Sehr geehrter Herr Abgeordneter Häusling,
mit Erstaunen haben wir Ihre Pressemitteilung vom 10.09.2021 zur Kenntnis genommen. Sie beziehen sich darin auf ein Factsheet der EU-Kommission zum in der Diskussion stehenden Delegierten Rechtsakt (DR), der antimikrobielle Mittel für die Humanmedizin reservieren soll, und suggerieren der Öffentlichkeit, die aufgeführten Fakten seien ein Novum, obgleich Sie es als verantwortlicher Berichterstatter des EU-Parlaments besser wissen sollten.
Denn das Factsheet fasst doch lediglich die Inhalte des ursprünglich von der Kommission vorgelegten, wissenschaftlich fundierten Entwurfs der Europäischen Arzneimittelbehörde für die Kategorisierung der Antibiotika zusammen, der in der Sitzung des EU-Umweltausschusses am 13. Juli auf Ihre maßgebliche Initiative hin abgelehnt wurde, weil er Ihnen nicht weit genug geht. Im Gegensatz zur Kommission haben Sie ein komplettes Anwendungsverbot von Fluorchinolonen, Cephalosporinen der 3.und 4. Generation, Polymyxinen und Makroliden in der Tiermedizin gefordert, von dem alle Tierarten mit dramatischen Auswirkungen für ihre Therapie betroffen sind, sofern die Einzeltierbehandlung nicht in das zugrundeliegende Gesetz, die EU-Tierarzneimittelverordnung 2019/6, aufgenommen wird. Sie selbst weisen in Ihrer Pressemitteilung sogar darauf hin, dass die Kommission dieses Gesetz explizit nicht ändern will, abgesehen davon, dass dafür auch keine Mehrheit bei den Mitgliedsstaaten und wohl auch nicht im EU-Parlament vorhanden ist.
Die o. g. Antibiotika-Wirkstoffklassen sind jedoch essenziell für die Tiermedizin, sodass ein Verbot eben genau nicht dem dritten Kriterium im DR der Kommission entspricht (essenziell für Human- und Tiergesundheit). Sie unterstellen uns Fake-News zu verbreiten und rufen uns allen Ernstes auf, wir sollten Schadensbegrenzung betreiben, weil wir sonst endgültig bewiesen hätten, dass uns die Belange der Kleintierpraxen unterm Strich weniger wichtig sind als die Interessen einiger weniger Praxen, die ihr Geld vor allem in der Geflügelindustrie und Schweinehaltung verdienen? Das ist mehr als grotesk und erinnert an die erfolglose Schlammschlacht ihres Spitzenkandidaten Jürgen Trittin im Wahlkampf 2013, der uns Tierärzte/innen pauschal als ‚Drogendealer‘ diskreditiert hat.
Nochmal zur Erinnerung: Wohlwissend um die u. U. strengeren Regelungen hat sich der bpt von Anfang an für den wissenschaftlich ausgewogenen One-Health-Ansatz der EU-Kommission ausgesprochen, weil wir uns der Verantwortung für die Gesundheit von Mensch und Tier bewusst sind. Und, sehr geehrter Herr Häusling, wie oft sollen wir es noch sagen: Wir Tierärzte/innen sind nicht für die Haltungsformen in der Nutztierhaltung verantwortlich. Sie als Politiker schon. Als Politiker können sie das ändern, wir Tierärzte/innen sind Kraft unserer Berufsordnung hingegen primär dazu verpflichtet, Krankheiten bei Tieren zu verhindern oder zu heilen. Das ist unser Auftrag, für den wir uns einsetzen. Darin unterstützen uns auch mehr als 600.000 Tierhalter/innen mit Ihren Unterschriften. Das ist ein großer Vertrauensbeweis in unsere medizinische Kompetenz.
Sie dagegen versuchen seit Wochen mit der Verbreitung nebulöser Informationen und der Verquickungen unterschiedlicher Themen unseren Verband zu diskreditieren. Das alles hätte leicht verhindert werden können, wenn Sie in den letzten Wochen das Gespräch zu uns gesucht oder Ihre Parteivorsitzenden Frau Baerbock und Herr Habeck unser Dialogangebot vom 25. August angenommen hätten. Das war aber ganz offensichtlich nicht gewollt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Siegfried Moder
bpt-Präsident