Schaufenster Bioökonomie: In Deutschland leben Hunderte unbekannter Insektenarten

Direkt vor der eigenen Haustür gibt es eine Menge unbekannter Arten. Viele davon sind vom Aussterben bedroht. Doch um sie schützen zu können, müssen wir sie erst einmal kennen.

Um neue Arten zu entdecken, muss man nicht in ferne Länder reisen: Direkt vor der eigenen Haustür gibt es jede Menge Tiere, Pflanzen und Pilze, die der Wissenschaft noch gar nicht bekannt sind. Fachleute sprechen dann von den sogenannten „Dark Taxa“. Das sind Arten, die entweder noch gar keine Namen haben oder deren Einordnung extrem schwierig ist. „Um jedoch effektivere Schutzmaßnahmen zum Beispiel gegen das Insektensterben ergreifen zu können, müssen wir besser verstehen, welche Arten es überhaupt gibt und welche Funktionen sie im Ökosystem haben“, erklärt der Insektenkundler Prof. Dr. Lars Krogmann. Er leitet das Fachgebiet Systematische Entomologie an der Universität Hohenheim und gleichzeitig die entomologische Abteilung des Naturkundemuseums Stuttgart (SMNS). Mit dem Ziel, Licht ins Dunkel zu bringen, startete vor acht Jahren die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderte deutsche Barcode-of-Life-Initiative. Sie hat zum Ziel, die Artenvielfalt aller deutschen Tiere, Pilze und Pflanzen anhand ihres DNA-Barcodes, also des genetischen Fingerabdrucks, zu erfassen. Im Juli 2020 geht das Projekt in die dritte Projektphase, bei der zwei bislang eher vernachlässigte Insektengruppen im Fokus stehen sollen. Neu im Aufbau befindet sich auch das Kompetenzzentrum Biodiversität und integrative Taxonomie, eine Gemeinschaftseinrichtung der Universität Hohenheim und dem Naturkundemuseum Stuttgart, getragen von der Initiative „Integrative Taxonomie“ des Landes Baden-Württemberg.

Die Tatsache, dass es in Deutschland noch eine Vielzahl unbekannter Arten gibt, mag zunächst überraschen. „Das liegt meist nicht daran, dass wir sie noch nicht gefunden hätten“, erläutert Prof. Dr. Krogmann, „sondern daran, dass sich vor allem die kleineren Insekten so ähnlich sehen können, dass sie äußerlich nicht unterscheidbar sind.“

Da könne es dann leicht passieren, dass man meine, nur eine Art vor sich zu haben. Dabei seien es aber in Wirklichkeit zwei, drei oder sogar noch mehr verschiedene sogenannte kryptische Arten, die durchaus unterschiedliche ökologische Ansprüche haben können.

Das Problem des Insektensterbens besteht – unabhängig davon, dass es noch unbekannte Arten gibt
Nach Schätzungen warten weltweit ca. 80 Prozent aller Insektenarten darauf, entdeckt und beschrieben zu werden. „Leider werden es jeden Tag weniger“, bedauert Prof. Dr. Krogmann „Viele Arten verschwinden, bevor wir sie überhaupt entdeckt haben. Und auch wenn rein rechnerisch so jedes Jahr neue Arten zum Katalog dazukommen, nimmt die Gesamtzahl aller Insekten doch deutlich ab.“

Deshalb ist es umso wichtiger, die Artenvielfalt unseres Planeten so schnell und umfassend wie möglich zu erfassen, damit effektive Schutzmaßnahmen ergriffen werden können. „Man kann nur schützen, was man kennt“, betont Prof. Dr. Krogmann.

In Deutschland widmet sich seit 2012 das vom BMBF geförderte Projekt German Barcode of Life (GBOL) dieser Aufgabe. Das deutschlandweite Netzwerk aus verschiedenen Naturkundemuseen und anderen Biodiversitätsforschungsinstituten sammelt dazu umfassend und flächendeckend Tier- und Pflanzenarten in ganz Deutschland.

Diese werden mit modernen Methoden untersucht, katalogisiert, wissenschaftlich beschrieben und ihr Erbgut analysiert. Alle Daten werden zunächst in der ersten umfassenden „DNA-Barcoding“-Gendatenbank der Fauna und Flora Deutschlands zusammengeführt und anschließend in eine weltweite Datenbank eingespeist, so dass die Informationen auch anderen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern für ihre Forschung zur Verfügung stehen.

Insekten sind nicht nur als Bestäuber wichtig
Ein erheblicher Teil der Insektenarten musste bislang jedoch in den bisherigen GBOL-Projekten und letztlich der gesamten Biodiversitätsforschung ausgeschlossen werden, da es in Deutschland keine oder nur sehr unzureichende Fachkenntnisse und Informationen gibt. Dabei machen die Zweiflügler, wie zum Beispiel Mücken und Fliegen, und die Hautflügler, zu denen unter anderem auch Bienen und Wespen gehören, rund zwei Drittel aller Insektenarten in Deutschland aus. Diese Lücke möchte nun das Folgeprojekt GBOLIII schließen.

„Hautflügler spielen eine zentrale Rolle in unseren Ökosystemen“, erläutert Prof. Dr. Krogmann sein Interesse für diese Insektengruppe. „Einerseits als Bestäuber von Blütenpflanzen ‒ daran denkt jeder sofort. Andererseits sorgen sie aber auch als natürliche Gegenspieler anderer Insekten für ein natürliches Gleichgewicht – und das wird leider oft außer Acht gelassen.“

„Zweiflügler sind ökologisch gesehen vielleicht die vielseitigste Insektenordnung. Sie spielen eine entscheidende Rolle als Zersetzer, Bestäuber, Gegenspieler und stellen einen großen Teil der Nahrung von Wirbeltieren“, sagt Dr. Daniel Whitmore, Kurator für Zweiflügler am SMNS. „Unser geringer Kenntnisstand zur Vielfalt und Verbreitung vieler Fliegen- und Mückengruppen verhindert den effektiven Schutz ihrer Habitate und der von ihnen abhängigen Arten.“

Ökologischer Ansatz soll bei Artbestimmung helfen
So sind rund 80 Prozent aller Hautflügler-Arten parasitische Wespen, die ihre eigenen Eier in die Eier anderer Insekten, deren Raupen, Puppen oder in die ausgewachsenen Tiere legen. Während sich aus den Eiern neue Wespen entwickeln, geht der Wirtsorganismus zugrunde. Im biologischen Pflanzenschutz werden parasitische Wespen deswegen oft auch als Nützlinge eingesetzt.

Doch wahrscheinlich sind gerade diese Insekten besonders stark vom Insektensterben betroffen, da sie auf ausreichend große Bestände ihrer Insektenwirte angewiesen sind. „Bislang können wir dies nur vermuten“, so Prof. Dr. Krogmann, „denn es fehlen Daten zum Vorkommen und zur Verbreitung parasitischer Wespen. Zudem sind sie meist nur wenige Millimeter groß, was ihre Artbestimmung enorm erschwert.“

Einer neuer Ansatz soll – neben den genetischen Untersuchungen – hier weiterhelfen, sagt Prof. Dr. Krogmann: „Wir beziehen auch die Lebensweise der Insekten bei ihrer Bestimmung mit ein. Gerade parasitische Arten sind sehr spezialisiert: So können nah verwandte Arten, die äußerlich fast völlig gleich aussehen, ganz unterschiedliche Insektenwirte befallen.“

Neue Artenspezialisten werden gebraucht
Gleichzeitig soll im Rahmen von GBOLIII auch eine neue Generation von Taxonominnen und Taxonomen, den Spezialisten zur Artidentifikation, ausgebildet werden. „Denn davon gibt es leider viel zu wenige“, betont Prof. Dr. Krogmann, „und sie werden mehr denn je gebraucht, wenn wir den aktuellen dramatischen Insektenrückgang verstehen und bekämpfen wollen.“

Weil es in Deutschland an den entsprechenden Expertinnen und Experten mangelt, hat er sich weltweite Unterstützung gesucht. So gibt es z. B. Fachleute in den USA, Australien oder Rumänien, die ihr Wissen an die neuen Hohenheimer Doktoranden und Doktorandinnen weitergeben möchten. Darüber hinaus will das Projekt durch regelmäßige Konferenzen und Zusammenkünfte den Wissensaustausch der Forscherinnen und Forscher untereinander fördern.

HINTERGRUND: GBOLIII: Dark Taxa
Ziel von GBOLIII: Dark Taxa ist es, das Wissen über die deutsche Fauna in den beiden vielfältigsten und bisher am wenigsten untersuchten Gruppen der Zweiflügler und der Hautflügler zu erweitern.

Die Projektleitung hat das Zoologische Forschungsmuseum Alexander Koenig Bonn. Projektpartner sind, neben dem Staatlichen Museum für Naturkunde Stuttgart (SMNS), die Staatlichen Naturwissenschaftlichen Sammlungen Bayerns, die Universität Würzburg und der Entomologische Verein Krefeld.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert das Projekt mit rund 5,4 Millionen Euro, davon entfallen knapp 1,4 Millionen Euro auf das SMNS. Mit einer Laufzeit von 3,5 Jahren wird das Projekt am 1. Juli 2020 starten. Weitere Details unter www.bolgermany.de/wp/

HINTERGRUND: Kompetenzzentrum Biodiversität und integrative Taxonomie
Im Rahmen der „Initiative Integrative Taxonomie“ beschloss die Landesregierung im Herbst 2019 den Aufbau eines Kompetenzzentrums Biodiversität und integrative Taxonomie als Gemeinschaftseinrichtung der Universität Hohenheim und des Naturkundemuseums Stuttgart. Aufgabe des Zentrums ist es, das Thema sowohl in Wissenschaft und Forschung als auch in der Fort- und Weiterbildung für die Praxis abzudecken.

HINTERGRUND: Wissenschaftsjahr 2020 Bioökonomie
2020 steht das Wissenschaftsjahr im Zeichen der Bioökonomie – und damit einer nachhaltigen, biobasierten Wirtschaftsweise. Es geht darum, natürliche Stoffe und Ressourcen nachhaltig und innovativ zu produzieren und zu nutzen und so fossile und mineralische Rohstoffe zu ersetzen, Produkte umweltverträglicher herzustellen und biologische Ressourcen zu schonen. Das ist in Zeiten des Klimawandels, einer wachsenden Weltbevölkerung und eines drastischen Artenrückgangs mehr denn je notwendig. Das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ausgerichtete Wissenschaftsjahr Bioökonomie rückt das Thema ins Rampenlicht.

Die Bioökonomie ist das Leitthema der Universität Hohenheim in Forschung und Lehre. Sie verbindet die agrarwissenschaftliche, die naturwissenschaftliche sowie die wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Fakultät. Im Wissenschaftsjahr Bioökonomie informiert die Universität Hohenheim in zahlreichen Veranstaltungen Fachwelt und Öffentlichkeit zum Thema. Im Monat Juni steht das Thema Artenvielfalt im Mittelpunkt.

Quele: Universitat Hohenheim

Initiative Tierwohl: HelloFresh macht mit!

● HelloFresh erster Online-Lebensmittelhändler in der ITW
● Ab 20. Juli 2020 bietet HelloFresh nach und nach Geflügelfleisch von ITW-Betrieben an
● HelloFresh zahlt in den Tierwohl-Fonds der ITW ein

Die Initiative Tierwohl (ITW) wächst weiter. Ab dem 20. Juli dieses Jahres wird HelloFresh Deutschland an der Initiative Tierwohl teilnehmen. HelloFresh will seinen Kunden ausschließlich Geflügelfleisch von Landwirten anbieten, die ihre Tiere mindestens nach den Kriterien der Initiative Tierwohl halten. Das bedeutet, die Landwirte bieten ihren Tieren u.a. mehr Platz und zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten an. Die Betriebe werden zweimal im Jahr überprüft.

„Die Qualität und damit auch die Herkunft unserer Zutaten sind uns sehr wichtig. Wir merken, dass sich auch die Präferenzen unserer Kunden weiterentwickeln“, erklärt Nils Herrmann, Geschäftsführer, HelloFresh Deutschland, Österreich und Schweiz. „Künftig setzen wir bei unseren Rezepten noch mehr auf Vielfalt und erstklassige Zutatenqualität. Dazu gehört für uns auch, dass wir beim Thema ‚Tierwohl‘ einen Beitrag leisten. Deshalb engagieren wir uns als Partner der ITW und beziehen ab sofort einen Großteil unserer Fleischprodukte von Betrieben, die in der Initiative Tierwohl zugelassen sind.“

„Wir freuen uns sehr, dass mit HelloFresh der erste Anbieter von Kochboxen an der ITW teilnimmt“, erklärt Dr. Alexander Hinrichs, Geschäftsführer der Initiative Tierwohl. „Wenn ein Marktführer wie HelloFresh mitmacht, dann hat das Signalwirkung: Auch der Online-Handel mit Lebensmitteln kann seiner Verantwortung für Tierwohl gerecht werden. HelloFresh demonstriert eindrucksvoll, dass die ITW mit ihrem breitenwirksamen System die geeignete Plattform für Unternehmen ist, die ihren Kunden statt leerer Versprechen bereits heute ein wirkliches Plus an Tierwohl anbieten wollen.“

HelloFresh wird ab dem 20. Juli 2020 für jedes verkaufte Kilogramm Fleisch und Fleischwaren aus Geflügel- sowie Schweinefleisch Geld in den Fonds der Initiative Tierwohl einzahlen. Zugleich werden die teilnehmenden Geflügelfleischvermarkter der Initiative Tierwohl HelloFresh Fleisch von Tieren liefern, die nachweislich entsprechend den Kriterien der Initiative Tierwohl gehalten wurden. Nach dean&david ist HelloFresh bereits das zweite führende Unternehmen, das sich in diesem Jahr als weiterer Partner der ITW anschließt.

Über HelloFresh
HelloFresh ist die wöchentliche Garantie für eine ausgewogene Ernährung: Mit einer Kochbox voller frischer, ausgewählter Zutaten und leckeren Rezepten. Der weltweit führende Anbieter von Kochboxen beschäftigt in den USA, Großbritannien, Deutschland, den Niederlanden, Belgien, Luxemburg, Australien, Österreich, der Schweiz, Kanada, Neuseeland, Frankreich, Schweden und Dänemark ein Team von über 5.000 Mitarbeitern. Im ersten Quartal 2020 lieferte HelloFresh mehr als 111 Millionen Mahlzeiten und zählte 4,18 Millionen aktive Kunden weltweit. 2011 in Berlin gegründet, ging das Unternehmen im November 2017 in Frankfurt an die Börse. www.hellofresh.de

Über die Initiative Tierwohl
Mit der im Jahr 2015 gestarteten Initiative Tierwohl (ITW) bekennen sich die Partner aus Landwirtschaft, Fleischwirtschaft, Lebensmittelhandel und Gastronomie zu ihrer gemeinsamen Verantwortung für Tierhaltung, Tiergesundheit und Tierschutz in der Nutztierhaltung. Die Initiative Tierwohl unterstützt Landwirte finanziell dabei, über die gesetzlichen Standards hinausgehende Maßnahmen zum Wohl ihrer Nutztiere umzusetzen. Die Umsetzung dieser Maßnahmen wird durch die Initiative Tierwohl flächendeckend kontrolliert. Das Produktsiegel der Initiative Tierwohl kennzeichnet ausschließlich Produkte, die von Tieren aus teilnehmenden Betrieben der Initiative Tierwohl stammen. Die Initiative Tierwohl etabliert Schritt für Schritt mehr Tierwohl auf breiter Ebene und wird dabei kontinuierlich weiterentwickelt.

Quelle: Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH

Geflügelwirtschaft will Tarifvertrag für die ganze Branche: „Setzen auf starke Sozialpartnerschaft und Flexibilität“

In der Diskussion um Arbeitnehmerschutz in der Fleischwirtschaft macht die deutsche Geflügelwirtschaft der Politik ein weitreichendes Angebot. „Wir wollen einen Tarifvertrag für die gesamte Branche“, bringt Friedrich-Otto Ripke, Präsident des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft e. V. (ZDG), eine Regelung nach bestehendem Tarifvertragsrecht in die Diskussion ein. Diesen von der gesamten deutschen Schlachtgeflügelbranche getragenen Vorstoß hat Ripke beim digitalen Politischen Frühstück des ZDG heute früh erstmals im Kreis der Bundespolitik vorgestellt – mit sehr positiver Resonanz seitens der Parlamentarier. Gastredner Prof. Dr. Gregor Thüsing bekräftigt aus der fachlichen Perspektive des Arbeitsrechtlers positive Effekte des Gedankens: „Das ist eine sympathische Lösung, ein Ausdruck der Stärke der Sozialpartnerschaft zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern.“

Tarifvertrag sichert Beschäftigten effektiven Arbeitnehmerschutz
Aus Sicht des ZDG ist der allgemeinverbindlich erklärte Tarifvertrag gegenüber dem Gesetz die klar stärkere Lösung: Er bietet den Beschäftigten durch umfassende Regelungen effektiven Arbeitnehmerschutz und sichert überdies den Unternehmen die dringend nötige Flexibilität durch Arbeitnehmerüberlassung, also Leiharbeit. „Der Tarifvertrag bietet die Chance, die zahlreichen Vorschläge zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen der Beschäftigten im Detail festzuschreiben“, sagt ZDG-Präsident Ripke. „Das wollen wir gemeinschaftlich anpacken, wir stehen zu unserer Verantwortung!“ Das sektorale Verbot von Werkverträgen und Arbeitnehmerüberlassung hält der ZDG nach wie vor für verfassungswidrig. Gleichwohl hat die Branche den Verzicht auf Werkverträge ab Januar 2021 erklärt. „Die Arbeitnehmerüberlassung als wichtiges Instrument für saisonale Absatzspitzen aber brauchen wir“, betont Ripke. „Hier bitten wir die Politik um klare Differenzierung und wichtige Unterstützung.“

Tarifvertrag kann mehr als Gesetz – schneller, umfassender, detailreicher
Warum ist der Tarifvertrag im Vergleich zu einem Gesetz die klar bessere Lösung? Eine umfassende juristische Würdigung hierzu gab Prof. Dr. Gregor Thüsing, Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit der Universität Bonn, beim Politischen Frühstück. „Der Tarifvertrag kann deutlich mehr als ein Gesetz – er ist schneller, umfassender, detailreicher und hat effektivere Kontrollregelungen“, ordnete Thüsing den Vorstoß der Geflügelwirtschaft in die aktuelle politische Debatte ein. Aktuelle Überlegungen, außer Werkverträgen auch die Arbeitnehmerüberlassung zu verbieten, seien hingegen nicht mehr als ein „politischer Reflex“ und in der Sache unbegründet, so Thüsing: „Durch die intensive Regulierung der Leiharbeit zum Beispiel mit Equal Pay ist ein erheblicher Arbeitnehmerschutz gewährleistet. Für ein Verbot gibt es europa- und verfassungsrechtlich keine hinreichenden Gründe.“

„Ohne Flexibilität hat die Geflügelfleischerzeugung in Deutschland keine Zukunft“
Für die Wirtschaftsgruppe der Geflügelschlachtereien im ZDG schilderte Präsidiumsmitglied Paul-Heinz Wesjohann eindringlich die dramatischen Auswirkungen eines möglichen Verbots der Arbeitnehmerüberlassung auf die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Geflügelfleischerzeugung. In der Grillsaison von März bis August seien die Geflügelschlachtereien auf 20 bis 25 Prozent mehr Mitarbeiter angewiesen, um die saisonal deutlich höheren Aufträge aus dem Lebensmitteleinzelhandel bewerkstelligen zu können. „Wenn wir diese Nachfrage nicht bedienen können, kommt die Ware aus dem Ausland – und dann hat unsere fortschrittliche deutsche Geflügelfleischerzeugung mit den tierwohlorientierten Geflügelhaltern keine Zukunft mehr“, richtete Wesjohann einen klaren Appell an die Politik. „Wir wünschen uns einen Tarifvertrag, aber wir brauchen Ihre Hilfe bei der Flexibilität.“

Politik lobt Vorstoß der Geflügelwirtschaft als „charmant und überzeugend“
Der Vorstoß der Geflügelwirtschaft in Richtung Tarifvertrag wurde von der Politik in einem offenen, konstruktiven Austausch durch die Bank sehr positiv aufgenommen. Als „charmant und überzeugend“ lobte CDU/CSU-Fraktionsvize Gitta Connemann das Angebot des ZDG: „So lässt sich unser gemeinsames Ziel erreichen, durchgängig gute Arbeitsbedingungen in der Branche zu schaffen und aus den Negativschlagzeilen zu kommen.“

Politisches Frühstück des ZDG erstmals als Videokonferenz durchgeführt
Mit dem erstmals als Videokonferenz durchgeführten Politischen Frühstück geht der ZDG neue Wege. Da eine Präsenzveranstaltung aufgrund der andauernden Corona-Pandemie nicht möglich war, verlegte der ZDG das bewährte Format des Hintergrundgesprächs mit den Bundesparlamentariern kurzerhand ins Internet. Gefrühstückt wurde aber natürlich trotzdem: Der ZDG hatte den rund 25 teilnehmenden MdBs und wissenschaftlichen Mitarbeitern jeweils ein „Frühstücks-Carepaket“ mit Chicken Bagel und Frühstücksei in die Büros liefern lassen – alles selbstverständlich aus deutscher Herkunft.

Quelle: ZDG

Impfung gegen Ileitis ab Ferkelaufzucht bis in die Vormast einfach und stressfrei umsetzbar

In Deutschland sind nahezu alle Bestände mit Lawsonia intracellularis, dem Ileitis-Erreger, infiziert. Um die Schweine vor Leistungsverlusten und Schwächung der Abwehrstärke lokal im Darm zu schützen, sollten alle Betriebe gegen Lawsonien impfen. Doch wann ist der richtige Zeitpunkt dafür?

In eine umfangreiche serologische Untersuchung* gingen über die Jahre 2014 bis 2018 Blutproben von Tieren aus 632 Betrieben ein (mind. 10 Blutproben je Altersklasse, n=14.578 BP). Die Auswertung bestätigt weiterhin die Erkenntnisse zum Infektions- bzw. Impfzeitpunkt: Bis zur 15. Lebenswoche, also bis zum Ende der Vormast, sind über 80 % der Blutproben stabil Antikörper-negativ. 70 % der Betriebe sind in der 10. bis 15. Lebenswoche immer noch negativ**. Dagegen sind 90 % der Betriebe bis zur Endmast Antikörper-positiv.

Eine Impfung gegen Ileitis über Flüssigfutter oder Trinkwasser ist daher nach Einstallung in die Ferkelaufzucht oder in der überwiegenden Mehrzahl der Betriebe auch zur Einstallung in die Mast stressfrei möglich. Entgegen dem Eindruck im Stall spielt eine Lawsonieninfektion in nahezu allen Mastbetrieben eine Rolle. Die subklinische (unsichtbare) Ileitis ist das größte Einsatzgebiet für eine Impfung.

Noch mehr Informationen unter www.ileitis.de

Quelle: Boehringer Ingelheim

Insekten und Algen als Futtermittel für Geflügel: Göttinger Forschende untersuchen Fleischqualität

Weltweit werden immer mehr tierische Produkte verzehrt. Diese wachsende Nachfrage erfordert eine beträchtliche Menge an proteinreichem Futter für die landwirtschaftlichen Nutztiere. Der Anbau von Futtermitteln geht jedoch oft mit Landnutzungsveränderungen wie der Abholzung von Wäldern einher. Künftige Futtermittel sollten deshalb unabhängig von Ackerland werden. Insektenzucht und Kultivierung von Mikroalgen könnten als alternative Proteinquelle dienen. Forschende der Universität Göttingen haben herausgefunden, dass die Fleischqualität von Hähnchen, die mit bestimmten Insekten oder Mikroalgen gefüttert sind, zum Verzehr geeignet ist.

Die Ergebnisse sind in der Fachzeitschrift Journal of the Science of Food and Agriculture erschienen.

In der Studie wurden Hähnchen mit Soja, Spirulina oder Insekten als Hauptproteinquelle im Futter gemästet und hinsichtlich ihrer Fleischqualität untersucht. Im Fokus standen dabei ihre Wachstumsleistung, die Fleischbeschaffenheit unter industriellen Verpackungsbedingungen und ihre sensorischen Eigenschaften. Die Analyse des Fleischs von 132 Tieren zeigte, dass sowohl Mehl aus Larven der Schwarzen Soldatenfliege als auch die Mikroalge Spirulina ohne große Qualitätseinbußen in Geflügelfuttermitteln einsetzbar ist. Hähnchen, die mit dem Larvenmehl gefüttert werden, produzieren Fleisch, das dem aktuellen Status quo entspricht. Werden die Hähnchen dagegen mit Spirulina gefüttert, sind sowohl die Fleischfarbe als auch der Geschmack intensiver. „Insgesamt erwiesen sich beide Proteinquellen als geeignet und stellen daher eine geeignete Alternative zu Soja dar“, so Erstautorin Dr. Brianne Altmann von der Abteilung Produktqualität tierischer Erzeugnisse der Universität Göttingen.

Mikroalgen werden bereits weltweit für Biokraftstoffe, Tierfutter und den menschlichen Verzehr produziert, sind allerdings teurer als Sojaschrot. Insekten sind in der Europäischen Union gegenwärtig nur für Fische als Futtermittel zugelassen. Es wird jedoch erwartet, dass sie in naher Zukunft auch als Geflügelfutter zugelassen werden. Dazu müssen Insekten jedoch mit zertifizierten Futtermitteln erzeugt werden. „Wirklich nachhaltig wird die Erzeugung von Insekten als Futtermittel jedoch nur, wenn auch Rest- und Abfallstoffe als Futtermittel eingesetzt werden dürften“, erläutert Abteilungsleiter Prof. Dr. Daniel Mörlein.

Die Studie fand im Rahmen des Projektes „Sustainability Transitions in der Lebensmittelproduktion“ statt.

Quelle: Georg-August-Universität Göttingen

Im August: Kostenlose Online-Schulung Kälbergesundheit – Neue Kurse jetzt auch zum Ausdrucken

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Die Tierklinik für Fortpflanzung Berlin bietet eine kostenlose Online-Schulung („Kälberschule“) zum Thema Kälbergesundheit für Mitarbeiter in der Landwirtschaft.

Wichtige Themen wie Erstversorgung der Kälber nach der Geburt, Kolostrum-Management, Erkennung kranker Kälber und Enthornung werden in speziellen Kursen behandelt. Die Kurse sind interaktiv, dauern etwa 8 Minuten und beantworten 3 Kernfragen: Was brauche ich? Wie mache ich es? Warum ist es wichtig?

Mehr als 300 Landwirte nahmen begeistert an den Kursen der Kälberschule im ersten Durchgang teil. Viele Vorschläge und Wünsche haben uns erreicht. Die Kurse wurden daraufhin überarbeitet und neue Themen wurden erstellt, u.a. zum Pasteurisieren von Kolostrum und Anlernen an den Tränkeautomaten.

Jede Arbeit wird Schritt für Schritt mit Fotos oder Videos gezeigt. Alle Kurse sind kurz und bündig. Die Bedienung ist kinderleicht. Sie können die Kurse über jeden internetfähigen PC oder mit Ihrem Smartphone abrufen. Es gibt keine Kosten und keine Verpflichtungen.

Mitmachen kann jeder, der mit Kälbern arbeitet: alle Auszubildenden, Aushilfen oder Saisonarbeitskräfte, Angestellte, Familienangehörige, Vorarbeiter, Herdenmanager, Betriebsleiter und angestellte Tierärzte.

Die Lernmaterialien entstehen im Rahmen einer Doktorarbeit, in der wir uns mit modern aufbereiteten Informationen für die Milchviehhaltung beschäftigen. Deshalb erbitten wir bei der Anmeldung einige Angaben zu Ihrem Vorwissen und zu Ihrer Tätigkeit. Damit wollen wir herausfinden, wie wir derartige Kurse in der Zukunft noch attraktiver machen können. Ihre Angaben werden nur anonym ausgewertet und vertraulich behandelt.

JETZT anmelden unter www.kaelberschule.de! Sie erhalten dann im August eine E-Mail mit Zugang zu den Kursen.

Die Arbeitsgruppe von Prof. Wolfgang Heuwieser beschäftigt sich seit fünf Jahren mit der Frage, wie Arbeitsanleitungen (SOPs) in der Milchviehhaltung nutzerfreundlicher und mobiler gemacht werden können. Drei Dinge sind wichtig: kurz&bündig, bildbasiert und das „Warum“ nicht vergessen. In Zusammenarbeit mit der Cornell Universität, USA wurden erfolgreich mehrsprachige Projekte zur Melkroutine umgesetzt. Die ersten digitalen Lernmaterialien für die Nutztierpraxis entstanden unter Heuwieser in der Tierklinik für Fortpflanzung Berlin bereits Ende der 90-iger Jahre.

Der Fachkräftemangel in der Landwirtschaft führt häufig zur Anstellung von ungelerntem Personal und Quereinsteigern. Oft fehlen die Zeit und anschauliches Material zum Anlernen und fortwährendem Schulen, das zeigten aktuelle Forschungsarbeiten.

Die von der Tierklinik für Fortpflanzung bereitgestellten Materialien entsprechen den aktuellen Lehrmeinungen und können zum Anlernen von neuen Mitarbeitern verwendet werden. Ebenso soll die „Kälberschule“ dazu anregen, Wissen zu überprüfen und Arbeitsabläufe zu hinterfragen.

Denn auch bei einem etablierten Mitarbeiterstamm können schriftliche Arbeitsanleitungen das Arbeitsumfeld attraktiver gestalten und dazu beitragen, die Ausführung der Arbeiten zum Wohle der Tiere zu verbessern und die Arbeit zu erleichtern.

Ansprechpartnerin:
Sophia Neukirchner
sophia.neukirchner@fu-berlin.de
0162/6770517

Tierklinik für Fortpflanzung
Freie Universität Berlin
Fachbereich Veterinärmedizin
Königsweg 65, Haus 27
14163 Berlin

17. AMG-Novelle im Bundeskabinett: Tierärzteverband kritisiert Wertung von Kombinationspräparaten

Die Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) begrüßt die 17. AMG-Novelle, die am kommenden Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen werden soll. Die Änderungen führen zu mehr Klarheit und Rechtssicherheit“, betont bpt-Präsident Dr. Siegfried Moder. „Dennoch hätten wir uns einen größeren Wurf gewünscht, insbesondere eine Weiterentwicklung des Monitoringsystems. Auch für Entbürokratisierungen wäre jetzt die richtige Zeit.“

Vor allem ein Punkt ist aber aus fachlicher Sicht nicht nachvollziehbar: Das zuständige Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hält daran fest, bestimmte Kombinationspräparate bei der Bewertung im Monitoringsystem mit dem Faktor 2 zu belegen. Neben Trimethoprim-Sulfonamiden spielt in der Tiermedizin vor allem die Kombination aus Lincomycin und Spectinomycin eine große Rolle. Beide Wirkstoffe werden in der Humanmedizin nicht eingesetzt und sollten nach Auffassung des Verbandes eher gefördert werden, insbesondere um den Einsatz von kritischen Antibiotika weiter reduzieren zu können. Gerade in der Geflügelpraxis könnte z. B. durch den Einsatz dieses zugelassenen Kombinationsantibiotikums die politisch immer wieder geforderte Reduktion von Colistin erfolgen. Tritt die 17. AMG-Novelle unverändert in Kraft, ist zu erwarten, dass diese Kombinationspräparate weniger zum Einsatz kommen werden, weil die Betriebe damit schnell und stark im Therapieindex ansteigen würden. „Darauf hatten wir bereits in unseren Stellungnahmen immer wieder eindringlich hingewiesen. Wir appellieren deshalb nochmals an den Gesetzgeber, alle Kombinationswirkstoffe mit dem Faktor 1 zu bewerten, um damit zu verhindern, dass andere für die Resistenzsituation kritischere Wirkstoffe eingesetzt werden müssen“, fordert Moder mit Blick auf die Entscheidung im Kabinett, vor allem aber auch mit Blick auf die noch folgenden Beratungen in Bundestag und Bundesrat.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Schlachthofschließungen weist bpt-Präsident Moder außerdem darauf hin, dass es durch verminderte Schlachtkapazitäten zu einer vorübergehenden Überbelegung von Ställen und dadurch unter Umständen zu gesundheitlichen Problemen bei den Tieren mit der Folge eines erhöhten Antibiotikaeinsatzes kommen kann.

Das im Jahr 2013 gesetzlich verankerte AMG-Antibiotikamonitoring hat in Verbindung mit dem seit dem Jahr 2011 über QS privatwirtschaftlich organisierten Antibiotikamonitoring dazu beigetragen, dass Antibiotika bei Tieren in Deutschland noch zielgerichteter eingesetzt werden. Beleg dafür ist nicht nur eine rund 60-prozentige Reduktion der Antibiotikamengen in Deutschland, sondern vor allem die Verbesserung der Resistenzsituation bei ausgesuchten Bakterien.

Quelle: bpt

Geflügelwirtschaft verzichtet auf Werkverträge – Arbeitnehmerüberlassung muss nötige Flexibilität sichern

Die deutsche Schlachtgeflügelwirtschaft will kurzfristig ab spätestens Anfang 2021 auf Werkverträge in der Schlachtung, Zerlegung und Verpackung verzichten, worauf sich die im Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e. V. (ZDG) organisierten Unternehmen verständigt haben. Dringend erforderlich ist für die Branche indes das arbeitsrechtliche Instrument der Arbeitnehmerüberlassung: „Unsere Unternehmen sind auf eine gewisse Flexibilität bei der Zahl der Mitarbeiter zwingend angewiesen, um auf die Nachfragesituation des Lebensmitteleinzelhandels angemessen reagieren zu können“, stellt ZDG-Präsident Friedrich-Otto Ripke klar. „Grillsaison, Urlaubszeit, Weihnachtsgeschäft – es gibt einen klaren saisonalen Bedarf an zusätzlichen Arbeitskräften in den Schlachtereien. Wir brauchen die Arbeitnehmerüberlassung, um diesen Bedarf auffangen zu können.“ Um für mehr Sicherheit und Transparenz zu sorgen, wird die Dokumentation der Arbeitszeit der Leiharbeitnehmer durch eine verpflichtende digitale Zeiterfassung sichergestellt.

Klar ist aber auch: Die Überführung der Werkverträge in feste Arbeitsverhältnisse wird zu steigenden Kosten in der Erzeugung und entsprechend höheren Preisen für Geflügelfleischerzeugnisse führen. „Wir erwarten, dass Lebensmitteleinzelhandel und Verbraucher die Bereitschaft zeigen, diese Kosten zu übernehmen“, sagt ZDG-Präsident Ripke. „Es darf nicht sein, dass die Mehrkosten an der Erzeugungskette und unseren Tierhaltern hängen bleiben, die gerade engagiert auf dem Weg zu mehr Tierwohl sind.“ Unbedingt vermieden werden muss, dass günstiges Fleisch aus dem Ausland die heimische Erzeugung verdrängt. Ripke: „Trotz höherer Erzeugungskosten muss die Tierhaltung in Deutschland mit ihren im europäischen Vergleich höheren Tierschutzstandards erhalten bleiben!“

Für die faire und sichere Ausgestaltung der Vertragsverhältnisse hat sich die deutsche Geflügelwirtschaft auf konkrete begleitende Maßnahmen verständigt:

• Verpflichtende digitale Zeiterfassung
Die Dokumentation der Arbeitszeit wird in der Geflügelwirtschaft bereits seit längerem durch eine digitale Zeiterfassung sichergestellt. Dies sollte verpflichtend sein. Auf diese Weise wird ein Missbrauch auch im Einzelfall unterbunden.

• Erhöhung der Bußgelder und Schaffung einer Beschwerdestelle
Die deutsche Geflügelwirtschaft unterstützt die angemessene Erhöhung der Bußgelder bei Verstößen gegen geltendes Recht. Befürwortet wird eine neutrale, bundesweit agierende Informationsstelle, an welche sich Beschäftigte im Fall von Verstößen über eine Hotline wenden können.

• Transparenz und Sicherheit bei den Unterkünften
Um einen gesicherten Standard bei der Wohnsituation zu realisieren, gilt das vom nordrhein-westfälischen Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales erarbeitete und mit dem Verband der Ernährungswirtschaft e. V. in seiner Funktion als sektorspezifischem Arbeitgeberverband und der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe abgestimmte Hygiene- und Arbeitsschutzkonzept mit Empfehlungen für die korrekte Unterbringung der Arbeitskräfte in Gemeinschaftsunterkünften. Dieses definiert verbindliche Vorgaben zu Zimmergröße und -belegung sowie klare Hygienestandards.

Gesetzliche Informationspflicht erforderlich – Höhere Strafen für Mietwucher
Während der Hochphase der Corona-Pandemie hat sich gezeigt, dass die Behörden teils nur mit Mühe die Wohnorte der Beschäftigten im Sinne des Infektionsschutzes nachvollziehen konnten. Dies ist darauf zurückzuführen, dass ein großer Teil der Beschäftigten sich privat eine Unterkunft mietet. In diesem Fall gibt es für die Unternehmen keine rechtliche Möglichkeit, die privaten Wohnungen zu kontrollieren. Daher ist hier die Politik gefordert, die Grundlagen für eine gesetzliche Informationspflicht zu schaffen, die es dem Unternehmer erlaubt, Wohnorte der Beschäftigten an die zuständigen Behörden zu übermitteln.

Darüber hinaus müssen die Vermieter der privat angemieteten Unterkünfte in die Pflicht genommen werden und dafür Sorge tragen, dass Hygienestandards, die Belegung der Wohnräume, bauliche Anforderungen und der Mietpreis geltenden Gesetzen entsprechen. Für Mietwucher sollten deutlich höhere Strafen eingeführt werden.

Quelle: ZDG

Haltungsform-Zeichen für Fleisch: so bekannt wie Bio, von Verbrauchern hoch geschätzt

• forsa-Befragung zeigt: Haltungsform-Kennzeichnung des Handels bei Verbrauchern bekannt und beliebt
• Haltungsform-Kennzeichnung bereits in über 20.000 Filialen des LEH zu finden
• Rund zwei Drittel der Verbraucher in Deutschland kennen die Initiative Tierwohl, 91 Prozent unterstützen den Ansatz der ITW

Die vierstufige Haltungsform-Kennzeichnung für Fleisch ist inzwischen bei den Deutschen genauso bekannt wie das EU-Biosiegel. Darüber hinaus finden 92 Prozent die Haltungsform-Kennzeichnung des Handels gut oder sehr gut. Dies sind Ergebnisse einer repräsentativen forsa-Befragung aus Juni dieses Jahres. 79 Prozent der Befragten glauben zudem, die Kennzeichnung der Haltungsform führe langfristig dazu, dass Verbraucher bewusster einkaufen und das Thema „Tierwohl“ dabei stärker berücksichtigen.

„In weniger als anderthalb Jahren seit ihrem Start ist die Haltungsform-Kennzeichnung zu einer wertvollen Orientierungshilfe für Verbraucherinnen und Verbraucher beim Fleischkauf geworden“, erläutert Dr. Alexander Hinrichs, Geschäftsführer der Initiative Tierwohl, die Ergebnisse der forsa-Befragung. „Transparenz, Übersichtlichkeit und Orientierung im Fleischangebot von konventionell, über Initiative Tierwohl bis hin zu Bio – das leistet die Haltungsform für alle Kunden des teilnehmenden Lebensmitteleinzelhandels. Und was uns besonders freut: die Verbraucher wissen das wirklich zu schätzen und vertrauen auf eine langfristige Wirkung im Sinne des Tierwohls. Obgleich die Händler in den Stufen 3 und 4 auch aufgrund des höheren Preises verhältnismäßig geringe Mengen absetzen können, so sehen wir dennoch eine Zunahme an registrierten Siegeln in diesen Stufen. 13 der 16 registrieren Siegel finden die Verbraucher inzwischen in den Stufen 3 und 4.“

Haltungsform im Handel
Die Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung, die auch die Initiative Tierwohl (ITW) betreibt, gibt die Haltungsform-Kennzeichnung heraus. Die Gesellschaft hat ermittelt: Die teilnehmenden Händler kennzeichnen inzwischen durchschnittlich um die 90 Prozent ihrer Gesamtware von Schwein, Hähnchen, Pute und Rind mit der Haltungsform-Kennzeichnung. Verbraucher finden die Kennzeichnung deutschlandweit in insgesamt über 20.000 Filialen von Aldi Süd, Aldi Nord, EDEKA, Kaufland, LIDL, Netto, Penny und REWE. Bei Geflügel haben die Händler inzwischen ganze Sortimentsbereiche umgestellt. Während nur noch weniger als 1 Prozent aus Stufe 1 stammen, deckt die Stufe 2 mit 85 Prozent bei Hähnchen und 98 Prozent bei Pute den weitaus größten Bereich des gekennzeichneten Sortiments ab.

„Die Haltungsform macht auch Veränderungsprozesse, wie die große Verschiebung von Stufe 1 zu Stufe 2 bei Geflügel deutlich“, so Hinrichs weiter. „Durch die Ausweitung des Produktsiegels der Initiative Tierwohl rechnen wir mit einer weiteren großen Verschiebung bei Schweinefleischprodukten von Stufe 1 zu Stufe 2 ab dem nächsten Jahr. Aber nicht nur diese Prozesse werden für Verbraucher durch die Haltungsform-Kennzeichnung leichter nachvollziehbar. Auch Nicht-Regierungsorganisationen und Medien berufen sich bei ihren Analysen des Angebots inzwischen auf die vierstufige Haltungsform. Und Schulbücher erklären anhand der Haltungsform die verschiedenen Arten der Tierhaltung in Deutschland. Die Haltungsform ist zur Standardorientierung geworden, wenn es um Tierwohl beim Fleischkauf geht.“

ITW ebenfalls bekannt und beliebt
Fleisch bleibt beliebt: Laut der forsa-Befragung essen die meisten Deutschen regelmäßig Fleisch. Lediglich 3 Prozent der befragten Männer und 11 Prozent der befragten Frauen verzichten ganz auf Fleisch oder essen sehr selten Fleisch. Die Initiative Tierwohl, die auf ein Tierwohl-Plus in möglichst vielen Betrieben für möglichst viele Tiere setzt, kennen inzwischen 64 Prozent der Deutschen. 91 Prozent der Verbraucher finden den Ansatz der ITW gut oder sehr gut.

Über die forsa-Befragung
Die forsa Politik- und Sozialforschung GmbH hat im Auftrag der Initiative Tierwohl eine Befragung zur Haltung von Nutztieren in Deutschland und zu Tierwohl-Siegeln durchgeführt. Im Rahmen der aktuellen Untersuchung wurde unter anderem die Bekanntheit von neun Tierwohl-Siegeln untersucht. Insgesamt wurden 1.004 nach einem systematischen Zufallsverfahren ausgewählte Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland befragt. Die Erhebung wurde vom 8. bis 16. Juni 2020 mithilfe des Befragungspanels forsa.omninet durchgeführt. Die ermittelten Ergebnisse können mit den bei allen Stichprobenerhebungen möglichen Fehlertoleranzen (im vorliegenden Fall +/- 3 Prozentpunkte) auf die Gesamtheit der Bevölkerung ab 18 Jahren in Deutschland übertragen werden.

Quelle: Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH

Rapsextraktionsschrot passt in jeden Trog: neue bundesweite Futtermitteluntersuchungen belegen gleichbleibend hohe Qualität

Die Nachfrage nach Rapsextraktionsschrot (RES) in der Fütterung ist in den vergangenen Jahren sehr stark gestiegen. Die als Futtermittel verwendete Menge hat sich in Deutschland in zehn Jahren um gute 40 % erhöht und übertrifft momentan den Sojaextraktionsschroteinsatz deutlich. Neueste Monitoring-Ergebnisse für Rapsextraktionsschrot sind auf proteinmarkt.de abrufbar – sowie aktualisierte Einsatzempfehlungen. Der deutlich gestiegene Einsatz von Rapsextraktionsschrot in der Tierfütterung ist Ausdruck dafür, dass vor allem in der Rinderfütterung – aber zunehmend auch in der Schweine- und Geflügelfütterung – dieses Futtermittel hohe Akzeptanz alternativ zum Sojaextraktionsschrot (SES) genießt. Wesentliche Grundlagen dafür legten umfassende Fütterungsversuche sowie ein kontinuierliches Qualitätsmonitoring, welche in Koordination zwischen mehreren Landesversuchseinrichtungen mit Unterstützung der UFOP durchgeführt wurden.

Neue Daten aus der Beprobung 2019 verfügbar
Auch in 2019 zeigt RES eine stabil hohe Qualität mit einem durchschnittlichen Eiweißgehalt von 34 %, einem Rohfasergehalt von 12,6 % sowie mit 3,8 % einem leicht erhöhten Fettgehalt gegenüber den Vorjahren.

Durch die neue Düngeverordnung, die nur noch eine deutlich reduzierte Phosphor-Düngung zulässt, ist es auch in der Fütterung notwendig geworden, neben N- auch P-reduzierte Fütterungsstrategien anzuwenden. Im aktuellen Monitoring lag beim Rapsextraktionsschrot deshalb der Untersuchungsschwerpunkt bei den Mineralstoffen, insbesondere beim P-Gehalt. Dieser lag in 2019 im Durchschnitt bei 10,4 g/kg RES. Die dabei ermittelten Streuungen der Werte weisen Abweichungen von rund 20 % nach oben und
unten aus.

Berechnet man aus den Werten für K, Na, Cl und S das Kationen-Anionen-Verhältnis (DCAB), das für die Rationsgestaltung bei Milchkühen von Bedeutung ist, erhält man hier Werte von durchschnittlich -93 meq/kg. Das Monitoring zeigte ebenfalls eine hohe Übereinstimmung zwischen den deklarierten Rohproteingehalten der Hersteller/Verkäufer der verkauften RES-Ware und den ermittelten Analysewerten.

Die aktuellen Ergebnisse sowie die Ableitung von konkreten Fütterungsempfehlungen für den Einsatz von RES in der Rinder-, Schweine- und Gefügelfütterung sind ab sofort online unter www.proteinmarkt.de abrufbar.

Quelle: OVID Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland