11 Tipps zur Beschäftigung für Legehennen bei Stallpflicht

Und schon wieder ist es soweit, die Geflügelpest ist zurück und die Legehennen befinden sich vielerorts erneut im Lockdown. Schuld daran ist das hochpathogene aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5 (HPAIV H5), das anders als nach den vergangenen Geflügelpest-Seuchenzügen in diesem Jahr offenbar im Sommer gar nicht aus den Wildvogelbeständen verschwunden ist. Zum Schutz der Bestände vor der aggressiven Tierseuche haben bereits viele Landkreise ein Aufstallungsgebot für Freilandgeflügel erlassen. Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast nimmt in Niedersachsen leider eine noch größere Dynamik als 2020 wahr. Deshalb hat sie den Tierseuchenkrisenfall für Niedersachsen festgestellt. Doch was so einfach verordnet wird, ist nicht immer so leicht umzusetzen, denn Hennen, die eigentlich das Freiland gewohnt sind, leiden darunter, nun beengt mit viel weniger Reizen als Draußen den Winter verbringen zu müssen. Speziell die Mobilstallhaltung steht hier vor besonderen Herausforderungen, denn die Mobilställe sind nicht für eine 100%ige Stallhaltung ausgelegt. Folgende Tipps können helfen, den Hennen mehr Beschäftigung zu bieten:

• Scharrfähige Einstreu in den Stall bringen, damit die Hennen Scharren und Picken können
• Futtermöhren, Kartoffeln, Rüben oder Kürbis in Drahtkörben in Kopfhöhe der Hennen aufhängen
• Getrocknete Brotreste zum Picken geben, aber es darf kein schimmeliges Brot verfüttert werden
• Pickschalen oder Picksteine in den Stall legen
• Kleine Strohballen in den Kaltscharraum geben, die Hennen picken daran herum und nutzen diese als erhöhte Sitzposition
• Luzerneballen im Netz anbieten
• Bei beginnenden Verhaltensstörungen Pflanzenmargarine anbieten
• Auf ausreichend Vitamine und Mineralstoffe achten, speziell B-Vitamine wirken beruhigend und sollten nicht im Mangel sein
• Täglich ein wenig Weizen per Streuwagen in die Einstreu dosieren, damit die Hennen Körner picken können
• Vorgekeimtes Getreide als „Extra“ anbieten, stärkt das Immunsystem und beschäftigt die Hennen
• Für Mobilstallhalter: vielleicht kann ein zusätzlicher abgeschirmter Außenklimabereich angeboten werden, eventuell eine Garage, Scheune, Foliengewächshaus oder ein Pavillon. Solange dieser Bereich sicher vor Wildvögeln geschützt ist, kann solch eine Lösung genutzt werden. Mobilställe dürfen bei Aufstallpflicht nicht mehr verzogen werden, deshalb ist es sinnvoll, sich schon vorher Gedanken zu machen, wie eine etwaige Stallpflicht überstanden werden kann. Viele Mobilstallhalter ziehen deswegen ihre Ställe in ein Winterquartier, wo sie mehr Möglichkeiten haben, der Stallpflicht zu trotzen.

Quelle: Dr. Heike Engels, Der Hoftierarzt

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