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Mit den Bienen ins Schwärmen geraten – Am Sonntag 7. 9. 2025

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Tag der offenen Tür im LAVES Institut für Bienenkunde Celle – Sonntag, 7. September, 10.30 Uhr bis 17 Uhr

Sie sind klein, perfekt organisiert, lebenswichtig und unersetzlich im Kreislauf der Natur – die Bienen. Mehr als 20.000 Bienenarten gibt es weltweit, doch nur wenige von ihnen produzieren Honig oder Bienenwachs. Dennoch leisten alle Bienen eine unschätzbare Arbeit: Durch ihre Bestäubungstätigkeit spielen sie eine ökologisch und ökonomisch wichtige Rolle in der Produktion und Qualitätssicherung von hochwertigen Lebensmitteln wie Obst, Gemüse und Nüssen und nicht zuletzt auch bei der Erhaltung der biologischen Vielfalt.

Am Sonntag, den 7. September, von 10.30 Uhr bis 17 Uhr lädt das Institut für Bienenkunde Celle (IB Celle) des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) zum jährlichen Tag der offenen Tür ein. Das Institutsgelände am Rande der Celler Altstadt, direkt am Französischen Garten (Herzogin-Eleonore-Allee 5), steht an diesem Tag offen, um die faszinierende Welt der Honig- und Wildbienen zu erkunden und ins Schwärmen zu geraten.

Einblicke und Demonstrationen für die ganze Familie
Dieser Tag bietet Besucherinnen und Besuchern die Gelegenheit, sich über die Arbeit und das Leben von Bienen zu informieren: Wie viele Wild- und Honigbienenarten gibt es in Deutschland? Wie bestäuben Bienen Blüten, wie entsteht eigentlich Honig und wie kommt er ins Glas? Wie werden Königinnen gezüchtet? Wie organisiert sich das Bienenvolk? Welche Arbeit leisten Imkerinnen und Imker? Vorgestellt wird neben der modernen Imkerei auch die Bienenhaltung in Strohkörben, die berühmte und einst weit verbreitete Betriebsweise der Lüneburger Heideimkerei. Ein besonderes Highlight der Institutsanlage: Das Heidebienenmuseum, im historischen Treppenspeicher von 1607, in dem die Bienenhaltung in Strohkörben als wichtiges niedersächsisches Kulturgut gesondert präsentiert wird.

In dem 30.000 Quadratmeter großen Institutsgarten können Besucherinnen und Besucher Bienen in speziellen Beobachtungsstöcken live bei der Arbeit zusehen. An den Infoständen der verschiedenen Fachbereiche erfahren Gäste mehr über die vielseitigen Aufgaben des Instituts – von der Honig- und Wachsproduktion über die Zucht von Bienenköniginnen, die Vorbeugung und Behandlung von Bienenkrankheiten bis hin zu Untersuchungstätigkeiten in der Qualitätskontrolle von Honig.

Für interessierte Laien werden zur vollen Stunde zwischen 11 und 14 Uhr Führungen angeboten. Für tiefere imkerliche Fragen stehen die Imkerinnen und Imker sowie die Imkerfachberatung des Instituts an verschiedenen Stationen zur Verfügung. Auch für die kleinen Besucherinnen und Besucher ist ein spannendes Programm geplant rund um die faszinierende Welt der Bienen.

Das LAVES Institut für Bienenkunde in Celle ist ein in Niedersachsen einzigartiges Kompetenzzentrum für alle Belange der Bienenhaltung. Es unterstützt seit beinahe einem Jahrhundert die Imkerei durch Aus- und Fortbildung, Beratung und Öffentlichkeitsarbeit sowie durch Honiganalytik und Zuchtarbeit.

Über den Betrieb der institutseigenen Imkerei und die Laborarbeit im Bereich der Honig- und Pollenanalyse sowie der Diagnostik von Bienenkrankheiten hinaus unterhält das Institut einen Fachberatungsdienst. Dieser berät und unterstützt landesweit bei anspruchsvollen Maßnahmen, wie beispielsweise der krankheitsbedingten Sanierung von Bienenbeständen.

Außerdem bildet das Institut Tierwirtinnen und Tierwirte der Fachrichtung Imkerei aus, sowohl in der innerbetrieblichen Ausbildung mit bis zu sechs Auszubildenden, als auch als eine von bundesweit zwei Berufsschulen für den fachspezifischen Berufsschulunterricht im sogenannten „Winterblock“.

Das LAVES ist eine zentrale Behörde des gesundheitlichen Verbraucherschutzes in Niedersachsen. Es ist landesweit zuständig für die Untersuchung und Beurteilung von amtlichen Proben aus allen Prozess- und Produktionsstufen der Lebensmittelkette. Das IB Celle ist eines von sechs Instituten des LAVES und ein in Niedersachsen einzigartiges Kompetenzzentrum für alle Belange der Bienenhaltung. Fünf weitere Institute gehören zum LAVES: zwei Lebensmittel- und Veterinärinstitute (Oldenburg, Braunschweig/Hannover), das Institut für Fische und Fischereierzeugnisse (Cuxhaven), das Institut für Bedarfsgegenstände (Lüneburg), und das Futtermittelinstitut (Stade).

Die in Oldenburg angesiedelten Fachabteilungen übernehmen unmittelbare Vollzugsaufgaben und stehen den Behörden der Landkreise beratend zur Seite.

Nähere Informationen zum Tag der offenen Tür 2025 finden Sie unter www.laves.niedersachsen.de

Schweiz geht gegen Blauzungenvirus und Kälbergrippe vor

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Blauzungenvirus
Seit Juli treten in der Schweiz wieder vermehrt Fälle von BTV-3 auf. Zum Teil gibt es regionale Häufungen von Fällen. Bisher melden die Veterinärämter meist nur milde Krankheitssymptome bei geimpften Tieren aber schwerwiegende Erkrankungen inklusive Todesfälle bei nicht geimpften Tieren

Der Bund unterstützt die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit und die Epizootische Hämorrhagische Krankheit (EHD) mit 10 Millionen Franken. Tierhalter können rückwirkend pro grundimmunisiertes Tier und für jeden Serotyp Verbilligungen für den verabreichten Impfstoff erhalten.

Impfung von Marktkälbern gegen Kälbergrippe
Erkrankungen der Atemwege waren und sind ein zentrales Problem in der Kälber- und Großviehmast. Gemäß dem Schweizer „Informationssystem Antibiotika in der Veterinärmedizin (ISABV)“ wurden 2023 etwa 364.000 antibiotische Behandlungen von Kälbern und Aufzuchtrindern in der Schweiz durchgeführt – was wiederum von Medien, Konsumenten und Bundesämtern zunehmend kritisiert wird.

Als eine Maßnahme, um die Tiergesundheit zu verbessern und den Einsatz von Antibiotika zu reduzieren, hat der Schweizer Bauernverband auf Empfehlung der Task Force ”Kälber” und auf Antrag der Schweizer Rindviehproduzenten (SRP) im Rahmen der Sitzung der Fachkommission Viehwirtschaft am 27. Januar 2025 beschlossen, die Impfung gegen Enzootische Bronchopneumonie bei Kälbern, die im Alter von weniger als 57 Tagen verstellt werden, sowohl auf Geburtsbetrieben wie auf Folgebetrieben für zunächst drei Jahre als obligatorische Maßnahme in die QM-Anforderungen aufzunehmen.

Die Impfung ist seit dem 01.07.2025 flächendeckend Pflicht für alle Kälber auf Geburtsbetrieben, die vor 57 Tagen verkauft werden sollen. Die Ausnahmen sind in den QM-Richtlinien klar definiert. Die Impfung ist laut den Tierarztpraxen gut angelaufen und es steht genügend Impfstoff zur Verfügung.

Quelle: Rindergesundheit Schweiz

Kostenfreies Webinar am 3. 9. 2025: Kälberflechte – viel mehr als ein Schönheitsfehler!

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Der Schweizer Kälbergesundheitsdienst bietet ein kostenfreies Webinar zur Kälberflechte an und schreibt dazu:

„Jeder, der regelmäßig mit Kälbern arbeitet, kennt das Problem: schließlich ist die Kälberflechte (Trichophytie) die häufigste Hautkrankheit beim jungen Kalb. Sie wird durch Pilze (Trichophyton verrucosum) verursacht und kann zu einem ernsthaften Problem werden, wenn fast jedes Tier einer Gruppe ausgedehnte Hautveränderungen aufweist. Auf eine spontane Heilung zu warten ist dann keine Option, denn die Entwicklung der Tiere verzögert sich über Wochen und Monate und zudem besteht das Risiko einer Übertragung auf den Menschen.

Was also ist zu tun? Behandeln? Impfen? UV-C-Lampe? Diese und weitere Fragen stehen im Mittelpunkt dieses Webinars!“

Programm
19.30 – 20.00
Martin Kaske, Rindergesundheit Schweiz
Kälberflechte – das darf und muss nicht sein!

20.15 – 20.40
Markus Stucki, Melior
Erfahrungen mit UV-C-Lampen auf Betrieben mit Kälberflechte

20.40 – 21.00
Julia Ruf-Ritz, Tierärztin, Viehdoktor AG, Hüntwangen ZH
Kälberflechte: meine Erfahrungen aus der Rinderpraxis

Tierhalter oder andere Interessierte können sich ohne Voranmeldung direkt ins Zoom-Meeting einwählen. Die Anmeldung ist bis 17:00 Uhr am 3. September möglich.

Anmelde-Link

BfR-Bericht zu Antibiotika-Verbrauchsmengen und Therapiehäufigkeit 2024

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) legt auf seiner Homepage einen ausführlichen Bericht zu Antibiotika-Verbrauchsmengen und Therapiehäufigkeit im Jahr 2024 vor und schreibt u. a.:

Insgesamt wurden in Deutschland im Jahr 2024 bei den erfassten Tierarten knapp 507 t antimikrobieller Wirkstoffe verbraucht. Die 507 t erfasster antimikrobieller Wirkstoffe stellen eine Zunahme um 6 % gegenüber dem Vorjahr dar. Dabei entfielen 461 t oder etwa 91 % auf Tiere, die in die Antibiotika-Minimierung einbezogen sind und 45 t (9 %) auf solche in der Antibiotika-Beobachtung. Dies bedeutet für die in der Antibiotika-Minimierung erfassten Verbrauchsmengen eine Zunahme um 10 %, für die Verbrauchsmengen in der Antibiotika-Beobachtung dagegen einen Rückgang um 24 %. Diese Entwicklungen lassen sich zum Teil darauf zurückführen, dass in den neu geschaffenen Nutzungsarten insgesamt mehr Betriebe als noch im Vorjahr erfasst wurden, Betriebe in vielen Nutzungsarten von der Antibiotika-Beobachtung in die Antibiotika-Minimierung umkategorisiert wurden und in den alten Nutzungsarten der Antibiotika-Einsatz in der Antibiotika-Minimierung trotz sinkender Betriebszahlen angestiegen ist. Grundsätzlich gilt, dass es während des noch immer stattfindenden Anlaufens des Erfassungssystems schwierig ist, die Effekte steigender Betriebszahlen, der Umkategorisierung zwischen Antibiotika-Beobachtung und Antibiotika-Minimierung, den damit einhergehenden Verschiebungen bei der Betriebsgrößenzusammensetzung und der tatsächlichen Änderung des Antibiotika-Einsatzes auf Betriebsebene auseinanderzuhalten.

Gesamtverbrauchsmengen
Die Gesamtverbrauchsmengen konnten vor allem sechs Wirkstoffklassen zugeordnet werden: Den größten Anteil hatten – wie in den vergangenen Jahren – Penicilline (218 t), was einer Zunahme um 2 % entspricht, gefolgt von Tetrazyklinen (101 t; +10 %), Makroliden (51 t; +9 %), Sulfonamiden (41 t; +17 %), Polypeptidantibiotika (30 t; keine Änderung zum Vorjahr) sowie Aminoglykosiden (31 t; +8 %). Es gab keine Wirkstoffklasse, in der ein Rückgang der absoluten Verbrauchsmengen verzeichnet wurde. Der Anteil der zur AMEG-Kategorie B gehörenden Polypeptidantibiotika an der Gesamtmenge ist von 6,3 % auf 5,9 % zurückgegangen. Es bedarf jedoch weiterer Anstrengungen, diesen Anteil weiter zu reduzieren.

Wie in den vergangenen Jahren entfiel der größte Anteil der Verbrauchsmengen auf die Mastschweine, in denen 112,2 t eingesetzt wurden, ein Anstieg um 9 % im Vergleich zum Vorjahr. Dahinter folgten Ferkel (78,5 t; +15 %) und Mastputen (73,7 t; +9 %), zugegangene Kälber (53,6 t; +26 %) und Masthühner (50,8 t; +1 %) sowie Zuchtschweine (41,4 t; +10 %) und Milchkühe (36,5 t; +4 %). Die zugegangenen Kälber sind damit die erste der neuen Nutzungsarten in der Antibiotika-Minimierung, die eine der alten Nutzungsarten bei den Verbrauchsmengen überholen. Insgesamt bestätigt sich, dass die Erfassung dieser Nutzungsarten sinnvoll war und ist. Saugferkel sowie Jung- und Legehenne wiesen Verbrauchsmengen unter 10 t auf.

Entwicklung der Antibiotika-Resistenz
Aufgrund der Untersuchung der Proben von Tierpopulationen im zweijährigen Wechsel liegen für das Jahr 2024 nur zu Masthühnern und Mastputen bei der Schlachtung neue Daten vor.

E-coli von Masthähnchen wiesen zwischen 2014 und 2024 einen signifikanten Rückgang der Resistenzraten gegenüber Chloramphenicol, Tigecyclin und gegenüber Colistin auf. Allerdings wiesen sie auch einen signifikanten Anstieg der Resistenzraten gegen Sulfamethoxazol auf. Kurzfristig zeigte sich ein signifikanter Anstieg der Resistenz der Isolate von Masthähnchen gegen Ampicillin und Trimethoprim, sowie ein signifikanter Rückgang der Resistenz gegenüber Nalidixinsäure zwischen 2022 und 2024.

E-coli von Mastputen bei der Schlachtung wiesen zwischen 2014 und 2024 signifikant sinkende Resistenzraten gegenüber Tetrazyklin, Sulfamethoxazol, Trimethoprim, Gentamicin, Azithromycin, Nalidixinsäure, Ceftazidim, Tigecyclin und Colistin auf. Auch der Anteil der multiresistenten Isolate ging zurück. Kurzfristig, also zwischen 2022 und 2024 sanken die Resistenzraten der Isolate von Mastputen gegenüber Gentamicin, Colistin und Nalidixinsäure signifikant. Gegenüber Cefotaxim und Ceftazidim wurde 2024 erstmals bei Isolaten von Mastputen keine Resistenz mehr beobachtet. Ein signifikanter Anstieg der Resistenzraten wurde bei E. coli von der Mastpute gegenüber keinem Antibiotikum beobachtet.

Link zum Download des Berichts (PDF)

Quelle: Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)

Silvia Breher neue Beauftragte der Bundesregierung für Tierschutz

Das Bundeskabinett hat die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Silvia Breher, heute zur neuen Beauftragten der Bundesregierung für Tierschutz berufen. Dies erfolgte auf Vorschlag von Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer. Breher tritt ihr Amt am 1. September 2025 an. Sie folgt auf Ariane Kari, die die Aufgabe 2023 übernommen hat.

Dazu sagt die neue Tierschutzbeauftragte Silvia Breher: „Der Einsatz für den Schutz der Tiere ist ein Herzensanliegen für mich. Ich freue mich, jetzt auch als Beauftragte ganz offiziell erste Ansprechpartnerin für Tierschutz zu sein. Danke an Bundesminister Alois Rainer und die Bundesregierung für die Ernennung und das Vertrauen. Seit fast 25 Jahren ist Tierschutz im Grundgesetz verankert. Dennoch bleibt nach wie vor viel zu tun. Die Information der Bürgerinnen und Bürger über die Bedeutung des Themas und die Aufklärung der Tierhalterinnen und Tierhalter sind wichtig. Das werde ich fortsetzen. Zahlreiche Tierschutzthemen sind jedoch in den vergangenen Jahren gut gemeint angegangen, aber nie umgesetzt worden. Für die Tiere kommt es aber auf konkrete Änderungen und Verbesserungen an. Ich werde mich daher unter anderem dafür einsetzen, dass die verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen zügig auf den Weg gebracht wird. Damit schaffen wir eine Transparenz, die Produzenten und Vollzugsbehörden hilft. Wir brauchen zudem dringend eine Regelung beim Onlinehandel mit Tieren und echte Rückendeckung für die Tierheime, wo so viel hervorragende ehrenamtliche Tätigkeit geleistet wird.“

Bundesminister Alois Rainer erklärt: „Tierschutz ist und bleibt ein zentrales Anliegen der Bundesregierung. Silvia Breher verbindet Erfahrung mit Durchsetzungsfähigkeit. Wer etwas verändern will, muss auch gehört werden. Dafür ist Silvia Breher an der richtigen Position. Als engagierte und versierte Abgeordnete des Deutschen Bundestages und als Parlamentarische Staatssekretärin wird sie eine Kämpferin für den Tierschutz sein und diesen in Deutschland weiter voranbringen. Zugleich ist die Neubesetzung eine bürokratisch schlanke Lösung in Zeiten knapper Kassen. Ich möchte Ariane Kari für ihr Engagement danken. Sie hat wichtige Pionierarbeit im Tierschutzbereich geleistet.“

Weitergehende Informationen:

Die Beauftragte der Bundesregierung für Tierschutz befasst sich mit allen Bereichen des Tierschutzes, wirkt an dessen Weiterentwicklung mit und fördert die Zusammenarbeit und den Austausch innerhalb des Bundes sowie zwischen Bund, Ländern und Verbänden. Dass Parlamentarische Staatssekretärinnen oder Staatssekretäre zusätzlich Beauftragte der Bundesregierung sind, ist in der Bundesregierung geübte Praxis – ob bei der Integrationsbeauftragten oder der Mittelstandsbeauftragten.

Silvia Breher wurde am 23. Juli 1973 in Löningen geboren. Von 2000 bis 2018 arbeitete die Juristin als selbständige Rechtsanwältin. Seit 2017 ist sie Abgeordnete des Deutschen Bundestages und war unter anderem als Berichterstatterin ihrer Fraktion für Tierschutz zuständig. Seit 2019 ist sie zudem stellvertretende Vorsitzende der CDU Deutschlands. Am 6. Mai 2025 wurde sie zur Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat ernannt.

Quelle: BMLEH

Neues Projekt schafft Datenbasis für Karpfenteichwirtschaft

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Die Landesanstalt für Landwirtschaft mit ihrem Institut für Fischerei (IFI) hat ein zukunftsweisendes Projekt zur Stärkung und Weiterentwicklung der Karpfenteichwirtschaft in Bayern gestartet. Zuständig dafür ist die IFI-Außenstelle in Höchstadt an der Aisch. Ziel des Projekts „TeichTestNetz“ ist es, durch eine jährliche Datenerhebung von bayernweit 100 repräsentativen Karpfenteichen erstmals eine fundierte und objektive Grundlage über die Situation und Entwicklung der Branche zu schaffen. Interessierte Betriebe können sich melden.

Die Karpfenteichwirtschaft in Bayern kann auf eine teils tausendjährige Tradition zurückblicken. Sie ist ein wichtiger Bestandteil der regionalen Landwirtschaft und Naturlandschaft. Dennoch fehlt es bislang an einer umfassenden, wissenschaftlich abgesicherten Datenbasis, die sowohl den Betrieben selbst als auch der Wissenschaft, Politik und Öffentlichkeit ein realistisches Bild der aktuellen Lage und der Entwicklungsmöglichkeiten vermittelt.

Das neue Projekt „TeichTestNetz“ setzt genau hier an: Über einen Zeitraum von mehreren Jahren werden auf 100 ausgewählten Karpfenteichen in ganz Bayern detaillierte Produktions- und Vermarktungsdaten erhoben. Im Fokus stehen dabei neben den Produktionsmengen und Verlusten vor allem wirtschaftliche Aspekte – also die Frage, wie rentabel und zukunftsfähig die Teichwirtschaft in Bayern ist. Der Leiter der Außenstelle für Karpfenteichwirtschaft, Dr. Martin Oberle, ist sich sicher: „Mit diesem Projekt schaffen wir eine wichtige Grundlage, um die Entwicklung und Probleme der Karpfenteichwirtschaft in Bayern auch für Branchenfremde nachvollziehbar zu machen. Die gewonnenen Daten helfen uns, gemeinsam Maßnahmen umzusetzen, welche die Teichwirtschaft nachhaltig stärken und zukunftsfähig machen.“

Vorgehen und Methodik
Die Besonderheit des Projekts: Pro Teilnehmer-Betrieb wird während der gesamten Projektlaufzeit – also bis Ende 2029 – nur ein durchschnittlicher Teich erfasst. Dadurch bleiben Rückschlüsse auf den gesamten Betrieb ausgeschlossen und die Anonymität gewahrt. Gleichzeitig ermöglicht diese Herangehensweise eine besonders detaillierte Erfassung der Situation auf Teich-Ebene. Durch eine repräsentative Verteilung der Projekt-Teiche über ganz Bayern ist eine Hochrechnung möglich, sodass die Gesamtheit der Daten ein realistisches Abbild der bayerischen Teichwirtschaft ergibt. Die wissenschaftliche Projektbearbeiterin, Lena Bächer, nennt die Vorteile an diesem Vorgehen: „Kein teichwirtschaftlicher Betrieb muss bei der Teilnahme Sorge haben, dass seine Daten nachverfolgbar in die Öffentlichkeit gelangen. Wir als Institut für Fischerei können gleichzeitig mit der detaillierten und kontinuierliche Datenerhebung langfristige Trends erkennen und diese anonymisiert veröffentlichen. Dies schafft eine wissenschaftlich fundierte Argumentationsbasis.“

Die teilnehmenden Betriebe erhalten jährlich ein einfaches, an bestehende Dokumentationspflichten angelehntes Abfrageblatt – wahlweise in Papierform oder digital. Der Zeitaufwand für die Teichwirte und Teichwirtinnen wird dadurch so gering wie möglich gehalten. Bei erstmaliger Teilnahme sind Betriebsbesuche durch die wissenschaftliche Projektbearbeiterin Lena Bächer geplant, um die Betriebe persönlich kennenzulernen, offene Fragen zu klären und das Ausfüllen der Unterlagen zu unterstützen. Nach Rücksendung der Abfrageblätter erhalten die Betriebe eine Aufwandsentschädigung und auf Wunsch eine individuelle Wirtschaftlichkeits- und Effizienzberechnung.

Das Projekt wird durch Mittel des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) finanziert, vom IFI geleitet und in enger Zusammenarbeit mit dem Landeskuratorium der Erzeugerringe für tierische Veredelung in Bayern e.V. (LKV) sowie den Fischereifachberatungen umgesetzt. Die Auswahl der 100 Teiche erfolgt direkt durch das IFI oder über die Ringberater des LKV. Interessierte Karpfenteichwirte können sich jedoch auch selbst beim IFI melden und einen ihrer Teiche für die Teilnahme vorschlagen.

Bedeutung und Ausblick
Die gesammelten und ausgewerteten Daten werden jährlich anonymisiert bzw. in Form von Mittelwerten veröffentlicht und dienen als Grundlage für wissenschaftliche Analysen, gezielte Beratung und die Weiterentwicklung von Fördermaßnahmen sowie für politische Entscheidungsprozesse. Ziel ist es, die Rahmenbedingungen für die Teichwirtschaft in Bayern nachhaltig zu verbessern – etwa durch Anpassungen in der Förderung oder Gesetzgebung. Langfristig ist es wünschenswert, dass die teilnehmenden Betriebe auch nach Ende des Projekts weiterhin jährlich ihre Daten melden. So kann die geschaffene Datenbasis zu einer echten Entwicklungskurve ausgebaut werden, die nicht nur einzelnen Betrieben, sondern der gesamten Branche zugutekommt. Eine möglichst breite Beteiligung stärkt die Aussagekraft der Ergebnisse und hilft, die Zukunft der bayerischen Karpfenteichwirtschaft zu sichern.

Quelle: Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL)

Amt der Bundestierschutzbeauftragten wird fortgeführt

Bundestierärztekammer betont Relevanz und Bedeutung für den Tierschutz

Die Bundestierärztekammer (BTK) begrüßt die Entscheidung des Bundesministers Alois Rainer das Amt der Bundestierschutzbeauftragten fortzuführen. Die BTK wünscht der vorgeschlagenen Kandidatin, der Parlamentarischen Staatssekretärin Silvia Breher, bei Übernahme des Amtes eine erfolgreiche Hand für die bevorstehenden Entscheidungen und setzt auch künftig auf einen konstruktiven Dialog und einen wertschätzenden fachlichen Austausch. „Notwendige Maßnahmen im Tierschutz – sowohl im Bereich der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung als auch bei Heim- und Hobbytieren – müssen weiterhin mit Nachdruck benannt und die Tierärzteschaft aktiv in die Gestaltung tierschutzrelevanter Themen eingebunden werden. Die BTK bietet hierfür ihre umfassende Expertise und Unterstützung ausdrücklich an“, betont BTK-Präsident Ltd. VD Dr. Holger Vogel.

So ist eine klare Positionierung der Bundesregierung zur Nutztierhaltung und zu Tiertransporten dringend erforderlich. Landwirt:innen benötigen Planungssicherheit, um mehr Tierschutz in ihren Betrieben umsetzen zu können. Hierfür sollten unbedingt auch die bestehenden Lücken der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung geschlossen werden. Nach wie vor fehlen gesetzliche Haltungsanforderungen für erwachsene Rinder, Mastputen, Wassergeflügel, Junghennen, Geflügelelterntiere und Bruderhähne. Ein wichtiger Schritt ist außerdem die Einführung eines obligatorischen Prüf- und Zulassungsverfahrens für Stallsysteme. Die Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass selbst neu gebaute Ställe nach heutigen „Tierwohlkriterien“ häufig noch zu gesundheitlichen Problemen bei den Tieren führen. Eine entsprechende Verordnungsermächtigung ist bereits im Tierschutzgesetz verankert und sollte nun zeitnah umgesetzt werden.

Mit großer Sorge blickt die BTK zudem auf die immer wieder dokumentierten Missstände bei der Schlachtung von Tieren. Die BTK sieht daher die verpflichtende Einführung von Videoüberwachung in allen Schlachtbetrieben – vom Abladen der Tiere bis zum vollständigen Entbluten – als notwendig an. Eine Differenzierung nach Betriebsgröße oder Schlachtzahlen sollte es dabei nicht geben, da Tierschutzkriterien am Einzeltier zu messen sind. Im Bereich Heim- und Hobbytiere gibt es dringenden Handlungsbedarf z. B. bezüglich der Einführung einer bundesweiten Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde und Katzen, des verpflichtenden Sachkundenachweises für Tierhaltende, der Regulierung des Onlinehandels mit Tieren sowie der Überarbeitung des § 11b Tierschutzgesetz („Qualzuchtparagraf“) zu einem wirksamen und vollziehbaren Verbot von Qualzuchten.

Um diese und weitere Maßnahmen wirksam umzusetzen zu können, spricht sich die BTK für die umfassende und zeitnahe Novellierung des Tierschutzgesetzes aus.

Quelle: Bundestierärztekammer

Kann eine chemische Dekontamination helfen, Geflügelfleisch „keimarm“ zu machen?

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Das Bundesinstitut für Risikobewertung schreibt aktuell auf seiner Homepage:

„Geflügelfleisch ist im Vergleich zu anderen Lebensmitteln relativ häufig mit Krankheitserregern wie Campylobacter oder Salmonellen belastet. Diese können beim Menschen Magen-Darm-Erkrankungen verursachen. Die Erreger besiedeln bereits die lebenden Tiere und können im Schlachtprozess durch Kreuzkontamination auf das Fleisch übertragen werden.

Um Infektionen durch belastete Lebensmittel zu vermeiden, sollte von der Aufzucht der Tiere über den Schlachtprozess bis zum Vertrieb ein ganzheitliches Hygienekonzept verfolgt werden. Wo diese Maßnahmen nicht ausreichen, könnte der Einsatz von Dekontaminationsverfahren diese Strategien unterstützen.“

Das BfR hat Fragen und Antworten zum Thema hier zusammengestellt.

AHV StopLac Tablet: Die Zukunft des Trockenstellens

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StopLac ist ein Produkt in Bolusform, das speziell für Milchkühe entwickelt wurde, um das Trockenstellen zu unterstützen. Es wirkt, indem es die Milchleistung reduziert, was zu einem abrupten Trockenstellen beiträgt. Dieses Produkt wurde entwickelt, um das allgemeine Wohlbefinden von Kühen während dieser kritischen Phase durch eine Veränderung der Pansenfermentation zu verbessern.

Hauptmerkmale und Vorteile:

• Erleichtert das Trockenstellen durch Reduzierung der Milchproduktion: StopLac verändert kurzfristig die Pansenfermentation, reduziert so effektiv die Milchleistung und macht den Trockenstellprozess reibungsloser und besser handhabbar.

• Verbessert das Wohlbefinden rund um das Trockenstellen: Durch die Reduktion der Milchleistung verbessert StopLac den Komfort und die Gesundheit der Kühe.

• Weniger Euterschwellung und Milchverlust: StopLac hilft, Schwellung des Euters und Milchverlust zu minimieren, sorgt für eine bessere Eutergesundheit und reduziert das Infektionsrisiko.

60 % der neuen Infiltrationen von Bakterien im Euter treten während der Trockenstehzeit auf. Deshalb ist dies eine entscheidende Phase für Milchkühe. Eine effektive Handhabung des Trockenstellens ist für ihre Gesundheit und Produktivität unerlässlich. StopLac bietet eine zuverlässige und effiziente Lösung zur Unterstützung dieses Prozesses. Durch die Wahl von StopLac können Milcherzeuger das Wohlbefinden ihrer Herden verbessern und die Gesamtproduktivität des Betriebs steigern.

Weitere Infos

Zusammenhang von Management und Kälbergesundheit auf Auktionsmärkten

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In Québec (Kanada) werden Milchkälber, die nicht für die Mast vorgesehen sind, üblicherweise bereits im Alter von unter zwei bis drei Wochen auf Auktionsmärkte gebracht. Dort werden sie für die Kalb- oder Milchrindfleischproduktion weiterverkauft. Verschiedene klinische Beobachtungen während des Transports, auf dem Auktionsmarkt oder bei der Ankunft im Kälberaufzuchtbetrieb wurden mit einem erhöhten Morbiditätsrisiko in Verbindung gebracht, etwa mit Dehydration oder Nabelerkrankungen.

Ziel dieser Querschnittsstudie* war es, Zusammenhänge zwischen Kälbermanagement auf Milchviehbetrieben und dem klinischen Gesundheitszustand der Kälber beim Verkauf auf Auktionsmärkten zu quantifizieren. Dafür wurden an acht Verkaufstagen die beiden größten Auktionsmärkte Québecs besucht. Alle an diesen Tagen angebotenen Kälber wurden systematisch klinisch untersucht. Erfasst wurde dabei die Anzahl klinisch relevanter Befunde pro Kalb, darunter: sichtbare Nabelschnur, feuchter oder geschwollener Nabel, Nabelschmerzen, Dehydrationszeichen (z. B. anhaltende Hautfalte ≥ 2 Sekunden, eingesunkene Augen), Ausfluss aus Augen oder Nase, hängende Ohren, Gliedmaßenanomalien, Abmagerung oder stark verschmutztes Fell.

Im Anschluss an den Verkauf wurden die Herkunftsbetriebe kontaktiert, um einen standardisierten Fragebogen zum Kälbermanagement zu beantworten. Er enthielt Fragen zu allgemeinen Betriebsmerkmalen sowie zu Abkalbemanagement, Erstversorgung des Kalbes, Fütterung, Haltung und Transportpraktiken. Die Auswertung erfolgte mithilfe einer multivariablen Poisson-Regression.

Insgesamt wurden 3.656 Kälber von 1.349 Verkäufern untersucht. Fragebogendaten lagen für 847 Kälber von 409 Betrieben vor. Die mediane Anzahl verkaufter Kälber pro Betrieb lag bei 2 (Spanne: 1–19). Bei 44 % der Kälber (n = 376) war die Nabelschnur sichtbar. Die häufigsten Befunde waren Augenausfluss (n = 290, 34 %), Nabelschwellungen (n = 144, 17 %) sowie Anzeichen von Dehydration, z.B. eine anhaltende Hautfalte (n = 111, 13 %) oder eingesunkene Augen (n = 83, 9,8 %).

Laut dem finalen Regressionsmodell war die Inzidenzrate klinischer Befunde signifikant erhöht bei Kälbern, die im Durchschnitt jünger als 8 Tage verkauft wurden, im Vergleich zu solchen über 10 Tagen (IRR = 1,21; 95 %-KI: 1,04–1,41). Auch eine verzögerte Kolostrumgabe (>1 Stunde nach Geburt) war mit mehr Befunden assoziiert – besonders im Vergleich zur Kolostrumgabe innerhalb von 1 bis 2 Stunden (IRR = 1,73; 95 %-KI: 1,24–2,49). Weitere Risikofaktoren waren die Fütterung mit Milchaustauscher statt Rohmilch (IRR = 1,20; 95 %-KI: 1,06–1,37) sowie eine letzte Mahlzeit mehr als 3 Stunden vor dem Transport (IRR = 1,26; 95 %-KI: 1,04–1,53).

Diese Studie liefert wichtige Einblicke in betriebliche Managementfaktoren, die mit einem besseren oder schlechteren Gesundheitszustand junger Kälber beim Verkauf auf Auktionsmärkten für Kalb- und Rindfleisch zusammenhängen.

Was wir aus dieser Studie ableiten können
Sicherlich ist es eine kanadische Studie und die Verhältnisse dort sind nicht 1:1 auf Deutschland übertragbar. In Deutschland dürfen Kälber seit dem 1. Januar 2023 laut Tierschutztransportverordnung erst ab einem Alter von 28 Tagen auf deutschen Betrieben verkauft und transportiert werden, statt wie zuvor schon mit 14 Tagen. Die neue Regelung wurde aufgrund von tierschutzrechtlichen Bedenken und der Empfehlung von Tierärzten erlassen, da Kälber bis zu einem Alter von vier Wochen als „Tiere mit physiologischen Schwächen“ gelten und deshalb noch nicht transportiert werden sollten. In Kanada ist es seit 2020 verboten, Kälber unter 9 Tagen Lebensalter zu transportieren. Diese Studie zeigt aber unabhängig vom Land, dass verschiedene Managementfaktoren im Milchviehbetrieb mit dem Auftreten bestimmter körperlicher Befunde auf Auktionsmärkten zusammenhängen. Basierend auf den Studienergebnissen können folgende Maßnahmen positiv für die Kälber sein, so dass sie mit besserer Gesundheit in Kälbermastbetrieben eintreffen:

• die frühzeitige Verabreichung von hochwertigem Kolostrum kurz nach der Geburt,
• ein gutes Tränkeprogramm (Vollmilch statt Milchaustauscher),
• eine letzte Mahlzeit kurz vor dem Transport zum Auktionsmarkt und
• der Verkauf von Kälbern erst ab einem höheren Lebensalter (in Deutschland ab 28 Tagen).

Speziell die frühzeitige Verabreichung von hochwertigem Kolostrum ist der Schlüssel für eine bessere Kälbergesundheit. Sinnvoll ist es zu kontrollieren, ob die Kälber ausreichend Antikörper über das Kolostrum aufgenommen haben. Denn sicher kann man nur sein, wenn man den Eiweißanteil im Blut bestimmt. Der Wert des Gesamteiweiß im Blut sollte dabei > 58 g/l liegen, damit das Kalb ausreichend versorgt ist und eine gute Abwehr hat. Liegt der Wert darunter muss die Kolostrumqualität, die Kolostrummenge und der Zeitpunkt der Fütterung dringend hinterfragt werden. Diesen Check sollte man mindestens einmal jährlich bei 3 bis 10 Kälbern (bis zum 7. Lebenstag) zur präventiven Gesundheitsförderung durchführen. Haben die Kälber oft Durchfall oder Atemwegsprobleme, kann die Wurzel allen Übels im Kolostrummanagement liegen.

*Studie: Buczinski, Sebastian et al. (2025): Dairy farm management factors associated with clinical observations in young dairy calves sold at auction markets in Québec, Canada: A cross-sectional study. Journal of Dairy Science, Volume 108, Issue 5 p 5170-5181.

Quelle: Dr. Heike Engels, zuerst erschienen im E-Magazin „Der Hoftierarzt“ 3/2025