Hummeln mit App bestimmen und erfassen

Den Hummeln zuliebe: Mit intelligenter App Wildbienen bestimmen und erfassen

Laien und Experten können Hummelarten nun mithilfe einer App bestimmen und erfassen. Am Dienstag, den 30. April 2019, hat ein interdisziplinäres Forscherteam unter der Leitung von Prof. Dr. Jorge Groß von der Universität Bamberg die App „ID-Logics“ um diese neue Funktion erweitert. Die App besitzt eine intelligente Logik, die bei der Bestimmung unterstützt, indem sie Hilfestellungen gibt und fehlertolerant ist. Das heißt, dass mithilfe der App auch dann Arten richtig bestimmbar sind, wenn Fehleingaben gemacht werden. Sie ermöglicht es außerdem, Schülerinnen und Schülern die Artbestimmung mithilfe digitaler Medien beizubringen. Drei Stiftungen unterstützen das Vorhaben: Die Entwicklung der App und die ersten Module wurden von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) mit rund 350.000 Euro finanziert und von der Joachim Herz Stiftung unterstützt. Bis 2021 fördert die Niedersächsische Bingo-Umweltstiftung (NBU) das Modul zur Hummel-Bestimmung mit etwa 30.000 Euro.

„Mithilfe der App wollen wir die Faszination an Hummeln wecken, damit sich die Begeisterung auf alle Insekten und den Naturschutz insgesamt überträgt“, sagt Jorge Groß, Professor für Didaktik der Naturwissenschaften an der Universität Bamberg. „Denn der rasante Rückgang der Insekten muss dringend gestoppt werden.“ Eine Studie von Forschenden aus Deutschland, Großbritannien und den Niederlanden hätte 2017 ergeben, dass die Gesamtmasse der Fluginsekten in knapp 30 Jahren um 76 Prozent zurückgegangen ist. Betroffen seien unter anderem Hummeln, die viele Blütenpflanzen bestäuben – auch einige, die von keinen anderen Insekten bestäubt werden wie Klee oder Bohnen.

Ehrenamtliche und Schüler nutzen digitale Medien zur Artbestimmung

Umso wichtiger war es Jorge Groß, die App „ID-Logics“ um eine Hummel-Datenbank zu ergänzen. Er leitet ein Forscherteam aus den Bereichen Biologie, Biologiedidaktik, Grafik und IT-Technik. Das Team hat bereits die ersten Module der App entwickelt, mit denen man Bäume, Sträucher und Muscheln bestimmen kann, indem man Fragen zu deren äußerer Erscheinung beantwortet. Das Programm funktioniert auf Smartphones und Tablets, es ist unter id-logics.com zu finden. Zahlreiche Schulen und Universitäten nutzen die App schon für Bestimmungsübungen. „Die Möglichkeiten zur Artbestimmung mithilfe digitaler Medien werden steigen, wenn nun bundesweit Schulen im Rahmen des sogenannten Digitalpaktes stärker digitalisiert werden“, meint Groß. Außerdem verwendet der Naturschutzbund (NABU) Niedersachsen die Software für ein Projekt zum Bestandsschutz für seltene Hummelarten.

Die App bietet Naturfreunden zusätzlich Informationen über Hummelarten durch Lernvideos, Steckbriefe und Verbreitungskarten. Mit ihr kann man demnächst Fundorte von Hummeln auf der Webseite hummelmap.de melden, die alle Wildbienenarten in Niedersachsen erfasst und kartiert. „Mit wenig Vorwissen können jetzt sogar Grundschüler Hummeln bestimmen und später auch in allen Bundesländern melden“, so Groß. Sein Forscherteam begleitet den Prozess wissenschaftlich, unterstützt etwa die Artbestimmung und analysiert den Rückgang seltener Hummelarten. Mithilfe dieser Daten können die Wildbienen wiederangesiedelt werden, indem beispielsweise Ehrenamtliche in geeigneten Gebieten hummelfreundliche Pflanzen aussäen. „Unser langfristiges Ziel ist es, die App in ganz Europa einzuführen, denn Fluginsekten halten sich nicht an Landesgrenzen“, sagt Groß. Außerdem wird das Team die Software um weitere Artengruppen ergänzen, wie zum Beispiel um Frühjahrsblüher und Ameisen.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.uni-bamberg.de/nawididaktik/laufende-projekte

Quelle: Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Feldversuch mit Neonicotinoiden: Honigbienen sind deutlich robuster als Hummeln

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Das Insektengift Clothianidin wirkt im Freiland bei verschiedenen Bienenarten unterschiedlich: Während das Mittel keine nachweisbaren negativen Folgen für Honigbienen hat, stört es das Wachstum von Hummeln und bedroht das Überleben ganzer Völker. Beide Arten werden durch das Insektizid aber nicht anfälliger für Krankheiten, wie ein bislang weltweit einmaliger Feldversuch in Schweden zeigt. Über neue Erkenntnisse des Projekts berichtet ein internationales Forscherteam unter Beteiligung der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU) und der Schwedischen Universität für Agrarwissenschaften in der renommierten Fachzeitschrift „Nature Communications“.

Die Daten der Studie stammen von einem einzigartigen Forschungsprojekt in Südschweden: 2013 wurden dafür 96 Honigbienenvölker an Rapsfeldern angesiedelt, bei denen die Samen der Pflanzen zuvor entweder mit dem Neonicotinoid Clothianidin behandelt wurden oder nicht. Die Forscher beobachteten genau, wie sich die Völker entwickelten, suchten nach typischen Krankheitserregern und analysierten auch den von den Honigbienen eingesammelten Pollen. Ein Jahr später wurde der Versuch dann noch einmal mit einem Teil der Honigbienenvölker des ersten Versuchsjahrs wiederholt. „Die meisten vorherigen Studien zu den negativen Folgen von Neonicotinoiden auf Bienen fanden im Labor statt. Das Projekt sollte die Frage klären, ob sich die Ergebnisse aus dem Labor auch im Feld bestätigen lassen“, sagt die Erst-Autorin der Studie Julia Osterman, die am Institut für Biologie der MLU und dem Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) promoviert wird. Geleitet wurde das Großprojekt von Dr. Maj Rundlöf von der Universität Lund in Schweden.

Bereits 2015 sorgte das Forscherteam mit einer ersten Veröffentlichung im Fachblatt „Nature“ für Aufsehen, in der es vor allem die negativen Folgen des Insektengifts für Wildbienen beschrieb. In der neuen Studie erweitert das Team die vorangegangenen Erkenntnisse nun um zahlreiche Details. Ein Schwerpunkt der neuen Studie, sowie einer parallel laufenden Studie zu Hummeln, war die Frage, ob Hummeln und Honigbienen durch Pflanzenschutzmittel anfälliger für Krankheiten werden können. Hierfür fanden die Forscher jedoch keine Belege. Stattdessen machten sie in den Völkern, die neben dem mit dem Insektengift behandelten Raps platziert worden waren, weniger Krankheitserreger aus. Die Analyse ihres Pollens belegte aber, dass die Honigbienenvölker mit Clothianidin in Kontakt gekommen waren, während der von den Kontrollvölkern gesammelte Pollen fast keine Spuren des Neonicotinoids aufwies.

Auch die Größe der Honigbienenvölker blieb konstant. „Honigbienenvölker können wohl aufgrund von ihrer enormen Größe negative Auswirkungen auf individuelle Bienen deutlich besser kompensieren als Solitärbienen oder Hummeln“, sagt Osterman. Anders sah die Sache für Hummeln aus: Lebten diese in der Nähe von mit Clothianidin behandelten Feldern, waren ihre Nachkommen nicht nur deutlich kleiner, die Völker brachten auch wesentlich weniger Königinnen und männliche Drohnen hervor. „Da bei Hummeln nur die neugeborenen Königinnen überwintern, ist der negative Einfluss auf deren Anzahl besonders besorgniserregend“, erklärt Dimitry Wintermantel vom Französischen Institut für Agrarwissenschaften INRA, der ebenfalls maßgeblich an der neuen Studie beteiligt war.

Die neuen Ergebnisse bestätigen nicht nur die Analysen der ursprünglichen Feldstudie. Sie zeigen den Forschern zufolge auch die Bedeutung von Versuchen an Wildbienen für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln. Gleichzeitig lege die Studie nahe, dass es schwierig sein kann, Ergebnisse aus Laborversuchen auf reelle Bedingungen im Feld zu übertragen. Beides könnte bedeuten, dass die Risikobewertung für Pflanzenschutzmittel möglicherweise geändert werden müsste. Aufgrund ihrer bienenschädlichen Wirkung hat die Europäische Union 2018 den Einsatz von drei von fünf Neonicotinoiden, darunter auch Clothianidin, im Freiland innerhalb der EU verboten. Deshalb müssen Bauern nun auf alternative Pflanzenschutzmittel zurückgreifen. „Allerdings ist noch unklar, inwiefern Bienen von diesen beeinflusst werden und wie sich der Anbau von Massentrachten, wie Raps, in Europa aufgrund des Verbotes verändert“, so Osterman abschließend.

Quelle: Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Erste Zwischenergebnisse aus Forschungsprojekten zu nachhaltiger Tierhaltung in Europa vorgestellt

Insgesamt 14 transnationale Forschungsprojekte, die Fragestellungen für eine nachhaltigere Tierhaltung in Europa erarbeiten, waren aus der ersten, von der EU kofinanzierten Bekanntmachung des ERA-NET Cofund SusAn (Sustainable Animal Production) hervorgegangen. Nach dem Projektstart im Jahr 2017 trafen sich die Projektkoordinatoren im April 2019 an der Universität Wageningen in den Niederlanden, um ihre Zwischenergebnisse vorzustellen.

Zu den Teilnehmern gehörten neben den Projektkoordinatoren auch Vertreter der Förderorganisationen des Forschungsvorhabens SusAn sowie Vertreter der Europäischen Kommission.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert deutsche Forschungseinrichtungen in 10 dieser Projekte mit rund 2 Millionen Euro. Insgesamt stellen die SusAn Partner für die 14 Forschungsverbünde ein Fördervolumen von 12 Millionen Euro ergänzt um vier Millionen Euro Kofinanzierung durch die Europäische Kommission zur Verfügung.

Die Niederlande – kleines Land ganz groß in der Nutztierforschung
Dr. Elke Saggau, Koordinatorin des ERA-NET Cofund SusAn von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, konnte rund 60 Nutztierforscher und SusAn Partner aus 23 Europäischen Ländern begrüßen. Peter Paul Mertens vom Landwirtschaftsministerium der Niederlande, betonte, dass nur eine innovative, nachhaltige Landwirtschaft zur langfristigen Nahrungsmittelsicherung europaweit und global beitragen kann. In den Niederlanden wird dies bereits erfolgreich praktiziert und von den Forschern der Universität Wageningen kompetent unterstützt. Dr. Martin Scholten, Generaldirektor der Nutztierwissenschaften an der Universität Wageningen, knüpfte in seiner Begrüßung daran an und unterstrich die Bedeutung der Forschung für eine nachhaltigere Tierhaltung in den Niederlanden sowie europa- und weltweit.

Vielfältige transnationale Aktivitäten
Dr. Elke Saggau gab anschließend einen Überblick über die Aktivitäten im ERA-NET Cofund SusAn und stellte die die Bedeutung der europäischen Forschungszusammenarbeit und -vernetzung heraus, die entscheidend für die Erreichung gemeinsamer europäischer Ziele sei. Im Rahmen der gemeinsamen Aktivitäten läuft derzeit unter anderem eine Bekanntmachung zur Reduktion von Treibhausgasemissionen in der Tierhaltung. Des Weiteren wird ein Workshop zur Einbindung von Nachwuchswissenschaftlern stattfinden und eine gemeinsame Forschungs- und Innovationsagenda zur Nachhaltigen Tierhaltung in Europa erarbeitet.

Nachhaltigkeit im Fokus
Die vielfältigen Forschungsprojekte des ERA-NET Cofund SusAn zeigen Lösungsvorschläge auf, um die Haltungsbedingungen verschiedener Nutztierarten künftig nachhaltiger zu gestalten. Das Forschungsspektrum reicht von der Immunokastration bei Ferkeln bis hin zu grünfutterbasierten Rinderhaltungssystemen. In allen Projekten stehen Nachhaltigkeit und der Systemansatz im Mittelpunkt der Fragestellungen. Die Projektziele orientieren sich am Ansatz des Forschungsnetzwerkes, den „drei Säulen der Nachhaltigkeit“ – Wirtschaftlichkeit, Umweltverträglichkeit und gesellschaftliche Akzeptanz.

ERA-NET SusAn diskutiert gemeinsame Forschungs- und Innovationsagenda
Neben den Projektpräsentationen stand in einem Kommunikationsseminar der Wissensaustausch der Projektkoordinatoren und die Einbindung von Interessenvertretern im Mittelpunkt. Parallel dazu konnten die teilnehmenden ERA-NET SusAn Partner an einem Workshop teilnehmen, der die Weiterentwicklung der gemeinsamen Forschungs- und Innovationsagenda zur Nachhaltigen Tierhaltung in Europa thematisierte.
Im Begleitprogramm führte die Universität Wageningen die Teilnehmer auf einer Campus-Tour durch die Versuchsställe der Universität. Ein landwirtschaftlicher Betrieb mit 40.000 Legehennen und 100 Milchkühen öffnete seine Türen und gewährte Einblicke in die Praxis. Der Betrieb ist am SusAn Forschungsprojekt „FreeWalk“ beteiligt. Die Vernetzung zwischen Wissenschaft und Forschung wurde eindrucksvoll vorgestellt.

Das Abschlussseminar zu den SusAn Forschungsprojekten wird im Herbst 2020 in Porto in Portugal stattfinden.

Quelle: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

Europawahl 2019 – Tiergesundheit auch eine europäische Aufgabe

Potential des Tiergesundheitssektors bewahren: Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft stärken

Am 19. Mai sind alle wahlberechtigten EU-Bürger aufgefordert, die Mitglieder des Europaparlaments neu zu bestimmen.

In unserem Alltag spielen Tiere eine große Rolle. Ihr Wohlergehen wird den Menschen dabei immer wichtiger. Die europäische Tiergesundheitsindustrie hat daher klare Erwartungen an die Politik, um auch künftig moderne Lösungen, die die Gesundheit sowie die Lebensqualität von Tieren und auch Menschen schützen, bereitstellen zu können. Sechs konkrete, für die nächsten fünf Jahre besonders relevante Aktionspunkte zum Schutz der Tiergesundheit wurden formuliert.

Gesunde Tiere bilden die Basis für eine sichere, qualitativ hochwertige und Ressourcen schonende Nahrungsmittelversorgung und für ein aktives und unbeschwertes Zusammenleben von Menschen und ihren Haustieren.

Tierarzneimittel und das Know-How der Tiergesundheitsunternehmen in vollem Umfang einzusetzen ist ein wesentlicher Teil der Lösung. Europa ist noch stets Heimat einiger der weltweit führenden Tiergesundheitsunternehmen. Rund 50.000 Arbeitsplätze in Europa sind mit dem Sektor verknüpft. Europa ist nach den USA der zweitgrößte Tierarzneimittelmarkt mit über 6 Milliarden Euro Umsatz. Mit rund 800 Millionen Euro zählt Deutschland zu den führenden Märkten. Im Kontext der Kontrolle der Resistenzentwicklung beim Menschen trägt der Sektor strikte Maßnahmen zur Anwendung und Kontrolle von Antibiotika mit. Die Antibiotikaabgabemengen in der Tiermedizin in Deutschland gingen seit 2011, um fast 60 Prozent zurück. Verstärkt wird in die Krankheitsvorbeuge investiert, z.B. durch die Impfung aber auch in digitale Lösungen zur Nutzung der Vielzahl vorliegender Gesundheitsparameter.

Um auch künftig neue Wege zur weiteren Verbesserung der Tiergesundheit zu finden, setzt die Tiergesundheitsbranche auf die Unterstützung von Europas Entscheidungsträgern. Die politischen Vorgaben aus Europa sind wichtiger Baustein, um den Weg zu ebnen, um wirksamere Impfstoffe, schnellere und genauere Diagnosetests und eine breite Palette von innovativen Lösungen für Tiergesundheit und Tierschutz zu entwickeln.

Ein Europa, dessen politischer und ordnungspolitischer Rahmen eine faktenbasierte Regulierung und eine offene Innovationskultur für den Tiergesundheitssektors gewährleistet, trägt auch zu einer nachhaltigeren Zukunft für alle bei.

In einem Manifest hat der Sektor detaillierter dargestellt, welche Schritte als wichtig erachten werden, damit die EU aktiv zum Schutz der Tiergesundheit vorangehen kann: Manifest 2019

1. Gewährleistung einer wissenschaftsbasierten Entwicklung und Anwendung innovativer Tiergesundheitsmittel.

2. Unterstützung der wissenschaftlichen Arbeit der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA).

3. Verstärkte Grundlagenforschung auf nationaler und internationaler Ebene, beispielsweise in Initiativen wie Horizon Europe, für die Entwicklung der nächsten Generation von Impfstoffen und anderen therapeutischen Möglichkeiten.

4. Förderung eines innovationsfreundlichen regulatorischen Umfelds, das die zeitnahe Nutzung neuer wissenschaftlicher Fortschritte zu Tierarzneimitteln erlaubt.

5. Förderung integrierter Therapiekonzepte zur Bekämpfung von Krankheiten und zur Kontrolle von Antibiotikaresistenzen.

6. Entwicklung einer Innovations-Strategie und Förderung des Bewusstseins darüber wie neue Instrumente dazu beitragen, Tierseuchen und neu auftretende Krankheiten zu bekämpfen.

Quelle: AnimalhealthEurope

Wachtelhaltungsbetrieb erfüllt tierschutzrechtliche Anforderungen

Überprüfung abgeschlossen – Eier dürfen nicht mit Label „Aus Bodenhaltung“ vermarktet werden

Die tierschutzfachliche Kontrolle einer Legewachtelhaltung im Landkreis Vechta hat ergeben, dass die derzeit zugrunde zu legenden, allgemeinen tierschutzrechtlichen Mindestanforderungen an die Haltung von Nutztieren erfüllt sind. Die Kontrolle haben die örtlich zuständige Überwachungsbehörde und der Tierschutzdienst des Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) vorgenommen. Hintergrund der Kontrolle waren Vorwürfe einer Tierrechtsorganisation zu tierschutzrelevanten Haltungsbedingungen.

Während der Kontrolle wurden lediglich geringfügige Abweichungen festgestellt, die unter Aufsicht des zuständigen Veterinäramtes zeitnah beseitigt werden müssen. So wurde zum Beispiel der Betrieb aufgefordert, einige Dokumente kurzfristig nachzureichen. Außerdem gab es eine Empfehlung zu einem Lichtband, um bestimmte Einstreuflächen durch mehr Helligkeit für die Tiere attraktiver zu machen. Sofern es künftig spezielle Tierschutzanforderungen an die Haltung von Wachteln in Deutschland gibt, die über die jetzigen Mindestanforderungen hinausgehen, werden die Behörden kurzfristig reagieren und die möglicherweise dann erforderliche Anpassungen der Haltungsbedingungen überwachen.

In diesem Zusammenhang hat das LAVES nochmals die Kennzeichnung der Wachteleier überprüft und kommt zu der Einschätzung, dass die Kennzeichnung als „Wachteleier aus Bodenhaltung“ im vorliegenden Fall als Irreführung angesehen werden muss und daher nicht zulässig ist.

Die EU-Vermarktungsnormen gelten nur für Hühnereier, nicht jedoch für Wachteleier. Vermarktungsnormen für Wachteleier sind weder in der EU, noch national eingeführt. Mit der Verwendung des Begriffs „Bodenhaltung“ wird der Anschein erweckt, es gäbe für Wachteleier eine über das Vermarktungsrecht eingeführte Handelsklasse mit dementsprechenden Anforderungen an die Haltungsform „Bodenhaltung“, die es tatsächlich nicht gibt. Die Verbraucherinnen und Verbraucher verbinden mit dieser Kennzeichnung eine entsprechende Erwartungshaltung. Der Verkauf der Produkte ist weiterhin uneingeschränkt möglich, allerdings ohne die Kennzeichnung „aus Bodenhaltung“. Die kommunalen Lebensmittelüberwachungsbehörden werden zeitnah durch das ML über die Ergebnisse der vertieften lebensmittelrechtlichen Einschätzung informiert.

Der Hintergrund:
Bezüglich der Haltung von Wachteln gibt es weder auf nationaler noch auf europäischer Ebene spezielle und verbindliche Rechtsvorgaben. Die Tierschutznutztierhaltungs-Verordnung bezieht sich nur auf Hühner der Art Gallus gallus. Für Wachteln gelten die grundsätzlichen Anforderungen der §§ 1 und 2 des Tierschutzgesetzes. Auch die Vermarktungsnorm für Eier bezieht sich nur auf Eier von Hühnern der Gattung Gallus gallus (Art. 1 Buchst. k der VO (EG) 589/2008). Eine vergleichbare Vermarktungsnorm für Wachteleier existiert nicht. Im Vorfeld hatten Sachverständige des LAVES dem zuständigen Landkreis die Zulässigkeit der Kennzeichnung bestätigt. Insbesondere vor dem Hintergrund der fehlenden verbindlichen Rechtsvorgaben hatte das ML das LAVES daraufhin beauftragt, die in Rede stehende Kennzeichnung einer vertieften rechtlichen Bewertung zu unterziehen.
In Niedersachsen gibt es etwa 1342 Wachtelbestände mit etwa 55.000 Tieren. Bei dem weitaus größeren Teil dürfte es sich hierbei um Rassegeflügelzüchter halten, die ihre Eier nicht kommerziell vermarkten.

Quelle: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

TVT fordert gesetzliche Tierschutz-Vorgaben statt eines freiwilligen staatlichen Tierwohllabels

Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. kritisiert das geplante staatliche Tierwohllabel und fordert stattdessen rechtsverbindliche Tierschutzvorgaben. Denn es existieren auf dem Markt bereits zahlreiche von der Wirtschaft und dem Handel initiierte Label, die ein Mehr an Tierwohl versprechen. Zusammen mit den zusätzlichen Kennzeichnungen wie „Bio“ oder „gentechnikfrei“ existiert so ein regelrechter „Label-Dschungel“, in den sich nun ein weiteres Kennzeichen einreiht. Ob dies dazu beiträgt, dass der Verbraucher an der Ladentheke eine aktive Kaufentscheidung für mehr Tierwohl treffen kann, ist fraglich. Darüber hinaus gibt es keinerlei staatliche Anreize zur Verbesserung des Tierschutzes für die Betriebe, die die Einstiegskriterien eines Labelprogramms nicht erfüllen. Gerade bei diesen kritischen Haltungen, wo es besonders nötig wäre, wird damit kein Mehr an Tierschutz geschaffen.

„Von staatlicher Seite muss eine Verbesserung der Lebensbedingungen und des Tierwohls aller gehaltenen Nutztiere forciert werden. An einem freiwilligen Label werden sich nur die Landwirte beteiligen, deren Tierhaltungen entweder schon die Bedingungen für eine der Stufen erfüllen oder diese aus eigenen Mitteln heraus in ihren Betrieben erfüllen können“, so Prof. Thomas Blaha, Vorstandsmitglied der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V.

Die TVT plädiert deshalb für geförderte Beratungen in Kombination mit einer schrittweisen Anhebung der Mindeststandards für alle landwirtschaftlichen Tierhaltungen und damit verbindliche und rechtlich durchsetzbare Vorgaben.

Weitere Kritikpunkte der TVT am freiwilligen Label sind, dass tierbezogene Kriterien, ebenso wie bei den bereits existierenden Programmen, zu wenig berücksichtigt werden. Weitere wichtige Details, wie z.B. zu den externen Kontrollen oder zur Erweiterung auf weitere Tierarten sind bislang nicht näher erläutert. Darüber hinaus liegen einige der Kriterien in der Eingangsstufe zu wenig über dem gesetzlich geforderten Mindeststandard, so dass für die Tiere akzeptable Verbesserungen für ein Mehr an Tierwohl nicht zu erkennen ist.

Die Stellungnahme der zum freiwilligen staatlichen Tierwohllabel finden Sie, wie alle Veröffentlichungen der TVT, auf der Homepage der Vereinigung unter Veröffentlichungen.

Quelle: Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz

Boehringer Ingelheim erwirbt Unternehmensanteil an SoundTalks NV und startet Pilotprogramm

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• Pilotprogramm geplant, um das neuartige SoundTalks™-System in ausgewählten Schweinebetrieben einzusetzen

• Ziel: mögliche Atemwegsprobleme bei Schweinen mit Hilfe digitaler Technologie schnell erkennen

Der Unternehmensbereich Tiergesundheit von Boehringer Ingelheim hat einen Minderheitsanteil an dem belgischen Unternehmen SoundTalks NV erworben. Das digitale Überwachungsgerät von SoundTalks NV soll für eine gesündere Schweinehaltung sorgen und Landwirten ein effizienteres Arbeiten ermöglichen.

„Wir sind stolz darauf, mit SoundTalks NV zu kooperieren, um Schweineproduzenten eine neuartige Lösung bieten zu können“, sagt Rolf-Dieter Günther, Leiter des Bereichs Diagnostics & Monitoring im Unternehmensbereich Tiergesundheit von Boehringer Ingelheim. „Technologische Innovationen verändern die Tiergesundheitsbranche tiefgreifend. Vor diesem Hintergrund möchten wir Gesundheitslösungen entwickeln, die Tierärzten und letztlich auch Landwirten und Kleintierhaltern helfen.“

Im Rahmen eines Pilotprogramms plant Boehringer Ingelheim, das SoundTalks™-System in ausgewählten Schweineställen zu installieren. Die Testphase beginnt in den USA und in anderen wichtigen Märkten für Schweine in diesem Frühjahr.

„Wir freuen uns über diese Partnerschaft. Unsere beiden Unternehmen teilen die Leidenschaft für innovative Lösungen, Technologie und Tiergesundheit: Das ist erst der Anfang einer spannenden Zusammenarbeit“, fügt Dries Berckmans, CEO von SoundTalks NV, hinzu.

Das SoundTalks™-System besteht im Wesentlichen aus einem digitalen Mikrofon, das den Husten von Schweinen aufzeichnet. Ein Algorithmus ist in der Lage, diesen Husten von anderen Geräuschen im Schweinestall zu unterscheiden. So erkennt das SoundTalks™-System Hustengeräusche, die auf Atemwegsprobleme hindeuten können. Es bietet Landwirten und Tierärzten somit die Möglichkeit, früher einzugreifen, um Proben zu entnehmen und zu einer Diagnose zu gelangen.

Finanzielle Details zum Abschluss des Geschäfts wurden von den Unternehmen nicht offen gelegt.

Quelle: Boehringer Ingelheim

Neuartige Erreger in Rind und Kuhmilchprodukten: Weitere Forschung notwendig

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Das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) hat im Februar 2019 Erkenntnisse zu neuartigen Infektionserregern mit der Bezeichnung „Bovine Milk and Meat Factors“ (BMMF) vorgestellt. Demnach können die bisher unbekannten Erreger Entzündungen hervorrufen. Laut DKFZ wurden sie bislang in Kuhmilch, Kuhmilchprodukten und Blutserum gesunder Rinder nachgewiesen. Möglicherweise könnte aus den bisherigen wissenschaftlichen Ergebnissen ein indirekter Zusammenhang zwischen dem Verzehr verschiedener vom Rind stammender Lebensmittel und dem Auftreten einiger Krebsarten beim Menschen interpretiert werden. Das DKFZ vermutet, dass Säuglinge mit noch nicht ausgereiftem Immunsystem innerhalb ihres ersten Lebensjahres beim Zufüttern von Kuhmilch mit BMMF infiziert werden. Sie schlussfolgern daher, Säuglinge nicht zu früh mit Kuhmilch zu ernähren.

Die BMMF stellen laut DKFZ neuartige Erreger dar, die von ihrer Art sowohl Viren als auch Bakterien ähnlich sind. Durch ihre Verwandtschaft zu Plasmiden werden sie daher momentan als „Plasmidome“ bezeichnet. Entsprechend den DKFZ-Forschenden liegen die BMMF nicht als „nacktes“ Erbmaterial, sondern zusammen mit Proteinen vor.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und das Max Rubner-Institut (MRI) kommen gemeinsam zu dem Ergebnis, dass eine Bewertung möglicher Risiken durch die sogenannten BMMF als mögliche Krebsrisikofaktoren aufgrund unzureichender Datenlage bisher nicht möglich ist. Der vermutete Zusammenhang zwischen den BMMF und dem Auftreten von Krebserkrankungen des Menschen sollte weiter erforscht werden.

Nach aktuellem Stand empfehlen BfR und MRI bezüglich der Ernährung: Auf der Grundlage der bisher veröffentlichten epidemiologischen Studien zum Zusammenhang zwischen dem Konsum von rotem sowie verarbeitetem Fleisch und einem erhöhten Darmkrebsrisiko und in Einklang mit der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) wird empfohlen, den Fleischverzehr auf maximal 600 Gramm pro Woche zu begrenzen. Dagegen wird nach dem gegenwärtigen Stand des Wissens der Konsum von Kuhmilch weiterhin uneingeschränkt empfohlen. Auch das Stillen zur Vorbeugung gegen verschiedene Krankheiten ist grundsätzlich zu befürworten.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und das Max Rubner-Institut (MRI) haben eine Pressemitteilung zu einer Veranstaltung am Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ) in Heidelberg zu „neuartigen Infektionserregern aus Milch und Fleisch als Krebsrisikofaktoren“ bewertet und nehmen dazu im Folgenden gemeinsam Stellung.

Hintergründe zur Pressemeldung des DKFZ
Nach Meinung des DKFZ könnte eine bestimmte Klasse von Erregern in Rindfleisch und Milch, die sogenannten „Bovine Meat and Milk Factors“ (BMMF), chronische Entzündungen verursachen, die den Boden für eine maligne Entartung von Zellen in Brust und Dickdarm bereiten könnten. Laut DKFZ (2019) und zur Hausen et al. (2017) deutet das geografische Verteilungsmuster der Neuerkrankungsraten von Darm- und Brustkrebs auf einen engen Zusammenhang mit dem Konsum von Milch- und Fleischprodukten vom europäischen Rind (Bos taurus) hin.

Laut den Unterlagen zur Pressekonferenz des DKFZ (2019) handelt es sich bei BMMF um einzelsträngige, ringförmige DNA-Elemente, die große Ähnlichkeit mit den Sequenzen spezifischer bakterieller Plasmide aufweisen. Alle bisher bekannten BMMF besitzen jeweils ein Gen für das zur eigenen Vervielfältigung notwendige „Rep“-Protein (Replikations-InitiatorProtein), unabhängig von anderen vorhandenen Genen. Gemäß Eilebrecht et al. (2018) zeigen die meisten BMMF eine Ähnlichkeit zu Plasmiden von Acinetobacter baumannii, wobei einige BMMF auch Ähnlichkeiten mit bestimmten Viren mit kleinem, zirkulärem, einzelsträngigem Erbgut aufweisen (DKFZ, 2019). Zudem sollen sie in der Natur wahrscheinlich nicht als nackte DNA, sondern mit Proteinen assoziiert vorkommen. BMMF stellen laut DKFZ eine neue Klasse von Erregern dar, die in ihren Charakteristika zwischen Viren und Bakterien liegen. Durch ihre Verwandtschaft zu Plasmiden werden sie daher momentan als „Plasmidome“ bezeichnet. Das DKFZ weist darauf hin, dass die Natur dieser Erreger bisher nicht eindeutig definiert werden konnte.

Über 120 verschiedene Typen von BMMF-DNA wurden bisher aus kommerziell erhältlicher Kuhmilch, Kuhmilchprodukten und aus Serumproben gesunder Rinder isoliert (Whitley et al., 2014; Falida et al., 2017; DKFZ, 2019). Eine Vervielfältigung verschiedener BMMF in menschlichen Zellen wurde nachgewiesen (Eilebrecht et al., 2018), wobei die Erreger dabei auf zelluläre Proteine angewiesen sind, die noch nicht bestimmt wurden. Außerdem wurden bei insgesamt 350 sowohl gesunden als auch krebskranken Personen Serum-Antikörper gegen BMMF nachgewiesen, was eine Exposition gegenüber dem Erreger belegt. Laut DKFZ wurden BMMF-Proteine bislang in Kolon, Prostata und Gehirn gefunden, während BMMF-DNA im Kolon vom Menschen nachgewiesen wurde. In Tumorzellen wurden bisher jedoch keine BMMF-Sequenzen detektiert.

Mit BMMF infizierte Gewebebereiche zeigen erhöhte Spiegel reaktiver Sauerstoffverbindungen, die ein typisches Merkmal für Entzündungen darstellen und die Entstehung von Erbgutveränderungen begünstigen. Das DKFZ geht aufgrund der genannten, insbesondere epidemiologischen Beobachtungen davon aus, dass es durch den Verzehr von Milchprodukten und/oder Rindfleisch zu einer Infektion mit BMMF insbesondere im frühen Säuglingsalter aufgrund des noch nicht vollständig entwickelten Immunsystems kommen kann. In der Literatur finden sich keine Hinweise für einen möglichen Zeitpunkt der Infektion. Das Immunsystem ist bei der Geburt noch nicht voll ausgebildet bzw. arbeitet nach neueren Erkenntnissen zunächst reduziert (Ulas et al., 2017) und entwickelt sich durch die Exposition gegenüber Antigenen in der Kindheit schrittweise weiter (Simon et al., 2015). Dennoch kann eine Infektion auch bei vollständig entwickeltem Immunsystem im späteren Leben derzeit nicht ausgeschlossen werden.

Die Erreger sollen nach der Infektion in bestimmten Geweben (Darm, Brust) eine chronischentzündliche Reaktion induzieren, die im umgebenden Gewebe die Krebsentstehung (insbesondere für Dickdarm-, möglicherweise auch für Brust- und Prostatakrebs) fördern kann. Zum Ausbruch der Krankheit soll es erst Jahrzehnte nach der eigentlichen Infektion kommen (zur Hausen et al., 2019). BMMF sollen hierbei indirekt karzinogen wirken. Dies bedeutet, dass sie nicht direkt in krebsfördernde molekulare Prozesse der Zelle eingreifen, sondern eine – zumeist entzündliche – krebsfördernde Umgebung schaffen. Aus den geschilderten Gründen schlussfolgert das DKFZ, dass keine direkte Kausalität zwischen einer Infektion mit BMMF und beispielsweise Darmkrebs besteht, sondern dass BMMF einen Anteil am Darmkrebs-Risiko tragen, welcher aber nicht exakt beziffert werden kann (DKFZ, 2019).

Als mögliche Präventionsmaßnahme gegenüber einer Infektion mit BMMF nennt das DKFZ langes Stillen (über 6 Monate hinaus). Muttermilch beinhaltet zahlreiche Inhaltsstoffe mit antipathogenen Eigenschaften (Peterson et al., 2013). Diese enthalten häufig Glykanstrukturen, d. h. Zucker, die entweder als freie Oligosaccharide (humane Milch-Oligosaccharide) oder gebunden als Makromoleküle in Form von Glykokonjugaten (Glykoproteine und Glykolipide) vorliegen (Peterson et al., 2013; Morozov et al., 2018). Humane Milchglykane sind in der Lage, Erkennungsstellen für Erreger nachzuahmen, an diese zu binden und den Erreger daran zu hindern, an Zelloberflächen zu haften und dadurch Infektionen vorzubeugen (Newburg et al., 2009; Peterson et al., 2013; Morozov et al., 2018). Stillen geht mit einem geringeren Risiko für Infektionen mit verschiedenen Erregern (z. B. Rotaviren) einher, insbesondere wenn über die ersten 6 Monate ausschließlich gestillt wird (Krawczyk et al., 2016; Quigley et al., 2016). Es ist daher nicht auszuschließen und als Hypothese generell vorstellbar, dass humane Milchglykane auch vor Infektionen mit BMMF schützen könnten. Jedoch ist diese Hypothese aufgrund einer unzureichenden Datenlage derzeit nicht zu erhärten.

Die Evidenz für einen Zusammenhang zwischen der frühen Ernährung mit Muttermilch und dem Krebsrisiko der Nachkommen im Erwachsenalter ist begrenzt. Am besten untersucht ist die Assoziation zum Brustkrebs; die Ergebnisse sind jedoch inkonsistent (Ekbom et al., 1993; Freudenheim et al., 1994; Weiss et al., 1997; Titus-Ernsthoff et al., 1998; Martin et al., 2005; Wise et al., 2009).

Bewertung
Wie oben ausgeführt, ist es derzeit nicht möglich, die genaue Natur der BMMF zu bestimmen bzw. zu definieren. Die oben genannten, insbesondere epidemiologischen Beobachtungen können als vorläufige Hinweise auf einen ggf. indirekten Zusammenhang zwischen dem Konsum verschiedener Lebensmittel bovinen Ursprungs und dem Auftreten einiger Krebsarten beim Menschen interpretiert werden, stellen aber keinen kausalen Zusammenhang dar.

Zur Abschätzung des potenziellen Risikos fehlen bisher valide, evidenzbasierte Untersuchungen. Beispielsweise fehlen Daten zum Vorkommen von BMMF in anderen Lebensmitteln nicht-bovinen Ursprungs, zum Vorkommen von BMMF in gesunden Menschen im Vergleich zu Krebspatienten, zum Mechanismus der Entzündungs- und Krebsinduktion durch BMMF sowie zur Infektiosität und Inaktivierung von BMMF in Lebensmitteln. Die Abschätzung eines Zusammenhangs zwischen dem Verzehr BMMF-enthaltender boviner Lebensmittel und dem Auftreten von Tumorerkrankungen erscheint momentan auch deshalb kaum möglich, weil die genannten BMMF lediglich als indirekte Karzinogene und nach einer sehr langen Latenzzeit wirken sollen.

Darüber hinaus müssen die bisher veröffentlichten epidemiologischen Arbeiten differenziert betrachtet werden. Im Fall von Darmtumoren weisen die bisherigen Studien darauf hin, dass der Konsum von rotem und prozessiertem Fleisch mit dem Auftreten von Darmkrebs korreliert (WCRF, 2007; Huxley et al., 2009; Chan et al., 2011; Corpet, 2011), dass aber ein hoher Konsum von Milch und Milchprodukten mit einem verminderten Darmkrebsrisiko einhergeht (WCRF, 2007). Laut WCRF (2018) führt weder der Konsum von rotem Fleisch noch der von Kuhmilch zu einem vermehrten Auftreten von Brustkrebs.

Fazit
Eine Bewertung möglicher Gefahren durch die sogenannten „Bovine Meat and Milk Factors“ (BMMF) als mögliche Krebsrisikofaktoren ist aufgrund unzureichender Datenlage zurzeit nicht möglich. Auf der Grundlage der bisher veröffentlichten epidemiologischen Studien bezüglich des Zusammenhangs zwischen dem Konsum von rotem sowie prozessiertem Fleisch und dem erhöhten Darmkrebsrisiko und in Einklang mit der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) wird empfohlen, den Fleischverzehr auf maximal 600 g/Woche zu begrenzen. Dagegen wird nach dem gegenwärtigen Stand des Wissens der Konsum von Kuhmilch weiterhin uneingeschränkt empfohlen.

Stillen als Präventionsmaßnahme für das Auftreten diverser Krankheiten ist grundsätzlich zu befürworten. Hinsichtlich der Prävention einer Infektion mit BMMF fehlen jedoch auch hier derzeit valide Daten.

Weitere Informationen auf der BfR-Website zum Thema Viren in Lebensmitteln

Viren

Wissenschaftliche Veröffentlichung zu Polyomaviren in Rindfleisch

Quelle: Bundesinstitut für Risikobewertung

Können die Leibniz-Wissenschaftler am FBN den norwegischen Lachszüchtern helfen?

Dummerstorfer Genombiologen sollen genetische Lösungen zur Stärkung des Immunsystems in der Aquakulturhaltung finden

Die Zucht des als Speisefisch beliebten Atlantischen Lachses nimmt viel Druck von der vom Aussterben bedrohten Wildpopulation. Trotz in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich verbesserter Aquakulturverfahren führen Infektionskrankheiten jedoch immer noch zu hohen Sterblichkeitsraten bei jungen Lachsen nach der Überführung vom Süß- ins Meerwasser.

Dummerstorfer Genombiologen am Leibniz-Institut für Nutztierbiologie (FBN) sollen nun helfen, das genetische Profil des Lachses zu entschlüsseln und Biomarker zu finden, die für die Fischgesundheit entscheidend sind. Das internationale Projekt „ImCom“ unter Federführung des renommierten staatlichen Forschungsinstitutes Nofima (Norwegian Institute of Food, Fisheries and Aquaculture Research/nofima.no/en) hat eine Laufzeit von vier Jahren und wird mit einer Million Euro von der norwegischen Forschungsgesellschaft unterstützt. Nofima mit Hauptsitz in Tromsø (Norwegen) ist eines der größten Institute für angewandte Forschung in den Bereichen Fischerei, Aquakultur und Lebensmittelforschung in Europa.

Das FBN hat sich bisher vor allem einen Namen durch seine Forschung an Bornforelle, Zander und Ostseeschnäpel gemacht. Jetzt betreten die Fischgenetiker am FBN-Institut für Genombiologie mit dem Atlantischen Zuchtlachs Neuland. „Es fehlen noch immer geeignete Methoden, um Fortschritte im Gesundheitsmanagement beim Zuchtlachs erzielen zu können“, beschrieb der Dummerstorfer Fischgenetiker Dr. Alexander Rebl das Problem. „Das Ziel des Projekts ImCom ist es daher, mit unserem Know-how die bestehenden Werkzeuge zu verfeinern und eine neue Methodik zu entwickeln, um die Widerstandskraft der Lachse objektiv einschätzen und verbessern zu können.“

Der Schlüssel liegt in den Genen
Mit modernsten Analyseverfahren wollen die Genombiologen aus Gewebeproben aussagekräftige Biomarker identifizieren, die es ermöglichen, die Gesundheit der Zuchtlachse zu ermitteln. „Mit Hilfe unserer Hightech-Genanalysen wollen wir dazu beitragen, robuste Zuchtlinien für eine tiergerechte und gleichzeitig wirtschaftlich tragbare Haltung zu entwickeln“, so Rebl.
Ausgangsbasis sind die bisherig untersuchten rund 10.000 Datensätze zu Genaktivitäten von den Projektpartnern in Norwegen, aber auch in Frankreich, England, Spanien und Russland.
„Wir sind überzeugt, dass uns das FBN mit seiner biotechnologischen Ausstattung und seinen innovativen Diagnostiktools helfen kann, hilfreiche Informationen über Genaktivierungsmuster zu finden, um das Immunsystem der Zuchtlachse zu stärken und die Verluste zu minimieren“, sagte Studienleiter Dr. Aleksei Krasnov vom norwegischen Nofima-Forschungsinstitut, der vor kurzem das FBN-Institut in Dummerstorf besucht hat. Die ersten Ergebnisse sollen in zwei Jahren vorliegen.

Mit rund 1,2 Millionen Tonnen ist das norwegische Königreich mit Abstand der weltweit größte Lachsproduzent in Aquakultur, gefolgt von Chile, Schottland, Kanada und den USA. Auch in Deutschland gehört der Raubfisch, der überwiegend aus Norwegen kommt, aufgrund seines exzellenten Geschmackes und seiner gesundheitsfördernden Omega-3-Fettsäuren zu den beliebtesten Speisefischen. Doch der immer größere Bedarf sowie Umwelt- und Klimaveränderungen sorgen auch für Probleme. Der Zuchtlachs ist anfälliger für Viren und Bakterien sowie für Parasiten wie die gefürchtete Lachslaus.

Obwohl alle Lachse in Norwegen im frühen Alter gegen die häufigsten Lachskrankheiten geimpft werden, wird der Verlust, der bei der Umsiedlung vom Süßwasser in das Salzwasser der kalten Fjorde des norwegischen Meeres im Alter von einem bis zwei Jahren auftritt, jährlich auf eine zweistellige Millionenhöhe (Euro) geschätzt. Bis der Lachs mit einem Körpergewicht von vier bis fünf Kilo auf der Verkaufstheke und unseren Teller landet, vergehen bis zu drei Jahre.

Hintergrund Atlantischer Lachs (Salmo salar)
Der Fisch des Jahres 2019 ist ein Wanderfisch, der unverbaute und saubere Flüsse und Bäche braucht, um vom Meer, seinem Hauptlebensraum, in seine Süßwasser-Laichgebiete zu kommen und sich dort erfolgreich fortpflanzen zu können. Atlantische Lachse leben vor allem im Atlantischen Ozean und werden in freier Natur 60 bis 100 cm lang und drei bis 15 kg schwer. Vom Aussterben bedroht steht der Wildlachs auf der Roten Liste gefährdeter Tiere Deutschlands. Darüber hinaus gibt es den Pazifischen Lachs, eine im Pazifikraum verbreitete Gattung der Familie der Lachsfische.

Quelle: Leibniz-Institut für Nutzierbiologie (FBN)

Kein Pardon für Verstöße gegen Tierschutzgesetz

Tierhalter übernehmen nach dem Tierschutzgesetz eine besondere Sorgfaltspflicht gegenüber ihren Tieren. Sie schließt in einem erheblichen Maß den tierschutzgerechten Umgang mit kranken und verletzten Tieren ein. „Vor diesem Hintergrund kann ich als Präsident des Landvolkes Niedersachsen die offensichtlichen Verstöße gegen den Tierschutz, wie sie gerade wieder auf einem Schlachthof in Stade bekannt gemacht wurden, nicht nachvollziehen oder gar entschuldigen. Dafür gibt es kein Pardon.“ Mit diesen Worten positioniert sich Landvolkpräsident Albert Schulte to Brinke erneut gegen derartig tierschutzwidriges Verhalten.

Wie schon im Herbst vergangenen Jahres bei dem Fall in Bad Iburg stellt er eindeutig klar: „Solche Bilder sind nicht zu entschuldigen“. In der öffentlichen Bewertung verwahrt er sich jedoch dagegen, derartige Fälle als repräsentativ für ein angebliches „System der Fleischerzeugung“ heranzuziehen. Das Landvolk Niedersachsen nimmt den Fall in Stade jedoch zum Anlass, Tierhalter nochmals an ihre Verantwortung gegenüber kranken oder verletzten Tieren zu erinnern. Dazu hat der Verband bereits vor geraumer Zeit Handlungsempfehlungen formuliert, die jeder Tierhalter beachten soll. „Jegliche Unterlassung dieser Sorgfaltspflicht durch den Tierhalter ist nicht zu tolerieren“, sagt Schulte to Brinke.

Quelle: Landvolk Niedersachsen