Land Niedersachsen lässt Sauenhalter im Stich

Landvolk kritisiert zusätzliche Auflagen bei der Agrarinvestitionsförderung

Niedersachsen verschärft die Anforderungen für Investitionen in tierhaltende Betriebe erneut über die bundesweiten Vorgaben hinaus. Mit den jetzt veröffentlichten Hinweisen zum Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) für die Antragsphase 2027 sollen insbesondere Schweinehalter deutlich höhere Anforderungen erfüllen als in anderen Bundesländern. Das Landvolk Niedersachsen sieht darin einen weiteren Wettbewerbsnachteil für die tierhaltenden Betriebe in Niedersachsen.

Nach dem Auslaufen des Bundesprogramms zum Umbau der Tierhaltung wird die Förderung von Investitionen in die Schweinehaltung zwar wieder in das AFP aufgenommen, gleichzeitig steigen jedoch die Voraussetzungen für eine Förderung. Bereits für die Grundförderung müssen Sauen- und Mastschweineställe künftig immer über Außenklima verfügen. Für eine höhere Förderung ist zusätzlich Auslauf erforderlich. Lediglich der Abferkelbereich bleibt von diesen Vorgaben ausgenommen.

„Niedersachsen wählt mal wieder die Goldrandlösung und schießt dabei weit über die bundesweiten Vorgaben hinaus“, kritisiert Landvolkpräsident Dr. Holger Hennies. „Statt den Betrieben wieder Planungssicherheit zu geben, werden zusätzliche Hürden aufgebaut. Das macht Investitionen schwieriger und schwächt erneut die Wettbewerbsfähigkeit unserer Tierhalter.“ Es sei nicht zielführend, ausschließlich die höheren Haltungsformstufen zu fördern, die die Verbraucher angesichts der Inflation weniger nachfragen. „Insbesondere in der Sauenhaltung besteht großer gesetzlich induzierter Umbaudruck – vor allem konventionelle Betriebe können angesichts der hohen Anforderungen in Zukunft kaum noch von der Agrarinvestitionsförderung profitieren“, beschreibt Hennies die Situation. So gerate auch das Ziel einer stärkeren 5D-Erzeugung (geboren, aufgezogen, gemästet, geschlachtet und verarbeitet in Deutschland) in weite Ferne, wenn immer mehr Sauenhalter aufgeben und Ferkel verstärkt aus dem Ausland bezogen werden müssten.

Nach Auffassung des Landvolks orientieren sich die neuen Anforderungen nicht am GAK-Rahmenplan, der als bundesweite Grundlage der Agrarinvestitionsförderung dient. Dort gelten für die entsprechenden Förderstufen deutlich geringere Anforderungen, die zudem kein verpflichtendes Außenklima vorsehen. Hinzu komme, dass Außenklimaställe in einigen Landkreisen aus immissionsschutzrechtlichen Gründen gar nicht genehmigt würden. Investitionsbereite Betriebe könnten die Fördervoraussetzungen damit vielerorts nicht erfüllen.

Darüber hinaus legt Niedersachsen auch allgemeine Vorgaben strenger aus. Während andere Bundesländer bei der zwei Großvieheinheiten je Hektar-Grenze (2 GVE/ha) Abnahmeverträge für Wirtschaftsdünger anerkennen, um eine ausgeglichene Nährstoffbilanz zu erreichen, bleibt Niedersachsen restriktiv und nutzt diese Möglichkeit nicht. Stattdessen wird zusätzlich eine kollektive Grenze auf Gemeindeebene eingeführt. Betriebe, die selbst unter der Grenze liegen und den Bestand aufstocken wollen, dürfen das nicht, solange sie in einer Gemeinde liegen, die mehr als 2 GVE/ha hat. „Förderprogramme sollen Investitionen ermöglichen und nicht verhindern, sonst geraten unsere Betriebe gegenüber anderen Bundesländern weiter ins Hintertreffen“, gibt Hennies zu bedenken. (LPD 55/2026)

Quelle: Landvolk