Was tun nach dem BVG-Urteil zur Putenhaltung

Nachdem kürzlich bereits die EFSA starke Kritik an der Putenhaltung in Europa geübt hatte (ausführlicher Bericht hier), hat am 23. April das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Haltungsbedingungen in einem deutschen Putenmastbetrieb mit dem Tierschutzgesetz nicht vereinbar sind. Da der betroffene Halter sich an die „freiwilligen Eckwerte“ (Download-Link) gehalten hat, dürfte dieses Urteil Auswirkungen auf zahlreiche deutsche Putenhaltungen haben.

Weil aber das Gericht keinerlei Hinweise gab, wie ein gesetzeskonformer Stall denn aussehen sollte, sind nun die regionalen Amtsveterinäre gefragt. Diese wiederum dürften sich bei der Beurteilung einer Putenhaltung an den aktuellen Forschungsergebnissen orientieren. Zentrale Punkte sind hier:

Besatzdichte
Begründet auf der verfügbaren wissenschaftlichen Literatur und wirtschaftlichen Gesichtspunkten ergibt sich eine maximale Endmast-Besatzdichte für Puten von 36-40 kg Lebendgewicht pro m2 nutzbarer Stallfläche.

Stallstruktur
Um einigen Verhaltensbedürfnissen der Puten entgegenzukommen, ist eine Strukturierung des Stalles erforderlich:
• Aufbaummöglichkeiten / erhöhte Ebenen
• Strukturierungselemente, die von den Tieren auch bepickt werden können (z.B. Strohballen, Pickblöcke)
• Außenklimabereich im Ausmaß von mind. 20% der nutzbaren Stallbodenfläche

Einstreu
Die Einstreu muss es den Tieren über die gesamte Haltungsperiode ermöglichen, zu scharren und zu picken. Sie muss jederzeit deutlich locker, trocken (< 30% Feuchtigkeit) und ausreichend sauber (Einstreuanteile > Kotanteile) sein.

Licht
Das Licht im Putenstall muss folgenden Anforderungen genügen:
• ausreichend gleichmäßiges Licht, damit die Tiere ein normales Aktivitätsniveau zeigen können
• acht Stunden Dunkelphase (Notbeleuchtung mit 0,5 Lux möglich)
• UV-A im Spektrum enthalten
• flimmerfreie Beleuchtung (Leuchtmittelfrequenz höher als die Flimmerfusionsfrequenz der Puten)

Raumklima
Ein gutes Stallklima ist wichtig für das Tierwohl. Lüftung, Staub, Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Gaskonzentrationen sind auf Leveln zu halten, die den Tieren keinen Schaden zufügen:
• gute Luftzirkulation im gesamten Stall (Luftaustauschrate 4-7 m³/kg/Stunde), keine Zugluft
• Schadstoff-Höchstwerte: einatembarer Staub 3,4 mg/m³, lungengängiger Staub 1,7 mg/m³ liegen, NH3 10 ppm, CO2 3000 ppm und H2S 5 ppm
• Luftfeuchtigkeit im Stall sollte zwischen 50 und 70% liegen
• altersadäquate Temperatur

Pflege
• mehrmals tägliche Kontrolle der gehaltenen Tiere
• schwache, kranke oder verletzte Tiere unverzüglich in ein abgesondertes Krankenabteil bringen und behandeln
• Halter und Personal müssen nachweisbare Kenntnis und Fähigkeit im artgerechten Umgang mit den gehaltenen Tieren besitzen

Wenn kein Zugang zum Freiland besteht oder geschaffen werden kann, sind Beschäftigungsmöglichkeiten essenziell. Jedes Material muss dabei „veränderbar“ sein, Hygiene und Futtermittelrecht unbedingt beachtet werden.

Die Grundlage bildet eine lockere und trockene Einstreu, die zum Picken, Scharren und Staubbaden animiert. Dazu kommen frei hängende Körbe mit Stroh von weniger als 8 cm Halmlänge, in Kombination mit Magensteinen, um Verstopfungen vorzubeugen (für 750-1.000 Tiere je ein Korb, pro Woche mehrmals nachfüllen). Auch Pickblöcke in Kopfhöhe wecken das Interesse der Tiere.

Treten Verhaltensstörungen auf, können ebenso freihängende, glänzende Metallgegenstände, Plastikflaschen mit Kabelbindern oder rot-weiße Absperrketten Abhilfe schaffen. Allerdings sind solche Objekte meist nur kurzfristig attraktiv und sollten nach der „Problemphase“ auch wieder entfernt werden.

Strohballen zum Aufbaumen und Ruhen sollten in ausreichender Zahl vorhanden sein,  Schimmelbildung aber unbedingt vermieden werden.