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Mehr Tierschutz in der Nutztierhaltung: Anbindehaltung für Rinder soll untersagt werden

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Ministerium folgt einem Beschluss des Niedersächsischen Tierschutzplans für nachhaltige Nutztierhaltung

In naher Zukunft soll die Anbindehaltung von Rindern in Niedersachsen der Vergangenheit angehören. Das Vorhaben haben heute das niedersächsische Landwirtschaftsministerium (ML) gemeinsam mit Vertretern des Landvolks, des Landestierschutzverbandes Niedersachsen und der Landesbeauftragten für den Tierschutz in einer gemeinsamen Pressekonferenz vorgestellt.

Basierend auf einer Beschlussvorlage der Facharbeitsgruppe Rinder des Niedersächsischen Tierschutzplans für nachhaltige Nutztierhaltung wurde ein an die kommunalen Veterinärbehörden gerichteter Erlass erarbeitet, mit dem die Anbindehaltung von Rindern in Niedersachsen grundsätzlich zu untersagen ist. Dem vorgeschaltet hat das ML gestern die Anhörung der Kommunalen Spitzenverbände gestartet.

Deutschlandweit werden noch immer mehr als eine Million Rinder in landwirtschaftlichen Betrieben im Stall angebunden gehalten. Auch in Niedersachsen existieren nach Kenntnis des ML noch deutlich mehr als eintausend Betriebe, in denen Rinder über mehrere Monate im Jahr oder über mehrere Stunden am Tag in Anbindehaltung gehalten werden. Diese Haltungsform ist mit den im Tierschutzgesetz normierten Anforderungen nicht vereinbar: Demnach muss ein Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend verhaltensgerecht untergebracht werden. Ferner ist es nicht zulässig, die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung so einzuschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden. Das natürliche Verhalten von Rindern wird in der Anbindehaltung stark eingeschränkt und teilweise sogar gänzlich unterdrückt.

Im Jahr 2011 hatte der Leitungsausschuss des Tierschutzplans unter Landwirtschaftsminister Gert Lindemann (CDU) das Ziel des Ausstiegs aus der Anbindehaltung beschlossen. 2018 wurde zunächst ein Erlass auf den Weg gebracht, der vorgab, dass zumindest weiblichen Rindern in Anbindehaltung ganzjährig täglich mindestens zwei Stunden Auslauf oder während der Vegetationsperiode von Mai bis Oktober täglich Weidegang von mehr als zwei Stunden gewährt werden muss. Aufgrund einer im Jahr 2024 erfolgten Abfrage bei den Veterinärämtern der Landkreise und kreisfreien Städte hat das ML Kenntnis darüber, dass es in Niedersachsen höchstwahrscheinlich noch Betriebe gibt, die – möglicherweise aus Unkenntnis – Rinder nach wie vor ganzjährig ohne zweistündigen Auslauf angebunden halten.

Mit dem heutigen Tag wird ein vollständiges Ausstiegskonzept für das Ende der Anbindehaltung bei Rindern vorgestellt.

Eckpunkte zum Ausstieg aus der Anbindehaltung – Übergangsfristen nach Form der Haltung differenziert
Betriebe, die ihren Rindern gar keinen Auslauf ermöglichen und sie ganzjährig in Anbindehaltung halten, müssen sich binnen eines Zeitraumes von sechs Monaten ab Bekanntgabe einer Allgemeinverfügung der Landkreise und kreisfreien Städte bei ihrer zuständigen Veterinärbehörde melden und mitteilen, ob sie beabsichtigen, die Rinderhaltung auf ein anderes Haltungssystem umzustellen oder die betroffene Rinderhaltung aufzugeben. Für diese Betriebe wurde eine Übergangsfrist von 18 Monaten festgelegt. Binnen dieser Zeit müssen sie die Anbindehaltung umbauen oder diese Form der Tierhaltung beenden.

Betriebe

* mit kombinierter Anbindehaltung (mit ganzjährig täglichem mindestens zweistündigem Auslauf),

* saisonaler Anbindehaltung (Weide von Mai bis Oktober) oder

* mit Anbindehaltung männlicher Mastrinder (dürfen ab dem sechsten Lebensmonat für längstens sechs Monate ihrer Lebenszeit angebunden gehalten werden)

müssen sich binnen eines Zeitraumes von drei Jahren ab Bekanntgabe einer Allgemeinverfügung der Kommune bei ihrer zuständigen kommunalen Veterinärbehörde melden und mitteilen, ob sie beabsichtigen, die Tierhaltung umzubauen oder die Rinderhaltung gänzlich einzustellen.

Spätestens mit Ablauf einer Frist von sieben Jahren ab Bekanntgabe der Allgemeinverfügung muss der Umbau abgeschlossen sein.

Diese Frist kann im begründeten Einzelfall, beispielsweise bei Verzögerungen im Genehmigungsverfahren, welche vom Tierhalter nicht zu verschulden sind, um weitere zwei Jahre verlängert werden.

Betriebe mit den oben genannten Haltungsformen (saisonale, kombinierte oder Anbindehaltung von männlichen Mastrindern), die ihrer Meldepflicht nicht nachkommen oder beabsichtigen, die Rinderhaltung aufzugeben, müssen diese mit Ablauf von fünf Jahren ab Bekanntgabe der Allgemeinverfügung beenden. Innerhalb der Umstellungs- und Übergangsfristen sind spezielle Mindestanforderungen, beispielsweise an die Anbindevorrichtungen und die Ausgestaltung der Stand-/Liegeflächen, einzuhalten.

Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte: „Das Leid der Rinder, die in Anbindehaltung gehalten werden, muss endlich beendet werden. Ich freue mich, dass es uns gelungen ist, einen Ausstiegsplan vorzulegen, der sowohl von Seiten der Landwirtschaft als auch von Tierschutzverbänden erarbeitet wurde. In der Anbindehaltung verbringen Rinder ihr Dasein mit einer Kette um den Hals fixiert in einem knapp über einem Meter breiten Stand, Seite an Seite und nahezu bewegungsunfähig mit ihren Art- oder besser Leidensgenossen. Das entspricht etwa der Größe eines Billardtischs. Diese Form der Nutztierhaltung ist seit Jahren aus Gründen des Tierschutzes untragbar, da sie die wesentlichen arteigenen Verhaltensweisen – insbesondere das Bewegungs-, Sozial- und Komfortverhalten – der Rinder erheblich einschränkt. Vor dem Hintergrund einer mittlerweile jahrzehntelangen Debatte gehen wir in Niedersachsen zum Wohl der Tiere einen eigenen Weg, um langfristig die Anbindehaltung von Rindern zu beenden.“

Landesbeauftragte für den Tierschutz, Julia Pfeiffer-Schlichting: „Alle Formen der Anbindehaltung – ganzjährige, saisonale, mehrmonatige und kombinierte – sind nicht angemessen verhaltensgerecht im Sinne des § 2 Nr. 1 Tierschutzgesetz. Auslegungsmaßstab ist die vergleichende Verhaltensforschung bzw. Ethologie. In Anbindehaltung können sich Rinder weder fortbewegen noch umdrehen, ja nicht einmal vernünftig kratzen. Ihr Leben ist reduziert auf Stehen, Liegen, Fressen und Ausscheidung. Die Rinder sind nicht in der Lage, ihre artgemäßen Bedürfnisse zu befriedigen, dies ist nicht nur eine Belastung für ihren Körper, sondern vor allem für ihr psychisches Wohlbefinden. Ich bin froh, dass sich viele meiner Berufskolleginnen und -kollegen Anfang des Jahres öffentlich für ein Ende der Anbindehaltung ausgesprochen haben und Niedersachsen diesen Schritt nun geht, auf den wir auf Bundesebene so lange vergeblich warten.“

Frank Kohlenberg, Vizepräsident des Landvolks Niedersachsen: „Der Landesbauernverband begleitet den Ausstieg aus der Anbindehaltung kritisch, steht aber im Ergebnis klar hinter diesem Schritt. Entscheidend ist für uns, dass der Wandel praxisnah und mit Augenmaß erfolgt. Wir zeigen konkrete Lösungsansätze auf und verstehen uns dabei als konstruktiver Partner der Politik und der Betriebe. Für die betroffenen Landwirte ist vor allem eines unverzichtbar: Planungssicherheit. Der Umbau zur Laufstallhaltung braucht lange, verlässliche Zeitfenster und realistische Übergangsfristen. Ohne ausreichende finanzielle Förderung wird der Ausstieg nicht gelingen – notwendig sind Mittel für Beratung, baurechtliche Verfahren und den eigentlichen Umbau. Wir begleiten den Erlass als Lösungsanbieter und setzen uns dafür ein, dass das Baurecht so angepasst wird, dass Landwirte schnell und unbürokratisch investieren können. Gleichzeitig halten wir eine umfassende Folgenabschätzung für unerlässlich – wirtschaftlich wie gesellschaftlich. Nur wenn die Maßnahmen tragfähig sind, bleibt auch die Tierhaltung in unserer Region zukunftsfähig.“

Dieter Ruhnke, Vorsitzender Landestierschutzverband Niedersachsen: „Nachdem auf Bundesebene schon in der letzten Bundesregierung ein Verbot der Anbindehaltung mutlos ausgesessen wurde, ist auch bei dem aktuellen Bundeslandwirtschaftsminister ein Ausstieg aus der Anbindehaltung ausgeschlossen. Da in Niedersachsen nach einer Erhebung weit mehr Betriebe als vermutet mit einer Anbindehaltung von Rindern verortet sind, war es aus unserer Sicht nur konsequent, die Thematik in den Niedersächsischen Tierschutzplan für nachhaltige Nutztierhaltung einzubringen, um einen gemeinsamen Weg zum Ausstieg aus der Anbindehaltung auf Landesebene in Niedersachsen zu finden. Die Anbindehaltung stellt einen klaren Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dar. Aus diesem Grund ist der Ausstieg aus der Anbindehaltung dringend geboten, zumal diese Haltungsform bei anderen Tierarten schon lange verboten ist. Neben der Tatsache, dass die Anbindehaltung eine völlig veraltete Haltungsform darstellt, verschafft sie darüber hinaus den Tierhalterinnen und Tierhaltern, die ihre Rinder nach wie vor in dieser Form halten, durch die kostengünstige Haltung gegenüber tierschutzgerechteren Haltungsformen einen persönlichen wirtschaftlichen Vorteil – ein Wettbewerbsvorteil auf Kosten der Tiere. Als Landestierschutzverband sind wir diesmal mit unserer Zustimmung mehr als einen Schritt auf die Tierhalterinnen und Tierhalter zugegangen und haben auch die langen Bearbeitungszeiten von Bauanträgen für Umbaumaßnahmen mitberücksichtigt, damit zumindest in Niedersachsen die ersten Schritte zum Ausstieg aus der Anbindehaltung für Rinder eingeleitet werden können.“

Frauke Patzke, Agrarstaatssekretärin und Vorsitzende des Leitungsausschusses des Niedersächsischen Tierschutzplans für nachhaltige Nutztierhaltung: „Mit unseren langen Übergangs- und Umstellungsfristen lassen wir umbauwilligen Tierhalterinnen und Tierhaltern ausreichend Zeit für die Planung und Umsetzung ihrer zukünftigen Tierhaltung. Die Finanzierung ist hierfür natürlich ein maßgeblicher Faktor, das ist uns bewusst. Für Beratung und für Investitionen stellen wir Fördermittel bereit. Betriebe, die die Tierhaltung abbauen und Einkommensalternativen schaffen wollen, können aus der Diversifizierungs-Richtlinie gefördert werden. Stallneubauten oder -umbauten werden über das Agrarinvestitionsförderungsprogramm unterstützt. Hier werden Betriebe, die die Anbindehaltung beenden, im Ranking besonders berücksichtigt.“

Hintergrund
Der im Jahr 2024 vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegte Referentenentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes sah unter anderem auch Regelungen zur Anbindehaltung vor. Mit dem Regierungswechsel im letzten Jahr ist der Änderungsentwurf der Diskontinuität anheimgefallen. Mit seinem Vorstoß setzt Niedersachsen gegenüber dem Bund ein Zeichen und fordert ein bundesweites Ende der tierschutzwidrigen, nicht mehr zeitgemäßen Anbindehaltung von Rindern.

Insgesamt gab es im Mai 2025 in Niedersachsen 17.969 rinderhaltende Betriebe mit 2.205.693 Tieren. Insgesamt gibt es in Niedersachsen nach Schätzung des ML deutlich mehr als 1.000 Betriebe, die Rinder in Anbindehaltung halten. Hierbei handelt es sich eher um unterdurchschnittlich große Betriebe.

Quelle: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Neuer Ansatz zum Trockenstellen: Den Milchfluss schneller stoppen

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Hoher Euterdruck, Futterwechsel, Wasserentzug und der Gruppenwechsel zum Trockenstellen beeinträchtigen die Kuh und ihr Immunsystem. Dabei ist die bevorstehende Transitphase wegweisend für die Gesundheit und Leistung in der folgenden Laktation. Je schneller die Kuh die Milchproduktion einstellt, umso rascher kann sich das Eutergewebe regenerieren. Der schnelle Stopp des Milchflusses war im Trockensteher-Management bislang nicht im Fokus der Maßnahmen. Ein Präparat auf pflanzlicher Basis kann das nun ändern.

„Trockenstellen ist immer mit Stress verbunden“, ist Milchviehhalter Christoph Tenhaef aus Grefrath überzeugt. Auf dem Woutershof, wenige Kilometer von der niederländischen Grenze entfernt, hält der Landwirt 200 Milchkühe mit einer Herdenleistung von 11 000 kg Milch. Der denkmalgeschützte Viereckhof ist seit 1881 in Familienbesitz. Der Landwirt hat seinen Stall in den letzten Jahren mit hochmoderner Automatisierungstechnik ausgestattet, um mehr Zeit für die Betreuung seiner Tiere zu haben. Tenhaef berichtet: „Wir stellen abrupt trocken. Mir gefiel aber nie, dass die Tiere bei über 20 kg Tagesgemelk noch Milch laufen lassen. An drei, vier weiteren Tagen haben sie pralle Euter, zeigen ein verändertes Liegeverhalten und wir finden die Milchseen auf den Hochboxen.“ Er ist überzeugt, dass so prall gefüllte Euter das Wohlbefinden der Tiere beeinträchtigt.

Wissenschaftlich ist es erwiesen, dass hochleistende Tiere deutlich mehr Stresshormone ausschütten, als Tiere, die unter 15 kg Leistung zum Zeitpunkt des Trockenstellens liegen. Zum schmerzhaften Euterdruck von hochleistenden Tieren kommen weitere Stressoren: Gruppenwechsel, Klauenbehandlungen und der Futterwechsel verursachen ebenfalls Stress und wirken sich negativ auf das Immunsystem und die Regeneration der Tiere in dieser sensiblen Phase aus.

60 % aller Euterinfektionen haben ihren Ursprung in der Trockenstehphase. Ursachen sind unsauberes Arbeiten beim Zitzen versiegeln, das zu akuten Euterentzündungen beispielsweise durch E. coli-Keimen oder Klebsiellen führt. Auch bereits vorhandene Biofilme im Euter können in der labilen Immunlage Erreger aktivieren. Kühe, die nach dem Trockenstellen Milch laufen lassen, haben ein 6,1fach erhöhtes Risiko für eine Euterinfektion mit einem Haupterreger und ein 4,0fach erhöhtes Risiko für klinische Mastitis.

Am Milchfluss ansetzen
Christoph Tenhaef setzt seit August 2024 ein neues pflanzliches Produkt ein, das kein Trockensteller ist, aber im eigentlichen Sinn „trockenstellt“, weil es die Milchbildung reduziert. Dieses neue Wirkkonzept in Form von Boli wird bei Kühen eingesetzt, die mit mehr als 15 kg Tagesgemelk in die Phase des Trockenstehens gehen. Über diese Leistung hinaus kann es genetisch und tierindividuell bedingt dazu führen, dass die Tiere bei hohem Milchdruck im Euter die Milch laufen lassen. „Dann läuft mir auch der Zitzenversiegler oder eine antibiotische Eutertube weg. Ich kann nicht sicher sein, dass ausreichend Wirkstoff zur Behandlung einer subklinischen Mastitis im Viertel verblieben ist“, gibt der 44-Jährige kritisch zu bedenken. Besonders leichtmelkende Roboterkühe sind davon stärker betroffen und entsprechend anfällig für Euterinfektionen durch aufsteigende Keime. Die natürliche Keratinschicht zum Verschluss des Strichkanals bildet sich erst dann, wenn der Milchfluss versiegt ist.

Bei Tieren mit 30 kg oder mehr Milch geht die Milchproduktion innerhalb weniger Stunden um die Hälfte zurück, gibt der Hersteller AHV Deutschland für sein neues Produkt StopLac an. Die Wirkung des Produkts sei reversibel, so der Hersteller. Es erfolgt nur ein kurzfristiger Eingriff in den Pansenstoffwechsel. Wichtig ist demnach schon bei der Stallplanung, dass die trockenstehenden Kühe weit entfernt von der akustischen Stimulation von Melkroboter oder Melkstand aufgestallt sind. Eine Standardempfehlung für das Management des Trockenstellens gibt der Hersteller ebenso wenig ab, wie für die Milchleistung, ab der Milchviehhalter das Präparat einsetzen sollten.


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„Typisch Fruchtbarkeit“: Neues E-Book von Boehringer Ingelheim für mehr Erfolg in der Sauenhaltung

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„Typisch Fruchtbarkeit: Wertvolles Wissen für Schweine-Experten rund um das Thema Fruchtbarkeit“ – Das neue E-Book von Boehringer Ingelheim bietet Sauenhalter*innen und Tiergesundheitsexpert*innen fundiertes, praxisorientiertes Wissen zur Verbesserung der Fruchtbarkeit in der Schweinehaltung.

Entstanden in Zusammenarbeit mit den Fruchtbarkeitsspezialisten der GFS Ascheberg bietet das umfassende Nachschlagewerk auf fast 150 Seiten Expertenwissen aus der Praxis für die Praxis rund um die Fruchtbarkeit von Sauen.

Das E-Book ist in sechs Kapitel unterteilt und informiert detailliert über die relevanten Phasen der Sauenhaltung: Grundlagen der Fruchtbarkeit, Jungsaueneingliederung, Besamungsstall, Wartebereich, Abferkelstall sowie Absetzen der Ferkel.

Für alle, die die neueste Expertise in der Schweinehaltung suchen, bietet dieses Werk einen umfassenden Überblick und praxisnahe Lösungen, welche die Fruchtbarkeit und Langlebigkeit der Sauen nachhaltig verbessern können.

Dank zahlreicher Tabellen, Bilder und praxisorientierter Tipps können Sauenhalter*innen das Wissen aus dem E-Book schnell auf ihren eigenen Betrieb übertragen und die Empfehlungen umsetzen.

Das E-Book steht kostenfrei auf der Website von Boehringer Ingelheim zum Download bereit.

FBN veröffentlicht Positionspapier zur tiergerechten Kälberaufzucht

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Das Forschungsinstitut für Nutztierbiologie (FBN) hat ein neues Positionspapier zur tiergerechten Aufzucht von Kälbern veröffentlicht. Unter dem Titel „Tiergerechte Aufzucht von Kälbern – Herausforderungen, wissenschaftliche Erkenntnisse und Empfehlungen für die Praxis“ fasst das Papier den aktuellen Stand der Forschung zusammen und formuliert konkrete Empfehlungen für Landwirtschaft, Beratung und Politik

Die ersten Lebenswochen sind für Kälber entscheidend: In dieser Phase werden zentrale Grundlagen für Immunsystem, Stoffwechsel, Verhalten und spätere Leistungsfähigkeit gelegt. Gleichzeitig ist das Risiko für Erkrankungen und Verluste besonders hoch. Das Positionspapier zeigt, dass eine frühzeitige und ausreichende Kolostrum- und Milchversorgung, geeignete Haltungsbedingungen sowie frühe soziale Kontakte wesentliche Stellschrauben für Tiergesundheit und Tierwohl sind.

Ein besonderer Fokus liegt auf der ad-libitum-Milchversorgung in den ersten Lebenswochen, der frühzeitigen Gruppenhaltung sowie auf der Bedeutung der kuhgebundenen Kälberaufzucht als besonders tierwohlorientiertem Ansatz. Darüber hinaus ordnet das Papier aktuelle gesetzliche Vorgaben ein und stellt sie den weitergehenden wissenschaftlichen Empfehlungen, unter anderem der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), gegenüber.

„Eine tiergerechte Kälberaufzucht ist keine optionale Zusatzleistung, sondern eine Investition in Tiergesundheit, Nachhaltigkeit und gesellschaftliche Akzeptanz der Milchviehhaltung“, betonen die Autor:innen. Viele der empfohlenen Maßnahmen erfordern zwar anfänglich mehr Aufwand, zahlen sich jedoch langfristig durch robustere, gesündere Tiere aus.

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Quelle: Forschungsinstitut für Nutztierbiologie (FBN)

AVIX-Lasertechnologie reduziert das Vogelgripperisiko um 99,7 % bei Wildvögeln

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Da die Vogelgrippe weiterhin erhebliche Herausforderungen für die Biosicherheit der Geflügelindustrie darstellt, präsentiert die Bird Control Group AVIX ihre bewährte, automatisierte Laser-Vogelabwehrlösung, die weltweit zur Reduzierung der Wildvogelaktivität und des Vogelgripperisikos eingesetzt wird. Die Technologie wird diese Woche auf der International Production & Processing Expo (IPPE) in Atlanta vorgestellt.

Auf der IPPE präsentiert die Bird Control Group unabhängige Feldstudien, die belegen, dass automatisierte Laser-Vogelabwehrsysteme die Wildvogelaktivität in der Nähe von Geflügelbetrieben – einem der Hauptübertragungswege für Vogelgrippeviren – deutlich reduzieren können.

Forschungen der Universität Wageningen bestätigten, dass das autonome Lasersystem AVIX die Besuche von Wildenten um 99,7 % und die Gesamtpräsenz von Wildvögeln in Freilandhaltungen während der Hochrisiko-Winterzugzeit um 98,2 % reduzierte.

Über die Forschung hinaus wird die Technologie bereits von kommerziellen Geflügel- und Putenproduzenten in stark von der Vogelgrippe betroffenen Regionen eingesetzt. In Minnesota beispielsweise berichten Putenproduzenten, die AVIX Autonomic Laserabwehrsysteme einsetzen, von einer Reduzierung der Vogelpräsenz um mehr als 70 %, was zum Teil auf staatlich finanzierte Biosicherheitsinitiativen zurückzuführen ist.

Das AVIX Autonomic-System nutzt eine patentierte, automatisierte grüne Lasertechnologie, die Vögel instinktiv als physisches Objekt wahrnehmen und so ein sofortiges Meiden auslösen – ohne Schaden oder Gewöhnung. Die Lösung ist für den Dauerbetrieb ausgelegt und ergänzt bestehende Biosicherheitsprogramme, einschließlich Hygiene-, Zugangskontroll- und Überwachungsmaßnahmen.

Über die Bird Control Group
Die Bird Control Group bietet innovative Lösungen, um Vögel von landwirtschaftlichen und gewerblichen Betrieben fernzuhalten und so ein sichereres Arbeitsumfeld sowie eine hochwirksame Schadensverhütung zu gewährleisten.

Zu ihren Kunden zählen Cargill, Coca-Cola, Heineken und Google. Die Bird Control Group ist in über 100 Ländern weltweit tätig und unterhält Niederlassungen in den USA und den Niederlanden.

Videos der Technologie sind hier zu finden.

Quelle: Bird Control Group, United States

Agrarministerin Staudte: Jetzt Impfschutz für neue Varianten der Blauzungenkrankheit!

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Weitere Serotypen und Viruserkrankungen für Schafe und Rinder breiten sich aus

Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte ruft Tierhalterinnen und Tierhalter in Niedersachsen dazu auf, ihre Tiere rechtzeitig gegen das Blauzungenvirus impfen zu lassen. Eine Impfung biete den einzigen wirksamen Schutz vor schweren Krankheitsverläufen: „Die bisherigen Impfungen gegen den Blauzungen-Serotyp 3 schützen nicht vor dem sich nun auch ausbreitenden Serotyp 8. Wir rechnen daher damit, dass sich ab dem kommenden Frühjahr wieder mehr Schafe, Rinder und Ziegen mit dem Virus der Blauzungenkrankheit (BTV) infizieren. Daher appelliere ich an die Tierhalterinnen und Tierhalter: Schützen Sie ihre Tiere mit einer rechtzeitigen, umfassenden Impfung und helfen Sie mit, die Ausbreitung der Krankheit einzudämmen.“

Neben fortlaufenden Nachweisen von BTV-3 sind seit Oktober 2025 zusätzlich Nachweise von BTV-8 bei Rindern und Schafen in Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen, Saarland, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen zu verzeichnen. Dort gelten entsprechende spezielle Regelungen für die Verbringung von Tieren empfänglicher Arten. Mit Infektionen in Niedersachsen muss gerechnet werden. Zudem kommt in Europa der Serotyp 4 vor. Impfstoffe gegen diese Serotypen sind auf dem Markt. Halterinnen und Haltern von Rindern, Schafen und Ziegen empfiehlt das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium daher erneut die Impfung gegen den immer noch zirkulierenden Serotyp 3 und gegen den Serotyp 8. Es besteht keine Kreuzimmunität zwischen den Serotypen, das heißt Impfungen gegen einen der Serotypen bieten keinen Schutz gegen die anderen Serotypen. Nach der Impfung dauert es mehrere Wochen bis der Impfschutz aufgebaut ist. Die Tiere sollten einen vollständigen Immunschutz vor dem Beginn der Vektorsaison (Gnitzen), spätestens Anfang Mai, entwickelt haben.

Aufmerksamkeit auch bei der Epizootische Hämorrhagische Krankheit und Lumpy Skin Krankheit geboten
Seit 2022 breitet sich außerdem die Tierseuche EHD (Epizootische Hämorrhagische Krankheit) in Europa aus. Bei der EHD handelt es sich ebenfalls um eine virale Infektionskrankheit mit gleichem Wirtsspektrum und ähnlichem Verlauf wie die Blauzungenkrankheit. Sie betrifft jedoch vor allem Rinder sowie Wildwiederkäuer wie Hirsche. Übertragen wird das Virus ebenfalls durch Gnitzen (Mücken). Ein Impfstoff gegen den Serotyp 8 (EHDV-8) ist zugelassen und bietet Schutz für Rinder. Auch bei der Lumpy Skin Disease (LSD) handelt es sich um eine anzeigepflichtige Viruserkrankung, die Rinder betrifft. Die Übertragung des Virus erfolgt in erster Linie durch blutsaugende Insekten. Bisher sind beide Erkrankungen nicht in Niedersachsen aufgetreten. Bei Vorliegen eines Verdachts sollte schnellstmöglich eine Untersuchung zur Abklärung veranlasst werden, beziehungsweise umgehend das zuständige Veterinäramt informiert werden.

Hintergrund:
Im Jahr 2024 hatten Infektionen mit dem Blauzungenvirus des Serotyps 3 (BTV-3) zu enormen Verlusten in niedersächsischen Schaf- und Rinderhaltungen geführt. Vor allem aufgrund einer positiven Entwicklung der Impfquote, insbesondere bei Schafen, wurden in Niedersachsen 2025 weitaus weniger Ausbrüche der Blauzungenkrankheit festgestellt. Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine virusbedingte, hauptsächlich akut verlaufende Krankheit. Schafe und Rinder, aber auch Ziegen, Kameliden (bspw. Lamas und Alpakas) und Wildwiederkäuer sind für BTV empfänglich. Übertragen wird das Virus durch kleine blutsaugende Stechmücken, sogenannte Gnitzen.

Weitere Informationen
Aktuelle Informationen werden im Tierseuchen-Informationssystem (TSIS) des FLI zur Verfügung gestellt.

Mehr Informationen auch unter tierseucheninfo.niedersachsen.de

Quelle: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

InnoRind-Webinar am 29. 1. 2026

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Innovationsnetzwerk Rind – zukunftsfähige Rinderhaltung in Deutschland unter Berücksichtigung von Tierwohl, Umweltwirkungen und gesellschaftlicher Akzeptanz

Dreieinhalb Jahre haben sich zwölf Institutionen aus ganz Deutschland gemeinsam mit Fragen zur zukunftsfähigen Rinderhaltung befasst. Das Verbundprojekt wurde im Rahmen des Bundesprogrammes Nutztierhaltung von BMLEH und BLE gefördert.

Die Arbeitsgruppe Kälberaufzucht stellt ihre Ergebnisse aus dem Projekt in einem Webinar vor: 29. Januar 2026 von 19 bis 20.30 Uhr: AG Kälber „Gemeinsam fit – Kälberaufzucht neu gedacht“.

Melden Sie sich gern über diesen Link für das Webinar an.

Quelle: Kompetenzzentrum Milch Schleswig-Holstein

bpt-Neujahrsempfang 2026 in Berlin: Tiergesundheit geht nur mit mehr Zeit am Tier und vernünftigen Gebühren

Tiergesundheit hat eine enorme volkswirtschaftliche Bedeutung – sowohl in der Lebensmittelproduktion und -sicherheit als auch für Haustiere und ihre Besitzer. Sie ist aber auch entscheidend für die nationale Sicherheit. Darum betonte bpt-Präsident Dr. Siegfried Moder bei seiner Begrüßung zum diesjährigen Neujahrsempfang des Bundesverbands praktizierender Tierärzte e.V. (bpt) unter der Schirmherrschaft von Tierärztin und MdB Dr. Franziska Kersten (SPD), wie wichtig der Schutz von Lebensmittelketten ist. Er forderte die Zuhörenden, u.a. Professor Dr. Eberhard Haunhorst, Leiter der Abteilung 3 „Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit“ im Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) und den für Tiergesundheit zuständigen Berichterstatter der CDU-Bundestagsfraktion, MdB Dieter Stier, mit Blick auf den Ausbruch von Maul- und Klauenseuche im Januar 2025 auf, „…nicht nur die Gesundheit des Menschen, sondern auch die Tiergesundheit als kritische Infrastruktur mitzudenken und in die Krisenprävention einzubeziehen.“

GOT sorgt für stabiles Preisgefüge
Grußworte sprachen neben Dr. Franziska Kersten, auch der Präsident der Bundestierärztekammer (BTK), Ltd. VD Dr. Holger Vogel, der Präsident des Bundesverbandes Freier Berufe (BFB), Dr. Stefan Hofmeister und Prof. Dr. Eberhard Haunhorst. Die Betonung der Wichtigkeit der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) zum Schutz der Verbraucher (Tierhalter) war dabei allen ein Anliegen. Für bpt-Präsident Dr. Moder ist klar, dass die in diesem Jahr anstehende GOT-Evaluierung zeigen wird, dass die angestrebte Steigerung der Attraktivität des Berufsbilds durch die damalige Ampel-Regierung zur Schaffung günstiger Arbeitsbedingungen und Stabilisierung einer flächendeckenden Notdienstversorgung verbessert wurde. Die aktuell in Teilen der Politik diskutierte Abschaffung der GOT würde ganz sicher nicht zu einem fallenden Preisniveau führen. Ganz im Gegenteil: der Blick in unsere EU-Nachbarländer zeige klar, dass die Versorgung gerade auf dem Land dann gefährdet wäre und die Preise explodieren würden.

Tiergesundheit ist auch Krisenprävention
Keynote-Speaker Jonathan Rushton, Professor of Economics of Animal Health an der Universität Edinburgh (Schottland) und Berater der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) sowie der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) machte klar, dass selbst vegan lebende Menschen durch Tiere beeinflusst werden. Sei es schlicht durch Nahrungskonkurrenz oder durch Haustiere. Anhand von Zahlen verdeutlichte er die volkswirtschaftliche Bedeutung der tierärztlichen Tätigkeit insbesondere im Bereich der Lebensmittelversorgung und -sicherheit. Krisenprävention kann ohne das Mitdenken der Tiergesundheit nicht vollständig sein. Auch gesamtgesellschaftlich ist die Arbeit der Tierärzte unabdingbar.

Krisenprävention durch Bürokratieabbau
Die zentrale Forderung Moders war erneut die nach mehr Zeit am Tier, also dem Abbau überflüssiger Bürokratie. Auch wenn es erste Schritte in die richtige Richtung gibt, stellte er fest: „Das ist und bleibt bisher ein Tropfen auf den heißen Stein.“ Er verwies auf die bereits im letzten Sommer an den Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Alois Rainer überreichten zehn konkreten bpt-Vorschläge, um kurzfristig mehr Zeit am Tier zu erreichen. Die Forderungen beinhalten u.a. die Verlängerung des Kontrollintervalls bei den tierärztlichen Hausapotheken, die Verdopplung des Schulungsintervalls für die Röntgenfortbildung und die Veränderung des Bewertungssystems beim Antibiotikamonitoring. Ohne die passenden Rahmenbedingungen, werde es zunehmend schwierig werden, die tierärztliche Versorgung aufrechtzuerhalten, so Moder.

Quelle: bpt

Betäubungsloses Enthornen von Kälbern: In Niedersachsen weiterhin nur mit Beruhigungs- und Schmerzmitteln erlaubt

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Erneuerter Erlass präzisiert Tierschutz-Vorgaben beim Enthornen

In Niedersachsen ist die betäubungslose Enthornung von unter sechs Wochen alten Kälbern weiterhin nur zulässig, wenn den Tieren ein Beruhigungsmittel (Sedativum) und ein mindestens 24 Stunden wirksames Schmerzmittel verabreicht werden. Diese Praxis wurde in Niedersachsen bereits seit Dezember 2016 durch einen Runderlass vorgeschrieben. Nachdem dieser nach einmaliger Verlängerung nun ausgelaufen ist, hat Niedersachsen die Tierschutz-Vorgaben in einem neuen Erlass bekräftigt und präzisiert.

Der Erlass ist im Ministerialblatt ist hier abrufbar. Er greift insbesondere das Thema Sachkunde konkreter auf: Demnach kann für Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung im Ausbildungsberuf Landwirt*in, die ihre Ausbildung auf einem rinderhaltenden Betrieb absolviert haben, auf dem Kälber enthornt wurden, sowie im Ausbildungsberuf Tierwirt*in Fachrichtung Rinderhaltung davon ausgegangen werden, dass diese über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Alle anderen Personen müssen ihre Kenntnisse und Fähigkeiten der zuständigen Behörde auf Verlangen nachweisen. Beispielsweise durch Bescheinigungen über eine entsprechend fachkundige Unterweisung durch einen Tierarzt bzw. Tierärztin.

Hintergrund: In Deutschland ist das betäubungslose Enthornen (genauer: das Veröden der Hornanlagen) von Kälbern bis zu einem Alter von sechs Wochen rechtlich zulässig. Grundlage ist Paragraph 6 des Tierschutzgesetzes in Verbindung mit der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Der Gesetzgeber erlaubt diese tierschutzrechtliche Ausnahme, wenn der Eingriff fachgerecht durchgeführt wird und alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um die Schmerzen oder Leiden der Tiere zu vermindern. Niedersachsen nutzt somit den rechtlichen Spielraum, um Detailanforderungen und Bedingungen zu präzisieren. Ab einem Alter von sechs Wochen ist das Enthornen nur noch unter Betäubung durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt erlaubt. Ministerin Staudte spricht sich dafür aus, die geplante Änderung des Bundestierschutzgesetzes aus der letzten Wahlperiode wieder aufzugreifen, die ohne Altersgrenze die Enthornung bei Rindern mit Betäubung vorsah.

Quelle: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Prime-Boost-Impfkonzept: Fördert Kälbergesundheit und steigert Wirtschaftlichkeit der Kälbermast

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Nach aktuellem Einsatz des Prime-Boost-Impfkonzepts von Boehringer Ingelheim in einem Mastbetrieb konnte dieser vielversprechende Ergebnisse aufweisen. Prime-Boost beinhaltet eine intranasale Impfung gegen BRSV (Bovine Respiratory Synzytial-Virus) und das PI3-Virus (Bovine Parainfluenza 3 Virus) sowie nach zwei Wochen eine Impfung eines inaktivierten Impfstoffs mit denselben Virusstämmen bei BRSV, PI3V sowie Mannheimia haemolytica.

In diesem Mastdurchgang wurden insgesamt 1.578 Kälber in drei Gruppen beurteilt: (1) ungeimpft, (2) zweimal im Abstand von drei Wochen nadelgeimpft oder (3) nach dem Prime-Boost-Schema.

Bei der Prime-Boost-Gruppe war die Mortalität mit 2,5 % am niedrigsten, deutlich besser als bei den ungeimpften (4,5 %). Besonders ins Gewicht fallen die Verluste im Zeitraum von Mitte bis Ende der Mast: In dieser wirtschaftlich besonders sensiblen Phase traten in der ungeimpften Gruppe fast 60 % der Ausfälle auf.

Auch die Behandlungsrate konnte durch die Impfung um 28 % gesenkt werden. Die Prime-Boost-Gruppe zeigte die besten Ergebnisse bei den Schlachtgewichten. Über 67 % der Tiere erreichten die optimale Gewichtsklasse von 140–170 kg, während in der ungeimpften Gruppe fast 7 % unter 110 kg lagen.

Mit dem Prime-Boost-Konzept profitieren Landwirte nicht nur von einer besseren Tiergesundheit, sondern auch von wirtschaftlichen Vorteilen durch höhere Schlachtgewichte, mehr Homogenität und reduzierten Einzeltierbehandlungen.

Weitere Informationen unter: https://www.vetmedica.de/atemwegserkrankungen

Quelle: Boehringer Ingelheim Vetmedica