt), Dr. Siegfried Moder, ist mit dem Evaluierungsergebnis sehr zufrieden. „Zeigt es doch, dass in allen sechs Nutzungsgruppen der Einsatz von Antibiotika deutlich reduziert wurde und sich damit die im April 2014 in Kraft getretene 16. AMG-Novelle positiv ausgewirkt hat. Auswirkungen auf Keime in der Lebensmittelkette können derzeit noch nicht erwartet werden, da sich diese nur zeitverzögert einstellen. Hier muss man einen Zeitraum von fünf Jahren ansetzen.“ Einige Aspekte des Berichts bedürfen nach Moders Auffassung allerdings noch einer genaueren Beurteilung und Analyse.

Entgegen den Angaben im Evaluierungsbericht haben auch die Betriebe mit Geflügelhaltung im QS-System zur Minimierung des Antibiotikaeinsatzes beigetragen (Masthühner -14,7 %, Mastputen -25,2 %). Das belegen die Zahlen des aktuellen Statusberichts zum Antibiotikaeinsatz in der Nutztierhaltung der QS Qualität und Sicherheit GmbH. Die Reduktion der Antibiotikaanwendungen fällt damit bei den Betrieben im QS-System anscheinend deutlich höher aus als bei den nach AMG erfassten Betrieben. Ein Grund dafür könnten die im AMG festgelegten Bestandsuntergrenzen sein. Allerdings muss der Einsatz der so genannten Reserveantibiotika und von Colistin hinterfragt werden.

Des Weiteren wird im Bericht die Vermutung geäußert, dass der Antibiotikaeinsatz möglicherweise in Bereiche ohne Mitteilungspflicht verlagert werde, zum Beispiel bei schweinehaltenden Betrieben in die Nutzungsgruppe der Sauen und Saugferkel. Den Daten des Antibiotikamonitorings im QS-System zufolge ist auch diese Aussage nicht haltbar. Anders als im AMG wird im QS-System die Nutzungsgruppe Sauen und Saugferkel erfasst und es konnte – trotz des deutlich verminderten Antibiotikaeinsatzes bei Aufzuchtferkeln und Mastschweinen – kein Anstieg, sondern vielmehr eine Reduktion der Verbrauchsmengen festgestellt werden.

Ebenso bedarf die pauschale Aussage im Evaluierungsbericht, größere Betriebe hätten einen höheren Antibiotikaverbrauch, einer differenzierteren Betrachtung. Eine Studie der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover zeigt nämlich, dass die Verwendung von Antibiotika insbesondere durch die Betriebskategorie (geschlossenes System oder spezialisierte Produktion) beeinflusst wird.

„Es ist an der Zeit, sich jetzt nicht noch auf weitere Antibiotikareduktionen zu fokussieren, sondern endlich die seit Jahren geforderten, notwenigen Änderungen im AMG vorzunehmen. Schließlich wollen wir ja nicht reduzieren um des Reduzierens willen, sondern um Resistenzen zu minimieren“, macht Siegfried Moder deutlich. Änderungsbedarf sieht der Verband vor allem in der Festlegung einer verbindlichen, gesetzlichen Wirkdauer bei One-Shot-Präparaten. Nicht sinnvoll erscheint überdies die Wertung von fest zugelassenen Kombinationspräparaten bei der Errechnung der Therapiehäufigkeit. Letztlich ist aber auch zu klären, ob eine einheitliche europäische Kennzahl nicht zielführender wäre als die Therapiehäufigkeit und ob die Festlegung der derzeitigen Kennzahl 2 Sinn ergibt, da bei einigen Nutzungsarten zu viele Betriebe reglementiert werden.

Mit Blick auf die Diskussion auf EU-Ebene hinsichtlich der Definition von Reserveantibiotika im Zuge der Umsetzung der EU-Tierarzneimittelverordnung zeigt der Bericht, dass es keiner Verbote bedarf, wenn Antibiotika gezielt eingesetzt werden.

Evaluierungsbericht und QS-Stellungnahme zum Download auf der Website des bpt.

Quelle: bpt

EsRAM-Projekt stellt Forschung zu Antibiotikaresistenzen vor

Wie kann es gelingen, das Auftreten antibiotikaresistenter Erreger in der gesamten Erzeu-gungskette von Hähnchenfleisch bestmöglich zu reduzieren? Dieser Kernfrage hat sich der EsRAM*-Forschungsverbund unter wissenschaftlicher Leitung der Freien Universität Berlin und mit dem Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e.V. (ZDG) als Hauptwirt-schaftspartner in den vergangenen drei Jahren angenommen (*EsRAM steht für Entwick-lung stufenübergreifender Reduktionsmaßnahmen für Antibiotikaresistente Erreger beim Mastgeflügel). Beim Abschluss-Symposium in Berlin haben die Wissenschaftler jetzt vor rund 150 Gästen ihre innovativen und praxisorientierten Ergebnisse vorgestellt und Hand-lungsoptionen für die Zukunft diskutiert.

„Reduzierung von Resistenzen enorm wichtig – Geflügelwirtschaft will Beitrag leisten“
„Die Reduzierung von Antibiotikaresistenzen ist enorm wichtig – für die Veterinärmedizin ebenso wie für die Humanmedizin. Wir als deutsche Geflügelwirtschaft wollen hier einen aktiven und wichtigen Beitrag leisten“, begründet ZDG-Präsident Friedrich-Otto Ripke das intensive Engagement der Geflügelwirtschaft in diesem Forschungsprojekt. In sieben Ar-beitspaketen hat EsRAM jedes Glied der Erzeugungskette von Hähnchenfleisch untersucht, immer auf der Suche nach Lösungen, das Vorkommen und die Übertragung antibiotikare-sistenter Keime wie MRSA und ESBL-bildender E. coli zu reduzieren. Die wissenschaftliche Leitung des Projekts liegt bei Prof. Dr. Uwe Rösler vom Institut für Tier- und Umwelthygie-ne der Freien Universität Berlin. Er schildert den ganzheitlichen Ansatz des vom Bundesmi-nisterium für Ernährung und Landwirtschaft mit rund 2,5 Millionen Euro geförderten Vor-habens: „Wir haben stufenübergreifend geforscht – von der Ebene der Brütereien über die Mast bis hin zur Schlachtung und Verarbeitung. Und das Projekt hat in jedem Bereich wich-tige Erkenntnisse hervorgebracht, die in praxisnahe, effektive Maßnahmen umgesetzt werden können.“

Besonders vielversprechend: „Competitive Exclusion“-Kulturen – aber: Zulassung fehlt
Besonders vielversprechende Erkenntnisse hat EsRAM vor allem im prophylaktischen Ein-satz sogenannter „Competitive Exclusion“-Kulturen (CE) an Küken hervorgebracht. Die Forscher haben gezeigt, dass mit diesem Verfahren die Besiedlung des Darms mit antibio-tikaresistenten Keimen entscheidend vermindert werden kann und eine stabile Tier-gesundheit durch signifikant verbesserte Abwehrkräfte im Darm gesichert ist. Das Problem aber: Die Rechtsgrundlage in Deutschland lässt den Einsatz von CE-Kulturen aktuell nicht zu. „Wir brauchen dringend eine gesellschaftlich-politische Diskussion über effektive und zielführende Verfahren, die in Deutschland noch nicht zugelassen sind“, forderten sowohl ZDG-Präsident Ripke als auch EsRAM-Leiter Prof. Rösler mehrmals im Verlauf des EsRAM-Abschluss-Symposiums.

Besatzdichte, Rasse und Mastdauer spielen bei Resistenzen nur untergeordnete Rolle
Gute Nachrichten hat EsRAM zur Ausbringung von Geflügelmist auf landwirtschaftliche Flächen: Die Forscher haben festgestellt, dass bei sachgerechter Lagerung, Kompostierung oder Fermentierung des Geflügelmistes keine nennenswerten Mengen resistenter Keime verbreitet werden. Und, auch dies ein unerwartetes Ergebnis: Faktoren wie Besatzdichte oder Rasse und Mastdauer spielen für die Kolonisierung der Hähnchen mit MRSA und ESBL-bildenden E. coli nur eine untergeordnete Rolle. Weitere EsRAM-Teilprojekte befass-ten sich unter anderem mit der Brutei-Desinfektion, dem Einsatz von Probiotika sowie weiteren Maßnahmen auf Ebene von Mast, Schlachtung und Verarbeitung.

Lob aus der Politik – Connemann: „EsRAM zu initiieren, war schon eine Heldentat“
Die vielversprechenden Ansätze der Forschungen diskutierten EsRAM-Leiter Prof. Rösler und ZDG-Präsident Ripke bei der abschließenden Podiumsdiskussion mit Gitta Connemann MdB, der stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, und Prof. Dr. Karsten Nöckler vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). „EsRAM zu initiieren, war schon eine Heldentat“, lobte Gitta Connemann ausdrücklich das Engagement der Geflü-gelwirtschaft und den ganzheitlichen Forschungsansatz. „Beispielhaft, außergewöhnlich und bislang einmalig in Deutschland“ sei der bewusst auf die gesamte Erzeugungskette gerichtete Blick des Forschungsprojektes, „eine exzellente Investition, um den Blick der Politik zu schärfen“, die beim Thema Antibiotikaeinsatz und -resistenzen bislang nahezu ausschließlich einen quantitativen Ansatz verfolge. „Wo müssen wir Türen öffnen?“, fragte Connemann auch selbstkritisch in Richtung Politik – befürchtete aber zugleich, dass die Zulassung der CE-Kulturen „ein dickes Brett“ sein werde. Für das BfR betont auch Prof. Dr. Karsten Nöckler die Notwendigkeit, hier gesamtgesellschaftlich zu Lösungen zu kommen: „Mit EsRAM haben wir Alternativen entwickelt, um Resistenzen signifikant zu reduzieren“, betonte er. „Jetzt müssen wir gemeinsam daran arbeiten, um die Frage der Zulassung erfolgreich zu klären.“

Wissenschaftliche Erkenntnisse in Praxis überführen – Aktionsplan bis Ende des Jahres
Wie geht es nach den wertvollen Erkenntnissen durch das EsRAM-Projekt jetzt weiter? Für die deutsche Geflügelwirtschaft kündigte ZDG-Präsident Ripke an, zur konkreten Umset-zung der EsRAM-Erkenntnisse in die Praxis eine ZDG-Fachgruppe zur Erarbeitung eines Aktionsplans einzurichten: „Wir sind dankbar für die wichtigen Ergebnisse, die EsRAM hervorgebracht hat, und tun alles uns Mögliche, um diesen Erkenntnisgewinn in die Praxis umzusetzen. Bis Ende dieses Jahres werden wir praktikable Lösungen erarbeitet haben.“

Weitere Informationen zum EsRAM-Projekt:
Ein Kurzfilm zu den Inhalten des EsRAM-Verbundforschungsvorhabens und der Abstract-Band zu den Ergebnissen der einzelnen EsRAM-Teilprojekte stehen online zur Verfügung: www.esram-symposium.de

Quelle: ZDG

Spülsystem im Magen schont die Zähne der Wiederkäuer

Ziegen, Schafe und Kühe nehmen mit dem Fressen oft zahnschädigende Erdpartikel auf. Wie sich die Tiere vor zu schnellem Zahnabrieb schützen, zeigen nun Forschende der Universität Zürich auf: Das Magensystem der Wiederkäuer wäscht die aufgenommene Nahrung vor dem zweiten Kauen von Staub und Sand frei.

„Tiere, die auf der Weide grasen, fressen mit den Pflanzenhalmen immer auch etwas Erde und Staub“, sagt Jean-Michel Hatt, Professor an der Klinik für Zoo-, Heim- und Wildtiere der Universität Zürich. In trockenen Regionen mit staubigen Winden ist dies besonders ausgeprägt – entsprechend beansprucht werden die Kauwerkzeuge. Sein Forschungsteam zeigt nun auf, dass unterschiedliche Mechanismen einen übermäßigen Abrieb der Zähne verhindern – und damit auch das Überleben der Tiere sichern.

Kurze und lange Zähne im gleichen Habitat
Pferde oder Zebras zum Beispiel haben sehr lange Zähne entwickelt, um den durch Staub und Sand verursachten Abrieb auszugleichen. Rinder oder Gnus dagegen weisen viel kürzere Kauinstrumente aus. „Man hat sich schon immer gefragt, warum Wiederkäuer im gleichen Habitat mit kürzeren Zähnen auskommen“, erklärt Hatt.

Letztere verfügen mit Pansen, Netz-, Blätter- und Labmagen über ein mehrkammeriges Magensystem, das die aufgenommene Pflanzennahrung mit Hilfe von Bakterien verdaut. Es umspült den Inhalt mit Flüssigkeit und sortiert ihn in Material, das schon fein genug zerkleinert ist, und solches, das zum erneuten Kauen wieder hochgewürgt wird. Man vermutete schon länger, dass der zu wiederkäuende Nahrungsbrei bereits von Staub und Sand befreit ist.

Sand sammelt sich im Magen an
Jean-Michel Hatt und sein Team haben nun erstmals den Einfluss verschiedener Futtermittel auf den Zahnabrieb getestet. Die Forschenden beobachteten anhand von Computertomographien bei Ziegen, dass der mitgefressene Sand nicht gleichmäßig im Magen-Darm-Trakt verteilt wird, sondern sich an bestimmten Stellen sammelt. „Wir konnten zeigen, dass im oberen Pansen – wo das Material zum Wiederkauen wieder hochgewürgt wird – deutlich weniger Sand enthalten war als im aufgenommenen Futter selbst“, erklärt Hatt.

Was passiert mit dem Sand? Er sinkt zuerst im Pansen nach unten und sammelt sich im Labmagen, passiert den Darm und wird dann mit dem unverdauten Material im Kot ausgeschieden. „Organismen, die ein derartiges Spülsystem entwickeln, werden das abgewaschene Material problemlos auf natürliche Art wieder los“, sagt Hatt. Nur wenn die Tiere auf einmal eine große Menge Sand aufnehmen – zum Beispiel bei schlecht hergestellten Silagen mit ungewöhnlicher Kontamination durch Erde – können Komplikationen auftreten.

Erfolgsmodell „Wiederkäuer“
Der Befund ist für Hatt ein weiteres Puzzlestück, das den evolutionären Erfolg des Modells „Wiederkäuer“ erklärt. Und es zeige auch, warum die Tiere das erste Mal viel weniger gründlich zerkleinern als später, wenn sie das saubere Material wiederkäuen.

Quelle: Universität Zürich

Big Data für die öffentliche Gesundheit

Experten wollen Daten aus Human- und Veterinärmedizin in Niedersachsen zusammenführen und auswerten.

Vorhandene Daten nutzen, um Ausbrüchen von Infektionskrankheiten besser vorzubeugen und sie früher zu erkennen – das ist grob vereinfacht das Ziel des Projektes „Connect OHD – Connect One Health Data for Integrated Disease Prevention“. Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur fördert das Projekt im Förderprogramm „Big Data in den Lebenswissenschaften der Zukunft: Chancen datenintensiver Forschung und personalisierter Medizin“ über drei Jahre mit über einer Million Euro. Projektpartner sind das Institut für Biometrie, Epidemiologie und Informationsverarbeitung der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover (TiHo), das Niedersächsische Landesgesundheitsamt (NLGA) und das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).

Weltweit sind etwa 65 Prozent der größeren Krankheitsausbrüche zoonotischen Ursprungs – das heißt, die Erreger können zwischen Tieren und Menschen übertragen werden. Dennoch agieren Human- und Tiermedizin nach wie vor weitestgehend getrennt. Der sogenannte One Health-Ansatz soll die beiden Disziplinen enger zusammenführen. Professor Dr. Lothar Kreienbrock, Leiter des Instituts für Biometrie, Epidemiologie und Informationsverarbeitung der TiHo, erklärt: „Das NLGA erhebt im humanmedizinischen Bereich eine große Menge Daten zu Infektionserregern und Krankheitsausbrüchen, das LAVES macht das gleiche im Aufgabenbereich der Tiermedizin. Wechselseitig sind die Daten zurzeit allerdings noch nicht nutzbar. Daher sollen Konzepte für eine gemeinsame Nutzung und Auswertung entwickelt werden, sodass für Niedersachsen künftig bessere Vorhersagen und Analysen für die öffentliche Gesundheit bereitgestellt werden können.“

Die Daten sind sehr unterschiedlich und liegen in verschiedenen Datenbanken vor. Einige Daten werden kontinuierlich erhoben, andere nur bei aktuellen Vorkommnissen. Das NLGA pflegt für die Humanmedizin beispielsweise seit 2001 eine Datenbank mit 51 meldepflichtigen Krankheiten. Das LAVES hält eine ähnliche Datenbank für die Tiermedizin vor: Die Landeseinrichtung untersucht jährlich über 1,2 Millionen Proben aus Tierhaltungen, darunter auch von meldepflichtige Krankheiten. Hinzukommen in beiden Landesbehörden unterschiedliche Datenbanken zur Überwachung von Antibiotikaresistenzen, Atemwegserkrankungen, Meningitis und Encephalitis, Noro- und Rotaviren, zoonotischen Erregern, Lebensmitteln tierischen Ursprung wie Eier, Milch, Käse, Honig und Fleisch sowie Futtermitteln.

Um diese Daten besser verfügbar und auswertbar zu machen, werden die die beteiligten Institutionen in dem Projekt ein „Data Warehouse“ entwickeln, auf das Forschungseinrichtungen und Behörden kontinuierlich zugreifen können. Die Daten sind für den Austausch anonymisiert. Dadurch können Risikofaktoren für die Gesundheit von Mensch und Tier schneller und besser identifiziert werden. Insbesondere Krankheitsausbrüche durch Zoonoseerreger und Antibiotikaresistenzen erfordern einen schnellen Informationsaustausch sowie eine zeitnahe komplexe epidemiologische Analyse aller relevanten Daten. Die Zusammenführung der Daten ermöglicht es zudem, Kontrollmaßnahmen zu verbessern und gezieltere Vorsorgemaßnahmen zu entwickeln.

Um die Daten für Forschungsarbeiten nutzen zu dürfen, werden die Projektpartner zudem den rechtlichen Rahmen und alle Datenschutzfragen klären.

Quelle: Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover

Praxistipp: Hygienekontrolle bei Betrieb einer Milchtankstelle

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Ab und an ruft ein Milcherzeuger bei der Milchtierherden-Betreuungs- und Forschungsgesellschaft mbH (MBFG) in Wunstorf bei Hannover an, der einen Rohmilchabgabeautomaten („Milchtankstelle“) betreibt und wissen möchte, welche Hygienekontrolle er im Zusammenhang mit dem Betrieb des Automaten machen soll. In manchen Fällen hat das für die behördliche Überwachung des Milchviehbetriebs zuständige Veterinäramt auf eine Hygienekontrolle mittels Laboruntersuchungen gedrängt. Dann ist oftmals nicht klar, welchen Umfang die Kontrolle haben muss und worauf das Labor untersuchen soll. Dr. Thomas Peters, Geschäftsführer und Tierärztlicher Leiter der MBFG, gibt im Gespräch mit dem Hoftierarzt eine Hilfestellung für die Problematik.

Dr. Peters, welche Pflichten bestehen hinsichtlich des Verkaufes von Rohmilch?
Ab Hof verkaufte Rohmilch soll vom Verbraucher vor Verzehr abgekocht werden. An der Abgabestelle der Rohmilch muss bekanntlich ein gut sichtbares Schild mit dem Text „Rohmilch, vor dem Verzehr abkochen“ vorhanden sein. Das gilt selbstverständlich auch wenn ein Abgabeautomat, also eine „Milchtankstelle“, genutzt wird.

Reicht so ein Schild rechtlich aus, wenn es zu Beanstandungen kommt?
Juristisch mag man sich auf ein existierendes Hinweisschild berufen, wenn ein Kunde nach dem Verzehr nicht abgekochter Rohmilch erkrankt, weil die Milch krankmachende Keime enthielt. Nach dem Motto „Selbst schuld!“ Aber andererseits ist ein Lebensmittelunternehmen grundsätzlich dafür verantwortlich, dass es Lebensmittel so produziert, dass sie für den Verbraucher sicher sind. Das heißt auch, dass eine gute Lebensmittelhygiene zu gewährleisten ist. Wie aber soll man wissen, ob nicht nur die Melkhygiene und die Reinigung und Desinfektion der Melkanlage in Ordnung sind, sondern auch die Kühlung der Milch in der Milchtankstelle und die regelmäßige Reinigung und Desinfektion des Abgabeautomaten korrekt erfolgen? Bei dieser Unsicherheit gibt eine Laboruntersuchung einer aus dem Abgabeautomaten gezapften Milchprobe Gewissheit.

Wie oft sollten solche Milchproben gezogen werden?
Wir empfehlen, zwecks Eigenkontrolle mindestens einmal jährlich eine solche Untersuchung vornehmen zu lassen. Wir empfehlen außerdem eine Untersuchung VOR dem Beginn des Rohmilchverkaufs über einen Automaten. Denn bevor man die Vermarktung von Rohmilch mittels eines Automaten beginnt ist es ratsam, einmal die Rohmilch des Betriebs untersuchen zu lassen, um Problemen vorzubeugen. Unseres Erachtens sollte bei der jährlichen Untersuchung vornehmlich auf Enterobacteriaceae und auf den Gesamtkeimgehalt sowie auf koagulasepositive Staphylokokken untersucht werden. Der Gehalt an Enterobacteriaceae und der Gesamtkeimgehalt lassen erkennen, ob die Milchgewinnungshygiene, die Kühlung der Milch und die Reinigung und Desinfektion des Abgabeautomaten in Ordnung sind. Der Gehalt an koagulasepositiven Staphylokokken liefert eine Information darüber, ob Staphylococcus aureus in der Tankmilch in nennenswerter Konzentration enthalten ist. Das ist von Bedeutung, weil die als Mastitiserreger bekannten Staphylococcus aureus über ein von ihnen abgegebenes Gift Enterotoxin auch Durchfall verursachen können.

Was ist, wenn Verbraucher die Rohmilch doch nicht abkochen?
Wer den Verdacht hegt, dass ein Teil der Kundschaft die Milch vor dem Verzehr nicht abkocht, mag mit Untersuchungen auf Escherichia coli und unter Umständen auf EHEC, auf Listeria monocytogenes, auf Salmonellen und auf Campylobacter sicher gehen. Bei einer solchen Kontrolle kann man durchaus nicht nur an die Gesundheit der Kunden, sondern auch an den Eigennutz des Betreibers der Milchtankstelle denken. Denn eine Häufung von Durchfallerkrankungen, die mit dem Konsum von aus der Milchtankstelle stammender Rohmilch in Zusammenhang gebracht wird, führt sicherlich nicht zu guter Presse. Negativmeldungen verbreiten sich bekanntlich besonders gut und können das Geschäft gefährden. Das Labor der MBFG kann alle obengenannten Untersuchungen durchführen. Geeignete Probenbehältnisse und Verpackungen, die einen Kühltransport der Proben ermöglichen, werden zur Verfügung gestellt.

Ist mit dieser jährlichen Untersuchung der Dokumentation genüge getan?
Es existiert keine rechtliche Vorschrift, die dem Betreiber des Abgabeautomaten eine regelmäßige mikrobiologische Kontrolle der am Rohmilchabgabeautomaten zu zapfenden Rohmilch auferlegt. Eine jährliche Kontrolle gibt jedoch nur eine grobe Orientierung. Die MBFG empfiehlt daher zwecks der Kontrolle der Kühlung der Milchtankstelle und zwecks der Kontrolle von Reinigung und Desinfektion des Abgabeautomaten mindestens alle zwei Monate eine Untersuchung von aus dem Automaten gezapfter Milch. Bei einer solchen regelmäßigen Untersuchung sollte es jeweils in erster Linie um den Gesamtkeimgehalt gehen. Wer Milch an eine Molkerei liefert kennt diesen Hygieneparameter. Denn gemäß Milch-Güteverordnung wird die Tankmilch des Betriebs mindestens zweimal im Monat auf den Gesamtkeimgehalt geprüft. Ist der Gesamtkeimgehalt zu hoch, ist vornehmlich an eine mangelnde Reinigung und Desinfektion der Melkanlage bzw. des Milchtanks sowie an eine unzureichende Kühlung zu denken. Die Untersuchungsergebnisse zu der an die Molkerei gelieferten Milch lassen aber nicht erkennen, ob mit der Kühlung der Milch im Rohmilchabgabeautomaten und mit der Reinigung und Desinfektion des Automaten alles in Ordnung ist. Daher sollte mindestens alle zwei Monate aus dem Automaten eine Milchprobe gezapft werden. Vornehmlich kurz bevor die im Automaten verbliebene Restmenge ausgeleert wird.

Wird das nicht ganz schön teuer?
Nein. Die regelmäßige Untersuchung der aus dem Abgabeautomaten stammenden Milch auf deren Gesamtkeimgehalt kann auch mit demselben preisgünstigen durchflusszytometrischen Verfahren erfolgen wie die Untersuchung der an die Molkerei gelieferten Milch. Bei dem sogenannten Bactoscanverfahren werden alle in der Milch enthaltenen lebenden und toten Keime angefärbt und die angefärbten Partikel elektronisch gezählt. Die Zahl dieser Partikel ist nur ein grober Hygienemaßstab, aber die Bactoscan-Methode ist für eine preisgünstige regelmäßige Kontrolle gut geeignet. Die Untersuchungskosten liegen in einer Größenordnung von 2 bis 3 Euro pro Probe.
Die Bactoscan-Methode wird in jenen Laboren angewandt, die für die gemäß Milch-Güteverordnung durchgeführten Untersuchungen der an die Molkerei gelieferten Milch zuständig sind, also Milchkontrollverband (MKV) bzw. Landeskontrollverband (LKV) bzw. Milchprüfring (MPR). Will man die regelmäßige Kontrolle der aus dem Abgabeautomaten zu zapfenden Rohmilch auf deren Gesamtkeimgehalt mit dem Bactoscanverfahren machen lassen, sollte man bei dem Milch-Güte-Labor geeignete Probengefäße, mit dem Konservierungsmittel Borsäure versehene kleine Kunststoffflaschen, und zugehörige Auftragsformulare erbitten. Möglicherweise kann der Transport solchen Leerguts zum Milcherzeuger und der Transport der „Sonderproben“ ins Milch-Güte-Labor durch den Milchsammelwagen erfolgen.

Können mit den Untersuchungsergebnissen auch Rückschlüsse auf den Eutergesundheitszustand der Milchviehherde gezogen werden?
Der regelmäßig bestimmte Gesamtkeimgehalt der Rohmilch lässt keine Rückschlüsse auf die Eutergesundheit der Herde zu. Der Gesamtkeimgehalt wird in erster Linie von der Reinigung und Desinfektion der Milchleitungen und des Milchtanks sowie von der Kühlung der Milch beeinflusst. Auch der Gehalt an Enterobacteriaceae ist ein Hygieneindikator, kein Eutergesundheitsindikator. Wenn die Milch aber sogenannte koagulasepositive Staphylokokken in hoher Konzentration aufweist, ist es wahrscheinlich, dass es ein Problem mit durch Staphylococcus aureus infizierten Eutern gibt.

Dr. Peters, vielen Dank für das Gespräch!

Dr. Thomas Peters und sein tierärztliches Team der MBFG stehen gerne für Fragen zu diesem Thema zur Verfügung: Tel: 0 50 31 – 96 90 94. Auch vorliegende Untersuchungsergebnisse können erörtert werden.

Das Interview führte Dr. Heike Engels