Lebensmittelhandel vereinheitlicht Haltungskennzeichnung von Fleisch unter dem Begriff „Haltungsform“

* Haltungsform grundsätzlich vereinbar mit geplanter Staatlicher Tierwohlkennzeichnung  * Haltungsform wird über Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung       mbH organisiert

Die in der Initiative Tierwohl (ITW) engagierten Unternehmen des Lebensmittel-einzelhandels (LEH) kennzeichnen Fleisch zukünftig nach dem einheitlichen System „Haltungsform“. Beginnend mit dem 1. April 2019 werden zunächst verpackte Produkte schrittweise mit der Kennzeichnung eingeführt. Die „Haltungsform“ gibt Verbrauchern auf der Verpackung von Fleisch einen Überblick darüber, wie die Tiere, von denen das Fleisch des jeweiligen Produktes stammt, gehalten wurden. Das System besteht aus vier Stufen und ordnet bestehende Qualitäts-, Tierwohl- und Biosiegel für Schweine, Geflügel und Rinder in diese Stufen ein. Die Organisation des Kennzeichnungssystems erfolgt über die Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH. Diese ist auch Trägerin der Initiative Tierwohl.

Einige Lebensmitteleinzelhändler haben 2018 eigene Systeme zur Kennzeichnung von Fleisch eingeführt. Im Dialog mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) haben sich die Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels bereits im Mai 2018 dazu bereit erklärt, die bestehenden Kennzeichnungen zu vereinheitlichen. Damit kommt der Handel dem Verbraucherwunsch nach mehr Erkennbarkeit und Transparenz nach. Mit der „Haltungsform“ schafft der Handel jetzt ein einheitliches und unternehmens-übergreifendes System. Dieses System der „Haltungsform“ ist so konzipiert, dass es grundsätzlich vereinbar ist mit der geplanten staatlichen Tierwohlkennzeichnung.

Das neu geschaffene Kennzeichen der „Haltungsform“ markiert in einem vierstufigen System jeweils, nach welcher Haltungsform die Tiere gehalten wurden. Die 1. Stufe „Stallhaltung“ entspricht dabei den gesetzlichen Anforderungen bzw. dem QS- oder einem vergleichbaren Standard. Fleisch, das mit Stufe 2 „Stallhaltung plus“ gekennzeichnet ist, muss darüber hinaus aus einer Haltung mit höheren Tierwohlstandards wie etwa mindestens 10 Prozent mehr Platz im Stall und zusätzlichem Beschäftigungsmaterial stammen. Stufe 3 „Außenklima“ fordert für die Tiere unter anderem noch mehr Platz und Frischluft-Kontakt. Bei Stufe 4 „Premium“ haben die Tiere noch mehr Platz und müssen zwingend Auslaufmöglichkeiten haben. Biofleisch wird in diese Stufe eingeordnet.

Die Haltungsform ist kein neues Tierwohl-Siegel, sondern ordnet für den Verbraucher alle bestehenden Tierwohlprogramme in einem vierstufigen System ein und kennzeichnet, nach welchem Standard das Tier gehalten wurde. Die Kennzeichnung werden Verbraucher auf Verpackungen bei ALDI Nord, ALDI SÜD, EDEKA, Kaufland, LIDL, Netto Marken-Discount, PENNY und REWE finden. Die „Haltungsform“ steht weiteren Unternehmen offen. Vollständige Informationen zu den Kriterien der einzelnen Stufen erhalten Verbraucher auf der Webseite zur Haltungsform unter www.haltungsform.de

Quelle: Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH

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