Afrikanische Schweinepest: Vorbeugen statt bekämpfen

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Aufklärungsvideos zeigen, wie die Viruseinschleppung verhindert werden soll

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) breitet sich weiterhin in Europa aus. Auch Niedersachsen bereitet sich weiterhin intensiv auf mögliche Einträge des ASP-Virus und die daraus resultierenden Konsequenzen vor. Eine von Niedersachsen initiierte, länderübergreifende ASP-Übung entlang der Wertschöpfungskette wurde kürzlich abgeschlossen und wird noch evaluiert.

Der Fokus liegt aber weiterhin auch auf der Prävention. Um auf die Gefahren der Tierseuche hinzuweisen, hat die Niedersächsische ASP-Sachverständigengruppe die Erstellung von Aufklärungsvideos in Auftrag gegeben, um die breite Öffentlichkeit und insbesondere Jägerinnen und Jäger sowie Landwirtinnen und Landwirte für die Thematik zu sensibilisieren und auf präventive Maßnahmen hinzuweisen.

Die drei ASP-Kurzfilme sind auf der Webseite bzw. auf dem YouTube-Kanal des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) abrufbar. Die Filme wurden finanziert vom ML, dem Landvolk Niedersachsen, der Landesjägerschaft Niedersachsen sowie dem Zentralverband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Niedersachsen (ZJEN).

Dass das Virus der Afrikanischen Schweinepest „große Sprünge“ vollziehen kann, hat nicht nur die Verschleppung des Virus nach Nordrhein-Westfalen gezeigt, wo aktuell weiterhin Ausbrüche zu verzeichnen sind. Durch genetischen Abgleich wurde dort eine hohe Übereinstimmung mit ASP-Viren aus der italienischen Region Kalabrien nachgewiesen. Zuletzt wurde das ASP-Virus zudem auch bei Wildschweinen in Spanien festgestellt.

Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte: „Die enormen wirtschaftlichen Konsequenzen für die Schweinebranche in den betroffenen Regionen sowie das große Tierleid, das mit einer Infektion mit dem Erreger für jedes einzelne Tier einhergeht, gilt es für Niedersachsen so lange wie möglich abzuwenden. Ich danke allen die mithelfen, die ASP von Niedersachsen fernzuhalten. Die nun veröffentlichten Filme zeigen, was jeder und jede Einzelne beitragen kann. Parallel arbeitet mein Haus fortlaufend an Lösungen, um die Folgen bei einem möglichen erneuten Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in Niedersachsen so gut wie möglich abzufedern.“

Unter Vorsitz des Landwirtschaftsministeriums und der Geschäftsführung des LAVES beschäftigt sich die Niedersächsische ASP-Sachverständigengruppe fortlaufend mit Fragen der Prävention und Bekämpfung der ASP. An ihr beteiligen sich unter anderem das Landvolk, die Landesjägerschaft Niedersachsen, der Zentralverband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Niedersachsen e.V., kommunale Veterinärbehörden sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler verschiedener Einrichtungen. Die hochinfektiöse Viruserkrankung befällt Haus- und Wildschweine. In der Regel verläuft sie tödlich. Für Menschen und andere Tiere ist das Virus ungefährlich.

Quelle: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Schweinemäster profitieren von Zinsvorteilen

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Rentenbank akzeptiert CO2-Berechnung über QS-Klimaplattform

Schweinemäster, die ihre betriebsindividuelle Klimabilanz über die QS-Klimaplattform berechnen, können zukünftig von einem Zinsbonus der Landwirtschaftlichen Rentenbank profitieren. Dieser Bonus wird nach Vorlage des Berechnungsnachweises unabhängig vom Ergebnis der Treibhausgasbilanzierung gewährt. Aktuell beträgt der Zinsbonus 25 Prozentpunkte auf die jeweilige Kondition des Landwirts bei der Rentenbank (Basis/Top/Premium).

Die neue QS-Klimaplattform erfüllt sämtliche Anforderungen der Rentenbank an eine Klimabilanz, die als Grundlage für den Zinsbonus „Klimabilanz“ dient: Sie entspricht dem Berechnungsstandard für einzelbetriebliche Klimabilanzen (BEK) in der Landwirtschaft, umfasst mindestens die Produktionszweigebene und weist den Treibhausgas- Fußabdruck in CO2-Äquivalenten je Einheit aus. Die betriebsindividuellen Ergebnisse werden zudem im Vergleich zu anderen landwirtschaftlichen Betrieben eingeordnet.

„Die Akzeptanz der CO2-Berechnung über die QS-Klimaplattform seitens der Landwirtschaftlichen Rentenbank ist ein entscheidendes Signal an die Tierhalter, wie sinnvoll und wichtig die Treibhausgasbilanzierung sein kann“, betont Dr. Alexander Hinrichs, Geschäftsführer der QS Qualität und Sicherheit GmbH. Erstmals stehen durch die Dateneingabe in der QS-Klimaplattform und der automatischen Berechnung im Klima-Check der LfL Bayern verlässliche und vergleichbare Zahlen aus der Tierhaltung zur Verfügung, die nachhaltiges Wirtschaften der Land- und Fleischwirtschaft unterstützen.

Seit Oktober können Schweinemäster aus ihren Betriebsdaten konkrete CO2-Werte berechnen und diese der Fleischwirtschaft für CSRD-Berichtspflichten zur Einsicht freischalten. Gleichzeitig können die Tierhalter diese Daten auch gegenüber Banken und Versicherungen nutzen, die zunehmend Interesse an der CO2-Bilanz ihrer Kunden zeigen.

Nach dem erfolgreichen Start für die Schweinemast koordiniert QS aktuell die Erweiterung des Angebots für Rinder- und Geflügelbetriebe, den Ackerbau sowie für die Obst-, Gemüse- und Kartoffelbranche. Das Angebot ist freiwillig, offen für alle und kostenfrei für QS-Systempartner.

Quelle: QS Qualität und Sicherheit GmbH

Bundeskabinett beschließt Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz

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Rechtssichere Entnahme von Wölfen, Herdenschutzmaßnahmen werden gestärkt

Zum Schutz von Weidetieren: Der Wolf wird – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – in das Bundesjagdgesetz (BJagdG) aufgenommen. Das sieht der vom Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer, vorgelegte Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett heute beschlossen hat. Dabei wird der präventive Herdenschutz als zentral für den Schutz der Weidetiere hervorgehoben: Die Finanzierung von Zäunen oder Herdenschutzhunden wird weiterhin unterstützt. Durch die Gesetzesänderung können die Länder in Regionen mit hoher Wolfsdichte und günstigem Erhaltungszustand ein Bestandsmanagement einführen. Wo Wölfe Herdenschutzmaßnahmen überwinden, können sie rechtssicher entnommen werden. In Gebieten, in denen präventiver Herdenschutz unzumutbar ist – etwa in der alpinen Region – ist eine Entnahme zur Vermeidung von Weidetierrissen ebenfalls möglich.

Dazu sagt Bundesminister Rainer: „Weidetierhaltung ist das Herzstück unserer Kulturlandschaft – sie prägt unsere Heimat von den Deichen im Norden bis zu den Almen im Süden. Doch wo Herden grasen, ist der Wolf längst kein Zaungast mehr, sondern Teil des Alltags. Für viele Tierhalter bedeutet jeder Riss nicht nur einen wirtschaftlichen Verlust, sondern auch emotionale Belastung. Wir halten Wort und sorgen dafür, dass Weidetierhalter nachts endlich ruhig schlafen können. Mit der Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz kommen klare, praxistaugliche Regeln und Rechtssicherheit. Damit kann dort gehandelt werden, wo Zäune oder Herdenschutzhunde nicht mehr ausreichen – gerade auch in den alpinen Regionen. Wir stehen an der Seite der Tierhalter, verlässlich und mit Respekt für ihre tägliche Arbeit.“

Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf folgende Regelungen vor:

• Regionales Bestandsmanagement: Mit der Aufnahme des Wolfs in das BJagdG wird den Ländern die Möglichkeit eines regionalen Bestandsmanagements gegeben. Das bedeutet: In Regionen mit hohen Wolfszahlen, wo der günstige Erhaltungszustand festgestellt wurde, können Managementpläne aufgestellt und so die Zahl der regional lebenden Wölfe reguliert werden. In diesem Rahmen ist eine Jagdzeit von 1. Juli bis 31. Oktober vorgesehen.

• Entnahme von Wölfen: Haben Wölfe Herdenschutzmaßnahmen überwunden und Weidetiere verletzt oder getötet, ist eine leichtere, rechtssichere Entnahme der Wölfe, unabhängig vom Erhaltungszustand, möglich.

• Ausweisung von Weidegebieten: In einigen Regionen Deutschlands ist präventiver Herdenschutz, zum Beispiel das Aufstellen von Zäunen, aufgrund der geografischen Gegebenheiten, wie Hangneigung, Bodenbeschaffenheit oder Lage an Gewässern nicht möglich. Das ist beispielsweise in den Alpen (Almwiesen) oder an den Küsten (Deiche) der Fall. Die Bundesländer bekommen nun die Möglichkeit, bestimmte Weidegebiete auszuweisen, um hier den Schutz der Weidetiere durch die Entnahme der Wölfe sicherzustellen.

• Finanzierung Herdenschutz: Derzeit ist die Finanzierung von Herdenschutzmaßnahmen über die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) geregelt. Wir überprüfen diese Regelungen mit dem Ziel, Verbesserungen bei der Förderung des Herdenschutzes zu erzielen.

• Bericht an den Bundestag: Nach fünf Jahren berichtet die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag, inwieweit sich die Regelungen bewährt haben.

• Kein Handel mit Wolfstrophäen: Die Regeln der EU-Artenschutzverordnung gelten auch weiterhin für den Wolf: Damit sind Zurschaustellung und Handel mit toten Wölfen auch künftig verboten.

Zudem soll ein Runder Tisch „Wald/Wild“ eingerichtet werden, bei dem BMLEH, BMUKN, Länder sowie Wald-, Umwelt- und Jagdverbände bis Ende 2026 Ergebnisse zum Wald-Wild-Konflikt vorlegen wollen.

Hintergrund:
Die Wolfsbestände in Europa sind in den vergangenen zehn Jahren stark gewachsen – von 11.200 Tieren im Jahr 2012 auf über 20.300 im Jahr 2023. In Deutschland leben derzeit 209 Wolfsrudel, vor allem in Brandenburg, Niedersachsen und Sachsen. Parallel dazu steigt die Zahl der Wolfrisse: Im Jahr 2024 wurden rund 4.300 Nutztiere, überwiegend Schafe und Ziegen, von Wölfen gerissen, zum Teil trotz der weiterhin wichtigen Herdenschutzmaßnahmen wie Zäunen und Herdenschutzhunden.

Deutschland hat der EU-Kommission dieses Jahr den „günstigen Erhaltungszustand“ des Wolfs in der atlantischen und der kontinentalen Region gemeldet. Damit sind die Voraussetzungen gegeben, um den Ländern in Regionen mit einem guten Erhaltungszustand die Gelegenheit für ein regionales Wolfsmanagement einzuführen. Mit der Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz und den entsprechenden Anpassungen im Bundesnaturschutzgesetz ist dafür die rechtliche Grundlage geschaffen. Bereits Anfang des Jahres war der Wolf von „streng geschützt“ auf „geschützt“ in der Berner Konvention herabgestuft worden.

Quelle: BMLEH

GRT X-PRO bietet Topleistung unter anspruchsvollen Bedingungen im Rinderstall

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Wohlbefinden, beugt Parasitenbefall vor und verbessert die Sauberkeit der Tiere. Um die Stresslevel der Tiere während der Schur gering zu halten und dabei trotzdem einen hohen Durchsatz zu gewährleisten, sind leistungsstarke Schermaschinen essenziell. Dort setzt die Neuentwicklung GRT X-PRO an. Die Akkuschermaschine ermöglicht flexibles und effizientes Arbeiten dank starker Akkuleistung. Sie wurde für dichte Fellstrukturen und lange Arbeitstage im Stall entwickelt. Sie bietet einen 14,4-V-Akku mit Ladeanzeige, eine dreistufiger PAN-Steuerung und mit bis zu 2.500 Doppelhüben pro Minute bei rund 70 dB(A) ein angenehmes Handling. Das Modell ist robust gebaut, verfügt über einen wartungsfreien HGW-Exzenter-Antrieb und lässt sich dank werkzeuglos entfernbarem Luftfilter besonders einfach reinigen.

Die Göbel RazorCut Technology (GRT) bringt in Zusammenarbeit mit ihrem langjährigen Partner LISCOP die neuen X-Series Akku- Schermaschinen auf den Markt. Die Produktlinie vereint moderne Antriebstechnik, präzise Schnittleistung und hohen Bedienkomfort. Die vollständig in Deutschland gefertigten Maschinen setzen neue Maßstäbe in den Bereichen Qualität, Langlebigkeit und Tierwohl. So sorgen die neuen GRT Akku-Schermaschinen für einen präzisen Schnitt mit ihren robusten Scherköpfen und einen besonders ruhigen Lauf. Der Fokus liegt dabei auf niedriger Geräuschentwicklung, hoher Leistung und einer Bauweise, die auch bei längerem Einsatz komfortabel bleibt.

Weitere Informationen zum Produktprogramm unter: https://www.grt-shear.de/

Quelle: Fritz Göbel und LISCOP

Typisch Schwein digital 2026: Aktuelles Wissen für mehr Erfolg im Stall

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Auch 2026 lädt Boehringer Ingelheim wieder zu seiner beliebten Online-Seminarreihe „Typisch Schwein digital“ ein. An vier Abenden im Januar erwartet Schweinehalter*innen und Tierärzt*innen aktuelles Fachwissen rund um Fruchtbarkeit, Impfmanagement, Infektionskrankheiten und Darmgesundheit – praxisnah, kompakt und kostenfrei.

Den Auftakt am 8. Januar 2026 bildet das Thema „Typisch Fruchtbarkeit: Neue Erkenntnisse, neue Empfehlungen (Teil 2)” mit Gerd Vahrenhorst (GFS – Genossenschaft zur Förderung der Schweinehaltung eG) und Hebert Heger, die wertvolle Einblicke in das Geburts- und Besamungsmanagement geben.

Am 15. Januar folgen praxisorientierte Vorträge von Sophie Diers (LVZ Futterkamp) und Herbert Heger zu Impfstrategien zur neuen Sauenhaltung mit Auslauf.

Am 22. Januar geht es um PRRS und PCV2 mit spannenden Praxisfällen und deren Aufarbeitung von Markus Hellenschmidt und Dr. Jochen Beckjunker.

Zum Abschluss am 27. Januar widmen sich Prof. Dr. Christian Visscher (TiHo) und Markus Hellenschmidt der Darmgesundheit aus biologischer und ökonomischer Sicht.

Beginn ist jeweils um 19:00 Uhr.

Die Teilnahme ist kostenfrei, ITW-/ATF-Anerkennungen sind beantragt. Anmeldung unter: https://typischschwein.de

Klimaschonende Milchkuhhaltung: ein Gewinn für Umwelt und Betriebe

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Leitfaden für Landwirtschaft – Ziel: weniger Treibhausgase

Mit einem neuen kompakten Leitfaden gibt die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) Betrieben mit Milchkuhhaltung wertvolle Tipps, um klimaschädliche Treibhausgase (THG) wie Methan und Lachgas zu reduzieren – mit geringem Mehraufwand und ohne wesentliche Mehrkosten. Zugleich wird so strikteren Vorgaben zum THG-Ausstoß Rechnung getragen. Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) hat das Projekt mit rund 281.000 Euro gefördert. Nun steht der Leitfaden kostenfrei bereit.

Umbau zur klimaschonenden Landwirtschaft muss finanzierbar bleiben
Der Anteil der Landwirtschaft an in Deutschland ausgestoßenen, klimaschädlichen Treibhausgasen beträgt laut Umweltbundesamt 8,2 Prozent. Das entspricht 53,7 Millionen Tonnen Kohlendioxid (CO2)-Äquivalenten. Den Großteil davon nehmen Methan, hauptsächlich aus der Tierhaltung (62,1 Prozent), sowie Lachgas meist aus mineralischen und organischen Düngern (33,4 Prozent) ein. DBU-Generalsekretär Alexander Bonde: „Wir brauchen betriebsindividuelle Lösungen zur Reduktion der hohen Treibhausgas-Emissionen. Allerdings müssen die Betriebe diese Veränderungen auch finanziell stemmen können.“ Genau dies ist Ziel des von der DBU geförderten LfL-Forschungsprojekts: Forschende haben seit 2021 einen Leitfaden zur Verbesserung der Treibhausgas-Bilanz von Milchkuh-Betrieben entwickelt. Projektbearbeiterin Diana Schneider: „Neben der Senkung klimaschädlicher Emissionen nimmt der Leitfaden auch Wechselwirkungen mit anderen Nachhaltigkeitsaspekten wie Nahrungskonkurrenz und Flächennutzung in den Blick.“ Auch eine ökonomische Bewertung sei für alle Maßnahmen durchgeführt worden. Die dafür notwendigen Modellierungen wurden Schneider zufolge mit dem Klimarechner der LfL durchgeführt: Dem LfL Klima-Check.

Neun Ansätze zur Reduktion von Treibhausgasen
Insgesamt 30 Landwirtschaftsbetriebe hat das Projekt laut Schneider untersucht – 14 im Östlichen Hügelland Schleswig-Holsteins und 16 im Berchtesgadener Land in Bayern. Kooperationspartner waren die Universität Kiel, die Milchwerke Berchtesgadener Land Chiemgau und die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein. Schneider: „Aus den Erkenntnissen sind neun Ansätze entstanden, wie Milchproduzenten ihre Treibhausgas-Emissionen reduzieren können.“ Dabei ist Schneider wichtig, dass „die Ergebnisse keine Detailanleitung für alle deutschen Betriebe sind – dafür ist die Branche viel zu divers“. Stattdessen diene der Leitfaden als Denkanstoß für die Landwirtschaft sowie für Beraterinnen und Berater. „Mit den Fachleuten muss schließlich die beste Lösung für jeden Betrieb erarbeitet werden“, so Schneider.

Intelligenter Einsatz von Ressourcen spart Geld, schützt das Klima und hält die Tiere gesund
Eine der wichtigsten Erkenntnisse: „Wer Ressourcen intelligent einsetzt, spart selbst bei gleichbleibendem Ertrag Geld und leistet gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz“, sagt Schneider. Dies beziehe sich auf viele im Leitfaden detailliert ausgearbeitete Aspekte. Unter anderem kann Schneider zufolge eine Verlängerung der Nutzungsdauer angestrebt werden. Dadurch sinken die Emissionen aus der Bestandsergänzung, denn die Kuh bleibt länger produktiv, gesund und es müssen weniger Kalbinnen – also junge, weibliche Kühe ohne ersten Nachwuchs – aufgezogen werden. „Ein anderer Ansatz ist beispielsweise die Optimierung des Erstkalbealters, denn die Tiere treten eher in ihre produktive Phase ein. Dadurch sinken Emissionen und auch Kosten in der Jungviehaufzucht Solche Synergieeffekte seien Gegenstand der Projektforschung gewesen, so Schneider.

Verlängerte Weidezeit, weniger Emissionen
Beim Anbau von eigenem Futter können Milchkuhbetriebe laut Schneider Überdüngung vermeiden, was wiederum Ressourcen spart und das Ausgasen von Lachgas reduziert. „Ein weiterer Synergieeffekt kann durch eine verlängerte Weidezeit erreicht werden, denn durch die Kot-Harntrennung auf der Weide wird weniger Ammoniak gebildet. Dieses ist zwar selbst nicht klimaschädlich, kann sich aber in das sehr klimaschädliche Lachgas umwandeln.“ Auch die Anpassung der Fütterung, beispielsweise durch die Nutzung von Reststoffen aus der Lebensmittelindustrie wie Biertreber, kann Schneider zufolge die Treibhausgasemissionen senken: „Denn durch die Rest- und Abfallstoffe entstehen kaum zusätzliche Emissionen.“ Die Betriebe müssten dann jeweils die individuell besten Lösungen für ihren Standort finden.

Spürbarer Sinneswandel innerhalb der Branche
Seit Beginn des Projekts stellt Schneider „einen spürbaren Wandel beim Interesse der Branche an der Treibhausgas-Reduktion“ fest. Anfangs hätten nur wenige Betriebe, Beratungsstellen und Molkereien die Entwicklungen verfolgt. Kurz vor Abschluss des Leitfadens sei das Interesse jedoch stark gewachsen. „Da konnten wir uns vor Anfragen kaum retten“, sagt Schneider. Aus ihrer Sicht ein klares Indiz für den Sinneswandel der Branche. Die Betriebe hätten „die Chancen einer Umstellung auf eine Milchproduktion mit geringeren Treibhausgasen erkannt – und suchen nach umsetzbaren, praktischen Lösungen“.

Quelle: Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU)

Rindergrippe – sind Impfungen die Lösung?

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Von Dr. Ingrid Lorenz, Tiergesundheitsdienst Bayern e.V.

In den letzten beiden Jahren hat sich etwas auf dem Impfstoffmarkt in Sachen Rindergrippe getan. Zunächst kam ein Impfstoff gegen das respiratorische Coronavirus auf den Markt und Anfang des Jahres wurde noch ein Impfstoff gegen Mykoplasma bovis verfügbar, der bereits im Vorjahr zugelassen wurde. Werden dadurch unsere Sorgen mit Bezug auf die Rindergrippe weniger? Um das einschätzen zu können, muss man sich die Hintergründe der Erkrankung genauer anschauen.

Unter dem Begriff Rindergrippe werden Erkrankungen der Atemwege zusammengefasst, die durch verschiedene Viren und Bakterien hervorgerufen werden können. Diese Infektionserreger alleine können allerdings ein abwehrstarkes Rind unter günstigen Haltungsbedingungen in der Regel nicht krank machen. Daher spricht man bei der Rindergrippe, ebenso wie beim Kälberdurchfall, von einer klassischen Faktorenerkrankung. Impfungen sind ein Faktor unter vielen, die bei bestandsweise gehäuft auftretenden Erkrankungen in Betracht gezogen werden müssen.

Welche Infektionserreger sind beteiligt?
In der Regel handelt es sich um Mischinfektionen, wobei die Gruppe der mit der Rindergrippe in Zusammenhang gebrachten Viren am Größten ist. Traditionell wird den Viren eine Art Schrittmacherfunktion (Wegbereiter) für die beteiligten Bakterien nachgesagt. Das bedeutet, dass die Virusinfektion die Abwehrmechanismen des Atmungsapparates schädigt, so dass sich anschließend bakterielle Infektionen leichter ausbreiten können. Mittlerweile wird allerdings auch vermutet, dass unter besonders ungünstigen Bedingungen Bakterien alleine auch Erkrankungen auslösen können. In jedem Fall bestimmen aber die beteiligten Bakterien die Schwere und den Verlauf der Erkrankung. Gegen sie richten sich auch vornehmlich die einzuleitenden Behandlungsmaßnahmen. Die wichtigsten bakteriellen Erreger sind Mannheimia haemolytica und Pasteurella multocida. Sie haben unter anderem die Fähigkeit, Gewebsgifte (Toxine) zu bilden, die das Lungengewebe zum Absterben bringen. Derart zerstörte Lungenbereiche werden schlechter durchblutet und können deshalb von antibakteriellen Medikamenten nur noch eingeschränkt oder überhaupt nicht mehr erreicht werden. Zudem fallen diese Lungenbezirke meist auf Dauer für den Gasaustausch aus. In verschleppten (chronischen) Fällen kommt häufig ein weiteres Bakterium (Trueperella pyogenes) hinzu. Dieser typische Eitererreger findet sich vornehmlich in Abszessen, die in absterbendem Lungengewebe entstehen. Bei derart veränderten Lungen verschlechtern sich die Heilungschancen drastisch. Mykoplasmen spielen eine gewisse Sonderrolle im Rindergrippegeschehen. An diese Erreger muss gedacht werden, wenn Erkrankungen ungewöhnlich schlecht auf die gewohnte Behandlung ansprechen oder wenn auch Ohrentzündungen oder Gelenksentzündungen bei den Patienten auftreten.

Welche Umweltfaktoren haben einen Einfluss?


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Mykotoxine im Schweinefutter: Latente Gefahr mit großen Folgen

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Von Dr. Manfred Weber, Leiter Zentrum für Tierhaltung und Technik, Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt, Iden

Fütterungsbedingte Gesundheitsprobleme beim Schwein werden häufig nicht sofort als solche erkannt, insbesondere dann, wenn Mykotoxine die Ursache sind. Denn die durch Pilze gebildeten Gifte treten oft in geringer, aber dauerhaft wirksamer Konzentration auf und entfalten ihre schädliche Wirkung im Verborgenen. Ob Fruchtbarkeitsstörungen, Futterverweigerung oder das zunehmend diskutierte Entzündungs- und Nekrosesyndrom (SINS), die Liste möglicher Auswirkungen ist lang.

Immer wieder führen Fusarientoxine im Schweinefutter zu Problemen, die aber häufig latent verlaufen und so vom Schweinehalter übersehen werden. Je nach Witterungsbedingungen während des Getreidewachstums kommt es zu unterschiedlichem Wachstum der Pilze und damit zu unterschiedlicher Anreicherung der als sekundäre Stoffwechselprodukte gebildeten Pilzgifte. Aber auch Ergotalkaloide bereiten in Jahren mit besonders guten Wachstumsbedingungen für den Pilz Calviceps purpurea Schwierigkeiten. Die sich entwickelnden Mutterkörner sind aber zumindest im nicht geschroteten Getreide recht gut zu erkennen.

Zearalenon (ZEA)
Eine Belastung des Tieres mit Zearalenon wirkt sich in erster Linie auf die Fruchtbarkeit aus. Grund dafür ist die Struktur des ZEA und seiner Metaboliten. Sie ähnelt sehr dem Östrogen und konkurrieren mit den körpereigenen Östrogenen um die Bindung an Östrogenrezeptoren unter anderem an den Eierstöcken, am Hypothalamus und an der Hirnanhangsdrüse. Es greift damit in den regulierten Hormonkreislauf des Östrogens ein und vermittelt Östrogenwirkungen, die sich als Hyperöstrogenismus bei Schweinen manifestieren können. Dabei zeigen die Schweine Vergrößerungen der inneren und äußeren Geschlechtsorgane und Zyklus- und Fruchtbarkeitsstörungen. Aber auch Auswirkungen auf die Würfe in Form von kleineren Würfen und vermehrten Aborten sind zu finden.
Besonders problematisch wird es, wenn Sauen in der Frühträchtigkeit, hier sind die Tage zwischen dem 7. und 10. Trächtigkeitstag besonders im Fokus, einer vermehrten ZEA-Disposition ausgesetzt sind. Die frühembrionalen Verluste sind dann besonders hoch und die Würfe entsprechend kleiner.

Wird über die gesamte Trächtigkeit Futter mit geringen oder mittelgradigen Konzentrationen von ZEA aufgenommen, äußert sich das in erster Linie in kleineren Würfen und größeren Schwankungen der Geburtsgewichte innerhalb eines Wurfes. In sehr schlimmen Fällen kann es zum Tod des gesamten Wurfes führen.
Hinweise bestehen in der Literatur auch auf einen Zusammenhang zwischen ZEA-Disposition und der Anzahl an Spreizern und Grätschern beim Ferkel.


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Aktuelles Interview: Labordiagnostik nach antibiotischer Mastitisbehandlung – sinnvoll oder überflüssig?

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Wenn eine antibiotische Behandlung bei akuter Mastitis nicht den gewünschten Erfolg zeigt, stellt sich vielen Tierhalterinnen und Tierhaltern die Frage: Macht eine labordiagnostische Untersuchung jetzt überhaupt noch Sinn? In diesem Interview erläutert Kristina Kadlec, warum Labordiagnostik auch nach bereits erfolgter Therapie wichtig sein kann, welche Rolle mikrobiologische und klinische Heilung spielen und wann kulturelle Untersuchungen oder PCR-Tests wirklich weiterhelfen. Ein Gespräch über sinnvolle Diagnostik, häufige Irrtümer und die Bedeutung einer sauberen Probennahme.

Liebe Frau Kadlec, gesetzt den Fall eine Kuh mit akuter Mastitis wurde antibiotisch behandelt, aber die Behandlung schlägt anscheinend nicht an. Können dann von dieser Kuh stammende Viertelgemelksproben zwecks Erregernachweis untersucht werden?

Klar, Viertelgemelksproben kann man bei einer laktierenden Kuh tagtäglich gewinnen und diese gewonnenen Proben dann untersuchen. Die Frage ist eher, ob es im jeweiligen Fall sinnvoll oder sogar notwendig ist.

Wenn die bisher gewählte Therapie nicht anschlägt, möchte man in vielen Fällen gerne wissen, woran es liegt. Wenn ich über eine Fortsetzung der Behandlung in anderer Form nachdenke, brauche ich weitere sachdienliche Informationen: Also ganz klar, in einer solchen Situation kann Labordiagnostik sinnvoll sein.

Die Kuh ist aber doch bereits antibiotisch behandelt und die Wartezeit auf Milch läuft noch. Sollte ich mit der Probenuntersuchung nicht warten, bis diese Wartezeit abgelaufen ist?

Ein klares Nein! Wenn der eingesetzte Wirkstoff nicht wirkt, ist der Mastitiserreger doch offensichtlich nicht oder nur wenig beeindruckt. Folglich darf ich erwarten, ihn in der aus dem behandelten Euter stammenden Milch zu finden.

Die Wartezeit auf Milch hat nur etwas damit zu tun, wie lange das Antibiotikum in der Milch in lebensmittelhygienisch betrachtet unerwünscht hoher Konzentration vorhanden ist. Antibiotika sollen weder in der Molkerei zu Problemen bei der Milchverarbeitung führen noch zum Verbraucher gelangen. Aber ein im betreffenden Fall therapeutisch nicht hilfreiches Antibiotikum in der Milch steht einer im Labor erfolgenden Suche nach Erregern nicht im Wege.

Bei den Erregern kann es sich um Keime handeln, die durch Antibiotika gar nicht abzutöten sind. Dabei denke ich an Hefen, an die zu den Algen gezählten Prototheken oder auch an Schimmelpilze. Es können auch bakterielle Erreger vorliegen, die gegen das eingesetzte Antibiotikum resistent sind. Escherichia coli zum Beispiel ist gegen Penicillin intrinsisch resistent, Penicillin-Resistenz ist für E. coli also eine Spezies-spezifische Eigenschaft. Es können aber auch Erreger vorliegen, die eine Resistenz erworben haben. Solche durch Generwerb oder durch Mutation erworbenen Resistenzen meint man in der Regel, wenn man von einem resistenten Erreger spricht. In einem solchen Fall sind andere Erreger derselben Spezies sensibel gegenüber dem Antibiotikum.

Ist wegen des bisher nicht erkennbaren Heilungserfolgs auf jeden Fall schon klar, dass das bisher eingesetzte Antibiotikum falsch gewählt war?

Nicht in jedem Fall war das Antibiotikum wirkungslos: Möglicherweise hat sich bisher keine klinische Heilung eingestellt, obwohl eine mikrobiologische Heilung bereits eingetreten ist.

Was ist der Unterschied zwischen mikrobiologischer und klinischer Heilung?

Ich meine mit mikrobiologischer Heilung, dass die für die Infektionserkrankung ursächlichen Erreger abgetötet wurden. Unter klinischer Heilung verstehe ich das Verschwinden der Krankheitserscheinungen. Bei einer Mastitis also zum Beispiel das Verschwinden der Schwellung des Euterviertels und dass die aus dem Euterviertel zu ermelkende Flüssigkeit wieder normalen Milchcharakter hat: also keine Flocken enthält, nicht ganz wässrig ist und ihr Zellgehalt wieder niedrig ist. Mit der mikrobiologischen Heilung will man der klinischen Heilung den Weg ebnen. Auf eine mikrobiologische Heilung folgt aber nicht immer ganz schnell eine klinische Heilung. Unter Umständen bleibt eine vollständige klinische Heilung sogar aus und der Zellgehalt der Milch bleibt anhaltend erhöht.

Ist jeder Mastitisfall durch eine Untersuchung von Viertelgemelksproben auf deren Zellgehalte und auf Mastitiserreger aufzuklären?


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Mobile Hühnerställe auf dem Vormarsch – Seminar zur artgerechten Fütterung unterstützt Neueinsteiger

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Von Patricia Lößner, Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (LFA MV)

Die Haltung von Legehennen in Mobilställen ist längst mehr als nur ein Nischentrend: In den letzten Jahren erfreut sich dieses Haltungskonzept wachsender Beliebtheit. Die steigende Zahl mobiler Stallsysteme zeigt deutlich, dass sie sowohl den Erwartungen vieler Verbraucher an eine tiergerechte Haltung entsprechen als auch landwirtschaftlichen Betrieben neue Perspektiven in der Direktvermarktung eröffnen.
Wer als Landwirt neu in dieses System einsteigen möchte, sollte sich jedoch im Vorfeld intensiv mit den Anforderungen an das Tierwohl befassen, besonders im Bereich der artgerechten Fütterung, die eine zentrale Rolle spielt.
Um hier praxisnahe Unterstützung zu bieten, lud die Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (LFA MV) am 18. März 2025 zu einem Fachseminar mit dem Schwerpunkt „Artgerechte Fütterung“ ein. Die Veranstaltung fand im Rahmen des Projekts Netzwerk Fokus Tierwohl statt und wurde durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft gefördert.

Zu Beginn präsentierte Patricia Lößner (LFA MV) Ergebnisse einer Umfrage, die das Institut für Tierproduktion der LFA MV im Jahr 2024 durchgeführt hat. Dabei beantworteten 15 Betriebe mit Mobilstallhaltung verschiedene Fragestellungen rund um dieses Haltungsverfahren. Zur Thematik Fütterung und Wasserversorgung zeigte sich, dass die meisten Betriebe eine Fütterungstechnik mit automatischer Fütterung einsetzen. Nur drei Betriebe gaben an, dass die Fütterung noch manuell durchgeführt wird. Es zeigt sich, dass die Futtermittel fast ausschließlich über Futtermittelfirmen bezogen werden. Ein Teil der landwirtschaftlichen Betriebe könnte sich perspektivisch jedoch vorstellen, betriebseigene Futtermittel in den Rationen einzusetzen oder Futterrationen selber zu mischen. Dabei teilten 33 % der befragten Betriebe mit, in Zukunft einheimische Eiweißfuttermittel wie Erbsen oder Ackerbohnen einzusetzen. Auch die Erforschung und Verwendung neuer Proteinquellen wie Hanfsamen oder Insekten könnten neue Möglichkeiten bieten. Zu beachten ist, dass nicht nur die Futtermittel, sondern auch das Wasser eine sehr gute Qualität haben sollte, da es sonst zu Leistungsminderungen und Krankheiten kommen kann. Je nach betrieblichen Gegebenheiten und Mobilstalltyp erfolgte die Wasserversorgung über einen integrierten Tank im Mobilstall oder über einen externen Anschluss. Das Wasser hierfür stammte bei 73 % der befragten Betriebe aus dem kommunalen Leitungsnetz und bei 27 % aus einer eigenen Brunnenanlage. Die Frequenz, mit der die Tränksysteme gereinigt werden, zeigte von einmal täglich bis einmal jährlich eine weite Bandbreite.

Welche Nährstoffe benötigt das Huhn im Freiland?
Mit der Frage: „Was nimmt das Huhn durch den Schnabel auf, wenn ich es im Freiland halte?“, begrüßte Carsten Pohl von der Bio Eichenmühle GmbH & Co. KG die Zuhörer. Ausgehend von den bloßen Futtermitteln bleibt ein großer Teil unbeachtet. Das Huhn macht bis zu 15.000 Pickschläge pro Tag und nimmt so im Auslauf auch Würmer, Gras, Steine, Parasiten, Boden und/oder Beschäftigungsmaterial auf.


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