Das bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit erstellt aktuell ein Merkblatt zum Cow Fitting, das Dr. Anne Rößler* anlässlich der Tierschutztagung 2024 vorstellte.
Um Kühe auf Schauveranstaltungen mit möglichst prallem Euter zu präsentieren, werden die Zwischenmelkzeiten über Gebühr ausgedehnt. Erhöhter Euterinnendruck verursacht bei den Kühen Schmerzen, Euterödem begünstigen und können das normale Laufverhalten beeinträchtigen, da die Tiere versuchen den schmerzhaften Kontakt zwischen Hinterbeinen und Euter zu vermeiden. Der Melkintervall dürfe deshalb maximal 12 Stunden betragen und ein Teilablassen per Sonde sei verboten, so Dr. Anne Rößler.
Zitzen dürften auch nicht zugeklebt werden und auch die Manipulation der natürlichen Form von Euter und Zitzen sei unzulässig. Als Beispiele nannte die Referentin die Verabreichung von Oxytocin, Füllung von Eutervierteln mit Gasen, Strich-Kürzung mit Sekundenkleber, Manipulation der Strichstellung mit Pfeifenputzern, Reiskörner im Strichkanal um abstehende Zitzen zu vermeiden. Zur Vermeidung von Rückständen in der Milch dürften Euter auch nicht eingecremt, gesalbt oder geölt werden. Ebenso sei die Euterkühlung amtsärztlich zu untersagen. Bei der Vorringkontrolle können die Euterfüllung visuell oder auch per Ultraschall geprüft werden, um Euterödeme auszuschließen.
Die Gabe von Beruhigungsmitteln und jede Art prophylaktischer Medikation seien verboten. Kosmetika, Salben und Öl dürften nur benutzt werden, wenn sie keine Reizungen oder Schäden hervorrufen, Sprays nicht am Kopf angewandt werden. Drenching des Pansens ohne medizinische Indikation oder Einführung von Fremdkörpern, um die natürliche Erscheinung der Kuh zu beeinflussen, sei ebenso verboten.
Bem Waschen von Kühen (insbesondere Jungtieren) müsse darauf geachtet werden, dass die Tiere nicht auskühlen (z. B. bei niedrigen Temperaturen oder Zugluft) und ggf. mit Decken aufgewärmt werden können.
Werden Kühe für die Präsentation geschoren, dürften die Harre nicht zu kurz geschnitten werden. Die Haut müsse jederzeit geschützt sein, vor Nässe, Gülle, Sonne oder mechanischer Beanspruchung durch Unterlagen und Stalleinrichtungen. Auch müssten beim Scheren die Umgebungstemperaturen während der Schau, beim Transport und im Herkunftsbetrieb berücksichtigt werden.
Im Bereich des Kronsaums dürfe überhaupt nicht geschoren werden, weil die Harre dort den empfindlichen Übergang von Haut zu Horn schützten. Auch die Tasthaare am Kopf dürften nicht gekürzt werden. Werden die Haare an Innenseite und Rändern der Ohrmuschel gekürzt, müsse auch danach noch deren Schutzfunktion gegeben und mindestens die Öffnung zum äußeren Gehörgang noch ausreichend bedeckt sein.
Zwangsmaßnahmen, um Kühe beim Fitting oder der Präsentation ruhigzustellen, sind verboten, ebenso wie der Einsatz schmerzhafter Nasen- oder Texasbremsen. Auch Ganaschen- oder Kniefaltengriffe seien zu unterlassen, wie auch eine Überstreckung des Halses, etwa durch Hochbinden.
* LGL, Landesinstitut Tiergesundheit I, Sachgebiet Tierschutz