BTK lehnt Verordnungsentwurf des BMEL zur Ferkelkastration entschieden ab

Bei der Frühjahrs-Delegiertenversammlung der Bundestierärztekammer (BTK) am 29./30. März 2019 in Berlin verabschiedeten die Delegierten eine Erklärung, in der sie den „Entwurf einer Verordnung zur Durchführung der Narkose mit Isofluran bei der Ferkelkastration durch sachkundige Personen“ (FerkNarkSachkV) des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) entschieden ablehnen.

Eine Narkose sei immer mit einem Risiko verbunden und beim Tier, ebenso wie beim Menschen, ein hochkomplexer Vorgang, der nicht nur die Durchführung, sondern auch die Vorbereitung, Überwachung und Nachsorge des Patienten umfasse, schreibt die Kammer in ihrer neuesten Pressemitteilung.

„Auch das Erkennen und Behandeln von Narkosezwischenfällen, wie Atemdepression oder Herz-Kreislaufstillstand, erfordern tierärztlichen Sachverstand“, erklärte BTK-Präsident Dr. Uwe Tiedemann. Voraussetzung dafür sei das Studium der Tiermedizin. Nicht ohne Grund sei in Deutschland die Durchführung von Narkosen bei Wirbeltieren Tierärzten vorbehalten (§ 5 Tierschutzgesetz). Die Bundesregierung plane nun aus rein wirtschaftlichen Interessen eine Änderung dieser Situation.

Nach dem Entwurf der FerkNarkSchkV solle Tierhaltern die Durchführung einer Anästhesie in einem 6-stündigen Crashkurs vermittelt werden, schreibt die Standesvertretung weiter. Die dafür notwendige Sachkunde, die Veterinäre im langjährigen Studium erwerben, könne so keinesfalls erlernt werden. „Die Bundesregierung nimmt Schmerzen, Leiden und den Tod von Ferkeln bewusst in Kauf und verstößt somit gegen das Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz.“

Zusätzlich würde durch die Narkose mit Isofluran die Umwelt belastet, denn Isofluran sei ein Treibhausgas, das die Ozonschicht zerstöre. Außerdem träten arbeitsschutzrelevante Belastungen für den Anwender auf. Unwohlsein und Übelkeit seien dabei die geringsten Beeinträchtigungen, denn auch die Schädigung der Leber, anaphylaktische Reaktionen und Herzstillstand seien einige der bekannten Nebenwirkungen bei der Arbeit mit dem Narkosegas.

„Die Delegierten der BTK protestieren aufs Schärfste gegen die durch die Bundesregierung präferierte Durchführung der Narkose mit Isofluran bei der Ferkelkastration durch andere sachkundige Personen als Tierärzte“, heißt es zum Schluss.

Die ausführliche Stellungnahme der BTK und des Bundesverbands der beamteten Tierärzte (BbT) zum Verordnungsentwurf finden Sie hier.

Quelle: Bundestierärztekammer

Wie das Kapazitätsproblem zu bewältigen wäre, wenn nur Tierärzte Ferkel kastrieren dürften, sagt die Kammer nicht. Dass der Eberfleisch-Anteil kurzfristig und drastisch steigerbar wäre oder die Immunokastration, 20 Jahre nach ihrer Markteinführung, einen plötzlichen Siegeszug starten könnte, ist aber eher unwahrscheinlich.

Sicher sind die Apparaturen zur Isofluran-Betäubung, etwa die Masken, noch verbesserungswürdig, aber besser als die „Dänische Methode“ ist die Gasbetäubung sicher. Laufende Forschungsprojekte zur Ferkelkastration werden garantiert nicht bis zum 31.1.2 2020 abgeschlossen und mögliche neue Substanzen ebenso sicher nicht zugelassen sein.

Langfristig mögen, dank gentechnischem Sexing, nur noch weibliche Schweine zur Welt kommen, bis dahin vergehen aber noch etliche Jahre. In der Humanmedizin werden in Zukunft medizinische Hilfskräfte kleinere Eingriffe routinemäßig vornehmen, unterstützt durch entsprechende Technik. Sollte also vielleicht der hauptberufliche Kastrierer, nach 3- oder 6-monatiger Ausbildung, im Schweinestall zum Zuge kommen?

Denkbar und diskussionswürdig ist sicher manches, fest steht aber eins: der Termin für das Ende der betäubungslosen Ferkelkastration.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein