Die Anbindehaltung von Rindern wird in Deutschland heftig diskutiert. Der Bundesrat hat sich für ein Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung ausgesprochen. Der Grund: Wegen der dauerhaften Fixierung sind die Tiere in ihrem Normalverhalten stark eingeschränkt. Die Anbindehaltung stellt deshalb kein tiergerechtes Haltungsverfahren dar. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat das Thünen-Institut damit beauftragt, die Folgen eines solchen Verbots abzuschätzen.
Bundesweite Daten zur ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern existieren zwar nicht. Ihr Umfang lässt sich jedoch mit Daten aus der Landwirtschaftszählung 2010, in der auch Haltungsverfahren und Weidegang erhoben wurden, abschätzen: Demnach wurden 2010 auf ca. 31.500 Betrieben rund 650.000 Kühe in ganzjähriger Anbindehaltung gehalten. Das entspricht einem Anteil von rund 35 Prozent der Milchviehbetriebe und 15 Prozent aller Milchkühe.
Von diesen Zahlen ausgehend und unter Berücksichtigung des Strukturwandels haben die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Thünen-Instituts hochgerechnet, dass bei der vom BMEL vorgeschlagenen Übergangsfrist von zehn Jahren im Jahr 2027 schätzungsweise noch 13.500 Betriebe mit rund 270.000 Milchkühen von einem Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung betroffen wären. Die meisten dieser Betriebe sind vergleichsweise klein, auf die Milchviehhaltung spezialisiert und verfügen oft über andere Einkommensquellen neben der Landwirtschaft. Wie werden sie auf das Verbot reagieren?
Betriebe mit ganzjähriger Anbindehaltung haben mehrere Möglichkeiten, um ihr Haltungsverfahren tiergerechter zu gestalten: Angebot von Weidegang, Bau eines Laufhofs, Umbau des Anbindestalls zum Laufstall oder Neubau eines Laufstalls. Wie sich die einzelnen Maßnahmen umsetzen lassen, hängt in hohem Maße vom jeweiligen Standort und den betrieblichen Bedingungen ab. Dementsprechend variieren die Kosten je neu gestalteten Kuhplatz.
Auf Basis von Literaturangaben haben die Thünen-Wissenschaftler die anpassungs-bedingten Kostenänderungen in Cent pro Kilogramm (ct/kg) Milch berechnet. Demnach würde ein Ausstieg aus der ganzjährigen Anbindehaltung die betroffenen Betriebe zwischen 0,26 und 13,42 ct/kg Milch kosten. Bei einem durchschnittlichen Auszahlungspreis der Molkereien von 27,2 ct/kg Milch im Jahr 2016 und 36,6 ct/kg im Jahr 2017 kann sich ein Verbot somit erheblich auf die Rentabilität der betroffenen Betriebe auswirken.
Mit verschiedenen Fördermaßnahmen, wie z.B. tierbezogenen Weideprämien und einer angepassten Investitionsförderung, könnten negative wirtschaftliche Effekte für die Betriebe reduziert werden. Bei einem Übergangszeitraum von zehn Jahren müssten dafür schätzungsweise 222 bis 287 Millionen Euro öffentliche Gelder bereitgestellt werden. „Diese Ausgaben ließen sich grundsätzlich mit Mitteln finanzieren, die im Rahmen der zweiten Säule der EU-Agrarpolitik bereits zur Verfügung stehen“, sagt Angela Bergschmidt, Erstautorin der Thünen-Studie.
Es ist allerdings zu erwarten, dass ein Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung selbst mit einer flankierenden Förderung den Strukturwandel beschleunigen wird. Um das Verbot möglichst sozialverträglich zu gestalten, sollte den Betrieben eine ausreichend lange Übergangsfrist gewährt und das Verbot mit attraktiven Fördermaßnahmen flankiert werden. Gegebenenfalls sind Härtefallregelungen für auslaufende Betriebe zu erwägen.
Die Stellungnahme für das BMEL mit dem Titel „Folgenabschätzung eines Verbots der ganzjährigen Anbindehaltung von Milchkühen“ ist als Thünen Working Paper 111 erschienen.
Quelle: Johann Heinrich von Thünen-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei