Bestätigung der Afrikanischen Schweinepest im Kreis Olpe: Tierschutz steht an erster Stelle

Gestern gab das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen bekannt, dass durch das Friedrich-Löffler-Institut bei einem aufgefundenen Wildschwein-Kadaver im Kreis Olpe die Afrikanische Schweinepest (ASP) bestätigt wurde. Die Bestätigung des ersten Falles in Westfalen-Lippe führt bei den westfälischen Schweinehalterinnen und Schweinehaltern zu großer Sorge um ihre Tiere. Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband unterstützt das Vorgehen der örtlichen Veterinärbehörde, um ein Übergreifen des Virus auf Tierställe und die weitere Ausbreitung im Wildschweinbestand zu verhindern, ausdrücklich.

„Die Afrikanische Schweinepest stellt für unsere Tiere eine große Bedrohung dar. Umso wichtiger ist es jetzt, die weitere Ausbreitung mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu verhindern und das Seuchengeschehen auf diese Weise umgehend einzudämmen. Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis, dass es in nun einzurichtenden Sperrzonen rund um den Fundort des ASP-Virus zu Einschränkungen – etwa beim Betretungsrecht von Wäldern – kommen kann. Zum Schutz unserer Tiere und auch der Wildschweinbestände sind diese Maßnahmen unverzichtbar. Für Schweine verläuft eine Infektion fast immer tödlich“, begründet Hubertus Beringmeier, Präsident des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes, die nötigen Maßnahmen. „Da eine Impfung nicht verfügbar ist und auch in absehbarer Zeit nicht verfügbar sein wird, ist der Schutz der Tiere und die Eindämmung der Seuchenausbreitung für Schweine haltende Betriebe die wichtigste Maßnahme. Ich betone, dass Nordrhein-Westfalen auf einen Ausbruch der ASP im Wildschweinebestand gut vorbereitet ist. Hier leistet aktuell allen voran die Wildtierseuchenvorsorge-Gesellschaft (WSVG) einen enormen Beitrag – diesem Einsatz gilt mein ausdrücklicher Dank! Aber auch auf Landes- und Kreisebene sind umfangreiche Strukturen vorhanden, die eine effektive Bekämpfung der ASP ermöglichen“, so Beringmeier.

Auch Verbraucherinnen und Verbraucher können zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest beitragen, etwa in dem sie keine Speiseabfälle in die Natur werfen, da diese von Wildschweinen aufgenommen und das Virus hierdurch verbreitet werden kann. Auch bei der Mitnahme von Schweinefleischprodukten aus Regionen, in denen die Afrikanische Schweinepest vorkommt, ist Umsicht geboten. Der Fund von toten oder auffälligen Tieren sollte unmittelbar mit Angabe des Standorts und gegebenenfalls mit Fotos bei der Bereitschaftszentrale des LANUV (Tel.: 02 01/71 44 88 oder nbz@lanuv.nrw.de) gemeldet werden. Mit der Gründung der Wildtierseuchenvorsorge-Gesellschaft und der Tierseuchenvorsorge-Gesellschaft stehen wirksame Instrumente zur Verfügung, um die weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern (z.B. durch Zaun- und Dekontaminierungsmaterial, schnelle Kadaverbergung, Drohnen- und Hundestaffeln zum schnellen Absuchen der Sperrzone).

Quelle: Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.