Ministerin Heinen-Esser stellt Gesetzentwurf zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung im Bundesrat vor

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Ursula Heinen-Esser: Wenn wir den Transformationsprozess hin zu einer tierwohlgerechten Nutztierhaltung unterstützen und begleiten wollen, müssen wir jetzt die erforderlichen Weichen stellen.

Zur Förderung des Tierwohls in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung bringt Nordrhein-Westfalen an diesem Freitag (11. Februar 2022) den Entwurf für ein neues Bundesgesetz in den Bundesrat ein. „Wenn wir den Transformationsprozess unterstützen und begleiten wollen, müssen wir jetzt die erforderlichen Weichen stellen. Nur mit der notwendigen Planungssicherheit für die tierhaltenden Betriebe wird die große gesellschaftliche Herausforderung, das Tierwohl zu verbessern, zu erreichen sein. Genehmigungsrechtliche Hürden bremsen derzeit die Neuausrichtung“, sagt Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser im Vorfeld der Plenarsitzung des Bundesrates.

Das Gesetz ist Teil der nordrhein-westfälischen Offensive zur Stärkung und Unterstützung einer nachhaltigen Nutztierhaltung. Es besteht eine große Bereitschaft in den Betrieben, sich auf höhere Umwelt- und Tierschutzanforderungen, etwa durch Außenklimareize oder Auslauf, einzustellen. Hierzu sind in vielen Fällen Um- oder Neubauten erforderlich, denen oftmals bestehende rechtliche Rahmenbedingungen im Wege stehen. Mit dem eigebrachten Tierwohl-Artikelgesetz sollen Stallumbauten erleichtert, Regelungslücken geschlossen oder baurechtliche Hürden abgebaut werden.

„Die Betriebe stehen in den Startlöchern, ihr Engagement wird heute oftmals noch durch Vorgaben ausgebremst. Dies müssen wir vereinfachen und Landwirtinnen und Landwirte in die Lage versetzen, den Umbau zu mehr Tierwohl einfacher zu realisieren. Mit der Bundesratsinitiative wollen wir die Stallbaubremse lösen und genehmigungsrechtlich Türen öffnen, damit die tierwohlgerechte Umstellung unserer Nutztierhaltung in der Fläche vorankommt“, erklärt Heinen-Esser.

Zugleich fordert Heinen-Esser den Bund auf, die Länder weiterhin zu unterstützen und den Weg einer nachhaltigen Nutztierhaltung aktiv voranzutreiben: „Im Rahmen der „Borchert-Kommission“ wurden in der vergangenen Legislaturperiode wegweisende Ergebnisse zum Umbau der Nutztierhaltung erzielt, deren Maßnahmen nunmehr rasch umzusetzen sind. Der Bund muss die vom Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung vorgeschlagenen Maßnahmen jetzt umsetzen, um den tierhaltenden Betrieben Zukunftsperspektiven und die notwendige Planungssicherheit zu geben.

Nordrhein-Westfalen hat den Weg hin zu einer nachhaltigen Nutztierhaltung in verschiedenen Praxistests unter Beteiligung von Wirtschaft, Verbänden und Behörden aufgearbeitet. Dabei wurden Herausforderungen und Spannungsfelder, etwa zwischen den Zielen des Umwelt- und des Tierschutzes, identifiziert. Aufgabe ist es, diese Schutzgüter angemessen miteinander abzuwägen. Mit dem Gesetz zur Beförderung des Tierwohls in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung sollen, rein formalrechtlich, „Tierwohlbegünstigungsklauseln“ in verschiedenen Fachgesetzen geschaffen werden.

Das Tierwohl-Artikelgesetz besteht aus drei Paketen:
• Ein eigenständiges Tierwohlgesetz legt fest, was unter dem Tierwohl-Begriff zu verstehen ist. Es enthält außerdem eine umfassende Verordnungs-Ermächtigung für tierartspezifische Konkretisierungen, damit der Begriff rechtsübergreifend klargestellt und einheitlich ausgelegt wird.
• Im Naturschutzrecht ist vorgesehen, bei behördlichen Ermessensentscheidungen ein stärkeres Gewicht auf das Tierwohl zu legen.
• Im Baurecht wird eine Öffnungsklausel für Tierwohlställe geschaffen. Außerdem verlieren Altställe, die mindestens sieben Jahre nicht zur Tierhaltung genutzt wurden, qua Gesetz ihre Betriebserlaubnis. Damit können diese Betriebe aus der behördlich zu ermittelnden immissionsschutzrechtlichen Vorlastberechnung gestrichen werden. Dies schafft wichtiges Entwicklungspotenzial für die Tierhalter.

Heinen-Esser: „Dieses Gesetz ist ein zentraler Baustein für den Transformationsprozess, vor dem die Tierhaltungsbetriebe stehen. Es soll Planungssicherheit für Tierhaltungsbetriebe, gleichzeitig aber auch Rechtssicherheit für die Genehmigungsbehörden schaffen. Auch die Gesellschaft will mehr Tierwohl und eine regionale Landwirtschaft. Dafür müssen wir auch rechtlich die Voraussetzungen schaffen. Alle anderen Rahmenbedingungen, vor allem hinsichtlich der Finanzierung, würden ins Leere laufen, wenn wir die Betriebe nicht in die Lage versetzen, notwendige Baumaßnahmen vornehmen zu können.“

Nordrhein-Westfalen setzt sich im Rahmen seiner nachhaltigen Nutztierhaltungsstrategie dafür ein, dass Betriebe, die besonders umwelt- und tiergerechte Haltungsverfahren umsetzen, langfristige Perspektiven für Investitionen erhalten. Faire Preise und die Einführung eines staatlichen Tierwohlkennzeichens sind entscheidende Grundlagen, damit Verbraucher sich bewusst und verantwortungsbewusst entscheiden können. Im vergangenen Jahr startete in mehreren Kommunen die neue Tiergesundheitsdatenbank des Landes.

Weitere Informationen

Quelle: Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Aus der Forschung: Milchsäurebakterien in der Putenaufzucht

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Von Dr. Heike Engels

Kürzlich stellte Christoph Tigges an der Fachhochschule Südwestfalen in Soest am Fachbereich Agrarwirtschaft seine Bachelorarbeit mit dem Thema „Möglicher Einfluss von Kompetitivbakterien (Kanne Bio Brottrunk®) in der Putenaufzucht/-mast auf das Keimniveau und die biologischen Leistungen“ fertig. Ziel seiner Bachelorarbeit war es, auf einem Versuchsbetrieb zu testen, wie Kanne Bio Brottrunk® auf die Keime in der Umgebung und die Tiere selbst wirkt.

Die Einhaltung von hygienischen Grundsätzen ist dabei gerade in der Putenhaltung ein sehr wichtiges Instrument, um gesunde Puten zu halten. Für den landwirtschaftlichen Betrieb sind die biologischen Leistungen wichtig für den ökonomischen Erfolg. Dieser hängt jedoch explizit mit dem Keimniveau und der Gabe von Antibiotika zusammen, weshalb diese Punkte Gegenstand der Untersuchung waren.

Der praktische Teil zu dieser Bachelorarbeit fand auf einem Putenaufzucht- und mastbetrieb
im Kreis Soest statt. Die 6.900 Puten werden nach Geschlecht getrennt in zwei nebeneinanderstehenden Ställen gehalten. Es handelt sich bei den Puten um die Rasse Kartzfehn Premium BUT 6 Hähne und Hennen. Der Betrieb arbeitet mit einem 18-Wochen-Rhythmus, das bedeutet, dass alle 18 Wochen im Aufzuchtstall neue Küken eingestallt werden. Im unmittelbaren Umkreis von drei Kilometern befinden sich zwei weitere Putenmastbetriebe.

Probiotika statt Antibiotika
Der Versuchsbetrieb ermittelte aus langjährigen Daten, dass in bestimmten Lebenswochen Antibiotikagaben notwendig sind. Um diesen Einsatz von Antibiotika und das generelle Keimniveau im Bereich der Aufzucht von Truthähnen und Puten jedoch zu reduzieren sowie die biologischen Leistungen zu verbessern, können sich auch Probiotika eignen. Diese etablieren sich im Magen-Darm-Trakt, stabilisieren damit das Geflügel und machen es widerstandsfähiger gegen krankmachende Mikroorganismen. Den größten Einfluss bewirken Probiotika darin, dass sie ein Gleichgewicht in der Darmflora bilden, ohne untereinander einen Selektionsvorteil erreichen zu wollen. In der vorliegenden Arbeit wurde zu bestimmten im Leben der Küken als kritisch zu sehenden Zeitpunkten Kanne Bio Brottrunk® verabreicht. Warum nun gerade das Produkt von Kanne Brottrunk? Der Kanne Bio Brottrunk® wird in einem speziellen Verfahren aus fermentiertem Bio-Vollkornbrot hergestellt. Während des aufwendigen Herstellungsverfahrens werden die Zutaten aus kontrolliert biologischem Anbau in mehreren Prozessschritten aufgeschlossen und wertvolle Inhaltsstoffe gebildet. Es ist ein milchsäurehaltiges Einzelfuttermittel mit dem pH-Wert von ca. 3, bestehend aus Quellwasser, Roggenvollkornmehl, Weizenvollkornmehl, Hafervollkornmehl und Salz. Des Weiteren enthält es Vitamine, Mineralstoffe und Laktobazillen. Es gilt als Probiotikum.

Häufiges Versprühen von Kanne Bio Brottrunk®
Zum Anfang wurde der Kanne Bio Brottrunk® über eine Gloria Spritze auf Futter, Hobelspäne und die Tiere versprüht. Im späteren Mastverlauf wurde das Mittel über die Wasserleitung verabreicht. Am Tag der Kükenanlieferung wurden die einzelnen Ringe mit 10 ml/m2 Kanne Bio Brottrunk® besprüht, am 2. und 3. Lebenstag ebenso. Dann wurde das Mittel erst kurz vor dem Ausringen verwendet. Hierzu wurden die frischen Hobelspänen zwischen den Ringen wieder mit 10 ml/m2 besprüht. In den folgenden Wochen bis zur Umstallung wurde jeweils zweimal die Woche 5 ml/m2 Kanne Bio Brottrunk® auf die gesamte Stallfläche versprüht. Gleichzeitig wurde das Mittel ab der 3. Lebenswoche zusätzlich über die Wasserleitung angeboten.

Die unterschiedlichen Keimniveaus wurden zu den kritischen Zeitpunkten während der Putenaufzucht und -mast mittels Wasser-, Futter-, Einstreu- und Oberflächenproben sowie Proben aus der Luft ermittelt. Probennahmetermine:


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In der Schweinehaltung droht Zusammenbruch der Strukturen

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WLV-Präsident Beringmeier: „Politik und LEH sind gefordert!“

Die deutsche Schweinehaltung steckt in einer nie dagewesenen Krise. Angesichts hoher Futterkosten, desaströser Erzeugererlöse und fehlender Absatzmöglichkeiten im Bereich Schweinefleisch sind viele Betriebe in eine extreme wirtschaftliche Notlage geraten. Vor diesem Hintergrund veranstaltete der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) am Freitag einen digitalen Krisengipfel mit annähernd 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Das Treffen endete mit eindeutigen Forderungen an die Adresse von Politik und Lebensmitteleinzelhandel.

Hubertus Beringmeier, Präsident des WLV und Sprecher für den Bereich der Schweinehaltung im Deutschen Bauernverband, fand in seiner Analyse klare Worte: „Durch die Folgen der Corona-Pandemie, z. B. die vielen ausgefallenen Volksfeste, ist unser inländischer Absatz in weiten Teilen weggebrochen. In Kombination mit extrem hohen Futterkosten stehen wir vor einer dramatischen Situation, wie wir sie seit Jahrzehnten nicht hatten. Es droht ein flächendeckender Zusammenbruch der Strukturen – sowohl in der Landwirtschaft, als auch in den vor- und nachgelagerten Bereichen. Wir fordern die Bundesregierung auf, unseren Tierhaltern weiterhin den Zugang zu Corona-Hilfen zu ermöglichen, wie er auch anderen Wirtschaftsbereichen gewährt wird. Außerdem brauchen wir umgehend Klarheit, wie der angestrebte Umbau der deutschen Tierhaltung finanziert werden soll. Der Worte sind genug gewechselt. Was es braucht, sind Taten und zwar jetzt! Die hierzu erarbeiteten Vorschläge des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung liegen schon lange auf dem Tisch.“

Carsten Spieker, Sprecher des Arbeitskreises Ferkelerzeugung im WLV, sieht neben der Politik auch den Lebensmitteleinzelhandel, die Großverbraucher und die Gastronomie in der Pflicht: „Diese Akteure legen angeblich großen Wert auf regionale Erzeugnisse. Wenn dies tatsächlich ernst gemeint ist, dann haben sie jetzt die Gelegenheit, gemeinsam mit uns zeitnah Preismodelle zu entwickeln und in den Markt einzuführen, die unseren Schweinehaltern angemessene Erzeugerpreise ermöglichen.“

Quelle: Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.

Virtuelle Stallbesichtigungen machen Schweinehaltung transparent: Göttinger Team untersucht Einsatz von VR und Tablets

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Viele Bürgerinnen und Bürger wünschen sich mehr Tierwohl und Transparenz in der Nutztierhaltung. In den vergangenen Jahren hat die Landwirtschaft zunehmend versucht, zum Beispiel durch Hofführungen transparenter zu werden. Auch wenn Stallbesichtigungen in der Bevölkerung gut ankommen, sind sie für die breite Masse aus Hygiene- oder Erreichbarkeitsgründen kaum realisierbar und stoßen in der Praxis schnell an ihre Grenzen. Als innovativen Lösungsansatz haben Forscherinnen der Universität Göttingen nun erstmals die Wirkung und das Potenzial virtueller Stallbesichtigungen untersucht. Die Ergebnisse sind in der Fachzeitschrift PLOS ONE erschienen.

Ein Team der Abteilung Marketing für Lebensmittel und Agrarprodukte hat für ihre qualitative Studie 17 Studierende ohne landwirtschaftlichen Hintergrund rekrutiert. Nachdem sie einen kurzen Fragebogen beantwortet haben, sahen die Teilnehmenden ein 360-Grad-Video von einem konventionellen Mastschweinestall über ein Tablet und eine VR-Brille und berichteten anschließend in einem Interview über ihre Erfahrungen.

Die Testpersonen nahmen den Stall mit Blick auf das Tierwohl eher negativ wahr. Die Wahrnehmung hing sowohl von der Aufnahmeperspektive als auch vom Mediengerät ab. Allerdings hatten sich die meisten Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Haltungsbedingungen im Vorfeld noch schlechter vorgestellt. Dennoch bewerteten sie die Möglichkeit einer virtuellen Schweinestallbesichtigung insgesamt als sehr positiv. Sie sahen darin ein geeignetes Instrument, um die Transparenz zu verbessern und Informationen über Haltungsbedingungen zu vermitteln. Besonders schätzten sie die einfache und unterhaltsame Informationsaufnahme über beide Mediengeräte. Vor allem die VR-Brillen vermittelten einen sehr realitätsnahen Eindruck und wurden als besonders unterhaltsam empfunden, während die Vorzüge des Tablets in der einfacheren Handhabung gesehen wurden.

„Unsere Ergebnisse zeigen, dass es sich lohnt, das Potenzial solch innovativer Technologien zu nutzen und weiter zu untersuchen. Vor allem für den Einsatz am Einkaufsort könnten virtuelle Stallbesichtigung ein sinnvolles Instrument darstellen, um zum Beispiel verständlich zu kommunizieren, was hinter verschiedenen Haltungsformen steckt“, sagt Aurelia Schütz, Erstautorin der Studie. Da in der Studie jedoch zusätzliche Erläuterungen zum Stall vermisst wurden, sollten virtuellen Stalltouren durch erklärende Informationen ergänzt werden.

Quelle: Georg-August-Universität Göttingen

11 Tipps zur Beschäftigung für Legehennen bei Stallpflicht

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Und schon wieder ist es soweit, die Geflügelpest ist zurück und die Legehennen befinden sich vielerorts erneut im Lockdown. Schuld daran ist das hochpathogene aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5 (HPAIV H5), das anders als nach den vergangenen Geflügelpest-Seuchenzügen in diesem Jahr offenbar im Sommer gar nicht aus den Wildvogelbeständen verschwunden ist. Zum Schutz der Bestände vor der aggressiven Tierseuche haben bereits viele Landkreise ein Aufstallungsgebot für Freilandgeflügel erlassen. Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast nimmt in Niedersachsen leider eine noch größere Dynamik als 2020 wahr. Deshalb hat sie den Tierseuchenkrisenfall für Niedersachsen festgestellt. Doch was so einfach verordnet wird, ist nicht immer so leicht umzusetzen, denn Hennen, die eigentlich das Freiland gewohnt sind, leiden darunter, nun beengt mit viel weniger Reizen als Draußen den Winter verbringen zu müssen. Speziell die Mobilstallhaltung steht hier vor besonderen Herausforderungen, denn die Mobilställe sind nicht für eine 100%ige Stallhaltung ausgelegt. Folgende Tipps können helfen, den Hennen mehr Beschäftigung zu bieten:

• Scharrfähige Einstreu in den Stall bringen, damit die Hennen Scharren und Picken können
• Futtermöhren, Kartoffeln, Rüben oder Kürbis in Drahtkörben in Kopfhöhe der Hennen aufhängen
• Getrocknete Brotreste zum Picken geben, aber es darf kein schimmeliges Brot verfüttert werden
• Pickschalen oder Picksteine in den Stall legen
• Kleine Strohballen in den Kaltscharraum geben, die Hennen picken daran herum und nutzen diese als erhöhte Sitzposition
• Luzerneballen im Netz anbieten
• Bei beginnenden Verhaltensstörungen Pflanzenmargarine anbieten
• Auf ausreichend Vitamine und Mineralstoffe achten, speziell B-Vitamine wirken beruhigend und sollten nicht im Mangel sein
• Täglich ein wenig Weizen per Streuwagen in die Einstreu dosieren, damit die Hennen Körner picken können
• Vorgekeimtes Getreide als „Extra“ anbieten, stärkt das Immunsystem und beschäftigt die Hennen
• Für Mobilstallhalter: vielleicht kann ein zusätzlicher abgeschirmter Außenklimabereich angeboten werden, eventuell eine Garage, Scheune, Foliengewächshaus oder ein Pavillon. Solange dieser Bereich sicher vor Wildvögeln geschützt ist, kann solch eine Lösung genutzt werden. Mobilställe dürfen bei Aufstallpflicht nicht mehr verzogen werden, deshalb ist es sinnvoll, sich schon vorher Gedanken zu machen, wie eine etwaige Stallpflicht überstanden werden kann. Viele Mobilstallhalter ziehen deswegen ihre Ställe in ein Winterquartier, wo sie mehr Möglichkeiten haben, der Stallpflicht zu trotzen.

Quelle: Dr. Heike Engels, Der Hoftierarzt

Bewerbungsphase für den Preis der Tiergesundheit 2022 startet

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+ Bereits zum dritten Mal prämiert MSD Tiergesundheit mit dem Preis der Tiergesundheit innovative Konzepte
+ Dieses Jahr können sich erstmals auch Geflügel-Betriebe mit ihren Haltungs- und Vorsorgekonzepten bewerben
+ Ebenfalls neu: Neben den Siegerbetrieben wird in jeder Kategorie ein Sonderpreis, der Top Tipp, für die beste Einzelidee vergeben

Der von MSD Tiergesundheit 2019 ins Leben gerufene Preis der Tiergesundheit geht in die dritte Runde. Die Chance auf ein attraktives Preisgeld haben landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland und Österreich, die mit ihren nachhaltigen und innovativen Konzepten nachweislich einen Beitrag zur Förderung der Gesundheit und des Wohles ihrer Tiere leisten. Neben den bisherigen Schwerpunkten Rind und Schwein ist 2022 erstmals Geflügel als eigene Kategorie vertreten.

Für den mit insgesamt 96.000 Euro dotierten Preis der Tiergesundheit 2022 können sich Landwirtinnen und Landwirte unter www.preisdertiergesundheit.com bewerben. Die Bewerbungsphase startet am 1. Februar 2022 und endet am 30. April 2022.

Milchkühe, Schweinemast und Legehennen im Fokus
Eine Jury aus unabhängigen Expertinnen und Experten bewertet die eingereichten Konzepte und wählt die drei erfolgreichsten Lösungen aus. Den Gewinner-Betrieben winkt ein zweckgebundenes Preisgeld von bis zu 12.000 Euro.

„Landwirtschaft ist die tragende Säule unserer Ernährung und liegt uns allen sehr am Herzen. Gleichzeitig muss moderne Tierhaltung heute viele Aspekte berücksichtigen. Oberste Priorität sollte dabei immer die Gesundheit und das Wohl der Tiere haben.“ so Jan Nemec, Geschäftsführer von MSD Tiergesundheit. „Mit dem Preis der Tiergesundheit unterstützen wir Betriebe, die hier mit einem zukunftsfähigen Management vorangehen“.

Im Bereich Rind steht dieses Jahr die „Fruchtbarkeit von Milchkühen“ im Fokus. Diese ist eine grundlegende Voraussetzung für die erfolgreiche Milchproduktion. Nur eine fruchtbare, gesunde Kuh kann nachhaltig zu einem positiven Betriebsergebnis beitragen. Gesucht werden daher innovative Maßnahmen, die sich in der Praxis bewährt und die Tiergesundheit der Kühe gesteigert haben.

Im Bereich Schwein geht es um „Innovationen in der Schweinemast“. Die Schweinemast hat aufgrund der direkten Verbindung zum Konsumenten einen hohen Stellenwert in der Wahrnehmung von Tiergesundheit und Tierhaltung. Gerade vor dem Hintergrund der anstehenden politischen Entwicklungen liegt hier ein besonderer Schwerpunkt, der es für sehr viele Mäster notwendig macht, nach neuen Ideen und verbesserten Lösungen zu suchen, um den Tieren und den zukünftigen gesellschaftlichen Erwartungen besser gerecht werden zu können.

Mit der Kategorie „Tiergesundheit in der Legehennenhaltung“ ist 2022 erstmals der Bereich Geflügel beim Preis der Tiergesundheit vertreten. Auch in der Legehennenhaltung gewinnen Tiergesundheit und Tierwohl in der Politik sowie in der Gesellschaft immer stärker an Bedeutung. Wir suchen deshalb Landwirtinnen und Landwirte, die die Tiergesundheit und das Tierwohl Ihrer Legehennen durch innovative Lösungen verbessert haben und bereit sind, ihr Wissen zu teilen.

Erstmals wird neben den Siegerbetrieben pro Kategorie zusätzlich ein Sonderpreis für die beste Einzelidee vergeben. Der mit 2.000 Euro dotierte Top Tipp rückt herausragende Impulse ins Rampenlicht und trägt dadurch zum Erfahrungsaustausch innerhalb der Branche bei.

Erfolgreiches Konzept mit Mehrwert für die Branche
Mit dem Preis der Tiergesundheit würdigt MSD Tiergesundheit seit 2019 nachhaltige und innovative Konzepte zur Förderung der Tiergesundheit. Mehr als 135 Landwirtinnen und Landwirte haben sich in den vergangenen Jahren mit ihrem Betrieb um die Auszeichnung beworben. Felix Pahlsmeier (Delbrück), Malte Borchers (Etzel) und die Geestferkel GmbH (Passow) konnten sich 2021 den ersten Platz in ihrer Kategorie sichern und die Jury mit ihrem Konzept überzeugen. Neben der finanziellen Unterstützung geht es beim Preis der Tiergesundheit auch um den Austausch innerhalb der Branche. Durch die Auszeichnung der Siegerbetriebe werden ihre Erfolgsgeschichten mit der breiten Öffentlichkeit geteilt. Das so an die Öffentlichkeit getragene Engagement, die Innovationskraft und der Ideenreichtum der Branche trägt zur Verbesserung des Images der Landwirtinnen und Landwirte und der Wertschätzung ihrer Arbeit bei.

Gleichzeitig regt die Ausschreibung den Erfahrungsaustausch unter den Betrieben an und fördert neue Ideen, um auch in Zukunft moderne Lösungen für gesundheitliche Herausforderungen bereitstellen zu können. Eine Netzwerkplattform von MSD Tiergesundheit unterstützt die Möglichkeit für die Landwirtinnen und Landwirte, sich noch intensiver auszutauschen sowie voneinander, miteinander und übereinander zu lernen.

Quelle: MSD Tiergesundheit

Neuer Rechtsrahmen für Tierarzneimittel ab 28.01.2022

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Die neue EU-Tierarzneimittelverordnung ist zusammen mit dem neuen Tierarzneimittelgesetz ab dem 28. Januar 2022 anzuwenden. Der neue Rechtsrahmen wird nicht nur für die pharmazeutische Industrie und die zuständigen Behörden, sondern auch für Tierärzte und Tierhaltende Veränderungen mit sich bringen – wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin mitteilt.

Die neuen Vorschriften sollen die Sicherheit und die Verfügbarkeit von Tierarzneimitteln weiter erhöhen sowie dazu beitragen, das Risiko antimikrobieller Resistenzen zu verringern. Auch der Verwaltungsaufwand für Unternehmen und Regulierungsbehörden soll verringert werden. BVL-Präsident Friedel Cramer erklärte dazu: „Durch die neue EU-Tierarzneimittelverordnung wird die Anwendung von Antibiotika weiter beschränkt. Außerdem führt sie zu einer Neuordnung des gesamten Tierarzneimittelrechts in der EU und in Deutschland zur Trennung der Regelungen für Human- und Tierarzneimitteln in zwei spezifischen Fachgesetzen.“

Die Verfügbarkeit sicherer und wirksamer Tierarzneimittel ist unverzichtbar – zum Schutz der Tiere selbst, aber auch zum Schutz des Menschen vor der Übertragung von Krankheiten durch Tiere oder Lebensmittel tierischen Ursprungs. Dafür enthält die EU-Verordnung wichtige Änderungen:

+ Der Einsatz von Antibiotika bei Tieren wird weiter eingeschränkt, um die Entstehung und Verbreitung von Antibiotikaresistenzen zu begrenzen. So wird z. B. die prophylaktische Anwendung von Antibiotika bei Tiergruppen verboten und bei Tieren die Anwendung von solchen Antibiotika untersagt, die der Humanmedizin vorbehalten sind. Zusätzlich wird eine nationale Erfassung der Antibiotikaverbrauchsmengen bei den unterschiedlichen Tierarten vorgeschrieben.

+ Die Überwachung der Arzneimittelsicherheit nach der Zulassung (sog. Pharmakovigilanz) wird künftig schwerpunktmäßig auf der statistischen Auswertung von Meldungen unerwünschter Arzneimittelwirkungen beruhen. Diese Meldungen durch Tierärzte und Tierhaltende gewinnt daher an Bedeutung. Wer unerwünschte Arzneimittelwirkungen nach deren Anwendung an Tieren feststellt, sollte dies dem BVL melden (www.vet-uaw.de).

+ Die Einrichtung öffentlich zugänglicher Datenbanken z. B. der Produktdatenbank zur Erfassung aller zugelassenen Tierarzneimittel und der Pharmakovigilanzdatenbank zur Erfassung unerwünschter Arzneimittelwirkungen.

Hintergrund
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist die zuständige deutsche nationale Behörde für die Zulassung und Registrierung von Tierarzneimitteln in Deutschland, für Angelegenheiten der Pharmakovigilanz und setzt Maßnahmenprogramme zur Begrenzung von Antibiotikaresistenzen um. Das BVL ist und war intensiv in den Umsetzungsprozess der neuen EU-Tierarzneimittelverordnung eingebunden. Die Mitarbeitenden der für die Tierarzneimittel zuständigen Abteilung 3 des BVL arbeiten in zahlreichen nationalen und europäischen Gremien u. a. an der Weiterentwicklung der neuen Tierarzneimittelgesetzgebung, einschließlich der dazugehörigen delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte. Auf nationaler Ebene unterstützt das BVL das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sowie das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und auf europäischer Ebene die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) sowie das Netzwerk der Heads of Medicines Agencies (HMA).

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

Kälberflechte – Ein unterschätztes Alarmsignal

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Von Dr. Joachim Lübbo Kleen, Dip. ECBHM, Fachtierarzt für Rinder, CowConsult

Die Trichophytie kommt auch heute noch in vielen Beständen regelmäßig vor und wird nicht selten als ein unvermeidliches, aber nicht besonders dramatisches Übel betrachtet. Trotzdem sollte diese Hauterkrankung nicht nur wahrgenommen, sondern auch ernst genommen werden, denn sie deutet auf Probleme in Haltung und Management hin. Maßnahmen gegen die Trichophytie kommen hierbei regelmäßig der allgemeinen Tiergesundheit zugute.

Die Trichophytie ist allgemein als Flechte bekannt und wird, je nach Vorkommen, auch als Glatz-, Brillen-, Rinder- oder einfach Kälberflechte bezeichnet. Das Erscheinungsbild ist typisch und zeichnet sich durch krustenartige Hautveränderungen aus, die je nach Schwere der Erkrankung lokal, vor allem am Kopf oder auch generalisiert am gesamten Tierkörper auftreten können. Erreger der Erkrankung beim Rind ist hauptsächlich der Hautpilz Trichophytie verrucosum, daneben werden andere Arten beim Rind, aber auch bei anderen Tierarten berichtet. Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass Trichophytie nicht nur Rinder, sondern praktisch alle Haustiere und auch die Schadnager befällt. Eine Infektion von Rindern durch andere Säugetiere ist so ebenfalls möglich. Allgemein bekannt ist auch, dass Trichophytie eine Zoonose ist, also auch der Mensch daran erkranken kann. Zudem können Menschen und Tiere im Leben mehrfach an Flechte erkranken und die Immunität nach überstandener Erkrankung gilt als nicht stabil. Die Erkrankung beginnt mit dem Eintritt des Erregers in die Haut durch oberflächliche Hautläsionen. Insbesondere bei Tieren mit geschwächtem Immunsystem kann sich Trichophytie dann in der Haut etablieren und befällt deren obere Schichten. Die sich ringförmig ausbreitende Entzündung führt innerhalb von einigen Wochen dann zu den charakteristischen grauen Krankheitsherden, die sich je nach Abwehrlage des Tieres weiter ausbreiten. Unbehandelt dauert die Krankheit bis zu einem halben Jahr an, wobei die Hautveränderungen noch bis zu einem Jahr sichtbar sein können. In Deutschland gelten ungefähr die Hälfte der Bestände als von Trichophytie betroffen, in den Beständen können bis zu 60 % der Tiere, vor allem Jungtiere, erkranken. Regelmäßig werden aber auch adulte Tiere mit klinisch manifester Trichophytie angetroffen. Der Erreger wird von jedem erkrankten Tier in die Umgebung verteilt und kann sich an Oberflächen ablagern. Dort ist er bis zu sieben Jahre aktiv und kann zu Neuerkrankungen führen.

Immungeschwächte Tiere erkranken häufiger
Eine oft zu hörende Einschätzung ist, dass Flechte nicht behandlungswürdig sei, da sie insbesondere von Kälbern einmal „durchgemacht“ werden müsse. Trichophytie wird also häufig als unvermeidliche Beeinträchtigung betrachtet. Behandlungen werden häufig auch nur dann in Betracht gezogen, wenn ein Tier übermäßig befallen ist oder im Rahmen von Tierschauen oder Auktionen präsentiert werden soll. Tatsächlich ist über die direkten Folgen der Infektion relativ wenig bekannt. Es gilt als gesichert, dass Tiere mit Flechte geringere Gewichtszunahmen erreichen und häufiger von Erkrankungen der Atemwege oder Durchfallerkrankungen betroffen sind. Es wäre zu viel gesagt, der Trichophytie hier eine ursächliche Wirkung zuzuschreiben, aber im Gesamtbild wird die Bedeutung der Erkrankung deutlich: Tiere mit geschwächter Abwehrlage sind sowohl gegen die Erreger der Flechte als auch andere Krankheitserreger empfindlich. So können die Erkrankungen zusammen auftreten und sich jeweils begünstigen. Tiere mit Allgemeinerkrankungen zeigen ein schwereres klinisches Bild bei der Trichophytie, während Trichophytie durch den Entzündungsprozess und dessen Folgen andere Erkrankungen begünstigen kann. Die Erkrankungen verstärken sich so gegenseitig. Trichophytie sollte also nicht als leidiges Übel, sondern vielmehr als Alarmsignal verstanden werden, das auf tieferliegende Probleme in der Tiergesundheit hinweist. Eine umfassende Kontrolle der Flechte trägt somit auch maßgeblich zur Verbesserung der allgemeinen Tiergesundheit bei.

Auch der Mensch kann erkranken


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Dauerbrenner PRRS: Kein Ende der Pandemie in Sicht?

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Von Dr. Hendrik Nienhoff, Dipl. ECPHM, Fachtierarzt für Schweine

Seit der Entdeckung von PRRS im Jahr 1990 und den ersten großen „Seuchenzügen“ hat sich viel getan: diagnostische Möglichkeiten wurden aufgebaut, die Stämme wurden charakterisiert, die „Zielzellen“ wurden ermittelt, Impfstoffe wurden entwickelt und Sanierungsmöglichkeiten erarbeitet. Trotz alledem hat man es bisher nicht geschafft, das Virus aus den viehdichten Regionen zu verdrängen. Wieso ist das so?

Weltweit sind eigentlich nur Argentinien, Kuba, Neu Kaledonien, Australien, Neuseeland, die Schweiz und Skandinavien (ohne Dänemark) frei von dem PRRS- Virus. In US-amerikanischen Studien wurden die gesamten Kosten der Produktivitätsverluste für Produzenten in den USA auf jährlich 664 Millionen USD geschätzt (Holtkamp et al., 2013), Schätzungen für Deutschland gehen von ca. 116 Millionen € Schaden jährlich aus.

Virus kommt immer wieder neu daher
Die Probleme mit PRRS sind in den letzten Jahren nicht weniger geworden. Insbesondere in viehdichten Regionen und bei hohem Druck durch andere Erreger wie z.B. Influenza scheinen die Probleme nur schwer zu beherschen zu sein. Woran liegt das?

Zum einen ist es die Übertragung über die Luft. Amerikanische Wissenschaftler konnten nachweisen, daß das Virus Herden in einer Entfernung von 9 km infizieren kann, allerdings gibt es auch Beschreibungen z.B. aus Spanien, bei denen positive und negative Herden direkt nebeneinander liegen, ohne daß es zum Virusübertritt kommt. Hier scheint es bei der Übertragung also auch eine Stammabhängigkeit zu geben. Zudem hat das PRRS-Virus die Eigenschaften einer Quasispezies, d.h. kein PRRS-Virus gleicht dem anderen. Man muss sich das infizierte Schwein als einen Organismus vorstellen, der von einer Vielzahl geringfügig verschiedener PRRS-Viren besiedelt ist. Die Variabilität der Viren gegenüber dem Ausgangszustand zu einem bestimmten Zeitpunkt nimmt mit jeder Tierpassage und wachsender zeitlicher sowie räumliche Entfernung weiter zu. Somit verbietet sich streng genommen eine statische genetische Betrachtung einzelner Isolate, wie sie in den Datenbanken zahlreich hinterlegt sind, da diese lediglich eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Sequenzierung eines Erregers darstellen, der über eine erhebliche genetische Variabilität verfügt. Das Verständnis der Fähigkeit des Erregers einer Immunabwehr zu entkommen, steckt noch in den Anfängen. Aber auch hier erweist sich das PRRS-Virus als „clever“, wie Untersuchungen gezeigt haben: nach Infektion seiner Zielzelle, dem porzinen Alveolarmakrophagen, kommt es nicht zu einer Präsentation von Proteinen des PRRS-Virus auf der Oberfläche, so dass es nicht zu einer Stimulation der Immunabwehr kommen kann; das Virus „versteckt“ sich quasi in der Zelle. Dies ist eine mögliche Erklärung für die bei manchen Tieren beobachtete Erregerpersistenz. Neben des Phänomens der „Quasispezies“ gibt es aber auch noch unterschiedliche Stämme mit unterschiedlichen Eigenschaften.

So war schon in den 90ern ziemlich schnell klar, daß sich die Stämme des US-Typs stark voneinander unterschieden. In einigen Betrieben verlief die Infektion deutlich milder als in anderen. Dagegen glaubte man, dass die europäischen PRRSV-Stämme (PRRSV Typ 1) alle eng miteinander verwandt seien, aber neuere Studien zeigen, dass es in den osteuropäischen Ländern (Litauen, Lettland, Weißrussland, Ukraine) und der Russischen Föderation überaus verschiedene PRRSV-Stämme vom EU-Typ gibt (Stadejek et al., 2013). In diesen Ländern gibt es mindestens vier verschiedene genetische Subtypen, während in West- und Zentraleuropa nur ein einziger genetischer Subtyp nachgewiesen wurde. Dieser westeuropäische genetische Subtyp 1 existiert auch in Nordamerika und Südostasien. Entlang der östlichen Grenze Polens scheint es eine klare geografische Abgrenzung der PRRSV-Diversität in Europa zu geben. Die Viren des Subtyps 1 wurden nur westlich dieser Grenze nachgewiesen, während östlich der Grenze die Subtypen 1, 2, 3 und 4 (bzw. wahrscheinlich mehr) zu finden sind.

Zudem wurde im Jahr 2006 in China ein Krankheitsbild von PRRS beobachtet, daß mit dramatischen Verlusten und Aborten einhergeht. Diese PRRS-Stämme werden als sog. Hp-PRRS-Stämme bezeichnet.


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Die Mareksche Krankheit: Mutationsfreudiges Virus erfordert neue Impfkonzepte

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Von Dr. Heike Engels

Virusmutationen sind derzeit durch die Corona-Krise in aller Munde. Auch beim Geflügel gibt es Viren, die sich oft verändern und damit immer gefährlicher werden. Dazu gehört das Virus, das die Mareksche Krankheit hervorruft. Dessen Mutationen bereiten Geflügelproduzenten weltweit Sorgen, denn die bestehenden Impfstoffe könnten ihre Wirksamkeit verlieren.

Die Mareksche Krankheit (auch als Mareksche Lähme bekannt, Kurzform MD (Marek Disease)) ist eine nach Josef Marek benannte Viruserkrankung der Hühner sowie Puten und wurde 1907 erstmals beschrieben. Die Mareksche Krankheit ist in Deutschland eine nach Tiergesundheitsgesetz meldepflichtige Tierkrankheit, sie kommt aber weltweit vor. Die MD ist hochansteckend, kann nicht saniert werden und führt zu hohen Verlusten.

Der Erreger der Marekschen Krankheit ist das Hühner-Herpesvirus 2 (Gallid alphaherpesvirus 2, GaHV-2). Das Virus kommt in verschiedenen Stämmen vor, die sich in ihrer Virulenz unterscheiden. Bei den Marekviren gibt es 3 Serotypen, davon ist Serotyp 1 der Hühnertyp, Serotyp 3 ist das sogenannte Putenherpesvirus (kommt auch beim Huhn vor). Gegen den Serotyp 2 ist derzeit in Europa kein Schutz nötig.

Hohe Verluste belasten Geflügelwirtschaft
Betroffen sind vor allem Küken und Jungtiere, ab der 13. Lebenswoche sinkt die Erkrankungshäufigkeit deutlich ab. Die Infektion erfolgt über die Luftwege sowohl durch Einatmung virusbelasteten Materials sowie durch Vektoren wie Vogelmilben, Flöhe und Zecken. Auch unbelebte Vektoren wie Hautabschilferungen, Federn, Futtermittel, Staub und Gebrauchsgegenstände spielen bei der Verbreitung eine Rolle. Infizierte Tiere scheiden das Virus ab einer Woche nach der Infektion über ausfallende Federn, den Kot und Speichel lebenslang aus. Innerhalb eines Bestandes verbreitet sich das Virus binnen weniger Wochen auf alle Tiere. Die wirtschaftlichen Schäden entstehen vor allem dadurch, dass die Tiere schon 13 Wochen im Stall stehen, fressen, und am Ende keine Eier legen, bzw. gar nicht in die Legeställe kommen, weil sie an MD erkranken. Alttiere nach der ersten Legeperiode können ohne klinische Symptome bleiben, wobei nur manche Herden in eine 2. Legeperiode gehen.

Tumore und Lähmungen als Leitsymptome
Nach der Erstbesiedlung in der Lunge kommt es zu einer Ausschwemmung der Viren ins Blut und zur Besiedlung der lymphatischen Organe wie Thymus, Milz und Bursa Fabricii. Die Bursa Fabricii oder Bursa cloacalis ist ein sackförmiges lymphatisches Organ der Vögel, welches oberhalb der Kloake zu finden ist und eine große Bedeutung für das Immunsystem hat. In der Bursa Fabricii kommt es zu einem Schwund der Lymphfollikel, im Thymus zu einem Schwund der Rinde. Im weiteren Verlauf werden etwa 10 Tage nach der Infektion die Federfollikel, Nerven, Regenbogenhaut und Eingeweide besiedelt und es kommt zur Bildung von knotigen T-Lymphozyten-Ansammlungen, einer sogenannten Lymphomatose. Das Ausmaß der Erkrankung wird auch vom Immunstatus und vorangegangenen Infektionen bestimmt. Hatte das Tier vorher Kontakt zu schwach-virulenten Stämmen unterbleibt zumeist die Bildung der Lymphome, also der Lymphknotenvergrößerungen beziehungsweise Lymphknotenschwellungen und Tumoren des Lymphgewebes. Die Inkubationszeit variiert zwischen 20 Tagen und einem halben Jahr. Die häufigsten Todesfälle dieser Erkrankungen fallen zwischen dem 60. und 180. Lebenstag an, denn die jungen Hühner haben sich dann bereits als Küken infiziert.

Verlaufsformen abhängig von Serotyp und Pathogenität
Die Mareksche Krankheit kann sich in ganz unterschiedlichen Formen ausdrücken abhängig von Serotyp und Pathogenität des Virus. Ebenfalls entscheidend für den Krankheitsverlauf ist das Immunsystem der Hühner, welches von Genetik, Alter und Haltungsbedingungen abhängig ist:


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