Umbaukonzepte in der Sauenhaltung #TiHo-Tierschutztagung 2024

Verschiedene Buchten im Deckstall Grafik: AG Bauen, Netzwerk Fokus Tierwohl

Bis Februar 2029 gilt die Übergangsfrist für den Umbau von Sauenhaltungen. Danach ist die Einzelhaltung von Sauen verboten, für abgesetzte Sauen (ebenso für Jungsauen und Zuchtläufer eine Woche vor der ersten Belegung) müssen dann vom Absetzen bis zur Wiederbelegung mindestens 5 qm uneingeschränkt nutzbare Fläche zur Verfügung stehen. Nur Betriebe mit weniger als zehn Sauen sind von der Neuregelung nicht betroffen. Wie gesetzeskonforme Neu- oder Umbauten gestaltet werden können, beleuchtete Dr. Andrea Volke-Middendorf* in einem Vortrag anlässlich der Tierschutztagung 2024.

Von den geforderten 5 qm müssen 1,3 qm als Liegefläche (max. 15% Perforation) und 3,7 qm als Fress- und Aktivitätsbereich gestaltet werden. Im Fressbereich können weiterhin Selbstfangbuchten (auch zur Besamung) eingesetzt werden. Die Fläche der Buchten zählt zwar – abzüglich der Trogfläche – zur Gesamtfläche, gilt aber nicht als Rückzugsmöglichkeit. „So kommen zwei- oder Drei-Flächen-Buchten in Betracht, die entweder Fress- und Liegebereich verbinden oder aber Fress- und Liege- und Aktivitätsbereich trennen.“

Für die Gruppenbildung der Sauen nach dem Absetzen würde häufig eine Arena mit stroheingestreutem oder mindestens trocken und rutschfest gestaltetem Boden empfohlen. Also kostengünstige Lösung käme auch ein trauf- oder giebelseitiger Anbau eines Auslaufs infrage, der für die Teilnahme an Tierwohlprogrammen gefordert sei. Allerdings seien hierbei Emissionsvorschriften zu beachten und die Genehmigung in ASP-gefährdeten Gebieten eher unwahrscheinlich.

Auch könne im Deckbereich der Fress-Liegebereich in Fressliegebuchten zusammengefasst werden und ein zusätzlicher Aktivitätsbereich geschaffen werden. Hier müssten Strukturelemente wie Sichtschutzwände, Liegekessel oder Strohballen vorgesehen werden. Die Laufgangbreite im Deckzentrum sei zwar nicht vorgeschrieben, sollte aber drei Meter nicht unterschreiten um Auseinandersetzungen zwischen laufenden und liegenden Sauen zu vermeiden.

Oft könnten auch vorhandene Fress-Liegebuchten weiter genutzt werden, wenn sie einen Selbstfangmechanismus hätten und die Sauen frei entscheiden könnten, ob sie eintreten wollen. Für schmale Deckzentren eigneten sich Korbbuchten, die den Sauen einen verbreiterten Laufgang böten und zur Besamung geschlossen werden könnten. Und schließlich könnten Buchten auch gekürzt werden, um sie lediglich als Fressplatzteiler zu nutzen.

Sollen im Deckzentrum auch Eber gehalten werden, seien 6 qm Buchtfläche je Tier sowie ein separater Laufgang oder Eberkontaktgitter eingeplant werden. Auch für Umrauscher und kranke Sauen müsse Platz vorgesehen sein: für ca. 5% der Sauen im Deckzentrum je 5 qm Fläche mit weicher Unterlage. Auch für Umrauscher sollten Buchten für ebenfalls 5% der Tiere vorgesehen werden.

Zur Klimatisierung empfiehlt Dr. Volke-Middendorf etwa Erdwärmetauscher, Hochdruckverdunstungskühlung, Cool Pads oder Mikrosuhlen.

Die Gruppenhaltung ferkelführender Sauen sei bei der Änderung der TierSchNutzV 2021 nicht geregelt und keinerlei Vorgaben für Fläche und Gestaltung von Liegeflächen oder Gangbreiten gemacht worden. Die heute von Dienstleistern angebotenen Systeme böten zwar meist über 7 qm, ob dies aber schlussendlich ausreichen wird, sei nicht sicher. Zukunftsorientierte Sauenhalter befassten sich auch bereits mit der Neugestaltung der Abferkelung mit Termin 2036. Deswegen sei eine baldige gesetzliche Regelung fürs freie Abferkeln nötig, die bereits vorliegende Erfahrungen von Praktikern und Projekten einbezieht.

Weitere Informationen vom Netzwerk Fokus Tierwohl

* Landkreis Cloppenburg, Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung