VerLak: Mehr Tiergesundheit durch verlängerte Laktation?

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Am 1. August wurden in Berlin die Ergebnisse des Projekts „VerLak“ vorgestellt. Ziel war durch die Verlängerung der Laktationsperiode und selektives Trockenstellen den Antibiotikaeinsatz bei Milchkühen zu minimieren.

Das Projekt lief vom 01.01.2021 bis zum 31.08.2025 und umfasst 10 Milchviehbetriebe in Mittel- und Norddeutschland mit insgesamt 1.300 Kühen. Eine Kontrollgruppe mit 65 Kühen wurde wie gewohnt besamt, bei einer Versuchsgruppe von 65 Kühen wurde dies nach neuen Vorgaben getan.  ​

Dr. Christian Fidelak (IFN Schönow e.V.) referierte zu den „Effekten einer verlängerten freiwilligen Wartezeit auf Fruchtbarkeit und Eutergesundheit“ und führte aus, dass

  • späte Besamung zu schlechterer Tragquote und frühzeitigem Trockenstellen führt
  • bessere Eutergesundheit am Laktationsende selektives Trockenstellen erleichtert
  • längere Laktation positive ökonomische Auswirkungen hat
  • aber auch zunehmende Unruhe in der Herde durch nicht genutzte Brunsten entsteht. ​

Fruchtbarkeit
Laktationslänge stieg in den Versuchsgruppen um 41 Tage bei den Jung- und um 48 Tage bei den Altkühen. Beim Erstbesamungserfolg gab es keine signifikanten Unterschiede und auch der Besamungsindex und -aufwand zeigten keine signifikanten Unterschiede.

Eutergesundheit
Die Zellzahlen zum Trockenstellenlagen in der Versuchsgruppe bei 134 Tsd/ml, in der Kontrollgruppe bei 107 Tsd/ml. ​Bakteriologisch unauffällig waren 70% der Kühe in der Versuchsgruppe und 75% in der Kontrollgruppe. ​Nach dem Kalben: 76% unauffällig in der Versuchsgruppe, 79% in der Kontrollgruppe.

Insgesamt profitieren Erstkalbinnen von früherer Besamung, Altkühe von späterer. ​Bei der Eutergesundheit zeigten sich wenige Effekte durch die verlängerte Laktation. ​Die strategische Verlängerung der freiwilligen Wartezeit bewertete der Referent positiv.

Emmeline Wahls (LFA MV, Dummerstorf) sprach über „Effekte auf die Abgangsraten und –ursachen“.

Startlaktation

  • Insgesamt 1.216 Tiere wurden ausgewertet, davon 604 in der Kontrollgruppe und 612 in der Versuchsgruppe. ​
  • Es gab insgesamt 263 Abgänge, davon 133 in der Kontrollgruppe und 130 in der Versuchsgruppe.
  • Die Abgangsraten betrugen 22,0 % in der Kontrollgruppe und 21,2 % in der Versuchsgruppe.
  • Die Zwischenkalbezeit betrug 406 ±68,8 Tage in der Kontrollgruppe und 451 ±63,3 Tage in der Versuchsgruppe, was einen signifikanten Unterschied zeigt.
  • Die Abgangsursachen durch Unfruchtbarkeit betrugen 8,77 % in der Kontrollgruppe und 8,01 % in der Versuchsgruppe, ohne signifikanten Unterschied.

 Folgelaktation

  • Insgesamt 901 Tiere wurden in der Folgelaktation ausgewertet, mit 456 in der Kontrollgruppe und 445 in der Versuchsgruppe. ​
  • Es gab 339 Abgänge, davon 172 in der Kontrollgruppe und 167 in der Versuchsgruppe.
  • Die Abgangsraten betrugen 37,7 % in der Kontrollgruppe und 37,5 % in der Versuchsgruppe.
  • Bis Tag 30 post partum gab es 61 Abgänge, davon 30 in der Kontrollgruppe und 31 in der Versuchsgruppe.
  • Die Abgangsraten durch Unfruchtbarkeit, Euter- und Stoffwechselerkrankungen waren ebenfalls nicht signifikant unterschiedlich zwischen den Gruppen.

Im Vortrag von Anna-Luise Böhm (FFG, Berlin) ging es um „Effekte auf die Körperkondition“. Die Körperkondition wurde durch den Body Condition Score (BCS) bewertet, dessen Skala von 1 (stark unterernährt) bis 5 (stark überfüttert) in 0,25er Schritten reicht. Wichtige Zeitpunkte für die BCS-Bonitur sind: zum Trockenstellen, zur Kalbung und 5-10 Tage nach der Kalbung. ​

Die Körperkondition der Projekttiere zeigte signifikante Unterschiede zu jener der Kontrollgruppe. ​

  • Die Versuchsgruppe (V) hatte einen BCS von 2,8, während die Kontrollgruppe (K) bei 2,6 lag.
  • Der p-Wert von 0,0018 zeigt einen signifikanten Unterschied im BCS zwischen den Gruppen.
  • Die individuelle Besamung hatte einen positiven Einfluss auf die Körperkondition der Milchkühe. ​
  • Die Versuchstiere lagen überwiegend im physiologisch günstigen BCS-Bereich. ​
  • Betriebsbedingte Unterschiede im BCS-Niveau wurden festgestellt, was auf standort- und managementbedingte Effekte hinweist.

Prof. Dr. Volker Krömker (Steinbeis FZ MW, Hannover) widmete sich dem Aspekt „Effekte auf den Antibiotikaeinsatz zur Mastitisbekämpfung“. Bei der Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes in der Mastitisbekämpfung nannte er ​selektives Trockenstellen und gezielte Mastitistherapie als zentrale Maßnahmen. Frühzeitiges Erkennen von Problemen könne Neuinfektionen reduzieren und mehr Prävention führe zu weniger Neuinfektionen und geringeren Risiken.

Die Ergebnisse der Interventionsstudie zur Laktationsverlängerung zeigten zwar, dass die Verlängerung der Laktation den Antibiotikaeinsatz in der Mastitisbekämpfung beeinflussen kann, aber

  • Klinische Mastitiden: 30,4 % in der Kontrollgruppe vs. 22,3 % in der Versuchsgruppe (nicht signifikant).
  • Antibiotische Dosen lokal: 0,34 vs. 0,21; systemisch: 0,065 vs. 0,085.
  • In der ersten 30 Tage der Folgelaktation: 6,3 % vs. 4,8 % klinische Mastitiden (nicht signifikant).

Behandlungen zum Trockenstellen bei verlängerter Laktation

  • Heilungsrate: 58,9 % in der Kontrollgruppe vs. 58,2 % in der Versuchsgruppe (nicht signifikant).
  • Neuinfektionsrate: 34,4 % vs. 31,1 % (nicht signifikant).
  • Verlängerung der Laktation um 45 Tage führt zu 11 % weniger antibiotischen Trockenstellern pro Jahr.

Die Verlängerung der Laktation führe zu weniger antibiotischen Trockenstellern, aber nicht zu einer signifikanten Senkung der Mastitiden oder Antibiotikaeinsatz pro Tag. Mögliche Gründe für fehlende Signifikanz wären: kurze Verlängerung, große Unterschiede zwischen Betrieben und unzureichende Studiengröße.

Dr. Jens Unrath (FFG, Berlin) beschrieb die Anforderungen an VerLak-Betriebe“ und nannte

  • Routinemäßigen Besamungsbeginn zwischen dem 42. und 60. Laktationstag.
  • Jahresmilchleistungen müsse über 9.000 kg liegen.
  • Nutzung eines Herdenmanagementprogramms zur Dokumentation von Prozessdaten. ​
  • Durchführung einer 4-wöchigen Milchkontrolle erforderlich.
  • Bereitstellung qualitativ geeigneter Milchproben und Bereitschaft zur Vorstellung des Betriebs. ​

Eine verlängerte Laktation böte den Teilnehmern zahlreiche betriebliche und gesundheitliche Vorteile.

  • Reduzierung des Antibiotikaverbrauchs über die Zeit.
  • Optimierung der Milchleistung pro Laktation. ​
  • Förderung von Tiergesundheit und Tierwohl.
  • Betriebswirtschaftliche Vorteile wie reduzierte Remontierung und bessere Persistenz.
  • Weniger Kalbungen und geringere Gesundheitsrisiken durch tierangepassten Besamungsstart.

Allerdings seien Geduld und Mut zu Veränderungen notwendig, ebenso eine gute Vorbereitung für eine erfolgreiche Laktation. ​Das VerLak-Management erfordere Teamarbeit zwischen Landwirt, Berater und Tierarzt und individuelle Anpassungen seien notwendig, um die spezifischen Anforderungen jedes Betriebs zu erfüllen.

Die Folien zu allen Vorträgen sind als PDF-Dateien auf der Website der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei MV abrufbar. Darunter auch zwei Praxisberichte von Markus Deffner (Schwaighausen) und von Biolandbetrieb Hof Backensholz (Oster-Ohrstedt).

Mobile Geflügelschlachtung #TiHo-Tierschutztagung 2025

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Carolina Sophia Heide, Tierärztin am ITTN der Tierärztlichen Hochschule Hannover, widmete Ihren Vortrag auf der diesjährigen Tierschutztagung dem Thema „Mobile Geflügelschlachtung“. Einleitend zählte sie deren Vorteile auf:

• vollmobile Schlachtung (mobiler Anhänger)
• Vermeidung von Transport
• schonendes aufrechtes Fangen
• kurze Warte- und Nüchterungszeiten
• Stressminimierung
• Minimierung von Transport-Verletzungen und -Verlusten

Grundsätzlich ist die mobile Geflügelschlachtung mit und ohne EU-Zulassung möglich. Ohne EU-Zulassung dürfen bis zu 10.000 Tiere pro Jahr und Betrieb geschlachtet werden. Die Einheiten sind bei der zuständigen Behörde zu registrieren und es dürfen nur eigene Tiere im eigenen landwirtschaftlichen Betrieb geschlachtet werden.

Der Tierhalter ist verantwortlich für die gesamte Lebensmittelkette, also Schlachtung, Kühlung, Lagerung und Vermarktung des Geflügels. Will der Tierhalter sein Geflügel an den Einzelhandel abgeben, ist zweimal jährlich eine Schlachtuntersuchung durch die zuständige Behörde vorgeschrieben. Will er das Fleisch jedoch nur an Endkunden abgeben, muss diese Untersuchung nicht stattfinden.

Das Fleisch ist nach der Schlachtung unverzüglich auf 4 Grad Celsius herunterzukühlen, die Reinigung und Desinfektion des Anhängers sollte in Eigenkontrollunterlagen protokolliert werden. Eine Erfolgskontrolle ist jedoch nicht vorgeschrieben und Endprodukt darf direkt an den Endkunden oder den Einzelhandel im Umkreis unter 100 Kilometer vermarktet werden. Es ist eine Grobzerlegung möglich, aber keine Weiterverarbeitung des Fleisches in EU zugelassenen Verarbeitungsbetrieben.

EU-zugelassenen Schlachtmobile sind quasi vollwertige Schlachthöfe auf Rädern. Deswegen gelten entsprechend auch alle einschlägigen EU-Verordnungen (852/2004, 853 2004, 1099/2009). Es dürfen mehr als 10.000 Tiere pro Betrieb im Jahr geschlachtet werden und in der Regel ist immer ein Amtsveterinär oder ein amtlicher Tierarzt vor Ort, um die Lebendtier- und Fleischuntersuchung durchzuführen. Das ermöglicht es auch Kleinstgruppen – Tiere aus verschiedenen Betrieben – zu schlachten.

Bei der EU zugelassenen Schlachtung ist die Vermarktung über 100 Kilometer uneingeschränkt möglich und das Fleisch darf an Fleischverarbeitungsbetriebe zur Produktion von z. B. Hühnerfrikassee oder Wurst abgegeben werden, was Vermarktungsmöglichkeiten auch für Legehennen bietet.

Die technischen Voraussetzungen für mobiles Schlachten sind in jedem Fall:

• ebener, befestigter Untergrund
• Trinkwasseranschluss ½ Zoll
• 16 und 32 A Starkstromanschluss
• Schmutzwasserablauf (Kanalisation)
• Gesonderte Entsorgung von Blut und Federn (Kat. 3 Material)
• Kühlmöglichkeit auf 4 Grad Celsius
• Örtliche Nähe zu Tierbeständen ist zu vermeiden

Das Personal für die mobile Geflügelschlachtung muss einen Sachkundenachweis nach Tierschutzschlachtverordnung (§ 4, Abs. 8) besitzen, gemäß § 43, Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes belehrt worden sein sowie eine Hygieneschulung nach § 4 Lebensmittelhygieneverordnung absolviert haben.

Mit vier Arbeitskräften (zwei im Schwarzbereich, zwei im Weißbereich) sind in der Regel 80 Masthühner oder 120 Legehennen pro Stunde zu schaffen. Bei großem Geflügel, z. B. Puten werden in der Regel maximal 15 Tiere je Stunde geschlachtet.

Wieviel Zeit für die Reinigung einzukalkulieren ist, hängt vom Verschmutzungsgrad der Schlachteinheit ab. Werden z. B. in den Wintermonaten viele Gänse geschlachtet, kann die Nassreinigung auch mal viereinhalb Stunden in Anspruch nehmen. Hinzu kommt noch die anschließende Abtrocknungszeit mit Desinfektion. Selbstredend sind Biosicherheit und fachgerechte Desinfektion bei der mobilen Schlachtung von zentraler Bedeutung!

Fazit:
Die mobile Schlachtung eignet sich vielleicht eher für kleinere Betriebe mit Direktvermarktung, wenn die eingangs erwähnten Vorteile den Endkunden direkt vermittelt werden können. Andererseits sinken die Einzeltierkosten bei größeren Partien, was auch für den Zusammenschluss mehrerer Betriebe sprechen könnte.

E-Magazin „Der Hoftierarzt“ 4/2025 erschienen!

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„Der Hoftierarzt“ Ausgabe 3/2025 steht für Sie zum Abruf bereit und bietet folgende Themen:

• VerLak: Mehr Tiergesundheit durch verlängerte Laktation?

• Herdvision: Automatisierte Überwachung

• cit Fliegenfalle FlyCage6: Fliegen auf der Weide bekämpfen

• Epizootische Hämorrhagische Krankheit (EHD)

• Patura Rillenboden Active Duo: Laufganggestaltung

• GEA DairyRotor T8600: Neues Melksystem

• Lumpy Skin Disease (LSD) in Europa

• Mastitis: Wie ziehe ich richtig Milchproben?

• Holm & Laue: Effiziente Eimerreinigung Kälberfütterung

• Früher Absetzen mit KALBI TMR NOVA

• Starke Sauen – starke Ferkel: Mit Fütterung und Monitoring zum optimalen Mikrobiom

• KI und Digitalisierung – Revolution im Stall?

• Studien machen deutlich: Schweine mit Schmerzsymptomen brauchen Schmerztherapie

Das Tiergesundheits-Magazin für Nutztierhalter erscheint alle zwei Monate im praktischen PDF-Format. Jetzt 1 x registrieren, 1 x in der Bestätigungs-Mail „OK“ klicken und gleich kostenfrei downloaden und lesen!

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Bundesprogramm für den Umbau der Tierhaltung läuft aus – BMLEH gibt neue Fristen für Landwirtinnen und Landwirte bekannt

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Die Förderung des Baus tiergerechter Schweineställe wird zukünftig wieder über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) erfolgen. Hintergrund ist, dass vom Bundesprogramm für den Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung (BUT) nicht die erhoffte Impulswirkung ausgegangen ist. Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) will den Fokus daher auf wirklich wirksame Investitionen in der Landwirtschaft richten. Dafür ist die GAK das richtige Instrument. Das ohnehin befristete Bundesprogramm läuft entsprechend früher aus. Damit wird zudem ein effizienterer Einsatz von Haushaltsmitteln gewährleistet und dem Wunsch vieler Bundesländer entsprochen. Die für Landwirtinnen und Landwirte relevanten veränderten Fristen wird das BMLEH am Freitag, den 12. September 2025, im Bundesanzeiger veröffentlichen, um Planungssicherheit zu gewährleisten.

Dazu sagt Bundesminister Alois Rainer: „Placebo-Programme helfen unseren Landwirtinnen und Landwirten nicht weiter. Daher bündeln wir in Zeiten knapper Kassen die finanziellen Ressourcen und setzen bei der Förderung auf die Kompetenz der Länder und das bewährte Instrument der GAK. Wir setzen uns für verlässliche Rahmenbedingungen genauso ein wie für das Tierwohl.“

Das BMLEH wird Gespräche mit den Ländern führen, um den Übergang der Förderung von Stallumbauten zurück in die GAK bestmöglich zu unterstützen. Weiterhin sind alle Interessierten aufgerufen zu prüfen, ob eine Förderung durch das BUT, das eine Förderung von bis zu 60 Prozent der Kosten ermöglicht, in den kommenden Monaten in Betracht kommt.

Hintergrund:
Mit dem Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der landwirtschaftlichen Tierhaltung werden Investitionen in besonders tier- und umweltgerechte Schweineställe und die laufenden Mehrkosten einer solchen Haltung gefördert. Dabei gibt es sowohl eine investive Förderung wie auch eine Förderung der laufenden Mehrkosten. Das BMLEH hat entschieden, in beiden Förderrichtlinien die Antragsfristen und die Gesamtlaufzeit zu verkürzen. Für Landwirte, die von der Förderung durch das BUT profitieren wollen, heißt das konkret: Anträge für die Investive Förderung können noch bis Ende April 2026 gestellt werden. Die konsumtive Förderung läuft 2028 aus.

Das Bundesprogramm war 2024 aufgelegt worden. Aktuell wurden auf investive Förderung 271 Anträge gestellt, im Bereich der konsumtiven Förderungen beläuft sich die Zahl der Anträge auf Zuwendung in diesem Jahr auf 413.

Quelle: BMLEH

Wie Bienen den Himmel entschlüsseln

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Bienen nutzen den Stand der Sonne am Himmel zur Orientierung – selbst dann, wenn sie von Wolken verdeckt wird. Ein internationales Forschungsteam unter Beteiligung Konstanzer Forschender hat nun herausgefunden, wie ein spezieller Bereich im Auge sie dabei unterstützt.

Die Suche nach Nektar kann eine Honigbiene auf ihr unbekannten Routen kilometerweit von ihrem Stock wegführen – und doch findet sie immer den Weg zurück. Der Stand der Sonne dient ihr dabei sogar dann als eine Art Kompass, wenn die direkte Sicht durch Wolken oder andere Objekte verhindert ist. Diese Fähigkeit verdanken die Bienen dem speziellen Aufbau ihrer Facettenaugen, mit denen sie Muster aus polarisiertem Licht am Himmel analysieren, die dem menschlichen Auge verborgen bleiben.

Ein Forschungsteam der Universität Konstanz und der Universität Ljubljana hat nun herausgefunden, wie das Bienenauge dies ermöglicht. Dazu untersuchten sie in ihrer aktuellen Studie, veröffentlicht in Biology Letters of the Royal Society Publishing, wie einige lichtempfindliche Zellen im Auge der Bienen miteinander verknüpft sind. Sie entdeckten in dem gen Himmel gerichteten Bereich des Bienenauges, dass ein Signal, das eine Zelle aufnahm, auch in anderen registriert wurde. Diese unerwartete Verbindung erzeugt ein weniger detailliertes, aber genaueres Bild des polarisierten Lichts am Himmel.

Eine Facette unter vielen
Im Gegensatz zum menschlichen Auge, bei dem eine einzelne Linse das Licht aus der Umgebung auf unsere Sehzellen bündelt, ist das Auge der Bienen aus tausenden kleinen Einzelaugen oder „Facetten“ zusammengesetzt, von denen jedes seine eigene Linse hat. Diese Art von Auge wird daher auch als Komplex- oder Facettenauge bezeichnet. Die Facettenaugen der Biene weisen dabei zwei unterschiedliche Areale auf. „Der Großteil der Facetten erzeugt zusammen ein scharfes Bild der Umgebung. Im oberen Bereich des Auges gibt es jedoch eine Gruppe von Facetten, die anders funktionieren und für die Erfassung des polarisierten Himmelslichts zuständig sind. Die haben wir uns genauer angesehen“, sagt Georgios Kolyfetis. Er ist Doktorand in der Arbeitsgruppe des Biologen James Foster am Fachbereich Biologie der Universität Konstanz und Co-Autor der Studie.

„Jede dieser lichtempfindlichen oberen Facetten ist weniger sensibel als die im Rest des Auges. So wird die Biene nicht geblendet, wenn sie mit diesem Teil ihres Auges permanent in den Tageshimmel schaut“, erklärt er weiter. Was zunächst sinnvoll erscheint, hat jedoch seinen Preis: Die verringerte Empfindlichkeit dieser Facetten verhindert zugleich die Wahrnehmung von kleineren Veränderungen am Himmel. „Während der Rest der Welt schärfer wiedergegeben wird, sieht der Himmel für eine Biene eher wie ein Aquarellbild aus, in dem benachbarte Pinselstriche einfach ineinander übergehen und Details verschwinden“, erklärt Studienleiter James Foster das Phänomen. „Gerade dadurch ist dieser Bereich des Auges jedoch besonders gut darin, großflächige Polarisationsmuster am Himmel wahrzunehmen.“

Gemeinsamer Einsatz für ein ganzes Bild
Um das zu verstehen, lohnt ein Blick auf die Funktionsweise des menschlichen Auges. Beim Betrachten der Umgebung fängt es einzelne Bildpunkte ein und baut daraus ein Gesamtbild zusammen. Bei schlechten Lichtverhältnissen oder nachts gelingt diese exakte Wahrnehmung nicht mehr. Das Auge gleicht das aus, indem es benachbarte Bildpunkte zusammenfasst. Zugunsten der Verstärkung des Lichtsignals gehen dabei Details verloren. Wissenschaftler*innen sprechen bei dieser Art der Verschaltung benachbarter Bereiche von „räumlicher Summation“. Wie die aktuelle Studie zeigt, arbeitet die obere Facettengruppe der Bienenaugen derartig zusammen – nur eben dauerhaft statt nachts.

Ganz gleich ist die Funktion jedoch nicht. „Bei den Augen von Säugetieren oder dem Menschen fassen Nervenzellen die Signale von mehreren Lichtrezeptoren zusammen und leiten dieses Gesamtsignal dann an das Gehirn weiter. Bei Bienen hingegen sind einige der Lichtzellen direkt miteinander verbunden“, erklärt Gregor Belušič, Neurobiologe an der Universität Ljubljana und Co-Autor der Studie. „Jede einzelne Facette reagiert also auch auf das, was ihre Nachbarn sehen.“

Nur das sehen, was wichtig ist
Doch wozu das Ganze? Das unscharfe Abbild der Umgebung über ihnen könnte dazu dienen, Unwichtiges auszublenden und sich nur auf das große Ganze zu konzentrieren. „Eine Biene registriert und analysiert das Polarisationsmuster des Lichts am Himmel und schlussfolgert daraus den Stand der Sonne. Danach richtet sie dann wiederum ihren inneren Kompass aus. Störfaktoren wie Wolken oder immer wechselnde Äste über ihnen werden dabei schlicht nicht wahrgenommen“, fasst Kolyfetis zusammen.

Die Entdeckung dieser Funktionsweise von Bienenaugen ist nicht nur biologisch interessant, sondern könnte auch der Weiterentwicklung moderner Technologien dienen. „Denkbar wäre beispielsweise eine Übertragung dieser Strategie auf die Navigation autonomer Fahrweisen. Kameras könnten als eine Art Himmelskompass dienen, wenn GPS- und Magnetsignale unzuverlässig sind oder ausfallen“, nennt Foster eine Möglichkeit. Da Bienen diese Leistung mit einer kleinen Gruppe von Facetten vollbringen, könnten „künstliche Bienenaugen” eine preiswerte Ergänzung zu autonomen Navigationssystemen sein.

Originalpublikation: George E. Kolyfetis, Gregor Belušič, James J. Foster: „Electrophysiological recordings reveal photoreceptor coupling in the dorsal rim areas of honeybee and bumblebee eyes” (2025), Biol. Lett. 21: 20250234; DOI: 10.1098/rsbl.2025.0234

Quelle: Universität Konstanz

Live-Webinar „Stress lass nach – Warum weniger Stress im Kälberstall mehr Gesundheit und Wachstum bringt“ – am 16. 9. um 19 Uhr

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MSD Tiergesundheit veranstaltet ein kostefreies Webinar für Landwirte und schreibt dazu:

„Stress wirkt sich negativ auf Gesundheit, Tierwohl und Wachstum von Kälbern aus und beeinträchtigt damit die Leistung als zukünftige Milchkuh. Wir zeigen Ihnen, welche Stressfaktoren es gibt, wie Sie Stress im Kälberstall vermeiden und die Gesundheit Ihrer Kälber 24/7 überwachen – für mehr Sicherheit und Kontrolle, Freiheit und Flexibilität in der Milchviehhaltung.“

Programm

19:00 – 19:25
Welche Stressfaktoren beeinflussen die Gesundheit von Kälbern und welche Gegenmaßnahmen gibt es?
Dr. Kirsten Stemme

19:25 – 19:50
Wie SenseHub® Dairy Youngstock bei der Gesundheitsüberwachung von Kälbern hilft und was die Kurven verraten
Vivien Brockmann

19:50 – 20:00
Diskussion und Abschluss
Alle Referentinnen

Anmeldung zum kostenfreien MSD-Webinar am Dienstag, 16.09.2025, 19:00 – 20:00 Uhr.

Mit den Bienen ins Schwärmen geraten – Am Sonntag 7. 9. 2025

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Tag der offenen Tür im LAVES Institut für Bienenkunde Celle – Sonntag, 7. September, 10.30 Uhr bis 17 Uhr

Sie sind klein, perfekt organisiert, lebenswichtig und unersetzlich im Kreislauf der Natur – die Bienen. Mehr als 20.000 Bienenarten gibt es weltweit, doch nur wenige von ihnen produzieren Honig oder Bienenwachs. Dennoch leisten alle Bienen eine unschätzbare Arbeit: Durch ihre Bestäubungstätigkeit spielen sie eine ökologisch und ökonomisch wichtige Rolle in der Produktion und Qualitätssicherung von hochwertigen Lebensmitteln wie Obst, Gemüse und Nüssen und nicht zuletzt auch bei der Erhaltung der biologischen Vielfalt.

Am Sonntag, den 7. September, von 10.30 Uhr bis 17 Uhr lädt das Institut für Bienenkunde Celle (IB Celle) des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) zum jährlichen Tag der offenen Tür ein. Das Institutsgelände am Rande der Celler Altstadt, direkt am Französischen Garten (Herzogin-Eleonore-Allee 5), steht an diesem Tag offen, um die faszinierende Welt der Honig- und Wildbienen zu erkunden und ins Schwärmen zu geraten.

Einblicke und Demonstrationen für die ganze Familie
Dieser Tag bietet Besucherinnen und Besuchern die Gelegenheit, sich über die Arbeit und das Leben von Bienen zu informieren: Wie viele Wild- und Honigbienenarten gibt es in Deutschland? Wie bestäuben Bienen Blüten, wie entsteht eigentlich Honig und wie kommt er ins Glas? Wie werden Königinnen gezüchtet? Wie organisiert sich das Bienenvolk? Welche Arbeit leisten Imkerinnen und Imker? Vorgestellt wird neben der modernen Imkerei auch die Bienenhaltung in Strohkörben, die berühmte und einst weit verbreitete Betriebsweise der Lüneburger Heideimkerei. Ein besonderes Highlight der Institutsanlage: Das Heidebienenmuseum, im historischen Treppenspeicher von 1607, in dem die Bienenhaltung in Strohkörben als wichtiges niedersächsisches Kulturgut gesondert präsentiert wird.

In dem 30.000 Quadratmeter großen Institutsgarten können Besucherinnen und Besucher Bienen in speziellen Beobachtungsstöcken live bei der Arbeit zusehen. An den Infoständen der verschiedenen Fachbereiche erfahren Gäste mehr über die vielseitigen Aufgaben des Instituts – von der Honig- und Wachsproduktion über die Zucht von Bienenköniginnen, die Vorbeugung und Behandlung von Bienenkrankheiten bis hin zu Untersuchungstätigkeiten in der Qualitätskontrolle von Honig.

Für interessierte Laien werden zur vollen Stunde zwischen 11 und 14 Uhr Führungen angeboten. Für tiefere imkerliche Fragen stehen die Imkerinnen und Imker sowie die Imkerfachberatung des Instituts an verschiedenen Stationen zur Verfügung. Auch für die kleinen Besucherinnen und Besucher ist ein spannendes Programm geplant rund um die faszinierende Welt der Bienen.

Das LAVES Institut für Bienenkunde in Celle ist ein in Niedersachsen einzigartiges Kompetenzzentrum für alle Belange der Bienenhaltung. Es unterstützt seit beinahe einem Jahrhundert die Imkerei durch Aus- und Fortbildung, Beratung und Öffentlichkeitsarbeit sowie durch Honiganalytik und Zuchtarbeit.

Über den Betrieb der institutseigenen Imkerei und die Laborarbeit im Bereich der Honig- und Pollenanalyse sowie der Diagnostik von Bienenkrankheiten hinaus unterhält das Institut einen Fachberatungsdienst. Dieser berät und unterstützt landesweit bei anspruchsvollen Maßnahmen, wie beispielsweise der krankheitsbedingten Sanierung von Bienenbeständen.

Außerdem bildet das Institut Tierwirtinnen und Tierwirte der Fachrichtung Imkerei aus, sowohl in der innerbetrieblichen Ausbildung mit bis zu sechs Auszubildenden, als auch als eine von bundesweit zwei Berufsschulen für den fachspezifischen Berufsschulunterricht im sogenannten „Winterblock“.

Das LAVES ist eine zentrale Behörde des gesundheitlichen Verbraucherschutzes in Niedersachsen. Es ist landesweit zuständig für die Untersuchung und Beurteilung von amtlichen Proben aus allen Prozess- und Produktionsstufen der Lebensmittelkette. Das IB Celle ist eines von sechs Instituten des LAVES und ein in Niedersachsen einzigartiges Kompetenzzentrum für alle Belange der Bienenhaltung. Fünf weitere Institute gehören zum LAVES: zwei Lebensmittel- und Veterinärinstitute (Oldenburg, Braunschweig/Hannover), das Institut für Fische und Fischereierzeugnisse (Cuxhaven), das Institut für Bedarfsgegenstände (Lüneburg), und das Futtermittelinstitut (Stade).

Die in Oldenburg angesiedelten Fachabteilungen übernehmen unmittelbare Vollzugsaufgaben und stehen den Behörden der Landkreise beratend zur Seite.

Nähere Informationen zum Tag der offenen Tür 2025 finden Sie unter www.laves.niedersachsen.de

Schweiz geht gegen Blauzungenvirus und Kälbergrippe vor

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Blauzungenvirus
Seit Juli treten in der Schweiz wieder vermehrt Fälle von BTV-3 auf. Zum Teil gibt es regionale Häufungen von Fällen. Bisher melden die Veterinärämter meist nur milde Krankheitssymptome bei geimpften Tieren aber schwerwiegende Erkrankungen inklusive Todesfälle bei nicht geimpften Tieren

Der Bund unterstützt die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit und die Epizootische Hämorrhagische Krankheit (EHD) mit 10 Millionen Franken. Tierhalter können rückwirkend pro grundimmunisiertes Tier und für jeden Serotyp Verbilligungen für den verabreichten Impfstoff erhalten.

Impfung von Marktkälbern gegen Kälbergrippe
Erkrankungen der Atemwege waren und sind ein zentrales Problem in der Kälber- und Großviehmast. Gemäß dem Schweizer „Informationssystem Antibiotika in der Veterinärmedizin (ISABV)“ wurden 2023 etwa 364.000 antibiotische Behandlungen von Kälbern und Aufzuchtrindern in der Schweiz durchgeführt – was wiederum von Medien, Konsumenten und Bundesämtern zunehmend kritisiert wird.

Als eine Maßnahme, um die Tiergesundheit zu verbessern und den Einsatz von Antibiotika zu reduzieren, hat der Schweizer Bauernverband auf Empfehlung der Task Force ”Kälber” und auf Antrag der Schweizer Rindviehproduzenten (SRP) im Rahmen der Sitzung der Fachkommission Viehwirtschaft am 27. Januar 2025 beschlossen, die Impfung gegen Enzootische Bronchopneumonie bei Kälbern, die im Alter von weniger als 57 Tagen verstellt werden, sowohl auf Geburtsbetrieben wie auf Folgebetrieben für zunächst drei Jahre als obligatorische Maßnahme in die QM-Anforderungen aufzunehmen.

Die Impfung ist seit dem 01.07.2025 flächendeckend Pflicht für alle Kälber auf Geburtsbetrieben, die vor 57 Tagen verkauft werden sollen. Die Ausnahmen sind in den QM-Richtlinien klar definiert. Die Impfung ist laut den Tierarztpraxen gut angelaufen und es steht genügend Impfstoff zur Verfügung.

Quelle: Rindergesundheit Schweiz

Kostenfreies Webinar am 3. 9. 2025: Kälberflechte – viel mehr als ein Schönheitsfehler!

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Der Schweizer Kälbergesundheitsdienst bietet ein kostenfreies Webinar zur Kälberflechte an und schreibt dazu:

„Jeder, der regelmäßig mit Kälbern arbeitet, kennt das Problem: schließlich ist die Kälberflechte (Trichophytie) die häufigste Hautkrankheit beim jungen Kalb. Sie wird durch Pilze (Trichophyton verrucosum) verursacht und kann zu einem ernsthaften Problem werden, wenn fast jedes Tier einer Gruppe ausgedehnte Hautveränderungen aufweist. Auf eine spontane Heilung zu warten ist dann keine Option, denn die Entwicklung der Tiere verzögert sich über Wochen und Monate und zudem besteht das Risiko einer Übertragung auf den Menschen.

Was also ist zu tun? Behandeln? Impfen? UV-C-Lampe? Diese und weitere Fragen stehen im Mittelpunkt dieses Webinars!“

Programm
19.30 – 20.00
Martin Kaske, Rindergesundheit Schweiz
Kälberflechte – das darf und muss nicht sein!

20.15 – 20.40
Markus Stucki, Melior
Erfahrungen mit UV-C-Lampen auf Betrieben mit Kälberflechte

20.40 – 21.00
Julia Ruf-Ritz, Tierärztin, Viehdoktor AG, Hüntwangen ZH
Kälberflechte: meine Erfahrungen aus der Rinderpraxis

Tierhalter oder andere Interessierte können sich ohne Voranmeldung direkt ins Zoom-Meeting einwählen. Die Anmeldung ist bis 17:00 Uhr am 3. September möglich.

Anmelde-Link

BfR-Bericht zu Antibiotika-Verbrauchsmengen und Therapiehäufigkeit 2024

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) legt auf seiner Homepage einen ausführlichen Bericht zu Antibiotika-Verbrauchsmengen und Therapiehäufigkeit im Jahr 2024 vor und schreibt u. a.:

Insgesamt wurden in Deutschland im Jahr 2024 bei den erfassten Tierarten knapp 507 t antimikrobieller Wirkstoffe verbraucht. Die 507 t erfasster antimikrobieller Wirkstoffe stellen eine Zunahme um 6 % gegenüber dem Vorjahr dar. Dabei entfielen 461 t oder etwa 91 % auf Tiere, die in die Antibiotika-Minimierung einbezogen sind und 45 t (9 %) auf solche in der Antibiotika-Beobachtung. Dies bedeutet für die in der Antibiotika-Minimierung erfassten Verbrauchsmengen eine Zunahme um 10 %, für die Verbrauchsmengen in der Antibiotika-Beobachtung dagegen einen Rückgang um 24 %. Diese Entwicklungen lassen sich zum Teil darauf zurückführen, dass in den neu geschaffenen Nutzungsarten insgesamt mehr Betriebe als noch im Vorjahr erfasst wurden, Betriebe in vielen Nutzungsarten von der Antibiotika-Beobachtung in die Antibiotika-Minimierung umkategorisiert wurden und in den alten Nutzungsarten der Antibiotika-Einsatz in der Antibiotika-Minimierung trotz sinkender Betriebszahlen angestiegen ist. Grundsätzlich gilt, dass es während des noch immer stattfindenden Anlaufens des Erfassungssystems schwierig ist, die Effekte steigender Betriebszahlen, der Umkategorisierung zwischen Antibiotika-Beobachtung und Antibiotika-Minimierung, den damit einhergehenden Verschiebungen bei der Betriebsgrößenzusammensetzung und der tatsächlichen Änderung des Antibiotika-Einsatzes auf Betriebsebene auseinanderzuhalten.

Gesamtverbrauchsmengen
Die Gesamtverbrauchsmengen konnten vor allem sechs Wirkstoffklassen zugeordnet werden: Den größten Anteil hatten – wie in den vergangenen Jahren – Penicilline (218 t), was einer Zunahme um 2 % entspricht, gefolgt von Tetrazyklinen (101 t; +10 %), Makroliden (51 t; +9 %), Sulfonamiden (41 t; +17 %), Polypeptidantibiotika (30 t; keine Änderung zum Vorjahr) sowie Aminoglykosiden (31 t; +8 %). Es gab keine Wirkstoffklasse, in der ein Rückgang der absoluten Verbrauchsmengen verzeichnet wurde. Der Anteil der zur AMEG-Kategorie B gehörenden Polypeptidantibiotika an der Gesamtmenge ist von 6,3 % auf 5,9 % zurückgegangen. Es bedarf jedoch weiterer Anstrengungen, diesen Anteil weiter zu reduzieren.

Wie in den vergangenen Jahren entfiel der größte Anteil der Verbrauchsmengen auf die Mastschweine, in denen 112,2 t eingesetzt wurden, ein Anstieg um 9 % im Vergleich zum Vorjahr. Dahinter folgten Ferkel (78,5 t; +15 %) und Mastputen (73,7 t; +9 %), zugegangene Kälber (53,6 t; +26 %) und Masthühner (50,8 t; +1 %) sowie Zuchtschweine (41,4 t; +10 %) und Milchkühe (36,5 t; +4 %). Die zugegangenen Kälber sind damit die erste der neuen Nutzungsarten in der Antibiotika-Minimierung, die eine der alten Nutzungsarten bei den Verbrauchsmengen überholen. Insgesamt bestätigt sich, dass die Erfassung dieser Nutzungsarten sinnvoll war und ist. Saugferkel sowie Jung- und Legehenne wiesen Verbrauchsmengen unter 10 t auf.

Entwicklung der Antibiotika-Resistenz
Aufgrund der Untersuchung der Proben von Tierpopulationen im zweijährigen Wechsel liegen für das Jahr 2024 nur zu Masthühnern und Mastputen bei der Schlachtung neue Daten vor.

E-coli von Masthähnchen wiesen zwischen 2014 und 2024 einen signifikanten Rückgang der Resistenzraten gegenüber Chloramphenicol, Tigecyclin und gegenüber Colistin auf. Allerdings wiesen sie auch einen signifikanten Anstieg der Resistenzraten gegen Sulfamethoxazol auf. Kurzfristig zeigte sich ein signifikanter Anstieg der Resistenz der Isolate von Masthähnchen gegen Ampicillin und Trimethoprim, sowie ein signifikanter Rückgang der Resistenz gegenüber Nalidixinsäure zwischen 2022 und 2024.

E-coli von Mastputen bei der Schlachtung wiesen zwischen 2014 und 2024 signifikant sinkende Resistenzraten gegenüber Tetrazyklin, Sulfamethoxazol, Trimethoprim, Gentamicin, Azithromycin, Nalidixinsäure, Ceftazidim, Tigecyclin und Colistin auf. Auch der Anteil der multiresistenten Isolate ging zurück. Kurzfristig, also zwischen 2022 und 2024 sanken die Resistenzraten der Isolate von Mastputen gegenüber Gentamicin, Colistin und Nalidixinsäure signifikant. Gegenüber Cefotaxim und Ceftazidim wurde 2024 erstmals bei Isolaten von Mastputen keine Resistenz mehr beobachtet. Ein signifikanter Anstieg der Resistenzraten wurde bei E. coli von der Mastpute gegenüber keinem Antibiotikum beobachtet.

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Quelle: Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)