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Änderung des Niedersächsischen Fischereigesetzes verabschiedet

Das Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Fischereigesetzes ist gestern am späten Nachmittag vom Niedersächsischen Landtag beschlossen worden. Hiermit ist nun der Weg frei für den Erlass einer niedersächsischen Aalverordnung sowie die grundlegende Novellierung der niedersächsischen Binnenfischereiordnung.

Dazu sagt Niedersachsens Fischereiministerin Barbara Otte-Kinast: „Ich freue mich, dass der Gesetzesentwurf im federführenden Ausschuss eine so überwältigende Mehrheit gefunden hat. Damit können wir ein zentrales Vorhaben der Landesregierung zügig und innerhalb einer ambitionierten Frist umsetzen.“

Durch den nun folgenden Erlass der Aalverordnung und die grundlegende Novellierung der niedersächsischen Binnenfischereiordnung beendet Niedersachsen noch bestehende Umsetzungsdefizite der europäischen Aalverordnung und der Verordnung über die Verwendung nichtheimischer und gebietsfremder Arten in der Aquakultur. Beide Verordnungen sollen noch in diesem Jahr in Kraft treten. Zunächst sollen sie jedoch ausführlich mit den Landesfischereiverbänden diskutiert und eine Verbandsbeteiligung durchgeführt werden.

Durch die Novellierung der Binnenfischereiordnung soll diese darüber hinaus an die heutigen Erkenntnisse, Bedürfnisse und rechtlichen Anforderungen angepasst werden. Ministerin Otte-Kinast: „Dabei werden wir dem Grundgedanken des sehr liberalen niedersächsischen Fischereirechts treu bleiben und weiterhin viel Wert auf Eigenverantwortung legen. Wir haben damit durchwegs gute Erfahrung gemacht.“

Den Schutzanspruch der Gewässer werde man dabei selbstverständlich vollumfänglich berücksichtigen, betonte die Ministerin: „Die Landesregierung ist sich ihrer Verantwortung für den Schutz der Gewässer bewusst.“ Die Ministerin hob hervor, dass der Gewässerschutz eine fischereiliche Nutzung in aller Regel nicht ausschließt. Barbara Otte-Kinast: „In den meisten Schutzgebieten ist eine fischereiliche Nutzung mit der Schutzzielen sehr gut vereinbar.“

Quelle: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Warnung vor Salmonellen

Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz weist darauf hin, dass mit Salmonellen verunreinigte Eier in den Handel gelangt sind. Betroffen sind Bio-Eier der Lohner Packstelle Eifrisch-Vermarktungs GmbH. Die Eier in 10-er und 6-er-Kartons tragen den Printcode 0-DE-0356331. Der Rückruf betrifft alle Eier mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum bis zum 7. Juli 2018.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Verzehr der Eier gesundheitsgefährdend ist. Beim Verzehr von infizierten Eiern können Magen-Darm-Erkrankungen auftreten. Eier mit der genannten Printnummer sollten in das Geschäft zurückgebracht oder in den Abfall gegeben werden.

Der Fall im Emsland war durch Eigenkontrollen des Betriebes bekannt geworden. Daraufhin wurde das zuständige Veterinäramt informiert und sofort der öffentliche Rückruf eingeleitet. Bundesweit wurde über www.lebensmittelwarnung.de gewarnt.

Die betroffenen Eier wurden über sechs Lebensmittelketten in acht Bundesländer in den Verkehr gebracht. Die amtliche Rückverfolgung der Eier, die in den Handel gelangt sind, dauert an.

Grundsätzlich sollte beim Umgang mit rohen Eiern streng auf die Küchenhygiene geachtet werden. Speisen mit rohen Eiern sollten von älteren Menschen, Schwangeren, Personen mit geschwächtem Abwehrsystem und Kindern nicht verzehrt werden.

Hintergrund
Eine Salmonellen-Erkrankung äußert sich innerhalb einiger Tage nach Infektion mit Durchfall, Bauchschmerzen und gelegentlich Erbrechen und leichtem Fieber. Die Beschwerden klingen in der Regel nach mehreren Tagen von selbst wieder ab. Insbesondere Säuglinge, Kleinkinder, Senioren und Menschen mit geschwächtem Abwehrsystem können schwerere Krankheitsverläufe entwickeln. Personen, die dieses Lebensmittel gegessen haben und schwere oder anhaltende Symptome entwickeln, sollten ärztliche Hilfe aufsuchen und auf eine mögliche Salmonellen-Infektion hinweisen.

Allgemeine Informationen des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) zu Salmonellen

Quelle: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Ergänzungsfuttermittel für Milchkühe zur Reduzierung von Stoffwechselbelastungen während der Transitphase

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Der Kulmbacher Futtermittel-Spezialist Bergophor bietet ein neues Ergänzungsfuttermittel an: KULMIN® Toco forte 100.

Das Risiko für das Auftreten von Stoffwechselstörungen ist in der Transitphase drastisch erhöht. Eine negative Energiebilanz ist grundsätzlich bei allen Kühen in der frühen Laktation zu erwarten. Diese ist aber nicht allein für das Auftreten von Stoffwechselstörungen und Erkrankungen der Kühe verantwortlich.

Nach neuesten Erkenntnissen treten auch subklinische Entzündungsprozesse praktisch bei allen Kühen unmittelbar nach dem Kalben auf. Werden diese vom Immunsystem nicht zügig aufgelöst, besteht die Gefahr eines chronischen Verlaufes.

Die Aktivierung des Immunsystems erhöht den Energieverbrauch der Tiere. Die negative Energiebilanz wird dadurch zusätzlich verstärkt. Ein Rückgang der Milchleistung und die Ausbildung einer Fettleber, Nachgeburtsverhaltungen, Fruchtbarkeitsstörungen und oft verfrühtes Ausscheiden aus der Produktion sind die Folgen.

Durch den Einsatz von KULMIN® Toco forte 100 werden die körpereigenen Abwehrmechanismen der Kühe deutlich unterstützt. Die Entlastung des Stoffwechsels verbessert die Milchleistung und stabilisiert die Eutergesundheit.

KULMIN® Toco forte 100

  • enthält natürliche Polyphenole
  • vermindert die Stoffwechselbelastungen insbesondere in der Transitphase
  • steigert die Milchleistung im ersten Laktationsdrittel
  • wirkt oxidativem Stress entgegen
  • verbessert das Tierwohl
  • wissenschaftlich getestet
  • ist in Mehlform und pelletiert erhältlich

Quelle: Bergophor Futtermittelfabrik Dr. Berger GmbH & Co. KG

Geflügelpest-Risikoampel: neues Online-Tool zur Seuchenprävention

Am 19. Juni stellte die Universität Vechta zusammen mit dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), dem Niedersächsischen Geflügelwirtschaftsverband e. V. (NGW), der QS Fachgesellschaft Geflügel GmbH und dem Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e. V. (ZDG) im Rahmen einer Fachtagung die neu entwickelte Geflügelpest-Risikoampel vor. Das ab sofort zur Verfügung stehende Online-Tool bietet Landwirten die kostenfreie Möglichkeit, die individuelle betriebliche Biosicherheit bewerten zu lassen, besonders die zum Schutz vor Geflügelpest ergriffenen Maßnahmen. Dadurch können Betriebe bessere Vorsorgemaßnahmen zum Schutz des eigenen Geflügelbestandes treffen, um so Seuchenzüge wie zuletzt 2016/17 zu vermeiden. Die fachliche Basis der Ampel lieferten 19 Experten aus Wissenschaft, tierärztlicher und landwirtschaftlicher Praxis sowie Behördenvertreter aus ganz Deutschland.

„Die Risikoampel beinhaltet 100 Fragen, die den Bereichen Sicherung des Betriebs, Sicherung des Stalls und Arbeitsabläufe zugeordnet sind“, erläuterte Projektleiterin Dr. Barbara Grabkowsky, Geschäftsführerin der an der Uni Vechta angesiedelten Transformationsstelle agrar Niedersachsen, bei der Fachtagung die Funktionalität der neuen Risikoampel. Über ein Multiple-Choice-System beantworten die Landwirte die Fragen, wobei das Tool in einem zweistufigen Verfahren automatisch bewertet, wie stark jeder Aspekt das Risiko eines Geflügelpesteintrags verringert oder erhöht. „Das Ergebnis ist ein nach Ampelfarben visualisiertes Ergebnis, das Auskunft über die erreichte Risikoklasse gibt“, erklärte Dr. Grabkowsky – und das hat einen ganz konkreten praktischen Nutzen für den Landwirt: „In einer Optimierungsanalyse werden alle Risikofaktoren ihrer Bedeutung gemäß aufgelistet und konkrete Hinweise zur Umsetzung im Betrieb gegeben. Mit diesem Ampelsystem kann jeder Geflügelhalter regelmäßig überprüfen, ob das eigene Biosicherheitskonzept den Betrieb noch optimal schützt.“

Vorsorgen ist besser als Räumen
Robert Römer, QS Qualität und Sicherheit GmbH und Mitglied der Projektleitung, mahnte, dass sich das Geflügelpestgeschehen von 2016/2017 nicht wiederholen dürfe: „Entlang der gesamten Wertschöpfungskette sind Kosten im zweistelligen Millionenbereich entstanden. Um die Gefahr eines erneuten Seuchenzuges einzudämmen, haben es QS, NGW und ZDG als sehr wichtige Aufgabe empfunden, die Entwicklung der Risikoampel zu unterstützen. Damit geben wir Geflügelbetrieben in ganz Deutschland noch bessere Vorsorgemöglichkeiten an die Hand, um das betriebliche Biosicherheitsmanagement weiter zu optimieren.“ Auch Friedrich-Otto Ripke, Präsident des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft und Vorsitzender des Niedersächsischen Geflügelwirtschaftsverbandes, sieht einen erheblichen Zugewinn für alle Beteiligten: „Die neue Biosicherheitsampel wird als eine Art Eigenkontrollsystem einen entscheidenden Beitrag zu optimierten Abläufen in Bezug auf die Biosicherheit in Geflügel haltenden Betrieben leisten. Sie wirkt permanent und in jedem Betrieb und ist damit viel effektiver, als jede behördliche Kontrolle es sein könnte! Und sie fordert zwei elementare Grundlagen für erfolgreiche Biosicherheit ein: Konsequenz und Disziplin.“

Vorfahrt für Biosicherheit gewährleisten
Prof. Dr. Franz Josef Conraths, Vizepräsident des Friedrich-Loeffler-Instituts und Leiter des Instituts für Epidemiologie, fasste die wahrscheinlichsten Eintragsquellen der letzten Geflügelpest-Epidemie 2016/17 zusammen: „Der beste Schutz besteht darin, die Biosicherheit auf den Betrieben weiter zu verbessern.“ Er betonte, dass die gemeinsam erarbeitete Risikoampel eine auf die Eintragswege der Geflügelpest fokussierte Einschätzung gebe. „Die Verbesserung der Biosicherheit bietet eine gute Grundlage, um das Risiko eines Eintrags der Geflügelpesterreger zu senken und damit auch Bestandstötungen zu vermeiden. Die in der Risikoampel abgedeckten Bereiche sind wissenschaftlich fundiert und haben große praktische Relevanz.“

Konsequenz und Disziplin als elementare Grundlage
Die auf der Tagung anwesenden Fachleute waren sich einig: Für die Senkung des Seuchenrisikos sind die Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter der Geflügel haltenden Betriebe maßgeblich verantwortlich. Das Verantwortungsbewusstsein hat sich in den letzten Jahren erhöht, doch es gibt auch noch „Luft nach oben“. Geflügelfachtierarzt Dr. Erwin Sieverding von der Praxis am Bergweg in Lohne sagte: „Der letzte Seuchenzug hat wachgerüttelt. Es hat erhebliche Verbesserungen gegeben bei Strohlagerung, Einstreumanagement und Kadaverlagerung.“

Risikomanagement ganzheitlich denken
Dass das Risikomanagement nicht nur auf betriebliche Maßnahmen zur Verbesserung der Biosicherheit beschränkt ist, war ebenfalls Konsens der Tagung. Das Schulen des Personals in den Betrieben und die Kommunikation mit Behörden und Öffentlichkeit spielen dabei genauso eine Rolle wie die betriebliche Absicherung der finanziellen Risiken, die mit einem möglichen Seuchenausbruch verbunden sind.
Dr. Ursula Gerdes von der Tierseuchenkasse Niedersachsen erklärte dazu: „Aufgrund einer amtlichen Tötungsanordnung hat ein betroffener Tierhalter einen Anspruch auf die Entschädigung des gemeinen Wertes der Tiere sowie auf die Übernahme der Kosten für deren Tötung und Beseitigung. Dies ist allerdings nur dann der Fall, wenn der Tierhalter sich im Vorfeld und im Rahmen der Bekämpfungsmaßnahme rechtskonform verhalten hat.“ Im Rahmen des Seuchenzuges 2016/2017 sei dies nicht immer der Fall gewesen. Um die volle Auszahlung der Entschädigung nicht zu gefährden, müssten alle Vorgaben einwandfrei erfüllt sein, so Gerdes.

Wissenschaftsbasierte und praxisorientierte Entwicklung als Grundlage der Ampel
Das Projekt „Geflügelpest-Risikoampel“ wurde von der Universität Vechta zusammen mit dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) durchgeführt. Mitarbeitende Partner im Projekt sind die QS Fachgesellschaft Geflügel GmbH, der Niedersächsische Geflügelwirtschaftsverband (NGW) sowie der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG). Die wissenschaftliche Grundlage für die Wichtung der Risikofaktoren hat ein Expertenpanel erarbeitet, das mit Fachleuten aus der Tierärztlichen Hochschule Hannover, dem Friedrich-Loeffler-Institut, der Niedersächsischen Tierseuchenkasse, dem Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES), dem Veterinäramt des Landkreises Cloppenburg, der Task Force AI aus Baden-Württemberg, dem Landesverband der Bayerischen Geflügelwirtschaft e. V., verschiedenen Tierarztpraxen aus Deutschland, der Anicon Vorsorge GmbH und Praktikern der Branche besetzt ist. Finanziell unterstützt wurde das Projekt an der Universität Vechta von der QS Fachgesellschaft Geflügel GmbH und der Dr. Alhard von Burgsdorff-Stiftung.

Link zur Geflügelpest-Risikoampel

Quelle: ZDG

Bild: (von links) Robert Römer (QS Fachgesellschaft Geflügel GmbH), Prof. Dr. Franz-Josef Conraths (FLI), Dr. Barbara Grabkowsky (Uni Vechta), Friedrich-Otto Ripke (ZDG-Präsident und NGW-Vorsitzender) und Dr. Klaus-Peter Behr (AniCon Vorsorge GmbH).

Bremer Imker stirbt nach Bienenstichen

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Ein 70 Jahre alter Imker ist in Bremen von seinen Bienen gestochen worden und gestorben. Das berichtet der Weser Kurier in der Ausgabe vom 11. Juni. Laut Polizeimitteilung war der Imker dabei, seine Bienenstöcke zu kontrollieren. Er trug keine Schutzkleidung. Als er den Deckel seines Bienenstocks öffnete, rief er seiner 66 Jahre alten Ehefrau noch zu, dass sie sich schnell ins Auto setzen solle, da die Bienen äußerst aggressiv wirkten. Die Frau musste dann sehen, wie ihr Mann mehrfach gestochen wurde. Der Imker erlitt einen allergischen Schock, die verständigte Notärztin konnte nur noch den Tod des 70-Jährigen feststellen. Warum der Mann seine Schutzkleidung im Auto gelassen hatte, ist unklar. Die Polizei geht von einem tragischen Unglück aus.

Dass der Imker keine Schutzkleidung trug ist nicht ungewöhnlich, erfahrene Imker verfahren häufig so. In der Regel stechen die Bienen auch nicht, sie sind friedliche Tiere. Doch bei ungünstiger Witterung (z.B. schwüles Gewitterwetter, große Hitze) kann das Bienenvolk Störungen nicht so gut verkraften und reagiert aggressiver als normal. Dann sollten Imker das Volk besser in Ruhe lassen und an einem anderen Tag wiederkommen. Ein Bienenstich ist nicht gefährlich, bei Allergikern allerdings kann er ausreichen, um einen allergischen Schock auszulösen.

Link zur Meldung

Quelle: Weser-Kurier/der Hoftierarzt

Bovikalc®und Bovikalc® P jetzt in neuem Design

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Milchfieber gehört noch immer zu den häufigsten Stoffwechselerkrankungen der Milchkühe und kann drastische Auswirkungen auf die Kuhgesundheit haben. Bovikalc® und Bovikalc® P sichern rund um die Geburt die Versorgung der Kühe mit den wichtigen Mineralstoffen Calcium und Phosphor.

Nach vielen erfolgreichen Jahren haben die Verpackungen und die praktischen Eingeber von Bovikalc® und Bovikalc® P eine moderne neue Gestaltung erhalten. Die bewährten Rezepturen und die Abmessungen des Eingebers bleiben natürlich unverändert. Die speziellen Calciumkomponenten in Bovikalc® unterstützen durch die schnelle und anhaltende Verfügbarkeit von 43 g Calcium pro Bolus eine effektive Milchfieberprophylaxe. Ein weiteres Einsatzgebiet ist die Unterstützung der Festliegertherapie nach einer Calcium-Infusion. Bovikalc® P liefert 31 g hochverfügbaren Phosphor pro Bolus und berücksichtigt das physiologische Verhältnis von Calcium und Phosphor.

Für weitere Informationen wenden Sie sich gerne an:
Boehringer Ingelheim Vetmedica GmbH, Dr. Malte Lohölter, Tel.: 06132-777174, malte.lohoelter@boehringer-ingelheim.com, www.bovikalc.de

Quelle: Boehringer Ingelheim Vetmedica GmbH

Vermeidung von Hydroxymethylfurfural in Futtermitteln für Honigbienen

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In Zusammenarbeit von Bund und Ländern mit Wissenschaft und Wirtschafts-verbänden wurde ein Merkblatt zur Vermeidung des Vorkommens von Hydroxymethylfurfural in Futtermitteln für Honigbienen erarbeitet.

Die Entstehung von Hydroxymethylfurfural in Futtermitteln für Honigbienen lässt sich nicht vollständig vermeiden. Dieses Merkblatt soll Futtermittelherstellern, Händlern sowie Imkern Hintergrundinformationen zu Hydroxymethylfurfural, zu Rechtsgrundlagen sowie zu Anforderungen an Futtermittel für Honigbienen vermitteln und insbesondere den Verantwortlichen in der Kette präventive Möglichkeiten im Hinblick auf eine Vermeidung der Entstehung bzw. Minimierung von Hydroxymethylfurfural aufzeigen.

„Verschiedene Studien deuten darauf hin, dass erhöhte Gehalte an HMF für Honigbienen toxisch sind, besonders wenn eine lang andauernde Fütterungsperiode (Überwinterungszeit) eine langfristige Exposition mit HMF bedingt. Dieses Merkblatt zeigt Möglichkeiten auf, die Entstehung von HMF in industriell hergestellten Futtermitteln für Honigbienen bei der Herstellung, beim Transport sowie bei der Lagerung (beim Händler und Imker) zu minimieren“, heißt es in der Einleitung zum Merkblatt.

Download

Quelle: BVL

NEU: Film zur effektiven Schluckimpfung gegen Ileitis

Boehringer Ingelheim hat schon einige ausführliche Filme unter www.ileitis.de online gestellt, um dem Anwender die Ileitis-Impfung anschaulich zu erklären. Darunter u.a. was im Darm nach einer Lawsonien-Infektion passiert sowie Filme zu den verschiedenen Verabreichungsmöglichkeiten der Schluckimpfung für Schweine.

Der neuste Film erklärt, warum vor allem eine orale Lebendimpfung, also eine Impfung übers Maul, so wirksam ist. Der natürliche Infektionsweg wird 1:1 nachgeahmt. Dabei werden alle in der Abwehr wichtigen Strukturen inklusive einer effektiven lokalen Immunität angesprochen. Diese spezifische lokale sowie die gezielte zelluläre Immunität im Darm sind bei der Abwehr von Lawsonien von großer Bedeutung.

Die Ileitis-Impfung ist seit Jahren das Mittel der Wahl, um bei Infektionen mit Lawsonia intracellularis den Antibiotikaeinsatz zu vermeiden. Mehrere Studien haben die den Darm stabilisierende Wirkung dieser Impfung nachgewiesen und so konnte z.B. auch eine Reduktion von Salmonellen gezeigt werden. Bessere Leistungsparameter wie Futterverwertung und Tageszunahmen führen zu gleichmäßigem Wachstum, das sich bezahlt macht.

Mehr unter www.ileitis.de
Quelle: Boehringer Ingelheim Vetmedica GmbH

#tierwohlgewinnt und das gleich zweimal!

Stephan Weil zeichnet 2 Produkte aus dem Programm „Wir kennen den Landwirt“ von Schulte Lastruper Wurstwaren als neue „Kulinarische Botschafter Niedersachsen“ aus

Geschmack hat Herkunft und Charakter. Zum neunten Mal zeichnete der niedersächsische Ministerpräsident herausragende Lebensmittel von Herstellern aus dem ganzen Land aus. 53 Lebensmittelhersteller erhielten am 12. Juni in Hannover aus der Hand von Ministerpräsident Stephan Weil Urkunden für eines oder mehrere ihrer Produkte, die ab sofort das Label „Kulinarischer Botschafter Niedersachsen 2018“ tragen dürfen. Zu den Gewinnern gehören jetzt auch Wiener Würstchen und Gurkensülze vom Aktivstall-Schwein von Schulte – Lastruper Wurstwaren. Ministerpräsident Stephan Weil überreichte die Urkunde in der feierlichen Prämierungsveranstaltung an Fleischermeisterin Sarah Dhem.

„Die Auszeichnung steht für die herausragende Vielfalt regionaltypischer Spezialitäten und für Genuss aus unserem Land“, sagte Weil vor gut 250 Unternehmern und Gästen der feierlichen Prämierungsveranstaltung.

Die prämierten Produkte Gurkensülze und Wiener Würstchen stammen bei Schulte aus einem besonderen Programm. #wirkennendenlandwirt heißt die Marke und das ist wörtlich zu nehmen. Familie Mörixmann aus Melle und Familie Hackmann aus Hemmelte halten die Schweine für die ausgezeichneten Produkte in sogenannten Aktivställen. Das System wurde von Gabriele Mörixmann entwickelt und bedeutet, dass die Tiere das doppelte an Platz haben (1,5m²), verschiedene Bereiche besuchen können (Fress-, Stroh- und Ruhebereiche und auch Außenterrassen) und somit wesentlich aktiver unterwegs sind. Geschlachtet werden die Tiere bei der Familie Brand in Lohne, die ebenfalls ein besonderes Augenmerk auf eine respektvolle Behandlung der Tiere legt. Zerlegt und verarbeitet werden die Schweine dann in Lastrup, ganz nach gelerntem Fleischerhandwerk, das seit Opa Heinrich Schulte in den Grundmauern verfestigt ist. Die ganzheitliche und nachhaltige Verarbeitung der Schweine steht neben der unabdingbaren hohen Qualität und dem besonderen Geschmack im Vordergrund. Nun gilt es für Schulte, die Endverbraucher mit diesen Produkten auch zu erreichen. Denn der Kunde wünscht sich Fleisch und Wurst aus guter Haltung, er muss es nur auch finden. #tierwohlgewinnt hieß es gestern und heißt es hoffentlich in Zukunft noch viel öfter in den Kühltheken und Regalen des niedersächsischen Einzelhandels.

Insgesamt vergab Weil die Auszeichnung an 67 verschiedene Produkte. Auf einem „Marktplatz der Kulinarischen Botschafter“ stellten die erfolgreichen Unternehmen ihr Produktsortiment anschließend Branchenvertretern aus dem Lebensmitteleinzelhandel, führenden Gastronomen, Wirtschaftsförderern und Touristikern vor und luden zur Verkostung ein.

Alle Kulinarischen Botschafter Niedersachsen sind Lebensmittel, die sensorisch, d. h. in Geschmack, Aussehen, Geruch und Haptik, deutlich überdurchschnittlich in der jeweiligen Produktkategorie bewertet wurden und deshalb beispielgebend sind. Sie müssen meisterlich in kompromissloser Qualität hergestellt werden und dürfen keine schönenden oder verbilligenden Zusatzstoffe, Hilfs-. oder Füllstoffe enthalten. Weitere Auswahlkriterien sind die Produktidee und eine authentische, transparente Produkt- und Unternehmens- geschichte. Außerdem müssen die wesentlichen namens- und geschmacksgebenden Inhaltsstoffe so weit möglich aus Niedersachsen stammen und die Produkte müssen auch in Niedersachsen hergestellt werden. Ausgewählt wurden die Siegerprodukte von einer unabhängigen Fachjury, in der Spitzenköche, Sensorik-Experten, Marketing-Fachleute und Produktentwickler mitwirken. Beworben hatten sich in diesem Jahr insgesamt 95 niedersächsische Unternehmen mit 170 verschiedenen Produkten.

Der Wettbewerb „Kulinarisches Niedersachsen“ ist ein Erfolgsmodell. Seit 2010 haben niedersächsische Lebensmittelhersteller rund 1.300 Lebensmittel zur Begutachtung und Verkostung eingereicht. Rund 300 Produkte wurden seither ausgezeichnet. Das Zeichen „Kulinarischer Botschafter Niedersachsen“ wird zunehmend auch im Lebensmittel- einzelhandel beachtet. Es steht für Exzellenz, regionale Herkunft und Produkt- verantwortung.

Bild: Sarah Dhem und Gabriele Mörixmann im Aktivstall für Schweine

Link zum Online-Shop bei Kalieber

Weitere Informationen zu den „Kulinarischen Botschaftern“ im Web

Unfallgefahren in der Milchviehhaltung: Das Verhalten der Rinder kennen

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Aus der Unfallstatistik der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) aus dem Jahr 2017 geht hervor, dass die Rinderhaltung mit 7.370 melde- pflichtigen Unfällen – davon 9 tödliche – nach wie vor einen großen Schwerpunkt im Unfallgeschehen bildet.

Neben einer guten baulichen und technischen Ausstattung muss man das Verhalten der Tiere kennen, um den Unfallgefahren zu entgegnen. Nachfolgend einige Tipps, die dazu beitragen können, das Unfallrisiko im Umgang mit Rindern zu senken.

Enthornung
Kaum geboren, kann mit der Enthornung des Kalbes schon ein wichtiger Beitrag zur Unfallverhütung geleistet werden. Hornstöße von Rindern verursachen meist sehr schwere Verletzungen. Hier unterstützt auch die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft die Forderung, die Enthornung für das Kalb durch Sedation und der Verabreichung von Schmerzmitteln so schonend wie möglich zu gestalten. Als Nebeneffekt vermindert sich dann auch die Gefahr, dass das Kalb unkontrolliert ausschlägt und den Tierbetreuer verletzt.

Klauenpflege
Immer wieder erreichen die SVLFG Unfallmeldungen bei der Klauenpflege. Es ist darauf zu achten, dass die Treibwege hin zum Klauenpflegestand sicher aufgebaut sind. Die Wege müssen so gestaltet sein, dass sich die Kuh im Treibgang nicht mehr drehen und somit flüchten kann. Achten Sie auch auf sicheres Werkzeug und die Benutzung von Handschuhen, Schutzbrille und Gehörschutz als persönliche Schutzausrüstung.

Laufwege
Nur griffige Laufbereiche sind sicher! Das gilt gleichwohl für Mensch und Tier. Wenn zum Beispiel eine 700 Kilo schwere Kuh beim Treiben aufgrund zu glatter Laufflächen ausrutscht und beim Fallen mit ihrem Körpergewicht auf die Beine des Treibers trifft kann man sich vorstellen, welch schwere Verletzungen dabei entstehen können. Die Laufbewegungen der Kühe sollten geprüft und die Laufflächen frühzeitig aufgeraut werden.

 

Fixierung
Eines der wichtigsten Sicherheitseinrichtungen im Milchviehbetrieb ist das Fangfressgitter. Dabei wurde es in den letzten Jahren stetig weiterentwickelt, um die anfänglichen Probleme (zu laut, Strangulierungsgefahr) zu eliminieren. Moderne Fangfressgitter in der Version des Sicherheitsfangfressgitters können vorbehaltlos empfohlen werden. Sie leisten einen wichtigen Beitrag bei bestimmten Arbeiten am Tier. Vor allem bei Gruppenbehandlungen werden die Vorteile des Fangfressgitters deutlich. So kann die ganze oder zumindest ein Großteil der Herde auf einen Schlag fixiert werden. Bei der anstehenden Behandlung reduziert sich der Stress für Mensch und Tier erheblich. Zudem werden die Unfallgefahren für den Tierbetreuer auf ein Minimum reduziert. Bei Arbeiten am Kopf sollte dieser zum Beispiel mit einer Kopfstütze, die man am Fangfressgitter einhängt, zusätzlich fixiert werden.

Fluchtmöglichkeit
Ob zwischen einzelnen Stallabteilen oder im Bereich des Futtertisches – auf Schlupföffnungen als Fluchtmöglichkeit vor angreifenden Tieren darf man nicht verzichten. Diese müssen so gestaltet sein, dass Personen ohne Aufwand sofort den Gefahrenbereich sicher verlassen können.

Melkroboter
Aus Sicht der Unfallverhütung ist ein Melkroboter grundsätzlich zu begrüßen, da das unfallträchtige Melken im Melkstand entfällt. Aber auch bei Einsatz eines automatischen Melksystems können noch Gefährdungen auftreten. Euterkontrolle nach dem Abkalben, Behandlungen bei Euterentzündungen oder Trockenstellen müssen gefahrlos möglich sein. Geschieht dies im Melkroboter, so ist er auszuschalten. Bewährt hat sich hier eine Behandlungsgrube direkt am Melkroboter, damit ein Euterzugang aus einer ergonomisch günstigen Körperhaltung möglich ist. Es gibt keinen triftigen Grund, darauf zu verzichten. Trotzdem existieren noch viele Roboterställe, in denen alle Euterarbeiten im Fangfressgitter erledigt werden. Dafür ist diese Fixiereinrichtung nicht gedacht, denn es kann mitunter sehr gefährlich sein, auf den Knien rutschend Euterbehandlungen durchzuführen. Fortschritt beim Melken durch den Melkroboter darf nicht einen Rückschritt bei der Tierbehandlung bedeuten. Wer auf eine Behandlungsgrube am Melkroboter verzichtet, muss eine wirkungsvolle Alternative wählen. Das kann ein höhenverstellbarer Klauenpflege- und Behandlungsstand oder eine am Behandlungsstand angebrachte Behandlungsgrube sein. Nur so ist ein sicheres und vor allem bequemeres Arbeiten an der Kuh möglich.

Abkalbe- bzw. Behandlungsbox
Gerade in einer Abkalbe- und Behandlungsbox braucht man geeignete Fixiereinrichtungen. Fangfressgitter sind für diesen Zweck weniger nützlich. Für diese Bereiche braucht man Fixiereinrichtungen, die es ermöglichen, die zu behandelnden Tiere zu jedem Zeitpunkt auch durch eine Person sicher und ohne Stress für Mensch und Tier zu fixieren. Dafür eignet sich besonders die Kombination eines Schwenkgatters mit Halsfangrahmen. Mit dem Schwenkgatter kann man einen trichterartigen Gang am Fixierplatz für das Tier erstellen der verhindert, dass das Tier kurz vor dem Fixieren wieder abdreht. Der Halsfangrahmen kann durch einen Seilzug von hinten verriegelt werden und ist weit nach unten geöffnet, wodurch dem Tier ein gefahrloses Ablegen ermöglicht wird, beispielsweise bei der Geburtshilfe. Einmal eingebaut, möchte man diese Einrichtung nie mehr missen.

Deckbulle
Aus Sicht der SVLFG sind nach wie vor zu viele freilaufende Deckbullen im Einsatz. Sie sind tickende Zeitbomben und werden leider zu oft verharmlost. Jedoch mit fatalen Folgen, denn die SVLFG hat jedes Jahr mehrere Unfälle mit tödlichem Ausgang zu verzeichnen. Um es im eigenen Unternehmen gar nicht so weit kommen zu lassen, ist auf erste Anzeichen von Imponiergehabe zu achten und gegebenenfalls sind solche Deckbullen frühzeitig abzuschaffen. Jederzeit können auch die Beratungen der SVLFG in Anspruch genommen werden, um zu erörtern, wie eine sichere Deckbullenbox bei Neu- oder Umbaumaßnahmen gestaltet werden kann. Immer mehr Landwirte setzten hier auch auf eine automatische Brunsterkennung mit künstlicher Besamung. Somit kann auf den Deckbullen verzichtet werden.

Schulung zum Rinderverhalten
Viele kritische Situationen im Stall oder auf der Weide kann man vermeiden, wenn man weiß, wie sich Rinder verhalten. Die SVLFG bietet in Schulungen durch speziell geschulte Mitarbeiter Informationen zu diesem Thema an, zum Beispiel dazu, wie Rinder ihre Umwelt mit dem Seh- oder Hörsinn wahrnehmen. Ein Praxisteil mit Tipps und Tricks im Umgang mit Rindern rundet das Tagesprogramm ab.

Förderung ab 18. Juni
Um die Sicherheit ihrer Versicherten zu erhalten, fördert die SVLFG ab dem 18. Juni 2018 Mitgliedsbetriebe, die besonders in Arbeits- und Gesundheitsschutz investieren. Unter anderem wird auch die Anschaffung von Tierfixiereinrichtungen mit bis zu 250 Euro pro Maßnahme unterstützt. Antragsberechtigt sind alle in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft versicherten Unternehmen. Es ist maximal eine Förderung pro Unternehmen möglich. Das Antragsformular mit seinen Anlagen steht online ab dem 18. Juni bereit unter www.svlfg.de. Dort ist auch das Verfahren beschrieben. Die Antragsunterlagen nimmt die LBG per Mail an praeventionszuschuesse@svlfg.de oder Fax an 0561 785-219127 entgegen.

Wichtig: Der Antrag muss vor dem Kauf gestellt werden! Entsprechend den Förderbedingungen können nur Anträge berücksichtigt werden, die ab 18. Juni gestellt werden. Vorher eingegangene Anträge werden nicht einbezogen. Die Vergabe erfolgt nach der Reihenfolge der Antragseingänge. Die Aktion endet, wenn die Fördergelder ausgeschüttet sind.

Benedikt Rodens, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau