Ringelschwänze sollen dranbleiben – schrittweiser Ausstieg aus dem Kupieren

Nationaler Aktionsplan zum Kupierverzicht bei Schweinen ist ab dem 1.7.2019 durch Tierhalter und Behörden umzusetzen.

Niedersachsen setzt per Erlass einen entsprechenden nationalen Aktionsplan um. Demnach dürfen die Ringelschwänze nur noch in nachgewiesen unerlässlichen Ausnahmefällen gekürzt werden. Das routinemäßige Kürzen der Schweineschwänze ist schon seit Jahren EU-weit verboten.

Dennoch werden in Deutschland sowie weiteren EU-Mitgliedstaaten bei der überwiegenden Zahl der konventionell gehaltenen Schweine die Schwänze im Ferkelalter gekürzt, um Verletzungen durch andere Tiere zu vermeiden. Zu diesem Ergebnis kam auch ein in Deutschland durchgeführtes Audit der EU-Kommission.

Dazu Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast: „Die gesellschaftliche Akzeptanz der Nutztierhaltung kann nur erhöht und gesichert werden, wenn die Branche sich dafür einsetzt, zukünftig auf nicht-kurative Eingriffe zu verzichten. Der entwickelte Aktionsplan bietet die Chance, betriebsspezifische Schwachstellen zu identifizieren und zu beheben. Ziel ist es auch, die Betriebe auf rechtssicheren Boden zu stellen – und nicht zuletzt ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland abzuwenden.“

Ein bereits im November 2017 von der EU angeforderter Aktionsplan zur Verbesserung der Kontrollen zur Verhütung von Schwanzbeißen und zur Reduzierung des Schwanzkupierens bei Schweinen wurde durch eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Wirtschaftsbeteiligung erarbeitet, von den Agrarministern beschlossen und am 17.10.2018 an die Europäische Kommission übermittelt.

Dieser ist von den Betrieben ab dem 1. Juli verpflichtend umzusetzen. Ein entsprechender Erlass zum Aktionsplan wurde am 26.6.2019 an die für die Tierschutzüberwachung zuständigen niedersächsischen Behörden gerichtet. Diese werden die Umsetzung des Aktionsplanes zukünftig bei ihrer risikobasierten Kontrollplanung berücksichtigen.

Durch die Umsetzung des Aktionsplanes sollen die Haltungsbedingungen und das Betriebsmanagement schrittweise optimiert werden, bis den Betrieben zunächst bei einem Teil des Bestandes (Kontrollgruppe) der Einstieg in den Kupierverzicht möglich wird. Mit zunehmender Erfahrung soll die Zahl der Schweine mit intakten Ringelschwänzen dann immer weiter wachsen. Schweinehalter, die aufgrund von nachgewiesenen Verletzungen an den Schwänzen oder Ohren der Schweine vorerst nicht mit einer Kontrollgruppe in den Kupierverzicht einsteigen können, müssen ab dem 1. Juli die Unerlässlichkeit für den Eingriff durch eine Tierhalter-Erklärung nachweisen. Zusätzlich ist unter anderem mindestens jährlich eine betriebsindividuelle Risikoanalyse in Bezug auf das Schwanzbeißen durchzuführen.

Niedersachsen hat sich bereits in den vergangenen Jahren dafür stark gemacht, die Schweinehalter beim Verzicht auf das Kupieren zu unterstützen. Dafür wurde etwa die Ringelschwanzprämie eingerichtet und der Aufbau eines Expertennetzwerks für Tierschutz und Tiergesundheit gefördert. Durch dieses Expertennetzwerk, aber auch die Landwirtschaftskammer Niedersachsen und weitere landwirtschaftliche Verbände wurden diverse Informationsveranstaltungen für Landwirte zum Aktionsplan angeboten, die rege genutzt wurden. Die betroffenen Amtstierärzte wurden im Landwirtschaftsministerium bei einer Dienstbesprechung informiert.

Der Aktionsplan im Detail
Der Aktionsplan sieht im Kern zwei Varianten für schweinehaltende Betriebe vor:

Betriebe, die bei kupierten Schweinen keine Probleme mit dem sogenannten Schwanzbeißen haben, starten mit einer kleineren Gruppe unkupierter Tiere. Wenn Verletzungen auftreten, sind sie gehalten, geeignete Verbesserungsmaßnahmen einzuleiten. Gelingt die Haltung in dieser Kontrollgruppe, wird die Anzahl unkupierter Schweine Schritt für Schritt erhöht.

Schweinehalter, die aufgrund von nachgewiesenen Verletzungen an den Schwänzen oder Ohren der Schweine vorerst nicht mit einer Kontrollgruppe in den Kupierverzicht einsteigen können,müssen die Unerlässlichkeit für den Eingriff durch eine Tierhalter-Erklärung nachweisen. Diese dient beispielsweise zur Vorlage bei der zuständigen Behörde.

Zusätzlich ist mindestens jährlich eine betriebsindividuelle Risikoanalyse in Bezug auf das Schwanzbeißen durchzuführen. Dabei sind mindestens die Bereiche Beschäftigung, Stallklima, Gesundheit, Wettbewerb um Ressourcen, Ernährung sowie Strukturierung und Sauberkeit der Buchten zu berücksichtigen. Für die hier ermittelten Schwachstellen sind geeignete Verbesserungsmaßnahmen einzuleiten und nachzuweisen. Auftretende Verletzungen sind systematisch, mindestens halbjährlich zu erfassen.

Nähere Informationen zum Kupierverzicht, dem EU- Audit und dem Aktionsplan finden Sie auf der Internetseite des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) und auf dem Portal www.Ringelschwanz.info. Eine Handreichung zur Umsetzung des Aktionsplanes wurde zwischenzeitlich zwischen den Ländern abgestimmt und zeitnah auf den genannten Portalen veröffentlicht.

Quelle: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

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