Klöckner: Auch bei verarbeitetem Ei Informationen zur Haltung geben

Bild: BMEL

Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, hat sich für eine verpflichtende Kennzeichnung eihaltiger Lebensmittel mit der Haltungsform der Legehennen ausgesprochen.

Bundesministerin Julia Klöckner: „Anhand der entsprechenden Kennzeichnung auf rohen Eiern und den Eierpackungen können Verbraucher heute erkennen, wie die Legehennen gehalten wurden. Beim Kauf etwa von Ostereiern, Frischei-Nudeln, eihaltiger Backwaren oder Mayonnaise geht diese Information jedoch verloren, da das Ei als weiterverarbeitet gilt. Hier setze ich mich für mehr Transparenz ein. Viele Lebensmittelhersteller geben zwar bereits freiwillig eine Kennzeichnung auf verarbeiteten Eiprodukten an. Besser wäre aber, die bestehende Kennzeichnungspflicht für unverarbeitete Eier auf alle Produkte, in denen Eier verarbeitet wurden, zu erweitern. Denn nur so kann auch in diesem Bereich eine bewusste und gut informierte Kaufentscheidung getroffen werden.

Ich werde mich dazu an die Europäische Kommission wenden, denn eine Regelung auf Ebene der EU wäre am sinnvollsten. Wenn die Kommission das weiterhin aber anders beurteilt, müssen und werden wir die Möglichkeiten auf nationaler Ebene weiter verfolgen.“

Hintergrund:
Das allgemeine Kennzeichnungsrecht sieht eine solche Pflicht zur Kennzeichnung nicht vor. Zudem besteht seitens der EU-Kommission und der anderen Mitgliedsstaaten bislang keine Bereitschaft zur Änderung des EU-Rechts. Eine nationale Kennzeichnungsregelung ist unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen grundsätzlich möglich. Eine solche wäre gegenüber der Europäischen Kommission und der Welthandelsorganisation zu notifizieren.

Verbraucherinnen und Verbraucher, die Käfigeier vermeiden wollen, können sich bisher an privaten Initiativen, wie mit dem KAT-Siegel „Tierschutz geprüft“ gekennzeichneten Lebensmitteln orientieren oder für Produkte aus dem ökologischen Landbau entscheiden.

Quelle: BMEL

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