Bundesratsentschließung zum Tierschutz bei Tiertransporten

Der Bundesrat hat am 26. September 2025 eine Entschließung zum Tierschutz bei Tiertransporten und dem Export von Nutztieren in Drittstaaten (außerhalb der EU) verabschiedet. Darin werden folgende Punkte hervorgehoben:

Tierschutz bei Tiertransporten
Der Bundesrat hebt hervor, dass es beim Export von Nutztieren in bestimmte Drittstaaten gravierende Tierschutzverstöße gegeben hat, die ohne geeignete Maßnahmen der Veterinärbehörden nicht verhindert werden können.

Er fordert die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene für eine Regulierung einzusetzen, die sicherstellt, dass lebenden Nutztieren beim Transport in Drittstaaten keine schweren Tierschutzverstöße drohen.

Der Transport lebender Tiere in Drittländer sollte nur erlaubt sein, wenn das Drittland eine Erklärung zur Einhaltung des Gesundheitskodex der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) abgibt.

Regelungen und Veterinärbescheinigungen
Die Bundesregierung wird gebeten, konkrete Vorgaben zur Verbesserung des Tierschutzes beim Transport in Drittstaaten im Rahmen der Überarbeitung der EU-Tierschutz-Transportverordnung zu erarbeiten.

Eine bilaterale Abstimmung von Veterinärbescheinigungen für den Export von Wiederkäuern zu Zuchtzwecken soll erneut geprüft werden, da die Rücknahme dieser Bescheinigungen nicht zu einer Verbesserung des Tierschutzes geführt hat.

In den Veterinärbescheinigungen sollen Tierschutzkriterien festgelegt werden, um sicherzustellen, dass nur in Drittstaaten exportiert wird, die ein vergleichbares Tierschutzniveau einhalten.

Begründung und Notwendigkeit
Der Bundesrat betont die Notwendigkeit klarer und rechtssicherer Lösungen auf europäischer Ebene, um Tierschutzverstöße bei der Ausfuhr lebender Tiere zu verhindern.

Die EU sollte ermächtigt werden, bei festgestellten Tierschutzverstößen ein Untersuchungsverfahren einzuleiten und den Export in das betreffende Drittland zu untersagen, bis die Mängel behoben sind.

Die Verantwortung für die Einhaltung der Tierschutzstandards darf nicht allein auf die Wirtschaft abgewälzt werden; es sind verbindliche Regelungen erforderlich, um den Tierschutz zu gewährleisten.

Kommentar
Eine solche Initiative war längst überfällig. Mehrfach sind in der Vergangenheit Tierärzte solchen Transporten nachgefahren und haben schwere Verstöße gegen den Tierschutz dokumentiert. Egal ob LKW- oder Schiffstransporte – es wurden regelmäßig eklatante Missstände bezeugt, fotografiert und gefilmt.

Immer wieder widmeten sich in den letzten Jahren auch Referenten bei der TiHo-Tierschutztagung dem Thema und appellierten an politisch Verantwortliche in Deutschland und Europa endlich wirksam einzugreifen. So auch dieses Jahr: Dr. Alexander Rabitsch, Tierarzt aus Österreich, berichtete von seinen Erlebnissen, als er einem Rindertransport in die Türkei nachreiste.

Er zeigte Bilder von Fahrzeugen und Ställen an Zwischenstationen, deren Böden 20 cm hoch mit Exkrementen bedeckt sind. Darin stehen, liegen. sterben trächtige Kühe.

Transporte wurden an der türkischen Grenze nicht umgehend abgefertigt, LKW parkten stundenlang in der prallen Sonne und um die dort aufgeladenen Tiere kümmerte sich niemand. Der Tierarzt reiste sogar in die Türkei ein und dokumentierte den Weitertransport von Rindern in völlig ungeeigneten Fahrzeugen, mit viel zu geringer Deckenhöhe und dafür ohne Laderampe.

Man kann nur hoffen, dass die Initiative des Bundesrates Erfolg hat und schnellstens entsprechende Vereinbarungen mit den betreffenden Ländern getroffen werden. Von zentraler Bedeutung wird aber dann die Kontrolle sein: von Dokumenten zu Rastplätzen, Ruhepausen und Umladestationen, von Transportfahrzeugen und vor allem Kontrollen des Zustands der Tiere nach Eintreffen am Bestimmungsort. Optimal wäre es natürlich damit Kontrolleure des Ursprungslandes zu betrauen.

Und schließlich: Auch wenn in vielen muslimischen Ländern eine Betäubung grundsätzlich gestattet ist, erlaubt der WOAH-Kodex auch die Halal-Schlachtung („Bei einer Schlachtung ohne Betäubung muss die Fixierung den Kopf des Tieres festhalten und seinen Körper stützen.“). Vielerorts werden Rinder aber immer noch betäubungslos durch einen Schnitt durch Halsschlagader und Luftröhre getötet. Dr. Rabitsch legte in Hannover dazu schwer erträglichen Bildern aus der Türkei vor, die wir hier lieber nicht zeigen wollen.

Die Bundesrats-Drucksache 310/25 steht hier im PDF-Format bereit.

Den Gesundheitskodex für Landtiere der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) finden Sie hier.

Ein ausführlicher Bericht der Amtstierärztin Dr. Gabriele Fuchs zu ihren Erfahrungen mit Tiertransporten ist hier als Podcast abrufbar.