Mehr Tierwohl in Ställen – die Bereitschaft für den Umbau ist in der Landwirtschaft vorhanden, meist jedoch mit hohen Investitionen verbunden. Daher wird die Niedersächsische Landesregierung noch stärker als bisher den tierfreundlichen Umbau voranbringen und zusätzliche Finanzmittel in Höhe von 20,7 Millionen Euro im Doppelhaushalt 2027/2028 bereitstellen. Damit sollen landwirtschaftliche Betriebe, die in tierfreundliche Ställe investieren, gefördert werden – sei es als Neubau oder als Umbau. Im Fokus steht dabei insbesondere die Unterstützung von Landwirtinnen und Landwirten beim Ausstieg aus der Anbindehaltung von Rindern und beim Umbau in der Schweinehaltung.
Hierzu Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte: „Durch das Aus des Bundesumbauprogramms in der Schweinehaltung stehen viele Landwirtinnen und Landwirte vor großen finanziellen Herausforderungen. Auch wenn der große finanzielle Bedarf nicht allein durch unser Bundesland geschultert werden kann, wollen wir einen Teil zur Zukunftssicherung der Betriebe beitragen. Darüber hinaus beenden wir als erstes Bundesland stufenweise die Anbindehaltung für Rinder. Und dabei wollen wir die Betriebe unterstützen und Stallneubauten und -umbauten über das AFP unterstützen, indem wir a) mehr Mittel zur Verfügung stellen und sie b) im Ranking der Mittelvergabe besonders berücksichtigen.“
Mit den Mitteln wird das bestehende Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) verstärkt, mit dem bereits jetzt Investitionen in eine wettbewerbsfähige, nachhaltige, besonders umweltschonende und besonders tiergerechte Landwirtschaft gefördert werden. Investitionen im Bereich Schweinehaltung mit dem Schwerpunkt auf mehr Tierwohl werden nach Wegfall des Bundesprogramms wieder in das AFP aufgenommen. 2027 können im AFP, neben den regulär eingestellten 17 Millionen Euro, zusätzliche Fördermittel in Höhe von rund 15,5 Millionen Euro bewilligt werden, 2028 weitere rund 5,2 Millionen Euro. Um größeren Vorhaben mit Investitionsschwerpunkt in der Tierhaltung gerechter zu werden, wird die Höchstförderung für diese auf 600.000 Euro angehoben werden.
Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte: „Mit den zusätzlichen Landesmitteln können wir die Transformation der Tierhaltung deutlich voranbringen, indem die gesellschaftlich gewollten Haltungsformen gefördert werden.“
Die Aufstockung der Mittel steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushalts durch den Landtag.
Serviceinformation für Betriebe
Bewilligungsbehörde ist die Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Sie wird demnächst Einzelheiten zur AFP-Förderung 2027 auf ihrer Homepage bereitstellen.
Quelle: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz


































