BbT: Eklatanter Personalmangel gefährdet Tierwohl in Schlachtbetrieben und regionale Lebensmittelproduktion

Über Jahrzehnte stellten Nutztierpraktiker das Rückgrat der ambulanten amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung dar. Der weit fortgeschrittene Strukturwandel in den Landkreisen führt jedoch dazu, dass in der Fläche weniger Tierärzte der Nutztierpraxis tätig sind. Durch diesen Personalwegfall konzentriert sich auch die amtliche Tätigkeit in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung auf wenige Tierärzte In einer Abwärtsspirale führt der Personalmangel zu immer längeren, nicht vergüteten Anfahrtszeiten, so dass die Vergütung bei Schlachtungen mit geringen Stückzahlen rasch weit unter dem Niveau des Mindestlohns liegt und in höchstem Maß unattraktiv wird. Auch Nachwuchs-Tierärzte schreckt das ab. „Gerade in Zeiten, in denen Tierwohl und regionale Wertschöpfung durch die Gesellschaft gefordert, politisch gestärkt und unterstützt werden sollen, müssen die passenden Rahmenbedingungen für den Erhalt der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung in der Fläche geschaffen werden“, meint Dr. Holger Vogel, Präsident des Bundesverbands beamteter Tierärzte (BbT).

Der BbT fordert deswegen Änderungen des Tarifvertrags-Fleischuntersuchung (TV Fleisch*), um Anreize für Tierärzte zu schaffen, eine amtliche Tätigkeit der Schlachttier- und Fleischuntersuchung zu übernehmen.

Forderungen:
Die amtliche Tätigkeit umfasst die Überwachung des Tierschutzes und der Schlachthygiene. Diese durch EU-Recht definierte Aufgabe amtlicher Tierärzte, muss sich auch im Tarifvertrag wiederfinden. Außerdem muss die Vergütungssituation verbessert werden – das betrifft u. a. die Vergütung der Fahrzeit zu und von Schlachtstätten (ausgenommen Großbetriebe) analog zum Probentransport, die Vergütung der Rüstzeiten (An- und Ablegen der Arbeitsschutz- und Hygienekleidung vor Ort) und auch die Vergütung der fachlich erforderlichen Fortbildungszeiten und damit in Zusammenhang stehende Reisezeiten und Kosten. Überdies müssen amtliche Tierärzte in Großbetrieben bei Stilllegung des Betriebs abgesichert werden. Hier wird eine Entgeltfortzahlung bei ganztägigem Arbeitsausfall infolge Betriebsstörungen, bei Stilllegung und infolge behördlicher Maßnahmen bis zu einer Dauer von sechs Wochen vorgeschlagen.

Diese Anpassungen sind aus Sicht des BbT erforderlich, um auch in Zukunft ein hohes Niveau an gesundheitlichem Verbraucherschutz und Tierschutz in einer regionalen und kleinteiligen Lebensmittelproduktion in Deutschland zu gewährleisten.

* Tarifvertrag zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Beschäftigten in der Fleischuntersuchung

Quelle: Bundesverband beamteter Tierärzte

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