Öko-Landbau und Bienengesundheit

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Vielfältige Landschaften, Blühstreifen und ökologischer Landbau können sich positiv auf Bienen und andere Bestäuber in der Agrarlandschaft auswirken. Ein neues Forschungsprojekt der Universitäten Göttingen und Halle untersucht nun, welche Auswirkungen verschiedene Kombinationen dieser Maßnahmen auf die Diversität, Populationsentwicklung und Gesundheit von Bienen haben können. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft fördert das Projekt „Combee“ drei Jahre lang mit insgesamt rund 700.000 Euro.

Im Zentrum des Verbundprojekts stehen Untersuchungen zu biologischen Interaktionen über mehrere Ebenen der Nahrungsnetze und wie sich diese Interaktionen in verschiedenen Szenarien der Landnutzung verändern. „Wir wollen beispielsweise herausfinden, wie sich die Verfügbarkeit von Blüten in den verschiedenen Landnutzungstypen auf die Interaktionen zwischen Pflanze und Bestäuber auswirken“, sagt Prof. Dr. Catrin Westphal, Leiterin der Abteilung Funktionelle Agrobiodiversität der Universität Göttingen, „und wie sich diese mit der Verfügbarkeit von Blühressourcen und Nistplätzen in ökologisch bewirtschafteten Flächen, naturnahen Lebensräumen und Blühstreifen verändern.“

In Bezug zu aktuellen politischen Zielen des Green Deals der Europäischen Union und der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie werden die Untersuchungen in 32 Landschaften stattfinden, in denen die Flächenanteile von Ökolandbau zwischen 0 und 20 Prozent liegen. „In diesen Landschaften untersuchen wir neben der Diversität der Wildbienen auch die Populationsentwicklung von Honigbienen, Hummeln und solitären Wildbienen“, ergänzt Dr. Annika Hass, die als wissenschaftliche Mitarbeiterin der Abteilung Funktionelle Agrobiodiversität maßgeblich an der Entwicklung des Forschungsprojekts beteiligt war.

Ein weiterer wichtiger Faktor, der die Vitalität von Bienengemeinschaften beeinflusst, sind die Übertragungswege und Verbreitung von Pathogenen in Wild- und Honigbienen. „Deshalb werden wir außerdem den Einfluss von Honigbienen auf die Übertragung von Pathogenen zwischen verschiedenen Bienenarten analysieren“, erklärt Prof. Dr. Robert Paxton, Leiter der Abteilung Allgemeine Zoologie an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Dazu werden die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im zweiten Projektjahr die Dichte von Honigbienen in der Hälfte der Untersuchungslandschaften experimentell stark erhöhen.

Quelle: Georg-August-Universität Göttingen

Künstliches Licht beeinflusst die Pflanzenbestäubung auch am Tag

Strassenlaternen verändern die Anzahl der Blütenbesuche von Insekten nicht nur nachts, sondern auch tagsüber. Künstliches Licht in der Nacht beeinflusst somit indirekt die gesamte Gemeinschaft von Bestäubern und Pflanzen – mit unbekannten Folgen für das Ökosystem, wie Forschende von Universität Zürich und Agroscope erstmals nachweisen.

In den letzten Jahren hat die Verbreitung von künstlichem Licht weltweit massiv zugenommen. Dies hat negative Konsequenzen für das Überleben und die Fortpflanzung von nachtaktiven Organismen. Wichtige ökologische Prozesse wie die Bestäubung von Pflanzen durch nachtaktive Insekten werden durch künstliches Licht beeinträchtigt – was Folgen für den Ertrag landwirtschaftlicher Kulturen und die Fortpflanzung von Wildpflanzen haben kann.

Nun zeigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität Zürich und von Agroscope erstmals, dass künstliches Licht nachts das Bestäubungsverhalten der Insekten auch während des Tages beeinträchtigt. In einem Experiment haben sie natürliche Pflanzen-Bestäuber-Gemeinschaften auf sechs Naturwiesen nachts mit kommerziellen Strassenlaternen beleuchtet. Sechs weitere Naturwiesen blieben im Dunkeln. In ihrer Analyse konzentrierte sich das Forschungsteam auf 21 natürlich vorkommende Pflanzenarten sowie auf die Insektengruppen der Zweiflügler (Diptera), der Hautflügler (Hymenoptera) und der Käfer (Coleoptera).

Unterschiedliche Interaktionen je nach Pflanzenart
«Unsere Ergebnisse deuten darauf hin, dass künstliches Licht in der Nacht je nach Pflanzenart die Anzahl der Pflanzen-Bestäuber-Interaktionen während des Tages verändert», sagt Eva Knop vom Universitären Forschungsschwerpunkt Globaler Wandel und Biodiversität der Universität Zürich und von Agroscope. So erhielten drei Pflanzenarten tagsüber signifikant weniger und eine weitere Art leicht weniger Bestäubungsbesuche. Eine andere Pflanzenart dagegen wurde mit LED-Licht viel mehr und eine weitere etwas mehr besucht.

Interessanterweise war auch die Aktivität der nachtaktiven Bestäuber bei künstlichem Licht verschieden: Zum Beispiel wurde der Wald-Storchschnabel (Geranium sylvaticum) in beleuchteten und dunklen Wiesen gleich häufig besucht, die Insekten unterschieden sich jedoch: Während die Zweiflügler die Beleuchtung mieden, wurden die Käfer eher angezogen. Ähnliche Tendenzen gab es auch bei zwei weiteren Pflanzenarten.

Indirekte ökologische Folgen von Lichtverschmutzung
Bisher wurden indirekte ökologische Effekte der Lichtverschmutzung vernachlässigt. «Da Insekten eine zentrale Rolle in der Bestäubung von Kultur- und Wildpflanzen spielen und auch unabhängig von künstlichem Licht durch die Zerstörung des Lebensraums und den Klimawandel bedroht sind, ist es wichtig, diese indirekten Mechanismen zu klären», sagt Knop.

Basierend auf den Ergebnissen fordern Eva Knop und ihre Kollegen: «Die ökologischen Folgen der Lichtverschmutzung sollten stärker erforscht und Massnahmen entwickelt werden, um negative Auswirkungen auf die Umwelt zu verhindern.» Auch wenn künstliches Licht aus besiedelten Gebieten kaum wegzudenken sei, gäbe es Möglichkeiten dafür: So könnte die öffentliche Beleuchtung in Kombination mit neuen Technologien sorgfältig geplant und auf ein Minimum reduziert werden.

Literatur:
Giavi S., Fontaine C., Knop E. (2021) Impact of artificial light at night on diurnal plant-pollinator interactions. Nature Communications, 16. März 2021. Doi: 10.1038/s41467-021-22011-8

Quelle: Universität Zürich

Geflügelpest: Weiterer Ausbruch im Märkischen Kreis bestätigt

Acht Fälle werden in Nordrhein-Westfalen derzeit bearbeitet – Aufstallungspflichten auf die Bezirke Detmold, Arnsberg und Münster ausgeweitet
Umweltministerium mahnt zur konsequenten Vorsorge. Eier können trotz Stallhaltung vorerst weiter als „Freiland“ und „Öko“ vermarktet werden.

Über einen Geflügelhandel in Ostwestfalen wurden in Nordrhein-Westfalen zwei weitere Geflügelpest-Ausbrüche im Kreis Warendorf und im Märkischen Kreis vom Friedrich-Löffler-Institut offiziell bestätigt. Damit wurde in acht Fällen in Nordrhein-Westfalen das hoch ansteckende Geflügelpestvirus H5N8 nachgewiesen. Insgesamt wurden in Nordrhein-Westfalen bisher fast 200.000 Tiere im Rahmen der Seuchenbekämpfung getötet.

In den Regierungsbezirken Detmold, Arnsberg und Münster wurde eine Aufstallungspflicht angeordnet, um weiteren Übertragungen des Virus von Wildvögeln in Nutztierbestände vorzubeugen. Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz fordert alle Geflügelalter in den betroffenen Gebieten auf, Aufstallungspflichten und Biosicherheitsmaßnahmen zwingend und konsequent zu beachten.

„Auch in Gebieten, in denen Geflügel derzeit noch im Freien gehalten werden darf, ist sicherzustellen, dass Wildvögel keinen Zugang zu Futter- oder Wasserquellen des Hausgeflügels bekommen können, um Kontakte zu Wildvögeln so weit wie möglich zu verhindern“, erläutert Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser. Bürgerinnen und Bürger sind weiterhin aufgerufen, Funde von verendeten wildlebenden Wasservögeln oder Greifvögeln dem Veterinäramt des jeweiligen Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt zu melden. Verendete oder krank erscheinende Tiere sollen nicht berührt, eingesammelt oder selbst vom Fundort verbracht werden.

Vorsicht ist auch beim Kauf von lebendem Geflügel über fliegende Händler geboten. Das aktuelle Geschehen um einen Ausbruch der Geflügelpest im Kreis Paderborn in unmittelbarem Zusammenhang zu einem Handel mit lebendem Geflügel im Reisegewerbe zeigt, dass die Geflügelpest auch über lebende Tiere in andere Bestände eingetragen wird. Nicht nur Nordrhein-Westfalen ist von diesen Verkäufen betroffen. Über den Handel mit lebendem Geflügel in kleinen Mengen, insbesondere an Hobbyhalter, wurden Legehennen aus Ostwestfalen in sechs weitere Bundesländer veräußert. Auch dort konnten in Folge des Ausbruches im Kreis Paderborn bereits erneute Ausbrüche festgestellt werden.

Für Menschen, die keinen unmittelbaren Kontakt zu infizierten Tieren haben, bedeutet das Geflügelpest-Virus keine Gefahr. Auch können Geflügelfleisch sowie Eier nach Erhitzen gefahrlos verzehrt werden. Bedenken, wonach aufgrund der Geflügelpest Freilandeier vor Ostern in Nordrhein-Westfalen knapp werden, sind nach Einschätzung des Umweltministeriums unbegründet. „Es muss niemand Sorge um sein Osterei haben. Aber sorgen muss man sich um die Geflügelbetriebe und die Tiere, da eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest nicht ausgeschlossen werden kann“, so Staatssekretär Dr. Heinrich Bottermann.

Halter müssen ihre Bestände kontrollieren
Aufgrund der derzeitigen Seuchenlage ist auch bei Hobbyhaltern eine tägliche Kontrolle der Todesraten sowie der Produktionsdaten im Tierbestand erforderlich. Erhöhte Sterblichkeitsraten (mehr als 2 Prozent des Bestandes innerhalb von 24 Stunden) sowie rückläufige Legeleistungen sind unverzüglich bei dem vor Ort zuständigen Veterinäramt zu melden. Das Veterinäramt leitet dann eine amtliche Probenuntersuchung und alle weiteren tierseuchenrechtlichen Maßnahmen ein. Bei positivem Nachweis der Geflügelpest wird die Tötung des Tierbestandes angeordnet. Eine Aufhebung der eingerichteten Restriktionszonen erfolgt erst, wenn alle Tiere negativ untersucht sind.

Tierseuchenkasse und Tierseuchenbekämpfung
Da es sich bei der Geflügelpest um eine anzeigepflichtige Tierseuche handelt und es keine Behandlungsmöglichkeiten gegen das Virus gibt, müssen betroffene Tiere schnellstmöglich getötet werden, um eine Weiterverbreitung der Seuche zu verhindern. Die Tierseuchenbekämpfung liegt in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich in der Zuständigkeit der Veterinärämter. Die Tötung von Tieren erfolgt unter der Aufsicht von Amtsveterinären, um sicherzustellen, dass tierseuchen- und tierschutzrechtliche Vorgaben vollumfänglich beachtet werden. Die Tierseuchenvorsorgegesellschaft unterstützt die erforderlichen Maßnahmen und stellt unter anderem eine Reinigung und Desinfektion der betroffenen Betriebe sicher.

Vermarktung der Eier als „öko“ bzw. „Freiland“ weiter möglich
Trotz der Aufstallung in den von Aviärer Influenza (Geflügelpest) betroffenen Gebieten können Eier vorerst weiterhin als Produkte aus Freilandhaltung und Ökolandbau gekennzeichnet und vermarktet werden. Daher Eier aus Freilandhaltung von nach dem Legehennenbetriebsregistergesetz registrierten Unternehmen können trotz Aufstallungsanordnung für maximal 16 Wochen als Freilandeier vermarktet werden. Nach dieser Frist muss die Auslobung auf Bodenhaltung geändert werden. Im Ökolandbau gibt es hingegen keine zeitliche Beschränkung: Auch nach Aufstallung können Eier weiterhin als „bio“ beziehungsweise „öko“ vermarktet werden.

Ohne intensiven Tierkontakt keine Gefahr für Menschen
Theoretisch können alle Influenza-A-Viren, die beim Menschen auch für die Auslösung der saisonalen Grippe verantwortlich sind, auch vom Tier auf den Menschen übertragen werden. In Deutschland ist es jedoch bisher nicht zu einer Übertragung des aktuellen Geflügelpest-Virus vom Subtyp H5N8 auf den Menschen gekommen. Eine Übertragung des aktuellen Virus auf den Menschen wurde bisher weltweit nur aus Russland bekannt. Dort sind Mitarbeiter einer Geflügelfarm mit dem Virus infiziert worden und auch an leichten Grippesymptomen erkrankt. Voraussetzung für eine Infektion am Tier ist der unmittelbare intensive Kontakt zum Geflügel.

Bisher wurden in Nordrhein-Westfalen folgende Fälle registriert und bestätigt:

Wildgeflügel
13.11.2020: Wildgans in Emmerich (Kreis Kleve)
13.11.2020: Wildgans in Emmerich (Kreis Kleve)
18.12.2020: Wildgans in Sonsbeck (Kreis Wesel)
18.12.2020: Drossel in Hamminkeln (Kreis Wesel)
13.01.2021: Greifvogel in Xanten (Kreis Wesel)
17.02.2021: Wildgans in Kreis Kleve
03.03.2021: Wildgans Stadt Münster
15.03.2021: Vier Wildgänse in Sendenhorst (Kreis Warendorf)
15.03.2021: Wildgans Stadt Bielefeld
16.03.2021: Graureiher in Enger (Kreis Herford)
17.03.2021: Wildgans in Petershagen (Kreis Minden-Lübbecke)
27.03.2021: Sperber in Bad Salzuflen (Kreis Lippe)
27.03.2021: Höckergans in Preußisch Oldendorf (Kreis Minden Lübbecke)

Hausgeflügel
01.03.2021: Entenhaltung in Versmold (Kreis Gütersloh)
02.03.2021: Gemischte Geflügelhaltung in Lichtenau (Kreis Paderborn)
02.03.2021: Putenhaltung in Preußisch Oldendorf (Kreis Minden-Lübbecke)
20.03.2021: Putenhaltung in Eslohe (Hochsauerlandkreis)
20.03.2021: Hühnerhaltung in Beelen (Kreis Warendorf)
20.03.2021: Hühnerhaltung in Delbrück (Kreis Paderborn)
23.03.2021: Putenhaltung in Münster
24.03.2021: Hühnerhaltung in Menden (Märkischer Kreis)

Quelle: Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Vogelgrippe breitet sich aus: Biosicherheit weiter ernst nehmen

Nach dem großen Seuchenzug 2016/2017 sind Niedersachsens Geflügelhalter und hunderttausende Tiere nun wieder stark betroffen von der Ausbreitung der Geflügelpest. „In diesem Winter ist das Virus nach allen bisherigen Erkenntnissen besonders aggressiv“, stellt Georg Meiners fest. Er ist der Vorsitzende im Tierseuchen-Ausschuss des Landvolks Niedersachsen.

Und nicht nur in Niedersachsen sind Geflügelbestände betroffen: Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) meldet in seiner Risikoeinschätzung vom 16.02.2021, dass in Deutschland seit dem 30.10.2020 über 600 HPAIV (Hochpathogenes Aviäres Influenza-Virus) H5-Fälle (Subtyp 5) bei Wildvögeln, 59 Ausbrüche bei Geflügel, davon drei bei gehaltenen Vögeln in Tierparks festgestellt worden sind. Außerdem meldeten 25 europäische Länder Wildvogelfälle bzw. Ausbrüche von HPAIV des Subtyps H5 bei gehaltenen Vögeln. Das Risiko der Ausbreitung in Wasservogelpopulationen und des Eintrags in Geflügelhaltungen und Vogelbeständen (z.B. zoologische Einrichtungen) wird als hoch eingestuft. In Gebieten mit einer hohen Dichte von Geflügelhaltungen ist von einem hohen Eintragsrisiko durch Verschleppung des Virus zwischen Geflügelhaltungen (Sekundärausbrüche) auszugehen. Überwachungsmaßnahmen hinsichtlich toter oder kranker Wildvögel sollten unverzüglich weiter intensiviert sowie die Biosicherheit in den Geflügelhaltungen überprüft und optimiert werden.

Für ein schnelles Erkennen von Verdachtsfällen bei Geflügel ist eine erhöhte Wachsamkeit wichtig: Sind die Tiere teilnahmslos und schlapp und legen die Hühner deutlich weniger Eier, muss sofort ein Tierarzt hinzugezogen werden.

Wildenten und -gänse können das Virus über weite Strecken verschleppen. Bei Kontakt mit solchen Tieren kann Nutzgeflügel erkranken – und auffällig ist derzeit laut Georg Meiners, dass besonders häufig Putenmasten betroffen sind. „Die Ställe sind sehr offen gebaut, dadurch hat es das Virus leichter“, erläutert der Landwirt.

Ähnlich gefährlich ist die Lage bei Mobilställen. Diese dürfen während der Aufstallungspflicht nicht mehr verzogen werden. Je nach Risikolage ist es empfehlenswert, die Mobilställe frühzeitig auf den Winterstellplatz zu schaffen oder sie im Fall der Aufstallungspflicht an den Hof zu holen, empfiehlt die Landwirtschaftskammer. Die Versorgungswege werden kurz gehalten und die Gefahr der Einschleppung reduziert. Auch wenn eine Reihe von gesetzlich angeordneten Maßnahmen erst ab einer Bestandgröße von 1.000 Tieren verpflichtend gelten, sollten sich auch kleinere Bestände an die Biosicherheitsmaßnahmen halten.

In vielen Bundesländern gilt zwar nicht landesweit, aber bereits in einigen Gebieten und Landkreisen die Stallpflicht für Geflügel.

Das FLI bietet eine umfangreiche Checkliste zur Vermeidung der Einschleppung der Geflügelpest auf seiner Homepage an.

Quelle: Der Hoftierarzt, Dr. Heike Engels, Landvolk Niedersachsen, FLI

Bundesministerin Julia Klöckner verlängert Förderung für Tierwohlställe bis zum 30. 3. 2021

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Mehr Planungssicherheit für Landwirte – Änderung der Förderrichtlinie zum Stallumbau soll Anfang April in Kraft treten

Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, hat im vergangenen Jahr erreicht, dass im Corona-Konjunkturprogramm der Bundesregierung für 2020 und 2021 insgesamt 300 Millionen Euro für den Umbau von Ställen zur Verfügung stehen. Das Programm dient der Umsetzung von mehr Tierwohl in den Ställen. Das Programm war – wie alle Teile des Corona-Konjunkturprogramms – ursprünglich bis Ende 2021 befristet, da eine Mittelübertragung in das Jahr 2022 vom zuständigen Bundesfinanzministerium grundsätzlich nicht vorgesehen war.

Damit sauenhaltende Betriebe auch Vorhaben finanzieren können, wenn der Abschluss des Umbaus erst in 2022 erfolgt, will die Bundesministerin nun die Antragsfrist in der Förderrichtlinie verlängern: Die Betriebe könnten den Förderantrag dann bis zum 30. September 2021 stellen.

Bundesministerin Julia Klöckner: „Unsere Landwirte brauchen Planungssicherheit, wenn sie in Stallumbauten zum Wohl der Tiere investieren. Das unterstützen wir mit unserem Programm. Jetzt sorge ich dafür, dass das Geld auch noch 2022 abgerufen werden kann. Dazu ändern wir die Förderrichtlinie. Das ist ein wichtiges Signal an alle Betriebe, die ihre Ställe kurzfristig tierwohlgerechter umbauen wollen.

Damit die Mittel gut abfließen können, erwarte ich von unserem Koalitionspartner, dass er seine Blockadepolitik bei der Änderung des Baugesetzbuches aufgibt. Denn wir wollen Landwirten helfen, schneller und unbürokratischer eine Genehmigung zu bekommen, wenn sie mehr Platz im Stall schaffen. Hier auf der Bremse zu stehen, schadet Tierhaltern und Tieren gleichermaßen.“

Die Änderung der Förderrichtlinie liegt aktuell bei der Europäischen Kommission zur Prüfung – sie wird voraussichtlich Anfang April im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Zum Programm:
Mit der Siebten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, die im Februar 2021 in Kraft getreten ist, wird die Sauenhaltung im Deckzentrum und im Abferkelbereich neu geregelt. Ziel der Neuregelung ist es, den Tierschutz zu verbessern. Die Kastenstandhaltung im Deckzentrum abzuschaffen sowie der Bau von Bewegungsbuchten im Abferkelbereich kosten Geld. Um die Belastungen für die Betriebe bei der Umsetzung dieser Neuregelung abzufedern, hat Bundesministerin Julia Klöckner in den Verhandlungen zum Corona-Konjunkturpaket das Bundesprogramm zum Stallumbau erreicht.

Voraussetzungen:
Unter folgenden Voraussetzungen können die sauenhaltenden Betriebe in Deutschland einen Förderantrag für die Umsetzung der neuen Anforderungen an die Sauenhaltung stellen:
– Die Höchstgrenze liegt bei 500.000 Euro je Betrieb und Investitionsvorhaben.
– Das Bauvorhaben darf nicht mit einer Vergrößerung des Tierbestandes verbunden sein.
– Das Vorhaben muss bis Ende des Jahres 2022 abgeschlossen sein.
– Förderfähig sind auch die einzelbetriebliche Beratung für die Erstellung eines Um- oder Ersatzbaukonzepts.

Zeitplan:
Anträge können dann länger – bis zum 30. September 2021 (statt bis zum 15. März 2021) bei der zum BMEL gehörenden Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) unter www.ble.de/stallumbau gestellt werden. Vorhaben können bis Ende 2022 umgesetzt werden.

Weitere Details zur Antragstellung sind unter www.ble.de/stallumbau veröffentlicht. Auskunft erteilt die BLE außerdem unter der Rufnummer 0228/6845-2755 sowie per E-Mail an stallumbau@ble.de

Quelle: BMEL

Aviäre Influenza: Erfahrungen und Strategien aus Wissenschaft und Praxis

Nachlese EuroTier digital: Berichte aus Praxis und Wissenschaft zur Geflügelpest (Aviäre Influenza, AI)

Im DLG-Spotlight Geflügel der „EuroTier digital“ waren Informationen und Austausch zum Thema Aviäre Influenza (AI) sehr gefragt. In fünf Online-Veranstaltungen wurden aktuelle Entwicklungen, Erfahrungen aus der Praxis und neue Ansätze der Wissenschaft besprochen und diskutiert. Auch das Netzwerk Fokus Tierwohl war mit drei Veranstaltungen zum Thema vertreten.

Aufstallungspflicht bei Mobilställen
Mit welchen Maßnahmen kann das Tierwohl in Zeiten der Vogelgrippe aufrechterhalten werden? Um hilfreiche Tipps aus der Praxis ging es im Vortrag von Landwirtin Friederike Schierholz. Die Mobilstallhalterin berichtete von ihren Erfahrungen mit der Aufstallungspflicht. Kurz vor dem Seuchenzug 2016/2017 wurden auf ihrem Betrieb die ersten Legehennen in den damals neuen Mobilstall eingestallt: „An eine Stallpflicht haben wir überhaupt nicht gedacht in dem Moment als wir uns den Stall zugelegt haben“, merkte die Landwirtin an. Vor allem Neueinsteigern rät sie, diesen Fall aber unbedingt in die Überlegungen beim Stallkauf mit einzubeziehen. So hätten ihre eigenen Erfahrungen gezeigt, dass ein Wintergarten in der Phase der Aufstallung den Tieren zusätzlichen Platz biete und dadurch Stress reduziere. Ihr Ziel sei es, den Legehennen auch während der Aufstallung ausreichend Möglichkeiten zum Scharren und Picken zu bieten. Hierzu setze sie loses Stroh, Strohpellets aber auch unterschiedlichste Beschäftigungsmaterialien ein. Grundsätzlich sei zu beachten, dass die Beschäftigungsmaterialien für die Tiere langanhaltend attraktiv und der damit verbundene Arbeitsaufwand ebenso wie die entstehenden Kosten vertretbar seien. Aufgrund ihrer positiven Erfahrungen setzt Friederike Schierholz derzeit unter anderem neben Pickblöcken und Luzerneballen auch zeitweise Maissilage ein. Zudem erhalten ihre Tiere vier bis fünf Mal pro Tag Hafer oder Weizen über einen automatisierten Körnerstreuer.

Sicherheits-Check mit AI-Risikoampel
Unter dem Titel „Vorsorgen ist besser als Räumen“ informierte Dr. Anja Globig vom Institut für Internationale Tiergesundheit am Friedrich-Loeffler-Institut die Zuhörenden darüber, wie wichtig die konsequente Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen in der Geflügelhaltung im Hinblick auf die Verbreitung der Aviären Influenza (Geflügelpest) ist. Allein in der derzeitigen Epidemie seien bis Mitte Februar bereits Verluste in Höhe von über 600.000 Tieren durch die Geflügelpest zu beziffern. Ein zentraler Punkt, um die Verbreitung des Virus zu verhindern, sei laut Dr. Globig, die Eigenschaften des Virus zu kennen. Neben der direkten Übertragung von Tier zu Tier müssten insbesondere auch die indirekten Übertragungswege beachtet werden. Die Kernfrage sei: „Hat mein Betrieb eine Biosicherheitslücke?“. Zur Beantwortung dieser Frage wurde die AI-Risikoampel im Jahr 2018 von der Universität Vechta in Zusammenarbeit mit dem FLI entwickelt. Diese umfasst einen Fragenkatalog aus 100 Einzelfragen, die Tierhalter anonym im Multiple-Choice-Verfahren für ihren Betrieb beantworten können. Ziel ist es hierbei, in der Abfrage mögliche Risikofaktoren in Hinblick auf die Sicherung des Betriebes, die Sicherung des Stalles aber auch die Arbeitsabläufe zu identifizieren. Am Ende erfolgt die Einordnung in drei Risikogruppen „grün“, „orange“ und „rot“. Zudem erhält jeder Tierhalter Optimierungshinweise zusammen mit einer Checkliste für konkret durchzuführende Maßnahmen. Mithilfe der AI-Risikoampel können Betriebsabläufe mit Blick auf die Hygienestandards somit sicherer gestaltet werden. Das Tool steht allen Interessierten unter risikoampel.uni-vechta.de kostenfrei zur Verfügung.

Maßnahmen in der Gänsehaltung
Im Interview mit Dr. Christian Lambertz vom Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL) stellte Iris Tapphorn, Landwirtin im Netzwerk der Impulsbetriebe Tierwohl, ihre Erfahrungen im Umgang mit den Auflagen zur Geflügelpest dar. Der Gänsehof Tapphorn in Niedersachsen hat mehrere Betriebszweige, darunter eine Gänse-Elterntierzucht mit EU-Brüterei. Die Gänseaufzucht und -mast stellen weitere Betriebsschwerpunkte dar. Auf dem Betrieb etablierte die Betriebsleiterin zahlreiche Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor einem Eintrag des AI-Erregers. Zu den risikominimierenden Maßnahmen zählen das Anbieten von Futter und Wasser ausschließlich im Stall sowie die regelmäßige stichprobenartige Testung mittels PCR-Analyse auf den Erreger H5N8. Zusätzlich wurde die Besatzdichte zur Stressvermeidung reduziert.

Hintergrund:
Als Teil des Bundesprogramms Nutztierhaltung fördert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) den Aufbau des Netzwerkes Fokus Tierwohl. Das Verbundprojekt der Landwirtschaftskammern und landwirtschaftlichen Einrichtungen aller Bundesländer hat das Ziel, den Wissenstransfer in die Praxis zu verbessern, um schweine-, geflügel- und rinderhaltende Betriebe hinsichtlich einer tierwohlgerechten, umweltschonenden und nachhaltigen Nutztierhaltung zukunftsfähig zu machen. Neueste Erkenntnisse aus der angewandten Forschung, der Praxis, den Modell- und Demonstrationsvorhaben (MuD) Tierschutz und anderen Projekten werden durch die Tierwohl-Kompetenzzentren in Kooperation mit Expertinnen und Experten der Verbundpartner gesammelt und fachlich fundiert eingeordnet. Ausführliche Informationen sind unter www.fokus-tierwohl.de zu finden.

Quelle: DLG

(Nichts) Neues aus der Ebermast?

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Thünen Online-Konferenz: Ökoebermast – Problem oder Chance?

Die Probleme mit Ebermast und Eberfleisch sind hinlänglich bekannt und auch die Online-Konferenz des Thünen-Instituts am 23. März konnte keine bahnbrechend-neuen Erkenntnisse präsentieren. Dennoch lohnt sich ein Blick auf die Ergebnisse mehrjähriger Forschung.

Das Risiko Fleisch mit Geruchsabweichungen zu produzieren, lässt sich durch ausgeklügelte Futtermischungen vielleicht senken, aber nicht auf null. Die Fettqualität lässt bei unkastrierten Ebern zu wünschen übrig und ihr Fleisch eignet sich nicht zur Verarbeitung in allen Produkten. Speziell wenn es erwärmt wird, birgt Eberfleisch das Risiko einen unangenehmen Geruch und Geschmack zu entwickeln. Schuld sind, bei einem kleineren Teil der Eber, zu hohe Anteile von Androstenon und Skatol im Fleisch, die urin- und fäkalartige Aromen verursachen.

Das lässt sich zwar durch Gewürze und Marinaden maskieren, aber nur bedingt. Ist die Konzentration der beiden Stoffe zu hoch, lehnen auch weniger empfindliche Menschen das Fleisch ab. Alternativ kann Fleisch unkastrierter Eber mit dem von Sauen und Kastraten (Börgen) vermischt werden. Allerdings höchstens in Anteilen von 20-25% und außerdem lassen sich die Edelteile auffälliger Eber nicht als solche vermarkten, sondern landen komplett im Fleischwolf.

Die Jungebermast wird in einigen Ländern praktiziert, um bei jüngeren und leichteren Tieren das Risiko von Geruchsabweichungen zu minimieren. Jedoch können auch junge Eber bereits Androstenon und Skatol in problematischen Mengen produzieren, so dass auf entsprechende Tests am Schlachtband nicht verzichtet werden kann. Darüber hinaus sind die Teilstücke naturgemäß kleiner und die produzierte Tagesmenge an Fleisch fürs Schlachtunternehmen, bei gleicher Anzahl geschlachteter Tiere, geringer als bei ausgemästeten Schweinen.

Eine Alternative zur Ebermast wäre die „Impfung“ gegen Ebergeruch, die jedoch leider mit der 2020 verabschiedeten EU-Öko-Verordnung unvereinbar ist. Das bedauern auch viele Bio-Schweinehalter! Ein Impf-Versuch am „Thünen-Institut für Ökologischen Landbau“ kam nun zu interessanten Ergebnissen: hierfür wurde Ferkeln bereits im Alter von 3 (und nochmals mit 7 Monaten) Improvac injiziert. Die Entwicklung von Ebergeruch konnte dadurch fast ebenso gut verhindert werden, wie bei der herkömmlichen Impfung während der Mastphase (mit 35 kg Lebendgewicht und nochmals 4-6 Wochen vor der Schlachtung).

Das Handling von Ferkeln gestaltet sich natürlich viel einfacher als das von schweren Ebern, speziell gegen Ende der Mast, wenn oft eine zweite Person benötigt wird. Allerdings wiesen 7% der früh geimpften Ferkel bei der späteren Schlachtung zu hohe Androstenongehalte im Rückenfett und entsprechende Geruchsabweichungen auf. Beim Skatol blieben sie dagegen unauffällig.

Die Ebermast bleibt in jeder Haltungsform, ob bio oder konventionell, die tiergerechteste Alternative, weil sie auf jeglichen Eingriff am Tier verzichtet. Den Ebergeruch vollständig zu verhindern bleibt jedoch eine Herausforderung für die Forschung. Schlachtunternehmen und Fleischverarbeiter sollten auf der anderen Seite Phantasie entwickeln, wie der Eberfleisch-Anteil in Zukunft deutlich erhöht werden kann.

Initiative Tierwohl: Große Teilnahmebereitschaft der Schweinehalter, Handel investiert massiv

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– Neue Programmphase der ITW startet mit erheblichem Zuwachs bei Schweinen
– LEH investiert massiv in den Fonds, um allen angemeldeten Schweinehaltern Teilnahme zu ermöglichen
– Statt wie geplant rund 75 Millionen Euro für das Programm 2021-2023, stellt Handel rund 135 Millionen Euro für die Aufnahme der Ferkelerzeuger bereit

Die Handelsunternehmen in der Initiative Tierwohl (ITW) stocken ihr finanzielles Engagement massiv auf, um die Breitenwirksamkeit der Initiative noch weiter zu erhöhen. Denn das Interesse der Schweinehalter ist groß: Zum aktuellen Programm 2021-2023 haben sich insgesamt 6.832 Schweine haltende Betriebe angemeldet. Darunter 1.027 Sauenhalter und 1.240 Ferkelaufzüchter mit gut 14 Millionen Ferkeln. Das sind mehr als doppelt so viele Ferkel wie im Programm 2018-2020. Statt wie geplant rund 75 Millionen Euro für die Jahre 2021-2023, stellen die an der ITW teilnehmenden LEH jetzt rund 135 Millionen Euro für Ferkelerzeuger in einem Fonds bereit. Damit kann allen interessierten Betrieben eine ITW-Teilnahme ermöglicht werden.

„Die Bereitschaft der Landwirte zum Engagement für Tierwohl ist absolut beeindruckend“, erklärt Dr. Alexander Hinrichs, Geschäftsführer der Initiative Tierwohl. „Rund 14 Millionen Ferkel und über 17 Millionen Mastschweine können so derzeit von der ITW profitieren. Das große Interesse allein bei den Ferkelerzeugern haben wir in diesem Umfang nicht erwartet. Umso mehr freuen wir uns über die Bereitschaft des Handels durch zusätzliche Finanzmittel dafür zu sorgen, dass wir keine Warteliste brauchen.“

In Deutschland erfolgt die Schweinehaltung in mehreren Stufen. Von der Sauenhaltung über die Ferkelaufzucht bis hin zur Mast sind nicht selten mehrere Landwirte beteiligt. Damit an der ITW teilnehmende Sauenhalter an ebenfalls teilnehmende Ferkelaufzüchter liefern können, haben die an der ITW teilnehmenden Händler einen Fonds aufgesetzt, aus dem heraus die Ferkelerzeuger zusätzlich zu dem Marktpreis einen Tierwohl-Aufpreis pro Ferkel erhalten.

Für teilnehmende Schweinemäster gilt ein anderes Prinzip. Sie erhalten den von der ITW festgesetzten Tierwohl-Aufpreis von derzeit 5,28 Euro pro Tier über den Schlachtbetrieb. Auch bei den Mastschweinen verzeichnet die ITW einen erheblichen Zuwachs. Waren es im vergangenen Programm noch rund 12 Millionen Tiere, so sind für das Programm 2021-2023 bereits 17,3 Millionen Mastschweine angemeldet. Damit machen die Mastschweine aus den teilnehmenden ITW-Betrieben über 34 Prozent der in Deutschland erzeugten Mastschweine aus.

Die ITW befindet sich mit dem Programm 2021-2023 bereits in der dritten Programmphase. Seit ihrem Start im Januar 2015 haben die teilnehmenden LEH gemeinsam bereits um die 645 Millionen Euro in das Tierwohl von Schweinen, Hähnchen und Puten investiert.

Quelle: Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH

Hohe Qualitätsstandards und Sicherheit für Tierarzneimittel

Bundesministerin Julia Klöckner schafft eigenes Tierarzneimittelgesetz – heutiger Beschluss des Bundeskabinetts

Das Bundeskabinett hat heute dem Gesetzentwurf der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, zugestimmt, ein eigenständiges Tierarzneimittelgesetz (TAMG) für Deutschland zu schaffen. Bisher waren Tierarzneimittel Teil des allgemeinen nationalen Arzneimittelgesetzes.

Mit der Neuregelung werden alle gesetzlichen Vorschriften zu Tierarzneimitteln übersichtlich zusammengefasst:

• Das erleichtert den Tierhaltern und Tierärzten die Anwendung der neuen Vorschriften.
• Die Trennung des Arzneimittelrechts und des Tierarzneimittelrechts in zwei getrennte Gesetze ist für die Verwaltung eine erhebliche Vereinfachung.
• Zudem wird die ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung im Veterinärbereich gestärkt: Arzneimittel für die Behandlung von Tieren müssen jederzeit zur Verfügung stehen. Deren Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit muss dabei sichergestellt sein.

Bundesministerin Julia Klöckner: „Mit dem eigenen Gesetz tragen wir den Belangen von Tierhaltern und Tierärzten Rechnung – das ist ein großer Erfolg. Wir garantieren höchste Qualitätsstandards und Sicherheit für Tierarzneimittel. Damit stärken wir die Tiergesundheit und den Tierschutz.“

Hintergrund
Der Gesetzesentwurf passt die nationalen Vorschriften des Tierarzneimittelrechts an neue unionsrechtliche Vorschriften an, insbesondere an die Verordnung (EU) 2019/6 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über Tierarzneimittel. Dazu wird ein eigenständiges Tierarzneimittelgesetz erlassen und die auf Tierarzneimittel bezogenen Vorschriften aus dem nationalen Arzneimittelgesetz (AMG) gestrichen.

Das TAMG schreibt die bisherigen Vorschriften des Arzneimittelgesetzes für Tierarzneimittel dabei im Wesentlichen fort, soweit diese nicht durch das unmittelbar geltende Unionsrecht überlagert werden. Zudem nutzt das Gesetz von der EU-Verordnung eingeräumte Gestaltungsspielräume. Neben den Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EU) 2019/6 werden Vorschriften auch für solche Tierarzneimittel und veterinärmedizintechnischen Produkte getroffen, die in den bisherigen Anwendungsbereich des AMG, nicht aber in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2019/6 fallen.

Die neuen nationalen Vorschriften treten wie das neue Unionsrecht am 28. Januar 2022 in Kraft. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates.

Quelle: BMEL

„Molekulare Whistleblower“: Biomarker ermöglichen frühe Diagnose bei Euterentzündung der Milchkuh

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Komplexe Erkrankungen wie die Euterentzündung (Mastitis) bei Milchkühen führen oft zu einem enormen wirtschaftlichen Schaden: Die Tiere geben weniger Milch, und sie ist weniger brauchbar. Auch immense Tierarztkosten sind die Folge. Ein möglichst frühzeitiges Erkennen solcher entzündlichen Erkrankungen minimiert den Antibiotikaeinsatz erheblich und steigert die Milchleistung der Kühe. Bio- beziehungsweise Entzündungsmarker geben als „molekulare Whistleblower“ oft verborgen gebliebene Hinweise zu einer möglichen Erkrankung und unterstützen Kliniker immer besser bei der Diagnose und Therapie.

Forscher der Universität Leipzig haben jetzt ein nicht invasives Nachweisverfahren entwickelt, das auf einem spezifischen Biomarker basiert. Es ermöglicht eine frühzeitige Diagnose sowie Therapieverlaufskontrolle entzündlicher Erkrankungen.

Das Projekt von Prof. Dr. Getu Abraham und seinem Team vom Institut für Pharmakologie, Pharmazie und Toxikologie der Veterinärmedizinischen Fakultät wird vom Bundeswirtschaftsministerium gefördert. Es hilft dabei, das Risiko für einen schweren Verlauf und den damit verbundenen wirtschaftlichen Verlust erheblich zu mindern. „Da unser Verfahren auch der Entwicklung multiresistenter Keime und damit einem inflationären Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung vorbeugt, leisten wir auch einen Beitrag zum Tierschutz“, erklärt Abraham.

Bei dem Marker handelt es sich um ein spezifisches Protein, das aus einwandernden Entzündungszellen freigesetzt wird – beispielsweise, wenn eine Kuhmilch an Mastitis erkrankt ist. „Durch die Isolation dieses Proteins ist es uns gelungen, einen effizienten Biomarker zu gewinnen, der in der Routine-Diagnostik den Schweregrad der Euterentzündung vorhersagen kann. Folglich ist es möglich, mit Hilfe des Biomarkers Mastitiden bei Milchkühen bereits im subklinischen Stadium eindeutig zu diagnostizieren“, sagt Abraham.

Der Nachweis des Entzündungsmarkers erfolgt unkompliziert in Milchproben, ohne dass invasive Eingriffe am Tier erforderlich sind. Dadurch können bereits Tage vor den eigentlichen Krankheitssymptomen Risikotiere eindeutig identifiziert und individuell behandelt werden. Wie Untersuchungen des Teams gezeigt haben, steigt im Falle einer akuten Euterentzündung der Parameter ohne merkliche Zeitverzögerung signifikant mit großer Amplitude in der Milch an und fällt nach einer Antibiotika-Therapie beziehungsweise nach Abklingen des Entzündungsgeschehens rasch um mehr als ein Drittel des Ursprungswertes ab. Dadurch sei der Biomarker für ein Krankheits- und Therapie-Monitoring gut einsetzbar.

Aktuell arbeitet das Forscherteam an einer Weiterentwicklung des Testverfahrens, um eine einfache und patientennahe Vorort-Diagnostik zu ermöglichen. Perspektivisch soll die Anwendung auf unterschiedliche Matrizes wie Blut, Kot oder Harn erweitert und für unterschiedliche Spezies validiert werden.

Quelle: Universität Leipzig