Geflügelwirtschaft schließt Kooperationsvertrag mit BfR

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Prof. Dr. Dr. Andreas Hensel, Präsident des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), und Friedrich-Otto Ripke, Präsident des ZDG Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e. V., haben heute Mittag in Berlin einen Kooperationsvertrag über ein gemeinsames Forschungsprojekt zur Evaluierung von Befunddaten der deutschen Schlachtgeflügel-wirtschaft unterzeichnet.

Der Vertrag sieht vor, dass die Geflügelwirtschaft den Wissenschaftlern des BfR anonymisierte Daten aus dem Antibiotika-Monitoring und dem Gesundheitskontroll-programm für Hähnchen und Puten zur Verfügung stellt. Das BfR übernimmt die Auswertung dieser Datenbestände mit dem zentralen Ziel, die Daten für die interne Risikobewertung qualifiziert auszuwerten und ggf. für die Ermittlung möglicher Schwachstellen zu nutzen. „Durch seine wissenschaftlich fundierte Risikobewertung und Risikokommunikation leistet das BfR wichtige Arbeit“, sagte ZDG-Präsident Ripke am Rande der Vertragsunterzeichnung. „Gerne arbeiten wir als deutsche Schlachtgeflügelwirtschaft hier konstruktiv mit dem BfR zusammen und leisten unseren Beitrag zu einer qualifizierten Risikobewertung.“

Zur Verfügung gestellte Daten dienen interner Evaluierung durch BfR-Wissenschaftler

Bei der Aufzucht und Schlachtung von Hähnchen und Puten werden in den landwirt-schaftlichen Betrieben und in den Schlachtereien unter anderem im Rahmen des QS-Systems eine Vielzahl an tier- und bestandsbezogenen Daten erhoben, die dem BfR bislang nicht zugänglich sind. Für die staatliche Aufgabe der Risikobewertung und eine verstärkte Verknüpfung von Informationen aus der Lebensmittelkette bis hin zur Erzeugerebene ist eine Evaluierung dieser Daten für das BfR jedoch von deutlicher Relevanz. Durch das heute gestartete gemeinsame Forschungsprojekt sollen die benötigten Daten erschlossen werden. Die von der Wirtschaft zur Verfügung gestellten Daten dienen der internen Evaluierung durch die Wissenschaftler des BfR.

Quelle: ZDG

Neue Wege im Wolfsmanagement gehen

Landnutzer fordern Schutzjagd nach skandinavischem Vorbild. Grundlage soll eine wildökologische Raumplanung sein. Für die sich schnell ausbreitenden Wölfe wird ein Akzeptanzbestand empfohlen

Der Bestand an Wölfen in Deutschland wächst jährlich um etwa 30 Prozent. Nach realistischen Schätzungen leben inzwischen über 1.000 Tiere in Deutschland, eine Verdopplung innerhalb von drei Jahren ist anzunehmen. Damit nehmen die Konflikte weiter zu. Die Verbände der Grundeigentümer und Landnutzer unter dem Dach des Aktions-bündnisses Forum Natur (AFN) haben deshalb heute anlässlich der Amtschefkonferenz der Agrarministerien ein neues Managementkonzept für den Wolf vorgelegt und fordern für die Zukunft ein aktives Eingreifen in die Wolfsbestände. Die wissenschaftliche Beratung hat Professor Dr. Dr. Sven Herzog von der Universität Dresden übernommen.

Die AFN-Verbände regen für die Zukunft ein aktives Bestandsmanagement nach dem Vorbild der skandinavischen Schutzjagd an. Grundlage ist ein vorab festgelegter Akzeptanzbestand: Die einzelnen Bundesländer sollen ihren individuellen Beitrag zum günstigen Erhaltungszustand der Wolfspopulation leisten und gleichzeitig nach oben eine Grenze definieren, die weiterhin die gerade auch naturschutzfachlich dringend notwendige Weidetierwirtschaft garantiert.

Basis für den Schutzjagdansatz ist eine wildökologische Raumplanung. Demnach gibt es drei Kategorien. In Wolfsschutzarealen soll sich der Wolf unbeeinflusst entwickeln können, etwa in großen Waldgebieten oder auf Truppenübungsplätzen. In Wolfsmanagementarealen soll der Wolf grundsätzlich toleriert sein, seine Bestände aber auf Basis der individuellen Akzeptanzgrenzen in den Ländern reduziert werden. In Wolfsausschlussarealen sollen territoriale Wolfsrudel nicht toleriert werden, insbesondere in Hinblick auf die Gefahren-abwehr. Urbane Gebiete gehören dazu ebenso wie der alpine Raum oder Weidetierhaltung mit großem Konfliktpotenzial.

Vor allem in Niedersachsen, Brandenburg und Sachsen werden Forderungen nach einem aktiven Wolfsmanagement in der politischen Diskussion bereits jetzt laut, weitere Länder werden folgen. Nach Ansicht des AFN sind die Wolfsvorkommen in Deutschland Teil einer baltisch-osteuropäischen Population mit mittlerweile über 8.000 Individuen, deren günstiger Erhaltungszustand zweifelsfrei gesichert ist. Damit widersprechen die Nutzerverbände dem Bundesamt für Naturschutz. Die Herausgeber des Management-konzepts für den Wolf weisen ausdrücklich darauf hin, dass dieser laufend fortgeschrieben werden muss.

Das Managementkonzept ist auf der Internetseite des Aktionsbündnisses Forum Natur herunterladbar

Quelle: Deutscher Bauernverband

Fruchtbarkeitsprobleme durch Leptospirose bei Sauen in Outdoor-Haltung

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Tabea Müller und Prof. Dr. Steffen Hoy, Universität Gießen

Gruppen- und Freilandhaltung von Schweinen liegt im Trend. Doch damit steigen auch die Management-Anforderungen, denn mit der durchgehenden Gruppenhaltung von Sauen steigt das Risiko einer Leptospirose-Infektion, vor allem in der Freiland- oder Outdoor-Haltung. Die Auswirkungen der Infektion äußern sich in Fruchtbarkeitsproblemen und lebensschwachen Ferkeln.

Die Leptospirose ist eine Infektionskrankheit, die durch Bakterien der Gattung Leptospira, den Leptospiren, übertragen wird. Die Krankheit ist eine Zoonose, somit auf den Menschen übertragbar und demzufolge meldepflichtig. Es gibt mehr als 200 verschiedene Erregertypen. Eine Leptospiren-Infektion kann in einer Schweinezuchtherde erhebliche Verluste durch Spätaborte, Unfruchtbarkeit, Umrauschen, kleinere Würfe und Geburt toter oder lebensschwacher Ferkel verursachen. Die Übertragung der Erreger erfolgt über Tierzukauf, durch die kontaminierte Umgebung oder durch Mäuse oder Ratten. Symptomlos erkrankte Schweine können als Dauerausscheider über infizierten Urin noch nicht erkrankte Tiere anstecken. Daher ist das Risiko der Leptospiren-Infektion bei der Gruppenhaltung höher als bei der Einzelaufstallung.

Ältere Tiere erkranken überwiegend subklinisch, d.h. ohne Symptome, sodass die Erkrankung meist unerkannt bleibt. Hinweise auf eine mögliche Leptospirose sind das Auftreten von gehäuften Fruchtbarkeitsproblemen, wie Aborte, Umrauscher und tot bzw. lebensschwach geborene Ferkel. In Deutschland ist erst seit 2016 ein Impfstoff zugelassen, der gegen Infektionen durch Leptospiren, Parvoviren und den Rotlauferreger (Erysipelothrix rhusiopathiae) schützt. Ansonsten erfolgt die Therapie durch eine sehr aufwändige, mehrwöchige Antibiotikabehandlung. Eine große Bedeutung kommt dabei der Prophylaxe zu, wobei die Hygienemaßnahmen (Reinigung/Desinfektion, Schadnager-Bekämpfung) im Mittelpunkt stehen. Da in einer Outdoor-Haltung die Leptospirose nachgewiesen wurde und die Fruchtbarkeitsdaten im Zeitraum vor und während des Auftretens der Erkrankung gut dokumentiert wurden, bot es sich an, eine Analyse zu den Auswirkungen der Leptospirose vorzunehmen.

Untersuchungen in einer Outdoor-Herde

Der Untersuchungsbetrieb wird im Vollerwerb bewirtschaftet und umfasst u.a. die Produktionsbereiche Ferkelerzeugung, Ferkelaufzucht und Mast.


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Brandenburger Nutztierforum: “Investieren in die Kälber- und Jungrinderaufzucht”

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Von Brigitta Blume

Beim XIX. Brandenburger Nutztierforum in Seddin standen die Kälber und Jungrinder ganz im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit. Und das zu Recht, sind doch die weiblichen Kälber die Milchkühe und die Bullenkälber das Filet von Morgen. Trotz dieser Bedeutung für die Betriebe wird der Kälberbereich in manchen Fällen immer noch stiefmütterlich gehandhabt – das muss sich ändern, waren sich die Referenten einig.

Einleitend gab Dr. Matthias Platen (LAB-Landwirtschaftliche Agrarberatung der Agrarverbände Brandenburg GmbH) einen Überblick zum Thema: „Kälber- und Jungrinderaufzucht – vom “fünften Rad am Wagen” zum “Tummelplatz” für Industrie und Beratung?“ Er konstatierte Fortschritte in diesem Bereich, aber auch Stagnation und Rückschritte. Während Innovationen wie Smart-Calf-Systeme, Hilfsmittel zur Pasteurisierung der Kälbermilch und Forschung im Bereich “lactocrine Genese” eine Um- und Weiterentwicklung der Kälberhaltung zum Besseren ermöglichen, scheinen doch die leider immer noch stagnierenden Zahlen bei den Erkrankungen und Verlusten darauf hinzuweisen, dass nur in wenigen Betrieben neues Wissen und neue Möglichkeiten auch umgesetzt werden. Rückschritte sieht Platen vor allem im Bereich der Kälberernährung, wo unter anderem schwer verdauliche MAT zu Durchfällen und Krankheitsbildern führen, die auch seitens der NGO zunehmend kritisiert werden.

Tierbestandsrückgang stoppen
Die Sicht des Berufsstandes erläuterte Lars Schmidt vom LBV. Obwohl mit Berlin ein großer Markt direkt vor der Haustür liege, Brandenburg mit einem Grünlandanteil von über 20 % gute Voraussetzungen biete und auch die leichten Böden sehr von Veredelung profitieren könnten, ging der Tierbestand in den letzten Jahren um 10 % zurück. Diesen Trend wieder zu ändern könne allerdings nicht allein Sache der Landwirte sein, auch Verarbeiter, Handel, Politik und nicht zuletzt die Wissenschaft seien ebenso gefordert.

Pasteurisierte Milch in Kälberaufzucht mit guter Wirkung
Die Reihe der Fachvorträge begann mit dem Thema “Einsatz pasteurisierter Milch in der Aufzucht von Kälbern”. Während die erste Biestmilchgabe immer ohne Pasteurisierung erfolgen sollte, kann in der Folgezeit ein Erhitzen der Tränke eine eventuelle Keimbelastung und damit Durchfälle verringern, so Dr. Matthias Platen und Viktoria Paul, LAB GmbH.


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Ministerin Otte-Kinast: „Wir benötigen einen Neustart in den Schlachthöfen“

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Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast zieht weitere Konsequenzen aus den Tierschutzverstößen auf niedersächsischen Schlachthöfen. Auf Initiative des Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) und des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) traf sich heute eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe in Hannover zu einer ersten Sitzung. Das gemeinsame Ziel: Die Überwachung der Schlachthöfe weiterentwickeln und Schwachstellen so schnell wie möglich beseitigen.

Die Gruppe setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern des federführenden Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML), des LAVES, des NLT, des Niedersächsischen Städtetages (NST) und Experten aus kommunalen Veterinärämtern.

Seit Anfang November 2018 haben das LAVES als zuständige Zulassungsbehörde und die für die Routineüberwachung zuständigen Kommunalbehörden bisher 17 Schlachtbetriebe einer unangekündigten Schwerpunktkontrolle unterzogen. In zwei Fällen stellten die Kontrolleure dabei auch gravierende, zulassungsrelevante Mängel bei der Betäubung fest, die sofort abgestellt worden sind. Die Teilnehmer der heutigen Sitzung waren sich einig, dass tierschutzrelevante Missstände in Schlachtbetrieben konsequent geahndet werden müssen und unverzügliche Maßnahmen erfordern. Bereits in den vergangenen Wochen fanden verpflichtende Schulungen und Dienstbesprechungen für amtliche Tierärzte sowie für nebenberuflich tätige praktizierende Tierärzte in Niedersachsen statt. Die Teilnehmer der Ad-hoc-Arbeitsgruppe diskutierten heute erste Ergebnisse der Evaluierung des bisherigen Kontrollsystems.

Dazu sagt Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast: „Wir brauchen einen Neustart in unseren Schlachthöfen – das haben die jüngsten Vorfälle gezeigt. Die Hauptverantwortung tragen hier die Schlachtbetriebe, von denen ich noch stärkere Anstrengungen erwarte, ein Höchstmaß an Tierschutz zu gewährleisten. Außerordentlich wichtig ist aber auch, dass die laufenden amtlichen Kontrollen durch die Kommunen bei der Anlieferung, dem Zutrieb, der Betäubung und der Schlachtung langfristig verstärkt werden. Einen wichtigen Baustein bilden dabei auch die gemeinsamen Schwerpunktkontrollen mit dem LAVES als Zulassungsbehörde. Die Ad-hoc-Arbeitsgruppe hat genau diese Ziele im Blick und ist ein wichtiger Partner in diesem Prozess.“

Im Mittelpunkt stand bei der heutigen ersten Sitzung die Evaluierung der Wirksamkeit des bisherigen Systems aus Eigenkontrollen der Unternehmen und amtlichen Kontrollen. Bisher gibt es bundesweit noch keine verbindlichen Vorgaben zu Art und Umfang der amtlichen Kontrollen in tierschutzrelevanten Bereichen. Die Teilnehmer der AG waren sich jedoch
einig: Diese werden dringend benötigt.

„Das LAVES verfügt mit seinen technischen Sachverständigen über eine hochspezialisierte Einheit, die von den kommunalen Überwachungsbehörden zur fachlichen Unterstützung angefordert werden kann. Ich halte es für sinnvoll, dass die Expertise bei künftigen Kontrollen intensiver genutzt wird“, unterstreicht Prof. Dr. Eberhard Haunhorst, Präsident des LAVES, die Entscheidung. „Das LAVES als Zulassungsbehörde steht bereit, auch weiterhin interdisziplinäre, unangemeldete Schwerpunktkontrollen gemeinsam mit den zuständigen kommunalen Überwachungsbehörden – den Veterinärämtern – durchzuführen.“

Prof. Dr. Hubert Meyer, Hauptgeschäftsführer des NLT, ergänzt: „Tierschutz ist den Landkreisen ein wichtiges Anliegen. Unsere Mitglieder sind sensibilisiert, konsequent gegen Verstöße entlang der gesamten Lebensmittelkette vorzugehen. Hierzu muss alles in den Blick genommen werden. Dies betrifft sowohl die Haltungsbedingungen in den landwirtschaftlichen Betrieben, die Voraussetzungen bei der Abfertigung von Tiertransporten als auch die Einhaltung der Lebensmittelhygiene und des Tierschutzes in den Schlachtbetrieben. Die Überwachungsaufgaben der kommunalen Veterinärämter insbesondere im Bereich des Tierschutzes müssen aber auch vom Land wesentlich stärker finanziert werden.“

Im nächsten Schritt wird es nun darum gehen, wie die unangekündigten Kontrollen des LAVES zusammen mit den kommunalen Veterinärämtern so effizient wie möglich umgesetzt werden können. Hierzu soll unter anderem auch der fachliche Austausch zwischen dem LAVES und den Experten der kommunalen Veterinärämter intensiviert werden.

So geht’s jetzt weiter:

In nachfolgenden themenbezogenen Expertenrunden werden konkrete Detailvorgaben zu Art und Umfang der amtlichen Kontrollen aller tierschutzrelevanter Bereiche entwickelt, die dann landesweit umgesetzt werden sollen. Für eine bundesweite Einführung solcher Vorgaben wird sich das ML einsetzen.

Für intensivere Kontrollen benötigt man Ressourcen, insbesondere auch qualifiziertes Personal und Finanzmittel. Die Aus-, Fort- und Weiterbildung des Personales der beteiligten Behörden in den Bereichen Fleischhygiene und Tierschutz soll daher durch gemeinsame Anstrengungen verbessert werden. Zudem beginnen in Kürze Gespräche über eine bessere Finanzausstattung der kommunalen Veterinärbehörden.

Der Hintergrund:
In den vergangenen Wochen gab es mehrere Vorfälle mit tierschutzrechtlichen Verstößen in Schlachtbetrieben in Niedersachsen.

Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast kündigte daraufhin im Landtag an, dass sie eine Bundesratsinitiative für die Kameraüberwachung in Schlachtbetrieben anstoßen wird. Eine entsprechende Initiative will das Kabinett Anfang Februar auf den Weg bringen. Derzeit laufen außerdem bereits Gespräche mit Vertretern der Fleischwirtschafts- und Handelsverbände mit dem Ziel, eine Vereinbarung zur Einführung von videogestützten Überwachungssystemen abzuschließen. Aus dieser freiwilligen Initiative soll dann im zweiten Schritt eine bundesweite Verpflichtung werden.

Quelle: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Landwirtschaft steht zu ihrer Verantwortung bei der Förderung von Insekten

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Zum Runden Tisch „Insektenschutz“ von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner betont der Umweltbeauftragte des Deutschen Bauernverbandes, Eberhard Hartelt die Bedeutung der Insekten für die Landwirtschaft: „Keine Branche ist mehr auf Bienen und andere Bestäuber angewiesen als wir Bauern. Deshalb wollen wir Landwirte Vielfalt gestalten und die Biodiversität fördern.

Schon jetzt legen die Landwirte zahlreiche Blühflächen und Bienenweiden an, damit die Insekten Nahrung finden. Das soll noch mehr werden“. Der DBV-Umweltbeauftragte und Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd weist aber auch darauf hin, dass die Ursachenforschung und Maßnahmenumsetzung im Bereich Insektenrückgang nicht bei der Landwirtschaft stehen bleiben dürfe. „Flächenfraß, Straßenverkehr, Klimawandel, Lichtverschmutzung, Monotonisierung privater und kommunaler Grünflächen haben stark zugenommen, was den Insekten nachweislich Lebensraum nimmt“, so Hartelt. Hartelt fordert zudem eine stärkere Differenzierung in der Debatte über Insekten. Die Kunst bestehe darin, auch in Zukunft landwirtschaftliche Kulturen vor Schädlingen schützen zu können und gleichzeitig Nützlinge zu fördern.

Die Landwirte würden bereits heute eine Vielzahl von Maßnahmen umsetzen, die auch der Förderung von Insekten dienten, betonte Hartelt. Bundesweit wurden von der deutschen Landwirtschaft alleine über das Greening im Rahmen der Europäischen Agrarpolitik bereits im Jahr 2017 auf rund 260.000 Hektar Puffer-, Wald- und Feldrandstreifen, brachliegende Flächen und Landschaftselemente angelegt, was über 350.000 Fußballfelder oder 1 x der Fläche des Saarlands entspricht. Zusätzlich werden auf etwa 930.000 Hektar Zwischen-früchte und Untersaaten angebaut, was über 1,25 Mio. Fußballfelder oder 0,5 x der Fläche Sachsens entspricht und auf 175.000 Hektar Leguminosen, was über 235.000 Fußball-feldern oder der Fläche von Berlin, Hamburg und Bremen zusammen gleichkommt. Die Landwirtschaft wird diese Maßnahmen auch in Zukunft engagiert.

Quelle: Deutscher Bauernverband

Tierarztmangel auf dem Land spitzt sich zu

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Im ländlichen Raum haben Tierarztpraxen zunehmend Probleme, angestellte Tierärzte als Mitarbeiter zu finden. Tierbesitzer müssen in manchen Regionen für einen Praxisbesuch zunehmend weite Wege auf sich nehmen. Auch landwirtschaftliche Nutztierhalter müssen bald um die tierärztliche Versorgung ihrer Bestände bangen, wenn sich bei tierärztlichen Berufsanfängern der Trend zur Kleintiermedizin fortsetzt. Verschärft wird die Lage, wenn der tierärztliche Notdienst gebraucht wird, also nachts oder am Wochenende. Denn zunehmend geben tierärztliche Kliniken ihre Klinikzulassung zurück, weil sie die enormen Zusatzkosten für den 24/7/365-Dreischichtbetrieb nicht tragen können. Die aktuelle Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) gibt nicht ausreichend Spielraum, um einen tierärztlichen Notdienst unter Einhaltung gesetzlicher Arbeitszeiten kostendeckend anbieten zu können. Er ist außerhalb von Ballungszentren fast immer ein Verlustgeschäft, das die Klinikinhaber dann aus anderen Bereichen querfinanzieren müssen. So steigen bei sinkendem Notdienstangebot die Entfernungen, die Tierbesitzer mit einem Notfallpatienten zurücklegen müssen. Im Notfall kann daraus ein ernsthaftes Tierschutzproblem entstehen.

Als Interessenvertreter der tierärztlichen Praktiker setzt sich der Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) für die Erhaltung eines flächendeckenden tierärztlichen Notdienstes ein. Er fordert deshalb, die GOT so zu ergänzen, dass für den Notdienst kostendeckende Rechnungen ausgestellt werden können. Dem Tierarztmangel im ländlichen Raum entgegnet er mit mehr Aufklärung des Berufsnachwuchses über die attraktiven Berufsperspektiven in der Nutztierpraxis und das sich rasant wandelnde Berufsbild hin zum Gesundheitsmanager.

Mit seinem diesjährigen Messeauftritt auf der Internationalen Grünen Woche will der Verband darauf aufmerksam machen, dass Tierärztinnen und Tierärzte ihrer hohen Verantwortung für sichere Lebensmittel, für tierschutzgerechte Haltungsbedingungen und für eine flächendeckende medizinische Versorgung aller Haus- und Nutztiere nur gerecht werden können, wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen stimmen. Doch derzeit stehen die GOT, die Auswahl der Studienbewerber und die Arbeitszeitgesetzgebung einer zukunftsfähigen Lösung entgegen. Im Rahmen seines Messeauftritts informiert der bpt ausführlich über die bestehenden Probleme und stellt Lösungsmöglichkeiten vor. Außerdem wird das Thema „Landtierarztmangel – was ist jetzt zu tun?“ in einer Diskussionsrunde auf der Bühne des ErlebnisBauernhofs am Donnerstag, 24. Januar, 16:00 – 17:00 Uhr aufgegriffen.

Messestand des bpt: Halle 3.2 (ErlebnisBauernhof), Stand 132

Quelle: Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V.

Erinnerung: 16. Januar – 28. Milchviehforum – Rindergesundheit im Fokus

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Vortragsveranstaltung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen und des Vereins landwirtschaftlicher Fachschulabsolventen Meppen, am Mittwoch, 16. Januar 2019 im
Landhaus Eppe, Meppen-Teglingen

Programm

9.30 Uhr Begrüßung
Clemens Hackstedt, VLF Meppen

9.45 – 11.00 Uhr Kälberaufzucht – Guter Start ins Leben!
Prof. Dr. Marc Boelhauve
Fachhochschule Südwestfalen, Soest

11.00 – 12.00 Uhr Klauengesundheitsmanagement – Unterfußerkrankungen
frühzeitig erkennen und vorbeugen
Dr. Jörg Willig
Rindergesundheitsdienst, LWK Niedersachsen

12.00 – 12.15 Uhr Pause

12.15 – 13.00 Uhr Gesunde Kühe mit hoher Lebensleistung – ein Praxisbericht
Dietrich Nunnenkamp, Preußisch Oldendorf
(Familienbetrieb mit 160 Milchkühen und Nachzucht)

Moderation
Dr. Hubert Kruse

Quelle: Landwirtschaftskammer Niedersachsen

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Studien rund um die Mastitis und das Trockenstellen #Expertise2018

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Auf der Expertise des Tiergesundheitsspezialisten MSD gab Prof. Dr. Volker Krömker, Hochschule Hannover, einen Überblick über Studienergebnisse zur Antibiotikaminimierung in der Mastitistherapie, selektivem Trockenstellen – Ökonomie, Methode, Diagnostik (epidemiologisch oder automatisch) und den Risikofaktoren durch das Melken mit dem Roboter.

Die tierärztliche Aufgabe bei der Eutergesundheit sieht Prof. Volker Krömker vor allem darin, den Landwirten zu helfen, Mastitis zu erkennen und richtig zu behandeln. Bei einem Anteil der antibiotischen Trockenstellpräparate am Antibiotikaverbrauch in Milchviehbetrieben von 85 % ist es unerlässlich, Tierärztinnen und Landwirtinnen mit praktischem Wissen zu versorgen, so dass sachgerecht entschieden werden kann, wann Antibiotika zu verwenden sind (Foster et al., AUS). Prof. Krömker rät, eine entsprechende Diagnostik im Milchviehbetrieb sowie eine Therapie mit Schmalspurantibiotika zu etablieren.

Selektives Trockenstellen auch wirtschaftlich sinnvoll
Scherpenzeel et al. versuchten eine ökonomische Bewertung des selektiven Trockenstellens. Sie nahmen Daten von einem großen Feldversuch und modellierten drei Betriebsszenarien. Als Ergebnis ergaben sich  Mastitiskosten pro Kuh zum Trockenstellen von 45 € (Herde mit niedriger Zellzahl und vollständiger Trockenstellerbehandlung) bis 56 € (hohe Zellzahl, ohne Trockensteller). Der Effekt klinischer Mastitiden auf die Kosten ist höher als der der Zellzahl. Sie fanden heraus, dass selektives Trockenstellen ökonomisch besser ist in Herden mit niedriger Inzidenz von klinischen Mastitiden und einer niedrigen Herdensammelmilchzellzahl als komplettes Trockenstellen. In allen Arten von Herden kann der Einsatz von antimikrobiellen Mitteln für trockene Kühe ohne ökonomische Konsequenzen reduziert werden, allerdings nicht immer auf 0 %. Die Betriebsökonomie eines Milchviehbetriebes ist kein Argument gegen die Einführung von selektiven Trockenstellsystemen.

Denis-Robichaud et al. testeten die Zelldifferenzierungstechnik QScout in Milch zum selektiven Trockenstellen. Sie fragten sich, ob die Zelldifferenzierungstechnik QScout zur Auswahl von Tieren mit bestehenden Infektionen im Rahmen des selektiven Trockenstellprozesses geeignet ist. Anhand von zuerst einer Herde mit 94 Kühen verglichen sie Bakteriologie vs. QScout (12 Interpretationen), danach erfolgte ein Feldversuch an 300 Kühen und der Vergleich selektiv versus komplett Trockenstellen. Die Sensitivitäten der Methode lagen bei ca. 50 %. Es gab keine Unterschiede in Neuinfektionen, klinischen Mastitiden und Milchmenge nach dem Kalben.

Viertelspezifisches Trockenstellen reduziert Antibiotika
Kabera et al. testete das viertelbezogene selektive Trockenstellen anhand eines Feldversuch mit vier Versuchsgruppen (569 Kühe).

1: Trockensteller für alle Tiere der Gruppe
2: Trockensteller + Zitzenversiegler (ITS) für alle Tiere der Gruppe
3: Schnelltest basierte (Petrifilm) Trockensteller für infizierte Viertel und ITS für gesunde        Viertel
4: TS+ITS für infizierte Viertel und ITS für gesunde Viertel

Sie sahen eine erhebliche Reduktion der eingesetzten antibiotischen Dosen durch viertelspezifisches Trockenstellen und das ohne negative Folgen für die Eutergesundheit.

Infrarot-Thermogramme zur Mastitisdiagnostik geeignet
Ob Infrarot-Thermographie zur Mastitisdiagnose bei Färsen vor der Geburt geeignet ist untersuchten Simoes et al. an 120 HF-Färsen im letzten Trächtigkeitsdrittel. Sie machten zwei Thermogramme (2 Monate und 2 Wochen vor Kalbedatum) mit der FLIR E300 Infrarotkamera (FLIR Systems Inc., Wilsonville, USA)

caudocranial und ventrodorsal aus 70 cm Entfernung. Zusätzlich nahmen sie Viertelgemelksproben zur Kalbung (Zytobakt.). Als Ergebnis ergab sich eine schnelle, einfache, stressfreie Messung. Die Messungen waren jedoch nicht erfolgreich, auch weil die untersuchte Herde (20 % infizierte Viertel der Färsen zur Geburt) relativ gesund war. Anders bei Watz et al.: Sie untersuchten die automatische Analyse von Infrarot-Thermogrammen mittels computergestützter aktiver Formmodellierung bei experimentell induzierter E. Coli-Mastitis. Sie nahmen 5 Kühe und provozierten im Euterviertel hinten rechts eine E. coli Mastitis, hinten links fungierte als Placebo.

13-15 h nach Inokulation gab es einen Temperaturpeak und es gab eine sehr gute Korrelation zwischen manueller und automatischer Diagnostik. Betroffene Viertel können aufgrund von Ödembildungen auf der Euteroberfläche kühler als nicht betroffene Viertel sein.

Sellerie hilft bei Euterödemen
Pirestranie et al. untersuchten den Effekt von Sellerieextrakt auf Euterödeme an 40 Färsen (ölbasierte Plazebogruppe, 0,5 % alkoholischer Extrakt in öliger Salbengrundlage, 1 % alkoholischer Extrakt in öliger Salbengrundlage, Kontrollgruppe). Ergebnis: Die Rückbildung des Euterödems ging schneller bei Anwendung der Selleriecreme im Vergleich zur Plazebogruppe.

Die Schwere von geburtsnahen Ödemen bei Milchkühen in Abhängigkeit vom Querschnitt der Eutervene war Gegenstand der Studie von Constable et al.. 50 Milchkühe (14 Erstlaktierende, 12 Zweitlaktierende) wurden mit Ultraschall (5 MHz linear) täglich von Tag 3 vor der Geburt bis 2 Tage nach der Geburt untersucht. Ergebnis: Die Venenquerschnittsfläche steigt vom Tag 3 a.p. bis zum Tag 2 p.p. und von Laktation zu Laktation (1,4-7,2 cm). Die Ausprägung des Euterödems war negativ mit dem Venenquerschnitt korreliert (rs= 0,49).

Die genannten Beiträge zeigen, dass im Moment im Bereich Mastitis Themen zur Weiterentwicklung therapeutischer Konzepte und entsprechender Diagnostik dominieren.

(Bei Interesse an den Original-Studien, bitte direkt bei Herrn Prof. Krömker anfragen.)

Hintergrund „Expertise 2018“:
Auf Einladung der MSD Tiergesundheit hatten 600 Teilnehmer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz Ende Oktober über zwei Tage Gelegenheit aus Vorträgen von 38 Referenten aus dem In- und Ausland zu wählen. Drei Themenblöcke (Rind, Schwein, allgemeine Themen) wurden parallel angeboten. Eine Podiumsdiskussion, eine Posterausstellung mit 20 wissenschaftliche MSD AH Veröffentlichungen aus den letzten beiden Jahren (originalveröffentlicht auf den internationalen Rinder- und Schweinekongressen) sowie eine kleine Industrieausstellung der MSD Tiergesundheit mit Beteiligung von Henke Sass Wolf, dem Hersteller von IDAL und der MSD Geflügelvakzinatoren, rundeten die Veranstaltung ab.

Lebensmittelhandel vereinheitlicht Haltungskennzeichnung von Fleisch unter dem Begriff „Haltungsform“

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* Haltungsform grundsätzlich vereinbar mit geplanter Staatlicher Tierwohlkennzeichnung  * Haltungsform wird über Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung       mbH organisiert

Die in der Initiative Tierwohl (ITW) engagierten Unternehmen des Lebensmittel-einzelhandels (LEH) kennzeichnen Fleisch zukünftig nach dem einheitlichen System „Haltungsform“. Beginnend mit dem 1. April 2019 werden zunächst verpackte Produkte schrittweise mit der Kennzeichnung eingeführt. Die „Haltungsform“ gibt Verbrauchern auf der Verpackung von Fleisch einen Überblick darüber, wie die Tiere, von denen das Fleisch des jeweiligen Produktes stammt, gehalten wurden. Das System besteht aus vier Stufen und ordnet bestehende Qualitäts-, Tierwohl- und Biosiegel für Schweine, Geflügel und Rinder in diese Stufen ein. Die Organisation des Kennzeichnungssystems erfolgt über die Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH. Diese ist auch Trägerin der Initiative Tierwohl.

Einige Lebensmitteleinzelhändler haben 2018 eigene Systeme zur Kennzeichnung von Fleisch eingeführt. Im Dialog mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) haben sich die Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels bereits im Mai 2018 dazu bereit erklärt, die bestehenden Kennzeichnungen zu vereinheitlichen. Damit kommt der Handel dem Verbraucherwunsch nach mehr Erkennbarkeit und Transparenz nach. Mit der „Haltungsform“ schafft der Handel jetzt ein einheitliches und unternehmens-übergreifendes System. Dieses System der „Haltungsform“ ist so konzipiert, dass es grundsätzlich vereinbar ist mit der geplanten staatlichen Tierwohlkennzeichnung.

Das neu geschaffene Kennzeichen der „Haltungsform“ markiert in einem vierstufigen System jeweils, nach welcher Haltungsform die Tiere gehalten wurden. Die 1. Stufe „Stallhaltung“ entspricht dabei den gesetzlichen Anforderungen bzw. dem QS- oder einem vergleichbaren Standard. Fleisch, das mit Stufe 2 „Stallhaltung plus“ gekennzeichnet ist, muss darüber hinaus aus einer Haltung mit höheren Tierwohlstandards wie etwa mindestens 10 Prozent mehr Platz im Stall und zusätzlichem Beschäftigungsmaterial stammen. Stufe 3 „Außenklima“ fordert für die Tiere unter anderem noch mehr Platz und Frischluft-Kontakt. Bei Stufe 4 „Premium“ haben die Tiere noch mehr Platz und müssen zwingend Auslaufmöglichkeiten haben. Biofleisch wird in diese Stufe eingeordnet.

Die Haltungsform ist kein neues Tierwohl-Siegel, sondern ordnet für den Verbraucher alle bestehenden Tierwohlprogramme in einem vierstufigen System ein und kennzeichnet, nach welchem Standard das Tier gehalten wurde. Die Kennzeichnung werden Verbraucher auf Verpackungen bei ALDI Nord, ALDI SÜD, EDEKA, Kaufland, LIDL, Netto Marken-Discount, PENNY und REWE finden. Die „Haltungsform“ steht weiteren Unternehmen offen. Vollständige Informationen zu den Kriterien der einzelnen Stufen erhalten Verbraucher auf der Webseite zur Haltungsform unter www.haltungsform.de

Quelle: Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH

Neue Methode entwickelt: Impfen ganz ohne Nadel mittels Patch

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Bisher hat man mit dem Impfen stets auch eine Nadel verbunden. Das kann sich bald ändern, denn der University of Sydney ist gelungen, ein Instrument zu entwickeln, mit dem schmerzlos geimpft werden kann. Gleichzeitig werden damit die Kosten dramatisch gesenkt, da keine Kühlkette für den Impfstoff benötigt wird.

Forscher der University of Sydney testen die Marktreife einer Vorrichtung, die für große Unruhe im 30-Milliarden-Dollar-Impfgeschäft sorgen könnte: Die Besonderheit des Produktes besteht darin, dass beim Impfen keine Nadeln genutzt werden und damit auch die Notwendigkeit der kühlen Lagerung der Impfstoffe entfällt.

Bei dem Instrument handelt es sich um einen Chip, ein „MAP“ oder auch „Micro-projection Array Patch“. Es beträgt nur einen Quadratzentimeter aus biomedizinischem Polymer-Material. Damit ist es kleiner als eine Briefmarke! Darin eingebettet sind 5.000 in Impfstoff gehüllte Mikro-Projektionen, welche durch die äußerste Schicht der Haut hindurch die Impfstoffe direkt zu Tausenden von Hautzellen transportieren.

Das Resultat ist eine effizientere Impfung, welche keine Kühlung der Impfstoffe verlangt, wie das noch bei der altmodischen Methode mit Nadel und Spritze der Fall ist.

Der Patch wird von dem australischen Unternehmen Vaxxas vermarktet. Die Forschung wird dabei von der University of Sydney und dem Innovative Manufactoring Cooperative Research Centre durchgeführt.

„Impfstoffe mithilfe dieser Technologie bereitzustellen, ist sehr viel günstiger und einfacher als flüssige Impfstoffe, die kühl gelagert werden müssen“, erklärt Cristyn Davies von der University of Sydney.

„Dies wäre ein entscheidender Vorteil in abgelegenen Gebieten, etwa auch Entwicklungsländern, wo die Verfügbarkeit von Kühlschränken für die Impfstoffe nicht immer gegeben ist.“

Cristyn Davies, Professor Rachel Skinner von der University of Sydney, Professor Robert Booy von der Sydney Medical School und Professor Behnam Fahimnia von der Sydney Business School, sind mit der Entwicklung des Instruments betraut. Sie testen die Akzeptanz der Verwendung dieses Patches bei Patienten und Ärzten und bewerten den Kosten-Nutzen-Faktor, verglichen mit der herkömmlichen Methode mit Nadel und Spritze.

Zusätzlich könnte der innovative Patch auch dafür sorgen, dass die Impfrate steigt. Denn wenigstens zehn Prozent der Befragten gaben an, eine Grippe-Impfung zu vermeiden, da sie sich vor der Nadel fürchten. Zudem schätzt die Weltgesundheitsorganisation, dass pro Jahr etwa 1,3 Millionen Todesfälle auf Verletzungen durch die Nadel und eine dadurch entstandene Kontaminierung zurückzuführen sind.

Der Patch wird mithilfe eines wegwerfbaren Applikators an der Haut angebracht, welcher das Produkt enthält und eine verlässliche Zustellung der Impfstoffe garantiert.

Das Unternehmen Vaxxas hat 2015 eine von der Weltgesundheitsorganisation unterstützte Studie durchgeführt, welche die Verwendung und die Verträglichkeit des Applikators für Impfungen gegen Kinderlähmung in Benin, Nepal und Vietnam untersucht hat.

Cristyn Davies führt aus, dass diese Studie wertvolle Informationen geliefert und zudem ein großes Potenzial des Vaxxas-Produktes angezeigt hat.„Vaxxas plant, den Patch für Australien zu entwickeln und zu vermarkten. Unsere Forschung konzentriert sich darauf, wie er von Patienten und Anwendern wahrgenommen wird“, erklärt Cristyn Davies.

Professor Rachel Skinner erläutert, dass es sich bei Australien um einen gut entwickelten, reifen Impf-Markt handelt.

„Was sich die Hersteller von Impfstoffen von der Nutzung des Patches und dessen Annahme durch die Patienten und auch die Hersteller erhoffen, unterscheidet sich dramatisch von der Lage in Entwicklungsländern“, sagt sie.

„Wir werden den Patch in verschiedenen Situationen und bei verschiedenen Altersgruppen testen, am Arbeitsplatz und mit Hausärzten“, sagt Professor Booy.

Die Ergebnisse werden mit den Resultaten von früheren Studien der Weltgesundheitsorganisation verglichen, um die Anforderungen in verschiedenen Märkten abzuschätzen.

Das Vaxxas MAP Impfstoff-Verteilungssystem wurde an der University of Queensland erfunden und wird jetzt an dem Translational Research Institute weiterentwickelt.

(Bisher ist der Patch für Menschen entwickelt, doch vielleicht ist dieses Impfverfahren auch etwas für die Veterinärmedizin?)

Quelle: Australisch-Neuseeländischer Hochschulverbund / Institut Ranke-Heinemann

Antibiotika in Gülle: Biogasanlage keine Barriere

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Viele in der Tiermedizin verwendete Antibiotika, die über Urin und Kot in die Gülle gelangen, lassen sich in Biogasanlagen nicht beseitigen. Das ist das Ergebnis eines Projektes der Justus-Liebig-Universität Gießen, das die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) fachlich und finanziell mit rund 343.800 Euro gefördert hat. In Deutschland werden in der Tierhaltung tonnenweise Antibiotika eingesetzt. Ein Großteil davon gelangt über das Düngen landwirtschaftlicher Flächen mit Gülle ungefiltert in die Böden. Dort können sich Bakterien entwickeln, auf die die Arzneien keine Wirkung mehr haben – sogenannte resistente Keime. Da Gülle auch in Biogasanlagen verwendet wird, wurde geprüft, ob Antibiotika dort beseitigt werden können, um den Eintrag in die Umwelt zu verringern. Dieser Weg sei nach Darstellung der Projektbeteiligten für wichtige Verbindungen nicht möglich. DBU-Generalsekretär Alexander Bonde: „Antibiotika müssen schon bei der Vergabe im Stall verringert werden, um Mensch, Tier und Umwelt zu schützen.“

Entwicklung von Antibiotika-resistenten Bakterien weltweites Problem

2017 wurden nach Angaben des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in Deutschland 733 Tonnen Antibiotika an Tierärzte abgegeben, der Großteil davon werde in Nutztierställen eingesetzt. Da nicht alles von den Tieren aufgenommen wird, gelangen Rückstände der Antibiotika und ihrer Stoffwechselprodukte in die Gülle. Diese wird entweder direkt oder nach der Vergärung in Biogasanlagen auf den Äckern verteilt. „Weltweit finden sich Antibiotika in Gülleproben und in Gärresten von Biogasanlagen wieder“, stellt Projektleiterin Dr. Astrid Spielmeyer vom Institut für Lebensmittelchemie und Lebensmittelbiotechnologie an der Universität Gießen das globale Problem dar. In Deutschland seien Biogasanlagen vor allem in Gebieten mit intensiver Landwirtschaft weit verbreitet. Gleichzeitig seien dies die Regionen mit hohen Antibiotikaabgaben an die Tierärzte. „Es gibt verschiedene Studien, die einen Rückgang der Arzneimittel-Konzentration durch das Vergären von Gülle in den Biogasanlagen beschreiben“, erläutert Spielmeyer. Jedoch seien die genauen Vorgänge bisher nicht eindeutig bekannt gewesen. Ziel des Projektes war es deswegen zu prüfen, ob der Prozess in Biogasanlagen einen Beitrag zum Verringern des Antibiotikaeintrages in die Umwelt leisten könne.

Breitbandantibiotika wie Tetrazyklin wirken bei einer Vielzahl von Bakterien

Spielmeyer: „Rund ein Drittel der in der Tiermedizin abgegebenen Antibiotika gehören zu den antibakteriell wirkenden Sulfonamiden und Tetrazyklinen, die wir untersucht haben.“ Der Wirkstoff Tetrazyklin wird bei Menschen und Tieren als Breitbandantibiotikum verwendet. Das heißt, er wirkt gegen eine Vielzahl von Bakterien und kommt insbesondere dann zum Einsatz, wenn der Krankheitserreger nicht genau bestimmt werden kann. Für die beiden genannten Antibiotika-Gruppen sind bereits resistente Keime nachgewiesen worden. Der Rückgang von Antibiotika in Güllebehandlungsverfahren, wie das Lagern oder das Kompostieren, war in mehreren Studien bereits beschrieben worden – allerdings mit ganz verschiedenen Ergebnissen.

Stabilisierung durch Bindung – Erneutes Freisetzen durch Auswaschen

Im Projekt stellte sich in Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb Hessisches Landeslabor (Bad Hersfeld) heraus, dass unterschiedliche Temperaturen, Säure- und Salzgehalte kaum Einfluss auf die Wirkstoffe hatten. Bei Zusatz von einem Feststoff wie Maissilage, der auch in Biogasanlagen erfolgt, sei es allerdings zu einem Rückgang der Antibiotika-Konzentration gekommen. „Ein derartiger Rückgang, wie er auch in vorherigen Studien festgestellt wurde, heißt nicht unbedingt, dass die chemischen Strukturen zerstört und unwirksam werden“, erklärt Spielmeyer die Zusammenhänge. Wenn sich zum Beispiel Bestandteile der Gülle mit den Wirkstoffen verbinden, könnten die einzelnen Antibiotika zwar nicht mehr nachgewiesen werden, befinden sich aber noch – stabilisiert durch die Bindung – in der Gülle oder den Gärresten. Spielmeyer: „Wenn Wirkstoffe gebunden werden, können sie sich später auch wieder lösen, sodass es zu einem erneuten Freisetzen der Antibiotika in der Gülle oder auch im Boden kommen kann.“ Das hätten die nun veröffentlichten Projektergebnisse gezeigt. Zwar werde oftmals nur ein geringer Teil wieder freigesetzt, dies könne jedoch stetig über einen langen Zeitraum erfolgen.

Quelle: Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU)

Nutztierhaltung im Spannungsfeld zwischen Weltmarkt und kritischer Bevölkerung #Expertise2018

Anlässlich der „Expertise 2018“ versuchten Fachleute aus Wirtschaft und Wissenschaft, in einer Podiumsdiskussion, Antworten auf die Frage „Welche Herausforderungen stellen sich den Marktpartnern in der Lebensmittelkette?“ zu finden.

Teilnehmer: Prof. Dr. Folkhard Isermeyer (Präsident des Thünen-Institut), Dr. Siegfried Moder (Präsident des BpT), Walter Heidl (Präsident des BBV), Eric Schöttl (Managing Director OSI Foodworks Europe), Vera Krüger (Senior Milk Purchasing Manager, DANONE), Dr. Brigitte Rusche (Vize-Präsidentin des Deutschen Tierschutzbundes), Prof. Dr. Thomas Blaha (Vorsitzender der TVT); Moderation: Dr. Schulze-Pals (Chefredakteur top agrar)

Nach dem Impuls-Vortrag von Prof. Isermeyer (Details dazu hier) stellten die Podiumsgäste zu Beginn ihre Positionen zu den „Anforderungen an eine wirtschaftlich erfolgreiche und gesellschaftlich akzeptierte Tierhaltung“ dar:

Dr. Siegfried Moder – bpt
1. Optimierte Tiergesundheit, bei verbesserter Haltung und Stärkung der Biosicherheit, als      Grundlage ökonomischer Nutztierhaltung.
2. Stärkung der regionalen Produktion mit Blick auf die Ökobilanz.
3. Verbesserte Wertschöpfung von Lebensmitteln aus tierischer Produktion, bei                      durchgehender Transparenz in der Produktionskette.

Prof. Dr. Thomas Blaha – TVT
1. Anpassung der Haltungsbedingungen an die Bedürfnisse der Tiere (insbesondere an das      artspezifische Verhaltensrepertoire der Tiere).
2. Keine Größendiskussion, sondern Betreuungsschlüssel.
3. Sachkundenachweis mit verpflichtender Weiterbildung.

Walter Heidl – BBV
1. Bereitschaft zu sachlichem Dialog aus/mit anderen Teilen der Gesellschaft.
2. Praxis- und marktgerechte Weiterentwicklung unter Berücksichtigung von Zielkonflikten      und Vermeidung von Struktureffekten.
3. Realistische Investitionszeiträume und Planungssicherheit.

Dr. Brigitte Rusche – DTB
1. Tierschutz steht an erster Stelle; Fragen der Wirtschaftlichkeit müssen in erster Linie die      Akteure der Wirtschaft lösen; Handel agiert international, weckt Verbraucherbedürfnisse      und gestaltet Preise.
2. Tierhaltung muss sich an den Bedürfnissen der Tiere orientieren; Verzicht auf                    Manipulationen, artgemäßes Verhalten, Gesundheit; Zucht auf moderates Level                  zurückführen, möglichst schonender Transport und Schlachtung.
3. Der gesellschaftliche Wertewandel macht eine Umstellung der Tierhaltung                          unausweichlich. Alle Beteiligten sollten in einem wahrhaften Diskurs Zielvorgaben              entwickeln, die anschließend in verbindliche rechtliche Rahmenbedingungen überführt        werden müssen. Die Wirtschaftsbeteiligten, insbesondere der Handel, haben die Macht,      eine tierschutzkonforme Landwirtschaft zu gestalten, die den Verbraucherwünschen            entgegenkommt.

Vera Krüger – DANONE
1. Der Dialog zwischen Konsument und Landwirtschaft muss gefördert werden.
2. Gemeinsam handeln: Weiterentwicklung der Nutztierhaltung ist nicht nur Thema der          Landwirtschaft.
3. Nachhaltigkeit und Tierwohl lohnen sich langfristig für den Landwirt.

Eric Schöttl – OSI
1. Tierwohl wird in Zukunft maßgeblich auf die Kaufentscheidungen der Verbraucher              einwirken. Alle wirtschaftlich Beteiligten müssen bestehende Standards weiter ausbauen      und absichern.
2. Tierwohl/Tiergesundheit sind Basis für verbesserte Produktqualität und Effizienz;                bessere Tiergesundheit stärkt wirtschaftliche Nachhaltigkeit der Produktion in der                gesamten Wertschöpfungskette; „Prävention ist besser als Heilen“ lautet das künftige          Credo.
3. Transparenz und offene Kommunikation, unter Einbeziehung aller Beteiligten sowie            NGOs und Wissenschaft, sind für Akzeptanz und Glaubwürdigkeit unerlässlich.

Einige zentrale Diskussionsbeiträge der Teilnehmer kurz zusammengefasst:

Isermeyer fordert konzertiertes Vorgehen der Politik in Bund und Ländern. Blaha nennt den Niedersächsischen Tierschutzplan als Modell. Rusche will zuerst die Ziele benennen, dann Finanzierungsmodelle finden. Heidl hat Angst, dass die Initiative Tierwohl zum Kollateralschaden des geplanten Staats-Labels wird. Moder fordert mehr Brandschutz und  weniger Feuerwehrmedizin; bundesweite Tierschutzdatenbank und Integrierte Tierärztliche Bestandsbetreuung zur Prävention. Auch setze aktuell eher der LEH die Tierwohl-Kriterien und nicht Fachleute.

Krüger fordert den LEH zum Umdenken bei der Honorierung auf; hohe Qualitäten entwickelten sich zu Standards und würden dann nicht mehr honoriert. Für Schöttl besteht heute bereits eine starke Preisspreizung im Handel und Mehrleistungen werden ordentlich honoriert. Isermeyer wirft ein, „faire Preise“ gäbe es in der Marktwirtschaft nicht. Rusche fordert den LEH auf, den Landwirten längerfristige Verträge, über 5-7 Jahre, anzubieten.

Isermeyer fragt, ob sich die Politik traut, Deutschland vom System des Weltmarkts abzukoppeln. Krüger bezweifelt, dass wir „heute wissen, was in 20 Jahren ist“; er will jetzt beginnen und in 5 Jahren vielleicht nachjustieren. Auch Schöttl will nicht über 20 Jahre reden, sondern lieber in kleinen Schritten vorangehen.

Ein Videomitschnitt der gesamten Diskussion folgt demnächst an dieser Stelle.

Hintergrund „Expertise 2018“:
Auf Einladung der MSD Tiergesundheit hatten 600 Teilnehmer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz Ende Oktober über zwei Tage Gelegenheit aus Vorträgen von 38 Referenten aus dem In- und Ausland zu wählen. Drei Themenblöcke (Rind, Schwein, allgemeine Themen) wurden parallel angeboten. Eine Podiumsdiskussion, eine Posterausstellung mit 20 wissenschaftliche MSD AH Veröffentlichungen aus den letzten beiden Jahren (originalveröffentlicht auf den internationalen Rinder- und Schweinekongressen) sowie eine kleine Industrieausstellung der MSD Tiergesundheit mit Beteiligung von Henke Sass Wolf, dem Hersteller von IDAL und der MSD Geflügelvakzinatoren, rundeten die Veranstaltung ab.

Stressfreie Schlachtung von Mastschweinen im mobilen Schlachtanhänger

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Kann eine Schlachtung von Schweinen weitestgehend stressfrei durchgeführt und damit bestmögliche Fleischqualität geschaffen werden? Dies ist eine der Kernfragen, mit denen sich LAND.LUFT, ein Unternehmen der Lindner Group aus dem niederbayrischen Arnstorf, seit Herbst 2016 beschäftigt hat.

Im Mittelpunkt des Tierwohl-Projektes steht die artgerechte Haltung von Schweinen der Rassekreuzung Schwäbisch-Hällisches Schwein/Duroc. Die Tiere werden ganzjährig in einem großen Areal im Freiland gehalten und erreichen im Alter von 7 bis 9 Monaten die gewünschten Schlachtgewichte von 140-170 kg. Um den Transportstress zum Schlachthaus zu vermeiden, werden die Tiere vor Ort auf der Weide geschlachtet.

Hierfür wurde ein spezieller Schlachtanhänger mit der erforderlichen EU-Zulassung ent-wickelt, in dem die Schweine betäubt und entblutet werden. Die weitere Herrichtung der Schlachttiere, inklusive der Fleischuntersuchung, wird in einem nahe gelegenen Zerlege-betrieb vollzogen.

Da bislang kaum Erkenntnisse über die mobile Schlachtung beim Schwein vorliegen, wurde dieses Tierwohl-Projekt wissenschaftlich durch Prof. Manfred Gareis und dem Lehrstuhl für Lebensmittelsicherheit der Tierärztlichen Fakultät der LMU begleitet. Die Ziele der Studie lagen dabei auf der Beurteilung der Aspekte Tiergesundheit, Tierschutz, und Tierwohl sowie der Kriterien zur Fleischhygiene, Lebensmittelsicherheit und Fleischqualität. Mit den Ergebnissen lassen sich schließlich Empfehlungen zur mobilen Schlachtung beim Schwein ableiten.

Untersucht und beprobt wurden 66 Mastschweine aus ganzjähriger Freilandhaltung an insgesamt 11 Schlachttagen zwischen November 2017 und März 2018. Tierwohl- und Tierschutzprobleme, wie Technopathien und Verletzungen durch Kannibalismus, wurden bei den Schweinen dieser Studie nicht festgestellt.

Aufgrund der Laktatmessungen im Blut und der Cortisolmessungen im Speichel konnte eine nahezu stressfreie Schlachtung der Schweine belegt werden. Wichtige Voraussetzungen hierfür sind den Ergebnissen zufolge der Einsatz von geschultem Personal, eine frühzeitige Gewöhnung der Schweine an den Schlachtanhänger und die Vermeidung der Einzel-separierung der Tiere unmittelbar vor der Betäubung.

Die zulässigen Zeitspanne zwischen Betäubung und Entblutung konnte immer eingehalten und damit einem wesentlichen Tierschutzkriterium Rechnung getragen werden. Ebenso wurden die gesetzlich vorgeschriebenen Prozesshygienekriterien erfüllt. Eine Zeit über eine Stunde zwischen Entblutung und Ausweiden eines Tieres wirkte sich nicht negativ auf die Prozesshygiene, Fleischqualität und Keimbelastung der Organe aus. Die bei der visuellen Fleischuntersuchung erhobenen Organbefunde (hier speziell von Lunge und Leber) dokumentierten einen sehr guten Gesundheitszustand der Schweine. Anhand der Bestimmung des pH-Wertes, der Leitfähigkeit und des Tropfsaftverlustes konnte die Fleischqualität aller Schlachtkörper als sehr gut beurteilt werden.

Ein Transport von lebenden Tieren zum Schlachtbetrieb findet nicht statt, stattdessen kommt der Schlachtanhänger zum Tier. Damit wird gewährleistet, dass sämtliche Belastungen, die mit dem Transport verbunden sind, vermieden werden und wichtigsten Bedürfnissen der lebenden Tiere Rechnung getragen wird. Alleine das Verlassen der gewohnten Umgebung erzeugt Stress, hinzukommen unbekannte Geräusche, Gerüche, das Abladen, die Wartebuchten und das Zutreiben zur Betäubung in fremder Umgebung. Diese für die Schweine verängstigenden Faktoren entfallen bei der mobilen Schlachtung komplett.

Zusammenfassend zeigen die Ergebnisse der Studie, dass mit der mobilen Schlachtung von Schweinen aus Freilandhaltung sämtliche Anforderungen an Tierschutz, Tierwohl, Lebens-mittelsicherheit, Fleischhygiene und Fleischqualität aus tiermedizinischer und hygienischer Sicht erfüllt und rechtskonform umgesetzt werden können. Die Resultate der wissen-schaftlichen Untersuchungen sind in einer Dissertationsarbeit dokumentiert, die Hanna Wullinger-Reber an der LMU eingereicht hat („Mobile Schlachtung von Schweinen aus Freilandhaltung- Tierschutz, Fleischqualität und Lebensmittelsicherheit“).

Sicher ein interessantes Konzept! Diese Art der Schlachtung eignet sich wohl am ehestens für Zusammenschlüsse regionaler Mäster und Metzger. Dann wären kurze Wege zwischen den Höfen und auch die vorgeschriebene Ausweidung innerhalb einer Stunde zu gewähr-leisten. Einige Almbetriebe in Österreich hätten auch Interesse an mobiler Schlachtung, könnte so doch den Schweinen ein Transport über schlechte Wegstrecken erspart werden. Knackpunkt wäre allerdings auch hier die Zeitspanne bis zur Ausweidung.

Eine Idee zum mobilen Einsatz, auch an Höfen mit Stallhaltung, hätte Hanna Wullinger-Reber auch schon. Dort könnte nämlich ein kleiner Fressplatz mit Zugang ins Freie, an den der Schlachtanhänger andocken kann, die Lösung sein. Wenn auch dieser Extra-Fressplatz eine EU-Zulassung erlangt, könnte hier z. B. betäubt und im Anhänger entblutet werden. Das Wichtigste sei immer, betont die junge Doktorandin, dass die Tiere den Ort der Betäubung kennen.

Zwar dürfte diese Art der Schlachtung kaum „massentauglich“ sein, aber die Lindnersche Firmen-Kantine, einige Hotels und sogar Sterneköche gehören schon zu den Abnehmern des Schweinefleischs aus Weidehaltung und -schlachtung.

Tierhalter entschieden sich häufig zum Ausstieg

Landwirtschaft mit Tierhaltung stufen immer mehr Bauern bundesweit als schwieriges Unterfangen ein. Das Landvolk Niedersachsen zitiert aus den Ergebnissen der Viehzählungsergebnisse vom November 2018. Danach hat sowohl der Schweine- als auch der Rinderbestand einen deutlich niedrigeren Stand erreicht als von wenigen Jahren. Mit 26,44 Mio. Schweinen haben die Statistiker den niedrigsten Schweinebestand seit November 2004 ermittelt, der Rinderbestand wird mit 11,95 Mio. Tieren bundesweit als historisch niedrig bewertet. Gegenüber dem Vorjahr hat sich der Schweinebestand um 1,14 Mio. Tiere oder 4,1 Prozent reduziert, bei den Rindern wurden 332.000 Tiere oder 2,7 Prozent weniger gezählt als im Jahr zuvor. Bei den Zuchtsauen sank die Zahl der gehaltenen Tiere um 3,8 Prozent auf 1,83 Mio. Tiere. Auf 7.800 Höfen bundesweit wurden im November 2018 noch Zuchtsauen gehalten, jeder Vierte davon war in Niedersachsen beheimatet. 5.500 Landwirte in Niedersachsen hatten auf ihren Höfen Schweine im Stall. Die Zahl der Schweine verringerte sich um 3,8 Prozent auf 8,385 Mio. Tiere, bei den Rindern gab es einen Rückgang von 2,4 Prozent auf 2,542 Mio. Tiere, darunter waren 849.000 Milchkühe.

Die Tierhalter geben viele Gründe für ihre Entscheidung zum Ausstieg an. So ermittelte das dem Bundeslandwirtschaftsministerin unterstellte Thünen-Institut in Braunschweig im Sommer neben Veränderungen im Fleischverzehr eine ganze Reihe von neuen Anforderungen, die Tierhalter eher zum Ausstieg als zur Anpassung veranlassen. Dazu zählen beispielsweise die recht stringenten Vorschriften der neuen Düngeverordnung, das Verbot der betäubungslosen Kastration, um dessen Aufschub intensiv debattiert wurde, der Verzicht des Kupierens von Ringelschwänzen beim Schwein sowie die Auflagen zur Haltung von Sauen in Kastenständen. Die Tierhalter vermissen klare Aussagen, wie sie sich auf diese neuen Anforderungen einzustellen haben. Ehe sie ihre Ställe mit hohen Investitionssummen umbauen oder erneuern, wählen sie lieber den Ausstieg, zumal auch für Baugenehmigungen heute große Hürden zu bewältigen sind.

Quelle: Landvolk Niedersachsen

Miteinander reden statt pauschale (Vor-) Urteile fällen

„Dialog statt Protest“ lautet das Motto zur nunmehr fünften Auflage der Aktionsplattform „Wir machen Euch satt“ anlässlich der Internationalen Grünen Woche. Am 18. Januar findet zur Eröffnung der Grünen Woche in Berlin die zentrale Aktion am Brandenburger Tor statt, zudem werden sich zahlreiche Landwirte bundesweit mit eigenen Ideen diesem Motto anschließen. Die Kreisverbände im Landvolk Niedersachsen beteiligen sich an diesem Wochenende mit Aktionen, um die Verbraucher für wichtige intensiv diskutierte Themen der Landwirtschaft zu sensibilisieren und für ein Mehr an Akzeptanz zu werben, teilt der Landvolk-Pressedienst mit.

In Berlin wecken vor dem Brandenburger Tor ein großer Mähdrescher, viel Korn, 153 Menschen – so viele ernährt ein Landwirt heute! – und ein Landwirt die Aufmerksamkeit, um mit den Verbrauchern ins Gespräch zu kommen. In Niedersachsen bereiten die Kreisverbände weitere Aktionen für dieses Wochenende vor: So wird beispielsweise die Vereinigung des Emsländischen Landvolks (VEL) gemeinsam mit den Bürgern in der Fußgängerzone „aktiv“ den Tisch decken: Nur mit den Erzeugnissen aus der Landwirtschaft kann man sich an den gedeckten Tisch setzen. Landwirte sind offen für den Dialog, stellen sich den Fragen der Verbraucherinnen und Verbraucher und wünschen sich, dass mehr Bürger nachfragen, was es mit der täglichen Arbeit auf den Höfen auf sich hat. Pauschale Kritik und Proteste in den (sozialen) Medien treffen Landwirte und ihre Familien sehr und führen teilweise so weit, dass sie sich ausgegrenzt und an den Rand der Gesellschaft gedrängt fühlen. Mit Transparenz und Offenheit wollen Landwirte dieser Fehlentwicklung und Falschinformationen entgegentreten. „Unsere Bauernfamilien sind wichtige Stützen für die ländlichen Räume, für die Gesellschaft und sorgen mit ihren Produkten und Dienstleistungen für das Wohl der gesamten Bevölkerung“, sagt Landvolkpräsident Albert Schulte to Brinke. Daher lautet seine Forderung: Redet mit uns statt über uns! Frag den Landwirt, warum er 300 Kühe hält statt 30, warum Pflanzenschutz sein muss, warum das Ferkel kastriert werden muss. Jeder Landwirt, jede Bäuerin und jeder Hofnachfolger werden nicht nur an diesem Aktionswochenende Antwort geben, sie sind auch darüber hinaus jederzeit Ansprechpartner. Das sind Infos aus erster Hand und keine Gerüchte aus dem Internet – fordern die Bauern zum Dialog auf.

Weitere Infos zu den Aktionen in Niedersachsen unter www.landvolk.net.

Quelle: Landvolk Niedersachsen

Technopathien beim Rind

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Auf der LAG-Tagung am 18. Oktober 2018 sprach Dr. Matthias Müller, Veterinärdirektor und Fachtierarzt für Pathologie beim LGL Erlangen, über „Technopathien des Rindes“. Sein Vortrag war so interessant, dass wir ihn um ein Interview zum Thema baten. (LAG steht für „Landesarbeitsgemeinschaft für Fleischhygiene und Tierschutz in Bayern“ und LGL für „Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit“.)

Zu den Technopathien zählen alle haltungsbedingten Schäden, vom Dekubitus über Klauen-erkrankungen bis zum Sehnenriss. Der Pathologe spricht im Interview über „lokale und systemische Folgen“ des Dekubitus. Von „Perikarpitis“ oder „Phlegmone“ als lokale, bis zu Blutvergiftungen oder Pyämien als systemische Folgen, bei der es z. B. zu Herzklappenentzündungen kommen kann.

Klauenerkrankungen gehören zu den häufigsten Abgangsursachen bei Milchkühen. Ein großer Anteil tritt dabei in den ersten 30 Tagen nach der Abkalbung auf. Woran das liegt erklärt Dr. Matthias Müller ebenso, wie die „komplizierten Klauenerkrankungen“, bei denen tieferliegende Strukturen betroffen sind. Hier können die Ursachen sowohl im Tier als auch in der Umwelt liegen.

Häufig sieht der Pathologe Kühe deren Probleme Resultat von Haltung, Fütterung und hoher Leistung sind. Deswegen ist die Früherkennung von entscheidender Bedeutung und fachgerechte Klauenpflege. Wir fragten nach, in welchem Ausmaß die der Landwirt selbst durchführen kann und sollte.

Abschließend geht es im Gespräch und die Transportfähigkeit von Tieren, die ein Klauen-leiden oder Dekubitus haben und was passiert, wenn sie nicht mehr transportfähig sind. Zum letzten Punkt hier zwei Links

1) Leitfaden zur Bestimmung der Transportfähigkeit von adulten Rindern
2) Praxisleitfaden zur Bestimmung der Transportfähigkeit von Schweinen

Und hier das vollständige Interview:

Frohe Weihnachten!

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Wir wünschen ein frohes Fest für Mensch und Tier. Vielen Dank an alle Freunde, Leser, Abonnenten für die Unterstützung im ersten Jahr!

Milchkühe: Ausstieg aus der Anbindehaltung

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Die Anbindehaltung von Rindern wird in Deutschland heftig diskutiert. Der Bundesrat hat sich für ein Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung ausgesprochen. Der Grund: Wegen der dauerhaften Fixierung sind die Tiere in ihrem Normalverhalten stark eingeschränkt. Die Anbindehaltung stellt deshalb kein tiergerechtes Haltungsverfahren dar. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat das Thünen-Institut damit beauftragt, die Folgen eines solchen Verbots abzuschätzen.

Bundesweite Daten zur ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern existieren zwar nicht. Ihr Umfang lässt sich jedoch mit Daten aus der Landwirtschaftszählung 2010, in der auch Haltungsverfahren und Weidegang erhoben wurden, abschätzen: Demnach wurden 2010 auf ca. 31.500 Betrieben rund 650.000 Kühe in ganzjähriger Anbindehaltung gehalten. Das entspricht einem Anteil von rund 35 Prozent der Milchviehbetriebe und 15 Prozent aller Milchkühe.

Von diesen Zahlen ausgehend und unter Berücksichtigung des Strukturwandels haben die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Thünen-Instituts hochgerechnet, dass bei der vom BMEL vorgeschlagenen Übergangsfrist von zehn Jahren im Jahr 2027 schätzungsweise noch 13.500 Betriebe mit rund 270.000 Milchkühen von einem Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung betroffen wären. Die meisten dieser Betriebe sind vergleichsweise klein, auf die Milchviehhaltung spezialisiert und verfügen oft über andere Einkommensquellen neben der Landwirtschaft. Wie werden sie auf das Verbot reagieren?

Betriebe mit ganzjähriger Anbindehaltung haben mehrere Möglichkeiten, um ihr Haltungsverfahren tiergerechter zu gestalten: Angebot von Weidegang, Bau eines Laufhofs, Umbau des Anbindestalls zum Laufstall oder Neubau eines Laufstalls. Wie sich die einzelnen Maßnahmen umsetzen lassen, hängt in hohem Maße vom jeweiligen Standort und den betrieblichen Bedingungen ab. Dementsprechend variieren die Kosten je neu gestalteten Kuhplatz.

Auf Basis von Literaturangaben haben die Thünen-Wissenschaftler die anpassungs-bedingten Kostenänderungen in Cent pro Kilogramm (ct/kg) Milch berechnet. Demnach würde ein Ausstieg aus der ganzjährigen Anbindehaltung die betroffenen Betriebe zwischen 0,26 und 13,42 ct/kg Milch kosten. Bei einem durchschnittlichen Auszahlungspreis der Molkereien von 27,2 ct/kg Milch im Jahr 2016 und 36,6 ct/kg im Jahr 2017 kann sich ein Verbot somit erheblich auf die Rentabilität der betroffenen Betriebe auswirken.

Mit verschiedenen Fördermaßnahmen, wie z.B. tierbezogenen Weideprämien und einer angepassten Investitionsförderung, könnten negative wirtschaftliche Effekte für die Betriebe reduziert werden. Bei einem Übergangszeitraum von zehn Jahren müssten dafür schätzungsweise 222 bis 287 Millionen Euro öffentliche Gelder bereitgestellt werden. „Diese Ausgaben ließen sich grundsätzlich mit Mitteln finanzieren, die im Rahmen der zweiten Säule der EU-Agrarpolitik bereits zur Verfügung stehen“, sagt Angela Bergschmidt, Erstautorin der Thünen-Studie.

Es ist allerdings zu erwarten, dass ein Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung selbst mit einer flankierenden Förderung den Strukturwandel beschleunigen wird. Um das Verbot möglichst sozialverträglich zu gestalten, sollte den Betrieben eine ausreichend lange Übergangsfrist gewährt und das Verbot mit attraktiven Fördermaßnahmen flankiert werden. Gegebenenfalls sind Härtefallregelungen für auslaufende Betriebe zu erwägen.

Die Stellungnahme für das BMEL mit dem Titel „Folgenabschätzung eines Verbots der ganzjährigen Anbindehaltung von Milchkühen“ ist als Thünen Working Paper 111 erschienen.

Quelle: Johann Heinrich von Thünen-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei