Finanzielle Entlastung für Aquakulturunternehmen

Fischereiministerin Miriam Staudte: Auswirkungen der Energiekrise abmildern

Niedersachsens Landesregierung entlastet Unternehmen der Aquakultur und Karpfenteichwirtschaft, denen aufgrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine betriebliche Mehrkosten entstanden sind. Die Europäische Kommission hat mit der Änderung des Operationellen Programms des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) die Voraussetzungen dafür geschaffen, Mittel des EMFF und des Landes Niedersachsen entsprechend zu nutzen.

Die Unterbrechung der Handelsströme und Verfügbarkeit wichtiger Rohstoffe hat zu erheblichen Preisanstiegen bei relevanten Betriebsmitteln der Aquakultur – etwa bei Futtermitteln und Sauerstoff – geführt. „Mit den Ausgleichszahlungen können wir die wirtschaftlichen Auswirkungen der Energiekrise abmildern“, so die Niedersächsische Ministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Miriam Staudte. Die Maßnahme soll die nachhaltige Sicherung der Versorgung der Bevölkerung mit hochwertigen, regional produzierten fischwirtschaftlichen Erzeugnissen unterstützen.

Ab sofort können erwerbsmäßige Unternehmen der Aquakultur, die in Produktionssystemen wie Teichen, Rinnen, Netzgehegen oder Kreislaufanlagen Fische oder andere aquatische Organismen für den menschlichen Konsum erzeugen, sowie Karpfenteichwirtschaften, die erwerbsmäßig Karpfen und Nebenfische in naturnah bewirtschafteten Warmwasserteichen produzieren, und ihren Sitz in Niedersachsen haben, die Förderung beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) beantragen.

Grundlage hierfür ist die Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zum Ausgleich erheblicher Kostensteigerungen im Jahr 2022 an Unternehmen der Aquakultur und Karpfenteichwirtschaften. Weitergehende Information wie beispielsweise den Richtlinientext und das Antragsformular sind unter siesem Link.

Quelle: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

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