Brandenburg stellt Antrag zur Aktivierung der Impfstoff-Datenbank wegen Maul- und Klauenseuche

Zum Antrag Brandenburgs zur Aktivierung der Impfstoff-Datenbank erklärt Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir:

„Die Impfreserve ist wie ein Feuerlöscher im Haus. Es ist beruhigend, ihn griffbereit zu haben, auch wenn man hofft, ihn nie zu brauchen. Es ist gut, dass wir mit der Impfreserve für alle denkbaren Szenarien gerüstet sind. Das stärkt die Reaktionsfähigkeit im Kampf gegen die Seuche und bedeutet nicht, dass tatsächlich geimpft wird. Impfungen sollten der allerletzte Schritt sein. Die Aktivierung der Impfreserve ist keine Entscheidung zur Impfung, sie ermöglicht aber, im Fall der Fälle wesentlich schneller reagieren zu können.

Um die Ausbreitung der Seuche zu verhindern, haben Maßnahmen zur unmittelbaren Eindämmung des Virus Vorrang. Oberstes Ziel ist und bleibt, Tiere zu schützen und die Schäden für unsere Land- und Ernährungswirtschaft so klein zu halten wie nur möglich. Kein Hof sollte aufgrund der Maul- und Klauenseuche aufgeben müssen. Mein Haus und ich stehen im engen Austausch mit den betroffenen Branchen und mit unseren Handelspartnern weltweit.“

Die Aktivierung der Impfstoff-Datenbank kann vorsorglich durch das betroffene Bundesland (hier: Brandenburg) erfolgen. Die Aktivierung ist eine vorbeugende Maßnahme, die nicht automatisch bedeutet, dass Impfstoffe tatsächlich eingesetzt werden. Möglich wird die Aktivierung der Impfstoff-Datenbank erst, weil das bundeseigene Friedrich-Loeffler-Institut den Serotyp des Virus umgehend bestimmt hat. Das EU-Recht räumt nur im Ausnahmefall die Möglichkeit für Notimpfungen ein – die Entscheidung über den tatsächlichen Einsatz der Impfung trifft das betroffene Bundesland. Eine Notimpfung kommt dann in Betracht, wenn sich die Infektion massiv und schnell ausbreitet. Diese würde zum Beispiel in Form einer Ringimpfung erfolgen, um eine Immunschranke um einen Seuchenherd zu bilden und damit eine weitere Ausbreitung der Seuche zu verhindern.

Quelle: BMEL