Untersuchung einer amtlichen Nachbeprobung ist negativ – Restriktionszone wieder aufgehoben
Ein zunächst positiv auf eine Infektion mit dem Blauzungenvirus des Serotyps 8 (BTV-8) getestetes Rind im Landkreis Göttingen stellte sich jetzt bei der Untersuchung einer amtlichen Nachbeprobung als nicht mit dem Blauzungenvirus infiziert heraus. Die zunächst eingerichtete Restriktionszone konnte somit wieder aufgehoben werden. Darauf macht das niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz aufmerksam.
Die Infektion mit dem Blauzungenvirus des Serotyps 8 (BTV-8) war am 17. Juli in einer Blutprobe, die im Rahmen einer Handelsuntersuchung bei einem – gemäß vorgelegten Informationen nicht gegen BTV-8 geimpften – Rind im Landkreis Göttingen entnommen war, nachgewiesen. Daraufhin wurde eine Restriktionszone mit einem Radius von 150 Kilometern um den betreffenden Betrieb eingerichtet, in der für Verbringungen BTV-empfänglicher Tiere in BTV-8 freie Zonen bestimmte Vorgaben galten.
Aufgrund von Untersuchungsergebnissen des Friedrich-Loeffler-Instituts ergaben sich jedoch Hinweise (Nachweis von BTV-8-Impfvirus in der Blutprobe), die eine amtliche Nachbeprobung des betreffenden Tieres erforderlich machten. Im Zuge der eingeleiteten Laboruntersuchungen wurde nunmehr festgestellt, dass das Tier nicht mit BTV-8 infiziert war. Nach aktuellem Kenntnisstand handelte es sich entweder entgegen der vorgelegten Informationen doch um ein geimpftes Tier oder es lag eine Kontamination der zu Handelszwecken entnommenen Blutprobe vor.
Die Restriktionszone konnte daher auf den Stand vom 17. Juli zurückgeführt werden. Das bedeutet: Aktuell sind in Niedersachsen nur der Landkreis Göttingen und Teile der Landkreise Goslar, Holzminden und Northeim von der BTV-8-Restriktionszone betroffen.
Eine interaktive Karte der Restriktionszone wird zur Verfügung gestellt unter Blauzungenkrankheit Tierseucheninfo.
Quelle: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

































