PIG.FLUENCER.TREFF bringt Schweinehaltung ins Gespräch

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Wie lässt sich moderne Schweinehaltung heute transparent, verständlich und glaubwürdig kommunizieren? Antworten darauf lieferte der dritte PIG.FLUENCER.TREFF., der im Rahmen der Agrarunternehmertage in Münster stattfand.

30 Teilnehmende aus Landwirtschaft, Verarbeitung, Handwerk und Handel nutzten die Veranstaltung, um sich über digitale Öffentlichkeitsarbeit und Social Media in der Schweinehaltung auszutauschen.

Eingeladen dazu hatten LAND.SCHAFFT.WERTE. e. V. gemeinsam mit den Partnern Big Dutchman, Meier-Brakenberg und Topigs Norsvin. Nach Stationen in Vechta und Bad Sassendorf setzte das Format damit seine erfolgreiche Reihe fort – erstmals eingebettet in die Agrarunternehmertage in Münster.

Vom Stall in den Feed – digital geht’s besser
Im Mittelpunkt standen praxisnahe Workshops zu Social Media, moderner Foto- und Videoproduktion sowie zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Content-Erstellung.
Die Teilnehmenden erhielten konkrete Werkzeuge für ihre tägliche Kommunikationsarbeit – von der Ideenfindung bis zum Schnitt von Reels und Videos.

Ein besonderer Programmpunkt war der Erfahrungsbericht von Nik (@stadtkind.im.schweinestall). Er zeigte, wie authentische Einblicke aus dem Stall eine breite Öffentlichkeit erreichen können – auch außerhalb der Landwirtschaft.

„Beim PIG.FLUENCER.TREFF ist mir deutlich geworden, wie einfach es heute ist, direkt und authentisch Interessierte aus meinem Umfeld, die nicht aus der Landwirtschaft stammen, über moderne Schweinehaltung und zum Beispiel unsere Ansätze zu mehr Tierwohl zu informieren“, sagte ein teilnehmender Schweinehalter.

Video Challenge – das Erlernte praktisch angewendet!
Nach den Workshops nutzten die Teilnehmenden die Agrarunternehmertage für Gespräche und eine praktische Video-Challenge. An den Ständen der Kooperationspartner wurde gefilmt, diskutiert und das Gelernte direkt umgesetzt. Die Mischung aus Social-Media-Einsteigerinnen und erfahrenen Pig.Fluencern sorgte für einen intensiven Austausch.

Das Fazit der Veranstalter fällt positiv aus: Der Bedarf an branchenübergreifender Vernetzung und professioneller Kommunikation ist hoch.

Der PIG.FLUENCER.TREFF. habe sich als Plattform etabliert, um Transparenz zu fördern und den Dialog über moderne Schweinehaltung aktiv zu gestalten. Erste im Rahmen der Challenge entstandene Reels werden derzeit auf den Kanälen der Teilnehmenden veröffentlicht so zum Beispiel auf Instagram.

Schweizer FIBL veröffentlicht Merkblatt und Video zur Hoftötung von Kleinwiederkäuern

Ein neues Merkblatt und ein Erklärvideo des FiBL zeigen praxisnah, wie die Umsetzung gelingt und welche gesetzlichen Grundlagen es in der Schweiz einzuhalten gilt.

Eine Hoftötung erspart den Tieren den Transport und kann Stress und Belastung deutlich reduzieren.
„Gleichzeitig“ so heißt es auf der FIBL-Homepage, „erfordert die Hoftötung eine sorgfältige Planung, passende Infrastruktur, fundiertes Fachwissen und die persönliche Auseinandersetzung mit dem Töten auf dem eigenen Betrieb.“

Das Merkblatt steht hier zum Download bereit.

Das YouTube-Video gibt einen Überblick über den Ablauf einer Hoftötung und fasst die wichtigsten Punkte aus dem Merkblatt zusammen.

Quelle: FIBL

Mehr Tierschutz in der Nutztierhaltung: Anbindehaltung für Rinder soll untersagt werden

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Ministerium folgt einem Beschluss des Niedersächsischen Tierschutzplans für nachhaltige Nutztierhaltung

In naher Zukunft soll die Anbindehaltung von Rindern in Niedersachsen der Vergangenheit angehören. Das Vorhaben haben heute das niedersächsische Landwirtschaftsministerium (ML) gemeinsam mit Vertretern des Landvolks, des Landestierschutzverbandes Niedersachsen und der Landesbeauftragten für den Tierschutz in einer gemeinsamen Pressekonferenz vorgestellt.

Basierend auf einer Beschlussvorlage der Facharbeitsgruppe Rinder des Niedersächsischen Tierschutzplans für nachhaltige Nutztierhaltung wurde ein an die kommunalen Veterinärbehörden gerichteter Erlass erarbeitet, mit dem die Anbindehaltung von Rindern in Niedersachsen grundsätzlich zu untersagen ist. Dem vorgeschaltet hat das ML gestern die Anhörung der Kommunalen Spitzenverbände gestartet.

Deutschlandweit werden noch immer mehr als eine Million Rinder in landwirtschaftlichen Betrieben im Stall angebunden gehalten. Auch in Niedersachsen existieren nach Kenntnis des ML noch deutlich mehr als eintausend Betriebe, in denen Rinder über mehrere Monate im Jahr oder über mehrere Stunden am Tag in Anbindehaltung gehalten werden. Diese Haltungsform ist mit den im Tierschutzgesetz normierten Anforderungen nicht vereinbar: Demnach muss ein Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend verhaltensgerecht untergebracht werden. Ferner ist es nicht zulässig, die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung so einzuschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden. Das natürliche Verhalten von Rindern wird in der Anbindehaltung stark eingeschränkt und teilweise sogar gänzlich unterdrückt.

Im Jahr 2011 hatte der Leitungsausschuss des Tierschutzplans unter Landwirtschaftsminister Gert Lindemann (CDU) das Ziel des Ausstiegs aus der Anbindehaltung beschlossen. 2018 wurde zunächst ein Erlass auf den Weg gebracht, der vorgab, dass zumindest weiblichen Rindern in Anbindehaltung ganzjährig täglich mindestens zwei Stunden Auslauf oder während der Vegetationsperiode von Mai bis Oktober täglich Weidegang von mehr als zwei Stunden gewährt werden muss. Aufgrund einer im Jahr 2024 erfolgten Abfrage bei den Veterinärämtern der Landkreise und kreisfreien Städte hat das ML Kenntnis darüber, dass es in Niedersachsen höchstwahrscheinlich noch Betriebe gibt, die – möglicherweise aus Unkenntnis – Rinder nach wie vor ganzjährig ohne zweistündigen Auslauf angebunden halten.

Mit dem heutigen Tag wird ein vollständiges Ausstiegskonzept für das Ende der Anbindehaltung bei Rindern vorgestellt.

Eckpunkte zum Ausstieg aus der Anbindehaltung – Übergangsfristen nach Form der Haltung differenziert
Betriebe, die ihren Rindern gar keinen Auslauf ermöglichen und sie ganzjährig in Anbindehaltung halten, müssen sich binnen eines Zeitraumes von sechs Monaten ab Bekanntgabe einer Allgemeinverfügung der Landkreise und kreisfreien Städte bei ihrer zuständigen Veterinärbehörde melden und mitteilen, ob sie beabsichtigen, die Rinderhaltung auf ein anderes Haltungssystem umzustellen oder die betroffene Rinderhaltung aufzugeben. Für diese Betriebe wurde eine Übergangsfrist von 18 Monaten festgelegt. Binnen dieser Zeit müssen sie die Anbindehaltung umbauen oder diese Form der Tierhaltung beenden.

Betriebe

* mit kombinierter Anbindehaltung (mit ganzjährig täglichem mindestens zweistündigem Auslauf),

* saisonaler Anbindehaltung (Weide von Mai bis Oktober) oder

* mit Anbindehaltung männlicher Mastrinder (dürfen ab dem sechsten Lebensmonat für längstens sechs Monate ihrer Lebenszeit angebunden gehalten werden)

müssen sich binnen eines Zeitraumes von drei Jahren ab Bekanntgabe einer Allgemeinverfügung der Kommune bei ihrer zuständigen kommunalen Veterinärbehörde melden und mitteilen, ob sie beabsichtigen, die Tierhaltung umzubauen oder die Rinderhaltung gänzlich einzustellen.

Spätestens mit Ablauf einer Frist von sieben Jahren ab Bekanntgabe der Allgemeinverfügung muss der Umbau abgeschlossen sein.

Diese Frist kann im begründeten Einzelfall, beispielsweise bei Verzögerungen im Genehmigungsverfahren, welche vom Tierhalter nicht zu verschulden sind, um weitere zwei Jahre verlängert werden.

Betriebe mit den oben genannten Haltungsformen (saisonale, kombinierte oder Anbindehaltung von männlichen Mastrindern), die ihrer Meldepflicht nicht nachkommen oder beabsichtigen, die Rinderhaltung aufzugeben, müssen diese mit Ablauf von fünf Jahren ab Bekanntgabe der Allgemeinverfügung beenden. Innerhalb der Umstellungs- und Übergangsfristen sind spezielle Mindestanforderungen, beispielsweise an die Anbindevorrichtungen und die Ausgestaltung der Stand-/Liegeflächen, einzuhalten.

Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte: „Das Leid der Rinder, die in Anbindehaltung gehalten werden, muss endlich beendet werden. Ich freue mich, dass es uns gelungen ist, einen Ausstiegsplan vorzulegen, der sowohl von Seiten der Landwirtschaft als auch von Tierschutzverbänden erarbeitet wurde. In der Anbindehaltung verbringen Rinder ihr Dasein mit einer Kette um den Hals fixiert in einem knapp über einem Meter breiten Stand, Seite an Seite und nahezu bewegungsunfähig mit ihren Art- oder besser Leidensgenossen. Das entspricht etwa der Größe eines Billardtischs. Diese Form der Nutztierhaltung ist seit Jahren aus Gründen des Tierschutzes untragbar, da sie die wesentlichen arteigenen Verhaltensweisen – insbesondere das Bewegungs-, Sozial- und Komfortverhalten – der Rinder erheblich einschränkt. Vor dem Hintergrund einer mittlerweile jahrzehntelangen Debatte gehen wir in Niedersachsen zum Wohl der Tiere einen eigenen Weg, um langfristig die Anbindehaltung von Rindern zu beenden.“

Landesbeauftragte für den Tierschutz, Julia Pfeiffer-Schlichting: „Alle Formen der Anbindehaltung – ganzjährige, saisonale, mehrmonatige und kombinierte – sind nicht angemessen verhaltensgerecht im Sinne des § 2 Nr. 1 Tierschutzgesetz. Auslegungsmaßstab ist die vergleichende Verhaltensforschung bzw. Ethologie. In Anbindehaltung können sich Rinder weder fortbewegen noch umdrehen, ja nicht einmal vernünftig kratzen. Ihr Leben ist reduziert auf Stehen, Liegen, Fressen und Ausscheidung. Die Rinder sind nicht in der Lage, ihre artgemäßen Bedürfnisse zu befriedigen, dies ist nicht nur eine Belastung für ihren Körper, sondern vor allem für ihr psychisches Wohlbefinden. Ich bin froh, dass sich viele meiner Berufskolleginnen und -kollegen Anfang des Jahres öffentlich für ein Ende der Anbindehaltung ausgesprochen haben und Niedersachsen diesen Schritt nun geht, auf den wir auf Bundesebene so lange vergeblich warten.“

Frank Kohlenberg, Vizepräsident des Landvolks Niedersachsen: „Der Landesbauernverband begleitet den Ausstieg aus der Anbindehaltung kritisch, steht aber im Ergebnis klar hinter diesem Schritt. Entscheidend ist für uns, dass der Wandel praxisnah und mit Augenmaß erfolgt. Wir zeigen konkrete Lösungsansätze auf und verstehen uns dabei als konstruktiver Partner der Politik und der Betriebe. Für die betroffenen Landwirte ist vor allem eines unverzichtbar: Planungssicherheit. Der Umbau zur Laufstallhaltung braucht lange, verlässliche Zeitfenster und realistische Übergangsfristen. Ohne ausreichende finanzielle Förderung wird der Ausstieg nicht gelingen – notwendig sind Mittel für Beratung, baurechtliche Verfahren und den eigentlichen Umbau. Wir begleiten den Erlass als Lösungsanbieter und setzen uns dafür ein, dass das Baurecht so angepasst wird, dass Landwirte schnell und unbürokratisch investieren können. Gleichzeitig halten wir eine umfassende Folgenabschätzung für unerlässlich – wirtschaftlich wie gesellschaftlich. Nur wenn die Maßnahmen tragfähig sind, bleibt auch die Tierhaltung in unserer Region zukunftsfähig.“

Dieter Ruhnke, Vorsitzender Landestierschutzverband Niedersachsen: „Nachdem auf Bundesebene schon in der letzten Bundesregierung ein Verbot der Anbindehaltung mutlos ausgesessen wurde, ist auch bei dem aktuellen Bundeslandwirtschaftsminister ein Ausstieg aus der Anbindehaltung ausgeschlossen. Da in Niedersachsen nach einer Erhebung weit mehr Betriebe als vermutet mit einer Anbindehaltung von Rindern verortet sind, war es aus unserer Sicht nur konsequent, die Thematik in den Niedersächsischen Tierschutzplan für nachhaltige Nutztierhaltung einzubringen, um einen gemeinsamen Weg zum Ausstieg aus der Anbindehaltung auf Landesebene in Niedersachsen zu finden. Die Anbindehaltung stellt einen klaren Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dar. Aus diesem Grund ist der Ausstieg aus der Anbindehaltung dringend geboten, zumal diese Haltungsform bei anderen Tierarten schon lange verboten ist. Neben der Tatsache, dass die Anbindehaltung eine völlig veraltete Haltungsform darstellt, verschafft sie darüber hinaus den Tierhalterinnen und Tierhaltern, die ihre Rinder nach wie vor in dieser Form halten, durch die kostengünstige Haltung gegenüber tierschutzgerechteren Haltungsformen einen persönlichen wirtschaftlichen Vorteil – ein Wettbewerbsvorteil auf Kosten der Tiere. Als Landestierschutzverband sind wir diesmal mit unserer Zustimmung mehr als einen Schritt auf die Tierhalterinnen und Tierhalter zugegangen und haben auch die langen Bearbeitungszeiten von Bauanträgen für Umbaumaßnahmen mitberücksichtigt, damit zumindest in Niedersachsen die ersten Schritte zum Ausstieg aus der Anbindehaltung für Rinder eingeleitet werden können.“

Frauke Patzke, Agrarstaatssekretärin und Vorsitzende des Leitungsausschusses des Niedersächsischen Tierschutzplans für nachhaltige Nutztierhaltung: „Mit unseren langen Übergangs- und Umstellungsfristen lassen wir umbauwilligen Tierhalterinnen und Tierhaltern ausreichend Zeit für die Planung und Umsetzung ihrer zukünftigen Tierhaltung. Die Finanzierung ist hierfür natürlich ein maßgeblicher Faktor, das ist uns bewusst. Für Beratung und für Investitionen stellen wir Fördermittel bereit. Betriebe, die die Tierhaltung abbauen und Einkommensalternativen schaffen wollen, können aus der Diversifizierungs-Richtlinie gefördert werden. Stallneubauten oder -umbauten werden über das Agrarinvestitionsförderungsprogramm unterstützt. Hier werden Betriebe, die die Anbindehaltung beenden, im Ranking besonders berücksichtigt.“

Hintergrund
Der im Jahr 2024 vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegte Referentenentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes sah unter anderem auch Regelungen zur Anbindehaltung vor. Mit dem Regierungswechsel im letzten Jahr ist der Änderungsentwurf der Diskontinuität anheimgefallen. Mit seinem Vorstoß setzt Niedersachsen gegenüber dem Bund ein Zeichen und fordert ein bundesweites Ende der tierschutzwidrigen, nicht mehr zeitgemäßen Anbindehaltung von Rindern.

Insgesamt gab es im Mai 2025 in Niedersachsen 17.969 rinderhaltende Betriebe mit 2.205.693 Tieren. Insgesamt gibt es in Niedersachsen nach Schätzung des ML deutlich mehr als 1.000 Betriebe, die Rinder in Anbindehaltung halten. Hierbei handelt es sich eher um unterdurchschnittlich große Betriebe.

Quelle: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Neuer Ansatz zum Trockenstellen: Den Milchfluss schneller stoppen

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Hoher Euterdruck, Futterwechsel, Wasserentzug und der Gruppenwechsel zum Trockenstellen beeinträchtigen die Kuh und ihr Immunsystem. Dabei ist die bevorstehende Transitphase wegweisend für die Gesundheit und Leistung in der folgenden Laktation. Je schneller die Kuh die Milchproduktion einstellt, umso rascher kann sich das Eutergewebe regenerieren. Der schnelle Stopp des Milchflusses war im Trockensteher-Management bislang nicht im Fokus der Maßnahmen. Ein Präparat auf pflanzlicher Basis kann das nun ändern.

„Trockenstellen ist immer mit Stress verbunden“, ist Milchviehhalter Christoph Tenhaef aus Grefrath überzeugt. Auf dem Woutershof, wenige Kilometer von der niederländischen Grenze entfernt, hält der Landwirt 200 Milchkühe mit einer Herdenleistung von 11 000 kg Milch. Der denkmalgeschützte Viereckhof ist seit 1881 in Familienbesitz. Der Landwirt hat seinen Stall in den letzten Jahren mit hochmoderner Automatisierungstechnik ausgestattet, um mehr Zeit für die Betreuung seiner Tiere zu haben. Tenhaef berichtet: „Wir stellen abrupt trocken. Mir gefiel aber nie, dass die Tiere bei über 20 kg Tagesgemelk noch Milch laufen lassen. An drei, vier weiteren Tagen haben sie pralle Euter, zeigen ein verändertes Liegeverhalten und wir finden die Milchseen auf den Hochboxen.“ Er ist überzeugt, dass so prall gefüllte Euter das Wohlbefinden der Tiere beeinträchtigt.

Wissenschaftlich ist es erwiesen, dass hochleistende Tiere deutlich mehr Stresshormone ausschütten, als Tiere, die unter 15 kg Leistung zum Zeitpunkt des Trockenstellens liegen. Zum schmerzhaften Euterdruck von hochleistenden Tieren kommen weitere Stressoren: Gruppenwechsel, Klauenbehandlungen und der Futterwechsel verursachen ebenfalls Stress und wirken sich negativ auf das Immunsystem und die Regeneration der Tiere in dieser sensiblen Phase aus.

60 % aller Euterinfektionen haben ihren Ursprung in der Trockenstehphase. Ursachen sind unsauberes Arbeiten beim Zitzen versiegeln, das zu akuten Euterentzündungen beispielsweise durch E. coli-Keimen oder Klebsiellen führt. Auch bereits vorhandene Biofilme im Euter können in der labilen Immunlage Erreger aktivieren. Kühe, die nach dem Trockenstellen Milch laufen lassen, haben ein 6,1fach erhöhtes Risiko für eine Euterinfektion mit einem Haupterreger und ein 4,0fach erhöhtes Risiko für klinische Mastitis.

Am Milchfluss ansetzen
Christoph Tenhaef setzt seit August 2024 ein neues pflanzliches Produkt ein, das kein Trockensteller ist, aber im eigentlichen Sinn „trockenstellt“, weil es die Milchbildung reduziert. Dieses neue Wirkkonzept in Form von Boli wird bei Kühen eingesetzt, die mit mehr als 15 kg Tagesgemelk in die Phase des Trockenstehens gehen. Über diese Leistung hinaus kann es genetisch und tierindividuell bedingt dazu führen, dass die Tiere bei hohem Milchdruck im Euter die Milch laufen lassen. „Dann läuft mir auch der Zitzenversiegler oder eine antibiotische Eutertube weg. Ich kann nicht sicher sein, dass ausreichend Wirkstoff zur Behandlung einer subklinischen Mastitis im Viertel verblieben ist“, gibt der 44-Jährige kritisch zu bedenken. Besonders leichtmelkende Roboterkühe sind davon stärker betroffen und entsprechend anfällig für Euterinfektionen durch aufsteigende Keime. Die natürliche Keratinschicht zum Verschluss des Strichkanals bildet sich erst dann, wenn der Milchfluss versiegt ist.

Bei Tieren mit 30 kg oder mehr Milch geht die Milchproduktion innerhalb weniger Stunden um die Hälfte zurück, gibt der Hersteller AHV Deutschland für sein neues Produkt StopLac an. Die Wirkung des Produkts sei reversibel, so der Hersteller. Es erfolgt nur ein kurzfristiger Eingriff in den Pansenstoffwechsel. Wichtig ist demnach schon bei der Stallplanung, dass die trockenstehenden Kühe weit entfernt von der akustischen Stimulation von Melkroboter oder Melkstand aufgestallt sind. Eine Standardempfehlung für das Management des Trockenstellens gibt der Hersteller ebenso wenig ab, wie für die Milchleistung, ab der Milchviehhalter das Präparat einsetzen sollten.


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„Typisch Fruchtbarkeit“: Neues E-Book von Boehringer Ingelheim für mehr Erfolg in der Sauenhaltung

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„Typisch Fruchtbarkeit: Wertvolles Wissen für Schweine-Experten rund um das Thema Fruchtbarkeit“ – Das neue E-Book von Boehringer Ingelheim bietet Sauenhalter*innen und Tiergesundheitsexpert*innen fundiertes, praxisorientiertes Wissen zur Verbesserung der Fruchtbarkeit in der Schweinehaltung.

Entstanden in Zusammenarbeit mit den Fruchtbarkeitsspezialisten der GFS Ascheberg bietet das umfassende Nachschlagewerk auf fast 150 Seiten Expertenwissen aus der Praxis für die Praxis rund um die Fruchtbarkeit von Sauen.

Das E-Book ist in sechs Kapitel unterteilt und informiert detailliert über die relevanten Phasen der Sauenhaltung: Grundlagen der Fruchtbarkeit, Jungsaueneingliederung, Besamungsstall, Wartebereich, Abferkelstall sowie Absetzen der Ferkel.

Für alle, die die neueste Expertise in der Schweinehaltung suchen, bietet dieses Werk einen umfassenden Überblick und praxisnahe Lösungen, welche die Fruchtbarkeit und Langlebigkeit der Sauen nachhaltig verbessern können.

Dank zahlreicher Tabellen, Bilder und praxisorientierter Tipps können Sauenhalter*innen das Wissen aus dem E-Book schnell auf ihren eigenen Betrieb übertragen und die Empfehlungen umsetzen.

Das E-Book steht kostenfrei auf der Website von Boehringer Ingelheim zum Download bereit.

FBN veröffentlicht Positionspapier zur tiergerechten Kälberaufzucht

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Das Forschungsinstitut für Nutztierbiologie (FBN) hat ein neues Positionspapier zur tiergerechten Aufzucht von Kälbern veröffentlicht. Unter dem Titel „Tiergerechte Aufzucht von Kälbern – Herausforderungen, wissenschaftliche Erkenntnisse und Empfehlungen für die Praxis“ fasst das Papier den aktuellen Stand der Forschung zusammen und formuliert konkrete Empfehlungen für Landwirtschaft, Beratung und Politik

Die ersten Lebenswochen sind für Kälber entscheidend: In dieser Phase werden zentrale Grundlagen für Immunsystem, Stoffwechsel, Verhalten und spätere Leistungsfähigkeit gelegt. Gleichzeitig ist das Risiko für Erkrankungen und Verluste besonders hoch. Das Positionspapier zeigt, dass eine frühzeitige und ausreichende Kolostrum- und Milchversorgung, geeignete Haltungsbedingungen sowie frühe soziale Kontakte wesentliche Stellschrauben für Tiergesundheit und Tierwohl sind.

Ein besonderer Fokus liegt auf der ad-libitum-Milchversorgung in den ersten Lebenswochen, der frühzeitigen Gruppenhaltung sowie auf der Bedeutung der kuhgebundenen Kälberaufzucht als besonders tierwohlorientiertem Ansatz. Darüber hinaus ordnet das Papier aktuelle gesetzliche Vorgaben ein und stellt sie den weitergehenden wissenschaftlichen Empfehlungen, unter anderem der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), gegenüber.

„Eine tiergerechte Kälberaufzucht ist keine optionale Zusatzleistung, sondern eine Investition in Tiergesundheit, Nachhaltigkeit und gesellschaftliche Akzeptanz der Milchviehhaltung“, betonen die Autor:innen. Viele der empfohlenen Maßnahmen erfordern zwar anfänglich mehr Aufwand, zahlen sich jedoch langfristig durch robustere, gesündere Tiere aus.

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Quelle: Forschungsinstitut für Nutztierbiologie (FBN)

AVIX-Lasertechnologie reduziert das Vogelgripperisiko um 99,7 % bei Wildvögeln

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Da die Vogelgrippe weiterhin erhebliche Herausforderungen für die Biosicherheit der Geflügelindustrie darstellt, präsentiert die Bird Control Group AVIX ihre bewährte, automatisierte Laser-Vogelabwehrlösung, die weltweit zur Reduzierung der Wildvogelaktivität und des Vogelgripperisikos eingesetzt wird. Die Technologie wird diese Woche auf der International Production & Processing Expo (IPPE) in Atlanta vorgestellt.

Auf der IPPE präsentiert die Bird Control Group unabhängige Feldstudien, die belegen, dass automatisierte Laser-Vogelabwehrsysteme die Wildvogelaktivität in der Nähe von Geflügelbetrieben – einem der Hauptübertragungswege für Vogelgrippeviren – deutlich reduzieren können.

Forschungen der Universität Wageningen bestätigten, dass das autonome Lasersystem AVIX die Besuche von Wildenten um 99,7 % und die Gesamtpräsenz von Wildvögeln in Freilandhaltungen während der Hochrisiko-Winterzugzeit um 98,2 % reduzierte.

Über die Forschung hinaus wird die Technologie bereits von kommerziellen Geflügel- und Putenproduzenten in stark von der Vogelgrippe betroffenen Regionen eingesetzt. In Minnesota beispielsweise berichten Putenproduzenten, die AVIX Autonomic Laserabwehrsysteme einsetzen, von einer Reduzierung der Vogelpräsenz um mehr als 70 %, was zum Teil auf staatlich finanzierte Biosicherheitsinitiativen zurückzuführen ist.

Das AVIX Autonomic-System nutzt eine patentierte, automatisierte grüne Lasertechnologie, die Vögel instinktiv als physisches Objekt wahrnehmen und so ein sofortiges Meiden auslösen – ohne Schaden oder Gewöhnung. Die Lösung ist für den Dauerbetrieb ausgelegt und ergänzt bestehende Biosicherheitsprogramme, einschließlich Hygiene-, Zugangskontroll- und Überwachungsmaßnahmen.

Über die Bird Control Group
Die Bird Control Group bietet innovative Lösungen, um Vögel von landwirtschaftlichen und gewerblichen Betrieben fernzuhalten und so ein sichereres Arbeitsumfeld sowie eine hochwirksame Schadensverhütung zu gewährleisten.

Zu ihren Kunden zählen Cargill, Coca-Cola, Heineken und Google. Die Bird Control Group ist in über 100 Ländern weltweit tätig und unterhält Niederlassungen in den USA und den Niederlanden.

Videos der Technologie sind hier zu finden.

Quelle: Bird Control Group, United States

Agrarministerin Staudte: Jetzt Impfschutz für neue Varianten der Blauzungenkrankheit!

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Weitere Serotypen und Viruserkrankungen für Schafe und Rinder breiten sich aus

Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte ruft Tierhalterinnen und Tierhalter in Niedersachsen dazu auf, ihre Tiere rechtzeitig gegen das Blauzungenvirus impfen zu lassen. Eine Impfung biete den einzigen wirksamen Schutz vor schweren Krankheitsverläufen: „Die bisherigen Impfungen gegen den Blauzungen-Serotyp 3 schützen nicht vor dem sich nun auch ausbreitenden Serotyp 8. Wir rechnen daher damit, dass sich ab dem kommenden Frühjahr wieder mehr Schafe, Rinder und Ziegen mit dem Virus der Blauzungenkrankheit (BTV) infizieren. Daher appelliere ich an die Tierhalterinnen und Tierhalter: Schützen Sie ihre Tiere mit einer rechtzeitigen, umfassenden Impfung und helfen Sie mit, die Ausbreitung der Krankheit einzudämmen.“

Neben fortlaufenden Nachweisen von BTV-3 sind seit Oktober 2025 zusätzlich Nachweise von BTV-8 bei Rindern und Schafen in Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen, Saarland, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen zu verzeichnen. Dort gelten entsprechende spezielle Regelungen für die Verbringung von Tieren empfänglicher Arten. Mit Infektionen in Niedersachsen muss gerechnet werden. Zudem kommt in Europa der Serotyp 4 vor. Impfstoffe gegen diese Serotypen sind auf dem Markt. Halterinnen und Haltern von Rindern, Schafen und Ziegen empfiehlt das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium daher erneut die Impfung gegen den immer noch zirkulierenden Serotyp 3 und gegen den Serotyp 8. Es besteht keine Kreuzimmunität zwischen den Serotypen, das heißt Impfungen gegen einen der Serotypen bieten keinen Schutz gegen die anderen Serotypen. Nach der Impfung dauert es mehrere Wochen bis der Impfschutz aufgebaut ist. Die Tiere sollten einen vollständigen Immunschutz vor dem Beginn der Vektorsaison (Gnitzen), spätestens Anfang Mai, entwickelt haben.

Aufmerksamkeit auch bei der Epizootische Hämorrhagische Krankheit und Lumpy Skin Krankheit geboten
Seit 2022 breitet sich außerdem die Tierseuche EHD (Epizootische Hämorrhagische Krankheit) in Europa aus. Bei der EHD handelt es sich ebenfalls um eine virale Infektionskrankheit mit gleichem Wirtsspektrum und ähnlichem Verlauf wie die Blauzungenkrankheit. Sie betrifft jedoch vor allem Rinder sowie Wildwiederkäuer wie Hirsche. Übertragen wird das Virus ebenfalls durch Gnitzen (Mücken). Ein Impfstoff gegen den Serotyp 8 (EHDV-8) ist zugelassen und bietet Schutz für Rinder. Auch bei der Lumpy Skin Disease (LSD) handelt es sich um eine anzeigepflichtige Viruserkrankung, die Rinder betrifft. Die Übertragung des Virus erfolgt in erster Linie durch blutsaugende Insekten. Bisher sind beide Erkrankungen nicht in Niedersachsen aufgetreten. Bei Vorliegen eines Verdachts sollte schnellstmöglich eine Untersuchung zur Abklärung veranlasst werden, beziehungsweise umgehend das zuständige Veterinäramt informiert werden.

Hintergrund:
Im Jahr 2024 hatten Infektionen mit dem Blauzungenvirus des Serotyps 3 (BTV-3) zu enormen Verlusten in niedersächsischen Schaf- und Rinderhaltungen geführt. Vor allem aufgrund einer positiven Entwicklung der Impfquote, insbesondere bei Schafen, wurden in Niedersachsen 2025 weitaus weniger Ausbrüche der Blauzungenkrankheit festgestellt. Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine virusbedingte, hauptsächlich akut verlaufende Krankheit. Schafe und Rinder, aber auch Ziegen, Kameliden (bspw. Lamas und Alpakas) und Wildwiederkäuer sind für BTV empfänglich. Übertragen wird das Virus durch kleine blutsaugende Stechmücken, sogenannte Gnitzen.

Weitere Informationen
Aktuelle Informationen werden im Tierseuchen-Informationssystem (TSIS) des FLI zur Verfügung gestellt.

Mehr Informationen auch unter tierseucheninfo.niedersachsen.de

Quelle: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

InnoRind-Webinar am 29. 1. 2026

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Innovationsnetzwerk Rind – zukunftsfähige Rinderhaltung in Deutschland unter Berücksichtigung von Tierwohl, Umweltwirkungen und gesellschaftlicher Akzeptanz

Dreieinhalb Jahre haben sich zwölf Institutionen aus ganz Deutschland gemeinsam mit Fragen zur zukunftsfähigen Rinderhaltung befasst. Das Verbundprojekt wurde im Rahmen des Bundesprogrammes Nutztierhaltung von BMLEH und BLE gefördert.

Die Arbeitsgruppe Kälberaufzucht stellt ihre Ergebnisse aus dem Projekt in einem Webinar vor: 29. Januar 2026 von 19 bis 20.30 Uhr: AG Kälber „Gemeinsam fit – Kälberaufzucht neu gedacht“.

Melden Sie sich gern über diesen Link für das Webinar an.

Quelle: Kompetenzzentrum Milch Schleswig-Holstein

bpt-Neujahrsempfang 2026 in Berlin: Tiergesundheit geht nur mit mehr Zeit am Tier und vernünftigen Gebühren

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Tiergesundheit hat eine enorme volkswirtschaftliche Bedeutung – sowohl in der Lebensmittelproduktion und -sicherheit als auch für Haustiere und ihre Besitzer. Sie ist aber auch entscheidend für die nationale Sicherheit. Darum betonte bpt-Präsident Dr. Siegfried Moder bei seiner Begrüßung zum diesjährigen Neujahrsempfang des Bundesverbands praktizierender Tierärzte e.V. (bpt) unter der Schirmherrschaft von Tierärztin und MdB Dr. Franziska Kersten (SPD), wie wichtig der Schutz von Lebensmittelketten ist. Er forderte die Zuhörenden, u.a. Professor Dr. Eberhard Haunhorst, Leiter der Abteilung 3 „Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit“ im Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) und den für Tiergesundheit zuständigen Berichterstatter der CDU-Bundestagsfraktion, MdB Dieter Stier, mit Blick auf den Ausbruch von Maul- und Klauenseuche im Januar 2025 auf, „…nicht nur die Gesundheit des Menschen, sondern auch die Tiergesundheit als kritische Infrastruktur mitzudenken und in die Krisenprävention einzubeziehen.“

GOT sorgt für stabiles Preisgefüge
Grußworte sprachen neben Dr. Franziska Kersten, auch der Präsident der Bundestierärztekammer (BTK), Ltd. VD Dr. Holger Vogel, der Präsident des Bundesverbandes Freier Berufe (BFB), Dr. Stefan Hofmeister und Prof. Dr. Eberhard Haunhorst. Die Betonung der Wichtigkeit der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) zum Schutz der Verbraucher (Tierhalter) war dabei allen ein Anliegen. Für bpt-Präsident Dr. Moder ist klar, dass die in diesem Jahr anstehende GOT-Evaluierung zeigen wird, dass die angestrebte Steigerung der Attraktivität des Berufsbilds durch die damalige Ampel-Regierung zur Schaffung günstiger Arbeitsbedingungen und Stabilisierung einer flächendeckenden Notdienstversorgung verbessert wurde. Die aktuell in Teilen der Politik diskutierte Abschaffung der GOT würde ganz sicher nicht zu einem fallenden Preisniveau führen. Ganz im Gegenteil: der Blick in unsere EU-Nachbarländer zeige klar, dass die Versorgung gerade auf dem Land dann gefährdet wäre und die Preise explodieren würden.

Tiergesundheit ist auch Krisenprävention
Keynote-Speaker Jonathan Rushton, Professor of Economics of Animal Health an der Universität Edinburgh (Schottland) und Berater der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) sowie der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) machte klar, dass selbst vegan lebende Menschen durch Tiere beeinflusst werden. Sei es schlicht durch Nahrungskonkurrenz oder durch Haustiere. Anhand von Zahlen verdeutlichte er die volkswirtschaftliche Bedeutung der tierärztlichen Tätigkeit insbesondere im Bereich der Lebensmittelversorgung und -sicherheit. Krisenprävention kann ohne das Mitdenken der Tiergesundheit nicht vollständig sein. Auch gesamtgesellschaftlich ist die Arbeit der Tierärzte unabdingbar.

Krisenprävention durch Bürokratieabbau
Die zentrale Forderung Moders war erneut die nach mehr Zeit am Tier, also dem Abbau überflüssiger Bürokratie. Auch wenn es erste Schritte in die richtige Richtung gibt, stellte er fest: „Das ist und bleibt bisher ein Tropfen auf den heißen Stein.“ Er verwies auf die bereits im letzten Sommer an den Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Alois Rainer überreichten zehn konkreten bpt-Vorschläge, um kurzfristig mehr Zeit am Tier zu erreichen. Die Forderungen beinhalten u.a. die Verlängerung des Kontrollintervalls bei den tierärztlichen Hausapotheken, die Verdopplung des Schulungsintervalls für die Röntgenfortbildung und die Veränderung des Bewertungssystems beim Antibiotikamonitoring. Ohne die passenden Rahmenbedingungen, werde es zunehmend schwierig werden, die tierärztliche Versorgung aufrechtzuerhalten, so Moder.

Quelle: bpt

Betäubungsloses Enthornen von Kälbern: In Niedersachsen weiterhin nur mit Beruhigungs- und Schmerzmitteln erlaubt

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Erneuerter Erlass präzisiert Tierschutz-Vorgaben beim Enthornen

In Niedersachsen ist die betäubungslose Enthornung von unter sechs Wochen alten Kälbern weiterhin nur zulässig, wenn den Tieren ein Beruhigungsmittel (Sedativum) und ein mindestens 24 Stunden wirksames Schmerzmittel verabreicht werden. Diese Praxis wurde in Niedersachsen bereits seit Dezember 2016 durch einen Runderlass vorgeschrieben. Nachdem dieser nach einmaliger Verlängerung nun ausgelaufen ist, hat Niedersachsen die Tierschutz-Vorgaben in einem neuen Erlass bekräftigt und präzisiert.

Der Erlass ist im Ministerialblatt ist hier abrufbar. Er greift insbesondere das Thema Sachkunde konkreter auf: Demnach kann für Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung im Ausbildungsberuf Landwirt*in, die ihre Ausbildung auf einem rinderhaltenden Betrieb absolviert haben, auf dem Kälber enthornt wurden, sowie im Ausbildungsberuf Tierwirt*in Fachrichtung Rinderhaltung davon ausgegangen werden, dass diese über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Alle anderen Personen müssen ihre Kenntnisse und Fähigkeiten der zuständigen Behörde auf Verlangen nachweisen. Beispielsweise durch Bescheinigungen über eine entsprechend fachkundige Unterweisung durch einen Tierarzt bzw. Tierärztin.

Hintergrund: In Deutschland ist das betäubungslose Enthornen (genauer: das Veröden der Hornanlagen) von Kälbern bis zu einem Alter von sechs Wochen rechtlich zulässig. Grundlage ist Paragraph 6 des Tierschutzgesetzes in Verbindung mit der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Der Gesetzgeber erlaubt diese tierschutzrechtliche Ausnahme, wenn der Eingriff fachgerecht durchgeführt wird und alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um die Schmerzen oder Leiden der Tiere zu vermindern. Niedersachsen nutzt somit den rechtlichen Spielraum, um Detailanforderungen und Bedingungen zu präzisieren. Ab einem Alter von sechs Wochen ist das Enthornen nur noch unter Betäubung durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt erlaubt. Ministerin Staudte spricht sich dafür aus, die geplante Änderung des Bundestierschutzgesetzes aus der letzten Wahlperiode wieder aufzugreifen, die ohne Altersgrenze die Enthornung bei Rindern mit Betäubung vorsah.

Quelle: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Prime-Boost-Impfkonzept: Fördert Kälbergesundheit und steigert Wirtschaftlichkeit der Kälbermast

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Nach aktuellem Einsatz des Prime-Boost-Impfkonzepts von Boehringer Ingelheim in einem Mastbetrieb konnte dieser vielversprechende Ergebnisse aufweisen. Prime-Boost beinhaltet eine intranasale Impfung gegen BRSV (Bovine Respiratory Synzytial-Virus) und das PI3-Virus (Bovine Parainfluenza 3 Virus) sowie nach zwei Wochen eine Impfung eines inaktivierten Impfstoffs mit denselben Virusstämmen bei BRSV, PI3V sowie Mannheimia haemolytica.

In diesem Mastdurchgang wurden insgesamt 1.578 Kälber in drei Gruppen beurteilt: (1) ungeimpft, (2) zweimal im Abstand von drei Wochen nadelgeimpft oder (3) nach dem Prime-Boost-Schema.

Bei der Prime-Boost-Gruppe war die Mortalität mit 2,5 % am niedrigsten, deutlich besser als bei den ungeimpften (4,5 %). Besonders ins Gewicht fallen die Verluste im Zeitraum von Mitte bis Ende der Mast: In dieser wirtschaftlich besonders sensiblen Phase traten in der ungeimpften Gruppe fast 60 % der Ausfälle auf.

Auch die Behandlungsrate konnte durch die Impfung um 28 % gesenkt werden. Die Prime-Boost-Gruppe zeigte die besten Ergebnisse bei den Schlachtgewichten. Über 67 % der Tiere erreichten die optimale Gewichtsklasse von 140–170 kg, während in der ungeimpften Gruppe fast 7 % unter 110 kg lagen.

Mit dem Prime-Boost-Konzept profitieren Landwirte nicht nur von einer besseren Tiergesundheit, sondern auch von wirtschaftlichen Vorteilen durch höhere Schlachtgewichte, mehr Homogenität und reduzierten Einzeltierbehandlungen.

Weitere Informationen unter: https://www.vetmedica.de/atemwegserkrankungen

Quelle: Boehringer Ingelheim Vetmedica

Lemmer-Fullwood präsentiert neue Generation des Herdenmanagements FULLEXPERT

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Automatische Tierbeobachtung und Herdenmanagement

Lemmer-Fullwood präsentiert neue Generation des Herdenmanagements FULLEXPERT

+ Neues Dashboard: Innovative Kacheloberfläche ermöglicht eine intuitive Navigation – D2D Analytik für präzise Handlungsempfehlungen

+ Erweiterte Sensorplatte: Mehr Auswahl für verschiedene Betriebsstrategien – FULLEXPERT ist jetzt kompatibel zu FULLEXPERT-Pedometer, -Halsband oder -Ohrmarke

Ein präzises, ganzheitliches Herdenmanagement ist heute ein zentraler Erfolgsfaktor in der Milchkuhhaltung. FULLEXPERT, seit über zwei Jahrzehnten eines der führenden Systeme für automatisierte Tierüberwachung, bekommt jetzt eine umfassend überarbeitete Version mit erweiterten Funktionen für den M2erlin Melkroboter.

D2D: Von Daten zur klaren Entscheidung
Kernstück der Weiterentwicklung ist der neue Bereich D2D (Data to Decision). Die intelligente Analytik verarbeitet komplexe Sensor- und Prozessdaten automatisch und verdichtet sie zu eindeutigen, praxisnahen Handlungsempfehlungen. Farbcodierte Prioritäten und klar definierte Aktionssymbole zeigen dem Landwirt auf einen Blick, welche Maßnahmen anstehen – ob am Einzeltier, im Melkprozess oder im Herdenmanagement insgesamt. Das spart Zeit im Arbeitsalltag und unterstützt eine schnellere, sichere Entscheidungsfindung.

Bild: Lemmer Fullwood

Neues Dashboard für klaren Überblick
Das vollständig neu gestaltete Dashboard liefert eine klare, logisch strukturierte Übersicht aller relevanten Herden- und Prozessdaten in Echtzeit. Die Kacheloberfläche ermöglicht eine intuitive Navigation und schafft die Grundlage für ein effizientes Management am PC, Touchbildschirm oder mobilen Endgerät.

Erweiterte Sensorplatte: Mehr Auswahl für verschiedene Betriebsstrategien
Neben dem etablierten FULLEXPERT-Pedometer – bekannt für seine präzise Brunsterkennung sowie aussagekräftige Analysen zu Abkalbung, Liegezeiten und Lahmheitsfrüherkennung – erweitert Fullwood sein Sensorportfolio um zwei zusätzliche Sensortypen: das FULLEXPERT-Halsband und die FULLEXPERT-Ohrmarke. Beide bieten eine vereinfachte Handhabung und erfassen weitere relevante Parameter, wie die Wiederkauaktivität, insbesondere wichtig in der Trockenstehphase.

FULLEXPERT setzt neue Standards
Mit der neuen Produktgeneration stärkt FULLEXPERT seine Position als eines der führenden digitalen Werkzeuge für intelligentes, datengestütztes Herdenmanagement. Ziel bleibt es, Milchkuhbetriebe dabei zu unterstützen, Tiergesundheit, Reproduktion und Arbeitsabläufe optimal und wirtschaftlich auszusteuern.

Weitere Informationen sind erhältlich auf der Internetseite von Lemmer-Fullwood unter www.lemmer-fullwood.info bzw. direkt bei

Quelle: Lemmer Fullwood GmbH

Initiative Tierwohl: künftig drei Tierwohlprogramme

• Neben dem bekannten Tierwohlprogramm in Haltungsform Stufe 2 startet die ITW Programme für die Stufen 3 und 4
• Verbraucher finden beide neuen Produktsiegel voraussichtlich ab Mitte 2026 in den Märkten des Lebensmitteleinzelhandels
• Landwirte können sich ab März 2026 für die neuen Programme anmelden

Die Initiative Tierwohl (ITW) gab heute während der Grünen Woche in Berlin bekannt, dass sie neben ihrem weit verbreiteten Tierwohlprogramm in der Haltungsform Stufe 2 zwei weitere Programme einführt. Ab März 2026 können sich Hähnchen-, Puten- und Schweinemäster für die Programme „Initiative Tierwohl Frischluftstall“ in Haltungsform Stufe 3 und „Initiative Tierwohl Auslauf“ in Haltungsform Stufe 4 anmelden. Voraussichtlich ab April 2026 finden dann die ersten Audits auf den Betrieben statt. Verbraucherinnen und Verbraucher können Fleisch anhand der beiden neuen Produktsiegel voraussichtlich ab Mitte 2026 im Lebensmitteleinzelhandel (LEH) erkennen.

Entsprechende Programme für die Rinderhaltung plant die ITW ebenfalls zeitnah umzusetzen. Das breitenwirksame Programm der ITW für die Haltungsform Stufe 2 hat inzwischen Marktanteile bei Geflügel von über 90 Prozent, bei Schwein von über 60 Prozent und bei Rind von ungefähr 20 Prozent erreicht und bleibt weiter auf Wachstumskurs.

Siegel ITW Frischluftstall

„Die Zeit ist reif für ITW-Programme in den Haltungsform Stufen 3 und 4“, erklärt Robert Römer, Geschäftsführer der Initiative Tierwohl GmbH. „Inzwischen wurden 176 Programme in die Haltungsform eingeordnet, die meisten davon in die Haltungsform Stufen 3 und 4. Diese Marktentwicklung spiegelt sich auch im Sortiment des LEH wider. Zugleich werden durch die in nationales Gesetz gegossene EmpCo-Richtlinie der EU die Anforderungen an diese Programme komplexer. Die ITW bietet durch ihre neuen Programme Lösungen für die Branche, wenn bestehende Programme nicht mehr weitergeführt werden können. Die neuen ITW-Programme für die Haltungsform Stufen 3 und 4 sind also unser Angebot für Marktteilnehmer, die gerne mehr Ware in den höheren Haltungsformen anbieten wollen und sind zudem auch für die Unternehmen interessant, die ihre eigenen Programme aufgrund der komplexen rechtlichen Anforderungen nicht mehr weiterführen können.“

Die neuen ITW-Programme bauen auf den Anforderungen der ITW in der Haltungsform Stufe 2 „Stall plus Platz“ auf, werden aber ergänzt um die jeweiligen Anforderungen der Haltungsform Stufen 3 und 4. Das neue ITW-Programm „Frischluftstall“ setzt also die Teilnahme am QS-System, sowie alle weiteren Anforderungen der „Initiative Tierwohl Stall plus Platz“, wie etwa Monitoringprogramme, Weiterbildungsmaßnahmen und tierartspezifische Anforderungen, wie etwa Lichtprogramm und Fußballengesundheit bei Geflügel sowie Buchtenstruktur und Raufutter für die Schweine, voraus. Dazu kommen dann die Anforderungen der Haltungsform Stufe 3. Auch das neue ITW-Programm „Auslauf“ setzt die Erfüllung aller Anforderungen des Programms „Initiative Tierwohl Stall plus Platz“ voraus, ergänzt sie jedoch um die Anforderungen der Haltungsform Stufe 4, wie zum Beispiel ein erweitertes Platzangebot und ständigen Zugang zum Auslauf.

Durch diese Kriteriensystematik bauen die ITW-Programme für die einzelnen Haltungsform Stufen aufeinander auf. Für die Tierhalter erwächst daraus der Vorteil, dass sie flexibler zwischen den Haltungsform Stufen wechseln können. Und die Vermarkter können die Ware einer höheren Stufe bei Bedarf ohne Mengenbegrenzung in einer niedrigeren Stufe vermarkten.

Siegel ITW Stall Plus

Das neue Siegel für das Programm „Initiative Tierwohl Frischluftstall“ erinnert mit dem gelben Rahmen an das bekannte ITW-Siegel mit dem blauen Haken, das Fleisch in der Haltungsform Stufe 2 kennzeichnet. Aber das neue Programmsiegel weist im Unterschied zum altbekannten einen orangefarbenen Haken auf, dessen Farbe eine Assoziation zur entsprechenden Haltungsform Stufe 3 – ebenfalls orange – hervorruft. Ferner ist zur eindeutigen Zuordnung der Schriftzug „Frischluftstall“ auf weißem Grund unterhalb des gelben Rahmens zu sehen.

Das ebenfalls neue Produktsiegel für das Programm in der Haltungsformstufe 4 verfährt nach demselben Prinzip: auch hier macht der gelbe Rahmen die Zugehörigkeit zum ITW-Siegelsystem deutlich. Allerdings markieren hier ein grünes Häkchen und der Schriftzug „Auslauf/Weide“ unter dem gelben Rahmen die Einordnung in die Haltungsform Stufe 4.

Beide neuen Produktsiegel wurden in Kombination mit dem altbekannten Siegel zahlreichen Verbrauchertests unterzogen, um sicherzustellen, dass einerseits eine Assoziation mit dem bereits bekannten Siegel der Stufe 2 gegeben, andererseits eine Verwechslungsgefahr ausgeschlossen ist. Das Votum der Verbraucherinnen und Verbraucher war hier eindeutig. Jedes Siegel für sich wird der entsprechenden Haltungsform Stufe zugeordnet, zugleich werden alle drei Siegel mit der bekannten Initiative Tierwohl assoziiert.

Quelle: Initiative Tierwohl GmbH

Haltungsform veröffentlicht Jahreszahlen: Verschiebung zu höheren Stufen

• Verteilung der Haltungsform-Stufen für 2024 erhoben und mit 2023 verglichen
• Angebot bei Pute verschiebt sich von Stufe 2 hin zu Stufe 3
• Stufe 2 bei Schwein stabil auf hohem Niveau

Die Initiative Tierwohl GmbH (ITW) hat heute aktuelle Zahlen zur Haltungsform-Kennzeichnung veröffentlicht, die die Verteilung des Produktangebots in den fünf Haltungsstufen für verschiedene Tierarten zeigen. Die Daten basieren auf den gemeldeten Verkaufsmengen der teilnehmenden Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels (LEH) und werden regelmäßig kommuniziert, um transparente Einblicke in die Entwicklung der Tierhaltung in Deutschland zu gewähren. Im Vergleich der Jahre 2023 und 2024 ist eine Verschiebung von Stufe 2 hin zu Stufe 3 erkennbar – insbesondere bei Pute. Diese Entwicklung zugunsten des Tierwohls ist maßgeblich auf Initiativen des Einzelhandels zurückzuführen. Die 2024 neu eingeführte Stufe 5 „Bio“ zeigt bei Rind sowie Milch- und Molkereiprodukten einen stabilen Marktanteil. Die veröffentlichten Zahlen beziehen sich auf das Gesamtjahr 2024.

„Die aktuellen Zahlen belegen deutlich das Engagement des Einzelhandels für mehr Tierwohl und die Bereitschaft der Landwirte diesen Weg im Rahmen ihrer Möglichkeiten mitzugehen. Immer mehr Produkte stammen aus höheren Haltungsstufen, wobei insbesondere Stufe 3 an Bedeutung zunimmt“, erklärt Robert Römer, Geschäftsführer der Initiative Tierwohl GmbH. „Dieses Bestreben, Tierwohl gemeinsam weiter auszubauen, unterstreicht zugleich die Relevanz unserer Pläne, ITW- Programme für die Haltungsform-Stufen 3 und 4 einzuführen – ein wichtiger Schritt, um das Tierwohl nachhaltig zu stärken.“

Frischfleisch und Fleischzubereitungen im SB-Regal – Grafik: ITW

Schweinefleisch: Tierwohlniveau bleibt stabil
Der Großteil des Schweinefleischs stammte 2024 aus der Haltungsstufe 2 „Stall + Platz“ – mit 75,2 % an der Bedientheke und 86,3 % im SB-Regal. In diesem Segment sind kaum Veränderungen im Vergleich zu 2023 zu beobachten. Die 2024 neu eingeführte Haltungsstufe 5 „Bio“ hat bei Schweinefleisch einen Anteil von 4,3 % im SB-Regal und 4,7 % an der Bedientheke. Diese Zahlen waren zu erwarten, da ähnliche Werte in 2023 – als es nur 4 Stufen gab und Bio somit zusammen mit „Auslauf/Weide“ erfasst wurde – für die Stufe 4 gemeldet wurden.

Geflügel: flächendeckende Kennzeichnung mit Haltungsform
Die Verteilung der Haltungsstufen bei Geflügel bleibt im Vergleich 2023/2024 weitgehend stabil. Bei Hähnchen gibt es kaum Veränderungen: Haltungsstufe 2 dominiert mit 88,6 % (2024) gegenüber 89,8 % (2023) das SB-Sortiment. Die neu eingeführte Stufe 5 erreicht 4,8 %. Bei Pute zeigt sich eine etwas stärkere Bewegung: Stufe 2 bleibt mit 78,0 % führend (2023: 91,5 %), während höhere Stufen zulegen – Stufe 3 um +13,3 %, Stufe 5 um +3,0 %. Insgesamt sind Hähnchen und Pute nahezu vollständig mit einer der fünf Haltungsformen gekennzeichnet (weniger als 1 % der Gesamtware wird nicht gekennzeichnet).

Rindfleisch: hohe Anteile in oberen Haltungsstufen
Mit 14,1 % erreicht die Haltungsstufe 5 bei Rindfleisch – sowohl an der Bedientheke als auch im SB-Regal – den höchsten Wert unter allen Fleischsorten. Auch die Haltungsstufe 3 „Frischluftstall“ legt deutlich zu.

Besonders auffällig ist der Rückgang von Haltungsstufe 1 zugunsten höherer Stufen: Im SB-Regal sinkt der Anteil von 75,6 % (2023) auf 62,4 % (2024), während Stufe 3 im gleichen Zeitraum von 5,6 % auf 16,7 % steigt. An der Bedientheke zeigt sich ein ähnliches Bild: Haltungsstufe 1 fällt von 54,4 % auf 42,2 %, Stufe 3 wächst von 27,4 % auf 34,7 %. Diese Entwicklung verdeutlicht, dass Landwirte und Lebensmitteleinzelhandel bereit sind Schritte für mehr Tierwohl zu gehen, wenn die Verbrauchernachfrage dies rechtfertigt.

Milch und Molkereiprodukte – Grafik: ITW

Milch: Haltungsstufe 3 dominiert den Milchmarkt
Der Anteil an Milch ohne Haltungsstufe ist 2024 auf ein Rekordtief gesunken: Während 2023 noch 44,9 % der Milch ohne Kennzeichnung angeboten wurden, waren es 2024 nur noch 5,5 %. Hauptprofiteur dieser Entwicklung ist die Haltungsstufe 3, deren Anteil von 41,3 % (2023) auf 76,6 % (2024) gestiegen ist.

Neu hinzugekommen ist 2024 die Haltungsform 5, die im Milch- und Molkereisegment bereits einen beachtlichen Marktanteil erreicht: 12,8 % bei Milch und 7,7 % bei Molkereiprodukten.
Bei Molkereiprodukten ist die Kennzeichnung jedoch noch nicht flächendeckend umgesetzt: Der Anteil nicht gekennzeichneter Produkte liegt weiterhin bei knapp 87 %.

Über die Haltungsform-Kennzeichnung
Die Haltungsform-Kennzeichnung ist eine fünfstufige Siegel-Klassifikation für tierische Erzeugnisse, die ab Juli 2024 von vier auf fünf Stufen umgestellt wurde. Sie wurde im April 2019 eingeführt. Sie klassifiziert Tierwohl-Siegel und Qualitätssicherungsprogramme entsprechend ihren Anforderungen an die Tierhalter und dem sich daraus ergebenden Tierwohl-Niveau. Die Kennzeichnung finden Verbraucher auf Verpackungen bei ALDI Nord, ALDI SÜD, Bünting Gruppe, EDEKA, Kaufland, LIDL, Netto Marken-Discount, PENNY, REWE und McDonlad‘s. Die „Haltungsform“ steht weiteren Unternehmen offen. Die Initiative Tierwohl GmbH ist Trägerin der Haltungsform-Kennzeichnung. Sie organisiert die korrekte Eingruppierung von Standards und Programmen in die Systematik dieses Haltungskennzeichens, überwacht die korrekte Anwendung und Umsetzung dieser Systematik und unterstützt die teilnehmenden Unternehmen in der Kommunikation gegenüber Öffentlichkeit und Verbrauchern. Vollständige Informationen zu den Kriterien der einzelnen Stufen erhalten Verbraucher auf der Webseite zur Haltungsform unter www.haltungsform.de.

Quelle: Initiative Tierwohl GmbH

Initiative Tierwohl: Nämlichkeit in der Schweinehaltung bald möglich

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• Neue Registrierungsphase Ferkelaufzucht abgeschlossen
• 198 neue Ferkelaufzuchtbetriebe mit 2,7 Mio. Tieren/Jahr zugelassen
• Lücke zwischen Aufzucht und Mast weiter geschlossen
• Ferkelfonds endet mit dem Jahr 2026

Die Initiative Tierwohl (ITW) hat eine weitere Registrierungsphase für die Ferkelaufzucht erfolgreich abgeschlossen. 198 neue Ferkelaufzuchtbetriebe mit insgesamt 2,7 Millionen Tieren pro Jahr wurden aufgenommen. Damit sind aktuell über 9.000 schweinehaltende Betriebe, darunter 1.589 Ferkelaufzüchter und 1.250 Sauenhalter bei der ITW registriert. Insgesamt profitieren nun jährlich rund 22,5 Millionen Mastschweine und rund 19 Millionen Ferkel von den Maßnahmen der ITW-Tierhalter. Die Lücke zwischen Ferkelaufzucht und Schweinemast konnte weiter verkleinert werden. Ziel ist die so genannte Nämlichkeit, die darin besteht, dass alle Schweine im ITW-System von der Geburt bis zur Schlachtung ausschließlich auf an der ITW teilnehmenden Betrieben gehalten werden.

„Mit der erfolgreichen Registrierung der Ferkelaufzuchtbetriebe gelingt ein entscheidender Schritt in Richtung durchgängige Nämlichkeit und mehr Transparenz in der Schweinehaltung. Die hohe Beteiligung zeigt, dass die Branche gemeinsam Verantwortung übernimmt und bereit ist, die Herausforderungen der Zukunft aktiv anzugehen. Unser Ziel bleibt, die Lücke zwischen Aufzucht und Mast vollständig zu schließen und damit das Tierwohl weiter zu stärken“, erklärt Robert Römer, Geschäftsführer der Initiative Tierwohl. „Klar ist aber auch: Noch fehlen faktisch gut 3 Millionen Tiere. Dieses Delta muss bis zum Auslaufen des Ferkelfonds Ende des Jahres vollständig geschlossen werden. Ab 2027 soll die Finanzierung durchgängig über den Markt erfolgen.“

Die neuen Ferkelaufzuchtbetriebe nehmen als „nämliche Ferkelaufzüchter“ an der ITW teil. Das bedeutet, dass die Voraussetzung für die Auszahlung des Tierwohlentgelts an die neuen Ferkelerzeuger daran geknüpft ist, dass die Ferkel an einen ITW-Mäster geliefert werden. Nur für diese Ferkel bekommen die Neuteilnehmer die 4,50 Euro pro Tier aus dem Ferkelfonds.

Quelle: Initiative Tierwohl GmbH

Poultrystart 3.0 – das unterschätzte Potenzial von Wassermanagement in der Kükenphase

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Futterqualität, Stallklima, Lichtsteuerung – in der Aufzucht von Putenküken wird kein Detail dem Zufall überlassen. Und doch kommt es in vielen Betrieben immer wieder zu Problemen mit Verdauungsstörungen, erhöhtem Infektionsdruck oder Leistungseinbußen. Der Grund dafür: Unzureichende Reinigung und Desinfektion der Tränkeleitungen. Putenmäster Benjamin Pohle hat sich der Herausforderung in seinem Betrieb gestellt und zeigt, wie es möglich ist, einer Biofilmbildung mit wenigen Stellschrauben vorzubeugen.

Tatort: Tränkeleitungen
„Ich hatte gar nicht vermutet, dass das Wasser überhaupt das Problem ist“, sagt Benjamin Pohle rückblickend. Gemeinsam mit seinem Vater bewirtschaftet der gelernte Landwirt einen Betrieb mit zwei Standorten im Altenburger Land (Thüringen). Hier mästet er insgesamt 30.000 Putenküken pro Durchgang. Wie viele andere Betriebe setzt er auf antibiotikareduzierte Aufzucht und stieß dabei regelmäßig an Grenzen: „Wir hatten immer wieder schwankende Leistungen in den ersten Tagen: Verdauungsstörungen, Atemwegsreizungen usw. Insbesondere bei hohen Temperaturen hat das noch weiter zugenommen.“

Erst die gezielte Untersuchung von Tränkeleitungen und Tieren – gemeinsam mit Tierarzt und Berater – brachte die Ursache ans Licht: Biofilme in den Leitungen. Hygiene-Berater Matthias Wiecha (Stockmeier) erklärt: „Diese Problematik sehen wir auf ganz vielen Betrieben. Da ist dann zwar die übliche Desinfektion auf Chlor-Basis im Einsatz, aber trotzdem läuft es nicht richtig mit den Küken. Hier steigen wir dann mit der Überprüfung der Leitungen ein. In der Regel finden wir dort einen Biofilm und der bringt eben diverse negative Begleiterscheinungen mit sich.“

Kleine Dosis – große Wirkung
Seitdem setzt Pohle konsequent auf ein abgestimmtes Hygienekonzept inklusive Spülung und gezielter Wasserbehandlung in der Kükenphase. Als Ergänzung zur Tränkwasserdesinfektion auf Chlor-Basis sowie einer zeitgesteuerten Tränkespülung mit hohem Druck kommt bei ihm in der empfindlichen Aufzuchtphase ein Desinfektionsmittel auf Basis von 50,5 g Peroxomonosulfat zum Einsatz,, in niedriger Dosierung, aber mit konstanter Wirkung: „Wir fangen bei den Küken am Tag 0 mit 50 Gramm je 1.000 Liter an und steigern das dann täglich um 50 g bis auf max. 1000 g. Das hat für uns den entscheidenden Vorteil, dass die Schmackhaftigkeit in den ersten Tagen erhalten bleibt, denn hier zeigen sich die Küken sehr wählerisch.“

Der Effekt ist für ihn deutlich spürbar: „Ich merke es einfach an der Einstreu, am Verhalten der Tiere und an der Gesamtentwicklung. Es läuft runder und die typischen Probleme beim Aufstallen haben sichtlich nachgelassen. Deswegen setzen wir das Produkt auch bei den älteren Tieren ein. Hier nutzen wir es gezielt in Stresssituationen oder bei leichten Darminstabilitäten. Zudem können wir bei Temperaturschwankungen sehr schnell reagieren und den Keimdruck frühzeitig senken, ohne direkt auf Vitamin C-Gaben zurückzugreifen.“

Warum Biofilm gerade in der Kükenphase zum Problem wird
Wasser ist das meistgenutzte, aber am wenigsten kontrollierte Futtermittel im Stall. Gerade in der Putenaufzucht kann das fatale Folgen haben, denn in den ersten Tagen nach der Einstallung sind Putenküken besonders sensibel: Ihr Immunsystem ist noch nicht ausgereift, der Darm befindet sich im Aufbau und die Wasseraufnahme ist im Verhältnis zum Körpergewicht extrem hoch.


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Faser: Ein Multitool in der Rationsgestaltung

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Von Prof. Reinhard Puntigam, FH Soest und Dr. Julia Slama, Uni Rostock

Die nachhaltige Tierernährung fußt auf den Säulen der Ökonomie, Ökologie sowie der Gesundheit und des Wohlergehens und hat zum Ziel, diese bestmöglich und gleichermaßen zu berücksichtigen. Dazu stehen eine Vielzahl an Strategien der Rationsgestaltung zu Verfügung, die in den vergangenen Jahren stark im Fokus zahlreicher praktischer und wissenschaftlicher Untersuchungen standen. Dabei soll dem Anspruch der Verbraucher:innen ebenso nachgekommen werden, wie auch rechtlichen Vorgaben um die Eigenversorgung an hochwertigen Lebensmitteln gewährleisten zu können – somit Pflicht und Recht.

Neben dem Aspekt der Umweltwirkung rückt die Konkurrenz zwischen Teller und Trog (= Nahrungsmittelkonkurrenz) immer stärker in den Fokus der gesellschaftlichen Diskussion. Vor allem in Trögen von Schweinen finden sich bis zu zwei Drittel an Futtermittel wieder, die ebenfalls potentiell human verzehrbar wären, somit auch auf unserem Speiseplan stehen könnten. In diesem Zusammenhang leistet der gezielte Einsatz von Nebenprodukten der Lebensmittelbe- und -verarbeitung einen oftmals unterschätzten Wert. Zum einen weisen z.B. Nebenprodukte der Müllerei, Brauerei, Zuckerherstellung (Nachmehle, Kleien und Schalen, Trester und Treber, etc.) keinen oder einen kaum human verwertbaren Anteil auf. Zum zweiten ist es der Mehrwert an Nährwert, den der meist hohe Gehalt an Faser dieser Futtermittel als positiven Effekt auf Tier und Umwelt mit sich bringt. Die vielfältigsten Wirkungsmechanismen der faserreichen Nebenprodukte werden entlang des Verdauungstraktes von Schweinen entfaltet, wobei es kleine Ursachen mit großer Wirkung sind, die folgend näher beleuchtet werden sollen.

Faser physiologisch definiert
Faser (in der Humanernährung als Ballaststoffe bezeichnet) stellt eine heterogene Gruppe von Kohlenhydraten dar, die als Bestandteil eines Futtermittels durch körpereigene Enzyme nicht verdaut werden kann. Diese speziellen Verbindungen können jedoch zum Teil im hinteren Verdauungstrakt von Mikroorganismen „geknackt“ werden, wodurch neben mikrobiellem Wachstum auch Fermentationsprodukte entstehen.

Somit ist vorerst ausschließlich „Ballast“ vorhanden, dessen nährstofflicher / energetischer Nutzen bis zum Ende des Dünndarms, dem Hauptort der Nährstoffverdauung und -aufnahme (Protein, Fett, Stärke…) vernachlässigbar ist. Die im Dickdarm gebildeten Fermentationsprodukte, kurzkettige flüchtige Fettsäuren (FFS), welche im Zuge der Fermentation entstehen, können jedoch als Energiequelle genutzt werden. Neben der Fermentierbarkeit der Faser nimmt dabei speziell die Größe des „Fermenters“ eine entscheidende Rolle ein. Je größer desto mehr – so steigt das Potential zur Bildung von FFS vom Saug- über das Aufzuchtferkel, bis hin zu Mastschwein und der ausgewachsenen Zuchtsau wobei nennenswerte Energiebeiträge auf Grund der Fermentation geleistet werden können. Le Goff und Noblet (2001) haben sich als wenige dieser spannenden Frage gewidmet und die Höhe der energetischen Nutzeffizienz der Faser in Abhängigkeit des Tieralters (bzw. deren Größe) herausgearbeitet. Faser liefert zu unterschiedlichen Zeitpunkten des Lebens einen unterschiedlichen energetischen Beitrag und eröffnet damit ein spannendes Forschungsfeld der Zukunft. Speziell die gebildete Buttersäure (Butyrat) wird als wichtige Energiequelle für die Zellerneuerung im Darm genutzt. Buttersäure fördert die Zellteilung und das Wachstum neuer Zellen und unterstützt damit die Aufrechterhaltung einer gesunden Darmschleimhaut. Darüber hinaus trägt Butyrat zur Stärkung der Darmbarriere bei, wirkt entzündungshemmend und schützt das Darmepithel z.B. vor pathogenen Keimen. Eine Vielzahl an Studien unterstreicht die positive Wirkung. Durch die gezielte „Fütterung“ der Mikrobiota mit Faser, sogenannte Prebiotika, kann ein Darmmillieu geschaffen bzw. aufrechterhalten werden, welches ein ausgewogenes Verhältnis zwischen möglichen pathogenen Keinem und positiven Mikroorganismen hervorruft und somit einer möglichen „Dysbiose“, einem Ungleichgewicht entgegenwirkt. Nicht zuletzt entstehen neben Butter- auch Propion- und Essigsäure, die das Darmmilieu ansäuern und damit das Wachstum pathogener Keime hemmen.

Faser analytisch definiert
Die klassische Bestimmung der oft genannten Rohfaser (XF, damals Holzfaser) geht auf Henneberg und Stohmann (1860) zurück und stellt den „unlöslichen“ (manches geht dennoch in Lösung) Rückstand (Cellulose, Hemicellulose, Lignin) unter Einwirken von Säuren und Laugen im Zuge der Weender Analyse dar. Auch aktuell ist der Gehalt an Rohfaser eines Futtermittels im Zuge der Rationskalkulation und Deklaration das Mittel der Wahl, wenngleich kein direkter Zusammenhang zwischen dem Gehalt an Rohfaser und dem fermentierbaren Anteil an Faser herrscht. Da über den Parameter Rohfaser allein keine ausreichende Bewertung der Faserversorgung von Schweinen gegeben ist, rückt eine genauere Charakterisierung anhand der sogenannten Gerüstsubstanzen (NDF, ADF, ADL) in den Vordergrund.

Damit wird eine Differenzierung in Zellulose, Hemizellulosen und Lignin möglich gemacht und lässt auch erste Rückschlüsse auf die Fermentierbarkeit der Faser zu. Jedoch reichen auch NDF und ADF für entsprechende Empfehlungen zur Versorgung nicht aus, da die Eigenschaften der Faser wesentlich komplexer sind. Die enzymatische Bestimmung der Ballaststoffe (TDF, total dietary fibre oder auch Gesamtfaser), wie sie für die Humanernährung verwendet wird, lässt demgegenüber noch einen tieferen Blick zu. Neben dem Gesamtgehalt an Faser (TDF) kann ebenfalls eine Differenzierung in lösliche (SDF) und unlösliche (IDF) Anteile vorgenommen werden, wodurch eine genauere Abschätzung der Fermentierbarkeit ermöglicht wird. Es gilt: Je löslicher, desto besser fermentierbar. Tabelle 1 stellt die chemische Charakterisierung ausgewählter Faserfuttermittel dar und unterstreicht den Unterschied der jeweiligen Analyse.


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Ökonomische Faktoren für die optimale produktive Lebensdauer von Milchkühen

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Eine neue Schweizer Studie kam zu spannenden Ergebnissen, was Lebensdauer und Produktivität von Milchkühen betrifft. Die Autoren schreiben dazu:

Die kurze Lebensdauer von Milchkühen wirft nicht nur ethische Fragen auf, sondern ist auch Gegenstand ökonomischer Debatten. Die Bestimmung der ökonomisch optimalen Nutzungsdauer (OPL) ist komplex, da ein Großteil der Kühe in den ersten beiden Laktationen gemerzt wird. Ziel dieser Studie war die Schätzung der OPL unter Berücksichtigung relevanter Einflussfaktoren wie Milchverlustrisiken, Kosten für Jungrinder und Zuchtfortschritt. Wir entwickelten ein bioökonomisches Kuhmodell für zwei Produktionssysteme mit unterschiedlichen Milchleistungsniveaus (C_niedrig = 6.194 kg/Jahr, C_hoch = 9.338 kg/Jahr) auf Basis des Nettoertragsansatzes. Das Modell nutzte Buchhaltungsdaten von 189 Familienbetrieben und herdenspezifische Daten von 9.858 Kühen mit zehn abgeschlossenen Laktationen sowie Merzungsstatistiken verschiedener Rassen aus Herdbuchdaten.

Um die Auswirkungen unterschiedlicher Risikoszenarien auf die OPL abzuschätzen, wurde ausgemerzten Kühen ein Milchverlust von 10 % bis 50 % zugewiesen. Die theoretische Nutzungsdauer (OPL) ohne Berücksichtigung von Milchverlustrisiken betrug über 9 Jahre produktiver Lebensdauer, wobei das Grenzeinkommen ab dem vierten Produktionsjahr deutlich sank. Bei einer effektiven Nutzungsdauer von 3,6 Jahren (C_niedrig) bzw. 2,9 Jahren (C_hoch) wurde die zu erwartende Milchverlustrate für den Betrieb auf etwa 25 % geschätzt, wenn die Kühe länger in Produktion blieben.

Die Kosten für Jungrinder hatten einen signifikanten Einfluss auf die Nutzungsdauer: Bei Kosten zwischen 2.700 und 5.000 US-Dollar und einem Risiko von 25 % variierte die Nutzungsdauer zwischen 3 und 7 Jahren. Im Basisszenario mit Kosten von 3.423 US-Dollar für Jungrinder lag die Nutzungsdauer zwischen dem vierten und fünften Produktionsjahr.

Der Einfluss der Milchleistungssteigerung (BP) auf die Nutzungsdauer war gering: Eine angenommene Milchleistungssteigerung von 2 % pro Generation reduzierte die Nutzungsdauer im Vergleich zur Basisannahme identischer Ersatztiere um 6 Monate.

Um das Einkommenspotenzial voll auszuschöpfen, ist es wichtiger denn je, die Produktionssicherheit durch Risikominderung zu verbessern. Dies ist insbesondere für Hochleistungskühe relevant. Dafür ist eine stärkere Fokussierung auf Fitnessmerkmale wie Fruchtbarkeit und Gesundheit erforderlich. Das realistische wirtschaftliche Potenzial einer höheren Nutzungsdauer liegt bei 10 bis 15 % höherem Einkommen pro Kuh. Dieses Potenzial würde bei C_high mit einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von 4 Jahren und bei C_low mit 6 Jahren erreicht.

Ergebnisse
Die Gruppe C_low produziert bei ähnlicher Kuhzahl (30,7 vs. 31,5) und ähnlicher Weidefläche (21,5 vs. 19,5 ha) deutlich weniger Milch als die Gruppe C_high. Dies spiegelt sich in den Produktivitätskennzahlen wider. Die verschiedenen Einkommenskennzahlen sind jedoch nur geringfügig niedriger. Dies lässt sich durch die deutlich höheren Ausgaben von C_high für direkte Produktionsmittel und Gemeinkosten und, in geringerem Maße, durch den höheren Milchpreis und die höheren Erträge aus anderen Produkten bei C_low erklären (weitere Details in den Tabellen 5 und 6). Der etwas höhere Milchpreis der Gruppe C_low ist nachvollziehbar, da sie deutlich mehr Betriebe umfasst, die ohne Silage Rohmilchkäse herstellen oder nach ökologischen Richtlinien produzieren. Für das Gesamteinkommen und das Einkommen pro Hektar wurden nur Direktzahlungen berücksichtigt, die direkt dem Milchsektor zugeordnet werden können. Allgemeine betriebsbezogene Direktzahlungen wurden nur für die Arbeitsentlohnung berücksichtigt, die sich aufgrund des geringeren Arbeitsaufwands bei C_low ebenfalls kaum unterscheidet. Unter Berücksichtigung des eigenen Arbeitsaufwands ist die Milchproduktion bei C_high jedoch aufgrund von Skaleneffekten kostengünstiger (Gewinnschwelle 0,84 gegenüber 0,97).

Studie
Ökonomische Faktoren für die optimale produktive Lebensdauer von Milchkühen in zwei verschiedenen Schweizer Milchproduktionssystemen
Gazzarin et al.
Link

Boehringer Ingelheim erhält europäische Zulassungen für zwei Vogelgrippe-Impfstoffe

Boehringer Ingelheim, ein weltweit führender Anbieter von Präventivmedizin für Nutztiere, hat die europäischen Zulassungen für zwei Vogelgrippe-Impfstoffe (VAXXITEK® HVT+IBD+H5 und VAXXINACT® H5) durch die Europäische Kommission erhalten. Beide Impfstoffe immunisieren Hühner und Puten und VAXXINACT® H5 zusätzlich noch Enten gegen das H5-Vogelgrippevirus, das derzeit in ganz Europa zu Ausbrüchen führt.

Wichtiger Schritt zur Bekämpfung von Ausbrüchen in der Europäischen Union
Die Vogelgrippe, auch bekannt als Aviäre Influenza (AI) oder Geflügelpest, ist eine hochansteckende Krankheit, die sowohl Haus- als auch Wildvögel betrifft. Der Virusstamm H5 ist dabei der am weitesten verbreitete Stamm des Vogelgrippevirus. Da es sich um eine in Deutschland anzeigepflichtige Krankheit handelt, wird sie streng überwacht. Um die Ausbreitung der Vogelgrippe einzudämmen, müssen viele Tiere gekeult werden, was erhebliche Verluste für Geflügelproduzenten und mögliche Einschränkungen im internationalen Handel nach sich zieht. Da sich das Virus ständig weiterentwickelt, sind innovative Impfstofflösungen ein wirksames Mittel, um Ausbrüche zu verhindern und zu bekämpfen. Die Entscheidung zur Impfung gegen die Vogelgrippe liegt bei den nationalen Behörden der einzelnen Länder. Internationale Organisationen wie die WOAH (World Organisation for Animal Health) empfehlen, Präventivimpfungen in Strategien zur Bekämpfung der Vogelgrippe zu integrieren.

„Grenzüberschreitende Tierseuchen wie die Vogelgrippe werden weiterhin eine Bedrohung darstellen, daher sind neue Ansätze zur Bekämpfung dieser Infektionskrankheiten bei Tieren, insbesondere bei Nutztieren, zunehmend wichtig. Boehringer Ingelheim investiert weiterhin in Forschung und Innovation und ist bereit, Regierungen, Gesundheitsbehörden und Produzenten mit Impfstoffen und Expertise in der Überwachung sowie beim Aufbau robuster Krankheitsbekämpfungspläne zu unterstützen“, sagt Armin Wiesler, Leiter des Geschäftsbereichs Tiergesundheit und Mitglied des Vorstands.

Seit 2021 hat die hochansteckende Aviäre Influenza H5 weltweit beispiellose Ausbrüche verursacht, die sich über die meisten Kontinente ausgebreitet und massive Verluste in der Geflügelhaltung zur Folge hatten. Die Ausbrüche haben neue Regionen wie Lateinamerika und sogar die Antarktis erreicht. Die wirtschaftlichen Folgen sind gravierend: enorme finanzielle Schäden für die Geflügelindustrie, Störungen in der Verfügbarkeit von Eiern und Geflügelfleisch sowie Handelsbeschränkungen.

DIVA-Impfstoffe ergänzen Biosicherheits- und Überwachungsmaßnahmen
Die neuen Impfstoffe sind sogenannte DIVA-Impfstoffe (Differentiate Infected from Vaccinated Animals), die eine wichtige Rolle bei der Überwachung von Krankheitsausbrüchen spielen können. Sie verfügen über einen Biomarker, der die Immunantwort auf die Impfung von Antikörpern von jenen abgrenzt, die durch eine Infektion verursacht werden. In Kombination mit Überwachungsmaßnahmen sind sie entscheidend, um das Risiko von Handelsbeschränkungen zu verringern, da sie es Exporteuren und Importeuren ermöglichen, zwischen geimpften und infizierten Tieren zu unterscheiden und so Vertrauen in die Sicherheit der gehandelten Tierprodukte zu schaffen.

Exportbeschränkungen, die derzeit in verschiedenen Ländern gelten, erschweren den freien Handel trotz des Einsatzes von DIVA-Impfstoffen. Boehringer Ingelheim bittet die Politik auf nationaler und internationaler Ebene, Exportbeschränkungen zu überprüfen und anzupassen, sodass der Einsatz von DIVA-Impfstoffen als wirksames Instrument zur Krankheitsbekämpfung anerkannt wird, ohne den internationalen Handel unnötig zu beeinträchtigen.

„Indem wir kontinuierlich die Wirksamkeit unserer Impfstoffe überwachen und unsere Technologien weiterentwickeln, stellen wir den richtigen Schutz gegen das sich weiterentwickelnde Vogelgrippevirus sicher. Die DIVA-Funktion ermöglicht es unseren Abnehmern, ihre Überwachungsprogramme umzusetzen und den sicheren Handel zu unterstützen, während gleichzeitig geimpft wird“, sagt Taoufik Rawi, Head of Franchise Geflügel. „Die Zulassungen von Impfstoffen gegen Hochpathogene Aviäre Influenza ist von entscheidender Bedeutung, um die Bereitschaft zur Bekämpfung von Vogelgrippeausbrüchen in Europa zu erhöhen.“

Quellenangaben:
1) Vaxxinact H5 | European Medicines Agency (EMA), Stand: 17.12.2025
2) Vaxxitek HVT+IBD+H5 | European Medicines Agency (EMA), Stand: 17.12.2025

Quelle: Boehringer Ingelheim