Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz (TVT) hat ein Positionspapier zum Thema Notschlachtungen veröffentlicht. Darin wird erklärt, wann eine Notschlachtung überhaupt erfolgen darf, wie sie ablaufen muss wann andere Maßnahmen wie eine tierärztliche Behandlung, eine Euthanasie durch einen Tierarzt, eine Nottötung oder Hausschlachtung in Frage kommen. Das Papier bietet eine Checkliste für die reibungslose Organisation einer Notschlachtung:
Vorbeugend für den Fall einer Notschlachtung
• Handynummer eines amtlichen/ernannten Tierarztes vorhanden
• Schlachtbetrieb in der Nähe vorhanden (max. 2 Stunden Fahrzeit für ungekühlten Transport), der notgeschlachtete Tiere annimmt bzw. Notschlachtungen durchführt; Handynummer vorhanden; Alternative vorhanden?
• Ggf. Formular für Veterinärbescheinigung vor Ort haben (Anhang IV Kapitel 5 der Durchführungsverordnung (EU) 2020/2235)
Organisation einer Notschlachtung
1. Tierarzt anrufen: Notschlachtung gerechtfertigt? Verfügbarkeit erfragen.
2. Schlachtbetrieb anrufen: Verfügbarkeit prüfen.
3. Zeitpunkt der Notschlachtung koordinieren. Wenn nicht schnell genug umsetzbar, andere Maßnahme ergreifen (z. B. Behandlung (Schmerzmedikation), Euthanasie, Nottötung).
4. Lebensmittelketteninformation vorbereiten (Standarderklärung und Tierpass bereithalten)
Wenn ein Tier akut verunfallt bzw. verletzt ist und Schmerzen, Leiden oder Schäden erfährt, muss der Tierhalter unverzüglich Maßnahmen zur Abhilfe ergreifen (§ 4 TierSchNutztV)! Die Empfehlungen des TVT-Papiers sollte sich deshalb jeder Tierhalter wirklich zu Herzen nehmen.
Link zum Download des Positionspapiers (PDF)