Im Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) wurden die tierschutzrelevanten Folgen beim Einsatz von Maul-Nasenringen untersucht. Die Bewertung des Amtes erläuterte Dr. Anne Rößler* auf der diesjährigen Tierschutztagung in Hannover.
Maul-Nasenringe und Oberlippen-Nasenringe sollen das gegenseitige Besaugen von Färsen und Milchkühen verhindern. Beim entsprechenden Eingriff werden Oberlippe, Kauplatte, Nasenhöhle und Nasenscheidewand des Tieres durchstochen und auch wenn dies fachgerecht durchgeführt werde (mit Sedation, Lokalanästhesie und Schmermedikation), käme es in der Abheilungsphase zumindest beim Fressen und Trinken immer wieder zu Schmerzspitzen, sagte die Tierärztin. Ebenso könnten während dieser Zeit immer Mikroverletzungen bei Körperpflege und Sozialkontakten, ebenso wie Entzündungen und Abszesse auftreten.
Zwar gäbe es erst wenige Studien zum Thema, aber nach Einschätzung des LGL behindern die Maul-Nasenringe den Aufbau eines Unterdrucks in der Maulhöhle des Rindes als Saugtrinker. Auch sei davon auszugehen, dass die Beweglichkeit von Oberlippe, Flotzmaul und Nase eingeschränkt würden und natürliche Verhaltensweisen der Tiere behinderten. Etwa das Flehmen und Belecken von Nasenlöchern, Eutern und dem Zwischenschenkelbereich. Schließlich bestehe auch ein Risiko, dass sich Kühe am Maul verletzen, wenn sie mit dem Ring etwa an Fütterungs- oder Tränkeinrichtungen hängenblieben.
Dabei gäbe es zur Prävention des Euterbesaugens Alternativen. Dieses Fehlverhalten zeige vor allem Defizite in Management der Tiere, denn es bestünde ein enger Zusammenhang zwischen Besaugen im Kälberalter und bei erwachsenen Kühen. Gegenseitiges Besaugen ließe sich bei Kälbern durch verbessertes Absetzmanagement und Optimierung von Haltung und Fütterung in den ersten Lebenswochen erheblich reduzieren.
Träte das Besaugen bei einzelnen Kälbern doch auf, sollten sie schnellstmöglich von der Gruppe getrennt werden. Weil sich das Fehlverhalten auch durch Nachahmung verbreite, sei auch die frühzeitige Schlachtung eines Einzeltieres in Betracht zu ziehen. Ebenso sollten Kühe die eine Prädisposition fürs Besaugen vererben, möglichst von der Zucht ausgeschlossen werden, auch wenn die Heritabilität nur bei 3,7% läge.
* Landesinstitut Tiergesundheit I, Sachgebiet Tierschutz