• Übergang zur Marktlösung für Ferkelerzeuger zum 1. Mai 2027 avisiert
• Mehr Zeit für Aufbau von Lieferbeziehungen und Umsetzung der Nämlichkeit
• Weitere Registrierungsphase für Ferkelaufzüchter im Oktober 2026
Die Zahlungen an die Ferkelerzeuger in der Initiative Tierwohl (ITW) über den Ferkelfonds werden bis längstens zum 30. April 2027 verlängert. Damit verschieben die Partner aus Landwirtschaft, Fleischwirtschaft und Handel den ursprünglich zum Jahreswechsel 2026/2027 geplanten Übergang zur Marktfinanzierung um vier Monate auf den 1. Mai 2027.
„Mit dieser Einigung zeigen Landwirtschaft, Fleischwirtschaft und Lebensmitteleinzelhandel erneut im Rahmen der ITW, dass sie an einem Strang ziehen können“, erklärt Hubertus Beringmeier, Präsident des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbands e.V. und Vorsitzender des ITW-Fachausschusses Rind und Schwein. „Die Verlängerung der Zahlungen aus dem Ferkelfonds ermöglichen den Tierhalterinnen und Tierhaltern dringend benötigte, zusätzliche Zeit, um die Weichen für die geforderte Nämlichkeit zu stellen.“
„Dass wir nun einen gemeinsamen Zielpfad für die Überführung in die Marktlösung gefunden haben, ist ein wichtiger und notwendiger Schritt“, kommentiert Björn Fromm, Präsident des Bundesverbands des Deutschen Lebensmittelhandels e.V. (BVLH). „Alle Beteiligten haben Verantwortung für eine tragfähige Lösung übernommen. Jetzt gilt es, diesen Weg verlässlich weiterzugehen.“
Geordneter Übergang zur Marktlösung
In der jüngsten Registrierungsphase haben sich ausreichend Ferkelerzeuger für eine Teilnahme an der ITW angemeldet. Damit konnte die bislang bestehende rechnerische Lücke bei der Nämlichkeit zwischen Ferkelaufzucht und Schweinemast geschlossen werden. Die zusätzliche Zeit bis Ende April 2027 soll den Betrieben helfen, passende ITW-Abnehmer bzw. Lieferanten zu finden und die nötigen Lieferbeziehungen aufzubauen.
„Unser Ziel bleibt eine vollständig marktgetragene Finanzierung der Tierwohlleistungen von der Sauenhaltung bis zur Schlachtung. Die zusätzlichen Monate sind ein wichtiges Signal an die Landwirtschaft und geben den Tierhalten in dieser herausfordernden Zeit den notwendigen Spielraum, um ihre Betriebe noch besser für die lange geplante Umsetzung der Marktlösung aufzustellen“, so Robert Römer, Geschäftsführer der ITW. Die Übergangsphase wird aus bislang nicht genutzten Mitteln des Ferkelfonds sowie den fortlaufenden Einzahlungen der Schlachtbetriebe finanziert.
Finanzielle Anreize und mehr Flexibilität
Für Ferkelerzeuger bedeutet die Verlängerung, dass das vereinbarte Tierwohlentgelt von 4,50 Euro je Ferkel für Lieferungen an ITW-Mäster voraussichtlich bis zum 30. April 2027 weiter aus dem Ferkelfonds finanziert wird. Mit dem Übergang zur Marktlösung wird daraus eine Empfehlung für einen entsprechenden Preisaufschlag. Für Schweinemäster startet der verpflichtende Bezug von ITW-Ferkeln mit der Einführung der Marktlösung zum 1. Mai 2027. Zum 1. Januar 2027 wird zudem die Empfehlung zur Höhe des Preisaufschlages für Mastschweine angepasst. Für Betriebe, die ausschließlich ITW-Ferkel beziehen, gilt weiterhin die Empfehlung in Höhe von 7,50 Euro, während für Betriebe, die nicht ausschließlich ITW-Ferkel beziehen, die Empfehlung von 6,00 Euro auf 5,00 Euro sinkt. Als zusätzlichen Anreiz für eine möglichst zeitnahe Umstellung auf ITW-Ferkel wird darüber hinaus der Status „nämlich ab Geburt“ ab dem 1. Januar 2027 unmittelbar vergeben, sobald ausschließlich ITW-Ferkel eingestallt werden; die bisherige Wartezeit entfällt.
Zusätzliche Registrierungsphase für Ferkelaufzüchter
Um weitere Betriebe für die Teilnahme zu gewinnen, bietet die ITW im Oktober 2026 eine zusätzliche Registrierungsphase für Ferkelaufzüchter an. Die Auditierung der neu angemeldeten Betriebe soll ab November 2026 beginnen. Details dazu wird die ITW in den kommenden Wochen und Monaten kommunizieren.
Quelle: Initiative Tierwohl GmbH


































