Vier K: Kastration, Kastenstand, Kupierverzicht und (Tierwohl-) Kennzeichen – Tierschutztagung (1)

Bericht von der TiHo-Tierschutztagung 2018 (1)

Dr. Katharina Kluge, im BMEL für das Thema Tierschutz zuständig, berichtete in Hannover von neuesten Einschätzungen und Vorhaben des Ministeriums. Zu Beginn ihres Vortrags fasste sie die Position des Ministeriums zum Ende der betäubungslosen Ferkelkastration zusammen.

Da bei der Lokalanästhesie Schmerzen nicht ausgeschaltet, sondern nur gemindert würden, sei diese Methode nicht mit dem Tierschutzgesetz vereinbar und allein deswegen stelle sich die Frage, wer sie verabreichen dürfe derzeit gar nicht. Mit Ebermast und Immunokastration stünden zwei Alternativen zur Verfügung und Isofluran würde noch in diesem Jahr für Schweine zugelassen. Derzeit ist noch offen, ob der Einsatz des Gases dann auch Tierhaltern – nach entsprechender Schulung – erlaubt werden soll.

Nachdem am 3. September verschiedene Länderanträge zur Fristverlängerung im Bundesrat keine Mehrheit gefunden haben, könnten nun noch am 21. 9. einzelne Bundesländer einen Antrag im Plenum des Bundestages stellen. Die Erfolgsaussichten für neuerliche Anträge werden jedoch als äußerst gering eingeschätzt. Theoretisch könnte auch eine der beiden Regierungsfraktionen eine entsprechende Initiative starten, aber auch dafür gäbe es keinerlei Hinweise. Nach heutigem Stand bleibt es also beim Ausstiegstermin 1. 1. 2019.

Die Vorstellungen des BMEL zur Zukunft des Kastenstands fasste Frau Dr. Kluge so zusammen: Fixation der Sau für maximal acht Tage; Standlänge 220 cm sowie fünf Größenklassen für die Breite. Die derzeitigen Kastenstände sollen noch 10 Jahre genutzt werden dürfen. Nach Ablauf dieser Frist muss ein Umbauplan vorliegen, der dann innerhalb von weiteren 5 Jahren umgesetzt werden soll. In Härtefällen sei eine Verlängerung um weitere 2 Jahre möglich.

Innerhalb des Ministeriums werden ebenfalls Überlegungen angestellt, den Abferkelbereich zeitgleich, und mit dem gleichen Fristenmodell (10+5+2), zu regeln. Der aktuelle Diskussionsstand sieht hier eine maximale Fixationsdauer von fünf Tagen vor. Auch hier soll die Standlänge 220 cm betragen, wobei die derzeitigen Breiten als ausreichend betrachtet werden. Für die Bestimmung der Buchtfläche seien zwei Ansätze denkbar: eine Gesamtgröße der Bucht von 6 bis 7 m2 oder 5 m2 Platz für die Sau plus Ferkelnest, Trog und Tränke.

Zum Ende des Schwanzkupierens fordert die EU-Kommission Aktionspläne ihrer Mitgliedsstaaten. Betriebsindividuell sollen Risiko- und Schwachstellen betrieben werden zu Schwanz- und Ohrbeißen. Anschließend soll jeder Betrieb bei ersten Tiergruppen auf das Kupieren verzichten, Erfahrungen sammeln und so auf den kompletten Verzicht hinarbeiten.

Mit einem staatlichen „Tierwohlkennzeichen“ will das BMEL Marktsegmente erschließen, die bisher nicht bedient würden, führte die Berliner Tierärztin weiter aus. Eine eigene Bundesbehörde solle das neue Label verwalten und dabei von unabhängiger Seite überwacht werden.

An den Kriterien des drei-stufigen Labels werden derzeit noch gearbeitet, eine verpflichtende Herkunftsbezeichnung gehöre aber nicht dazu, um die Sache nicht unnötig zu verkomplizieren. Freiwillig sei eine Herkunftsbezeichnung aber durchaus möglich.

Bereits die erste der drei geplanten Stufen des Labels solle spürbar über dem gesetzlichen Standard rangieren, um damit höhere Preise auch tatsächlich rechtfertigen zu können. Zu den Kriterien sollen auf jeden Fall regelmäßige Fortbildungen des Tierhalters und ein Benchmarking gehören.

Zunächst soll das staatliche Label für die Tierart Schwein eingeführt und zu Beginn auch finanziell vom Staat gefördert werden. Ziel sei auch möglichst viele Warengruppen einzubeziehen: Frischfleisch, Verarbeitungsware bis hin zur Gastronomie.

2 Kommentare

  1. Beim Einsatz von Hormonen zur Unterdrückung des Ebergeruchs bei männlichen Ferkeln sollte man nicht vergessen, dass in der Zukunft die Problematik der hormonellen Verschmutzung unserer Böden und Gewässer in den Fokus rücken wird. Aus diesem Grund sollte diese Methode ausgeschlossen werden.

  2. Nach der Immunokastration werden Antikörper gegen ein körpereigenes Hormon des Ebers gebildet, es werden dabei den Tieren keine Hormone zugeführt. Eine „hormonellen Verschmutzung unserer Böden und Gewässer“ kann dadurch nicht stattfinden.

Schreibe einen Kommentar zu Karin Schoenen-Schragmann

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein