▪ Fortführung von ITW Rind bis Ende 2025
▪ Kriterien bleiben unverändert
▪ Einführung einer unbefristeten Teilnahme für Rinderbetriebe
Die Initiative Tierwohl (ITW) Rind wird fortgesetzt. Vertreter aus Landwirtschaft, Fleischwirtschaft und Handel haben sich auf die Fortsetzung des Programms geeinigt. Neben den Programmen für Schwein und Geflügel ist damit auch die Zukunft der ITW Rind gesichert. Die Branchenvertreter haben die Fortsetzung der ITW Rind bis mindestens Ende 2025 beschlossen.
Mit der Fortführung des ITW-Rind-Programms setzen die Partner in der Initiative Tierwohl zwar ein klares Zeichen für die Zukunft der Rinderhaltung in Deutschland. Allerdings hatte die ITW einen längeren Zeitraum avisiert. „Wir freuen uns, dass Landwirtschaft, Fleischwirtschaft und Lebensmitteleinzelhandel einen weiteren wichtigen Schritt für eine gesicherte und gesellschaftlich anerkannte Zukunft der Nutztierhaltung machen“, erklärt Robert Römer, Geschäftsführer der Initiative Tierwohl. „Damit schaffen wir gemeinsam Planungssicherheit für die Landwirte und leisten einen entscheidenden Beitrag zu einer tiergerechteren Rinderhaltung. Allerdings war eine über Ende 2025 hinausreichende Selbstverpflichtung der Branchen angesichts des Eckpunktepapiers des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zur Ausweitung der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung auf Rind nicht erreichbar. Zu groß war die Verunsicherung in der Diskussion um die Kriterien und im Hinblick auf die Prüfsystematik, die durch die im Papier artikulierten Rahmenbedingungen in der Wirtschaft entstanden ist.“
Eine wichtige Neuerung bei der jetzt beschlossenen Fortführung der ITW Rind ist die Einführung einer unbefristeten Teilnahme der Betriebe, ähnlich wie bereits bei den Programmen für Schwein und Geflügel. Diese Regelung gibt den Betrieben Planungssicherheit und ermöglicht es ihnen, ohne wiederholte Übergangsaudits im Programm zu bleiben. Die bisher bekannten Programmphasen werden für die Tierhalter damit irrelevant. Die Kriterien für ITW-Rind im Jahr 2025 bleiben dabei unverändert bestehen.
Ab 2025 wird der verbindliche Preisaufschlag außerdem aufgrund kartellrechtlicher Anforderungen, ähnlich wie bei Geflügel und Schwein bereits erfolgreich durchgeführt, durch eine Preisempfehlung ersetzt. Diese bleibt in ihrer Höhe unverändert bei 10,7 Cent pro kg Schlachtgewicht (SG) für die Rindermast und 4 Cent pro kg SG für Schlachtkühe. Für die Kälbermast wird weiterhin keine Preisempfehlung ausgesprochen, hier wird der Preisaufschlag direkt zwischen den Partnern vereinbart.
Quelle: Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH