In England startet ein Versuch mit Vogelgrippe-Impfstoff gegen potenzielle pandemische Erreger

Als Vorsichtsmaßnahme gegen eine mögliche Pandemie wurde in Großbritannien damit begonnen, Freiwillige mit einem neuen H5N1-Vogelgrippe-Impfstoff zu impfen. Der Impfstoff zielt auf den Grippestamm H5N1 ab, der bei Vögeln zu weit verbreiteten Ausbrüchen geführt hat und auch bei einigen Säugetieren nachgewiesen wurde.

Auch wenn bisher fast alle Fälle beim Menschen mit engem Kontakt mit infizierten Tieren zusammenhängen besteht für die Zukunft durchaus ein solches Risiko. Weil sich Influenzaviren ständig weiterentwickeln, sind kontinuierliche Überwachung und Impfstoffentwicklung für die Pandemievorsorge von entscheidender Bedeutung.

Ziel der Studie ist es, Menschen aus den beiden am stärksten gefährdeten Gruppen zu rekrutieren, Personen die in der Geflügelindustrie arbeiten oder über solche die 65 Jahre alt sind. An dem Versuch werden insgesamt 4.000 Personen beteiligt sein.

Die ersten Freiwilligen in England, Schottland und den USA wurden jetzt mit einem Impfstoff geimpft. der auf der gleichen mRNA-Technologie basiert, wie aktuelle Covid-Impfstoffe. Dies könnte eine schnelle und groß angelegte Entwicklung des Impfstoffs im Falle einer Pandemie ermöglichen.

Blauzungenkrankheit: Rind im Landkreis Göttingen nicht infiziert

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Untersuchung einer amtlichen Nachbeprobung ist negativ – Restriktionszone wieder aufgehoben

Ein zunächst positiv auf eine Infektion mit dem Blauzungenvirus des Serotyps 8 (BTV-8) getestetes Rind im Landkreis Göttingen stellte sich jetzt bei der Untersuchung einer amtlichen Nachbeprobung als nicht mit dem Blauzungenvirus infiziert heraus. Die zunächst eingerichtete Restriktionszone konnte somit wieder aufgehoben werden. Darauf macht das niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz aufmerksam.

Die Infektion mit dem Blauzungenvirus des Serotyps 8 (BTV-8) war am 17. Juli in einer Blutprobe, die im Rahmen einer Handelsuntersuchung bei einem – gemäß vorgelegten Informationen nicht gegen BTV-8 geimpften – Rind im Landkreis Göttingen entnommen war, nachgewiesen. Daraufhin wurde eine Restriktionszone mit einem Radius von 150 Kilometern um den betreffenden Betrieb eingerichtet, in der für Verbringungen BTV-empfänglicher Tiere in BTV-8 freie Zonen bestimmte Vorgaben galten.

Aufgrund von Untersuchungsergebnissen des Friedrich-Loeffler-Instituts ergaben sich jedoch Hinweise (Nachweis von BTV-8-Impfvirus in der Blutprobe), die eine amtliche Nachbeprobung des betreffenden Tieres erforderlich machten. Im Zuge der eingeleiteten Laboruntersuchungen wurde nunmehr festgestellt, dass das Tier nicht mit BTV-8 infiziert war. Nach aktuellem Kenntnisstand handelte es sich entweder entgegen der vorgelegten Informationen doch um ein geimpftes Tier oder es lag eine Kontamination der zu Handelszwecken entnommenen Blutprobe vor.

Die Restriktionszone konnte daher auf den Stand vom 17. Juli zurückgeführt werden. Das bedeutet: Aktuell sind in Niedersachsen nur der Landkreis Göttingen und Teile der Landkreise Goslar, Holzminden und Northeim von der BTV-8-Restriktionszone betroffen.

Eine interaktive Karte der Restriktionszone wird zur Verfügung gestellt unter Blauzungenkrankheit Tierseucheninfo.

Quelle: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Studie: Hat Nabeldesinfektion Auswirkungen auf die Gesundheit neugeborener Kälber? (AdA)

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Aus dem Archiv (AdA 6/2025) und immer noch aktuell

Von Dr. Heike Engels

Forschungsergebnisse deuten darauf hin, dass die fehlende Desinfektion der Nabelschnur neugeborener Kälber zu Nabelinfektionen beitragen und potenziell zu Folgeerkrankungen wie Atemwegserkrankungen und Durchfall führen kann.

Diese Pilotstudie* hatte zum Ziel: 1) die Verbreitung der Nabeldesinfektionspraktiken bei neugeborenen Fleischrindkälbern in Kanada zu untersuchen und 2) die Auswirkungen von zwei Nabelbehandlungsmethoden auf Morbidität und sichtbare klinische Ergebnisse zu bewerten, bei denen entweder der Nabel in eine 7%-Jodtinktur getaucht oder mit dieser besprüht wurde. Die Morbidität bezeichnet die Krankheitshäufigkeit in einer Gruppe innerhalb eines bestimmten Zeitraums.

Eine Online-Umfrage wurde über soziale Medien und bei einer Veranstaltung der Fleischrinderindustrie in Alberta im März 2025 verbreitet. Die Morbiditätsdaten von 85 männlichen und weiblichen Angus-Kreuzungskälbern (n = 42–43 pro Behandlung) aus einer Herde in Olds, Alberta, Kanada, wurden bis zum Alter von 40 Tagen erfasst. Eine Teilstichprobe (n = 26 pro Behandlung) wurde innerhalb der ersten 15 Stunden nach der Geburt (Baseline) und anschließend wöchentlich bis zum 28. Lebenstag anhand visueller klinischer Parameter untersucht.

Nach dem Kalben wurden die Mutterkühe mit ihren Kälbern in Außenboxen mit Unterstand, Stroheinstreu und freiem Zugang zu Wasser und Futter untergebracht. Folgende klinische Parameter wurden anhand einer vierstufigen Skala in aufsteigender Reihenfolge des Schweregrades bewertet: Nasen- und Augenausfluss, Husten, Kotkonsistenz und Nabelvergrößerung. Der Zustand der Nabelschnur wurde anhand einer dreistufigen Skala beurteilt, wobei 0 bedeutete, dass die Nabelschnur abgefallen war, 1 Anzeichen von Austrocknung und 2 feuchtes Gewebe anzeigte.

Von den insgesamt 39 Befragten der Umfrage stammten die meisten aus Alberta (36 %) und Ontario (36 %), gefolgt von Manitoba (26 %) und Saskatchewan (3 %). Die Mehrheit (79 %) waren kommerzielle Erzeuger, 8 % hielten reinrassige Tiere und 13 % hielten beide Rassen. Die Kalbeorte variierten: 36 % nutzten Ställe, 36 % Weidehaltung und 23 % Außenboxen oder Mastbetriebe, während die restlichen 5 % der Erzeuger zwischen Stallhaltung und Freilandhaltung wechselten.

Insgesamt behandelten 36 % der Landwirte die Nabel ihrer Kühe, 41 % nicht und 23 % nur gelegentlich. Von denjenigen, die behandelten (23 von 39), verwendeten 52 % 10%ige Jodtinktur, 26 % 7%iges Jod, während die übrigen Jodophor-haltige Produkte (8 %), Povidon-Jod (4 %) oder gar keine Behandlung (8 %) anwendeten. Der Behandlungszeitpunkt variierte: 32 % behandelten innerhalb einer Stunde nach dem Kalben, weitere 32 % zwischen 1 und 6 Stunden, 27 % zwischen 6 und 24 Stunden und die übrigen Landwirte erst mehr als zwei Tage nach dem Kalben. 51 % der Landwirte berichteten von Nabelinfektionen in ihren Herden, während 49 % keinen Fall beobachtet hatten. Insgesamt wurden 40 Krankheitsfälle festgestellt, davon 14 % Lungenentzündung, 18 % Nabelinfektion und 1 % Durchfall. Es wurden jedoch keine Unterschiede hinsichtlich Morbidität oder visueller klinischer Parameter beobachtet. Es zeigte sich eine Variabilität in den Nabeldesinfektionspraktiken kanadischer Rinderzüchter, jedoch ist weitere Forschung erforderlich, um die Wirksamkeit verschiedener Desinfektionsmethoden auf die Gesundheitsergebnisse zu bewerten.

Studie*:
Abbey Kramer et al. (2025): Evaluating navel disinfection practices and health outcomes in newborn beef calves in Canada: A pilot-study. Journal of Animal Science, Volume 103, Issue Supplement_3, October 2025, Pages 332–333
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Auf Anforderung schicken wir Ihne auch gerne die komplette Ausgabe des E-Magazins 6/2025 (PDF, 6,0 MB). Senden Sie einfach eine E-Mail an wengenroth@der-hoftierarzt.de

smaXtec und Lely intensivieren ihre Zusammenarbeit

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smaXtec und Lely intensivieren ihre Zusammenarbeit und schaffen mit einer neuen direkten Systemintegration eine noch engere Verbindung zwischen Gesundheitsmanagementsystem und Melktechnologie.

Mit der neuen direkten Anbindung stärken smaXtec und Lely die digitale Vernetzung auf Milchviehbetrieben. Die neue Schnittstelle ermöglicht es smaXtec, nach Freigabe durch den Landwirt, relevante Daten direkt aus dem Lely-System abzurufen und für das erweiterte Gesundheitsmanagement zu nutzen. Der automatisierte Datenaustausch erleichtert so die tägliche Arbeit im Herdenmanagement und reduziert den Verwaltungsaufwand.

Gleichzeitig bauen smaXtec und Lely mit der Bereitstellung einer standardisierten Schnittstelle ihr offenes Ökosystem konsequent weiter aus und erleichtern Milchviehbetrieben die Vernetzung verschiedener digitaler Anwendungen. Die Schnittstelle steht sowohl bestehenden als auch neuen smaXtec-Kunden mit einem Lely Astronaut Melkroboter zur Verfügung und bildet die Basis für eine noch engere Zusammenarbeit der beiden Systeme in Zukunft.

Offene Schnittstellen für ein vernetztes Herdenmanagement
Für Milchviehbetriebe bedeutet die neue Schnittstelle auch einen noch einfacheren Zugang zu wichtigen Betriebsinformationen: „Diese Integration bringt zwei starke Lösungen noch enger zusammen und schafft einen spürbaren Mehrwert für unsere gemeinsamen Kunden“, unterstreicht auch Stefan Rosenkranz, Chief Product Officer und Chief Innovation Officer bei smaXtec.

Für beide Unternehmen ist die neue Integration ein wichtiger Baustein, um den Mehrwert für gemeinsame Kunden kontinuierlich weiter auszubauen:

„Unsere Kundinnen und Kunden erwarten heute, dass digitale Lösungen einfach und zuverlässig zusammenarbeiten. Mit der Bereitstellung einer offenen Schnittstelle schaffen wir die Grundlage dafür, dass Partnerlösungen wie smaXtec einfach in das Lely Ökosystem eingebunden werden können. So ermöglichen wir Milchviehbetrieben einen effizienteren Informationsfluss und vereinfachen digitale Arbeitsabläufe im Herdenmanagement“, sagt Winfried Perner, Manager Proposition Digital Farming bei Lely.

Auch für smaXtec ist die direkte Anbindung ein wichtiger Schritt hin zu einer noch engeren Vernetzung der beiden Systeme: „Durch den automatisierten Datenaustausch reduzieren wir den Verwaltungsaufwand und legen gleichzeitig die Basis für eine noch nahtlosere Nutzung von smaXtec im Lely Ökosystem“, so Rosenkranz.

Bildquelle: Lely

Automatisierter Datenabruf reduziert Verwaltungsaufwand
Ein besonderer Vorteil der neuen Integration ist der automatisierte Datenaustausch zwischen beiden Systemen. Nach der Freigabe durch den Landwirt übernimmt smaXtec die relevanten Informationen über die von Lely bereitgestellte Schnittstelle direkt aus dem Lely-System und integriert sie in das Gesundheitsmanagement. Dadurch entfallen manuelle Doppeleingaben, während gleichzeitig eine konsistente Datengrundlage geschaffen wird. Mit der neuen Anbindung unterstreichen smaXtec und Lely ihr gemeinsames Ziel, Milchviehbetrieben den Zugang zu relevanten Betriebsdaten zu erleichtern und digitale Arbeitsabläufe im Herdenmanagement kontinuierlich weiterzuentwickeln.

Über smaXtec
smaXtec ist der weltweit führende Anbieter im Bereich Gesundheitsüberwachung für Milchkühe. Das Unternehmen liefert Landwirten präzise, kontinuierliche Daten aus dem Inneren der Kuh, um Tiergesundheit, Profitabilität und Nachhaltigkeit zu verbessern. Mit seiner patentierten Sensortechnologie und KI-basierten Analysen ermöglicht smaXtec die frühzeitige Erkennung von Gesundheitsproblemen, eine bessere Fruchtbarkeitssteuerung und datenbasierte Entscheidungen – für moderne Milchviehbetriebe weltweit. Mehr Informationen unter www.smaXtec.com.

Über Lely
Lely wurde 1948 gegründet und engagiert sich für eine nachhaltige, profitable und lebenswerte Zukunft der Landwirtschaft. Mit dem Fokus auf das Wohl von Mensch und Tier entwickelt das Unternehmen innovative Roboter- und Datensysteme, die das Tierwohl fördern, die Effizienz von Milchviehbetrieben steigern und zu einer nachhaltigen Milchproduktion beitragen. Das Unternehmen bietet Systeme für automatisches Melken, Füttern, Stallreinigung und Herdenmanagement an und gilt als Wegbereiter der Automatisierung in der Milchviehhaltung. Mit Hauptsitz in Maassluis (Niederlande), rund 2.500 Mitarbeitenden und Aktivitäten in mehr als 50 Ländern begleitet Lely Landwirtinnen und Landwirte weltweit mit Technologie, Beratung und Service auf ihrem Weg in die Zukunft. Mehr Informationen unter www.lely.com/de

Quelle: smaXtec

Tierschutzrechtliche Mindestanforderungen an die Haltung von Nutzfischen

Die folgende Zusammenfassung beruht auf dem Vortrag von Dr. Julia Bauer vom Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, anlässlich des diesjährigen Niedersächsischen Tierschutzsymposiums.

Das EU und nationales Recht regeln die Haltung, Hälterung und Tötung von Nutzfischen, wobei Tierschutz und artgerechte Bedingungen im Fokus stehen.

Die Vorgaben nach EU-Recht sind bewusst allgemein gehalten, da es eine Vielzahl an Fischarten mit unterschiedlichen Bedürfnissen gibt.

Fischhaltungen müssen so geplant und betrieben werden, dass die artspezifischen Bedürfnisse der Fische berücksichtigt werden. Die Anlage muss z. B. ausreichend Platz, geeignetes Wasservolumen und Wasserqualität (Sauerstoff, pH, Nitrit, Ammonium) sind entscheidend. Ebenso eine artgerechte Beleuchtung, die einen Tag-Nacht-Rhythmus gewährleistet, wobei die artspezifischen Anforderungen zu berücksichtigen sind. Für nachtaktive Arten kann eine gedimmte Beleuchtung in der Nacht erforderlich sein.

Fischhalter müssen über ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Fische sicherzustellen. Fischhalter sollten Krankheiten erkennen und wissen, wie im Krankheitsfall zu handeln ist. Der Gesundheitszustand der Fische muss regelmäßig kontrolliert werden. Sichtkontrolle auf Verletzungen, Verhaltensauffälligkeiten oder Krankheitsanzeichen.

Gemäß Artikel 3 der Richtlinie 98/58/EG müssen Maßnahmen getroffen werden, um Schmerzen, Leiden und Schäden bei Fischen zu vermeiden. Regelmäßige Kontrolle des Gesundheitszustands und Anpassung der Haltungsbedingungen bei Auffälligkeiten.

Die Wasserqualität muss den Bedürfnissen der jeweiligen Fischart entsprechen (z.B. Temperatur, Sauerstoff, pH-Wert, Nitrit, Ammonium). Plötzliche pH-Wert-Schwankungen sind zu vermeiden, da sie tödlich sein können.

Die Besatzdichte ist an die Fischart, das Alter, die Jahreszeit und die Haltungsform anzupassen. Sie sollte so hoch wie nötig und so gering wie möglich sein. Für Speisekarpfen sind z. B. 200 Tiere je Hektar vorgesehen, für Forellen in Rechteckbecken 2-3 kg/m³.

In Teichen, Durchflussanlagen und Kreislaufanlagen variieren die Dichten. Fachliche Einschätzung ist notwendig, um artgerechte Bedingungen zu gewährleisten. Parameter wie Wasserqualität, Sauerstoff und Beckenform sind individuell zu beurteilen.

Die optimalen Werte der Haltungsparameter für Regenbogenforellen (F) und Karpfen (K) sind z. B.:

Temperatur in Grad Celsius 10-18 (F) und 20-28 (K)
pH-Wert 6-8 (F) und 7,8,3 (K)
Sauerstoff (ml/L) 6-30 (F) und 5-30 (K)

Nützliche, weiterführende Informationen (Downloads) sind u. a. hier zu finden:

Europaratsempfehlungen für die Haltung von Fischen in Aquakultur

Gute fachliche Praxis der Forellenaquakultur in NRW, Leitfaden LANUV-Arbeitsblatt 54

LfL: Vermeidung von Flossenschäden bei Forellen: Informationen für Fischzüchter und Fischhalter

Sächsische Landesanstalt für Landwirtschaft: Karpfenteichwirtschaft – Bewirtschaftung von Karpfenteichen, Gute fachliche Praxis

Blauzungenkrankheit in Niedersachsen: Auswirkungen auf Verbringungen

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Erster Nachweis vom Virus der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 (BTV-8) in Niedersachsen – Ausweitung des Restriktionsgebiets

Nach dem ersten Nachweis des Virus der Blauzungenkrankheit des Serotyps 8 (BTV-8) in einem Rinderbestand in Niedersachsen (Landkreis Göttingen) am 17. Juli 2026 erstreckt sich die im Juni 2026 aufgrund der Feststellung im Landkreis Fulda eingerichtete Handelsrestriktionszone nun auf weitere Teile Niedersachsens. Das teilt das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) mit. Betroffen sind neben dem Landkreis Göttingen nun auch die Landkreise Braunschweig, Celle, Gifhorn, Goslar, Hameln-Pyrmont, Helmstedt, Hildesheim, Holzminden, Northeim, Peine, Salzgitter, Schaumburg, Wolfenbüttel, Wolfsburg, die Region Hannover und die Stadt Hannover sowie Teile der Landkreise Diepholz, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Nienburg, Osnabrück, Uelzen und Verden. Hier gelten besondere Vorgaben beim Handel mit empfänglichen Tieren wie Rinder, Schafe, Ziegen, Lamas, Alpakas und weiteren Wiederkäuerarten.

Für das Blauzungenvirus empfängliche Tiere dürfen nur unter bestimmten Bedingungen aus der Restriktionszone in BTV-8-freie Regionen innerhalb von Deutschland und der EU transportiert werden. Transporte von Zucht- und Nutztieren sind innerhalb der nicht BTV-8-freien Regionen Deutschlands ohne Einschränkungen möglich, sofern die Tiere keine klinischen Auffälligkeiten zeigen. In Bezug auf den BTV-Serotyp 3 bestehen keine Einschränkungen für Verbringungen innerhalb Deutschlands.

Vor dem Hintergrund dieses ersten Nachweises von BTV-8 in Niedersachsen erinnert das ML die Tierhalterinnen und Tierhalter daran, die empfänglichen Tiere in den Beständen zu impfen beziehungsweise die Impfung rechtzeitig aufzufrischen zu lassen, da durch die Impfung der beste Schutz für die Tiere erzielt wird. Eine Impfung gegen den Serotyp 3 bietet keinen Schutz gegen den Serotyp 8. Hier ist eine eigene Impfung notwendig. Zur Behandlung erkrankter Tiere muss mit der Tierärztin beziehungsweise dem Tierarzt zur Reduktion von Tierleid zum Beispiel mit Schmerzmitteln Kontakt aufgenommen werden.

Hinweis:
Weitere Informationen zur Verbringung können Tierhalterinnen und Tierhalter vom jeweils zuständigen Veterinäramt erfahren. Außerdem finden Sie weitere Informationen und eine interaktive Karte mit einer Darstellung der niedersächsischen Anteile der Restriktionszone unter: https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/tierseuchen_tierkrankheiten/wiederkauer/blauzungenkrankheit/blauzungenkrankheit-21712.html

Hintergrund:
Die Blauzungenkrankheit wird durch das Bluetongue-Virus (BTV) hervorgerufen und ist eine zu meldende Tierseuche, die zumeist Rinder und Schafe betrifft. Daneben sind auch Ziegen, Neuweltkameliden und Wildwiederkäuer für die Erkrankung empfänglich. Das Virus wird nicht direkt von Tier zu Tier, sondern durch infizierte Gnitzen (blutsaugende Stechmückenart) übertragen. Erkrankte Tiere zeigen zum Beispiel Fieber, Lahmheiten, Apathie und teilweise Schleimhautläsionen. Für den Menschen ist der Erreger nicht gefährlich. Fleisch, Milch und Milchprodukte von Rindern, Schafen und Ziegen können bedenkenlos verzehrt werden.

Quelle: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Nutztiermedizin sichtbar machen: LAND.SCHAFFT.WERTE. e. V. und WFG rücken Tiergesundheit als Fundament der Lebensmittelsicherheit in den Fokus

Mit Interviews, Fachbeiträgen und Social-Media-Formaten machen LAND.SCHAFFT.WERTE. e. V. und der WFG – Wirtschaftsverband Freier Großtierärzte GmbH (WFG) die Arbeit von Nutztierärztinnen und Nutztierärzten für eine breite Öffentlichkeit sichtbar. Der WFG verbindet die Kampagne mit einer klaren berufspolitischen Botschaft: Ohne ausreichenden Nachwuchs und ohne verlässliche Verfügbarkeit von Tierarzneimitteln lässt sich die flächendeckende tierärztliche Betreuung der Bestände – und damit ein Grundpfeiler der Lebensmittelsicherheit – nicht dauerhaft sichern.

Seit Juni 2026 sind im Rahmen der Kooperation mehrere Inhalte erschienen: ein Grundlagenbeitrag zum Zusammenhang von Tiermedizin, Biosicherheit und Lebensmittelsicherheit, zwei Interviews mit WFG-Vertretern sowie Bewegtbild- und Social-Media-Formate, die den Weg vom Stall bis ins Supermarktregal nachzeichnen. Adressiert sind damit bewusst Verbraucherinnen und Verbraucher. „Innerhalb der Agrar- und Ernährungsbranche werden wir Nutztierärzte als kompetente Partner wahrgenommen. Beim Endverbraucher ist unsere Schlüsselrolle zwischen Stall und Supermarkt dagegen kaum bekannt“, sagt PD Dr. Andreas Palzer, Präsident des WFG. „Wer einen Berufsstand gesellschaftlich nicht sieht, dem fehlt am Ende auch der Nachwuchs. Kommunikation ist für uns deshalb keine Kür, sondern Berufspolitik.“

Im Mittelpunkt steht der Alltag der Bestandsbetreuung, und der heißt Prävention statt Therapie. Impfkonzepte, Biosicherheit, Stallklima- und Fütterungsberatung, kontinuierliches Monitoring und eine lückenlose Dokumentation von Behandlungen und Wartezeiten. Wie wirksam das ist, belegen die Zahlen des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Die Abgabemenge an Antibiotika in der deutschen Tiermedizin ist seit 2011 um rund 70 Prozent zurückgegangen. Für den Verbraucher bedeutet das ein geringeres Risiko für die Selektion resistenter Keime. Das ist One Health in der Praxis.

WFG-Geschäftsführer Dr. Stefan von Rüden

Strukturelle Risiken werden zu selten diskutiert
Gleichzeitig weist der WFG auf Entwicklungen hin, die diese Struktur unter Druck setzen. Der
Nachwuchsmangel ist aus Sicht des Verbands das drängendste Thema der Nutztiermedizin: In einzelnen Regionen praktizieren kaum noch Nutztierärzte, was insbesondere die kontinuierliche, präventive Bestandsbetreuung schwächt. Hinzu kommt die Verfügbarkeit von Tierarzneimitteln. Immer mehr Wirk- und Impfstoffe werden außerhalb Europas produziert, zugleich erschweren lange Zulassungsverfahren den europäischen Marktzugang. Beides führt zu Lieferengpässen. Fällt ein Impfstoff ersatzlos weg, nehmen Erkrankungen im Bestand zu, und es muss wieder mehr antibiotisch behandelt werden. Bei viralen Erregern verschärft sich das Problem. Gegen sie gibt es keine ursächliche Therapie, die Impfung ist das entscheidende Instrument. Fehlt sie, leidet das Tierwohl unmittelbar. Der WFG fordert deshalb, die Versorgungssicherheit mit Tierarzneimitteln als Teil der staatlichen Krisenvorsorge zu begreifen und die Nutztiermedizin verlässlich der kritischen Infrastruktur zuzuordnen.

„Sichere Lebensmittel sind in Deutschland für viele eine Selbstverständlichkeit, aber sie sind kein Zufall“, betont Dr. Stefan von Rüden, Geschäftsführer des WFG. „Hinter jedem Stück Fleisch und jeder Packung Milch steht die tägliche Arbeit von Nutztierärztinnen und Nutztierärzten. Wir wollen, dass diese Leistung sichtbar wird – bei Verbrauchern, in der Politik und vor allem bei den jungen Kolleginnen und Kollegen, die gerade über ihren Berufsweg entscheiden.“

Materialien der Kampagne

Interview mit WFG-Präsident PD Dr. Andreas Palzer: One Health und Antibiotikareduktion

Interview mit Sebastian Mascher (WFG): Nachwuchsmangel und Berufsalltag

Grundlagenbeitrag: Gesunde Tiere, sichere Lebensmittel

Quelle: WFG

Zoonose Q-Fieber: Leitfaden gibt Empfehlungen (AdA)

Aus dem Archiv (AdA 1/2025) und immer noch aktuell

Von Dr. Heike Engels

Erreger mit zoonotischem Potential stehen unter besonderer Beobachtung, weil sie für Tier und Mensch eine Gefahr darstellen. Das Bakterium Coxiella (C.) burnetii, Erreger des Q-Fiebers, gehört in diese Kategorie. Um die Überwachung dieses Erregers besser durchführen und koordinieren zu können, haben Experten einen neuen Leitfaden entwickelt.

Q-Fieber, auch Coxiellose genannt, ist eine Krankheit vor allem der Wiederkäuer, die durch das Bakterium Coxiella (C.) burnetii ausgelöst wird. Bis auf Neuseeland und die Antarktis ist das Bakterium weltweit verbreitet. Der Erreger kann aufgrund seiner Widerstandsfähigkeit jahrelang außerhalb eines Wirts in Staub, Wolle bzw. in Rohmilch überdauern. Auch eine gründliche Reinigung und Desinfektion führt aufgrund von Resistenzen nicht immer zu völliger Erregerfreiheit. Zusätzlich kann C. burnetii mit dem Wind weit verbreitet werden und zwar bis zu 18 km, allerdings ist eine erhöhte Ansteckungsgefahr nur im Umkreis von 5 km gegeben.

Ansteckung über Aerosole
Die Tiere stecken sich meistens über das Einatmen von Bakterien an. Das Bakterium kommt meistens über den Zukauf von Tieren in den eigenen Betrieb, aber auch Haustiere wie Katzen können den Erreger ausscheiden und damit für eine Infektion sorgen. Die Übertragung durch Zecken ist noch nicht eindeutig geklärt. Jedoch dürfte der Zeckenkot eine wesentliche Rolle bei der Verbreitung von C. burnetii spielen. Infizierte Zecken scheiden große Erregermengen mit dem Kot aus. Infizierte Hauswiederkäuer können den Erreger über mehrere Wochen über Vaginalsekret, Milch, Kot und Urin ausscheiden. Beim Tier sind die Symptome eher unspezifisch. Die Infektion kann ganz ohne Symptome ablaufen (Schafe und Rinder) oder zum Abort führen, wie es bei Ziegen häufiger ist. Generell können Aborte, Totgeburten, Geburten lebensschwacher Lämmer, Kitze bzw. Kälber und der verzögerte Abgang der Nachgeburt mit einer C. burnetii-Infektion zusammenhängen, weshalb bei diesen Symptomen immer auch an Q-Fieber gedacht werden sollte. Die Behandlung von Tieren mit dem Ziel die Erreger-Ausscheidung entscheidend zu reduzieren oder gar zu unterbinden, ist nach aktuellem Wissensstand nicht möglich. Eine Behandlung mit Oxytetrazyklin führt nicht zu einer signifikanten Reduzierung der Erreger- Ausscheidung. Allerdings reduziert eine Impfung gegen C. burnetii langfristig die Ausscheidung des Erregers bei infizierten Tieren. Damit es nicht zu einem akuten Q-Fieber-Geschehen in Beständen mit Wiederkäuern wie Schafen, Ziegen und Rindern kommt, sollten die Tiere prophylaktisch geimpft werden. Es gibt in Deutschland einen Impfstoff gegen Q-Fieber für Rinder und Ziegen, der auch via Umwidmung für Schafe verwendet werden kann. Die Impfkosten werden von den Tierseuchenkassen einiger Bundesländer übernommen, dies ist aber jeweils im Einzelfall abzuklären.

Q-Fieber ist eine Zoonose
Was die Erkrankung in einen besonderen Fokus rückt: Q-Fieber ist eine Zoonose und damit auch für den Menschen gefährlich, hier besonders für Personen mit entsprechendem Tierkontakt. Zoonosen sind Krankheiten, die vom Tier auf den Menschen übertragen werden. Sie sind weltweit ein wichtiges Thema in der öffentlichen Gesundheit. Die Ansteckung mit C. burnetii erfolgt auch beim Menschen vor allem durch das Einatmen von mit Bakterien kontaminierter Aerosole oder Stäube. Die häufigste Quelle eines Q-Fieber-Ausbruchs in der deutschen Bevölkerung sind infizierte kleine Wiederkäuer wie Schafe und Ziegen, die den Erreger während der Geburt oder eines Aborts über Geburtsflüssigkeiten und Nachgeburtsmaterialausscheiden. Des Weiteren scheiden die Tiere den Erreger in geringerem Maße über Körperflüssigkeiten wie Milch, Urin und Kot aus. Es gibt akutes und chronisches Q-Fieber. Das akute Q-Fieber äußert sich mit Fieber, Gliederschmerzen und Schüttelfrost, starkem Kopfschmerz hinter den Augen, Schweißausbrüchen, Husten, Gliederschmerzen sowie allgemeiner Mattigkeit. In der Regel heilt die grippeähnliche Erkrankung von selbst wieder aus. Das chronische Q-Fieber kann aus einem akuten Q-Fieber entstehen und zu weiteren Komplikationen führen, u.a. zum Q-Fieber-Müdigkeitssyndrom. Eine akute Q-Fieber-Erkrankung wird mit Antibiotika behandelt.

Monitoring und Meldepflicht
Da Q-Fieber eine Zoonose ist, ist die Erkrankung in Deutschland bzw. der Nachweis von C. burnetii insbesondere bei Rindern, Schafen und Ziegen meldepflichtig. Außerdem wurde Q-Fieber von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) im Jahr 2023 in die Liste der 10 priorisierten Pathogene aufgenommen. Dazu zählen neben C. burnetii auch das Krim-Kongo-hämorrhagisches Fieber, Echinokokkose (sowohl E. granulosus als auch E. multilocularis), Hepatitis E, Influenza (aviär), Schweinegrippe, Lyme-Borreliose, Q-Fieber, Rift-Valley Fieber, durch Zecken übertragene Enzephalitis und West-Nil-Fieber. Die Überwachungsbehörden führen für diese Erkrankung ein Monitoring durch und ermitteln bei Infektionen zurück bis zum Infektionsherd, um eine weitere Ausbreitung des Erregers zu verhindern. Dafür ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Gesundheitsamt und Veterinäramt nötig (One Health). Um für diese Zusammenarbeit besser gerüstet zu sein und um Handlungsempfehlungen bei Infektionsszenarien geben zu können, haben Experten im Rahmen des Deutschen Interdisziplinären Q-Fieber Forschungsprogramms (Q-GAPS) nun einen Q-Fieber-Leitfaden entwickelt. Er basiert auf den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und besteht aus Checklisten, Fragebögen und Informationen rund um die Erkrankung. Alle Personen, die mit Wiederkäuern zu tun haben, sollten mit dem Leitfaden vertraut sein, um aktiv der Erkrankung vorzubeugen und um schnell agieren zu können, sollte es zu einer Infektion bei

Links:
Der neue Q-Fieber-Leitfaden ist hier zu finden.
Nationales Referenzlabor für Q-Fieber des FLI

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Land Niedersachsen lässt Sauenhalter im Stich

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Landvolk kritisiert zusätzliche Auflagen bei der Agrarinvestitionsförderung

Niedersachsen verschärft die Anforderungen für Investitionen in tierhaltende Betriebe erneut über die bundesweiten Vorgaben hinaus. Mit den jetzt veröffentlichten Hinweisen zum Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) für die Antragsphase 2027 sollen insbesondere Schweinehalter deutlich höhere Anforderungen erfüllen als in anderen Bundesländern. Das Landvolk Niedersachsen sieht darin einen weiteren Wettbewerbsnachteil für die tierhaltenden Betriebe in Niedersachsen.

Nach dem Auslaufen des Bundesprogramms zum Umbau der Tierhaltung wird die Förderung von Investitionen in die Schweinehaltung zwar wieder in das AFP aufgenommen, gleichzeitig steigen jedoch die Voraussetzungen für eine Förderung. Bereits für die Grundförderung müssen Sauen- und Mastschweineställe künftig immer über Außenklima verfügen. Für eine höhere Förderung ist zusätzlich Auslauf erforderlich. Lediglich der Abferkelbereich bleibt von diesen Vorgaben ausgenommen.

„Niedersachsen wählt mal wieder die Goldrandlösung und schießt dabei weit über die bundesweiten Vorgaben hinaus“, kritisiert Landvolkpräsident Dr. Holger Hennies. „Statt den Betrieben wieder Planungssicherheit zu geben, werden zusätzliche Hürden aufgebaut. Das macht Investitionen schwieriger und schwächt erneut die Wettbewerbsfähigkeit unserer Tierhalter.“ Es sei nicht zielführend, ausschließlich die höheren Haltungsformstufen zu fördern, die die Verbraucher angesichts der Inflation weniger nachfragen. „Insbesondere in der Sauenhaltung besteht großer gesetzlich induzierter Umbaudruck – vor allem konventionelle Betriebe können angesichts der hohen Anforderungen in Zukunft kaum noch von der Agrarinvestitionsförderung profitieren“, beschreibt Hennies die Situation. So gerate auch das Ziel einer stärkeren 5D-Erzeugung (geboren, aufgezogen, gemästet, geschlachtet und verarbeitet in Deutschland) in weite Ferne, wenn immer mehr Sauenhalter aufgeben und Ferkel verstärkt aus dem Ausland bezogen werden müssten.

Nach Auffassung des Landvolks orientieren sich die neuen Anforderungen nicht am GAK-Rahmenplan, der als bundesweite Grundlage der Agrarinvestitionsförderung dient. Dort gelten für die entsprechenden Förderstufen deutlich geringere Anforderungen, die zudem kein verpflichtendes Außenklima vorsehen. Hinzu komme, dass Außenklimaställe in einigen Landkreisen aus immissionsschutzrechtlichen Gründen gar nicht genehmigt würden. Investitionsbereite Betriebe könnten die Fördervoraussetzungen damit vielerorts nicht erfüllen.

Darüber hinaus legt Niedersachsen auch allgemeine Vorgaben strenger aus. Während andere Bundesländer bei der zwei Großvieheinheiten je Hektar-Grenze (2 GVE/ha) Abnahmeverträge für Wirtschaftsdünger anerkennen, um eine ausgeglichene Nährstoffbilanz zu erreichen, bleibt Niedersachsen restriktiv und nutzt diese Möglichkeit nicht. Stattdessen wird zusätzlich eine kollektive Grenze auf Gemeindeebene eingeführt. Betriebe, die selbst unter der Grenze liegen und den Bestand aufstocken wollen, dürfen das nicht, solange sie in einer Gemeinde liegen, die mehr als 2 GVE/ha hat. „Förderprogramme sollen Investitionen ermöglichen und nicht verhindern, sonst geraten unsere Betriebe gegenüber anderen Bundesländern weiter ins Hintertreffen“, gibt Hennies zu bedenken. (LPD 55/2026)

Quelle: Landvolk

20,7 Millionen Euro zusätzlich: Landesregierung Niedersachsen fördert ab 2027 Investitionen in tierfreundliche Ställe

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Mehr Tierwohl in Ställen – die Bereitschaft für den Umbau ist in der Landwirtschaft vorhanden, meist jedoch mit hohen Investitionen verbunden. Daher wird die Niedersächsische Landesregierung noch stärker als bisher den tierfreundlichen Umbau voranbringen und zusätzliche Finanzmittel in Höhe von 20,7 Millionen Euro im Doppelhaushalt 2027/2028 bereitstellen. Damit sollen landwirtschaftliche Betriebe, die in tierfreundliche Ställe investieren, gefördert werden – sei es als Neubau oder als Umbau. Im Fokus steht dabei insbesondere die Unterstützung von Landwirtinnen und Landwirten beim Ausstieg aus der Anbindehaltung von Rindern und beim Umbau in der Schweinehaltung.

Hierzu Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte: „Durch das Aus des Bundesumbauprogramms in der Schweinehaltung stehen viele Landwirtinnen und Landwirte vor großen finanziellen Herausforderungen. Auch wenn der große finanzielle Bedarf nicht allein durch unser Bundesland geschultert werden kann, wollen wir einen Teil zur Zukunftssicherung der Betriebe beitragen. Darüber hinaus beenden wir als erstes Bundesland stufenweise die Anbindehaltung für Rinder. Und dabei wollen wir die Betriebe unterstützen und Stallneubauten und -umbauten über das AFP unterstützen, indem wir a) mehr Mittel zur Verfügung stellen und sie b) im Ranking der Mittelvergabe besonders berücksichtigen.“

Mit den Mitteln wird das bestehende Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) verstärkt, mit dem bereits jetzt Investitionen in eine wettbewerbsfähige, nachhaltige, besonders umweltschonende und besonders tiergerechte Landwirtschaft gefördert werden. Investitionen im Bereich Schweinehaltung mit dem Schwerpunkt auf mehr Tierwohl werden nach Wegfall des Bundesprogramms wieder in das AFP aufgenommen. 2027 können im AFP, neben den regulär eingestellten 17 Millionen Euro, zusätzliche Fördermittel in Höhe von rund 15,5 Millionen Euro bewilligt werden, 2028 weitere rund 5,2 Millionen Euro. Um größeren Vorhaben mit Investitionsschwerpunkt in der Tierhaltung gerechter zu werden, wird die Höchstförderung für diese auf 600.000 Euro angehoben werden.

Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte: „Mit den zusätzlichen Landesmitteln können wir die Transformation der Tierhaltung deutlich voranbringen, indem die gesellschaftlich gewollten Haltungsformen gefördert werden.“

Die Aufstockung der Mittel steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushalts durch den Landtag.

Serviceinformation für Betriebe
Bewilligungsbehörde ist die Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Sie wird demnächst Einzelheiten zur AFP-Förderung 2027 auf ihrer Homepage bereitstellen.

Quelle: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz