Im Mittelpunkt des Biolegehennenforum in Ankum, veranstaltet durch die Tierärztliche Gemeinschaftspraxis Dres. Arnold sowie die Bio-Aufzucht Gudendorf-Ankum, standen aktuelle Entwicklungen, praktische Erfahrungen sowie neue Impulse aus Forschung, Beratung und Praxis. Drei Vorträge beschäftigten sich mit Tiergesundheit und Tierwohl.
Der Bio-Sektor wächst weiter: Im ersten Quartal 2026 legte der Markt gegenüber dem Vorjahreszeitraum um sechs Prozent zu. Getragen wurde das Wachstum vor allem von Drogerien und dem Online-Handel. Vor diesem Hintergrund erläuterte Peter Röhrig vom Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen für Biolegehennen und Bioeier. Gleichzeitig zeigte er auf, welche Anpassungen aus Sicht der Branche notwendig sind.
Die EU-Öko-Verordnung 2018/848 befindet sich derzeit in einem umfassenden Vereinfachungsprozess. Vorgesehen ist unter anderem, dass Jungtiere erst dann Zugang zum Grünauslauf erhalten müssen, wenn ihre Befiederung ausreichend entwickelt ist. Zudem sollen künftig mehrere Produktionseinheiten pro Betrieb in der Geflügelmast möglich sein.
Eine wichtige Änderung betrifft die Wartezeit nach Medikamentengaben, beispielsweise nach einer Entwurmung. Statt der bisher vorgeschriebenen 48 Stunden soll künftig eine Wartezeit von null Tagen gelten. Seit 2022 müssen nach chemisch-synthetischen Behandlungen 48 Stunden Wartezeit eingehalten werden, während der die Eier nicht als Bio vermarktet werden dürfen. Da alternative Mittel ohne Wartezeit bislang nicht ausreichend wirksam sind, setzt sich der BÖLW für eine praxistaugliche Lösung ein.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Eiweißversorgung. Aktuell dürfen Biolegehennen mit bis zu fünf Prozent konventionellem Eiweiß gefüttert werden. Da hochwertige Bio-Eiweißquellen weiterhin knapp sind, hält der BÖLW eine Verlängerung dieser Regelung um zehn Jahre für sehr wahrscheinlich. Langfristig bleibt jedoch das Ziel bestehen, die Tiere vollständig mit heimischen Eiweißquellen zu versorgen.
Darüber hinaus fordert der BÖLW klarere und praxistauglichere Tierwohlregelungen. Dazu zählen angepasste Besatzdichten und Auslaufvorgaben für Mastgeflügel, eine Reduzierung der Auslauffläche für Masthähnchen sowie offene anstelle von geschlossenen Trennwänden in der Putenaufzucht. Auch die Definition der Junghenne soll auf 20 bis 22 Wochen ausgeweitet werden.
Dauerhafte Kükenzukäufe lehnt der Verband ab. Sie sollen nur dann genehmigt werden, wenn keine Bio-Küken verfügbar sind. Auf nationaler Ebene unterstützt der BÖLW die Beschlüsse der Länderarbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau und setzt sich dafür ein, dass das sogenannte Downgrading – also die Vermarktung als konventionelle Ware im Ausnahmefall – vollständig möglich bleibt.
Auch eine mögliche Ausweitung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes auf Geflügel wird aufmerksam verfolgt. Positiv bewertet der Verband, dass Bio darin eine eigene Stufe bildet und keine zusätzliche Registrierung notwendig wäre, da Bio-Zertifikate ohnehin öffentlich einsehbar sind.
Um die Betriebe in diesem komplexen Umfeld zu unterstützen, arbeitet der BÖLW an 26 praxisnahen Leitfäden. Gleichzeitig drängt der Verband auf schnelle politische Entscheidungen, beispielsweise bei der Eiweißfütterung und der Entwurmungsregelung. So sollen Futtermühlen und Betriebe verlässlich planen können.
Genetischer Fortschritt im Pflanzenbau und Futterqualität
Samuel Leidenberger von der BAT Tiernahrung GmbH & Co. KG zeigte in seinem Vortrag, wie stark sich die Rohwarenbasis für Futtermittel in den vergangenen Jahren verändert hat und warum diese Veränderungen zunehmend Einfluss auf die Fütterung von Legehennen haben.
Bei Getreide und anderen pflanzlichen Komponenten gehe es inzwischen längst nicht mehr ausschließlich um Preis und Verfügbarkeit. Auch die CO₂-Bilanz, Mykotoxinrisiken und insbesondere die Nährstoffzusammensetzung spielen eine wichtige Rolle. Wassergehalt, Rohprotein und Rohfaser seien dabei entscheidende Parameter. Gerade beim Getreide werde jedoch häufig unterschätzt, wie stark die natürlichen Schwankungen ausfallen können. Neben der Züchtung spielen dabei auch Klima, Düngung, Technik und das Management auf dem Feld eine Rolle.
Besonders deutlich zeigt sich diese Entwicklung am Stärkegehalt des Weizens. Eine Erhöhung des Stärkeanteils um fünf Prozent bedeutet rund vier Prozent mehr Energie. Bei einem Weizenanteil von 50 Prozent im Legemehl steigt der Energiegehalt des Futters nach WPSA um etwa 0,25 MJ.
BAT hat dafür mehr als 10.000 Weizenproben aus den Jahren 2018 bis 2025 ausgewertet und dabei eine klare Tendenz festgestellt: Die Stärkegehalte steigen über die Jahre um drei bis fünf Prozent. Auch LUFA-Analysen und Daten aus Dänemark bestätigen diesen Trend. Die Rohstoffbasis sei damit deutlich volatiler, als vielen bewusst sei. Sichtbar werde dies allerdings erst bei der Betrachtung großer Datenmengen.
Für diese Entwicklung gibt es mehrere Erklärungsansätze. Erstens könnten Ertragssteigerungen durch höhere Stärkegehalte erzielt werden. Die Hektarerträge zeigen allerdings keinen eindeutigen Trend, auch wenn ein jährlicher Zuwachs von 0,5 bis 1 Prozent erkennbar ist.
Zweitens hat sich die Pflanzenernährung deutlich verändert: Der Einsatz von Stickstoffdünger wurde seit dem Jahr 2000 nahezu halbiert. Dadurch sinken die Proteingehalte im Getreide und der relative Stärkeanteil steigt automatisch.
Drittens haben sich die angebauten Sorten stark verändert. Die Top-10-Weizensorten von 2017 unterscheiden sich grundlegend von denen des Jahres 2025. Futtermühlen kaufen zwar nach Produktqualität und nicht nach Sorte, dennoch beeinflusst die Sortenwahl die Nährstoffzusammensetzung.
Viertens wirkt sich auch der Klimawandel aus. Steigende CO₂-Konzentrationen verändern den Stoffwechsel von C3-Pflanzen wie Getreide und können höhere Stärkeeinlagerungen begünstigen.
Leidenbergers Fazit lautet daher, Weizen von 2017 ist nicht mehr Weizen von 2026. Umweltbedingungen, Sortenwahl und Düngung verändern die Rohware. Die Schwankungen mögen zunächst klein erscheinen, können aber große Auswirkungen auf die Fütterung haben, die entsprechend präzise ausgesteuert werden muss. In der Praxis sei dies häufig nur eingeschränkt möglich.
Umso wichtiger sei es, konsequent zu messen, Daten zu bündeln und diese auch mit Gesundheitsparametern wie Fettleberbelastungen zu verknüpfen. Die Bedürfnisse der Tierernährung müssten stärker bei der Pflanzenzüchtung und im Rohstoffhandel berücksichtigt werden.
In-ovo-Geschlechtsbestimmung
Josefine Stuff von Agri Advanced Technologies (AAT) stellte in ihrem Vortrag die Chancen und Herausforderungen der In-ovo-Geschlechtsbestimmung für die Bio-Geflügelhaltung vor.
Lange Zeit hatte die Bio-Branche diese Verfahren abgelehnt, da sie als zu technisch und nicht mit den Grundsätzen des Ökolandbaus vereinbar galten. Inzwischen hat jedoch ein Umdenken eingesetzt. Aus Gründen der Nachhaltigkeit und Ressourceneffizienz – die Aufzucht der Bruderhähne ist wirtschaftlich kaum darstellbar und ressourcenintensiv – erlauben inzwischen mehrere Bio-Verbände die In-ovo-Geschlechtsbestimmung. Allerdings gelten dabei unterschiedliche Grenzwerte, ab welchem Bruttag das Verfahren zulässig ist.
Während einige Verbände den 7. oder 9. Tag festlegen, orientieren sich andere am 13. Tag. Hintergrund ist die Frage, ab wann ein Embryo Schmerz empfinden kann. Studien deuten darauf hin, dass vor Tag 15 oder 16 keine Schmerzempfindung möglich ist. Zwischen Tag 13 und 14 könnten erste Gehirnaktivitäten auftreten, während ab Tag 16 bis 17 Schmerzempfinden als sicher gilt.
Stuff betonte jedoch, dass „früher nicht automatisch besser“ sei, da viele Verfahren in sehr frühen Entwicklungsstadien noch nicht zuverlässig funktionieren. Die Diskussion über den „richtigen Tag“ sei vor allem eine deutsche Debatte, die international kaum eine Rolle spiele.
Derzeit gibt es eine Vielzahl technischer Ansätze zur Geschlechtsbestimmung im Ei, und die Forschung entwickelt sich rasant weiter. Stuff stellte drei Verfahren vor: die invasive DNA-Analyse, bei der ein Laser ein kleines Loch in die Schale brennt und eine Probe entnommen wird, das nicht-invasive optische KI-Verfahren von Omegga sowie die MRT-basierte Methode von Orbem.
AAT selbst arbeitet mit hyperspektraler Bildgebung. Das Cheggy-Verfahren durchleuchtet Bruteier optisch und erkennt das Geschlecht anhand der Gefiederfarbe. Bislang funktioniert dieses Verfahren allerdings nur bei Braunlegern. Für weiße Linien gibt es noch kein marktreifes Verfahren. Stuff machte deutlich, dass hierfür völlig neue technische Ansätze erforderlich sind und die Entwicklung noch Zeit benötigt.
Dr. Heike Engels