Bundesagrarministerium unterstützt Wanderschäfer mit über einer Million Euro

Schutzmaßnahmen gegen den Wolf werden gefördert

Ab dem kommenden Montag, 15. Juli, können Wanderschäfer, die mit ihren Herden durch Wolf- und Wolfspräventionsgebiete ziehen, eine Förderung für Maßnahmen zum Schutz gegen den Wolf beantragen. Dann tritt eine entsprechende Förderrichtlinie des Ministeriums der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, in Kraft. Für das so genannte ‚Bundesprogramm Wolf‘ stehen 1,05 Millionen Euro zur Verfügung.

Julia Klöckner: „Die Rückkehr des Wolfes nach Deutschland ist ein Erfolg des Artenschutzes. Gleichzeitig stellt sie insbesondere die heimischen Wanderschäfer vor große Herausforderungen. Denn die Errichtung, Überwachung und Absicherung wolfsabweisender Zäune und anderer Schutzmaßnahmen kostet nicht nur viel Zeit, sondern auch Geld. Den finanziellen Mehraufwand der Wanderschäfer wollen wir mit unserem „Bundesprogramm Wolf“ ausgleichen. Vorgesehen ist eine Prämie von 36 Euro pro Wanderschaf. Mir ist es ein wichtiges Anliegen, so zum bestmöglichen Schutz der Schafe und Herden beizutragen.“

Die entsprechende Förderrichtlinie Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, Antragsformulare und weitere Informationen sind hier zusammengestellt.
Hintergrund:

Das „Bundesprogramm Wolf“, dessen Fördervolumen 1,05 Million Euro beträgt, hat zum Ziel, Wanderschäfer mit geringen oder keinen direktzahlungsberechtigten Flächen bei Maßnahmen zum Schutz der Herden vor dem Wolf finanziell zu unterstützen. Die Förderung soll dazu verwendet werden, um finanzielle, laufende Mehraufwendungen der Wanderschäfer für den Herdenschutz vor Wolfsübergriffen im Jahr 2019 aufzufangen. Investitionskosten werden nicht gefördert. Es ist ein pauschaler Betrag in Höhe von 36 EUR pro Wanderschaf vorgesehen, sofern jedoch die Anzahl der beantragten Prämien die verfügbaren Mittel übersteigt, wird die Prämie pro Tier entsprechend gekürzt.

Voraussetzung für die Förderung ist zum einen eine Herde von mindestens 200 Wanderschafen, die zum Stichtag 15.Juli 2019 über ein Jahr alt sind, die Wanderung durch Wolfs- und Wolfspräventionsgebiete in der Hauptweidesaison 2018 und 2019 (01.04. – 01.10.), eine maximal 40 Hektar große im Eigentum befindliche oder gepachtete Grünland- oder Dauergrünlandfläche sowie die Verwendung von Maßnahmen gegen den Schutz vor Wölfen (wolfsabweisende Zäune und/oder Herdenschutzhunde).

Die Zuwendung erfolgt als De-minimis-Beihilfe auf Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1408/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor (ABl. Nr. L 352 vom 24.12.2013, S. 9 – 17), zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2019/316 (Amtsblatt der EU Nr. L51 I vom 22.02.2019, S. 1 ff) und wird als einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Festbetragsfinanzierung gewährt. Antragsfrist ist der 31. August 2019.

Quelle: BMEL

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