Beringmeier: „Auflagen der Behörden sind enorm wichtig, um das Seuchengeschehen einzudämmen!“
Nach den Funden mehrerer Wildschwein-Kadaver im Kreis Olpe sowie zuletzt eines einzelnen Kadavers im Kreis Siegen-Wittgenstein, die positiv auf die Afrikanische Schweinepest getestet sind, wurden nun neue Schutzmaßnahmen in den betroffenen Kreisen angeordnet: In diesem Zuge wurde die infizierte Zone in eine Sperrzone II umgewandelt, die sich in der Größe (ca. 15 km) nicht verändert hat. Zusätzlich wurde eine Sperrzone I (ehemals Pufferzone) eingerichtet, sodass nun weitere Betriebe entsprechende Schutzmaßnahmen umsetzen müssen. Die damit verbundenen Auflagen entsprechen im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung der gängigen Praxis. Bereits seit dem Auftreten des ersten Fundes eines infizierten Wildschweines in der Gemeinde Kirchhundem (Kreis Olpe) Mitte Juni 2025 bemühen sich der betroffene Landkreis sowie alle Beteiligten – auch in den benachbarten Kreisen Hochsauerlandkreis und Siegen-Wittgenstein – mit vereinten Kräften um eine effektive Seuchenbekämpfung. Diese erfolgt in enger Absprache mit der Landwirtschaft und der Jägerschaft. Insbesondere Mitarbeitende der Wildtierseuchenvorsorge-Gesellschaft (WSVG) suchen gemeinsam mit Suchhundeteams, ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, Einsatzkräften der jeweiligen Kreise, entsprechender Drohnentechnik und in Absprache mit den Behörden vor Ort das Gebiet weiter ab.
Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband unterstreicht die Bedeutung der nun eingerichteten Sperrzonen II und I sowie der geltenden Auflagen im Rahmen der Allgemeinverfügungen der Landkreise. Alle Maßnahmen sind demnach zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest unerlässlich. „Die Auflagen der Behörden sind enorm wichtig, um das Seuchengeschehen einzudämmen und Haus- wie Wildschweine vor einer Infektion zu schützen. Durch die Maßnahmen der Behörden wird beabsichtigt, den Normalbetrieb für Landwirtschaft, Jägerschaft und Forstwirtschaft sowie für die Bevölkerung möglichst aufrecht zu erhalten. Dennoch kann es innerhalb der Sperrzonen rund um den Fundort des ASP-Virus zu Einschränkungen kommen. Die Verbringung von Hausschweinen aus den Restriktionszonen soll unter Auflagen der jeweiligen Kreise und entsprechender regelmäßiger amtlicher Testungen möglich sein. Auch futterbauliche Maßnahmen sind unter Einhaltung der Auflagen zur Ernte und Lagerung möglich. Die strikte Umsetzung der zusätzlichen Biosicherheitsmaßnahmen ist die beste Prävention zum Schutz vor einem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in einem Hausschweinebestand und muss von allen Schweinehalterinnen und Schweinehaltern – unabhängig von Bestandsgrößen – erfüllt werden“, betont Hubertus Beringmeier, Präsident des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes.
„Es zeigt sich mit den angelaufenen Maßnahmen und in Gesprächen mit allen Beteiligten, dass das Land NRW mit Blick auf die Afrikanische Schweinepest sehr gut aufgestellt ist, nachdem wir uns bereits seit mehreren Jahren auf den Ernstfall vorbereiten und entsprechende Vorkehrungen frühzeitig getroffen haben. Unser Dank gilt allen Helferinnen und Helfern, die vor Ort in unwegsamem Gelände nach weiteren Kadavern suchen und damit das betroffene Gebiet zunehmend einzugrenzen helfen“, so Beringmeier weiter.
Am 14. Juni 2025 ist der Nachweis der Afrikanischen Schweinepest an einem in der Gemeinde Kirchhundem im Kreis Olpe (Nordrhein-Westfalen) gefundenen Wildschwein durch das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) bestätigt worden. Die Afrikanische Schweinepest ist ungefährlich für den Menschen. Für Schweine verläuft eine Infektion jedoch fast immer tödlich. Da eine Impfung nicht verfügbar ist und auch in absehbarer Zeit nicht verfügbar sein wird, ist der Schutz der Tiere und die Eindämmung der Seuchenausbreitung für Schweine haltende Betriebe die wichtigste Maßnahme.
Unter www.wlv.de/asp finden Sie laufend aktualisierte Informationen zum ASP-Geschehen.
Quelle: WLV