Tierschutzrechtliche Mindestanforderungen an die Haltung von Nutzfischen

Die folgende Zusammenfassung beruht auf dem Vortrag von Dr. Julia Bauer vom Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, anlässlich des diesjährigen Niedersächsischen Tierschutzsymposiums.

Das EU und nationales Recht regeln die Haltung, Hälterung und Tötung von Nutzfischen, wobei Tierschutz und artgerechte Bedingungen im Fokus stehen.

Die Vorgaben nach EU-Recht sind bewusst allgemein gehalten, da es eine Vielzahl an Fischarten mit unterschiedlichen Bedürfnissen gibt.

Fischhaltungen müssen so geplant und betrieben werden, dass die artspezifischen Bedürfnisse der Fische berücksichtigt werden. Die Anlage muss z. B. ausreichend Platz, geeignetes Wasservolumen und Wasserqualität (Sauerstoff, pH, Nitrit, Ammonium) sind entscheidend. Ebenso eine artgerechte Beleuchtung, die einen Tag-Nacht-Rhythmus gewährleistet, wobei die artspezifischen Anforderungen zu berücksichtigen sind. Für nachtaktive Arten kann eine gedimmte Beleuchtung in der Nacht erforderlich sein.

Fischhalter müssen über ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Fische sicherzustellen. Fischhalter sollten Krankheiten erkennen und wissen, wie im Krankheitsfall zu handeln ist. Der Gesundheitszustand der Fische muss regelmäßig kontrolliert werden. Sichtkontrolle auf Verletzungen, Verhaltensauffälligkeiten oder Krankheitsanzeichen.

Gemäß Artikel 3 der Richtlinie 98/58/EG müssen Maßnahmen getroffen werden, um Schmerzen, Leiden und Schäden bei Fischen zu vermeiden. Regelmäßige Kontrolle des Gesundheitszustands und Anpassung der Haltungsbedingungen bei Auffälligkeiten.

Die Wasserqualität muss den Bedürfnissen der jeweiligen Fischart entsprechen (z.B. Temperatur, Sauerstoff, pH-Wert, Nitrit, Ammonium). Plötzliche pH-Wert-Schwankungen sind zu vermeiden, da sie tödlich sein können.

Die Besatzdichte ist an die Fischart, das Alter, die Jahreszeit und die Haltungsform anzupassen. Sie sollte so hoch wie nötig und so gering wie möglich sein. Für Speisekarpfen sind z. B. 200 Tiere je Hektar vorgesehen, für Forellen in Rechteckbecken 2-3 kg/m³.

In Teichen, Durchflussanlagen und Kreislaufanlagen variieren die Dichten. Fachliche Einschätzung ist notwendig, um artgerechte Bedingungen zu gewährleisten. Parameter wie Wasserqualität, Sauerstoff und Beckenform sind individuell zu beurteilen.

Die optimalen Werte der Haltungsparameter für Regenbogenforellen (F) und Karpfen (K) sind z. B.:

Temperatur in Grad Celsius 10-18 (F) und 20-28 (K)
pH-Wert 6-8 (F) und 7,8,3 (K)
Sauerstoff (ml/L) 6-30 (F) und 5-30 (K)

Nützliche, weiterführende Informationen (Downloads) sind u. a. hier zu finden:

Europaratsempfehlungen für die Haltung von Fischen in Aquakultur

Gute fachliche Praxis der Forellenaquakultur in NRW, Leitfaden LANUV-Arbeitsblatt 54

LfL: Vermeidung von Flossenschäden bei Forellen: Informationen für Fischzüchter und Fischhalter

Sächsische Landesanstalt für Landwirtschaft: Karpfenteichwirtschaft – Bewirtschaftung von Karpfenteichen, Gute fachliche Praxis