Von Ulrike Amler, Dipl. Ing agr., freie Agrarjournalistin
Ein umfassender Impfschutz trägt in der Geflügelhaltung zu Gesundheit, Tierwohl und hohen Leistungen bei. Die Sorgfalt bei der Verabreichung entscheidet über den Impferfolg. Die Anforderungen an die Sorgfalt sind hoch, in der Hähnchen- und Putenmast sowie in der Legehennenhaltung.
Knapp kalkulierte Gewinnmargen in der Hähnchenaufzucht führen stets zu Überlegungen, welche Positionen auf der Kostenseite direkt in diesem Betriebszweig reduziert werden können. Alternativ kann das Betriebsergebnis durch die Verlagerung von finanziellen und arbeitswirtschaftlichen Ressourcen optimiert werden. Wer nicht impft, zum falschen Zeitpunkt oder mit mangelnder Sorgfalt, riskiert in jedem Fall Leistungsminderung, Qualitätseinbußen und Krankheitsausbrüche, die zu hohen Folgekosten oder Totalausfällen führen können. Die Hähnchenmast steht zudem im besonderen Fokus beim Antibiotikaverbrauch in der Tierhaltung.
„Sorgfältig durchgeführte Impfungen sind ganz entscheidend für den Erfolg der Prophylaxemaßnahmen und tragen zur Reduzierung von Antibiotikagaben aufgrund von bakteriellen Sekundärinfektionen bei“, mahnt Dr. Andreas Hemme, Fachtierarzt für Geflügel aus Vechta. Mit seinen Kollegen betreut er schwerpunktmäßig Geflügelhaltungen im Raum Weser-Ems, aber auch im restlichen Bundesgebiet. „Wenn wir einen Betrieb übernehmen, der nicht so gut läuft, dann liegt das oft daran, dass die Impfungen nicht richtig durchgeführt wurden“, beobachtet der Veterinär. Nach der Tierimpfstoffverordnung dürfen Impfungen nur von Tierärzten durchgeführt werden. In der Praxis können das jedoch auch Landwirte mit einer Ausnahmegenehmigung des Veterinäramtes nach Vorlage eines Impfplanes vom Bestand betreuenden Tierarztes. Eine intensive Einweisung durch den Tierarzt und die korrekte Durchführung durch geschulte und verantwortungsbewusste Mitarbeiter sind entscheidend für die Wirksamkeit der Maßnahme und damit auch, ob diese sich am Ende rechnet.
Impfprophylaxe statt Therapie
„Sera, Impfstoffe und Antigene dürfen an Tieren nur von Tierärzten angewendet werden.“ § 43 Tiergesundheitsgesetz (Tierimpfstoff-VO)
Eine Pflichtimpfung besteht für die anzeigepflichtige atypische Geflügelpest oder Newcastle Disease (ND). Sie erfolgt bereits in der Brüterei, entweder als Sprayimpfung am ersten Tag oder im sogenannten In-Ovo-Verfahren vor dem Schlüpfen. Im Maststall kann ND zwischen dem 7. und 23. Tag mit einem Lebendimpfstoff über Spray oder Trinkwasser geimpft werden. Verbreitet ist die Impfung in der zweiten Mastwoche, seltener auch in der dritten Woche. Bereits in der Brüterei können Küken am ersten Lebenstag auch eine Sprühimpfung gegen die infektiöse Bronchitis erhalten. Im Mastbetrieb steht diese Impfung dann in der zweiten Lebenswoche, meist zwischen dem 12. und 15. Lebenstag an.
Zwischen dem 10. und 23. Lebenstag erfolgt eine Immunisierung gegen die infektiöse Bursitis, die sogenannte Gumboro-Infektion. „95 % unserer Betriebe impfen gegen Gumboro“, berichtet Tierarzt Andreas Hemme. Die Alternative zur Gumboro-Impfung im Mastbetrieb ist …
Zum Weiterlesen, melden Sie sich hier einfach für den kostenfreien Empfang des zweimonatlichen Hoftierarzt E-Magazin an. Sie erhalten den Download Link zum E-Magazin mit diesem Artikel direkt nach Ihrer Anmeldung: