Ferkelkastration unter Isofluran-Narkose – rechtzeitig vorausplanen!

Nach der Entscheidung von Bundestag und Bundesrat die Übergangsfrist für die betäubungslose Ferkelkastration um zwei Jahre zu verlängern, hat das BMEL, mit einem Referentenentwurf zur Vollnarkose mittels Isofluran die Umsetzung einer Alternativmethode zur betäubungslosen Ferkelkastration auf den Weg gebracht.

Insbesondere von den kleinen und mittleren Betrieben werde eine Alternative, mit der Ferkel weiterhin chirurgisch kastriert werden können, als unabdingbar gesehen, so das Ministerium.

Die Verordnung soll vor Ende des Jahres in Kraft treten und im Haushalt des BMEL sind Mittel für die Förderung der Anschaffung der Narkosegeräte durch die Landwirte vorgesehen.

Ab Januar 2020 können dann entsprechende Schulungen angeboten werden. Nach erfolgreichem Abschluss eines theoretischen Teils, folgt eine Praxis-Einweisung (die auch der Hoftierarzt im eigenen Betrieb vornehmen kann) und abschließend eine praktische Prüfung.

Insgesamt sind zwar zwölf Monate Zeit für alle Lehrgangstermine, wie viele Anbieter (in welchen Regionen) es geben wird, ist allerdings noch offen. Auch werden vermutlich Ferkelerzeuger, die auf Ebermast oder Kastration durch den Tierarzt setzen, aus Sicherheitserwägungen an einem Isofluran-Kurs teilnehmen.

Deshalb ist es bestimmt ratsam, dass sich jeder Ferkelerzeuger mit der Methode auseinandersetzt. Selbst wenn sich z. B. nur jeder 3. oder 4. Betrieb für Isofluran entscheidet, erscheint eine frühestmögliche Anmeldung sinnvoll, um am 1.Januar 2021 gewappnet zu sein.

Der gesamte Referentenentwurf inklusive Erläuterungen ist hier nachzulesen.

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