NRW: Tiertransporte in Drittstaaten nur bei gesicherter Einhaltung der Tierschutzanforderungen

Initiative Nordrhein-Westfalens im Bundesrat: Bund soll prüfen, Rindertransporte in bestimmte Drittstaaten per se zu verbieten

Nordrhein-Westfalen setzt sich dafür ein, dass Rindertransporte in Drittstaaten verboten werden, sofern zu befürchten ist, dass die betroffenen Tiere im Drittstaat tierschutzwidrig behandelt oder unzureichend versorgt werden. Dieses wichtige Tierschutzanliegen ist am Freitag auf Initiative Nordrhein-Westfalens Thema im Bundesrat. Gemäß Antrag soll der Bund aufgefordert werden, auf Grundlage des Tierschutzgesetzes und nach Auswertung aller verfügbaren Informationen zu prüfen, Transporte von Rindern in bestimmte Drittstaaten per se zu verbieten. Welche Drittländer betroffen wären, liegt dann in der Entscheidungshoheit des Bundes.

„Uns ist nicht nur der Tierschutz beim Transport, sondern auch im Hinblick auf das zukünftige Schicksal der Tiere im Bestimmungsstaat ein wichtiges Anliegen. Sofern nicht amtlich sichergestellt werden kann, dass alle Tierschutzanforderungen während des Transports und im Zielland eingehalten werden, sollten Transporte untersagt werden“, so Staatssekretär Dr. Heinrich Bottermann. Ergänzend zur Bundesrats-Initiative setzt sich das Landwirtschaftsministerium auch auf europäischer Ebene für eine Überarbeitung des Tierschutztransportrechtes ein, um langfristig eine bessere Kontrollmöglichkeit der Transporte zu schaffen.

Nordrhein-Westfalen hatte bereits seit Juli 2020 die Abfertigung von Rindertransporten in Drittstaaten untersagt. Das Problem: Amtlichen Tierärzten fehlt vielfach der Zugang zu entscheidungsrelevanten Informationen zu Transportrouten und Transportbedingungen, um zu entscheiden, ob ein Tiertransport in einen Drittstaat entsprechend den rechtlichen Voraussetzungen durchgeführt werden kann oder nicht.

Ein Veterinäramt in Nordrhein-Westfalen hatte jüngst einen geplanten Rindertransport nicht gestattet, weil die Befürchtung bestand, dass der Tierschutz im Zielland nicht sichergestellt werden kann. Diese Entscheidung wurde vom Oberverwaltungsgericht Münster mit einem Eilbeschluss vom 10. Dezember 2020 gekippt, weil das Gericht die beschriebenen drohenden abstrakten Gefahren für die betroffenen Rinder nicht für ausreichend hält, um auf dieser Grundlage eine Transportabfertigung zu versagen. Eine Bewertung von Tierschutzgefahren für Rinder in bestimmten Zielstaaten könne abstrakt-generell nur durch den Bund erfolgen.

Quelle: Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

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