Nachdem die vergangenen Wochen geprägt waren vom Kampf der Tierärzteschaft gegen die Ablehnung eines Verordnungsentwurfs zum Thema „Antibiotikavorbehalt für die Humanmedizin, wie es ein vom Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) vorgelegter Antrag forderte, fiel nun in Straßburg die Entscheidung. Sehr zur Erleichterung der Bundestierärztekammer (BTK) stimmten die Mitglieder des Europäischen Parlaments für den Entwurf der delegierten Verordnung der Kommission (DEA 2021/2718) über „Kriterien zur Identifizierung von antimikrobiellen Arzneimitteln, die für die Behandlung von Menschen vorbehalten sind“ und verhinderten somit den Wegfall weiterer essenzieller Antibiotikaklassen für die Behandlung von Tieren.
Auf der Grundlage der abgestimmten Verordnung, welche auf wissenschaftlichen Erkenntnissen aus Human- und Veterinärmedizin basiert, kann nun unter Berücksichtigung des One-Health-Ansatzes eine Liste mit für den Menschen reservierten Antibiotikaklassen erstellt werden. „Insbesondere die Tierärzteschaft hat bereits in den vergangenen Jahren zu einer deutlichen Reduktion des Antibiotikaeinsatzes beigetragen. Ich appelliere an alle Kolleginnen und Kollegen, auch weiterhin Umsicht und Vernunft bei der Anwendung dieser wichtigen Substanzen walten zu lassen“, betont BTK-Präsident Dr. Uwe Tiedemann. Nur so kann gewährleistet werden, dass auch zukünftig, im Sinne des Tierschutzes sowie einer erfolgreichen Zoonose-Prävention, Menschen und Tieren eine zielgerichtete Therapie mit Aussicht auf Erfolg erhalten können.
Ziel des durch den ENVI-Ausschuss vorgelegten Antrags war eine deutliche Reduzierung des Einsatzes von Antibiotika bei Tieren mit der Begründung, damit eine Minimierung der mitunter lebensbedrohlichen Antibiotikaresistenzen zu erreichen. Ein Ziel, das von der BTK ausdrücklich unterstützt wird und auch vom existierenden Entwurf der delegierten Verordnung ganz klar verfolgt wurde. Während dieser jedoch auf wissenschaftlichen Erkenntnissen aus Human- und Tiermedizin basiert, forderte der vorgelegte Antrag ganz klar die Orientierung an den Kriterien und Empfehlungen der WHO, welche ausschließlich die menschliche Gesundheit berücksichtigen.
Quelle: BTK