Werden Insekten für die Herstellung von Futter- oder Lebensmitteln gehalten, bestehen heute noch viele Unsicherheiten im Umgang mit den wirbellosen Tieren. Dr. Andrea Donay* ging in ihrem Vortrag auf der Tierschutztagung 2024 detailliert auf damit verbundene Fragen ein.
Auch für wirbellose Tiere gälten viele Vorschriften des Tierschutzgesetzes, sagte sie einleitend. Auch Insekten müssten angemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden. Ihre Bewegungsfähigkeit dürfe nicht derart eingeschränkt werden, dass den Tieren Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden.
Auch Insektenhalter müssten über die erforderlichen Fachkenntnisse und Fähigkeiten zur Haltung dieser Lebewesen verfügen. Bei der Tötung von Insekten kämen zwar nicht die Vorschriften für Wirbeltiere zum Tragen, allerdings solle auch hier eine schnelle und möglichst schonende Methode gewählt werden.
Insekten fielen im Tierschutzrecht zwar nicht in die Kategorie „Nutztiere“, gälten aber nach den einschlägigen Verordnungen als solche, sobald sie „zur Herstellung von verarbeiteten tierischen Produkten zugelassen“ sind. Zurzeit sind dies:
Soldatenfliege,
Stubenfliege,
Mehlkäfer,
Getreideschimmelkäfer,
Heimchen,
Kurzflügelgrille,
Seidenspinner.
Nach neuesten Untersuchungen und Tests sei auch bei Insekten von einer Art Schmerzempfinden auszugehen, insbesondere weil sie in entsprechenden Versuchen Vermeidungsreaktionen auf schädigende Reize zeigten. Deswegen müssten auch bei Insekten geeignete Tötungsmethoden zum Einsatz kommen:
1) Einfrieren
Für Betäubung und Tötung kann ein zweistufiger Einfrierungs-Prozess genutzt werde, bei dem die Insekten zunächst auf eine Temperatur knapp über dem Gefrierpunkt abgekühlt (Betäubung) und anschließend ausreichend lange tiefgefroren (Tötung) werden. Dabei sei darauf zu achten, dass die Masse gleichzeitig eingefrorener Tiere nicht zu groß ist, um eine ungleichmäßige Kälteverteilung zu verhindern (was allerdings mittels Durchblasens kalter Luft erreicht werden könne).
2) Blanchieren/Kochen
Kochen habe sich bei Garnelen und Krabben als Tötungsmethode bewährt und sei auf Insektenlarven übertragbar, weil die Wärmeübertragung und der Tod schnell eintreten (Heißluft sei dagegen nur zur Trocknung geeignet). Eine Kombination von CO2-Betäubung und Erhitzen fördere sogar Verdaulichkeit und Haltbarkeit von Futtermitteln; außerdem senke kurzzeitiges Kochen die Schwermetallbelastung des Futters, weil der belastete Fraß wirkungsvoller entfernt würde.
3) Zermahlen
In einem „Crusher“ können Insekten gleichzeitig getötet und zerkleinert werden. Eine Direktvermahlung sei auch besser für „die Fettintegrität in Bezug auf die geringste Menge an freien Fettsäuren“. 2,5% stünden beim Vermahlen 15% beim Einfrieren und 10% beim Blanchieren gegenüber.
Beim Zermahlen spiele der Lochdurchmesser eine wichtige Rolle. Habe die Partikelgrößenplatte 12 mm Lochdurchmesser, würden nur 54% der Larven sofort getötet, bei 2,55 mm steige der Wert auf 84%. Die wünschenswerte Tötungsrate von 99% könne erreicht werden, wenn möglichst wenige Larven in der Maschine steckenblieben.
Wesentliche Teile des Tierschutzrechts gelten auch für Insekten. Wer Insekten als Nutztiere hält, sollte sich also eingehend mit dem Thema befassen.
* Regierung von Niederbayern