Vorreiter in Europa: betäubungslose Ferkelkastration ab 1. Januar 2021 verboten

Förderung des Bundesministeriums für Narkosegeräte stößt auf große Resonanz – Anträge in Höhe von rund 13,5 Millionen Euro bewilligt

Ab dem 1. Januar 2021 ist die betäubungslose Ferkelkastration in Deutschland verboten. Es tritt dann europaweit eine der strengsten Regelungen in Kraft: Eine vollständige Schmerzausschaltung muss garantiert sein. Ferkel können dann nur noch unter Vollnarkose kastriert werden. Anders als in anderen Mitgliedstaaten reicht eine lokale Betäubung oder Schmerzlinderung in Deutschland nicht aus.

Bundesministerin Julia Klöckner: „Die betäubungslose Ferkelkastration gehört bei uns mit dem Jahreswechsel der Geschichte an. Das ist ein entscheidendes Datum für mehr Tierschutz. Deutschland wird in Europa auch hier in der Klarheit der Regelung Vorreiter sein. Mit der Vorgabe der Schmerzausschaltung gehen wir über das geltende EU-Recht hinaus. Für die Tierhalter bedeutet das einen höheren Aufwand und Investitionen. Ihnen greifen wir unter die Arme, um die Umstellung zu ermöglichen. Gleichzeitig ist der Handel aufgefordert, auf die bestehenden Alternativen zu setzen.“

Zur betäubungslosen Ferkelkastration bestehen drei rechtskonforme Alternativen:
1. die Jungebermast,
2. die Impfung gegen Ebergeruch und
3. die Kastration unter Vollnarkose.

Um Wettbewerbsverzerrungen durch die strengeren Vorgaben zu verhindern, unterstützt das Bundeslandwirtschaftsministerium in vielfältiger Weise die Einführung der alternativen Verfahren und Methoden zur betäubungslosen Ferkelkastration.

So fördert das Ministerium etwa die Anschaffung von Narkosegeräten: Insgesamt wurden etwa 2.700 Förderanträge mit einem Volumen von rund 13,5 Millionen Euro bewilligt. Eine von Bundesministerin Klöckner vorgelegte Verordnung ermöglicht dabei die Durchführung der Vollnarkose mit dem Narkosemittel Isofluran durch den Landwirt oder andere sachkundige Personen. Voraussetzung dafür ist eine umfassende theoretische und praktische Schulung.

Darüber hinaus ist das Ministerium in Sachen Vermarktung in kontinuierlichem Kontakt mit dem Schlacht- und Verarbeitungssektor sowie dem Einzelhandel. Unterstützt werden zudem Forschungsprojekte zur Weiterentwicklung der Schweinehaltung. Außerdem informiert das BMEL die Verbraucherinnen und Verbraucher mit einer Broschüre und über die Homepage über die Thematik der betäubungslosen Ferkelkastration und die Alternativverfahren.

Quelle: BMEL

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