Verhaltensstörungen bei Legehennen verhindern

Wissenschaftler der HTW Dresden untersuchen, wie sich die Haltungsbedingungen auf das physiologische Verhalten von Legehennen auswirken. Ziel ist es, dem Federpicken vorzubeugen.

Federpicken ist bei Legehennen, Hühner die zur Erzeugung von Eiern gehalten werden, eine bedeutsame Verhaltensstörung. Das gegenseitige Picken der Federn führt zu Stress und Schmerzen bei den Hennen und wirkt sich negativ auf deren Leistungen aus.

Wie diese Verhaltensstörung verhindert werden kann, untersucht ein Forschungsteam um Professor Markus Freick am Zentrum für Angewandte Forschung und Technologie e. V. (ZAFT). Die Ursachen des Federpickens sind vielfältig und reichen von der genetischen Veranlagung und der Fütterung über das Haltungsumfeld und die soziale Struktur bis hin zur Tiergesundheit. Trotz der Kenntnis der Ursachen fehlen derzeit geeignete Verfahren, die diesen Verhaltensstörungen vorbeugen.

Projektleiter Professor Freick: „Der Fokus der Forschung liegt auf drei Aspekten. Zunächst betrachten wir, wie sich die Qualität des Einstreumaterials in den Stallungen auf das Tierwohl auswirkt. Darüber hinaus wird untersucht, welche Belastungen durch Parasiten, wie der Roten Vogelmilbe entstehen. Abschließend wollen wir herausfinden, inwieweit Schäden am Gefieder oder dem Körper der Hennen entstehen. Aktuell arbeitet die Forschung mit rein visuellen Methoden. Im Projekt wird evaluiert, ob Infrarot-Thermografie als nicht invasive Methode der Einzeltieruntersuchung in Frage kommt. Dies könnte die klassischen Verfahren ergänzen und erweitern, um frühzeitig Gefiederschäden zu erkennen und rechtzeitig Gegenmaßnahmen einzuleiten.“

Zunächst werden in verschiedenen sächsischen Legehennenherden Daten zum Zustand von Gefieder, Pickverletzungen, der biologischen Leistung sowie zu Kot-, Einstreu- und Futtereigenschaften erhoben. Anhand dieser Daten wird ein Beratungskonzept für regionale Geflügelhöfe entwickelt.

Das Projekt in Kooperation mit dem Sächsischen Geflügelwirtschaftsverband, der Sächsischen Tierseuchenkasse, dem Großenhainer Geflügelhof sowie dem Landwirtschaftsbetrieb Krätzschmar läuft bis März 2022. Es wird mit rund 320.000 Euro vom Sächsischen Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und Geologie gefördert. Die Mittel stammen aus der Europäischen Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ (EIP-Agri).

Quelle: Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden

Umweltschonende Bekämpfung verbreiteter Krankheiten bei Fischen und Amphibien

Lebewesen im Meer und im Süßwasser weltweit sind von Pilz- und pilzartigen Krankheiten bedroht. Diese Krankheitserreger sind vor allem in der Aquakultur gefürchtet. Sie stellen aber auch eine Bedrohung für die Biodiversität von Amphibien dar. Es gibt nur wenige zugelassene chemische Mittel zur Bekämpfung, mit oft unerwünschten Nebenwirkungen. Forschende vom Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB) schlagen nun alternative biologische Konzepte zur umweltschonenden Bekämpfung von Pilzkrankheiten vor.

Einige Pilz- und pilzartige Krankheiten erzeugen kleine infektiöse Stadien – Zoosporen –, die im Wasser schwimmen, um nach neuen Wirten zu suchen. Sie können Fische, Amphibien und Algen, die für den menschlichen Verzehr gezüchtet werden, befallen. „Der Schaden, der durch diese Krankheiten verursacht wird, ist beträchtlich. Nur wenige Chemikalien sind für die Prophylaxe zugelassen, aber teuer, umweltschädlich und oft langfristig wirkungslos – was die richtige Anwendung gerade im Artenschutz sehr schwierig macht“, beschreibt Dr. Thijs Frenken, Hauptautor der Studie, das Problem.

80 Millionen Tonnen der weltweiten Fischproduktion stammen aus der Aquakultur, Tendenz steigend. Krankheiten sind die Hauptursache für wirtschaftliche Verluste in der Fischzucht. Mindestens zehn Prozent aller geschlüpften Lachse in der Aquakultur erkranken an Zoosporen. Allein in schottischen Lachsfarmen führen beispielsweise Infektionen mit dieser Pilzkrankheit zu Produktionsausfällen von mindestens 6,5 Millionen US-Dollar pro Jahr. Effiziente und nachhaltige Methoden zur Bekämpfung von Fischkrankheiten sind daher für den zukünftigen Erfolg der Aquakultur von größter Bedeutung. „Wir müssen zu den Grundlagen zurückkehren und unser ökologisches Verständnis dieser Organismen anwenden, um die Ausbreitung von Infektionen zu begrenzen“, spezifiziert Dr. Thijs Frenken.

Die Forschenden schlagen 7 biologische Konzepte für den Schutz von Wasserorganismen vor Zoosporenerkrankungen vor, die umweltfreundlicher und nachhaltiger als chemische Methoden sind:

1. Übertragungen reduzieren (Kontrolle der Verbreitungswege und -vektoren): Tier- und Pflanzenarten können Erreger verbreiten, auch ein enger Kontakt unter verschiedenen Populationen erhöht das Risiko einer Verbreitung von Krankheitserregern.
2. Die Diversität der Wirtsarten erhöhen: Es gilt der sogenannte Monokultureffekt – genetisch homogene Populationen sind anfälliger gegenüber Infektionserregern als diverse Gemeinschaften.
3. Impfung und Immunisierung: Fische zu impfen ist eine gängige Praxis in der Aquakultur. Bisher gibt es keine Impfstoffe gegen pilzartige Krankheiten, dies könnte aber ein vielversprechender Weg sein.
4. Die induzierte Abwehr und Produktion von Antipilz-Peptiden stimulieren: Wenn parasitäre Erreger in den Wirt eindringen, sterben Wirtszellen ab und Eiweißbausteine „Peptide“ werden freigesetzt. Diese Signalstoffe bewirken in den Nachbarzellen eine erhöhte Immunabwehr.
5. Probiotika einsetzen: Sie können das Wachstum von parasitären Zoosporen hemmen und auch die Bindung von Zoosporen an den Wirt verhindern, indem sie oberflächenaktive Substanzen bilden. Probiotika wurden bei Fischen bereits erfolgreich als Behandlung von Zoosporen-Infektionen getestet.
6. Hyperparasitismus: Parasitäre Erreger können durch die Anwesenheit anderer Parasiten reduziert werden.
7. „Parasiten-Fresser“ einsetzen: Viele Parasiten sind Nahrung für andere Organismen. Kleinstlebewesen im Gewässer (Zooplankton) können beispielsweise verpilzte Fischeier „abgrasen“.

„Die sich ständig ändernden Umweltbedingungen haben einen großen Einfluss auf die Interaktion zwischen Parasiten und Wirten. Diese Dynamik muss auch in die Planung von Schutz- und Therapiekonzepten einbezogen werden. Wir hoffen, dass unsere Arbeit die Weiterentwicklung alternativer biologischer Bekämpfungsstrategien anregen wird. Es sind noch viel mehr Arbeiten erforderlich, bevor wir diese Methoden sicher in natürlichen Lebensräumen umsetzen können, ohne unvorhergesehene Risiken einzugehen“, betont die IGB-Forscherin und Studienleiterin Prof. Dr. Justyna Wolinska.

Quelle: Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB)

Der Hoftierarzt E-Magazin 3/2019 – soeben erschienen

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Bundesrat unterstützt die Einführung einer Weidetierprämie für Schafe und Ziegen sowie die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Als äußerst positiv bezeichnen die Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände (VDL) sowie der Bundesverband Deutscher Ziegenzüchter (BDZ) die mehrheitlichen Beschlüsse des Bundesrates vom 28. Juni 2019 zu den Themen Weidetierprämie für Schafe und Ziegen sowie zum Wolf.

So hat der Bundesrat die Bundesregierung gebeten, zur Verbesserung der wirtschaftlichen Lage von Weidetierhaltern und zur Honorierung ihrer Biodiversitätsleistungen eine jährliche zusätzliche Förderung in Höhe von 30 Euro je Mutterschaf/Ziege in der Weidetierhaltung zum nächstmöglichen Zeitpunkt vorzusehen. Die Zahlungen sollen aus der ersten Säule der GAP geleistet werden.

VDL und BDZ werten diese Beschlussfassung des Bundesrates als klare und dringend notwendige Unterstützung für dieses seit Jahren von VDL und BDZ immer wieder vorgebrachte Anliegen. Seit Wegfall der gekoppelten Prämie und Wechsel hin zur Flächenprämie vor 10 Jahren ist ein massiver Rückgang der Schaf- und Ziegenbestände zu beklagen. In Kenntnis dieser negativen Auswirkungen durch Verzicht auf die gekoppelte Prämie setzen 22 von 28 EU-Mitgliedsländern weiterhin die Weidetierprämie ein, um diese einkommensschwache Branche, die u.a. wichtige gesellschaftliche Leistungen bei der Biodiversität, dem Küsten-, Natur und Umweltschutz erbringt, gezielt finanziell zu unterstützen. Diese Förderung ist unabhängig von dem Herdenschutz erforderlich und daher nachdrücklich zu begrüßen.

Der von der Bundesregierung formulierte Gesetzesentwurf zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes hat ebenso mehrheitlich den Bundesrat passiert. Der Gesetzentwurf sieht u.a. vor, die Entnahme von Wölfen bereits bei dem Auftreten von ernsten Schäden zu ermöglichen. Bisher sieht das Naturschutzgesetz dies erst bei einem erheblichen Schaden vor. Außerdem sollen das Verbot von Füttern und Anlocken mit Futter von Wölfen, die Möglichkeit mehrere Tiere eines Rudels zu entnehmen, die in einem engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang zu Rissereignissen stehen, die Entnahme von Hybriden zwischen Wolf und Hund und die Benennung geeigneter Personen zur Entnahme von Wölfen geregelt werden.

VDL und BDZ halten diese Maßnahmen für richtig, fordern im weiteren Gesetzgebungsverfahren die 1:1 Umsetzung der FFH-Richtlinie, die nach Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe e eine begrenzte, selektive und kontrollierte Entnahme von Wölfen ermöglicht. Erforderlich ist wie beispielsweise in Frankreich seit Jahren angewandt die Möglichkeit der geregelten Entnahme; zumal die Wolfspopulation jährlich um ca. 30% ansteigt.

Der Bundesrat stellt ebenfalls mehrheitlich fest, dass die Weidetierhalter sich in einer prekären Einkommenssituation befinden, die sich bei den Wanderschäferinnen und – schäfern nochmal verschärft darstellt, da sie meist keine eigenen Flächen besitzen und damit keinen Anspruch auf eine Flächenprämie haben. Zudem würden die Leistungen für das Gemeinwohl nicht über die Erzeugerpreise ausgeglichen.

Außerdem fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, ein nationales Herdenschutzinformationszentrum aufzubauen. Neben Beratung und Dokumentation soll die Weiterentwicklung von Herdenschutzmaßnahmen erfolgen und zusammen mit den Tierhalterverbänden erarbeitet werden. Auch dies sind seit Jahren immer wieder vorgetragene Forderungen von VDL und BDZ und werden daher ausdrücklich begrüßt; ebenso wie die weitere Forderung des Bundesrates nach einem jährlichen Bericht über den gesamten Wolfsbestand in Deutschland sowie in den biographischen Regionen Deutschlands gemäß FFH-Richtlinie. Dies lässt zeitnahe Bewertungen und Entscheidungen zu.

Wichtig ist nun, so VDL und BDZ, dass die Bundesregierung die Weidetierprämie als wichtige Maßnahme zur Stärkung der Schaf- und Ziegenhaltung aufgreift und schnellstmöglich umsetzt. Ferner müssen die zusätzlichen Aufwendungen der Betriebe für den Herdenschutz wie von der EU-Kommission genehmigt zu 100% erstattet werden. Diese Kosten dürfen nicht zulasten des Agrarhaushaltes gehen.

Quelle: Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände e.V.
Bundesverband Deutscher Ziegenzüchter e.V.

Jetzt bewerben: BLE sucht Innovationen zur Digitalisierung in der Nutztierhaltung

Die Digitalisierung bietet der Nutzierhaltung große Chancen, stellt sie aber gleichzeitig vor Herausforderungen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt daher neuartige, digitale Lösungsansätze, die helfen, Ressourcen zu schonen, die Effizienz, Flexibilität und Wirtschaftlichkeit zu steigern und die Tiergesundheit sowie das Tierwohl zu verbessern. Projektideen können bis zum 09. Oktober 2019 beim Projektträger Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (ptble) eingereicht werden.

Durch den Einsatz digitaler Technik können schon heute ganze Wertschöpfungsketten miteinander vernetzt werden. Die aktive Zusammenarbeit der Akteure in der Nutztierhaltung soll durch die optimale Ausnutzung der Digitalisierung weiter verbessert und gefördert werden. Das BMEL verfolgt mit der Bekanntmachung das Ziel, die großen Potenziale der Digitalisierung für Landwirtschaft, Umwelt und Gesellschaft zu nutzen und gleichzeitig ihre Risiken zu minimieren. Außerdem sollen insbesondere die Hindernisse für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) abgebaut werden sowie die Nutzung digitaler Technik möglichst einfach und schnell erlernbar sein.

Mit der neuen Bekanntmachung fördert das BMEL Projekte, die durch Digitalisierung bessere Tiergesundheit und mehr Tierwohl ermöglichen; die arbeitswirtschaftliche Belastung der Landwirte verringern und die Rückverfolgbarkeit entlang der Wertschöpfungskette „Nutztierhaltung“ erhöhen. Folgende Förderbereiche stehen im Fokus:

1. Entwicklung innovativer Ansätze zur Verbesserung der Schnittstellenkompatibilität in der Nutztierhaltung (Smart Farming),

2. Datenvernetzung, Aufbereitung und intelligente Datenverarbeitung zur Verbesserung der Nachhaltigkeit und zur Ressourceneinsparung,

3. Farm Management in Stall- und Außenbereich,

4. Digitale Informations-, Beratungs- und Weiterbildungsangebote zur Steigerung der zielgruppenorientierten Wissensvermittlung in der Nutztierhaltung,

5. Entwicklung innovativer Lösungen zur Verbesserung von Datensicherheit und -hoheit in der Nutztierhaltung, wie z.B. bei Cloud-Lösungen oder der Weitergabe innerbetrieblicher Daten an Dritte.

Bewerbung bis zum 09. Oktober 2019

Projektskizzen können bis zum 09.Oktober 2019, 24:00 Uhr, beim Projektträger Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (ptble) eingereicht werden.

Weitere Informationen enthält die Förderrichtlinie hier.

Quelle: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

Zweiter Platz im Shanghai-Ranking für die TiHo

Das renommierte Shanghai-Ranking listet im Fach Veterinärmedizin weltweit 300 Universitäten auf.

Im Shanghai Global Ranking of Academic Subjects 2019, kurz: Shanghai-Ranking, steht die Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover (TiHo) im Fach Veterinärmedizin auf dem zweiten Platz. Im Vorjahr belegte sie Platz sieben und verbessert sich damit um fünf Plätze. Insgesamt werden für das Fach Veterinärmedizin 300 internationale Universitäten gelistet. TiHo-Präsident Gerhard Greif sagt: „Für dieses hervorragende Ergebnis sind unsere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler verantwortlich. Ich bin sehr stolz, dass wir diese beeindruckte Platzierung erreicht haben.“

Das Center for World-Class Universities der Jiao-Tong-Universität Shanghai bewertet für das Shanghai-Ranking vor allem die Forschungsleistung von Universitäten. Dazu gehören die Zahl der Artikel, die in den Fachmagazinen von „Nature“ und „Science“ veröffentlicht wurden, die Zahl der besonders häufig zitierten Forscherinnen und Forscher sowie besondere Auszeichnungen von Forscherinnen und Forscher. Hohe Auszeichnungen von Alumni und die Forschungsleistung gemessen an der Größe der Institution fließen ebenfalls in die Wertung ein. Die Jiao-Tong-Universität Shanghai veröffentlicht das Ranking seit 2003 jedes Jahr.

Hier finden Sie das Ranking

Quelle: TiHo

Ringelschwänze sollen dranbleiben – schrittweiser Ausstieg aus dem Kupieren

Nationaler Aktionsplan zum Kupierverzicht bei Schweinen ist ab dem 1.7.2019 durch Tierhalter und Behörden umzusetzen.

Niedersachsen setzt per Erlass einen entsprechenden nationalen Aktionsplan um. Demnach dürfen die Ringelschwänze nur noch in nachgewiesen unerlässlichen Ausnahmefällen gekürzt werden. Das routinemäßige Kürzen der Schweineschwänze ist schon seit Jahren EU-weit verboten.

Dennoch werden in Deutschland sowie weiteren EU-Mitgliedstaaten bei der überwiegenden Zahl der konventionell gehaltenen Schweine die Schwänze im Ferkelalter gekürzt, um Verletzungen durch andere Tiere zu vermeiden. Zu diesem Ergebnis kam auch ein in Deutschland durchgeführtes Audit der EU-Kommission.

Dazu Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast: „Die gesellschaftliche Akzeptanz der Nutztierhaltung kann nur erhöht und gesichert werden, wenn die Branche sich dafür einsetzt, zukünftig auf nicht-kurative Eingriffe zu verzichten. Der entwickelte Aktionsplan bietet die Chance, betriebsspezifische Schwachstellen zu identifizieren und zu beheben. Ziel ist es auch, die Betriebe auf rechtssicheren Boden zu stellen – und nicht zuletzt ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland abzuwenden.“

Ein bereits im November 2017 von der EU angeforderter Aktionsplan zur Verbesserung der Kontrollen zur Verhütung von Schwanzbeißen und zur Reduzierung des Schwanzkupierens bei Schweinen wurde durch eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Wirtschaftsbeteiligung erarbeitet, von den Agrarministern beschlossen und am 17.10.2018 an die Europäische Kommission übermittelt.

Dieser ist von den Betrieben ab dem 1. Juli verpflichtend umzusetzen. Ein entsprechender Erlass zum Aktionsplan wurde am 26.6.2019 an die für die Tierschutzüberwachung zuständigen niedersächsischen Behörden gerichtet. Diese werden die Umsetzung des Aktionsplanes zukünftig bei ihrer risikobasierten Kontrollplanung berücksichtigen.

Durch die Umsetzung des Aktionsplanes sollen die Haltungsbedingungen und das Betriebsmanagement schrittweise optimiert werden, bis den Betrieben zunächst bei einem Teil des Bestandes (Kontrollgruppe) der Einstieg in den Kupierverzicht möglich wird. Mit zunehmender Erfahrung soll die Zahl der Schweine mit intakten Ringelschwänzen dann immer weiter wachsen. Schweinehalter, die aufgrund von nachgewiesenen Verletzungen an den Schwänzen oder Ohren der Schweine vorerst nicht mit einer Kontrollgruppe in den Kupierverzicht einsteigen können, müssen ab dem 1. Juli die Unerlässlichkeit für den Eingriff durch eine Tierhalter-Erklärung nachweisen. Zusätzlich ist unter anderem mindestens jährlich eine betriebsindividuelle Risikoanalyse in Bezug auf das Schwanzbeißen durchzuführen.

Niedersachsen hat sich bereits in den vergangenen Jahren dafür stark gemacht, die Schweinehalter beim Verzicht auf das Kupieren zu unterstützen. Dafür wurde etwa die Ringelschwanzprämie eingerichtet und der Aufbau eines Expertennetzwerks für Tierschutz und Tiergesundheit gefördert. Durch dieses Expertennetzwerk, aber auch die Landwirtschaftskammer Niedersachsen und weitere landwirtschaftliche Verbände wurden diverse Informationsveranstaltungen für Landwirte zum Aktionsplan angeboten, die rege genutzt wurden. Die betroffenen Amtstierärzte wurden im Landwirtschaftsministerium bei einer Dienstbesprechung informiert.

Der Aktionsplan im Detail
Der Aktionsplan sieht im Kern zwei Varianten für schweinehaltende Betriebe vor:

Betriebe, die bei kupierten Schweinen keine Probleme mit dem sogenannten Schwanzbeißen haben, starten mit einer kleineren Gruppe unkupierter Tiere. Wenn Verletzungen auftreten, sind sie gehalten, geeignete Verbesserungsmaßnahmen einzuleiten. Gelingt die Haltung in dieser Kontrollgruppe, wird die Anzahl unkupierter Schweine Schritt für Schritt erhöht.

Schweinehalter, die aufgrund von nachgewiesenen Verletzungen an den Schwänzen oder Ohren der Schweine vorerst nicht mit einer Kontrollgruppe in den Kupierverzicht einsteigen können,müssen die Unerlässlichkeit für den Eingriff durch eine Tierhalter-Erklärung nachweisen. Diese dient beispielsweise zur Vorlage bei der zuständigen Behörde.

Zusätzlich ist mindestens jährlich eine betriebsindividuelle Risikoanalyse in Bezug auf das Schwanzbeißen durchzuführen. Dabei sind mindestens die Bereiche Beschäftigung, Stallklima, Gesundheit, Wettbewerb um Ressourcen, Ernährung sowie Strukturierung und Sauberkeit der Buchten zu berücksichtigen. Für die hier ermittelten Schwachstellen sind geeignete Verbesserungsmaßnahmen einzuleiten und nachzuweisen. Auftretende Verletzungen sind systematisch, mindestens halbjährlich zu erfassen.

Nähere Informationen zum Kupierverzicht, dem EU- Audit und dem Aktionsplan finden Sie auf der Internetseite des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) und auf dem Portal www.Ringelschwanz.info. Eine Handreichung zur Umsetzung des Aktionsplanes wurde zwischenzeitlich zwischen den Ländern abgestimmt und zeitnah auf den genannten Portalen veröffentlicht.

Quelle: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Finnische Sauenhalter setzen auf Bewegungsbuchten

Der niedersächsische Stallausrüster WEDA Dammann & Westerkamp hat ein neues Konzept für Bewegungsbuchten entwickelt, das dem vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am 28.05.2019 veröffentlichten Verordnungsentwurf für die Änderung der TierSchNutztV entspricht.

Die Buchten lassen sich nach Angaben des Herstellers zudem problemlos an die individuellen Bedürfnisse von Kunden anpassen oder nachrüsten. Das Konzept basiert auf den Erfahrungswerten langjähriger Kooperationen mit Kunden aus Finnland. Diese berichten über sehr gute Ergebnisse, vor allem im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit des Buchtenkonzepts. Ähnlich wie in Finnland, wo Bewegungsbuchten staatlich gefördert werden, setzen auch deutsche Schweinehalter zunehmend auf den innovativen Buchtentyp und können von den Erfahrungen der finnischen Kollegen profitieren, gerade auch im Hinblick auf die geplanten Gesetzesänderungen.

„Das neue WEDA-Konzept für Bewegungsbuchten ist sehr flexibel und erfüllt damit die strengen Auflagen unseres finnischen Staates“, berichtet ein finnischer Sauenhalter. „Der Boden in finnischen Buchten muss zu mindestens fünfzig Prozent geschlossen sein. Die in Finnland vorgeschriebene Mindestnettofläche beträgt sechs Quadratmeter; die vorgeschriebene Nestfläche, zu der die Sau keinen Zutritt haben darf, einen Quadratmeter.“ Der Sau stehen damit rund viereinhalb Quadratmeter uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche zur Verfügung, auf der sie sich ungehindert umdrehen kann.

Wirksamer Schutz vor Angriffen
Finnische Sauenhalter setzen auf niedrige Wände und arretierbare Seitenteile in der Bucht. Diese sorgen für Stabilität und einen guten Überblick von allen Seiten. Darüber hinaus bietet die finnische Bucht mit integrierten Inspektionsgängen einen einfachen Zugang zu allen Bereichen, ohne die Bucht betreten zu müssen. „So lassen sich Trogkontrollen und Reinigungsarbeiten rasch, hygienisch und unkompliziert durchführen, ohne die Tiere in ihrer Routine zu stören“, führt der finnische Sauenhalter aus. „Nicht zuletzt dadurch sind meine Mitarbeiter und ich im Stall auch besser vor möglichen Angriffen der Sau geschützt. Bei Bedarf können wir die Bucht durch eine spezielle Eingangstür betreten, ohne die Sau festsetzen zu müssen – etwa um bei der Geburt zu helfen oder Ferkel vor dem Erdrücken zu retten.“

Kurzzeitiges Festsetzen reduziert Ferkelverluste
Ein obligatorischer, wirtschaftlicher Bestandteil des neuen Buchtenkonzeptes ist der Ferkelschutzkorb für eine kurzzeitige Festsetzung der Sau. Dieser hat sich in den Augen der finnischen Kunden mehr als bewährt. „Unsere finnischen Kunden haben mit der Festsetzung der Sau für fünf bis sieben Tage nach dem Geburtstermin sehr gute Erfahrungen gemacht“, berichtet Dr. Steffen Kaiser, der bei WEDA das Vertriebsgebiet Skandinavien verantwortet. „In diesem Zeitfenster gibt es nachweislich die meisten Ferkelverluste, und die kurzzeitige Festsetzung der Sau reduziert diese sehr deutlich. Damit sind die Ferkelverluste in unseren Bewegungsbuchten vergleichbar mit den Verlusten in konventionellen Buchten“, führt Kaiser weiter aus.

Tolles WEDA-Konzept

„Der kürzlich veröffentlichte Verordnungsentwurf des BMEL sieht eine deutliche Reduzierung der zulässigen Fixationsdauer von derzeit ca. 35 auf 5 Tage vor. Die finnische Lösung ist daher auch für deutsche Sauenhalter interessant, vor allem weil die Bewegungsfläche der Sau problemlos auf fünf Quadratmeter erweitert werden kann.“

Guter Überblick für Halter
Die Anordnung des Ferkelschutzkorbes beeinflusst die Liegeposition der Sau. Weil Sauen sich bevorzugt so ausrichten, dass sie mit dem Kopf an der frischen Luft liegen, erfolgt die Luftzufuhr vorne am Trog. Damit liegt die Sau mit dem Kopf an der engsten Stelle der dreieckigen Bewegungsfläche. Ein zu schnelles Rollen der Sau von einer auf die andere Seite wird dadurch erschwert. Dies gibt den Ferkeln genügend Zeit der Sau auszuweichen.

In den finnischen Buchten wurde der Ferkelschutzkorb so angebracht, dass die Halter einen guten Überblick über die Bucht und die Sau haben. Ist der Korb geöffnet, hat die Sau einen großen Bewegungsbereich; ist er geschlossen, hat das Personal genug Platz, um sich um die Sau zu bewegen oder Ferkel zu fangen.

Das verriegelbare Ferkelnest in der Bucht dient dazu, die Ferkel temporär festzusetzen, falls sie etwa ärztlich behandelt werden müssen. Es befindet sich direkt am Gang, nah am Gesäuge der Sau, um für die Ferkel nach der Geburt sofort auffindbar zu sein. Das Ferkelnest ist mit mindestens einem Quadratmeter zudem großzügig dimensioniert.

Eines schätzen die finnischen Kunden ganz besonders an WEDA: der niedersächsische Stallausrüster und Produzent bietet seinen Kunden die Möglichkeit einen Prototyp zu fertigen, der vom Kunden besichtigt und modifiziert werden kann, bevor die Buchten aus seinem Auftrag in Produktion gehen.

Quelle: WEDA Dammann & Westerkamp GmbH

Solarium für Hühner? Wie sich der Vitamin-D-Gehalt von Eiern erhöhen lässt

Viele Menschen leiden unter einem Vitamin-D-Mangel. Das kann brüchige Knochen und ein erhöhtes Risiko für Atemwegserkrankungen zur Folge haben. Hühnereier gehören zu den Lebensmitteln, die von Natur aus Vitamin D enthalten und mit denen sich dieser Mangel zumindest teilweise kompensieren lässt. Ein Team von Ernährungs- und Agrarwissenschaftlern der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU) hat nun einen neuen Weg gefunden, den Vitamin-D-Gehalt in Eiern noch weiter zu erhöhen: durch UV-Beleuchtung für die Hühner. Wie das Team im Fachmagazin „Poultry Science“ schreibt, lässt sich das Verfahren direkt in die Praxis überführen.

Vitamin D übernimmt viele wichtige Funktionen im menschlichen Körper. In den Sommermonaten kann der Mensch etwa 90 Prozent des Vitamin-D-Bedarfs von selbst decken: Durch die Einwirkung von Sonnenstrahlen – beziehungsweise speziellen Anteilen des Lichts aus dem UV-Bereich – wird es in der menschlichen Haut gebildet. Den Rest nimmt der Mensch im Idealfall über die Nahrung zu sich, zum Beispiel über fetthaltigen Fisch oder Hühnereier. „Aufgrund ihrer Lebensweise sind viele Menschen aber nicht optimal mit Vitamin D versorgt. Das Problem steigert sich in den sonnenarmen Wintermonaten noch weiter“, sagt die Ernährungswissenschaftlerin Dr. Julia Kühn von der MLU.

Die Forscherinnen und Forscher suchten deshalb nach einer Möglichkeit, den Vitamin-D-Gehalt in Lebensmitteln, in diesem Fall in Eiern, zu erhöhen. „Die Idee war es, die natürliche Vitamin-D-Produktion von Hühnern mit Hilfe von UV-Lampen in den Hühnerställen anzuregen, um so auch den Gehalt in den Eiern zu erhöhen“, sagt Kühn weiter. In früheren Studien konnten die Forschenden bereits zeigen, dass ihr Ansatz grundsätzlich funktioniert, wenn man die Beine der Hühner mit UV-Licht beleuchtet. „Allerdings hatten wir dafür immer sehr ideale Versuchsbedingungen. Auf eine Lampe kam nur ein Huhn. In Hühnerbetrieben gibt es aber eine deutlich höhere Besatzdichte als bei uns, also viel mehr Tiere „, so Kühn weiter. Die neue Studie sollte dazu dienen, die Methode auf ihre Praxistauglichkeit zu überprüfen und fand deshalb in zwei Hühnerbetrieben statt. Verglichen wurden zwei unterschiedliche Hühnerrassen, verschiedene Lampentypen und unterschiedliche lange Beleuchtungsdauern mit dem UV-Licht pro Tag.

Die Forscherinnen und Forscher analysierten während der Versuchszeit nicht nur kontinuierlich den Vitamin-D-Gehalt der neu gelegten Eier. Sie untersuchten auch die Folgen der zusätzlichen Beleuchtung für die Tiere. „Menschen können UV-Licht nicht sehen, Hühner aber schon. Deshalb ist das Lichtregime für die Hühnerhaltung ein wichtiges Thema, weil das Licht das Verhalten und die Legetätigkeit beeinflusst“, erklärt Prof. Dr. Eberhard von Borell, Experte für Tierhaltung an der MLU. Seine Arbeitsgruppe analysierte anhand von Videoaufnahmen das Verhalten der Tiere. Außerdem inspizierten die Forscher das Federkleid der Hühner auf Verletzungen durch andere Tiere, um so ihr Aktivitäts- und Aggressionspotential einzuschätzen.

Die Idee des Forscherteams ging auf: Bereits nach drei Wochen mit einer täglichen UV-Beleuchtung von sechs Stunden war der Vitamin-D-Gehalt der Eier um das Drei- bis Vierfache erhöht. Weiter ließ sich dieser Wert auch in den folgenden Wochen nicht mehr steigern. Und: Den Hühnern machte das zusätzliche UV-Licht offenbar keine Probleme. Weder mieden sie die Bereiche der Lampen, noch zeigten sie ein anderes Verhalten. Im Ergebnis kommen die Forscherinnen und Forscher zu dem Schluss, dass ihre Methode auch unter Praxisbedingungen funktioniert und so ein wichtiger Schritt zu einer besseren Versorgung der Bevölkerung mit Vitamin D möglich wäre.

Quelle: Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Mit Impfung gegen die Blauzungenkrankheit schützen

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Ausbreitungsgefahr ist jetzt besonders hoch – Portal informiert über Verfügbarkeit

Die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet), ein unabhängiges Expertengremium am Friedrich-Loeffler-Institut, hat erneut auf die Notwendigkeit hingewiesen, Rinder und kleine Wiederkäuer durch eine Impfung gegen das Blauzungenvirus zu schützen. Darauf macht das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz aufmerksam.

Nach einer Abfrage unter den einschlägigen Impfstoffherstellern hat die StIKo Vet die Mitteilung „ad hoc Hinweis zur Verfügbarkeit von Impfstoffen gegen BTV“ verfasst, die unter der Internetadresse www.stiko-vet.de abgerufen werden kann. Die Mitteilung beinhaltet wichtige Informationen zur Verfügbarkeit und Anwendung von Impfstoffen gegen das Virus der Blauzungenkrankheit.

Das Risiko einer Ausbreitung des Virus der Blauzungenkrankheit durch Stechmücken, sogenannte Gnitzen, ist zwischen Mai und Oktober besonders hoch. Folge einer weiteren Verbreitung der Seuche in Deutschland würde zu hohen wirtschaftlichen Verlusten, insbesondere durch Leistungseinbußen und durch Handelsrestriktionen führen.

Eine großflächige Impfabdeckung bietet Schutz. Dabei ist zur berücksichtigen, dass bis zur Ausbildung eines wirksamen Impfschutzes im Falle eines erstmals geimpften Rindes Wochen vergehen. Es ist daher wichtig, empfängliche Tiere rasch impfen zu lassen. Nur wirksam geimpfte empfängliche Wiederkäuer können uneingeschränkt aus Restriktionen verbracht werden – somit wird auch der Handel aufrechterhalten.

Quelle: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz