Neue Regelung beim Einsatz von Antibiotika in der Milchviehhaltung

In der Vergangenheit führten antibiotische Trockensteller mit mehreren Wirkstoffen zu einer höheren Anzahl an Therapietagen und damit zu erhöhten Kennzahlen. Der Gesetzgeber hat hier nun nachjustiert.

Seit dem 9. März 2026 gilt eine Anpassung im Tierarzneimittelgesetz (TAMG), die sowohl Tierärzten als auch Milchkuhhaltern die Möglichkeit bei der antibiotischen Behandlung einräumt nach dem sinnvollsten Wirkstoff zu schauen und nicht nach dem Therapieindex. Im Rahmen des Monitorings werden Präparate – unabhängig davon, ob sie einen oder mehrere Wirkstoffe enthalten – nun einheitlich berücksichtigt.

Konkret bedeutet das: Kombinationsantibiotika gehen bei der Berechnung der Therapietage nur noch mit dem Faktor 1 ein (zuvor Faktor 2). Damit werden antibiotische Eutertuben und Injektionspräparate mit mehreren Wirkstoffen künftig gleich bewertet wie Produkte mit nur einem Wirkstoff.

Das antibiotische Trockenstellen ist auf vielen Milchviehbetrieben fester Bestandteil des Gesundheitsmanagements. Dabei kommen unter anderem Präparate zum Einsatz, die das Euter über einen längeren Zeitraum vor Mastitiserregern schützen. Im Zuge des Antibiotikamonitorings und der seit 2023 geltenden Meldepflicht für Milchkühe werden diese Produkte weiterhin mit dem Faktor 5 (Langzeitwirkung) berücksichtigt.

Bis zur Gesetzesänderung wurden Trockenstellpräparate mit mehreren Wirkstoffen mit dem Faktor 5 multipliziert. Dadurch entsprach das Trockenstellen einer Kuh mit einem Kombinationspräparat rechnerisch bis zu 10 Therapietagen.

Mit der aktuellen Anpassung im TAMG entfällt diese doppelte Gewichtung. Führende Trockensteller und Laktationsantibiotika werden nun wieder gleichbehandelt, sodass der Therapieindex nicht die Einsatzentscheidung steuert.

Hier der originale Gesetzestext: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/60/VO.html
Quelle: Der Hoftierarzt